In eigener Sache: Erneute Beschwerde und Antrag bei der Kommunalaufsicht

Folgendes Schreiben mit einer erneuten Beschwerde* und einem Antrag habe ich heute an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung gesendet. Ich schicke voraus, dass die Kommunalaufsicht bisher in zwei vorausgegangenen Beschwerdefällen samt Anträgen, die auch in der neuerlichen Beschwerde erwähnt werden, bisher nicht tätig wurde. Trotz eindeutiger Rechtslage.

Guten Tag,

hiermit reiche ich folgende Beschwerde über das Rechtsamt in Duisburg ein und beantrage entsprechende Maßnahmen zu ergreifen:

Am 30.12.2021 habe ich einen Antrag beim Rechtsamt Duisburg, dessen Wortlaut Sie bitte der Anlage (.pdf) entnehmen, eingereicht.

Bis heute, Stand 28.2.2022, habe ich weder eine Eingangsbestätigung vom Rechtsamt Duisburg erhalten noch eine dezidierte Antwort.

Anrufe und Mails zur Erinnerung an meinen Antrag blieben folgenlos.

Ich beantrage daher bei der Kommunalaufsicht, dass Rechtsamt Duisburg dahingehend aufzufordern meinen Antrag entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu bearbeiten.

Ich habe beim Rechtsamt Duisburg -kurz beschrieben- folgendes beantragt:

Nachdem man mir inzwischen seit vier Jahren seitens der Duisburger Verwaltung keinerlei Presseauskünfte gibt (DUISTOP – Stadtmagazin /  www.duistop.de), trotz geltender Rechtslage (Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW sowie GG), und sich ebenso weigert eine diesbezügliche Ratseingabe** gemäß §24 GO NRW zu bearbeiten, trotz geltender Rechtslage (GO NRW), habe ich beim Rechtsamt Duisburg beantragt mir rechtlich zu begründen warum die Duisburger Verwaltung die Presseauskünfte verweigert.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

*es handelt sich hierbei um die inzwischen dritte Beschwerde bei der Kommunalaufsicht in der prinzipiell selben Angelegenheit 
**per Ratseingabe wollte ich erreichen, dass der Rat über das Verhalten des OB in puncto Presseauskünfte berät und ihn zu Auskünften mir bzw. DUISTOP gegenüber verpflichtet

 

 

OZG: Die Bremsenden* vom Amt

Bis zum Ende diesen Jahres sollen (müssen) die deutschen Städte und Gemeinden  gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) eigentlich fast 600 Leistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger online anbieten. Dass es damit hapert, auch in Duisburg, habe ich schon mehrfach beschrieben. Kein Wunder also, dass auch auf meine diversen Anfragen zu dem Thema vom OB nichts zurückkommt.

Wer meint ich sei für meine Fundamentalkritik ungeeignet, weil ich eh nur auf den OBerboss der Stadt losgehe, da ich sonst nichts anderes kann, der möge sich bitte mal über den Stand der Dinge von anderer Seite informieren lassen.

Quasi neutral.

Ich habe da einen ziemlich aktuellen Artikel auf www.golem.de entdeckt. Dort kann man genüßlich nachlesen wie es um die Digitalisierung der Verwaltungen in Deutschland steht – Duisburg inbegriffen.

Viel Vergnügen!

https://www.golem.de/news/digitalisierung-der-verwaltung-die-bremser-vom-amt-2202-163111.html

Ich fasse schon mal kurz vorab zusammen: Ungefähr so katastrophal wie um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, wie wir alle dieser Tage erfahren durften. Der Verteidigungsetat lag im Haushaltsjahr 2021 übrigens bei 46,93 Milliarden Euro.

Abschliessend noch etwas: Unser OB äusserst sich natürlich lieber zu positiven Dingen wie Baumpflanzaktionen in 6-Seen-Wedau zusammen mit Gebag-Kumpel Wortmeyer, zu Kirmesverlegungen von Beeck vor’s Wedaustadion oder zu dubios-unklaren und -teuren Wasserstoffstadt-Duisburg-Planspielen.

*von mir gegendert

6-Seen-Wedau: Wunderschöne Werbebotschaften in der RP

Ach ist das herrlich, wenn man ein Medium zur Verfügung hat, dass man nicht selbst betreiben muß, dass aber gut und gerne wunderbar darüber berichtet was man alles Gutes anstellt. Das wirkt dann so unabhängig und neutral.  Und ein Teil der Leserschaft bezahlt auch noch dafür.

