Was wusste und weiß Sarah Philipp (MdL) von den Vorgängen bei der wfbm?

Um Licht ins Dunkel dieser Frage zu bringen habe ich die ambitionierte Politikerin (SPD)  angeschrieben. Mir ist wohlbekannt, dass Frau Philipp bei Fragen von mir immer ein paar Anläufe für die Antwort braucht oder eben gar nicht antwortet. Aber wir wissen ja alle, was „nicht zu antworten“ in diesen Zeiten bedeuten  kann. Hier mein heutiges Schreiben an sie:

 

Guten Tag Frau Philipp,

laut Beteiligungsbericht der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2016 (der neueste den man zZ bekommen kann) waren Sie 2016 nichtstädtische Vertreterin im Aufsichtsrat der wfbm.

Laut Ihrer Vita auf philipp-fuer-duisburg.de sind Sie das immer noch. Und zusätzlich im Vorstand der Lebenshilfe, die ja bekanntlich zu 25% an der wfbm beteiligt ist.

Die Causa Rogg/wfbm dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Auch dadurch, dass ich Sie unlängst um Ihre Meinung dazu bat.

Leider haben Sie bis heute nicht geantwortet.

Deshalb nun mein erneutes Anschreiben mit der Frage:

Was wussten Sie Frau Philipp als Aufsichtsratsmitglied der wfbm und Vorstandsmitglied der Lebenshilfe von den Vorgängen um die Vergütung(en) von Frau Rogg?

Gruß

Michael Schulze

Wassertanks ade – Terrorpoller werden bald installiert

In der ersten Septemberwoche startet die Installation von 156 Terrorpollern in der Duisburger Innenstadt. Die bisherigen Wassertanks sind dann Geschichte.

Die Poller sollen wie die Wassertanks der Abwehr von Terror-Attacken mit Fahrzeugen dienen. Der Einbau sollte eigentlich schon im Vorjahr erfolgen. Es hatte aber nur ein Angebot gegeben, das mit 2,6 Mio. Euro deutlich über den erwarteten Kosten von 700.000 Euro lag. Deshalb waren weiterhin die Wassertanks im Einsatz.

Die Stadt verkündet nun, dass die Kosten für die Stahlpfosten deutlich niedriger als 2,6 Millionen Euro sein werden – wieviel niedriger ist leider noch unbekannt.

Und wenn die Kosten nun bei 1,5 Mio Euro liegen würden, was deutlich niedriger als 2,2 Mio. EURO wäre, dann lägen die Kosten aber immer noch DEUTLICH ÜBER den ursprünglich geplanten 700.000 EURO.

Denn Sie wissen nicht was sie tun (sollen).

Nun hat man gerade den Fall Rogg an der Backe und kann sich wegen der Beteiligungshöhe von 50% noch soeben rausreden, da naht der nächste Fauxpas-Hinweis.

Heute früh habe ich OB Link, Herrn Krützberg und Frau Dr. Kulendik in einer Sache zu DuisburgKontor angeschrieben. Die Stadt hält 100% der Anteile an der DuisburgKontor GmbH. Die Firma hatte ich schon diverse Male direkt angeschrieben, vor allem wegen Fragen zu Märkten und Stellplatzkonditionen, heute gehts um die Geschäftsführer Joppa und  -siehe da- Krützberg.  Sitzt Letzterer nicht als AR-Vorsitzender auch bei der wfbm? Tatsächlich. Und der Mann ist Beigeordneter und Sozialdezernent. Chapeau.

Wie dem auch sei, hier mein Schreiben – ach ja, Frau Dr. Kulendik ist vom 1.8. bis zum 29.8. nicht zu erreichen:

Guten Morgen Frau Dr. Kulendik, Herr Krützberg, Herr Link,

bei Durchsicht des Beteiligungsberichts 2016 der Stadt Duisburg sowie der im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz der DuisburgKontor GmbH für 2016 ist mir aufgefallen, dass Herr Krützberg neben Herrn Joppa seit 1.1.2016 Geschäftsführer der DuisburgKontor GmbH ist.

Herr Krützberg ist gleichzeitig Beigeordneter/Sozialdezernent der Stadt Duisburg.

Mal abgesehen davon, dass ein Tag nur 24 Stunden hat und ich nicht verstehe wie manche Menschen derartige Aufgaben alle sinnvoll unter einen Hut bekommen und warum DuisburgKontor zwei Geschäftsführer braucht, habe ich festgestellt, dass für 2016  die Bezüge von Herrn Joppa und von Herrn Krützberg in der Bilanz nicht individualisiert ausgewiesen werden.

Dies obwohl der Public Governance Kodex der Stadt eindeutig bestimmt, dass bei einer Anteilshöhe der Stadt über 50% an einem Beteiligungsunternehmen die Bezüge der GFs individualisiert ausgewiesen werden müssen.

Ich kann nicht nachvollzeihen, warum dies so schwer ist sich an die selbstauferlegten Regeln zu halten.

Ich möchte ferner wissen a) ob DuisburgKontor tatsächlich eine Doppelspitze braucht, b) ein Beigeordneter/Sozialdezernent zusätzlich als GF einer GmbH fungieren muß und darf, c) was einen Sozialfachmann zu einem Fachmann in Sachen Events und Veranstaltungen macht, d) ob nach dem Wechsel des GF-Postens von Herrn Joppa zu Herrn Kluge -ab dem 1.7.2018- Herr Krützberg weiter GF bleibt?

Gruß

Michael Schulze

PS

Warum wird auf dieser Seite https://duisburg.de/service/suche.php?sp%3Aq=ratsinfo&sp%3Asearch=siteSearch
der Beteiligungsbericht von 2008 veröffentlicht. Wir haben bereits 2018.

 

Enzweiler (CDU) regt sich auf – zu Recht?

Der Grandseigneur der hiesigen CDU regt sich auf in Sachen wfbm/Rogg/Wirtschaftsprüfer/Aufsichtsrat – aktuell in der Rheinischen Post:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-cdu-fordert-regress-in-der-werkstatt-affaere_aid-24916255

Doch Vorsicht, so sehr die Aufregung durchaus berechtigt ist, auch der Stadtrat, und in dem sitzt er selbst, hat jahrelang die Abschlüsse der wfbm erhalten und abgenickt. Auch wurden die Rogg’schen Vertragsverlängerungen  immer im Stadtrat beschlossen, ebenso die Postenwechsel auf dem AR-Chefsessel: Dr. Greulich – Spaniel – Krützberg.

Sollten die ähnlichen Vorfälle in den städtischen Kliniken am Kalkweg, auf die er in der Rheinischen Post bezug nimmt, dann nicht auch den Stadtrat sensibel gemacht haben?

Ganz ehrlich, ich finde dieses Schuld-Hin-und-Hergeschiebe ziemlich desaströs für Leute des angeblichen Formats eines Herrn Enzweilers. Ich empfehle: Schmeiß nicht mit Steinen, wenn Du im Glashaus sitzt.

Wie ist das eigentlich Frau Dr. Kulendik?

Duisburgs Compliance-Beauftragte und damit oberste zuständige Korruptionbekämpferin ist seit 2013 Frau Dr. Petra Kulendik.

Die Juristin wurde damals als „Beauftragte für Korruptionsvorbeugung und Unternehmensethik“ installiert. Just als Stabsstelle „Compliance – Korruptionsvorbeugung und Unternehmensethik“ im Dezernat des Oberbürgermeisters.  Eigentlich schon eine Lachnummer. Die Aufgabe an sich ist natürlich lobenswert.

Naja, wie dem auch sei, die Dame dürfte viel zu tun haben. Allein zur Zeit ihrer Inthronierung gabs ja diverse Vorfälle: Beim Bau der Mercatorhalle wurde die Hand aufgehalten, beim städtischen Einkauf (ESD) die städtische Kreditkarte  zum privaten Shoppen benutzt und auch im Straßenverkehrsamt soll nicht immer alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Dazu Unsicherheiten bei städtischen Mitarbeitern*Innen, wie sie mit Spenden, Einladungen und Zuwendungen umgehen sollen.

Fünf Jahre später dürfte die Arbeit nicht weniger geworden sein.

Für mich stellt sich daher ganz aktuell die Frage: Wie sehr ist Frau Dr. Kulendik eigentlich auf den Job/die Aufgabe und nicht auf bestimmte Personen wie z.B. den OB eingeschworen? Ich hatte Ihr ja bereits im letzten Jahr am 13. Oktober einen Brief geschrieben und meinen Unmut über diverse Dinge geäußert:

 

Guten Abend Frau Dr. Kulendik,

 

also mal ganz ehrlich, Sie hätten sich den Vorgang mit den beiden Anträgen gem. §24 GO NRW(Joppa sowie Nellen/Kopka) aber auch mal auf Termin legen können, damit ich Sie daran nicht erinnern muß.

Und überhaupt verstehe ich unter Unternehmensethik gänzlich was anderes, im Auftreten und im Handeln.

Deshalb gleich noch weitere Vorgänge die (1.-6.) seit Wochen/Monaten einer Antwort harren und die ich zwischenzeitich als Redakteuer der XXX in Form von Presseanfragen gestellt habe – Frau Kopka und ihr Mitarbeiterstab(Amt für Bürgerdialog und Kommunikation) sowie Herrn Link dürfte alles bekannt sein:

1. der leidige Vorgang um Frau Bungardt, der sich hinschleppt und immer noch einer abschließenden Klärung bedarf – mit dem Fall müssten Sie persönlich längst selbst befasst sein

2. meine Fragen zu den Kosten der neuen Fernbushaltestelle am HBF

3. meine Fragen zu den Vorgängen/Kosten rund um die Pumpanlage im/am Innenhafenbecken

4. meine Fragen zu den tatsächlichen Haushaltszahlen betreffend die Parkraumbewirtschaftung / Kosten für WBD etc.

5. meine Fragen bzgl. der Kosten für die Mercatorhalle p.a., die von der IMD nur bruchstückhaft beantwortet wurden und deshalb eines abschließenden Statements harren

6. meine Fragen nach dem Ablauf der OB-Wahl (direkt ans Wahlamt gemailt)

7. und last but not least ganz aktuell: die Frage nach den PCB-Messungen in Schulräumen

Wenn es sich tatsächlich um eine Verwaltung (Konzern Duisburg) mit einem hohen ethischen Anspruch handeln würde, müsste ich auf die Antworten nicht so lange warten.

Wenn Sie ihren Job ernst nähmen, würden Sie den entsprechenden Leuten mal gehörig auf die Füße treten.

Ansonsten ist Ihr Amt ziemlich Makalutur und Ihre Bezahlung reine Geldvergeudung.

Diese Mail erhalten Sie von mir als Redakteur der XXX. Gehen Sie also davon aus das ich die Sache publik mache. Aus diesem Grunde werde ich dieses Mail heute noch als „offenen Brief“ veröffentlichen.

Gruß

M. Schulze

*XXX steht für ein hiesiges Online-Magazin

Vom Rechnungsprüfungsamt bis heute keine Antwort

In der Sache wfbm/Rogg hatte ich OB Link erstmalig Ende Januar 2018 direkt angeschrieben. Ebenso hatte ich Ihn in der Sache „Bungardt und Kollegin“ (zwei städtische Beschäftigte bei dem privaten Verein City-Du e.V.) mehrfach angeschrieben. Letzteres hatte ich auch der städtischen Compliance-Beauftragten Frau Dr. Kulendik mehrfach mitgeteilt.

Beide Fälle trug ich am 6. Juni -da von Herrn Link keine Antworten kamen- auch dem Rechnungsprüfungsamt vor. Bis heute – 10 Wochen später(!)- habe ich keinerlei Reaktion oder gar Antwort erhalten. Kann man den Institutionen noch trauen?

Hier mein Mail ans Rechnungsprüfungsamt der Stadt Duisburg vom 6. Juni 2018:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in mehreren Angelegenheiten habe ich die Stadt Duisburg und teils auch Beteiligungsgesellschaften um Auskünfte gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW gebeten. Meine Anfragen wurden trotz mehrfacher Erinnerungen jedoch nicht beantwortet. Dabei geht es um durchaus relevante finanzielle Angelegenheiten.

Die Stadt weiß um die derzeit überlasteten Verwaltungsgerichte und ich denke eine gerichtliche Klärung bzw. eine gerichtliche Durchsetzung meiner Anliegen würde Jahre dauern.

Ich wende mich nun an Sie um vllt. über das Rechnungsprüfungsamt an die Informationen zu kommen.

Drei konkrete Fälle würde ich Ihnen daher schildern bei denen ich auch für die Rechnungsprüfung relevante Sachlagen vermute.

1. Zwei angestellte oder verbeamtete MitarbeiterInnen der Stadt arbeiten in einem privaten Verein nutzen aber z.B. die Kommunikationsmögl. der Stadt (z.B. Email-Adressen) etc. Eine Meldung an das Zollamt wegen mögl. unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ist bereits von mir veranlasst worden, nur bekomme ich dazu keine weiteren Infos über mögl. Ermittlungen und Ermittlungsergebnisse.

