Um eine Eigentumswohnung zu suchen und zu finden kann man heutzutage viele Wege einschlagen. Einer der es mit Werbung an seinen Fahrrädern versucht(e) ist nun von der Stadt gestoppt worden. Mit einem Verweis darauf, dass diese Art der Werbung im öffentlichen Raum nicht gestattet sei.
Ein Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens könnte bis zu 1.000 EURO betragen.
Die Stadt äussert sich gemäß WAZ so (Zitat): „Unabhängig davon genehmigen wir Werbung im öffentlichen Raum lediglich für Brauchtumsveranstaltungen, Wahlen oder lokal begrenzte Veranstaltungen wie zum Beispiel Pfarrfeste.“ … „Alle übrigen Nutzungsrechte für Werbung wurden an Duisburg Kontor mit dem Ziel der Überfrachtungsvermeidung übergeben.“
Für das Duisburger Stadtgebiet ist ansonsten die Firma Stroer durch einen Konzessionsvertrag damit beauftragt sich um alle festgelegten Werbeeinrichtungen zu kümmern.
Mhm, merkwürdig. Kürzlich fragte ich die Stadt danach was es denn mit einer Werbung einer örtlichen Sportfirma auf sich hat (s.u. Foto) – aufgenommen an der Regattabahn in Wedau. Ich habe bisher keine Antwort erhalten. Wird hier etwa aus welchen merkwürdigen Gründen auch immer mit zweierlei Maß gemessen? Liegt hier eine Sonder-Sondernutzungserlaubnis vor? Ich vermute es und ich vermute auch es gibt noch wesentlich mehr Fälle.