Hä? Was beim ersten Lesen wie Kauderwelsch klingt ist in Wirklichkeit ein ziemlicher Hammer, wenn man vor allem ins Detail geht.
Die Absicht ist anscheinend höchst ehrenwert, auf den ersten Blick, doch was wächst heran, wenn es z.B. bei den Beteiligten an Transparenz mangelt? Und über mangelhafte Transparenz weiß ich eine Menge.
Hier die Auflösung der Überschrift:
Vor genau einer Woche verkündete die Bundesnetzagentur (BNA) in einem Pressestatement, dass ihr neuer Digital Services Coordinator (DSC – Klaus Müller, auch Chef der BNA) die erste vertrauenswürdige Meldestelle (Trusted Flagger = TF) gemäß des europäischen Digital Services Act (DSA) zertifiziert hat.
Und zwar die in Baden-Württemberg sitzende Meldestelle respect:
https://meldestelle-respect.de/impressum/
Hier die Pressemeldung:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240927_DSC_TrustedFlagger.html
Und hier Links zu Infos über den DSC sowie zu einem Leitfaden wer wie Trusted Flagger werden kann:
https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/4TrustedF/start.html
https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/4TrustedF/leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Bei dem gesamten Vorgang geht es darum, grob gesagt, die sozialen Netzwerke (Online-Plattformen) zu überwachen und kritische Inhalte aufzuspüren, zu melden und bei Bedarf löschen zu lassen.
Zitat aus der BNA-Pressemeldung:
„Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.“
Bei illegalen Inhalten gehe ich noch mit, doch die Illegalität muß trotzdem erstmal gerichtlich festgestellt werden.
Bei Hass (und Hetze) gehe ich nur halbwegs mit, da selbst ein Aufruf zur Abschaffung der Demokratie noch durch die Verfassung, genauer gesagt durch die Meinungsfreiheit, gedeckt werden kann. Auch hier kommt es auf den Wortlaut an und dies kann eigentlich auch nur gerichtlich geklärt werden.
Bei Fake News gehe ich nicht mehr mit, da dieser Begriff so dermassen schwammig ist, dass selbst eine Pressemeldung aus dem Duisburger Rathaus darunter fallen könnte. Wer will das feststellen? Das schaffe ich seit über sechs Jahren nicht. So hatte vor nicht allzu langer Zeit unser geliebter OB in einer Ratssitzung behauptet, dass in der Verwaltung immer rechtskonform gehandelt würde. Logo. Dann braucht man z.B. gar keine Compliance-Beauftragte – von der ich übrigens gerade einiges wissen möchte.
Zum Schluß deshalb noch ein paar Worte zu dieser Formulierung (s.o. Zitat):
… sehr schnell und ohne bürokratische Hürde …
In einem Land wie Deutschland geht eigentlich gar nichts schnell und ohne bürokratische Hürde, wieso also in dieser Beziehung? Will man die Gerichte komplett aussen vorlassen und munter löschen lassen was einem passt oder eben nicht passt?
Nun, ohne Übertreibung, diese Zeiten hatten wir schon mal und seitdem hieß es immer besonders laut: Nie wieder. Das ist anscheinend aber irgendwie vollkommen in Vergessenheit geraten.
Der Oberhammer wäre, wenn man um Abhilfe zu schaffen Schnellgerichte einführt. Da hätte ich aber noch ein paar Ideen für welche schwerstkriminellen Fälle ich mir die lieber wünsche.
Fazit:
Für einen Durchschnittsmenschen der im Netz einfach mal Dampf ablassen will, kann sich ein „Du Dummschwätzer“ in Richtung eines Politikers also ziemlich zum juristischen und auch finanziellen Problem-Gau auswachsen. Dass ihm dabei auch noch jede Menge Anglizismen um die Ohren fliegen macht es nicht besser.
Anstatt also ordentlich Politik zu machen die wählbar ist und weniger Frust verursacht, kapriziert man sich irgendwie schleichend auf anderen Wegen in Richtung eines umfassenden Kontrollstaates unter Zuhilfenahme von Hilfswilligen die davon leben, dass dieser Staat sie „füttert“ = finanziert, u.a. durch Förderprogramme. Verstösse gegen die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit und Zensurfreiheit inklusive.
Diese Hilfswilligen sind auch noch so intransparent, dass die Antworten auf diese folgenden Fragen und Auskunftsverlangen nicht auf ihrer Website zu finden sind. Diese Fragen und Auskunftsverlangen sind genau jene die es zu beantworten gilt, wenn man Trusted Flagger werden will. Ganz abgesehen von der Unmöglichkeit einer Prüfung und Überwachung, ob alles auch künftig so eingehalten wird wie man es als BewerberIn erstmalig angibt.
Schon bei der ersten Auskunft wir es kritisch, da ein Anteilseigner ein stiller Gesellschafter sein kann der nicht genannt werden will und darf. Dabei könnte es sich im Zweifel auch um ziemlich dubiose Persönlichkeiten handeln.
• Wenn Sie ein in Unternehmensanteile aufgeteiltes Unternehmen sind, wer sind Ihre Anteilsinhaber?
• Ist Ihr Unternehmen ein Teil einer größeren Unternehmergruppe? Wenn ja, geben Sie Einzelheiten zu dieser Gruppe an.
• In welcher Beziehung steht Ihr Unternehmen zu anderen Unternehmen oder ist an diesen beteiligt?
• Wer sind die Mitglieder des Vorstands Ihres Unternehmens, und vertritt einer der Vorstandsmitglieder einen Ihrer Aktionäre im Vorstand?
• Führen Sie alle Strategien, Verfahren und/oder Maßnahmen auf, die belegen, dass Ihre Einrichtung und ihr Personal von den Anbietern von Online-Plattformen unabhängig sind und dies auch während der gesamten Laufzeit nach Zuteilung des Status bleiben werden.
• Wenn Ihr Unternehmen andere (als TF-) Dienste anbietet, wie werden Sie
sicherstellen, dass die Erbringung dieser anderen Dienste und die Vergütung oder Finanzierung dieser Dienste die Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit Ihrer Dienste als TF nicht beeinträchtigt?
• Bestätigen Sie, dass es sich bei den Personen, die an der Kennzeichnung beteiligt sind, nicht um Mitarbeiter oder Angehörige von Mitarbeitern einer Online-Plattform (oder eines Beratungsunternehmens, das für eine Online-Plattform arbeitet) handelt.
• Machen Sie Angaben zu allen bestehenden Beziehungen oder Kanälen mit Online-Plattformen, um illegale Inhalte zu erkennen, zu identifizieren und zu melden.
• Erläutern Sie, dass und wie Sie sicherstellen, dass klare Verfahren und Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitglieder Ihrer Einrichtung und Mitarbeiter oder Personen, die an der Kennzeichnung beteiligt sind, festgelegt werden.
• Wie werden Sie die mit der Kennzeichnung beauftragten Mitarbeiter auswählen, z. B. mit Angabe der von Ihnen durchgeführten Hintergrund-/Verifizierungsprüfungen und der Art des Rechtsverhältnisses, das Sie mit ihnen haben werden?
• Wie werden Sie sicherstellen, dass die Hinweisgeber unabhängig von den Online-Plattformen sind und es auch während der Dauer der Zertifizierung Ihrer Stelle bleiben und die Hinweisgeber ihre Tätigkeit unparteiisch und objektiv ausüben?
Schlußendlich schlage ich vor eine zusätzliche geheime Behörde einzurichten die all die TF überwacht. Diese Behörde verfasst dann Fake-Fake-News um zu prüfen ob diese auch alle erfasst und gemeldet werden.