Es ist immer ziemlich belustigend, wenn man so manche Meldung liest, bei der man eigentlich auch erwartet, dass was „halbwegs Keckes“ dazu aus eigener Feder hinzugefügt wird. Ist aber nicht so.
So auch nicht bei dieser anfangs relativ unbedeutenden Meldung die es aber prinzipiell in sich hat. Ich war bisher der Meinung das Innenhafenbecken gehöre der Stadt. Pustekuchen, bis auf eine Pontonbrücke(gehört der Stadt) und einen Steg vor Diebels(privat) gehört es den Wirtschaftsbetrieben. Die sind zwar zu 100% in städtischer Hand, aber rechtlich gesehen handelt es sich um eine eigenständige juristische Person. Die natürlich am Tropf der Stadt und den Steuergeldern hängt.
Jetzt sollen / wollen die Wirtschaftsbetriebe die Pontonbrücke übernehmen. Die ist in die Jahre gekommen und soll -auf Wunsch der im Innenhafen ansässigen Gastronomie- verlegt werden.
Es fallen also Kosten an a) ev. für eine Sanierung und b) für eine Verlegung. Kosten die die Stadt nicht mehr belasten – wohl aber doch, nur eben nicht ganz so direkt im Haushalt.
Das nennt man ganz simpel Bilanzkosmetik.
Dass aber auf Wunsch von Gastronomen die Brücke nun auf Kosten der Wirtschaftsbetriebe anstatt auf Kosten der Stadt verlegt werden soll, ist nicht akzeptabel – weder in dem einen noch anderen Fall.
Frage: Was haben wir mit den Sonderwünschen von Innenhafen-Gastronomen am Hut? Ha, könnte der erste Schlaumeier rufen, die Stadt und/oder die Wirtschaftbetriebe machen ja Ähnliches auch an anderen Stellen.
Okay, dann mal her mit den Infos wo sie das denn machen ohne dass die Geschäftsanrainer sich beteiligen müssen. Handelt es sich nämlich um Ausgaben die nicht der öffentlichen Sicherheit, der Daseinsvorsorge sowie der Ver- und Entsorgung dienen, so wäre dies eigentlich nicht statthaft.
Oder aber die Kosten werden den Nutzniessern später auferlegt.
Nun könnte man mit dem Thema Wirtschaftsförderung kommen, auch eine Aufgabe von Kommunen und ein sehr dehnbarer Begriff.
https://www.mhkbg.nrw/kommunales/Kommunale-Selbstverwaltung/Aufgaben/index.php
Aber stopp: Bald würden ja die Wirtschaftsbetriebe die Kosten für die Verlegung übernehmen und die müssten sie wahrscheinlich in Rechnung stellen. Da gibt es nämlich für die juristische Person eine eigene Satzung.
https://www.wb-duisburg.de/Downloads/index.php
Die Wirtschaftsbetriebe werden nun aber so clever sein, zu behaupten, dass die Pontonbrücke sowieso verlegt werden soll, der Wunsch der Gastronomen sei eben nur deckungsleich.
Vllt. hilft ein Blick auf den Hauptsitz der Wirtschaftsbetriebe: Schifferstrasse 190. Man kennt sich halt.
Das ist alles eigentlich halb so wird, als Einzelfall, nur steht es beispielhaft für sehr viele Fälle in Duisburg und dann wird ein Schuh daraus. Den Gastronomen sei es gegönnt, die kämpfen eh ums Überleben.
Mir geht es nur ums Prinzip des städtischen Handelns, das hier deutlich wird.
Nicht zu vergessen ist nämlich die Leckage im Grund des Beckens, so dass laufend Wasser eingefüllt werden muß, damit es nicht leerläuft. Antworten auf meine Fragen dazu stehen seit fast zwei Jahren aus.