Fragen an den OB und seinen Digi-Dez. Murrack zum OZG

Wer gerne mit ’nem Paternoster fährt den wird das OZG nicht besonderes interessieren. Das Oberbürgermeister-Zulassungsgesetz, pardon das Onlinezugangsgesetz ist eher für die gemacht die nicht aufs Amt wollen um Formulare auszufüllen und Anträge abzugeben. Und da in nicht allzu weiter zeitlicher Ferne das OZG seine Wirkung entfalten soll, nämlich 2022, frage ich aktuell mal den OB und seinen besten Online-Digi-Mann im Sta.. äh Rathaus, wie es denn mit der Umsetzung läuft. Immerhin geht es um rund 575 mögliche Verwaltungsvorgänge.  Darunter fallen so bedeutsame Vorgänge wie z.B. Geburtsanzeigen und Hundevornamensänderungen (Scherz).

Anstatt man sich bei smartcityduisburg (www.smartcityduisburg.de gehört uns!!!) um diese Dinge kümmert, findet man auf www.duisburgsmartcity.de so glorreiche Dinge wie die 3D-Erfassung des Rathauses, die angeblich weit vor der Corona-Krise begonnen wurde, die aber wegen Corona jetzt wohl noch lange auf sich warten lässt (grosser Scherz = BIG LOL).

Hier meine ernstgemeinten Fragen an unsere besten Digitalsten  die wir haben (gigantischer Scherz = BIG FAT LOL):

 

Guten Morgen,

ich habe einige Fragen zum Fortgang und Entwicklungsstand der Umsetzung des OZG (Onlinzugangsgesetzes).

Gemäß OZG sollen bis 2022 auch alle Kommunen in Deutschland nahezu sämtliche kommunalen Leistungen für Bürger online anbieten, gemeint sind Anträge, Formulare etc.

Meine Fragen dazu:

1. Wie weit ist Duisburg mit der praktischen Umsetzung z.Z.?

2. Ist das Zeitziel 2022 machbar und welche Leistungen aus dem Umsetzungskatalog werden gemäß Gesetz dann verfügbar sein?

3. Welche Leistungen werden 2022 voraussichtlich nicht verfügbar sein?

4. Werden Leistungen die dann nicht online verfügbar sein werden zumindest kostenfrei, weil man sie dann noch offline mit erhöhtem Kosten- und Zeitaufwand erledigen muß?

Eine kleine Bitte:

Wir wollen die bereits verfügbaren Leistungen so wie alle folgenden auf www.smartcityduisburg.de präsentieren, senden Sie uns also bitte eine Liste mit Links odgl. Danke.

Falls Sie mit dem Gesetz nicht vertraut sein sollten hier die wichtigsten Links dazu:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html

https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/26_Sitzung/TOP2_Anlage_OZGUmsetzungskatalog.html?nn=11533208

https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/26_Sitzung/TOP2_Anlage_OZGUmsetzungskatalog.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

Wahltermin ev. fraglich

Am 13. September sollen die Kommunalwahlen stattfinden, dies nahm ich zum Anlaß angesichts der Corona-Krise nachzufragen(beim Wahlamt und beim OB) ob der Termin ev. verschoben wird.

Mein Gedanke dabei: Ausgangssperren verhindern die direkte Ansprache, sowie Versammlungsverbote etwaige Veranstaltungen. Das könnte gerade den kleinen Parteien und Wählervereinigungen besonders fehlen.

Heute bekam ich dazu einen Anruf von Wahlamt mit der Mitteilung, dass erst am 20. April oder danach über eine Verschiebung etwas zu erfahren sein wird, was dann aus Düsseldorf kommt.

Mir ist aus anderen Quellen zu Ohren gekommen, dass sich aber z.Z. besonders die grossen Parteien, im Falle der SPD muß es „die etablierten Parteien“ heissen, Sorgen machen ihr Klientel nicht ausreichend in Wahlstimmung versetzen zu können.

Den OB hatte ich zusätzlich gefragt ob denn die Sondernutzungsgebühren für nicht-kommerzielle Zwecke(z.B. Wahlstände in der City etc.) inzwischen abgeschafft wurden, so wie er es 2019 mal ankündigte. Bisher habe ich keine Antwort.

 

 

LoPa-Verfahren: Hat irgendjemand je was anderes erwartet?

Das LoPa-Verfahren, letzter, 183. Verhandlungstag war am 4. März, soll nun wegen der Corona-Krise eingestellt werden, ein Urteil soll demnach nicht erfolgen.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-04/loveparade-duisburg-prozess-landgericht-verhandlung-coronavirus-pandemie

Ich habe bisher niemanden gesprochen der mit irgendeinem Urteil je gerechnet hat. Insofern hätte man sich das Ganze eigentlich auch sparen können, wäre da nicht die unsägliche Tatsache von 21 Toten und über 600 Verletzten.

Wenn die Dinge so laufen, könnte man wegen Corona auch die Amtszeit von Link für beendet erklären, denn scheinbar ist vieles einfach weder gültig noch rechtskräftig. Irgendwie erscheint vieles zunehmend wahllos, beliebig, für einige konsequenzlos und von einer Unernsthaftigkeit, dass es entweder weh tut oder man einen Eimer braucht.

Nach Corona werden einige sagen die Krise hätte ihnen zeitweise den Geist vernebelt, egal, macht nichts, denkt Euch einfach einen neuen Scheiß aus. Weiter gehts.

In der Sache Rogg/wfbm habe ich auch schon lange nichts mehr gehört, wahrscheinlich wird auch dieser Fall wegen irgendeines Virus oder simpler Bauchbeschwerden ad acta gelegt. Nichts ist unmöglich.

Übrigens hab  ich vor demnächst ein paar Pommesbuden auszurauben, ich warte einfach bis kurz vor die nächste Krise, laß mich dann in der Krise schnappen, dann klappts auch mit dem Freispruch. Die Pommes behalte ich natürlich.

 

 

 

Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.
Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!
Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde:
Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt. Die wirklich notwendigen Maßnahmen hingegen sind noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen. Es braucht ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit hunderten Menschen Kontakt haben.
Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vorallem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!
Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten – Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!
Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “
Die Anwältin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!

Zur Person:
Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit.
Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“.

http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf

www.beatebahner.de

Fragen zur Kommunalwahl an Wahlamt und OB

Folgende zwei Fragen habe ich aktuell dem Wahlamt und dem OB zugesandt:

Guten Morgen,

im Frühherbst diesen Jahres stehen Kommunalwahlen an.
Diesbezüglich habe ich folgende zwei Fragen:

1. Wird wegen der Corona-Krise, sollten die Massnahmen über den 20. April hinaus andauern, eine ev. Verschiebung der Kommunal-Wahlen in Erwägung gezogen?

2. Sind die im letzten Jahr angedachten Ermässigungen(ev. Senkung auf kostenlos) für Sondernutzungsgebühren für nicht-kommerzielle Zwecke, also auch für Wahlkampf-Veranstaltungen im öffentlichen Raum, inzwischen durch den Rat verabschiedet? Wenn nicht, ist dies überhaupt noch Thema und wird es in Kürze im Rat thematisiert?

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

Corona-Versäumnisse im Vorfeld – MdB Bas antwortet

Am 31. März hatte ich die zwei Duisburger Bundestagsabgeordneten Bas und Özdemir sowie die vier Landtagsabgeordneten Bischoff, Börner, Jäger und Philipp angeschrieben und gefragt ob sie denn die Bundestagsschrift zu einer möglichen Pandemie aus dem Jahre 2012/2013 kennen würden (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf) und was sie daraufhin unternommen hätten. Vor einigen Tagen ließ Herr Bischoff (SPD) kurz und knapp antworten und gestern kam eine ausführliche Antwort von Frau Bas (ebenfalls SPD). Beachten Sie dabei die Formulierung „Worst Case Szenario“ und überlegen Sie mal was  man hätte tun sollen wenn man als Politikverantwortliche/r von 10% Sterblichkeitsrate erfährt.  Zieht man aus solchen Annahmen keinerlei Konsequenzen stellt sich die Frage wozu diese Gutachten dann gut sind.

Die Wahrheit dürfte lauten: Die Verantwortlichen haben das Gutachten wahrscheinlich einfach ignoriert. So wie auch die Hilferufe von Pflegekräften ignoriert wurden und werden.

Lesen Sie den vollständigen Mailwechsel, zuoberst meine Rück-Antwort:

Guten Tag zurück,

und danke für die ausführliche Antwort.

Sie erklärt aber nicht wieso wir dann einen so eklatanten Mangel an notwendigen Materialien zum Schutz sowie zu wenig Geräte vorrätig haben und/oder kein entsprechendes Vorgehen umgesetzt wurde um bestimmte Wirtschaftskreise die notwendigen Materialien und Geräte schnellstmöglich herstellen zu lassen.

Ebenso zeigt sich nun auch der Mangel an ausreichend Pflegekräften etc. was einerseits an der mangelhaften Wertschätzung des Berufs sowie an der schlechten Bezahlung liegen dürfte, was einander bedingt.

Verantwortungspingpong ist daher unangebracht. Ein bundesweiter Branchen-Mindestlohn hätte längst auf den Weg gebracht werden können.

Nun weiß ich selbst wie schlau man nachher ist, doch angesichts der Beschäftigung Ihrerseits mit der Thematik bereits in 2012, zeigt sich doch hier eine gewisse Vorausschau, die dann aber einfach nicht in konkrete Vorbereitungshandlungen gemündet ist.

Ihre Einlassungen lesen sich daher wie eine Abwälzung von sich selbst auf wen oder was auch immer.

Gruß

M. Schulze

www.duistop.de

 

 

 

Am 06.04.2020 um 14:27 schrieb Bas Baerbel:

Sehr geehrter Herr Schulze

gerne nehme ich zu den von Ihnen angesprochenen Punkten Stellung.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2012

Die Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2012, die Teil des von Ihnen verlinkten Dokumentes ist, wurde vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages des Bundes zur Durchführung von Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz erarbeitet (§ 18 Absatz 1 Satz 1 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes). Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene dient der vorsorglichen Beschäftigung mit möglichen bundesweit relevanten Gefahren und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen.

Für die Durchführung der Risikoanalyse „Pandemie“ wurden 2011 ein Lenkungsausschuss der Bundesressorts (koordiniert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) sowie ein Arbeitskreis von Geschäftsbereichsbehörden (koordiniert durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) eingerichtet. Der Lenkungsausschuss bestimmt die als bundesrelevant erachteten Ereignisse. Für diese erarbeitet der Arbeitskreis hypothetische Szenarien, die jedoch auf plausiblen und wissenschaftlich fundierten Annahmen basieren und anhand derer die Gefahren analysiert werden können. Die Szenarien stellen dementsprechend keine Prognose oder Vorhersage eines Ereignisses dar, sondern beschreiben einen möglichen fiktiven Ereignisverlauf eines denkbaren Extremereignisses (im internationalen Sprachgebrauch als „reasonable worst case“ bezeichnet).

Bei dem analysierten Pandemieszenario aus 2012 handelt es sich um ein solches hypothetisches Szenario, das einen hypothetischen Verlauf einer Pandemie in Deutschland beschreibt. Der damals modellierte Pandemie-Verlauf erfolgte durch die fachlich federführende Behörde, das Robert-Koch-Institut (RKI).

Der nationale Pandemieplan wurde auch nach Durchführung der Risikoanalyse 2012 unter Einbeziehung dieser Ergebnisse weiter überarbeitet. Der aktuelle Pandemieplan und unser Kampf gegen die jetzige Corona-Lage gründen aber nicht nur auf der Risikoanalyse „Pandemie“ von 2012, sondern auch auf den aktuellen Bewertungsgrundlagen und Handlungsoptionen des Robert Koch-Instituts. Diese unterscheidet sich von dem damals beschriebenen Worst-Case-Szenario. Vor allem die dort für möglich erachtete Sterblichkeitsrate von 10 Prozent entspricht nicht der aktuellen Situation um SARS-CoV-2.

Im Moment tun wir alles, um die bestehenden Schwierigkeiten zu lösen und Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Im am 25. März verabschiedeten „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ haben wir das Bundesgesundheitsministerium auch dazu verpflichtet, bis 31. März 2021 einen Bericht über die beschlossenen Maßnahmen und den Umgang mit dem Coronavirus vorzulegen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Bundestag alle Aspekte dieser Krise umfassend, auch öffentlich, aufarbeiten. Im Moment geht es aber darum, die jetzige Coronakrise zu meistern.

Bezahlung Pflegekräfte

Wir haben in dieser Wahlperiode die „Konzertierte Aktion Pflege“ auf den Weg gebracht. Wir haben die Tarifparteien aufgefordert, einen Branchentarifvertrag abzuschließen, der für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Die Tarifpartner sind hier in der Verantwortung, ihre laufenden Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Sollte das nicht gelingen, werden wir die Mindestlöhne in der Pflege erhöhen. Die notwendigen Vorbereitungen hat die Pflegekommission mittlerweile abgeschlossen.

Im Bereich der Krankenhäuser haben wir die Pflegekosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Zusätzliche Pflegekräfte werden vollständig finanziert. Dadurch nehmen wir den Krankenhäusern die Möglichkeit, auf Kosten der Pflegekräfte zu sparen.

Digitalisierung

Wir haben in dieser Legislaturperiode den Digitalpakt Schule durchgesetzt. Zuständig für die Schulen und damit auch für die technische Ausstattung sind die Länder. Damit der Bund Geld dafür zur Verfügung stellen kann, war eine Grundgesetzänderung notwendig. Dieser Grundgesetzänderung haben im Februar 2019 die Länder endlich zugestimmt.

Mit dem Digitalpakt Schule unterstützt nun der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Dazu verpflichten sich die Länder entsprechend ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehreraus- und  Lehrerweiterbildung umzusetzen. Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten stellt der Bund für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Die Schulträger in den Ländern tragen zusätzlich über 550 Millionen Euro bei. Mit dieser großen Summe sollen die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar verbessert werden.

Um den Unterrichtsausfall aufgrund der Corona-Krise in den Schulen abzufedern, stellen Bund und Länder kurzfristig weitere 100 Millionen Euro über den Digitalpakt Schule bereit.

Bärbel Bas, MdB

Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion für Gesundheit, Bildung und Forschung und Petitionen

 

Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de>
Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 19:09
An: Bas Baerbel
Betreff: Presseanfrage: Was haben Sie eigentlich getan …

 

… als Sie von diesem Szenario erfuhren?

Lesen Sie besonders ab Seite 55: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

Corona-Shutdown allerorten. Doch frappierender ist: Schutzmasken fehlen, Beatmungsgeräte, Schutzbekleidung, Testsets usw.

Was haben Sie als unsere sechs Duisburger Spitzenleute in Bundestag und Landtag eigentlich getan als sie von dem Papier im Jahr 2012/2013 erfuhren, oder kennen sie das gar nicht?

Und haben Sie sich für die bessere Bezahlung der Pflegekräfte eingesetzt? Für die Digitalisierung, was z.B. Unterricht zuhause viel einfacher ermöglichen würde.

 

www.duistop.de

Michael Schulze

MdL Bischoff lässt antworten

Am 31. März hatte ich die zwei Duisburger Bundestagsabgeordneten Bas und Özdemir sowie die vier Landtagsabgeordneten Bischoff, Börner, Jäger und Philipp angeschrieben und gefragt ob sie denn die Bundestagsschrift zu einer möglichen Pandemie aus dem Jahre 2012/2013 kennen würden (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf) und was sie daraufhin unternommen hätten. Heute kam eine Antwort aus dem Hause Bischoff. Lesen Sie den vollständigen Mailwechsel, zuoberst meine Rück-Antwort:

 

Guten Tag Herr Czyz,

die Antwort verwundert mich, denn was spielt es für ein Rolle wenn Herr Bischoff z.Z. viel Papier(???) zu Corona erhält, es geht um das was er 2012/2013 erhalten hat. Damals ging es jedoch nicht konkret um Corona, sondern um einen mögliches Pandemieszenario.

Ich stelle fest, ein Bundestagspapier erreicht also prinzipiell nicht die Landtage bzw. deren Abgeordnete.

Da frage ich mich schon wie es sich denn mit Gesetzesvorhaben und -texten etc. verhält.

Gruß

www.duistop.de

M. Schulze

 

Am 03.04.2020 um 13:56 schrieb Christoph.Czyz@landtag.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

im Auftrag von Herrn Bischoff übersende ich ihnen diese Nachricht. Herr Bischoff bekommt zur Zeit enorm viel Papier zu dem Thema Corona-Krise. Das von ihnen genannte Papier von 2012/2013 kennt er nicht. Als Gewerkschafter setzt sich Herr Bischoff seit langem für bessere Bezahlung im Pflegebereich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Czyz

Mitarbeiter

Rainer Bischoff MdL

 

 

 

Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de>
Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 19:09
An: Bischoff, Rainer (SPD) <Rainer.Bischoff@landtag.nrw.de>
Betreff: Presseanfrage: Was haben Sie eigentlich getan …

 

 

… als Sie von diesem Szenario erfuhren?

Lesen Sie besonders ab Seite 55: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

Corona-Shutdown allerorten. Doch frappierender ist: Schutzmasken fehlen, Beatmungsgeräte, Schutzbekleidung, Testsets usw.

Was haben Sie als unsere sechs Duisburger Spitzenleute in Bundestag und Landtag eigentlich getan als sie von dem Papier im Jahr 2012/2013 erfuhren, oder kennen sie das gar nicht?

Und haben Sie sich für die bessere Bezahlung der Pflegekräfte eingesetzt? Für die Digitalisierung, was z.B. Unterricht zuhause viel einfacher ermöglichen würde.

 

 

www.duistop.de

Michael Schulze

3. Erinnerung(!!!) mit Fragen an den neuen Chef der wfbm – Stillschweigen im Hause wfbm

Guten Tag Herr Schmanke,

wir hatten kurz nach Ihrem Antritt bei der wfbm bereits einen Kontakt.
Ich habe nun eine erneute Anfrage:

1. Wie steht es um das Verfahren gegen Frau Rogg, gibt es dazu Neuigkeiten?

2. Wie steht es mit der Bezahlung der Mitarbeiter mkit Handicaps, ist diese nun verbessert/erhöht?

3. Im Zusammenhang mit den Vorfällen um Frau Rogg gab es auch 3 Belege, s. 3 Anlagen, die etwas fragwürdig sind und zu denen es noch keinerlei Erklärungen gibt.

Zum einen handelt es sich um einen Barbeleg/Kassenbon über mehr als 9.000 EURO(mehr als 3/4 des späteren Rechnungs-Betrages) aus dem Kleinen Prinzen auf dem der handschriftliche Vermerk „Marketing Massnahme Hochzeit OB Link“ vermerkt ist. Dies bzgl. ist fraglich was es damit auf sich hat.
Ausserdem gibt es eine Bewirtungsrechnung anläßlich der Hochzeit auf dem lediglich 7% MWST ausgewiesen sind. Die MWST. müsste aber 19% betragen, gemäß Lieferschein und Art der Leistungserbringung.
Können Sie zu diesen beiden Angelegenheiten etwas sagen?

Wie immer ist auch diese Anfrage bereits online auf www.duistop.de.

Gruß und Dank vorab

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Anmerkung: Bei dem Telefon-Gespräch mit Herrn Schmanke, der die Nachfolge von Rosalyne Rogg angetreten hat, wirkte er ziemlich aufgeschlossen und versprach mir jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen. Inzwischen habe ich es zum 4. Mal(s.o.) versucht – ohne eine Antwort oder gar eine Reaktion zu erhalten.

Meine Vermutung: Er wurde inzwischen von OB Link bzw. dessen Einflüsterin Kopka eingenordet und darauf verpflichtet keinerlei Antworten zu geben, geschweige denn überhaupt nur zu zucken, wenn ich ihn anschreibe.

Nochmalige Anfrage bei den WBD wegen fehlendem Kanalanschluß bei Politiker-Haus

Guten Morgen Herr XXX,

(In Kopie an Thomas Patermann (WBD) und Katrin Susanne Gems (DUISTOP).)

ich komme nochmals auf den bei Ihnen als Pressesprecher vor einigen Wochen angefragten Vorgang A…strasse XXX, Familie XXX, zurück.

Bisher habe ich von Ihnen in der Sache keinerlei sachdienliche Auskünfte bekommen.

Sicher ist laut meiner Recherchen inzwischen, dass der/die Hausbesitzer eine Baugenehmigung in 2015 zum Um-/Ausbau des Hauses A…strasse XXX erhalten hat/haben. Die Um-/Ausbauten erfolgten auch tatsächlich.

Damit einhergehend müsste in 2015 auch die Anschlußsituation an das öffentlich Kanalnetz thematisiert worden sein. Dieser Abwasseranschluß ist meines Wissens bis heute nicht erfolgt(trotz gültiger Satzung der WBD inkl. Anschlusszwang), demzufolge hätte die Baugenehmigung eigentlich nicht erfolgen dürfen.

Seit ich Sie das erste Mal angeschrieben habe sind Sie und ggfs. die WBD in Kenntnis des Vorgangs und scheinen den Zustand weiterhin und wider besseren Wissens sowie unter Missachtung der eigenen Satzung weiter zu dulden, so meine Annahme.

Dass ein Politiker bzw. seine Familie anscheinend in den Genuß einer gewissen Vorzugsbehandlung kam/kommt, während sich Normalbürger an die Gesetze, Satzungen etc. halten müssen, gibt der Sache (dazu im Wahljahr) eine besondere Note.

Ich bitte Sie diesbezüglich um eine kurzfristige Stellungnahme.

Sollten Sie persönlich den Vorgang inhouse nicht entsprechend weitergeleitet haben, ergeben sich u.U. persönliche Konsequenzen, da Sie möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit „schützen“, ev. in Kombination mit dem Schutz einer bestimmten Person/mehrerer Personen zu deren Eigennutz, z.B. in Form von Kostenersparnissen. Kanalanschlüsse haben keinen Selbstzweck, sondern sind  aktiver Umwelt- sowie Infektionsschutz. Dies brauche ich Ihnen aber eigentlich in Zeiten von Corona nicht zu erklären.

Auch dazu bitte ich um eine kurzfristige Stellungnahme.

Gruß  

www.duistop.de

Michael Schulze

Logport VI: König Staake kriegt seine Umgehungsstrasse in Walsum – wetten?

Als König von Duisburg wurde Erich Staake, der unumstrittene duisport-Chef genannt, als die Walsumer kürzlich erst aus der Zeitung erfuhren, dass auf dem alten Papierfabrik-Gelände von Haindl ein neues riesiges Logistikzentrum entstehen soll. Die Umgehungsstrasse, die den LKW-Verkehr umleiten soll musste aber erst noch vom Rat grünes Licht bekommen.

So geschah es dann auch vorgestern in einer abgespeckten Ratssitzung in Form des Haupt- und Finanzausschusses. Corona sei Dank. Wer anderes erwartet hatte, ist doof.

Der Haken an der Sache, die Walsumer müssen nun selbst noch der Umgehungsstrasse zustimmen bzw. keine grossartigen Einwände dagegen haben, die sie nicht haben werden, weil sonst der LKW-Verkehr ihr Leben beeinträchtigt, so wie dies bei Logport-Vorhaben im Stadtgebiet anscheinend immer der Fall ist, fragen wir z.B. mal die Friemersheimer.

Alles in allem also eine abgekartete Sache. Erst setzt man den Walsumern so ein Logistik-Ding vor die Nase, natürlich trimodal, aber das sagte man vor 20 Jahren auch schon für die anderen Logports voraus, wobei inzwischen die LKWs mit ihren negativen Begleiterscheinungen überwiegen, und nun dürfen sie auch noch der Umgehungsstrasse keine Steine in den Weg legen … äh … auf die Strasse legen. Friss oder stirb ist in Duisburg ein beliebtes Stilmittel. Garniert mit den lobenden Worten vom OB zur Zusammen-„Arbeit“ von Stadt und duisport („Arbeit“ wird es eher nicht gewesen sein, eher eine Art Umtrunk), mit Versprechen von neuen Arbeitsplätzen (LOL) und der Tatsache, dass er selbst Walsumer ist, eine durchaus schluckbare Kröte.  Mensch Walsumer, reisst Euch zusammen, einer von Euch(=OB) tut das doch auch und ist noch stolz darauf!!!

Immerhin sollen täglich nur 40 LKWs rumbrettern, während es zu Haindl-Zeiten angeblich 400 am Tag waren.  Letztere Zahl, angegeben von einem duisport-Mitarbeiter, bezweifle ich mal und auch bei den 40 LKWs am Tag wird es künftig wohl eher nicht bleiben.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/duisburg-umgehungsstrasse-fuer-containerterminal-logport-vi-id228818145.html

https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/duisburg-walsumer-fuehlen-sich-bei-logport-vi-uebergangen-id228269151.html

Ach ja, die Umgehungsstrasse wird in zwei Bauabschnitten roundabout 40 Mio. EURO kosten, wenn es denn dabei bleibt bis zur angeblichen Fertigstellung 2024/2025, Förderanträge sind gestellt. Schon bei dieser Investitionssumme stellt sich die Frage, ob sich das alles tatsächlich rechnet.

Für den Steuerzahler.

Nochmals ach ja, bis zur Fertigstellung der neuen Strasse donnern die LKWs natürlich durch Walsum. Aber in Corona-Zeiten lernen wir gerade wie wichtig solche LKWs sind um die Versorgung aufrecht zu erhalten. Keine LKWs = nix zu beissen und kein Klopapier.

Ich empfehle deshalb dem Herrn Staake nun noch schnell  einen Logport VII mitten in Duisburg auf den Weg zu bringen. Schlagende Argumente dafür gibt es im Moment reichlich. Wenn Logport VII auch noch Hallen voll mit Klopapier zu bieten hat, dann sind Bedenken überhaupt nicht zu befürchten.