2. Die Bezüge einer Geschäftsführerin einer gGmbH an der die Stadt 50% Anteile hält werden nicht veröffentlicht obwohl der Public Corporate Governance Kodex der Stadt dies vorschreibt.
Möglicherweise sind die Bezüge exorbitant hoch und es liegen eine Gefährdung der Steuervorteile – auch rückwirkend – sowie eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

3. In vorbenannter gGmbH (s. 2.) gibt es Buchungsvorfälle die meines Erachtens einer Prüfung unterzogen werden müssten. Dabei handelt es sich um interne Verrechnungen deren Summen/Salden deckungsgleich sind mit anderen Geschäftsvorfällen mit Personen der Stadtverwaltung weshalb ein Untreueverdacht nahe liegt.

Bitte geben Sie mir kurzfristig Bescheid ob Sie zuständig sind und mir weiterhelfen können. Danke.

MfG

Michael Schulze

An die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Stadtverwaltung – es wird Zeit …

… daß Sie sich ernsthaft Gedanken machen, ob Ihr derzeitiger Boss noch der Richtige ist. Und wenn Sie die innere Kündigung schon längst abgegeben haben und sich (fast) gar keine Gedanken mehr machen, sondern nur noch Dienst nach Vorschrift machen, dann raffen Sie sich vllt. nochmal auf.

Personalengpässe und deren Folgen in der Duisburger Verwaltung und dann die Nachricht von einer Frau die 376.000 EU im Jahr erhält.

Tja, dass muß man erstmal verdauen. Vor allem, wenn man sich fragt, was hat die Dame denn so Aussergewöhnliches geleistet? Und wieso wusste der „Chef“ nichts davon, wo doch ansonsten ALLES über seinen Tisch geht?

Ich jedenfalls wäre ziemlich sauer und würde alles tun um an meiner Situation etwas zu ändern. Ich würde mich dafür engagieren bei vielen Dingen endlich mal öffentlich Ross und Reiter zu nennen, viele Dinge transparent zu machen.

Wie konnten die Bezüge der wfbm-Geschäftsführerin nur solange „verborgen“ bleiben?

Nun, mit DUISTOP gibt es Möglichkeiten einiges anders zu machen: Eine Mail -auch anonym- an mich (an DUISTOP) genügt und schon gibt es wahrscheinlich den nächsten Skandal. Mit anderen Worten, ich bin mir sicher, dass es noch so Einiges gibt, das die Öffentlichkeit erfahren sollte. Jetzt wäre ein richtiger Zeitpunkt damit anzufangen, weil es nicht sein darf, dass Unregelmässigkeiten, Unrechtmässigkeiten oder sogar Straftaten unentdeckt bleiben.

Und bzw. oder wenden Sie sich an die Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft, Polizei etc.  sowie möglicherweise auch an einen Anwalt.

Ob Sie sich an die hauseigene Compliance-Abteilung der Stadtverwaltung, geleitet von Frau Dr. Kulendik, wenden sollten? Nein, das würde ich nicht tun.

Noch ein Ratschlag: Nehmen Sie immer einen Zeugen mit, der bezeugen kann was Sie unternommen haben und lassen Sie sich alles(!!!) schriftlich bestätigen.

Ich bin mir sicher, dass mit der Zeit -so oder so- weitere Fälle Schlagzeilen machen werden, jeder der daran beiteiligt ist, sollte jetzt über die Folgen nachdenken.

2010 ist die Chance für einen Neuanfang verpasst worden, wir alle in Duisburg kamen im Prinzip nur vom Regen in die Traufe. Geändert hat sich eigentlich nichts. Stattdessen müssel wir beim LoPa-Prozess angewidert zuschauen wie mit 21 Toten, zighundert Verletzten und den Hinterbliebenen umgegangen wird. Hat OB Link nicht 2012 großspurig transparente Aufklärung versprochen? Was ist daraus geworden? Nichts.

Und wenn es so weitergeht wie bisher, dann wird sich daran auch nichts ändern. Wie heisst es so schön: Der Fisch stinkt vom Kopf und inzwischen ist der Geruch schon ziemlich penetrant.

Lassen Sie sich nicht weiter verarschen, tun Sie was, schon Kleinigkeiten können hilfreich sein! Und bitte lassen Sie es nicht an den Falschen aus, z.B. an denen die gerade in den Fokus gestellt werden von denen die nur ablenken wollen.

Und bitte gucken Sie sich unsere Seiten, besonders die der DUISTOP-Initiative an, den Link finden Sie u.a. oben links.

 

Link und Spaniel wie ein Herz und eine Seele – Fünf Jahre ist es her – Und heute?

Wenn man mal in die Vergangenheit schaut und sich Artikel von vor fünf Jahren durchliest, dann scheint die Welt für die Genossen Link und Spaniel ja noch echt in Ordnung gewesen zu sein.

https://www.wp.de/staedte/duisburg/spaniel-wird-stellvertreter-des-ob-id7493624.html?page=2

Spaniel wurde der Vertreter des OBs und Herr über Duisburgs Personal. Genau in dieser Zeit müssen aber auch die Bezüge von Frau Rogg ihr umfangreiches Ausmaß angenommen haben. Ein Schalk wer Böses dabei denkt oder gar mit dem Gedanken spielt OB Link hätte doch etwas von dem  Ganzen gewusst.

Heute scheint das Verhältnis der ehemaligen Buddies zerrüttet. Link gibt Spaniel die Schuld am Rogg-Debakel, Spaniel dagegen sagt bisher nichts.

Sollte Letzterer tatsächlich mit Rogg die Sache allein durchgezogen haben dann stellt sich spätestens jetzt die Frage was hatte er denn davon?

Dass Frau Rogg was davon hatte ist klar, aber er? Nun kann ich trefflich spekulieren und hab‘ dazu auch so meine Ideen. Aber warten wir mal ab was sich die Protagonisten noch so alles einfallen lassen und welche Nebelkerzen noch geworfen werden.

 

 

Mindestlohn für behinderte Menschen – Krützberg anscheinend wenig auskunftsfreudig

Ich hatte gestern die Frage öffentlich gestellt wie es denn mit dem Mindestlohn für Menschen mit Handicap aussieht. Aufmerksame Leser haben sich gekümmert, deshalb folgende Infos:

Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Es verpflichtet dazu allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen festgelegten Mindest-Stundenlohn zu zahlen. Mit der Einführung sollte u. a. die Zahl der Menschen die trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Sozialleistungen angewiesen waren, verringert werden.

Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Werkstattbeschäftigte gerichtlich abgelehnt

Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer typischen Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden, stehen gemäß § 138 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie sind somit keine Arbeitnehmer*innen. Das Mindestlohngesetz gilt daher für sie nicht. So hat es das Arbeitsgericht Kiel am 19.06.2015 (Az. 2 Ca 165 a/15) entschieden. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat dieses Gerichtsurteil bestätigt (Beschluss vom 11.01.2016 – Az. 1 Sa 224/15).

Behinderte Menschen erhalten wegen ihrer dauerhaften teilweisen oder vollen Erwerbsminderung und zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts Leistungen der Grundsicherung oder eine Rente. Zudem erhalten sie in der jeweiligen Werkstatteinrichtung rehabilitative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

In einem aktuellen Artikel greift die NRZ die mögliche geringere Bezahlung der Behinderten bei der wfbm-Duisburg nochmals auf. Es wurde im Rahmen der Causa Rogg kolportiert, dass dort weniger verdient würde als in vergleichbaren Einrichtungen.

Die Stadt, insbesondere Herr Krützberg, Sozialdezernent und Aufsichtsratschef der wfbm seit 1.11.2017, mauert anscheinend bei konkreten Nachfragen.

https://www.nrz.de/staedte/duisburg/eine-komplizierte-gehaltsfrage-in-der-duisburger-wfbm-id215100209.html

 

Statement von Bärbel Bas, MdB, zur Sache wfbm/Rogg

Ich hatte vor ein paar Tagen die zwei MdBs Bas und Özdemir sowie die vier MdLs Philip, Jäger, Börner und Bischoff (alle sechs SPD) angeschrieben und um eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorgängen in der Sache wfbm/Rogg sowie zu den Genossen Link und Spaniel gebeten.
Frau Bas hat als erste wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Schulze,

das wichtigste ist für mich, dass die Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Duisburg keinen Schaden nimmt. Dazu ist eine lückenlose Aufklärung wichtig. Die Untersuchungen der Bezirksregierung können dazu genauso beitragen, wie die begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die von Sören Link angestoßene Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses. Der Aufsichtsrat hat, nachdem er die Fakten auf dem Tisch hatte, schnell reagiert. Jetzt geht es darum, festzustellen, wie es zu dieser Situation kommen konnte, und sicherzustellen, dass sich das nicht wiederholt.

Freundliche Grüße
Bärbel Bas, MdB