Am 25. Januar hatte ich folgende Anfrage an die Stadt gestellt. Dabei geht es um die Reiningung in der City:
Guten Tag Herr Link,
am vergangenen Mittwoch-Abend gab es in der Mercatorhalle eine Veranstaltung unter dem Motto „Pakt für die Innenstadt“ im Rahmen des sog. Innenstadt-Dialog. Sie waren der einladende Gastgeber in Ihrer Funktion als OB und ich war dort Gast.
Bei der Veranstaltung gab es die Möglichkleit Fragen zu stellen, wovon ich auch Gebrauch machte. Unter anderem stellte ich dem Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe nach seinen Einlassungen zu den Verschönerungen durch Blumenkübel und Stromkästen-Kunst, die Frage nach den Reinigungsaufgaben der Wirtschaftsbetriebe in der City.
Leider haben Sie als Gastgeber mir das Wort abgeschnitten und die Antwort des Herrn ging ein wenig unter. Soweit ich verstanden habe, war es Ihnen irgendwie nicht recht das Thema öffentlich zu diskutieren oder meine Anwesenheit war Ihnen nicht Recht, jedenfalls schlugen Sie vor ich möge die Fragen schriftlich stellen.
Was ich hiermit tue.
Meine Fragen lauten also gemäß IFG NRW wie folgt – und ich bitte um eine Antwort innerhalb von 30 Tagen – ansonsten werde ich die Fragen an den Rat einreichen:
1. Welche konkreten und grundsätzlichen Aufgaben inkl. Reinigungsaufgaben haben die Wirtschaftsbetriebe in der City (z.B. Müllentsorgung, Kaugummientfernung, Wildplakate entfernen, Spraybilder entfernen usw.)?
2. Welche Aufgaben haben die Anrainer, Hausbesitzer, Bewohner(Mieter) und Geschäftsleute dort – zB auch auf Sonderflächen – grundsätzlich selbst zu erledigen?
3. Welche Kosten entstehen jährlich seitens der Wirtschaftsbetriebe und welchen Anteil übernimmt die Stadt bzw. bekommt sie in Rechnung gestellt?
4. Gibt es zu Marktveranstaltungen gesonderte Regelungen bei denen auch DuisburgKontor als Kostenverursacher und als Kostenübernehmer eine Rolle spielt?
Gruß
Michael Schulze
Hier die Antwort der Wirtschaftsbetriebe:
Sehr geehrter Herr Schulze,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 25.01.2019 an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Herrn Sören Link. Ihr Anliegen wurde mit der Bitte, Ihnen zu antworten, an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR weitergeleitet.
Gerne möchten wir zum Thema Reinigungsverpflichtungen wie folgt Stellung beziehen.
Der städtische Anteil an den Reinigungsgebühren in Duisburg beträgt 23%.
Die Straßenreinigung selbst beinhaltet das Entfernen aller Verunreinigungen aus dem Straßenbereich, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Der Reinigungsumfang bezieht sich auf Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Hierzu zählt auch der von Ihnen erwähnte Innenstadtbereich.
Die Reinigung umfasst den oben beschriebenen Umfang. Die Entfernung von unrechtmäßig angebrachten Plakaten bzw. das Entfernen von Schmierereien gehören nicht zu den regelmäßigen Reinigungsaufgaben, werden aber nach Absprache mit den jeweiligen Eigentümern (Stromkästen, Hauswände etc.) bei Bedarf vorgenommen.
Die Eigentümer sind natürlich gehalten, das Erscheinungsbild der Innenstadt in ihrer Zuständigkeit ebenfalls positiv darzustellen. Dazu dient auch der Innenstadtdialog, der dazu beitragen soll, dass sowohl sämtliche Institutionen als auch die Eigentümer und Geschäftsinhaber an einem Strang ziehen, um den Einkaufsbereich attraktiver zu gestalten. Es gibt allerdings keine Möglichkeit einen Hausbesitzer dazu zu verpflichten z.B. Graffiti oder Plakate an ihrem Eigentum zu entfernen, wenn es sich nicht um verbotene oder anzügliche Bilder/Äußerungen handelt.
Hinsichtlich der Wochenmarktveranstaltungen beauftragt Duisburg Kontor GmbH nach den großen Marktveranstaltungen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR eine Reinigung vorzunehmen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR