Einwendungen gegen die geplante neue Holzmüllverbrennungsanlage in Dinslaken

Guten Tag,

zu der Holzmüllverbrennungsanlage Dinslaken (Einwendungsfrist 09.10.2019) reiche ich nachfolgende Einwendung ein und ergänze die allgemeinen Punkte auch bei der Holzmüllverbrennungsanlage Solvay Rheinberg.

Meine Anschrift ging Ihnen mit einer separaten Mail bereits zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Einwendung:

Hiermit wende ich gegen die Holzmüllverbrennungsanlage (Az.: 53.02-01013484-0001-G8-0019/19 ) ein, dass es Überkapazitäten der Müllverbrennung gibt und auch die Verbrennung von Holz den Klimawandel beschleunigt, da es länger dauert bis die Bäume nachgewachsen sind, als diese abgeholzt werden. Weitere Überkapazitäten beschleunigen die Vernichtung der Wälder. Vielmehr müsste das Holz in Bergwerksstollen eingelagert werden, um so den Klimawandel entgegenzuwirken. Im gefluteten Zustand würde das Holz so sehr lange dem Kohlenstoffkreislauf entzogen werden, was dringend geboten ist.

Bei Holz von einer nachwachsenden Ressource auszugehen, wenn die Vernichtung höher ist, als der Zuwachs, ist eine Lüge. Betroffen bin ich in vielfältiger Weise. So schränkt die Bebauung meine Freizügigkeit ein, da ich sicherlich nicht ins Umfeld einer dreckigen Sondermüllverbrennungsanlage ziehe. Die Klimaschäden durch die Anlage und deren Bau werden auch nicht berücksichtigt. Dazu kommen noch steigende Müllgebühren, welche über die noch schlechter ausgelastete GMVA entstehen werden. Für Letzteres verlange ich eine Entschädigung für den Fall eine Genehmigung. Auch nach Einstufung der Bezirksregierung handelt es sich um eine Müllverbrennungsanlage: „UVP-Kategorie – Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen“.

Müllverbrennungsanlagen gibt es allerdings bereits im Umfeld, u.a. Asdonkshof und GMVA in Oberhausen. Es ist nicht erkennbar welcher ökologische Vorteil durch eine weitere Müllverbrennungsanlage entsteht, demnach ist es nicht zulässig eine weitere Quelle für Schadstoffe zu bauen. Schließlich stößt eine größere Anlage proportional gesehen weniger aus, als viele weitere kleine Anlagen. Ökonomischer ist es ohnehin nur wenig zu betreiben. Bereits jetzt sind die Überkapazitäten am Müllmarkt defizitär, was zu Mülltransporten aus dem Ausland führt, womit also die Klimakrise verschärft wird. All diese Zusammenhänge für die Schädigung des Klimas wurden nicht betrachtet. Ferner sind Neubauten gegenüber Bestandsanlagen deutlich klimaschädlicher. Angaben zum Klimafußabdruck des Baus der Anlage fehlen völlig, obwohl der Aspekt Klima in der UVP zu berücksichtigen ist. Auch eine Stellungnahme der GMVA fehlt. Ein vorzeitiger Beginn ist zu untersagen, da dies im Widerspruch zum Klimaschutz steht. Holzverbrennung ist nicht klimaneutral und vernichtet Wälder. (vgl. https://www.newyorker.com/news/daily-comment/dont-burn-trees-to-fight-climate-changelet-them-grow )

Es wird zwar das Gegenteil behauptet, ohne dies aber durch glaubwürdige Fakten zu belegen. Ferner werden andere Treibhausgase nicht betrachtet. Zumindest Stickoxide werden trotz SCR freigesetzt. Stickoxide sind selber Treibhausgase und tragen zudem massiv zur katalytischen Ozonbildung bei. Ozon ist ein starkes Treibhausgas. Literatur-Quelle https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/03/ipcc_far_wg_I_full_report.pdf (30 Mb) PDF-Seitenanzahl Seite 75 (nach Zählung des Dokuments Seite 27) Dort findet man dann einen englischen Text, der nachfolgend sinngemäß übersetzt wurde:

„1.5.4  Schlussfolgerungen Stickstoffdioxid ist ein Treibhausgas, dessen atmosphärische Konzentration bei 310 ppbv [amerikanische Zählweise] ist. Dies ist ungefähr 8 % größer, als in der vorindustriellen Zeit und steigt mit 0,2-0,3 % pro Jahr. Dies entspricht 3-4,5 TgN pro Jahr. Dies bedeutet einen Überschuss von 30 % der gegenwärtigen globalen Emissionen über den gegenwärtigen Senken. Die Hauptsenken für NO2 ist Photolyse in der Stratosphäre, daraus resultiert eine eine atmosphärische Lebenszeit von etwa 150 Jahren.“ Ferner ist Stickstoffdioxid kein Teil des Emissionshandels. Folglich würde die Anlage gegen geltendes Recht verstoßen und ist demnach nicht genehmigungsfähig. Stickstoffdeposition führt zu Überdüngung, was gegen EU-Recht verstößt und das Grundwasser schädigt. Zudem schädigt dies Arten durch Nahrungsentzug. Zudem verteilt das freigesetzte Ammoniumnitrat aus dem SCR-Prozess als Ultrafeinstaub im Umfeld und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung, da auf diesen Weg Nitrat in den menschlichen Körper gelangt.

Zum hat die WHO Staub als krebserregend eingestuft, womit alle notwendigen Maßnahmen zu treffen sind die Stauberzeugung zu unterbinden. Dies geht am Besten indem die Holzmüllverbrennungsanlage nicht errichtet wird. Durch die Düngung wird das Schutzgut Landschaft negativ beeinträchtigt. Ob hier eine Umweltzone besteht oder nicht oder Umweltzonen im Umfeld beeinträchtigt werden, wurde nicht betrachtet. Die Artenschutzprüfung erfolgte nicht im erforderlichen Umfang. Die Beobachtungszeit von einer Vegetationsperiode fand nicht statt. Zudem wurde nur das Baugebiet selber betrachtet, nicht aber ob die Örtlichkeit beispielsweise als Leitbahn für Fledermäuse im Umfeld dient. Auch andere Arten können alleine durch den Bau beeinträchtigt werden. Industriegebiete beherbergen häufig Fledermäuse. Eine Fledermausbeobachtung scheint nicht stattgefunden zu haben. Da mit Bauschutt gerechnet wird, befindet sich mit 100%ger Sicherheit auch Asbest im Schutt, der bei Arbeiten freigesetzt wird. Bekanntlich wurde Asbest u.a. auch in kleineren Mengen in Putzen und Fliesenklebern verwendet. Diese Mengen können durch stichprobenartige Prüfung nicht entdeckt werden. Es bleibt unklar, welche Altlasten sich auf dem angestrebten Areal befinden. Die Lagerung von belasteten Althölzern stellt eine Brandgefahr dar, die zudem erhebliche Schadstoffmengen im Brandfall freisetzen würde. Eine Freisetzung kann nicht verhindert werden, vielmehr wird eine Freisetzung, sogar als Teil des Löschkonzepts betrachtet. Bei der Verbrennung von Holz werden im Holz eingelagerte Schwermetalle freigesetzt, die ebenfalls krebserregend sind. Angaben zu diesem Umstand und der Gefährdung fehlen bzw. sind nicht ausreichend. Die natürliche Varianz wurde nicht angegeben.

Es fehlen Angaben zum Ausstoß von Ultrafeinstaub. Die Fa. Hellmich, welche im Bauverfahren involviert ist, war auch für den Bau des Stadions in Wedau verantwortlich, an dem jetzt Bauschäden auftraten. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es auch beim Bau des Kraftwerks zu Baumängeln kommen könnte, was in dem allerdings auch eine Gefährdung bedeuten würde. Gerade deshalb muss auch der vorzeitige Baubeginn untersagt werden, bis sichergestellt ist, dass die Bevölkerung gefährdende Baumängel nicht auftreten können. Das verwendete Verfahren der Verbrennung ist nicht nachhaltig, die Methanisierung wäre ökologischer und nachhaltiger, da die Wärme und der Strom vor Ort, mit deutlich weniger Verlusten erzeugt werden könnte. Aufgrund der Überkapazitäten führt die geplante Anlage zu höheren Müllgebühren für Duisburg, schädigt also nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Diese negativen Auswirkungen auf Duisburg wurden nicht betrachtet. Da bereits an anderen Stellen weitere Anlagen in Planung sind. U.a. Solvay Rheinberg stellt sich auch die Frage, woher die Holzmengen kommen sollen. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, welche Holzmengen in Deutschland anfallen und wie diese bisher genutzt werden. Fernwärme ist nicht ökolgisch und auch nicht nachhaltig. Die Umweltkosten sind nicht tragbar, da beim Transport viel Energie verloren geht. Die dezentrale Erzeugung von Energie hat erhebliche Vorteile, zumal auch Solarthermie eingebunden werden kann. Dazu kommen erhebliche Kostennachteile bei Fernwärme. Fernwärme ist so oder so ein Auslaufmodell. Durch vorzeitigen Baubeginn werden Tatsachen geschaffen, die eine andere Entscheidung oder Gerichtsurteile zu einem späteren Zeitpunkt erschweren. Bei der Verbrennung entsteht das Treibhausgas Stickstoffdioxid, was bei der Klimaanalyse nicht berücksichtigt wurde. Ferner bleibt in Hinblick auf Umweltzonen unklar, ob durch die vorherrschende Windrichtung hier nicht zusätzliche Einträge erfolgen. Dies kann zu Fahrverboten durch Grenzwertüberschreitungen führen bzw. die Gesundheitssituation verschärfen.

Trotz SCR dürfte noch immer ein signifikanter Anteil freigesetzt werden. Die Unterlagen haben nur Dinslaken, aber nicht weiter entfernt liegende Gebiete betrachtet. Zudem ist die Halbwertszeit von Stickoxiden in höheren Schichten größer, als die üblichen wenigen Tage. Es hätte somit eine Lebenszeitakkumalation für das möglicherweise betroffene Gebiet in Summe für ein Jahr betrachtet werden müssen, um zu erkennen welche Menge die Bevölkerung beeinträchtigt. Das entstehende Wasser kann wiederum mit NO2 zu Salpetersäure reagieren. Bei chemischen Reaktionen entstehen immer Nebenprodukte. Keine Umsetzung ist 100 %ig. Dies wird in den Unterlagen unrealistischerweise nicht erwähnt. Es ist nicht plausibel, warum eine Kraftwerk, welches Strom erzeugen soll noch ein BHKW mit Gasbetrieb für die Eigenstromversorgung braucht. Zumal zusätzliche klimaschädliche Emissionen entstehen und Ressourcen verschwendet werden. Das BHKW ist demnach zu untersagen, da eine Eigenstromversorgung auch über die Sondermüllverbrennungsanlage möglich ist. Der Standort gibt vom Baurecht keine Sondermüllverbrennungsanlage her. Die beantragte Befreiung ist demnach nicht zu erteilen. Die Begründung des Bebauungsplans ist für die Ablehnung heranzuziehen. Die damaligen Festsetzungen wurden nicht ohne Grund getroffen. Eine nachträgliche Befreiung würde die Beschlüsse negieren bzw. ins Absurde verkehren. Es bleibt unklar, welche Gesamtmenge an Holz maximal gelagert werden soll und wie hier ein Brand verhindert werden soll, der in diesem Fall erhebliche Mengen schädlicher Stoffe. U.a. Dioxine ungefiltert freisetzt. Da es bereits ausreichend Müllverbrennungsanlagen in NRW gibt, ist das Allgemeinwohl nicht betroffen. Der Bau der beantragten Anlage würde dagegen sehr wohl das Allgemeinwohl betreffen, da die Anlage klimaschädlich ist und damit gegen das Allgemeinwohl verstößt. Weniger als 150 m entfernt ist eine Sportstätte. Es sind keine Vorerfahrungen mit dem Betrieb einer derartigen Anlage bekannt, die einen vorzeitigen Baubeginn rechtfertigen würden.

Die Anlage will Aktivkohle aus Braunkohle des Hambacher Lochs verwenden. Diese ist extrem klimaschädlich und schädigt zudem massiv die Grundwasservorräte. Aktivkohle hat eine sehr große Oberfläche und auch gemäß des Datenblattes explosionsgefährlich. Herdofenkoks wird kurz- bis mittelfristig nicht mehr verfügbar sein, demnach darf nicht damit geplant werden. Was sich hinter dem Begriff naturbelassenen Hölzern verbirgt ist unklar. Wenn es sich hier um völlig unbehandelte Hölzer handelt, gehören naturbelassene Hölzer in den Wald, wo diese sich langsam abbauen oder allenfalls eine Kompostieranlage. Je länger der Kohlenstoff gebunden bleibt, desto besser fürs Klima. Die Aufteilung in Teilgenehmigungen verstößt gegen das UVPG (Salamitaktik) und ist demnach abzulehnen. Entweder ist vollständig zu beantragen, um auch alle Konsequenzen erkennen zu können oder das Teilvorhaben abzulehnen. In der Zusammenfassung wurde der Sportplatz weggelassen, wodurch die Darstellung der Bevölkerung einen falschen Eindruck vermittelt. Es werden Fachfirmen erwähnt, dies ist allerdings kein geschützter Begriff. Das Holz wird zerkleinert angeliefert, wodurch mit hohen Kohlenstoffmonoxidkonzentrationen zu rechnen ist. Kohlenstoffmonoxid ist explosionsfähig. Ein Filter, falls die Anlage nicht in Betrieb ist, nützt nichts gegen Gase. Die Rückständigkeit der Anlage zeigt sich deutlich, dass zur Notstromerzeugung Heizöl eingesetzt werden soll. Dabei kann Notstrom auch mit Photovoltaik und Speicher erzeugt werden, der noch dazu keine Gefährdung für das Grundwasser bzw. den Boden bedeutet. Nach Stand der Technik ist hier also eine Wassergefährdung zu vermeiden, was demnach auch durchzuführen ist. Dies macht auch das unverständliche BHKW zur Eigenstromversorgung überflüssig.

Dies hat zudem den Vorteil deutlich mehr Strom zu erzeugen, als für den Betrieb notwendig, was einen kleinen Teil der Klimaschäden durch die Anlage ausgleichen würde. Die Gebäude können entsprechend für PV ausgelegt werden. Dies würde auch eine Explosionsgefahr durch Erdgas wirksam ausschließen. Zudem ist Photovoltaik zukunftsfähig, Erdgas wird in wenigen Jahren auch nicht mehr genutzt werden dürfen. Ein BHKW ist demnach eine erhebliche Fehlinvestition. Warum zu heißes Abgas nicht zur Energiegewinnung genutzt ist unklar. Die Darstellung der SCR-Technik ist fehlerhaft. Elementarer Stickstoff (N) wird dabei nicht entstehen. Höchstens molekularer (N2), aber eher Ammoniumnitrat (NH4NO3). Zumal nicht angegeben wird, wie wirksam dies ist. 100 %ig ist die Methode nicht. Wenn mit staubhaltigen Emissionen im Anlieferbereich gerechnet wird, fehlt die Darstellung des Arbeitsschutzes. Bekanntlich ist Holzstaub krebserregend. Gemäß Zusammenfassung wird mit Geruchsemissionen gerechnet. Eine Unterlage nach GIRL fehlt. Dass Geruchsstoffe bei der Verbrennung zerstört würden, trifft nicht zu. Gerade das erwähnte feuchte Holz stinkt. Ebenso belastetes Holz. Dies wird nicht folgerichtig dargestellt. Ferner dreht sich die Windrichtung auch, dass heißt auch andere Bereiche können mit Verbrennungsgestank belastet werden. Infraschallemissionen wurden nicht betrachtet, hierbei ist zu beachten, dass die dB(A)-Skala tieffrequenten Lärm nicht realistisch wiederspiegelt. Auch Resonanzeffekte bleiben unberücksichtigt. Die TA-Lärm macht keine Vorgaben für Infraschall. Die angegebene Entkopplung ist unzureichend für tieffrequente Emissionen. Es wird die unbelegte Annahme getroffen, dass keine mikrobiell belasteten Hölzer vorlägen.

Die Behauptung: „Die Nutzung von Altholz als Brennstoff zur Fernwärmerzeugung stellt eine höchst effiziente Form der Nutzung der im Brennstoff enthaltenen Energie dar.“, wird nicht belegt. Angaben zum Wirkungsgrad finden sich erst in einem Nebendokument. Energieverschwendung belästigt die Allgemeinheit in Form von Klimakatastrophe. Selbst der kleinste Anteil trägt dazu bei. Es gibt hier keine Geringfügigkeitsschwelle. Zudem wird Wärmeenergie an die Atmosphäre abgegeben, was zur Erderwärmung beiträgt. Die Strahlenbelastung hängt maßgeblich von der Herkunft des Holzes ab. Gewisse Regionen sind natürlich oder künstlich so stark belastet, dass eine Gefährdung besteht. Es ist nicht erkennbar, wie Holz aus diesen Gegenden ausgeschlossen werden soll. Was den Einsatz von Strahlung angeht, fehlt eine Angabe zu Störstrahlern.

Deponierung von Asche wiederspricht dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zumal durch die Aufkonzentrierung eventuell noch Metall gewonnen werden können. Es gibt spezialisierte Firmen für solche Metallgewinnung. Durch die Entfernung der Metalle und anderer Schadstoffe kann zudem die zu deponierende Menge verringert werden. Angaben zur erwarteten Zusammensetzung der Asche fehlen. Baulärm ist am Morgen bis 8 und am Abend ab 20 Uhr wirksam auszuschließen. Häufig verursachen Baufirmen zu Uhrzeiten Lärm, wo dies gegen geltendes Recht verstößt. Auch in Einzelfällen ist dies unzulässig aber schwer belegbar und noch schwerer abzustellen, demnach ist dies vollständig auszuschließen. Statt eines Löschwasserbehälters sollte ein Löschwassersee eingerichtet werden. Dies ist nachhaltiger und kann zugleich Regenwasser aufnehmen. Da auch Abbruchabfälle verbrannt werden sollen, kann eine Kontamination mit Asbest nicht ausgeschlossen werden. Die krebserregenden Fasern können somit freigesetzt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere schädliche Beimengen enthalten sind. Bei der Verbrennung von halogenorganischbehandelten Hölzern können klimaaktive Gase entstehen. Zudem können diese Gase die Ozonschicht schädigen.

Auf diesen Klima/Luft-Aspekt wurde nicht eingegangen. Der maximale Schadstoffgehalt kann realistisch nicht geprüft werden. Überschreitungen sind möglich. Es gibt genug belegbare Fälle, in denen gegen Auflagen verstoßen wurden. Regelmäßig ist eine zu unspezifische Angabe. Der hohe Überdruck im Kessel kann zu explosionsartiger Druckfreisetzung führen. Dabei können auch Einzelteile der Anlage ins Wohngebiet geschossen werden. Eine derartige Betrachtung fand nicht statt, obwohl menschliches Versagen bei Wartung immer in Betracht gezogen werden muss. Es ist mit erheblichen Lieferungen von Logistikfirmen (Holzpaletten u.ä.) aus Duisburg zu rechnen, die zu noch mehr Verkehr führen. Wie üblich werden die kürzesten Strecken genommen. Da unweit am Steinkohlekraftwerk Walsum ebenfalls ein Logistikgebiet entstehen soll, wird es von dort ebenfalls Verkehre geben, die auch Wohngebiete belasten. Die Anlieferroute auf Dinslakenergebiet ist unklar und könnte die dortige Bevölkerung belasten.

Bei der Emissionsüberwachung fehlen krebserregende Schwermetalle und insbesondere Dioxine, welche bei der Holzverbrennung in größeren Mengen entstehen können. Auch die Erfassung dieser Parameter ist zwingend notwendig. In einigen Dokumenten finden sich leere Seiten, die eine Beurteilung erheblich erschweren machen. Ohnehin ist der gesamte Aufbau der Unterlagen unübersichtlich und viele Dokumente müssen von Hand einzeln heruntergeladen werden. Regelmäßig stellt sich heraus, dass LKW nicht auf den vorgesehenen Routen verkehren und damit zu Problemen in Wohngebieten führen. Es ist nicht erkennbar, wie Abkürzungen und Fehlfahrten verhindert werden sollen. Ein Konzept scheint hier nicht zu existieren. Bei den Emissionen wurde der Transport nicht berücksichtigt. Der Verkehrslärm müsste in Hinblick auf die Routen und deren Vorbelastungen betrachtet werden. Zumal die EU ein Lärmminderungskonzept vorgibt. Warum wird Herdofenkoks in einer Übersicht von wassergefährdenden Stoffen aufgeführt aber dann als nicht wassergefährdend bezeichnet.

Dies ist nicht nachvollziehbar und wirkt, als hätte das Unternehmen keine Ahnung, was es tut. Die Behauptung, dass kein Rückhaltevolumen für die Silos erforderlich wäre, wird nicht belegt. Unter unglücklichen Umständen ist ein Austritt durchaus möglich, folglich muss auch verhindert werden, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Zudem ist unklar, wie beim Umfüllen verhindert wird, dass Schadstoffe freigesetzt werden, bzw. mit Wasser reagieren. Etwa lösliche Schwermetalle in die Kanalisation und Umwelt gelangen bzw. versickert werden. Bei Störfallbetrachtung ist keine konservative Schätzung anzusetzen, sondern immer der Worst-Case. Eine Worst-Case-Betrachtung fehlt völlig. Die aufgeführten Rückhaltevorrichtungen sind in Hinblick auf Störfälle mit wassergefährdenden Stoffen unzureichend. Eine Staubexplosion durch den aus Braunkohle gewonnenen Herdofenkoks kann nur nahezu ausgeschlossen werden. Eine derartige Explosion in der Nähe zu Wohnbebauung und Sportstätten muss allerdings vollständig ausgeschlossen werden. Nahezu bedeutet eine 1 %ige Wahrscheinlichkeit. Der Aufbau der Unterlagen ist nicht nachvollziehbar. Immer wieder sind Dokumente ausgelagert. Dadurch wird es schwierig diese durchzuarbeiten. Das Störfallkonzept legt nicht dar, wie eine gegenseitige Fehlbefüllung von u.a. Ammoniak, Natronlauge bzw. Salzsäure verhindert werden soll. Die stark exotherme Reaktion, stellt eine nicht unerhebliche Gefährdung dar. Fehlbefüllungen haben in der Vergangenheit bereits zu Toten und Verletzten geführt.

Auch mögliche Wechselwirkungen der Chemikalien wurden nicht betrachtet. Es wurde nicht dargelegt um welche Art von Batterieanlage es handelt. Es gibt Batterien die emittieren Wasserstoff beim Ladevorgang. Weitere Batterien wie Lithiumbatterien sind explosionsfähig. Auch hier kann es Wechselwirkungen mit anderen Bereichen geben, welche eine vorhandene Gefährdung potentieren. Schneelasten und Flugzeugabstürze wurden nicht betrachtet, obwohl möglich. Auch andere Katastrophenszenarien, wie Bergstürze wurden nicht betrachtet. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es viele nicht verzeichnete Stollen gibt.

Hier wäre der Untergrund sorgfältig zu sondieren. In den Arbeitsschutzunterlagen fehlen die Maßnahmen zur Verringerung der psychischen Belastung, welche u.a. in der Leitwarte entsteht. Das Wort psychisch kommt nicht einmal vor. Zudem fehlen die genauen Bedingungen. Alles ist nur sehr vage beschrieben und ohne Kenntnisse der diversen ASR und Gesetze sind die Unterlagen nicht nachvollziehbar. Bei PSA wird nicht darauf hingewiesen, dass rechtlich höherrangige Maßnahmen immer Vorrang haben. Die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind höchst fehlerhaft dargestellt. Vorsorgen sind gemäß ArbMedVV bereits länger keine Tauglichkeitsuntersuchungen mehr.

Eine Tauglichkeitsuntersuchung muss separat erfolgen. Zudem fehlen Umgang mit Schwermetallen und Biologische Gefährdungen. Welches Unternehmen auch immer dieses Dokument erstellt hat ist nicht auf dem aktuellen Stand geltenden Rechtes. Mehr noch sind viele Punkte mindestens 5 Jahr veraltet. Es ist davon auszugehen, dass die anderen Dokumente ähnlich desolat sind. Da ein Notstromgenerator geplant ist, fehlen Unterlagen zum Themenkomplex Dieselmotoremissionen, welche sowohl innerhalb, wie auch außerhalb von Gebäuden zu betrachten sind (vgl. TRGS 554). Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat keinerlei Expertise bzgl. Umweltschutz, kann hierzu auch keine Stellungnahmen abgeben. Eine spätere Erweiterung auf andere Müllfraktionen ist permanent auszuschließen. Es ist absehbar, dass durch die Hintertür auch anderer Sondermüll verbrannt werden könnte. Etwa, wenn die Auslastung nicht gegeben ist. Die zukünftige Auslastung mit den Quellen und Stoffströmen wurde zudem nicht belegt.

Es wäre also durchaus möglich, dass gar nicht ausreichend Material zur Verfügung steht, was wie geschrieben dazu führen könnte, dass anderer Sondermüll verbrannt wird. Bekannt ist zum Beispiel, dass Braunkohlekraftwerke bereits heute Klärschlamm verbrennen. Altholz, dass zuvor behandelt wurde ist keine Biomasse, da die chemischen und physikalischen Eigenschaften verändert wurden. Ein natürlicher Abbau ist nicht oder nur eingeschränkt gegeben. Es handelt sich hier um Greenwashing. Genauso wie Mais, der auf Feldern angebaut wurde, um als Energie zu enden, keine Bioenergie ist, da anstelle des Feldes auch ein Wald stehen könnte. Fernwärme hat ökologisch gesehen keine Zukunft, es sei denn diese würde aus Tiefengeothermie gewonnen. Aber bereits die Planungen für das Kraftwerk belegen, dass nicht nachhaltig gedacht wird, sondern nur Verbrennung von anderen Stoffen fortgesetzt wird.

Die Alternative Tiefengeothermie wird in den Unterlagen nicht einmal erwähnt, obwohl diese im Rahmen des Klimadiskurses NRW bereits als mögliche Lösung für den Wärmebedarf gilt. Dies rechnet sich dann allerdings nur in zentralen Anlagen, abseits von Wohnbebauung. Denkbar wären auch Solarthermiewerke mit entsprechender Wärmefokussierung. Nach UVP hätte man die Alternativen prüfen und ausschließen müssen, denn aus Umweltsicht sind die Alternativen vorteilhafter. Diese Abwägung fehlt allerdings völlig. Die Behauptung: „Im Rahmen des Betriebes des geplanten Holzheizkraftwerks werden keine Betriebsund Hilfsstoffe, die eine der folgenden Stoffe und Stoffgruppen enthalten, verwendet: 1. Organische Komplexbildner (ausgenommen Phosphonate und Polycarboxylate), die einen DOC-Abbaugrad nach 28 Tagen von 80 Prozent entsprechend dem Verfahren nach Anlage 1 Nummer 406 nicht erreichen, 2. Chrom- und Quecksilberverbindungen, Nitrit, metallorganische Verbindungen (Metall-Kohlenstoff-Bindung) und Mercaptobenzthiazol, 3. Zinkverbindungen (Kühlwasserkonditionierungsmittel aus der Abflutung von Hauptkühlkreisläufen).“ ist gelogen, denn woher sonst, als aus dem Betriebsstoff Holzsondermüll sollten u.a. Quecksilber herkommen.

Natürliche Materialien enthalten immer Schwermetallverbindungen, die vom ursprünglichen Standort der Pflanze abhängen. (vgl. Def. Betriebsstoff https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsstoff ) Der UVP-Bericht enthält viele Worte, aber wenig Inhalt. Auf das Klimagas Stickstoffdioxid wurde nicht einmal eingegangen. Auf Fledermäuse scheint im Rahmen der Artenschutzprüfung nicht geprüft worden zu sein. Da im Umfeld Industrieanlagen zu finden ist, ist von einem Vorkommen von Fledermäusen auszugehen. Freiflächen und Gehölze stellen dabei einen Bereich für die Nahrungssuche dar. Auch ist nicht erkennbar wie umfangreich der Beobachtungszeitraum war. Weiternutzung geht gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz vor Vernichtung.

Eine Holzsondermüllverbrennungsanlage verstößt gegen diesen Grundsatz. Durch Überkapazitäten der Müllverbrennung werden die Preise gedrückt, was dazu führt, dass das klimaschädliche Verbrennen günstiger wird, als anderweitige ökologischere Nutzungen. Das vermindert Recycling. In den Unterlagen wurde zudem nicht darauf eingegangen, welche Alternativen für das Holz bestehen. Holzeinlagerung, als eine Form der Kohlendioxideinlagerung wurde nicht einmal betrachtet, obwohl es immer wieder Stimmen gibt, die CCS erwähnen. Dabei wäre die Einlagerung von Feststoff besser. Schwermetalle schädigen Menschen und Natur immer, nicht erst ab bestimmten Grenzwerten, allerdings sind die Effekte erst ab den Grenzwerten nachweisbar bzw. können statistisch erfasst werden. Krebs durch Chrom kann auch bereits ab dem ersten Metallpartikel entstehen. Die Berechnungen sind nicht in einer für Laien verständlichen Form dargestellt. Beim Staub fehlen Angaben zur Größenverteilung. Die Gewichtsangabe sagt nichts über die Staubmenge. Besonders gefährlicher Ultrafeinstaub macht nur 0,7 % der Masse aus, aber 73 % der Partikel.

Eine Abschätzung der Auswirkungen ist ohne Größen und genaue Anteile der emittierten Schadstoffe nicht möglich. 1 000 000 µg/h für Cadmium würde beim Ultrafeinstaub mind. 10 000 000 Partikel bedeuten. Somit wurden auch sie abwechselnde Größenordnungen irreführend gewählt, um die Gefährdung kleiner erscheinen zu lassen, als diese in Wirklichkeit ist. So oder so werden zu viele krebserregende Partikel emittiert. Beispielsweise der Wert für Cadmium liegt deutlich über der Akzeptanzkonzentration nach TRGS 900, wobei die Beschäftigten hier trotzdem zumindest einen Anspruch auf eine Wunschvorsorge hätten. Die Angabe irgendwelcher Dateinamen ist nicht nachvollziehbar. Die Windrichtung sollte klar zeigen, welcher Teil belastet wird und nicht woher der Wind kommt. Analog zu Fluglärmkonturen können hier für alle emittierten Schadstoffe Belastungskonturen visualisiert werden. Aus den gemachten Angaben konnte ich nicht erkennen, wo man wie belastet wird. Es wurde kein Verschwellungsbrand im Brennstoffbunker betrachtet, bei dem erhebliche Mengen von explosionsfähigen Gasen entstehen können. Die Altlasten aus dem Grundwasser dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden ohne zuvor mit Aktivkohle gefiltert zu werden. Zudem wurde nur an einer Stelle eine Probe genommen, es besteht die erhebliche Gefahr, dass die wirklich Situation nicht erfasst wurde. Die Chrombelastung könnte bei Erdarbeiten aufgewirbelt werden.

Im Amtsblatt ist von Klasse 1 bis 4 die Rede in den Unterlagen der Firma wird das nicht so deutlich und auch ist nicht für Laien nachvollziehbar, was dies nun genau bedeutet, außer das man unnötig vergiftet wird. Eine differenzierte Meinungsbildung wird dadurch erschwert. Die unökologische und klimaschädliche Entsorgung von Altholz anstelle von Recycling entspricht in keinster Weise dem Allgemeinwohl, sondern setzt eine rückständige Energiepolitik nur mit einem anderen Brennstoff fort, obwohl es bereits Überkapazitäten bei der Müllverbrennung gibt und meine Müllkosten dadurch steigen werden. Befreiungen, welche mit angeblichem Allgemeinwohl begründet werden, dürfen demnach nicht erteilt werden. Das Allgemeinwohl bedeute sparsam mit Flächen umzugehen. Da es bereits ausreichende Verbrennungskapazität gibt, wäre es gemeinwohlschädlich weitere Fläche für eine Müllverbrennung zu verschwenden.

Der Flächenbedarf ist nicht gerechtfertig und erhöht die Kosten für Müllbeseitigung. Ein Gutachten nach TA-Lärm, welches die Wohnbebauung im Umfeld berücksichtigt fehlt. Zudem wird wie bereits dargestellt, nicht auf den Themenkomplex Infraschall eingegangen. Ein Nachweis für eine ÖPNV-Anbindung fehlt. Aus einem unerklärlichem Grund sollen mehr als das doppelte der notwendigen Parkplatzanzahl gebaut werden. Dies ist nicht notwendig und verschwendet Fläche, die man begrünen könnte. Die offengelegten Anträge sind nicht unterschrieben und entsprechen damit nicht den Originalen. Bei den Sozialräumen werden Frau diskriminiert, weil die unbegründet Grundannahme getroffen wird, dass mehr Männer als Frauen in dem Betrieb arbeiten werden. Damit wird von vornherein die Anzahl der Frauen limitiert. Dies verstößt gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz. Das Brandschutzkonzept berücksichtigt, wie dort beschriebne etliche Aspekte nicht, welche allerdings für die Bevölkerung von erheblicher Relevanz sind. Im Brandschutzkonzept wird nicht klar, wie Brände im Holzvorrat verhindert werden sollen. Auch die Bekämpfung ist nur vage angedeutet. Altholz mag keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet sein, was ist aber mit den Rückständen nach einem Brand? Und noch immer wird Löschschaum mit zumindest bodenschädlichen PFOS (und zugleich POP’s) verwendet. Erst wenige dieser Stoffe wurden untersucht.

Dass heißt eine Löschwasserrückhaltung ist zwingend erforderlich. Um Überschläge sicher zu verhindern darf es keine Verbindung geben. Die Entfernung ist weniger maßgeblich, als die Frage was dazwischen ist. Wenn beispielsweise ein Tankwagen für den klimaschädlichen Notstromgenerator dort abgestellt wird sieht die Situation anders aus, als bei einer kurzgehaltenen Rasenfläche, die brandübertragenden Fahrzeugen keine Möglichkeit zum Aufenthalt bietet. Eine Risikoanalyse mit Abwägungen, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Maßnahmen fehlt allerdings vollständig. Für den Filter, wo brennbare Aktivkohle verwendet wird, besteht sehr wohl Brand- und Explosionsgefahr. Eine Wechselwirkung des von Holz freigesetzten Kohlenmonoxid im Zusammenhang mit Brand- und Explosionsgefahr wurde nicht betrachtet. Auch wenn eine Absaugung vorgesehen ist, kann diese ausfallen oder gewartet werden. Unklar bleibt, welche Art von Löschanlage im Brennstoffbunker installiert werden soll und wie diese betrieben wird. Je nach Art und Weise könnte dies auch Beschäftigte in Gefahr bringen. Dies wurde in den Arbeitsschutzunterlagen nicht betrachtet, obwohl der Personenschutz im Brandschutz ein Teilaspekt des Arbeitsschutzes ist. Dass im Brennstofflager keine Sicherheitsleuchten installiert werden sollten, deutet auf einen nachlässigen Arbeitsschutz hin. Da es immer Besucher und vergleichbares geben kann und auch für neue Beschäftigte sind Flucht- und Rettungspläne notwendig. Auch externe Firmen könnten für Aufträge vor Ort sein. Man darf bei der Sicherheit nicht sparen, sondern muss immer vom schlimmsten Fall ausgehen. Eine Genehmigung ohne entsprechende Vorsorge wäre grob fahrlässig, wenn nicht sogar bedingt vorsätzlich.

Das keine weiteren Feuerungsanlagen vorgesehen wären, trifft nicht zu (BHKW Notstrom). Bzgl. Aufzug wurde nicht betrachtet, wie es sich mit in der Mobilität eingeschränkten Menschen verhält. Oder werden Menschen mit physischen Behinderungen von den Stadtwerken Dinslaken benachteiligt? Hier könnte ein Fall von baulicher Benachteiligung von Menschen mit Behinderung vorzuliegen, welche diesen einen Arbeitsplatz verwehrt. Der Ausfall der Krananlage bei einem Brand ist möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich. Wie dieser dann Holz entfernen soll ist unklar und auch wohin. Die 44. BImSchV wurde nicht berücksichtigt. Die Sensoren für Schadstoffausstoß oder Brände müssen am Werk dauerhaft angebracht sein, so das jederzeit die Ausbreitung und Belastung von Schadstoffwolken erfassbar ist und die Bevölkerung gewarnt werden kann. Die Stellungnahmen von Behörden sind nicht höherwertig, als Eingaben der Bevölkerung, sondern u.U. sogar weniger wert, weil Behörden nicht die Zeit haben sich derartig tiefgehend mit einem derartig umfangreichen Antrag zu beschäftigen. Zum Durchgehen der Unterlagen alleine sind mehrere Tage notwendig. Keine beteiligte Behörde hat dafür die notwendigen Kapazitäten. Ferne belegt eine Stellungnahme des UBA zum Treibhausgas Stickstoffdioxid, dass selbst Fachbehörden wesentliche Fakten nicht kennen. Das UBA behauptete, dass Stickstoffdioxid kein Treibhausgas wäre, obwohl sowohl das IPCC, als auch die chemische Struktur des Moleküls das Gegenteil belegen. Demnach sind die Stellungnahmen von Behörden allerhöchstens gleichrangig zu Einwendungen zu behandeln. Zumal bei den Stellungnahmen eine Angabe fehlt, wie intensiv sich die Behörde mit etwas befasst hat und welche fachliche Tiefe das Personal hatte.

https://ulrics.blog/2019/09/15/einwendung-gegen-holzsondermuellverbrennungsanlage-duisburg-herdofenkoks-dinslaken-rwe-allgegenrwe/

 

 

Blödsinnige Einigkeit die ansonsten gar nicht existiert

Anläßlich der IGA 2027 präsentieren sich aktuell die drei Stadtspitzen von Duisburg, Oberhausen und Mülheim in dreister Einigkeit.

Link, Schranz und Scholten demonstrieren aufgrund eines im Prinzip marginalen Projekts, angesichts der Herausforderungen im Ruhrgebiet,   ein in die Zukunft verlagertes Zusammenhaltsversprechen, dass es z.Z. nicht mal im Ansatz gibt.

Das Ganze kommt jedoch den Wahlkämpfern für 2020 sehr gelegen und ist auch pressewirksam, wenn man bedenkt wie die hiesige Presse mitspielen wird.

https://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Duisburg/102010100000088202.php

Das ansonsten ausgeprägte Kirchturmdenken der Stadtfürsten verhindert nämlich z.B. ein so naheliegendes und dringend nötiges ÖPNV-Konzept.

Längst sollte man über gemeinsame Versorgungs- und Entsorgungskonzepte sowie Umwelt- und Klimakonzepte sprechen.

Doch all das erfolgte bis heute nicht, obwohl es die Idee der Ruhrstadt usw. schon sehr lange gibt.

Dass nun die drei sich zusammentun um -mit Verlaub- ein paar Blümchen und Bäumchen in 2027 schönzureden ist angesichts der wahren Herausforderungen ein Treppenwitz. Aber was soll man von solchen „Spitzenleuten“ auch anderes erwarten?

 

Ist 6-Seen-Wedau „gesundheitssicher“? Gebag antwortet nicht.

Am 10. Juli hatte ich die Gebag wegen 6-Seen-Wedau kritisch angefragt.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2019/07/10/kritische-fragen-zu-6-seen-wedau-nun-an-die-gebag-gestellt

Unter Punkt 7 fragte ich u.a.: Können Sie garantieren, dass künftige GrundstückserwerberInnen keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Altlasten zu befürchten haben? Benennen Sie in diesem Zusammenhang die verantwortlichen Personen namentlich (Name, Organisation, Funktion).
Oder raten Sie dazu, dass man als ErwerberIn nochmals für sein jeweiliges Grundstück eine gesonderte Bodenuntersuchung in Auftrag gibt?

Bisher gab es von der Gebag keinerlei Reaktion. Abhilfe könnte eine simple und zeitnahe Stellungnahme schaffen. Ich werde die Sache weiterverfolgen.

Fragen an OB Link wegen städtischer Beteiligung an MSV-Stadiongesellschaft

Guten Abend Herr Link,

bzgl. der städtischen Beteiligung (16,8% Stadt direkt und 33,3% über die DBV indirekt (wobei die Stadt zu 100% an der DBV beteiligt ist))  an der

MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG

habe ich folgende Fragen gemäß IFG NRW an Sie – ich schicke dazu voraus:

In der aktuellsten veröffentlichten Bilanz der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG vom 1.7.2016 bis 30.6.2017 lautet es wie folgt (Zitat/Auszug aus dem Bundesanzeiger):

Demzufolge liegt eine positive Fortführungsprognose und keine insolvenzrechtlich zu beachtende Überschuldung vor. Der Fortbestand der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG hängt in Anlehnung an das von KPMG erstellte S6-Gutachten insbesondere vom sportlichen und wirtschaftlichen Erfolg der Lizenzmannschaft der Hauptmieterin in den Folgejahren ab.


In der Bilanz der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA, die wohl die Hauptmieterin ist, heisst es in der Bilanz vom 1.7.2017 bis 30.6.2018 wie folgt (Zitat/Auszug aus dem Bundesanzeiger):

… Gemäß dem Sanierungsgutachten von KPMG (IDWS 6) aus dem Jahr 2014 ist der dauerhafte Verbleib in der 2. Bundesliga eine zentrale Prämisse zu weiteren wirtschaftlichen Konsolidierung der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund war für die Spielzeit 2017/18 der Klassenerhalt in der 2. Bundesliga das oberste Saisonziel. …

Ausserdem heisst es:

… Insbesondere bedingt durch die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga erhöhten sich die Erträge aus Fernseh- und Hörfunkverwertung von 0,89 Mio. Euro auf 8,49 Mio. Euro. …

Und weiter heisst es:

… Die Capelli Sport Limited, Hong Kong, ist Werbe- und Logenpartner des MSV Duisburg und gleichzeitig Abtretungsempfängerin für erlöste TV-Gelder aus der Ligavermarktung. …

Als Info füge ich hinzu, die Cappeli Sports hält 2017/2018 mit knapp 800.000 EURO Einlage 10,1% der Anteile an dem Unternehmen. *)

Meine Fragen an Sie lauten:

1. Sind Sie über die vorgenannten Zahlen ausreichend informiert und in Kenntnis des KPMG Gutachtens von 2014? Sind die Zahlen zutreffend?

2. Was sagt das Gutachten, das sie mir gerne zukommen lassen können, aus über die finanziellen Problematiken im Falle einer Drittliga-Zeit des MSV oder niedriger (4. Liga …)?

3. Wie erklären Sie den Verzicht der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG  auf Mieteinnahmen -sprich Senkung der Miete- für das Stadion ab Beginn der aktuellen Drittliga-Zeit 2019/2020, wenn der Minderheitsgesellschafter Capelli Sports  wahrscheinlich auch in der Spielzeit 2018/2019 in der selben Höhe TV-Gelder abtretungsweise erhalten haben dürfte wie in 2017/2018?

Anmerkung zu 3.:
Ich nehme an
Erträge aus Fernseh- und Hörfunkverwertung von 0,89 Mio. Euro auf 8,49 Mio. Euro (s.o.)
entspricht

erlöste TV-Gelder aus der Ligavermarktung (s.o.)

4. Ist ev. eine mögliche Insolvenz erwartbar, wenn die Überschuldung der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG dadurch eintritt, dass für eine Reparatur des Stadiondachs die notwendigen Mittel -im Gespräch sind 10-14 Mio EU- nicht von anderer/fremder Seite aufgetrieben werden können?

5. Welche gesellschaftsrechtlichen Pflichten ergeben sich bei möglicher Insolvenz/Überschuldung bei der Beteiligungsstruktur wie vorgenannt  (16,8% Stadt direkt und 33,3% über die DBV indirekt (wobei die Stadt zu 100% an der DBV beteiligt ist))?

6. Wie erklären Sie einem Bürger/einer Bürgerin die Beteiligungsstruktur an der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG (16,8% Stadt direkt und 33,3% über die DBV indirekt (wobei die Stadt zu 100% an der DBV beteiligt ist)), so dass er/sie die Vorteile der Struktur erkennen kann?

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

 

*) für alle LeserInnen: Hauptgesellschafter der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA ist der Verein.

Bananen, Bananen, Bananen

Wir leben in der besten Demokratie der Welt, mit der besten Gerichtsbarkeit der Welt und den fürsorglichsten Politkräften der Welt die man sich nur wünschen kann – als Souverän. Eine Republik in der Honig fliesst für den der sich redlich anstrengt und Bananen an jeder Ecke zu haben sind. Eine Honig- und Bananenrepublik eben.

Deshalb ist es ja auch nur eine müde Meldung von vielen, wenn u.a. in Duisburg das anscheinend gut laufende Kasino aus dem Besitz der Westspiel, eine Gesellschaft des Landes NRW, an eine private Gesellschaft -sogar per Gesetz(!)- veräussert werden soll. Da gibt es also auch mal positive Bilanzen und Salden und dann das. Wie heisst es doch so schön: Gewinne privatisieren und Verluste vergesellschaften. Und neben den vier bestehenden Kasinos sind per Gesetz gleich auch noch zwei weitere neue möglich. Verkauft wird uns das Ganze als „der Staat soll nicht am Spieltisch sitzen“, hat ihm aber lange nichts ausgemacht und macht ihm per Steuern auch weiter nichts aus.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/gesetzentwurf-nrw-regierung-will-casino-duisburg-verkaufen-id227060183.html

Dass die Sache europaweit ausgeschrieben werden soll ist wohl reine Formsache, die Firmengruppe Gauselmann scharrt allerdings schon mit den Hufen. Und bei Gauselmann dürfte ein wenig googeln mit zB den Worten „gauselmann spendet fdp“ schnell die eine und andere Erinnerung wachgerufen werden.

Hier mal ein Link der auftaucht (2017):

https://casinoplusbonus.com/schuldet-die-fdp-gauselmann-noch-geld-1229/

Ein Schelm wer Merkwürdiges dabei denkt, wenn er gleichzeitig die Zusammensetzung der derzeitigen NRW-Regierung in Betracht zieht.

Nur so am Rande: Der smarte Herr Lindner war es ja auch der die ansonsten vor Regierungsantritt scheinbar tadellos funktionierende Schuldenuhr, mit der man die SPD/Grünen bloß stellen konnte, fortan plötzlich ihren Geist aufgab.

Fragen an Verantwortliche des LANUV wegen exorbitant hoher Miete

Guten Tag Herr XXX (Mitarbeiter der Vergabestelle des LANUV in Recklinghausen),

mein Name ist Michael Schulze. Ich bin leitender Redakteur eines Stadtmagazins in Duisburg namens DUISTOP.
Ich habe einige Fragen an Sie im Rahmen einer Recherche zu sog. Leuchturmprojekten in der Stadt Duisburg, wozu auch das neue LANUV-Gebäude am HBF gehört bzw. gehören soll.

Laut mir vorliegender Unterlagen beträgt die Jahreskaltmiete für das Gebäude jährlich rund 5.070.000 EU netto.

Die Erstellungs-/Baukosten sollen bei rund 66 Mio. EU brutto(!) gelegen haben und darin sollen rund 4 Mio. EU brutto(!) Erschließungskosten enthalten sein.
Die Zahlen sind von mir ein wenig gerundet worden, die Größenordnungen dürften zutreffen.

Bei der Mietlaufzeit habe ich Angaben über 19,5 Jahre.

Multipliziert man die Mietkosten kalt/netto/Jahr mit der Laufzeit so kommt man auf annähernd 99 Mio. EU. Zwischen Erstellungs-/Baukosten und Mieteinnahmen gibt es zugunsten des Vermieters ein Positivsaldo in knapp 20 Jahren iHv rund 40 Mio. EU – nur in Bezug auf die Kaltmieteinnahmen (netto/brutto).

In Duisburg sind laut neuesten Berichten aus Maklerkreisen die Bürokaltmieten (2018) pro qm in der Wertigkeit des Objekts wie folgt gestaffelt:

einfach 6,– EU kalt/Monat/netto

mittel 9,– EU kalt/Monat/netto

hoch 14 ,– EU kalt/Monat/netto

Im Falle des LANUV übersteigt mit rund 25,– EU qm/kalt/Monat/netto (Basis = 17.000 qm Gesamtfläche) die Miete den derzeit höchsten Wert für Duisburg um 11,– EU.

Deshalb folgende Fragen:

1.) Stimmen die Zahlen bzgl. des LANUV?
2.) Wenn ja, wodurch ist diese Miethöhe gerechtfertigt?
3.) Gibt es besondere Räumlichkeiten wie Labore, Versuchslabore, Bio-Hazard-Labore, Tierversuchslabore?
4.) Wenn es diese Labore gibt sind sie es die ev. diese Mietkostenunterschiede rechtfertigen?
5.) Hat der Bauherr (=LANUV oder Landesregierung oder …) Einfluss auf die räumlichen Ausgestaltungen des Neubaus gehabt/genommen?
6.) Wenn ja zu 5.) wurde der Neubau europaweit ausgeschrieben? Wenn ja, bitte Ausschreibung anfügen. Wenn nein, warum nicht?

Ich danke Ihnen vorab für eine zügige Bearbeitung.

Diese Anfrage ist ab morgen online auf www.duistop.de. Ihre Antwort(en) wird/werden dort ebenso veröffentlicht, bitte also keine Auflagen/Einschränkungen was die Veröffentlichung angeht. Danke.

Erhalte ich von Ihnen keine Antwort binnen 10 Tagen wende ich mich an die Landesregierung / Staatskanzlei.

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

Dachschaden – Wittig seit heute Aufsichtsratsboss – Broska kontrolliert sich selbst?

Marcus Wittig, im Hauptberuf eigentlich Oberboss bei der DVV, ist seit heute designierter Aufsichtsratvorsitzender der Profifussballgesellschaft des MSV, der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA, die auch knapp 2% an der Stadionprojektgesellschaft hält, die sich derzeit mit dem Dachschadenproblem des Stadions rumschlägt und Bedarf an 10-14 Millionen EURO hat. Ich berichtete.

Ich bin ja immer wieder verwundert was unsere Leistungsträger aus Politik, Verwaltung und konzerneigenen Beteiligungen alles so drauf haben. Allein zeitlich dürften die zu nichts mehr kommen ausser zu arbeiten. Und dafür muß ich ihnen mal ein grosses Lob aussprechen, ein Lob für diese wirklich aufopferungswürdigen Tätigkeiten und Taten für Duisburg und das Gemeinwohl.

Und mir sind wahrhaftig die Tränen gekommen als ich las was der MSV in Person von Ingo Wald in seiner aktuellsten PR-Mitteilung zum Besten gibt:

(Zitat)     „Der MSV freut sich“, … , „mit Marcus Wittig einen in Duisburg fest verankerten Wirtschafts-Manager für diese Position gewonnen zu haben, der bereit und hoch motiviert ist, mit seinem Know-How, seiner immer wieder unter Beweis gestellten Flexibilität und nicht zuletzt seiner überragenden Akzeptanz in unserer Stadt und Region dem Meidericher Spielverein auf dem … noch steinigen Weg zu helfen. Denn darauf, auf wirtschaftliche Expertise, kommt es im Aufsichtsrat unserer Spielbetriebs-GmbH an, und … „.

https://www.msv-duisburg.de/aktuelles/artikel/marcus-wittig-ist-neuer-vorsitzender-des-msv-aufsichtsrates/

Trärä. Fehlt nur noch die Ehrendoktorwürde der MSV-Universitäts GmbH & Co. KGaA & oHG & GbR Luxemburg S.A.R.L. Ltd. Inc.

Dass Dirk Broska, der seit Mitte 2019 das Amt des Geschäftsführers bei der Spielerfirma hält, sowie etliche andere Geschäftsführer-Posten auch, ich berichtete,  gleichzeit noch im Aufsichtsrat neben Wittig sitzt, ist dann doch befremdlich.

https://www.msv-duisburg.de/der-msv/gesellschaft/geschaeftsfuehrung/

Das bedeutet dass er sich selbst kontrolliert.

https://www.msv-duisburg.de/der-msv/gesellschaft/aufsichtsrat/

Vielleicht ist dies begrenzt möglich gemäß dieses Paragrafen, obwohl es dabei um AR und Vorstand aber nicht um AR und GF geht: https://dejure.org/gesetze/AktG/105.html

Dass OB Link seinen über alles geliebten Konzern Duisburg scheinbar führen lässt wird wieder mal offensichtlich. Hauptsache er bleibt politisch unbeschadet. Ach ja, viele Grüße an Roselyne.

 

Dachschaden in Millionenhöhe – MSV-Präsident eiert rum – Link hat es nicht im Griff

Ingo Wald im Hauptberuf bei Krohne-Messtechnik gibt sich laut WAZ angesichts der Dachschadenprobleme beim MSV-Stadion diplomatisch. Der Vereinspräsident scheint sich anscheinend mit niemandem anlegen zu wollen, kein Wunder, kennen sich doch alle Beteiligten gut. Vielleicht zu gut.

https://www.waz.de/sport/fussball/msv/msv-duisburg-muss-auf-schnelle-loesung-fuer-arena-dach-draengen-id227030901.html

Die Nutzung des Stadions steht auf dem Spiel, weil das Stadiondach grosse Schäden  aufweist, deren Behebung 10 bis 14 Millionen verschlingen könnte – ich berichtete bereits.

Die Stadion-Projektgesellschaft, Vermieterin des Stadions an den Verein, an der die Stadt Duisburg direkt mit 16,8% beteiligt ist  und indirekt über die 100%ige Beteiligung an der DBV (Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft) mit 33,3% (beides laut aktuellstem Beteiligungsbericht von 2017), verkündete über ihren Chef Dirk Broska kürzlich einen Bedarf an einer Gesamterneuerung des Dachs mit anfallenden Kosten i.H.v. 10-14 Mio. Euro. Dafür würde er, Broska, Investoren finden.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/beteiligungsbericht.php.media/76653/Beteiligungsbericht_2017.pdf

 

Nach dem Abstieg der 1. Mannschaft in die dritte Liga ist man dem Verein als Vermieterin schon entgegen gekommen und hat die Miete gesenkt, nun drohen neben den Reparaturkosten Einnahmenausfälle und ev. zusätzliche Mietkosten für Ausweich-Spielorte.

Wer hat das Stadion so gebaut, dass nach wenigen Jahren das Dach erneuerungsbedürftig ist? Wieso hat es während der Garantiezeit keine Zustandskontrollen gegeben? War die Bauabnahme ev. schon mangelhaft? Wieso wurde vor Garantieablauf keine letzte Kontrolle durchgeführt?

Wald stellt diese Fragen nicht laut. Laut WAZ aus gutem Grund, da alle Beteiligten zu den üblichen Verdächtigen gehören, aber auch zur Lösung des Problems. Ja und?

Wo sollen die Millionen herkommen? Letztere hat zwar Dirk Broska versprochen – ich berichtete ebenfalls – doch wen will er dafür „anhauen“. Broska, der Multi-Geschäftsführer, zum einen bei der Stadiongesellschaft, dann bei zwei ID Quadrat Gesellschaften(Stadtwerke Düsseldorf und Stadtwerke Duisburg), die nun ins Immogeschäft einsteigen wollen – ich berichtete ebenfalls – dann auch bei der Fernwärme Niederrhein die mit dem Errichter des MSV-Stadiondachs auch eine Alzholzverbrennungsanlage in Dinslaken errichten will. Und er ist seit Mitte 2019 GF der Profispielerfirma des MSV, der MSV Duisburg GmbH & Co.KG aA, die wiederum knapp 2% an der Stadionprojektgesellschaft hält.

https://www.msv-duisburg.de/der-msv/gesellschaft/geschaeftsfuehrung/

Merkwürdig finde ich, dass er auch noch im Aufsichtsrat sitzt, was bedeutet dass er sich selbst kontrolliert.

https://www.msv-duisburg.de/der-msv/gesellschaft/aufsichtsrat/

Vielleicht ist dies begrenzt möglich gemäß dieses Paragrafen, obwohl es dabei um AR und Vorstand aber nicht um AR und GF geht: https://dejure.org/gesetze/AktG/105.html

Die Gemengelage dürfte klar sein. Ein Durcheinander wie immer für die Bürgerinnen, aber vorteilhaft für die Beteiligten. Und immer so konstruiert das die Stadt, also wir SteuerzahlerInnen wahrscheinlich am Ende die Zeche zahlen.

Denn wer ist so total bekloppt und zahlt 10-14 Millionen für das Stadiondach eines Drittligisten? Vielleicht einer dem man an anderer Stelle was geiles verspricht? Broska scheint sich seiner Sache ja recht sicher zu sein.

Ich bin mal gespannt wie Konzernchef Link da herauskommen will, hat er doch erneut den Laden „Konzern Duisburg“ nicht im Griff. Geld von der Stadt wäre angesichts der Bekundungen, dass kein Geld da sei, ausser ein paar Milliönchen für die Gebag, damit die Grossinvestor spielen darf, schon eine ziemliche Dreistigkeit.

Ich würde dem OB noch nicht mal eine Trinkhalle anvertrauen. So und nun muß ich zum Eimer.

Fazit: Ich hoffe allen Beteiligten fliegt das Dach-Ding über kurz der lang um die Ohren.

Ach und falls Ihr Ober-Schlaumis mal wieder über Stadtmarketing nachdenkt, denkt an auch daran wie solche Geschichten ihre Wirkung entfalten! Ich meine imagemässig. Echt Duisburg. Echt zum Kotzen.

Grossdemo von Fridays-For-Future am 20.9. – Alle sind aufgerufen.

#Duisburgfürsklima

Am 20.09.2019 tagt in Berlin das Klimakabinett und in New York wird einer der wichtigsten UN-Gipfel des Jahres vorbereitet. Aus diesen Gründen wird am 20.09.2019 die dritte weltweite Klimademo von Fridays for Future stattfinden, die Fridays for Future zur größten Demo dieser Art aller Zeiten machen will. Zu diesem Zweck richtet sich Fridays for Future an diesem Tag explizit nicht nur an Schüler*innen, sondern auch an alle anderen Personen, egal ob jung oder alt, an diesem Tag zusammen zu demonstrieren.

Der Treffpunkt in Duisburg ist wie immer der Hauptbahnhof, um 12:30 Uhr. Für diese Demo arbeitet Fridays for Future mit verschiedensten Organisationen, Gewerkschaften etc. zusammen, damit diese Demo zu größten Klimademo in Duisburg wird. Neben dieser großen Demo veranstalten verschiedene Organisationen vorher oder nachher noch eigene Aktionen zum Thema Klima.

Ablauf der Demo

12:30 Uhr: Treffpunkt vor dem Hauptbahnhof. Dort wird es eine ca. einstündige Auftaktkundgebung geben. Neben Redebeiträgen wird eine Klasse der Rheinhausener Sekundarschule ein Theaterstück vorführen.
13:30 Uhr: Der Demozug startet. Die Königsstraße hinauf, eine Runde drehen und schließlich am König-Heinrich-Platz ankommen.
15:00 Uhr (ca.): Start der Abschlusskundgebung am König-Heinrich-Platz. Abgesehen von Redebeiträgen gibt es ein Musikprogramm.

https://fff-du.de/grossdemo-20-09/