So kann man derzeit hervorragend erleben wie ein eigentlicher Werbeprospekt für 6-Seen-Wedau, in dem sich OB Link und Gebag-Boss Wortmeyer als Klima-, Umweltschützer und Baumpflanzer feiern, mit dem redaktionellen Umfeld der RP verschmilzt.

Ein Meilenstein des Lokal-Journalismus der zudem verdeutlicht wie sehr man sich schon auf die Investoren freut, die dann irgendwann mal ihre ebenso hochglänzenden Botschaften über die tollen Wohnmöglichkeiten, ebenso in der RP verbreiten dürfen.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-wie-6-seen-wedau-ein-gruenes-quartier-werden-soll_aid-66606653

So heisst es von Link und Wortmeyer tatsächlich (Zitate/Auszüge), anläßlich des ersten neuen Baumes den beide in 6-Seen-Wedau gepflanzt haben:

6-Seen-Wedau wächst

Stadtgrün spielt gerade in einem dicht besiedelten städtischen Bereich eine wichtige Rolle. Bäume verbessern …

Die Vielfalt der Bäume und Sträucher, …, stehen dabei sinnbildlich für die wachsende Vielfalt, …

Nach der Überwindung des ersten Würgereizes und dem anschließenden Entleeren meines Mageninhalts bin ich zu dem Entschluß gekommen, da beide am Masurensee gleichzeitig seit Wochen massiv Bäume umsäbeln lassen, dass mehr Volksverarschung nicht geht. Bravo.

Mein besonderer Dank gilt auch der RP.

Hey Schulze, sei nicht so kritisch und lass den Leuten doch die Wohlfühlbotschaften, gerade in dieser dunklen Zeit!

Jepp, Du hast recht liebes Gewissen, aber warum müssen diese frohen Botschaften denn immer von diesen Typen verkündet werden?  Könnte das nicht ein unschuldiges kleines Kind machen?

Die beiden Superprotagonisten für Gute-Tat-PR sollten auch mal so mutig sein sich in eine Baugrube zu stellen in der beispielsweise ein 13 Millionen EURO sinnlos versenkt wurden (The Curve) oder neben ein Baugelände für das wesentlich mehr bezahlt wurde als eigentlich notwendig (Duisburger Freiheit).

 

 

Altlastenflächen: ThyssenKrupp antwortet – Stadt, Gebag und NRW Urban schweigen nachwievor

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung und des Zuwachses der DUISTOP- Leserschaft (aus Duisburg und 30km Umgebung) werde ich gerade in letzter Zeit desöfteren und vermehrt darauf angesprochen wie es um Dokumente und Auskünfte über Altlasten bzw. Altlastenflächen in Duisburg steht. Da Brachen (= ehem. Industrie- und Bahnflächen) zunehmend der Wohnbebauung zugeführt werden, besteht hier vermutlich ein grosser Infobedarf und grosse Unsicherheit. Die Stadt und die städtische Baugesellschaft Gebag sind in keinster Weise kooperativ bzw. auskunftsbereit.

Und das städtische Altlasten-Kataster erlaubt nur die Auskunft zu Flächen die einem selbst gehören oder wozu Eigentümer ihre dezidierte Zustimmung geben müssen. Das ist jedoch in Zeiten von Open Data und Smart City etc. ein Anachronismus.

In den letzten Wochen habe ich mehrfach versucht von der Duisburger Verwaltung und der Gebag Auskünfte zu Altlastenflächen zu erhalten (u.a. Scharzer See in 6-Seen-Wedau), ebenso habe ich bei NRW Urban angefragt (z.B. Teer-See in Meiderich) und habe mich u.a. auch an ThyssenKrupp gewandt.

Zum Fall NRW Urban wird es in den nächsten Tagen einen eigenen Artikel geben, da inzwischen auch das Bauministerium eine Rolle spielt.

Hier die Fragen an ThyssenKrupp auf die ich eine Antwort bekam:

1. Welche ehemaligen Industrie- und Bahnflächen etc. wurden in Duisburg als Brachflächen von ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder beteiligungsunternehmen seit 2000 aufgegeben und veräussert?

2. Sind diese Flächen von (den) Vorbesitzern (ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen) gereinigt (von Altlasten befreit)
übergeben/übereignet worden? (Verursacherprinzip)

3. Wenn nicht gereinigt (von Altlasten nicht befreit) unter 2.), warum nicht?

4. Wenn gereinigt (von Altlasten befreit) unter 2.), wurden jeweils Garantien ausgestellt die die gesundheitssichere Flächenbeschaffenheit in Bezug auf
Bodenaltlasten bescheinigen?

Ich habe zusätzlich dezidiert auf Inhalte der ThyssenKrupp-Website verwiesen, darin steht u.a. (Zitat-Auszug):

„Gesellschaftliches Engagement ist keine Schönwetterveranstaltung
Wir wollen uns auch in herausfordernden Zeiten gesellschaftlich einbringen. Warum? Weil es unsere Verantwortung ist, die Orte, an denen wir unternehmerisch tätig sind, zu lebenswerten Orten zu machen. Wir arbeiten dazu mit lokalen Partnern zusammen, in kleinen und in großen Projekten. Immer im Dialog und auf Augenhöhe.“

 

Die erste Antwort von ThyssenKrupp lautet wie folgt:

Hallo Herr Schulze,

danke für Ihre Geduld. Folgend erhalten Sie unsere Antwort zu Ihrer Anfrage vom 10.02. 2022:

Bei den von Ihnen angesprochenen Flächen handelt es sich thyssenkrupp seitig um die Fläche „Friedrichpark“, einer Fläche der ehemaligen Zeche Friedrich Thyssen 2/5 sowie ehemalige Gleisanlagen zwischen Hamborn und Walsum. Mit der Neunutzung des Geländes sind die Errichtung eines modernen Gewerbegebiets sowie die Errichtung eines 10 Hektar großen Landschaftsparks geplant.

Im Zuge der Vorbereitung werden die Bodenarbeiten Ende 2022 abgeschlossen werden. Hierunter fallen die Bodenaufbereitung und der Bodenaufbau für die geplanten Grünflächen, ebenso Versickerungs- und Entwässerungsanlagen sowie die Vorbereitung des Gewerbegebietes und der Erschließungsstraße. Wohnbebauung ist auf diesen Flächen gemäß des gültigen Bebauungsplanes nicht vorgesehen. Der geplante Park wird über Rad- und Wanderwege mit leichten Hügeln, ökologische Wasserflächen, Artenschutzflächen sowie Sport- und Spielangebote verfügen.

 

Daraufhin wandte ich mich erneut an das Unternehmen:

Guten Tag zurück,

danke für die Antwort, doch sie entspricht nicht meinen Fragen.

Oder ist es so, dass es sich bei der von Ihnen beschriebenen Fläche um die einzige handelt? Soweit ich informiert bin ist dies zumindest eine aktuelle Fläche die sich in der Entwicklung befindet. Es müsste die sein auf der sich der Warbruckshof befindet oder befand.

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

Heute kam die finale Antwort einer Pressesprecherin:

Hallo Herr Schulze,

auf Ihre Fragen habe ich in bester Absicht versucht zu antworten. Meiner Antwort entnehmen Sie bitte, dass wir keine Flächen zur Wohnbebauung veräußert haben, damit erübrigen sich die Fragen 2 bis 4. Entnehmen Sie weiter meiner Antwort gern Details zur veräußerten Fläche.

 

 

Chinastadt, Wasserstoffstadt und jetzt … festhalten … Volksfeststadt

Die neuste Lachnummer um sich vollends lächerlich zu machen, ist die aktuelle Verbalkopfgeburt aus dem Hause DuisburgKontor (DK). Beim Warten auf besseres Wetter um endlich die Stadtmitte wieder mit Blumenampeln zu beglücken und verschönern zu dürfen, und angesichts der Tatsache, dass man sich vor lauter Langeweile und Aufregung gegenseitig die Nägel runtergekaut hat, haben die DK-Kreativen anscheinend gedacht sie müssten zur allgemeinen Heiterkeit beitragen.

Und sie wollen natürlich nicht hintenanstehen wenn in Bälde der tollste Name für Duisburg gekürt wird. Zur Auswahl stehen bereits jetzt:

SmartCity (von Huawei)

Airport City (von der IHK)

China-Stadt (von Nr. 13)

Wasserstoffstadt (von Link, OB)

irgendwas mit Valley (von Patermann, WBD)

alles jenseits der Duisburger Dünen (von mir)

Rotlichtstadt (von Kalle aus Laufhaus Nr. 3)

sowie

Volksfeststadt (von DK)

Es werden aber noch weitere Bewerbungen gesucht.

Zurück zur Volksfeststadt und dazu wieso man überhaupt auf diese Idee kommt. Nun, die traditionsreiche Beecker Kirmes soll besser auf dem Platz vor dem Wedaustadion stattfinden als in Beeck.  So wie eigentlich auch der Karnevalsumzug besser dort bzw. im Stadion stattfinden sollte. Der fällt nun aus wegen Krieg.

In der RP wird Sören Link angesichts des Kirmes-Vorschlags wie folgt zitiert (Zitat): Der Sportpark bietet ideale Voraussetzungen dafür, dass die Beecker Kirmes in den kommenden Jahren wieder ein fester Anlaufpunkt für die ganze Familie wird.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-beecker-kirmes-soll-durch-kirmes-vor-der-arena-ersetzt-werden_aid-66610501

Mit anderen Worten, er ist dafür als Veranstaltungsfläche für die Kirmes die Parkplätze vor der Schauinslandreisen-Arena zu nutzen.

Aber ganz ehrlich, wird durch solche Maßnahmen nicht eher die Stadionprojektgesellschaft (=Stadt) gefördert, die durch die 100%ige Übernahme des Stadions in Rechtfertigkeitszwänge gerät, weil sie u.a. die teuren Kosten für die Dachsanierung am Arsch hat? Und wird Beeck dadurch nicht geschadet?

Demnächst werden dann alle Events Duisburgs (und die komplette City) einfach nach Wedau verfrachtet, hier entsteht ja auch ein grosses Neubaugelände.

Fazit:

Der/Die nächste der/die irgendeine Scheißhausidee hat muß befürchten, dass die Stadt danach benannt wird.

 

Hier ist noch ein Link zu dem Thema:

https://www.waz.de/staedte/duisburg/beecker-kirmes-vor-dem-aus-neustart-vor-msv-arena-geplant-id234669819.html

 

Nachtrag vom 27. Februar 2022:

https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/widerstand-regt-sich-gegen-geplantes-ende-der-beecker-kirmes-id234673537.html

 

 

 

Mietkosten für die HSPV werden nicht preisgegeben – Antwort vom Innenministerium

Wiederholt hatte ich mich darum bemüht bzgl. der neuen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) eine Auskunft über die Miethöhe für das Objekt (rund 31.000 qm Fläche) zu erhalten. Vergeblich. Auch eine Anfrage beim zuständigen NRW-Innenministerium  wurde nun abschlägig beschieden.

Es geht um den Neubau der HSPV in der Nähe des Hauptbahnhofs bzw. in der Nähe des LANUVs. In puncto LANUV erhielt ich alle angefragten Infos vom LANUV selbst – samt Mietkonditionen. Die Miete für das LANUV (rund 17.000 qm) liegt bei 24,50 EURO/qm. Mietzeit: 20 Jahre

Ich nahm also an auch bzgl. der HSPV alle Infos zu erhalten. Hier die Antwort von heute:

Sehr geehrter Herr Schulze,

wir bitten um Verständnis, dass wir wegen des zwingenden „Rechtssatzes der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung“ keine Auskünfte auf konkrete Mietzahlungen erteilen können. Würden solche Informationen bekannt, könnten Bieter Rückschlüsse auf das Ausschreibungsverhalten der Verwaltung ziehen und in immobilienwirtschaftlichen Vergabeverfahren entsprechende Dispositionen treffen.

Dies gilt entsprechend übrigens auch für die relevanten Geheimhaltungstatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Bekanntgabe von qm-Mietzinszahlungen an Private verstieße zudem gegen die Geheimhaltungsvorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Bieter und Zuschlagsempfänger, also §§ 97 ff. GWB. Sie würde das Ministerium des Innern als Nachfrager immobilienwirtschaftlicher Leistungen unseriös machen und seine Ausschreiberposition am Markt massiv schwächen. Auch dies verstieße gegen das zwingende Wirtschaftlichkeitsgebot des § 7 Landeshaushaltsordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Niesczery

Ministerbüro – Pressestelle

Erster Polizeisprecher

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Abschlussbemerkungen:

Ich verstehe die Einlassungen des Ministeriums nicht. Ich verstehe auch nicht warum das LANUV mir die Info (Mietkosten) gegeben hat.

Grundsätzlich verstehe ich nicht warum man überhaupt LANUV und HSPV an dieser Stelle errichten musste. Einziger nachvollziehbarer Grund ist für mich die Nähe zum Bahnhof (ÖPNV).

Ich hatte bereits diverse Male in bezug auf LANUV und HSPV kritisiert warum beide Gebäude nicht in Marxloh oder sonstwo im Norden errichtet wurden. U.a. zur (Image-)Förderung dieser Stadtteile.

 

Fragen bzgl. der Umsetzungen von energiesparenden Maßnahmen bei beiden Gebäuden behalte ich mir noch vor.

 

Das passt ganz aktuell zum Thema:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-aurelis-hat-das-quartier-1-jetzt-vollstaendig-vermarktet_aid-66467995

 

Wasserstoff: ZBT antwortet auf Frage nach Satzung – Frage subtil? – neue Fragen auch zum TIW

Wasserstoff ist in Duisburg in aller Munde. Ich berichtete bereits über die vielen Initiativen die derzeit entstehen, dass es etliche Begleiterscheinungen gibt (neuer Beirat bei der DBI) und dass die ZBT, eine 100%ige Tochter der UNI DUE, beim Wasserstoff eine nicht unbedeutende Rolle spielt.

ZBT steht für Zentrum für Brennstoffzellen Technik und ist eine gemeinnützige GmbH (gGmbH).

https://www.zbt-duisburg.de/nc/meta-menu/startseite/

Nachdem ich die Stadt, die DBI und Herrn Patermann vom Verein Hy.Region.Rhein.Ruhr bereits mehrfach vergeblich angefragt hatte um mehr zu den einzelnen Vorhaben rund um den Wasserstoff in Duisburg zu erfahren, u.a. auch zu dem Gutachten dass die DBI in Auftrag gegeben hat, wendete ich mich an die ZBT.

Mit einer ziemlich unverfänglichen Anfrage nach der Satzung und dem Gesellschaftsvertrag habe ich angefangen. Das war dem GF der ZBT nach eigener Aussage schon zu subtil, weshalb ich heute mit ihm ein Telefonat führte. Irgendwie war er not amused über meine simple Nachfrage und deutete an, dass es kein Wunder sei warum ich von anderen in puncto Wasserstoff-Anfragen keine Antworten erhalte. Meine Stirn kräuselt sich immer noch.

Wenige Minuten nach dem Telefonat erhielt ich dann einen Auszug aus der Satzung mit folgenden Worten:

Herr Schulze

gerne übersende ich Ihnen die relevanten Unterlagen und freue mich über Ihre Unterstützung der Aktivitäten im Gemeinwohl für die Stadt Duisburg und die Fortentwicklung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik.

Soweit ich das berurteilen kann, enthält die Satzung bzw. der Auszug daraus nichts Besonderes. Prinzipiell begründet das ZBT seine Gemeinnützigkeit mit der Förderung von Wissenschaft und Forschung speziell im Bereich der Brennstoffzellen Technik. Hier die Stelle dazu im Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

Die Antwort war für mich deshalb der Ausgangspunkt für weitere Rückfragen. Weshalb ich eine erneute Anfrage stellte:

Guten Tag zurück und danke sehr.

Nun hätte ich gerne noch Infos zum TIW

https://www.zbt.de/tiw/

bei dem die ZBT eine sog. Konsortialführerschaft übernommen hat.

Was ist das TIW für ein Konstrukt – ein Verein, ein Unternehmen, eine Initiative?

Gibt es eine Geschäftsführung? Wenn ja wer ist das?

Der Sitz ist angeblich bei HKM – mit welcher eigenständigen Adresse? Webadresse?

Mit welchen Mitteln in welcher Höhe wird das TIW finanziert?

Wer verwaltet diese Mittel bzw. entscheidet über deren Verteilung?

Eine grundsätzliche Frage noch zum Abschluß die sowohl das ZBT wie auch das TIW betrifft:

Wenn Know How der ZBT und des TIW an Beteiligte der Wasserstoffinitiativen „fliesst“, z.B. an Unternehmen, gibt es dann ev. auch Formen des Rückflusses an Mitteln, ev. auch Beteiligungen?

Gemeint ist hier der Umstand, dass womöglich die Steuerzahlenden die Geldmittel für Forschungen bereitstellen, von den Forschungen z.B. durch KnowHow-Transfers und auch durch Ausgründungen aber dann nur wenige Private/Privatunternehmen profitieren.

Wie wird das in puncto Wasserstofftechnologie und KnowHow-Übertragungen gehandhabt, beim ZBT und beim TIW?

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

Daraufhin kam prompt diese Antwort vom ZBT:

Sehr geehrter Herr Schulze

leider kann ich Ihnen hierzu keine Antworten geben, da alle diese Punkte Thema der laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Land und den beteiligten Institutionen sind. Es gibt hierzu auch keinen kommunizierbaren Zwischenstand.

Im Übrigen findet KnowHow Transfer in Institutionen wie der unsrigen grundsätzlich diskriminierungsfrei und immer unter Beachtung des Beihilferechts statt. Dies ist unser Alltag in der angewandten Forschung.

 

Hier die neueste Wasserstoff-Meldung:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-gateway-terminal-als-vorbild-fuer-klimaneutrale-binnenhaefen_aid-66618293

 

Villa am See? Für den OB?

Bei einem Rundgang heute Nachmittag habe ich mir mal  wieder die ECHT-bekloppt riesige Schallschutzmauer von 6-Seen-Wedau angeguckt, mich erneut gefragt wer sich sowas ausdenkt und wer tatsächlich für wahrscheinlich viel Geld künftig in deren Nähe wohnen will. Angeblich sollen das ja nachwievor bevorzugt Düsseldorfer und Düsseldorferinnen sein. Ausserdem habe ich versucht mal nur durch Inaugenscheinnahme herauszufinden wo denn der sog. Schwarze See (klingt gut ist aber wohl eher was nicht so Gutes – mehr dazu ganz unten) aus dem 2017er-Bodengutachten sein könnte. Man sieht natürlich nichts.

Auszug aus dem Bodengutachten:

Was man aber deutlich sieht ist, wie in puncto Abholzung bereits bis jetzt am Masurensee gewütet wurde und angeblich, wenn man Anrainern aus dem Wedauer Wohnviertel  glauben kann, soll noch viel mehr abgeholzt werden.

Tja und dann kursiert auch noch ein Gerücht, weshalb ich mich quasi genötigt fühle, den OB und die Gebag anzumailen.

So wird behauptet der OB hätte für sich und seine kleine Familie bereits ein Villengrundstück am Masurensee reservieren lassen und dass, obwohl doch  Düsseldorfer und Düsseldorferinnen bevorzugt werden sollen.

Das alles wird natürlich nur purer Neid sein und ist wohl eher ein elendes Gerücht.

Doch wie sagt der/die LateinerIn so schön: Rex legibus absolutus est.

Hier meine aktuelle Anfrage an die Stadt und die Gebag:

Guten Abend,

meine Recherchen haben mich heute Nachmittag nach Wedau verschlagen und dort habe ich mehrfach ein Gerücht gehört, dass sich der OB / Sören Link bereits ein Villengrundstück direkt am Masurensee habe reservieren lassen.

Frage 1: Ist dies korrekt?

Frage 2: Haben sich ev. andere Spitzenleute aus der Verwaltung und der Politik Grundstücke dort reservieren lassen?

Ausserdem wird behauptet, dass man als DuisburgerIn beim Versuch sich für Grundstücke vormerken zu lassen abgewiesen wird, mit dem Verweis darauf, dass die Grundstücke wesentlich für BewerberInnen aus Düsseldorf reserviert würden.

Frage 3: Ist dies korrekt?

Ausserdem wird behauptet, dass für den Fall es würden sich nicht ausreichend DüsseldorferInnen bewerben, dann die Reservierungen bevorzugt für „verdiente“ Mitarbeitende der Stadtverwaltung erfolgen würden bzw. diese ganz oben auf Reservierungslisten gesetzt würden.

Frage 4: Ist dies korrekt?

Frage 5: Gibt es Compliance-Regeln die eine Bevorzugung von städtischem Personal und deren Verwandten 1. und 2. Grades wie oben geschildert untersagen?

Frage 6: Wie wird ansonsten versucht eine mögliche Begünstigung von eigenem Personal und deren Verwandten 1. und 2. Grades grundsätzlich zu verhindern, z.B. auch in bezug auf ev. günstigere Erwerbskonditionen, auch wenn diese nicht direkt, sondern erst später von Investoren gewährt werden?

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

Zum Abschluß wie versprochen noch etwas zum Schwarzen See.

