Werbung und Neutralität: Wüst verliert gegen Steinhöfel – wer zahlt dafür?

Die Sache ist schon etwas älter aber nachwievor top-aktuell. So berichtete u.a. der WDR am 24.11.2024 darüber, dass eine Abmahnung des bekannten Medienanwalts Joachim Steinhöfel dazu führte, dass NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst  nicht mehr für eine Anwaltskanzlei in Rheine wirbt.

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html

Ich darf mal daran erinnern, dass wegen so einer ähnlichen Sache (Werbung für ein Unternehmen) ein FDP-Bundesminister in der sogenannten Briefbogenaffäre – es ging um Einkaufswagen-Chips – zurückgetreten ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefbogenaff%C3%A4re

Hendrik Wüst ist was Rücktritte generell betrifft übrigens kein gänzlich unbeschriebenes Blatt. 2010 ging es um eine Sponsoring-Affäre die u.a. mit seinem Rücktritt endete.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gespraeche-gegen-geld-cdu-generalsekretaer-in-nrw-tritt-wegen-sponsoring-affaere-zurueck-a-679513.html

Wie dem auch sei, Steinhöfels Vorwurf bezog sich auf Wüsts nicht eingehaltene Neutralitätspflicht.

Nicht ganz klar ist wer die Kosten u.a. für Steinhöfel trägt, Wüst oder das Land und wenn eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgebenen wurde, wer diese zahlt, wenn dagegen verstossen wird.

Auch Bundesminister Habeck hat sich für die Kanzlei in Rheine eingesetzt, er hat anscheinend auf ähnliche oder gleiche Vorwürfe so reagiert, dass er nicht mehr als Minister „auftrat“, sondern nur noch als Abgeordneter.

Clever oder was? Ich kann bei einer Verfehlung nicht mal eben in eine andere Haut schlüpfen. So was Ähnliches habe ich schon mal mit Kevin Kühnert bei einer Anfrage von mir erlebt. Einmal war er leitendes SPD-Mitglied und dann wieder Abgeordneter bzw. umgekehrt. Habe ich alles schriftlich.

Was die Verletzung der Neutralitätspflicht betrifft so habe ich vor einigen Wochen eine Beschwerde bei der Bezirksregierung gegen OB Link eingereicht. Anlaß und damit ausschlaggebend war sein überbordendes Engagement für den MSV (z.B. bei der letzten Geldgeberrunde). Eine Antwort aus Düsseldorf steht noch aus.

Zurück zu Herrn Wüst. Meine Fragen an die NRW-Staatskanzlei in seiner Causa lauten wie folgt:

Guten Morgen,

laut Pressemeldungen wie dieser „https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html“ hat es 2024 einen juristischen Vorfall Herrn Wüst betreffend gegeben. So wurde er von einem Anwalt abgemahnt weil er seine Neutralitätspflicht verletzend für eine Anwaltsfirma warb. Herr Wüst hat daraufhin diese Werbung eingestellt und es wurde von ihm eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgegeben.

1. Ist dies soweit korrekt? Bitte ergänzen Sie entsprechend oder korrigieren Sie, danke.

2. Welche Absichten steckten hinter Herrn Wüsts Auftritt und Ambition als Werbe-Testimonial?

3. Warum gerade diese Firma?

4. Wie kam die Start-Up-Auszeichnung des Landes NRW für diese Firma zustande?

5. Hat Herr Wüst auch an Rücktritt gedacht, denn in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorfälle wie z.B. in Bezug auf Herrn Möllemann und dessen Briefbogenaffäre die mit seinem Rücktritt als Bundesminister endete?

6. Wer trägt a) die Kosten für den Rechtsstreit und wer b) die Kosten für den Fall einer Wiederholung? Sollte das Land NRW (= die Steuerzahlenden) bei a) oder/und b) belastet werden, so wüsste ich gerne auf welcher rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze
verantwortlicher Leiter der Redaktion