Aufgrund einer kürzlichen plusminus-Sendung hatte ich den entsprechenden ARD-Landessender angefragt. Zuerst den WDR, dann den in diesem Fall eigentlich zuständigen MDR. Für die Sendung über den nachwievor grassierenden Bürokratie-Wahn, diesmal am Beispiel der Finanzämter und dem Thema Aktenübergabe eindrucksvoll präsentiert, hatte die plusminus-Redaktion auch beim NRW-Finanzministerium angefragt. So wurden in den letzten Jahren rund zwei Mrd. EURO für die Digitalisierung der Finanzämter bereitgestellt, wofür u.a. das NRW-Ministerium verantwortlich sei.
plusminus bekam allerdings keine Antworten. Ich wollte deshalb vor allem wissen was denn genau angefragt wurde. Ev. kann ich ja nochmals nachhaken.
Hier zuerst meine Anfrage beim MDR aus der letzten Woche, darunter dessen Antwort von heute:
Guten Tag,
laut WDR-Presseabteilung ist der MDR für nachfolgendes Anliegen zuständig.
Ich habe folgende Pressenanfrage zur plusminus-Sendung am 7.8.2024 – Beitrag „Neuland für Behörden …“. Hier der Mediathek-Link:
Es geht im betreffenden Beitrag u.a. um Bürokratie in der Finanzverwaltung, konkret in den Finanzämtern.
Ab Minute 2:30 wird berichtet, dass rund zwei Mrd. EURO in die Digitalisierung der Finanzämter gesteckt wurden und dass auf Anfrage das Bundesministerium an die Länder verwies und dass NRW zuständig sei.
Die OFF-Sprecherin teilt dann mit, dass man(also wohl die plusminus-Redaktion) dort mehrfach angefragt hätte ohne jedoch eine Antwort zu erhalten.
Meine Fragen dazu lauten wie folgt:
1. Welche Fragen haben Sie konkret gestellt?
2. Wann und wie oft?
3. Wem genau?
4. Warum wurde nicht versucht gemäß Bezugnahme auf das Pressegesetz NRW die Auskünfte bzw. Antworten zu erhalten – ev. auch auf juristischem Wege?
Ich verweise darauf, dass Sie selbst verpflichtet sind Presseauskünfte zu erteilen.
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Redaktion
Michael Schulze
Hier das MDR-Antwortschreiben von heute:
Guten Tag Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als „ein Sprecher des MDR“ gerne beantworte.
Bitte lassen Sie mich jedoch zuvor folgendes erläutern: Der MDR ist hinsichtlich Ihrer Anfrage rechtlich nicht verpflichtet zu antworten, denn der presserechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Behörden nach § 4 der Landespressegesetze gilt nicht für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, soweit Fragen der Programmgestaltung einschließlich aller Vorbereitungshandlungen betroffen sind. Dies folgt aus dem Grundsatz der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und im Sächsischen Transparenzgesetz wird unter § 4 Abs. 3 Nr. 6 ausdrücklich gesagt, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nur transparenzpflichtige Stellen sind, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist.
Und hier nun die konkreten Antworten:
Zu 1.)
Warum erfolgt die Aktenabgabe bzw. -übernahme bei deutschen Finanzämtern über Bundeslandgrenzen hinweg nicht digital? In welchem Umfang funktioniert die digitale Aktenübergabe bzw. -übernahme nicht? Wann planen Sie, die vollständige digitale Aktenübergabe bzw. -übernahme einzuführen bzw. deutschlandweit zu ermöglichen? Nach unseren Informationen wird seit 1991 an einer bundeseinheitlichen Finanzbehörden-Software gearbeitet. Was ist schiefgelaufen, dass das bis heute nicht umgesetzt werden konnte?
Zu 2.)
Die „Plusminus“-Redaktion (MDR) hat das Finanzministerium NRW mit einer schriftlichen Anfrage zum Projekt erstmals am 8. Juli 2024 kontaktiert, dann mit konkreten Fragen am 30. Juli 2024, dann schriftlich und telefonisch mehrfach in den folgenden Tagen.
Anmerkung: Frage 3.) blieb unbeantwortet.
Zu 4.)
Das Finanzministerium NRW hat bis zum benannten Termin nicht geantwortet. Für weitere Schritte war die Zeit bis zum Ausstrahlungstermin nicht ausreichend.
Beste Grüße
XXX
Referent, Abteilung Presse und Information
MDR, Mitteldeutscher Rundfunk
HA Kommunikation / Intendanz
Leipzig
www.mdr.de