Um keinen Preis darf ich Fragen stellen – auch nicht in der BV

Tja, langsam habe ich alle Möglichkeiten erschöpft mein grundsätzliches Anliegen, nämlich auf Pressefragen auch Antworten zu erhalten, auf ganz normalem Wege durchzusetzen  – also im Rahmen der Möglichkeiten die die Verwaltungsvorschriften bieten.

Hier mein aktuellster Versuch, der auch wieder scheiterte. So reichte ich vor einigen Tagen an die Bezirksbürgermeisterin Süd und ihre Vertreterin diesen Antrag für die nächste Sitzung der BV Süd ein:

Guten Abend Frau Lieske, Frau Kleinefeldt,

… … …

Ich will die Möglichkeit nutzen und Ihnen per Mail hiermit meine Frage übermitteln, für die nächste BV-Sitzung am 20.11.2024. Bitte bestätigen Sie meine heutige Mail.

Hier meine Frage:

Ich bekomme seit Jahren vom OB, aber auch von Ratsmitgliedern sowie von BV-Mitgliedern und auch von Ihnen keinerlei Antworten auf IFG-Eingaben und Pressefragen (u.a. Herausgeber von DUISTOP – www.duistop.de). Deshalb möchte ich wissen woran das liegt, welche Gründe es dafür gibt und wie das mit geltendem Recht (IFG, Pressegesetz NRW, Medienstaatsvertrag NRW), dem Grundgesetz, der Demokratie etc. vereinbar ist?

Meine IFG-Eingaben und Pressefragen beziehen sich auch auf Sachverhalte in Duisburg-Süd (z.B. 6-Seen-Wedau), insofern halte ich meine Frage für berechtigt, gemäß der hier geschilderten Vorgaben (s. Link) (Punkt: Welche Fragen kann ich stellen?):

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/einwohnerfragestunden.php

Ergänzungsfragen behalte ich mir vor und mache sie von der Antwort abhängig.

Gruß

Michael Schulze

 

Heute Nachmittag bekam ich diesen abschlägigen Bescheid aus dem Rathaus:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des Stadtbezirkes. Ihr Anliegen kann daher nicht auf die Tagesordnung genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. XXX

Stadt Duisburg

Der Oberbürgermeister

Amt für bezirkliche Angelegenheiten

Bezirksverwaltung Süd

 

Ich habe nun die BM Süd (Lieske, SPD) um eine Stellungnahme und darum gebeten sich doch für mein Recht einzusetzen. Sie hatte in bisherigen Schriftwechseln nicht den Eindruck gemacht, dass meine Frage abgelehnt wird. Erst als ich vorgestern und heute definitiv bei ihr nochmals dezidiert Details (Ablauf, Zeit, Ort, …) nachfragte kam die obige Antwort aus dem Rathaus.