Aufgrund einer Pressemitteilung des NRW-Bauministeriums hatte ich dort eine Presseanfrage eingereicht. Es geht dabei konkret und aktuell um Wohn-Belegungsrechte die das Land von der Kölner GAG AG erworben hat.
Hier die Fragen von mir und dazu jeweils die entsprechenden Antworten aus dem Ministerium. Ganz unten nochmals meine Anfrage im Originalwortlaut.
Lieber Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als ein Sprecher des Ministeriums wie folgt beantworte:
Frage:
Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?
Antwort:
Die Förderung erfolgt auf Antrag – in diesem Fall durch die GAG AG (größtes kommunales Wohnungsunternehmen). Die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Entscheidung über die Förderung liegen im Ermessen der zuständigen Bewilligungsbehörde, hier der Stadt Köln.
Rechtliche Grundlage für die Verlängerung von Bindungen für Mietwohnraum ist derzeit Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Eine Bindungsverlängerung setzt unter anderem voraus, dass nach Einschätzung der zuständigen Stelle weiter ein Bedarf an den Zweckbindungen besteht und das Förderdarlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde.
Rechtliche Grundlage für den Förderbaustein „Erwerb von Bindungen“ ist derzeit insbesondere Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass für den Wohnraum in sozialer und wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf besteht und die Wohnungen die Anforderungen nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) erfüllen.
Frage:
Warum diese Anzahl und wie viele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?
Antwort:
Die Anzahl ergibt sich aus dem Antrag der GAG AG sowie der darauf basierenden Entscheidung der Bewilligungsbehörde der Stadt Köln. Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Bericht zum Modellversuch „Bindungserwerb“ innerhalb der öffentlichen Wohnraumförderung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3459.pdf
Fragen:
Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür? Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?
Antwort:
Die Förderung von Bindungsverlängerungen erfolgt auf Grundlage von Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf erste Frage). Demnach werden in Köln (Mietniveau M4+) Bindungsverlängerungen zu folgenden Konditionen bewilligt: 15 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 10 Jahren Bindungsverlängerung oder 20 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 15 Jahren Bindungsverlängerung und 0 Prozent Zinsen auf das noch valutierende Förderdarlehen für einen Zeitraum von fünf Jahren sowie anschließend 0,5 Prozent Zinsen bis zum Ablauf der Bindungsverlängerung.
Die Förderung des Bindungserwerbs erfolgt auf Grundlage von Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf die erste Frage). Gemäß Nummer 9.5 FRL öff Wohnen NRW 2024 erfolgt die Förderung als einmaliger Festbetragszuschuss. Dieser wird pro Quadratmeter Wohnfläche und Monate für den Zeitraum der Zweckbindung festgelegt. In Köln (Mietniveau M4+) beträgt der Festbetragszuschuss 3,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für freie und vermietete Wohnungen und 2,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für noch befristet gebundene Wohnungen.
Frage:
Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?
Hier ein 2. Fall:
https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf
Antwort:
Die Verlängerung und der Erwerb von Bindungen als zusätzliche Förderbausteine nehmen Wohneinheiten in den Blick, deren Bindungen auslaufen bzw. sich nicht (mehr) in einer Bindung befinden. Demnach setzen die beiden Förderbausteine dort an, wo entweder bestehende Förderungen beendet sind oder bislang nicht bestanden. Damit ist eine Doppelförderung mit Blick auf die öffentliche Wohnförderung ausgeschlossen.
Frage:
Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.
Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?
Antwort:
Nach Kenntnis des Ministeriums hat die Sonderprüfung ergeben, dass die Bedingungen des Erwerbs der Wohnungen in Köln-Chorweiler insgesamt angemessen waren und einem Drittvergleich standhielten. Die GAG ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Belegungsrechtsvertrags mit ihrer Mehrheitsaktionärin im Geschäftsjahr 2016 durch ihre Vertragspartnerin nicht zu nachteiligen Rechtsgeschäften gedrängt worden.
Beste Grüße
XXX
Stv. Pressesprecher
Referat Presse und Soziale Medien
Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hier der Vollständigkeit halber meine Presseanfrage im Originalwortlaut:
Presseanfrage zu Belegungsrechten – konkret hier: GAG AG
Guten Abend,
gemäß dieser Pressemeldung
werden angeblich 481 Wohnungen der GAG AG mit Sitz in Köln bezuschusst.
Meine Fragen:
1. Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?
2. Warum diese Anzahl und wieviele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?
3. Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür?
4. Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?
5. Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?
Hier ein 2. Fall:
https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf
6. Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.
Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze