Anfrage(en) per IFG an Dr. Krumpholz wegen Baumfällungen

Folgende Anfrag(en) habe ich heute gemäß IFG NRW an Herrn Dr. Krumpholz, Dezernat VI der Stadt Duisburg, gesendet:

 

Guten Tag Herr Krumpholz,

ich habe folgende Anfrage(n) per Informationsfreiheitsgesetz NRW an Sie. Bitte anworten Sie gesetzeskonform innerhalb von 30 Tagen. Danke vorab.

Bitte stimmen Sie gleichzeitig zu dass Ihre Antworten veröffentlicht werden dürfen, konkret auf DUISTOP. Ansonsten lehnen Sie dies bitte ausdrücklich ab.

Hier meine Fragen:

1. Ist es richtig dass es im Jahre 2013 ein Bürgerbegehren gab was sich konkret gegen die Abholzung von Bäumen in der Innenstadt richtete?

2. Wenn ja, wann wurde es „gestartet“?

3. Waren Sie zu diesem Zeitpunkt in einem Amt bei der Satdt Duisburg mit der Angelegenheit(Baumfällungen und/oder Bürgerbegehren) in irgendeiner Form befasst?

4. Haben Sie entgegen der Bestimmungen der  Gemeindeordnung NRW -bei bereits begonnenem Bürgerbegehren- die Fällung der Bäume um die es ging in die Wege geleitet?

5. Wurden Sie Punkt 4. betreffend und wenn mit JA beantwortet dazu von anderen Personen aus Duisburger Ämtern unterstützt? Wenn ja von wem?

Gruß

Michael Schulze