DSA: Fragen an die Bundeswahlleiterin – Rumänien lässt schön grüssen

Normalerweise, und das hatte ich in dieser Woche schon einmal, beschäftige ich mich mit internationaler Politik auf DUISTOP nicht, doch die Vorgänge rund um die Wahl in Rumänien verwundern mich doch sehr, so dass ich soeben eine Presseanfrage an die Bundeswahlleiterin sandte. Dabei geht es nicht um den Ausgang der Wahl hinsichtlich der politischen Richtung in die sich das Land womöglich bewegt – m.a.W.: Ich ergreife hier für keine politische Seite Partei. Warum der Vorgang aber so interessant und bedenklich fragwürdig auch für uns in Deutschland ist, entnehmen Sie meinen Fragen:

Guten Abend Frau Dr. Brand,

im Zusammenhang mit den letzten (kürzlichen) Wahl in Rumänien gab es eine Annulierungsentscheidung der dortigen Wahl bzw. des Wahlergebnisses. U.a. aufgrund angeblicher Einflussnahme(n) und dies mit bezug auf den Digital Services Act der EU (DSA).

Quelle zum DSA bei der EU(deutsch):

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_1707

Ich gehe davon aus, auch die anstehende Bundestagswahl unterliegt einer entsprechenden Beobachtung und Beurteilung gemäß des DSA, in diesem Falle durch die Bundesnetzagentur als hiesige, in Deutschland Bevollmächtigte für die DSA-Umsetzung und -Anwendung.

Meine Fragen:

1. ) Ist dies korrekt, unterliegt die Bundestagswahl dem DSA und der Beobachtung und Beurteilung durch die Bundesnetzagentur (BNA)?

2. ) Kann also die BNA die Wahl annulieren bzw. für ungültig erklären?

3. ) Muss in dem Fall das Verfassungsgericht noch zustimmen um danach Neuwahlen bzw. eine Wahlwiederholung anzusetzen?

4. ) Muss die BNA ihre Vorgehensweisen (inkl. Beteiligte) und ihre Gründe komplett und transparent offenlegen?

5. ) Sind Sie auf dieses Szenario bereits eingestellt und vorbereitet und auch dafür gewappnet, dass u.U. eine Wahl mehrfach wiederholt werden muss, wenn andauernd Beeinflussungen/Einflussnahmen konstatiert würden?

6. ) Wie trennt Ihrer Kenntnis nach die BNA mögliche unerlaubte/unerwünschte Einflussnahme(n) von „normaler“ digitaler Wahlwerbung, die ja auch massiv und in differenziertesten bis subversivsten Formen erfolgen kann?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
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Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze