HändlerInnen verärgert über DuisburgKontor – Keine Auskunft an DUISTOP zum Weihnachtsmarkt

Mehrfach hatte ich in den letzten Wochen versucht Auskünfte über die Standgebühren sowie Betriebs- und Nebenkosten auf dem Weihnachtsmarkt zu erhalten.

U.a. hatte ich von dritter Seite Informationen erhalten, dass es durchaus enorme Abweichungen von „offiziellen“ Preisen sowie von Betriebs- und Nebenkostenberechnungen geben soll. Dazu gab es bisher keine Stellungnahme seitens DuisburgKontor als Veranstalter des Marktes.

Nun beschweren sich aktuell etliche HändlerInnen über den Rückgang der BesucherInnen anläßlich der Corona-Einschränkungen und dem gleichzeitig geringen bzw. nicht vorhandenen Entgegenkommen von DuisburgKontor bzgl. der Standkosten.

Tenor der Beschwerden: Der Spruch „Duisburg ist ECHT solidarisch.“ sei ein Witz.

Die Standkosten sind -was mir bereits bekannt war- derart gestaffelt, dass besonders die Getränke- und Imbißstände die höchsten Mietkosten aufweisen. Die können je nach Standort (z.B. vor dem Forum) – ein weiteres  Kostenkriterium – bis zu 20.000 EURO betragen, auch in Abhängigkeit von der Standgröße bzw. -fläche.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/weihnachtsmarkt-in-duisburg-aerger-um-hoehe-der-standgebuehren-id234049927.html

Laut WAZ hat DuisburgKontor den HändlerInnen sinngemäß erwidert, dass auch für den Veranstalter(also für DK selbst) der Markt u.U. ein Zuschussgeschäft sei, da etliche Stände gar nicht erst vermietet/geöffnet wurden.  So wäre es schwer auf eine finanzielle Auslastung zu kommen die ein Abschluss-Minus ausschliesst. Mit anderen Worten: Der Spielraum für ein Entgegenkommen ist gering.

Mein Tipp: Am einfachsten wäre es doch DuisburgKontor würde mal transparent offenlegen was genau verlangt bzw. abgerechnet wird. Angeblich sind es noch die selben Preise wie 2019. Aber auch damals hatte ich keine Auskünfte erhalten.

So wie es derzeit gehandhabt wird bleiben lediglich Spekulationen. Aber wahrscheinlich ist das für DuisburgKontor noch das geringere Übel.

Ein möglicher ablehnender Hinweis auf den Datenschutz (was mein Auskunftsverlangen angeht) erübrigt sich, denn anhand einer offiziellen und gültigen Preisliste könnten alle schnell selbst herausfinden wer was genau bezahlen muß und wieviel zusammenkommt. Ausser vllt. die endgenauen Betriebs- bzw. Nebenkosten (=Verbrauchskosten wie Strom und Wasser etc.).

Das Thema ist deshalb so interessant und sensibel weil wir alle am Ende die Umsatz-Ausfälle kompensieren müssen, durch einen entsprechend hohen Zuschuss der Stadt an DK.

Anders wäre das, wenn man den Weihnachtsmarkt paschal an jemanden vergibt, ev. noch einen Umsatzbonusanteil einbaut, und fertig. DK handhabt das ja bereits bei den Food-Events so, diese führt meines Wissens nach ein Fremd-Veranstalter durch – ob dabei Umsatzboni anfallen weiß ich nicht.

Dagegen spricht, dass sich ev. niemand findet der das Risiko eingeht. Dann würde der Weihnachtsmarkt u.U. ausfallen.

Bei transparent offengelegten Zahlen wüssten wir alle was Sache ist, so wissen es nur DK und die Stadt – und die können viel erzählen wenn der Tag lang ist.

 

 

Wirtschaftsbetriebe mit neuem Online-Service auf www.meine-wbd.de

Die WBD(Wirtschaftsbetriebe Duisburg) haben ein neues Online-Kundenportal namens  „meineWBD“  – www.meine-wbd.de.

Damit kann man angeblich ab sofort alles ganz bequem zu jeder Zeit und von jedem Ort aus erledigen. Also „alles“ was die WBD betreffen.

So haben z.B. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen die Möglichkeit ihre Grundstücke zu verwalten, elektronische Gebührenbescheide abrufen, eine optimierte Empfehlung zur Abfallentsorgung zu erhalten, neue Abfallbehälter zu bestellen und Kontaktdaten sowie Bankverbindungen zu ändern.

Eine Funktion die ohne Einloggen funktioniert ist der Abfallrechner: https://meine-wbd.de/de/calculator

Warum der Service nicht in die bestehende  Hauptseite (https://www.wb-duisburg.de/) integriert wurde, wozu man also eine neue Domain braucht, ist mir schleierhaft.

