Nach einigen Wochen der strikten Enthaltsamkeit habe ich mal wieder einige Fragen an die Duisburg Verwaltung.
Hier meine Anfrage:
Guten Tag Herr Link,
angesichts der kürzlichen Meldung, dass es in der Duisburger Ausländerbehörde nun wesentlich flotter zugehen „soll“ und damit die bisherigen langen Warte- und Bearbeitungszeiten ev. irgendwann einmal Geschichte sind, habe ich folgende Fragen an Sie:
Frage 1: Wieviele Personen haben in den letzten 10 Jahren aufgrund der folgenden Voraussetzungen in Duisburg einen Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
- § 16a AufenthG (Aus- und Weiterbildung – nur Pflegeberufe)
- § 16b AufenthG (Studium)
- § 16d AufenthG (Anerkennung ausl. Berufe – nur Pflegeberufe)
- § 17 Abs. 2 AufenthG (Studienbewerbung)
- § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung – nur Pflegeberufe)
- § 18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung)
- § 18g AufenthG (Blaue Karte/EU)
- § 18d AufenthG (Forschung)
- § 19 AufenthG (ICT Karte)
- § 19c AufenthG (nur Pflegeberufe)
- § 20 AufenthG (Arbeitsplatzsuche)
- § 21 AufenthG (selbstständige Tätigkeit)
Frage 2: Und aus welchen Ländern kamen die Menschen jeweils?
Die News rund um die sog. Luxus-Schleuser die seit Wochen bundesweit Schlagzeilen machen dürften Ihnen bekannt sein.
Wenn nicht hier drei aktuelle Links die u.a. einen Amtskollegen und sogar Parteikollegen von Ihnen aus Solingen betreffen:
https://www.presseportal.de/pm/66749/5795763
Hier weitere drei Links, diesmal im Zusammenhang mit NRW-Innenminister Reul:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/reul-innenausschuss-luxus-schleuserbande-100.html
Frage 3: War/Ist ausgeschlossen, dass die vorgenannten Luxus-Schleuser (oder andere) auch in Duisburg tätig und erfolgreich waren/sind?
Frage 4: Waren/Sind solche Machenschaften in Duisburg überhaupt möglich oder gab/gibt es Sicherheitsvorkehrungen?
Gruß
DUISTOP
Michael Schulze