Gemäß der speziellen städtischen Vorgaben ist es möglich auf Anfrage sog. Sondernutzungserlaubnise z.B. für Werbung in Aussenbereichen zu erhalten.
https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php
Im konkreten Fall um den es hier geht, handelt es sich um ein Werbe-Banner, ca. 1,5 x 1,0 qm groß, einer örtlichen Sporthandelsfirma. Es befindet sich seit Jahren(!) an einem Zaun eingangs eines Weges direkt entlang der Regattabahn in Wedau.
Eine hervorragender Platz da sich hier u.a. viele JoggerInnen tummeln.
Den Namen habe ich unkenntlich gemacht, ich will ja nicht noch mehr Werbung machen ohne dafür bezahlt zu werden.
So eine Werbefläche würde sich auch für viele andere Unternehmen anbieten – und auch für DUISTOP.
Insofern schliesse ich nicht aus, ein bisschen neidisch bin ich schon.
Deshalb interessiert mich auch brennend wie teuer so was ist und ob es tatsächlich auch zu Zahlungen an die Stadt kam und kommt, ob es überhaupt erlaubt und von der Stadt gestattet wurde und ob in diesem Fall eine so dauerhafte Werbung grundsätzlich rechtens ist?
Ich gebe ferner zu bedenken, es handelt sich hier um keinen läppischen Vorgang. Wenn man dem Treiben freien Lauf liesse würden sicherlich viele freie Flächen in Duisburg nicht nur an Zäunen werblich zugepflastert.
Und kann es ein, aus welchen Gründen auch immer, dass gerade dieser Firma so etwas gestattet wird. Beim Stadtsportbund SSB z.B. kennt man die Sport-Firma nur zu gut.
Ich habe also soeben folgende Anfrage an die Stadt gestellt:
Guten Abend,
gemäß der speziellen städtischen Vorgaben ist es möglich auf Anfrage sog. Sondernutzungserlaubnise z.B. für Werbung in Aussenbereichen zu erhalten.
https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php
Im konkreten Fall um den es hier geht, handelt es sich um ein Werbe-Banner, ca. 1,5 x 1,0 qm groß, einer örtlichen Sporthandelsfirma. Es befindet sich seit Jahren(!) an einem Zaun eingangs eines Weges direkt entlang der Regattabahn in Wedau.
Ein Foto vom 6.1.2025, 16:20 Uhr, füge ich bei.
Eine hervorragender Platz da sich hier u.a. viele JoggerInnen tummeln.
Deshalb habe ich folgende Fragen:
Wie teuer ist diese Art der Werbung grundsätzlich – gibt es eine offizielle Preisliste?
Zum konkreten Fall: Kommt und kam es tatsächlich zu Zahlungen an die Stadt, wenn ja in welcher Höhe und seit wann?
Ist eine so dauerhafte Werbung seit Jahren überhaupt grundsätzlich rechtens, da der Begriff Sondernutzung etwas anderes suggeriert?
Kann es ein, aus welchen Gründen auch immer, dass gerade diese Firma bevorzugt behandelt wird?
Gruss
DUISTOP
Michael Schulze
[Anmerkungen: Der Stadt habe ich den Namen der betreffenden Firma natürlich mitgeteilt und auch das Originalfoto geschickt. Ich gehe davon aus, denn nichts deutet auf etwas anderes hin, dass es sich an der Stelle um eine öffentliche Fläche und einen städtischen Zaun handelt. Einen Hinweis auf andere Umstände habe ich gesucht, konnte aber keinen entdecken.]