Und das zuständige Kultusministerium (MRK) in Düsseldorf anscheinend auch. So bin ich mit meinem Auskunftsverlangen bereits in der dritten Erinnerungsrunde, d.h. ich habe mehrfach daran erinnert mir doch endlich Auskünfte zu geben. Eine erste Fragerunde wurde, wenngleich zögerlich, immerhin beantwortet, als dann aber drei wohl kritische Fragen folgten wurde die Kommunikation komplett abgebrochen.
Hier die erste Fragerunde mit den entsprechenden Antworten.
1. Welche Rechtsformen haben beide Einrichtungen (Institut für Politikwissenschaften und zur NRWSchool of Governance) und wie werden sie beide steuerlich veranlagt?
Die NRW School of Governance ist eine wissenschaftliche Einrichtung des Instituts für Politikwissenschaft an der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen.
2. Welche Stellungen bzw. Positionen hat Herr Prof. Korte in Bezug auf beide Einrichtungen inne und von welcher Stelle bzw. welchen Stellen wird er bezahlt?
Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte hat eine ordentliche Professur an der Universität Duisburg-Essen und ist Direktor der NRW School of Governance.
3. Herr Prof. Korte betreibt anscheinend eine eigene Website unter seinem Namen (dort werden jede Menge Bücher u.a. von ihm beworben), auf diese wird von UNI-DUE-Webseiten verlinkt. Dazu erhalten Sie beigefügt drei Anlagen (screenshots).
Welchen Rechtsgrundlagen unterliegt diese Art der Vermischung bzw. unscharfen Trennung von UNI DUE/Institut/NRWScholl und Herrn Prof. Kortes Privatangelegenheiten?
Prof. Korte betreibt keine private Website, es handelt sich um seine Lehrstuhl-Website, die korrekterweise mit der Website der NRW School of Governance verlinkt ist. Da es sich hierbei um
eine Lehrstuhlseite und keinesfalls um eine private Website handelt, weist sie ebenfalls korrekterweise in der Menüleiste als Menüpunkte das Team, Forschung, Lehre und Service aus. Es handelt sich also nicht um eine Vermischung.
Einer der Aufgaben eines Professors ist es, aktiven Wissenstransfer zu betreiben, das umfasst auch die Publikation von Forschungsergebnissen. Dadurch wird die Forschung von Prof. Korte an der Universität Duisburg-Essen stärker von unterschiedlichen Zielgruppen wie der Öffentlichkeit, der Politik oder Studierenden wahrgenommen.
4. Auf einem der beigefügten screenshots sehen Sie, dass Herr Prof. Korte eine studentische Mitarbeiterin beschäftigt.
Wird deren Arbeit von ihm aus eigener Tasche bezahlt, immerhin gibt es links einen Hinweis/Logo auf die NRWSchool der auch anderes vermuten lässt?
Zusatzhinweis: Ebenso benutzt die Mitarbeitende die Emailadresse der UNI DUE.
Siehe Punkt 3. Alle dort gelisteten Mitarbeitenden sind Mitarbeitende der NRW School of Governance oder seines Lehrstuhls, da es sich – wie unter Punkt 3 bereits beantwortet – um dienstliche Tätigkeiten handelt, die er auf seiner Lehrstuhlseite bewirbt.
5. Herr Prof. Korte weist im Impressum seiner Website (www.karl-rudolf-korte.de) auf seine vollständigen Urheberrechte bzgl. der Inhalte der Website hin. Er benutzt dort aber offensichtlich ein NRWSchool-Logo. (s. screenshot). Gehören ihm die Urheberrechte daran?
Siehe auch Punkt 3 und 4. Es handelt sich um die Lehrstuhlseite von Prof. Korte, nicht um seine Privatseite.
6. Wie wird seitens der UNI DUE und seitens des Instituts für Politikwissenschaften sowie seitens
der NRWSchool mit Dissertationen verfahren, d.h. wer hat daran die Rechte – Urheberrechte, Nutzungsrechte usw. usf.?
Die Universität Duisburg-Essen verhält sich regelkonform.
Soweit die erste Fragerunde mit sechs Fragen und Antworten.
Inzwischen wurde wurde am Impressum der „persönlichen“ Website von Prof. Korte etwas verändert.
vorher (9.9.2024):
nachher (10.10.2024):
Es wird nun auf das UNI-DUE-Impressum verlinkt.
Hier meine drei Nachfragen auf die man partout nicht antworten will bzw. nicht so, dass es sich bei den Antworten auch um brauchbare Infos handelt.
1. Herr Prof. Korte wird von diversen Unternehmen als Redner/Speaker vermittelt/angepriesen.
Ist dies seine Privatsache und sind die Honorare seine persönlichen Einnahmen?
2. Generell: Hat Herr Prof. Korte Nebentätigkeiten, wenn ja, welche, wenn ja, sind diese alle
gestattungsfrei seitens der UNI DUE?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten.
3. Wie wird zweifelsfrei ausgeschlossen, dass die Mitarbeitenden der UNI DUE/des Instituts/der NRW School in seine Nebentätigkeiten nicht involviert sind?
Die Zuständigkeiten der Mitarbeitenden sind in den Regelungen der Universität Duisburg-Essen festgelegt.
Auf diese Antworten reagierte ich wie folgt, worauf die Kommunikation komplett eingestellt wurde. Dem Ministerium liegen sämtliche Korrespondenzen vor. Ganz unten komme ich noch zu einem wichtigen Hinweis.
Hier also erst einmal meine erste Reaktion:
Guten Morgen Frau YYY,
wieso haben Sie Ihre grundsätzliche Meinung geändert und mir dann diese unterkomplexen und nichtssagenden Antworten gemailt?
Wenn Sie sich nicht zu Personalangelegenheiten äussern, wieso gab es dann z.B. diese Meldung über den neuen Kanzler?
https://www.uni-due.de/2024-09-06-ulf-richter-neuer-ude-kanzler
Und dass Zuständigkeiten von Mitarbeitenden in Regelungen der UNI festgelegt sind, ist eine Binse. Übrigens steht sowas auch in Arbeitsverträgen. Nur zu Ihrer Info.
Sie hätten mir diese Regeln zusenden können oder mir einen Link nennen können, wie soll ich sonst wissen was erlaubt und was nicht erlaubt ist?
Vielleicht versuchen Sie nochmals einen Anlauf, den ich ernst nehmen kann und der weniger einer Abwimmelei ähnelt. Sie sind doch „offen im Denken“, seien Sie es auch im Handeln!
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze
Aufgrund einer aktuellen Pressemitteilung aus dem Ministerium sowie diversen Medien-Beiträgen, in denen es um eine gesetzliche Verschärfung im Umgang mit dem sogenannten Machtmissbrauch an NRW-UNIS geht, legte ich wie folgt nochmals nach:
Guten Abend,
ich will meinem Auskunftsverlangen nochmals mit Hinweis auf diese aktuelle Meldung Nachdruck verleihen:
Lesen Sie auch dies hier:
Ausserdem habe ich mich bereits an das für Hochschulen zuständige Ministerium gewandt.
Ferner werde ich in Betracht ziehen Ihre hartnäckige Weigerung vorsorglich der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.
Ich betone ausdrücklich, dass ich keinen konkreten Verdacht habe, doch Ihr Verhalten schon in dieser einen Angelegenheit lässt zumindest bei mir Vermutungen erwachsen.
Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze
Zum Abschluß noch der oben angekündigte wichtige Hinweis. Auch und gerade für Studierende.
Auf dem ersten Screenshot (Impressum der karl-rudolf-korte.de-Website) ist zu lesen, dass die Urheberrechte alle vollständig dem Professor gehören. Dies kann nur sein wenn Studierende und/oder Angestellte der UNI nicht einen einzigen Text verfasst, kein Foto geknipst sowie auch das Webdesign nicht erstellt haben.
Urheberrechte hat nur der Urheber. Im Zweifel hat Herr Korte eventuell die Nutzungsrechte. Und bei Nutzungsrechten gibt es ziemlich viele Variationen, angefangen bei exklusiven Nutzungsrechten usw. usf.
Diese Genauigkeit würde ich in allen Fällen (auch in Bezug auf andere Medien wie Bücher, Reden, Vorträge etc.) prüfen und dazu auch einen Blick in die UNI-Statuten werfen. Sofern es diese gibt.