Nun, Anfragen bei der Stadt und der Gebag, wie es denn aktuell um diesen ominösen See bestellt ist, werden nicht beantwortet. Versuche etwas mittels Fragen an die NRW Urban (eine Landestochter, sie hat die Gelände-Vorbesitzerin Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG) inzwischen eingegliedert)  herauszufinden, liefen sämtlichst ins Leere. Das zuständige Bauministerium, dessen Chefin Scharrenbach sich bisher auch nicht zu einer richtigen Erklärung hinsichtlich der Frage, ob 6-Seen-Wedau gesamt gesundheitssicher sei, durchringen konnte, blieben ebenfalls erfolglos.

 

 

 

Wasserstoff: Presseanfrage an die ZBT zur Gemeinnützigkeit

In Duisburg ist derzeit das Thema Wasserstoff in aller Munde. So gibt es z.B. zwei Initiativen die sich mit teils unterschiedlichen Partnern in teils überschneidenden Regionen, Duisburg mittendrin, dem Thema widmen.

https://www.kompetenzregion-wasserstoff-drw.de/akteure/

https://www.hy-region-rhein-ruhr.de/

Auch das Unternehmen ZBT (Zentrum für BrennstoffzellenTechnik) in Duisburg, eine Tochter der UNI DUE, ist involviert. Da es laut Eigendarstellung gemeinnützig ist, dies aber nirgends nachprüfbar ersichtlich ist, habe ich den ZBT-Geschäftsführer kurzerhand angeschrieben.

Guten Morgen,

bitte übersenden Sie mir den aktuellen Gesellschaftsvertrag der ZBT und / oder die aktuelle Satzung der ZBT.

Wie ich der ZBT-Website entnehmen kann handelt es sich bei der ZBT um eine gemeinnützige GmbH (gGmbH). https://www.zbt.de/das-zbt/unternehmen/

Da derzeit sehr viel über die Wasserstoffstadt Duisburg gesprochen wird und die ZBT sich in dem Umfeld betätigt würde ich gerne mehr über die gemeinnützigen Ziele erfahren.

Danke sehr.

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Offene Frage zur Hochschul-Miete erneut – diesmal ans Ministerium – gestellt

Folgende Presseanfrage habe ich heute an das Kultusministerium NRW gesendet. Darin geht es um eine noch offene Frage bzgl. der Mietkonditionen für die neue Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) in Bahnhofsnähe. Die Antworten auf die Fragen die ich im Dezember an die HSPV gestellt hatte, wurden von mir bereits im Januar veröffentlicht.

Guten Morgen,

nachfolgende Pressefragen (s.u.) hatte ich am 23.12.2021 an Frau XXX bei der HSPV gesendet.

Auf die Frage Nr. 2. und zwar die Konditionen betreffend (Kaltmiete p.a. für wieviele Jahre, wieviel qm-Fläche) habe ich trotz mehrfacher Versuche im Januar 2022 inkl. Verweise auf das Pressegesetz NRW keine Antwort bekommen.

Nun wende ich mich diesbezüglich an Sie, damit Frage Nr. 2 beantwortet wird, da dass Ministrium für die Hochschule verantwortlich ist und dessen Aufsicht hat.

Bitte äussern Sie sich auch dazu weshalb Frau XXX es nicht für nötig halten muß sich an geltende Gesetze (hier: Pressegesetz NRW) zu halten.

Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Am 23.12.2021 an die HSPV gesendete Fragen:

1. Wird das Gebäude gemietet oder gekauft?

2. Wenn gemietet, zu welchen Konditionen (Kaltmiete p.a. für wieviele Jahre, wieviel qm-Fläche) und von wem?

3. Wenn gekauft, zu welchem Preis und von wem?

4. Wurde das Objekt bzw. der Bauauftrag zuvor -so wie gesetzlich vorgeschrieben bei Neubauten- europaweit ausgeschrieben.

5. Wenn ja zu 4., wann erfolgte die Ausschreibung und wo kann ich das nachlesen (Quellenangabe – ev. Link)?

6. Wenn nein zu 4., warum nicht und vor allem wer hat das letztendlich entschieden?

 

NACHTRAG vom 24.02.2022 – 18:20 Uhr:

Laut einer Auskunft des Kultusministeriums ist das Innenministerium verantwortlich. Ich habe deshalb meine Frage erneut gestellt, diesmal an das Innenministerium.