Zur Datenspeicherung findet man unter Datenschutz diesen Hinweis:

Diese Website sowie die Services (sofern nicht anders angegeben) befinden sich auf dem Server der Stadt Duisburg, der von der DU-IT Gesellschaft für Informationstechnologie Duisburg mbH, Bungertstraße 27 in 47053 Duisburg gewartet wird.

Die Stadt (OB Link) habe ich diesbezüglich gestern wie folgt angefragt:

Guten Morgen,

ich habe folgende Fragen zu kritischen IT-Infrastrukturen in Duisburg und möchte Sie bitten diese auch an die Verantwortlichen bzw. die Stellen in den entsprechend betroffenden Beteiligungsunternehmen zu senden.

Ich frage vor allem vor dem Hintergrund einiger Ankündigungen hinsichtlich der Weiterführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit SmartCityDuisburg (u.a. mit HUAWEI) sowie im Zusammenhang mit künftigen Online-Angeboten bzgl. der Umsetzungen gemäß OZG, das nächstes Jahr in Kraft tritt.

Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (kurz IT-Sicherheitsgesetz 2.0) wurde über die Neuregelung des § 9b BSI-Gesetz ein Prüfverfahren für den Einsatz kritischer Komponenten im Sinne von § 2 Abs. 13 BSI-Gesetz in Kritischen Infrastrukturen eingeführt.

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem BSI und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen (nach § 109 Abs. 6 S. 1 TKG) und für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept (nach § 109 Abs. 4 TKG) erstellt.

Meine Fragen:

Sind städtische IT-Infrastrukturen und/oder die von beauftragten Unternehmen und/oder die von städtischen Beteiligungsunternehmen gemäß des vorerwähnten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 betroffen bzw. unterliegen sie dem Gesetz?

Sind bereits Prüfverfahren durchgeführt worden, wenn ja von wem und mit welchen Ergebnissen?

Wie werden BürgerInnen bei der Nutzung der vorerwähnten IT-Infratstrukturen konkret geschützt bzw. wie schützen sie sich am besten selbst bei der Nutzung und gibt es dazu Handlungsanweisungen die über ein notwendiges übliches Maß an Vorsichtsmaßnahmen hinausgehen?

Gibt es ein öffentliches Register und/oder Meldesystem zum Speichern und/oder Melden von sicherheitsrelevanten Vorfällen?

Werden den BürgerInnen Komponnenten hardwareseitig und/oder softwareseitig zur Verfügung gestellt um Schwachstellen zu prüfen und/oder solche zu vermeiden?

Inwieweit wird das IT-Personal geschult und von wem und wird es regelmässig sicherheitstechnisch überwacht und überprüft?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Für alle die sich weitergehender für das wichtige Thema interessieren hier vier Links:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-und-cybersicherheit/kritische-infrastrukturen/pruefung-nach-para-9b-bsi-g.html

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/Sicherheitsanforderungen-node.html

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/KatalogSicherheitsanforderungen.pdf

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/ListekritischeFunktionen.pdf

 

 

Anfrage an den OB zu kritischen IT-Infrastrukturen in der Verwaltung und bei Beteiligungsunternehmen

Guten Morgen,

ich habe folgende Fragen zu kritischen IT-Infrastrukturen in Duisburg und möchte Sie bitten diese auch an die Verantwortlichen bzw. die Stellen in den entsprechend betroffenden Beteiligungsunternehmen zu senden.

Ich frage vor allem vor dem Hintergrund einiger Ankündigungen hinsichtlich der Weiterführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit SmartCityDuisburg (u.a. mit HUAWEI) sowie im Zusammenhang mit künftigen Online-Angeboten bzgl. der Umsetzungen gemäß OZG, das nächstes Jahr in Kraft tritt.

Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (kurz IT-Sicherheitsgesetz 2.0) wurde über die Neuregelung des § 9b BSI-Gesetz ein Prüfverfahren für den Einsatz kritischer Komponenten im Sinne von § 2 Abs. 13 BSI-Gesetz in Kritischen Infrastrukturen eingeführt.

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem BSI und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen (nach § 109 Abs. 6 S. 1 TKG) und für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept (nach § 109 Abs. 4 TKG) erstellt.

Meine Fragen:

Sind städtische IT-Infrastrukturen und/oder die von beauftragten Unternehmen und/oder die von städtischen Beteiligungsunternehmen gemäß des vorerwähnten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 betroffen bzw. unterliegen sie dem Gesetz?

Sind bereits Prüfverfahren durchgeführt worden, wenn ja von wem und mit welchen Ergebnissen?

Wie werden BürgerInnen bei der Nutzung der vorerwähnten IT-Infratstrukturen konkret geschützt bzw. wie schützen sie sich am besten selbst bei der Nutzung und gibt es dazu Handlungsanweisungen die über ein notwendiges übliches Maß an Vorsichtsmaßnahmen hinausgehen?

Gibt es ein öffentliches Register und/oder Meldesystem zum Speichern und/oder Melden von sicherheitsrelevanten Vorfällen?

Werden den BürgerInnen Komponnenten hardwareseitig und/oder softwareseitig zur Verfügung gestellt um Schwachstellen zu prüfen und/oder solche zu vermeiden?

Inwieweit wird das IT-Personal geschult und von wem und wird es regelmässig sicherheitstechnisch überwacht und überprüft?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Für alle die sich weitergehender für das wichtige Thema interessieren hier vier Links:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-und-cybersicherheit/kritische-infrastrukturen/pruefung-nach-para-9b-bsi-g.html

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/Sicherheitsanforderungen-node.html

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/KatalogSicherheitsanforderungen.pdf

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/ListekritischeFunktionen.pdf

 

 

 

Keine anderen Sorgen in Düsseldorf? Zoff um Trampoline

Ein Verbot von Trampolinen erhitzt in der NRW-Hauptstadt derzeit die Gemüter. Grund: Die Düsseldorfer Stadtverwaltung stuft Hüpfgeräte in städtischen Kleingärten als unzulässige Flächenversiegelungen ein.
Nun gibt es Widerstand und den Start einer Petition.
Ein Familienvater hatte für seine Kids in seinem Garten in einer Kleingartenanlage  ein Trampolin aufgestellt. Dazu die Stadtverwaltung: Trampoline entsprächen nicht der »kleingärtnerischen Nutzung«, also der Obst- und Gemüseerzeugung sowie der Erholung. Dabei äusserte sie sich selbst schon anderswo und stellte dabei fest, dass sich der Nutzen der Kleingärten geändert habe und sie auch der Freizeit dienen.
Bleibt nur zu hoffen, dass demnächst nicht erholungssuchende Menschen auf einer Wiese und einer ausgebreiteten Decke nicht auch als Flächenversiegelung gelten.
Wundern würde mich das allerdings nicht.
Dafür dürfen aber locker täglich 90 Fussballfelder in Deutschland tatsächlich neu versiegelt werden.

Fragen an die neue Innenministerin Nancy Faeser zu Mahmut Özdemir

Erst die Anfrage, weiter unten die prompte Antwort.

Guten Abend,

Herr MdB Mahmut Özdemir hat vor der diesjährigen Bundestagswahl, also auch im Wahlkampf, öffentlich behauptet persönlich dafür gesorgt zu haben, dass ein dreistelliger Millionenbetrag an Fördergeldern während der beiden letzten Legislaturen, also seit 2013, nach Duisburg geflossen ist.

Bisher wollte weder er selbst noch konnten andere mir dazu eine Bestätigung (Belege/Beweise) liefern. Nicht die Haushaltausschussvorsitzenden, weder der Bundestag, weder die Bundesregierung, weder das Finanzministerium noch das Innenministerium unter Ihrem Vorgänger.

Herr Özdemir ist Teil und Mitglied ihrer Fraktion und er ist seit heute Staatssekretär in „Ihrem Haus“, können Sie mir mitteilen ob seine Behauptung der Wahrheit entspricht?

Können Sie mir mitteilen ob überhaupt ein einzelner Abgeordneter dazu in der Lage wäre auf die Verteilung von Haushaltsmitteln im Bund Einfluß zu nehmen, wenn ja, wie?

Können Sie Einfluss auf Herrn Özdemir nehmen seine Behauptung nachvollziehbar zu belegen/zu beweisen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

Und hier die prompte Antwort vom BMI*:

Sehr geehrter Herr Schulze,

für Ihre Fragen danke ich Ihnen. Als Pressesprecher des BMI muss ich Ihnen mitteilen, dass wir uns zu Personalfragen grundsätzlich nicht öffentlich äußern. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten von Bundestagsabgeordneten wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Steve Alter

*Anmerkung: Die waren schneller als ich dachte und antworteten als ich den Artikel (Anfrage – s.o.) gerade eingestellt hatte. An den Bundestag hatte ich mich bereits gewandt, der antwortete mit dem Hinweis darauf mich doch bitte ans BMI zu wenden.

 

Erneute Anfrage an Elisabeth Liss (SPD) – diesmal etwas grundlegender

Guten Abend Frau Liss,

da Sie mir auf meine zweite Anfrage (=Nachfrage) zu den Verrechnungen der IMD-Kosten mit der Stadt in puncto Gebäudenutzungen durch Bezirksvertretungen etc. partout nicht mehr antworten (gar nicht mehr reagieren), frage ich nunmehr etwas grundlegender:

Hat Sie nach Ihrer ersten Antwort und der Veröffentlichung auf DUISTOP jemand aus dem Rathaus/aus der Verwaltung kontaktiert und unter Druck gesetzt mir nicht mehr zu antworten?

Wenn ja, welches Druckmittel gibt es denn, dass Sie davon abhalten kann mir in Ihrer Funktion als Bezirksbürgermeisterin zu antworten?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

Gratulachaktion: Özdemir Staatssekretär

Wer nix wird, wird Wirt, heisst ein blöder Spruch von früher. Ich würde den heute so texten: Wer nix kann, wanzt sich politisch ran.

Was natürlich nicht auf alle und jeden zutrifft, im Falle Özdemir aber allemal. Nun ist der Mann seit heute auch noch Staatssekretär im Innern.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-mahmut-oezdemir-ist-neuer-staatssekretaer-im-innenministerium_aid-64499711

Es mag ja sein, dass der Mann einen Lauf hat, aber viele Genossen und Genossinen in Duisburg verdrehen das Gesicht wenn sein Name fällt. Spätestens seit er mit aller Macht auch hiesiger SPD-Chef werden wollte und wurde.

Wie dem auch sei, nun kann er ja noch besser Fördermittel für Duisburg einwerben, sitzt er doch sozusagen quasi an der Quelle.

 

 

Klima-Begehren vom BUND und FFF – nichts mehr gehört, gelesen, gesehen???

Aus diesem Grunde habe ich erneut beim BUND angefragt wie es um den Start des Klima-Bürgerbegehrens steht. Letzter Stand war: Der OB bzw. die Stadt sollte eine Kosteneinschätzung abgeben. Und: SPD und CDU haben im Rat zuletzt eine eigene Klima-Initiative angeregt. Man lässt sich eben ungern die Zügel aus der Hand nehmen und mögliche Fördergelder durch die Lappen gehen.

Guten Morgen Frau Ciesla,

ich möchte nochmals nachfragen ob inzwischen ein Okay aus dem Rathaus erfolgt ist und wann Ihr Klima-Begehren startet/starten wird?

Herzlichen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

Mahmut Özdemir wird höchstwahrscheinlich parlamentarischer Staatssekretär

Noch ist es nicht ganz spruchreif, aber höchstwahrscheinlich wird Mahmut Özdemir heute oder morgen parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium.

Özdemir würde an der Seite der künftigen Innenministerin Nancy Faeser (ebenfalls SPD) tätig werden. Laut NRZ sagte er angeblich (Zitat): „Ich bin stolz und demütig zugleich, für dieses Amt vorgeschlagen worden zu sein.“

Nunja, anscheinend sind seine Fähigkeiten schier grenzenlos anpassungsfähig.  Insofern glaube ich, dass er durchaus auch in der Lage wäre einen Beutel mit Schleim so zu imitieren, dass er sogar für den besseren bzw. besten Schleim gehalten würde. Oder, dass er andererseits hart wie Kruppstahl sein kann. Suchen Sie sich das Passende aus!

Es ist mir total schleierhaft wie man diesen Mann die politische Karriereleiter so mühelos hinaufklettern lässt, ich habe bei ihm bisher noch nichts Herausragendes festgestellt.

Auf seine unbewiesene Angeberei in Sachen Fördergeldeinwerbung für Duisburg hatte ich in der Vergangenheit bereits mehrfach hingewiesen.

Vielleicht ist das ja die Erfolgsrezeptur, einfach auf die Kacke hauen und der Erfolg gibt ihm anscheinend recht. Fragt sich nur welch Geistes Kinder ihm jeweils weiterhelfen. Auf jeden Fall alle die ihn in den Bundestag gewählt und intern auf den Chefsessel des hiesigen Partei-Ablegers gehievt haben.

Fazit:

Äusserst gruselig und wahrscheinlich wird es in Zukunft noch viel gruseliger. Deshalb werde ich, da mir seine Fraktion auf Fragen in bezug auf seine Angeberei bisher nicht geantwortet hat, in der nächsten Woche mal die neue Innenministerin anschreiben.

 

 

 

Noch eine Woche: Presseanfrage an die Stadt zum Projekt Am Alten Holzhafen – vormals The Curve

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage zum Projekt Am Alten Holzhafen, vormals The Curve.

Laut Internetseite, Ausschreibungsseite, unter https://duisburg-holzhafen.de/ soll am 14.12. das Verfahren enden, bzw. bis dann sollen alle Interessenten ein Angebot abgegeben haben.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Liegen bereits ausreichend Angebote von Interessenten vor?

2. Wenn ja zu 1.): Wie viele?

3. Bleibt es bei dem Termin(14.12.) oder wird die Frist verlängert?

4. Was passiert wenn sich, egal bei welcher Frist, niemand für das Projekt interessiert?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze