Presserecht: Stadt weigert sich – Gebag anscheinend auch – DuisburgKontor fraglich

Seit fast zwei Wochen versuche ich genauso wie die etablierteren Medien in Duisburg bei der Stadt entsprechend anerkannt zu werden. Inzwischen habe ich dies auch als Eingabe an den Rat gemäß Gemeindeordnung eingereicht, da die Stadt nicht auf mein Anligen reagiert. Ich will das DUISTOP den Status eines Presseorgans anerkannt wird, akkreditiert wird und somit bei allen Presseanlässen gleich behandelt wird wie die anderen Medien.

Auch die Gebag habe ich dazu bereits angeschrieben, bisher noch ohne Reaktion, geschweige denn Antwort. Gestern habe ich in gleicher Mission auch DuisburgKontor kontaktiert. Das Anschreiben gibt’s hier um nochmals klarzustellen um was es geht:

An DuisburgKontor.

Guten Morgen!

Ich möchte ab sofort mit DUISTOP (www.duistop.de) als Presseorgan in den DuisburgKontor-Presseverteiler und den selben Status erhalten  wie WAZ, NRz, WDR, RP usw.

Ich möchte auch zu sonstigen Anlässen wie Pressekonferenzen entsprechend eingeladen werden, Pressenews auf Nachfrage erhalten/beziehen usw.

Bitte bestätigen Sie mein Anliegen oder erwidern Sie entsprechend begründet.
Ich weise Sie auf die landespressrechtlichen Bestimmungen und das entsprechende Landesgesetz hin.

Meines Erachtens gilt DuisburgKontor u.a. auch als Teil der Verwaltung Duisburgs, nicht nur weil es sich um ein Tochterunternehmen der Stadt handelt, sondern auch weil DuisburgKontor mit Aufgaben betraut ist die zu den üblichen Aufgaben einer Stadtverwaltung in Bezug auf das Gemeinwesen gehören (Daseinsvorsorge).

Gleiches gilt für die DuisburgKontor Hallenmanagement.

Aktuell: Bitte versorgen Sie mich mit den aktuellen Infos zum Stand Ihrer Bemühungen und Fortschritte bei DuisburgKontor zum Thema „Stadt-Image“ (Logo, Werbung usw.). Sollte es Veranstaltungen interne/externe diesbezüglich geben, so erbitte ich eine entsprechend rechtzeitige Einladung.
Herzlichen Dank.

Gruß

M. Schulze
Chefredakteur
www.duistop.de

 

Abschliessend noch folgendes: Ich halte die Verweigerungen durch Aussitzen und Nicht-Antworten für presserechtlich bedenklich und äusserst undemokratisch.