Meinung zu Ermittlungen in Sachen wfbm – konkret Ex-GF Rosalyne Rogg

Heute erreichte uns folgende Meinung zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg in der Causa wfbm/Rogg:

 

Ich finde die Anklage sehr seltsam. Warum wird Frau Rogg wegen Untreue
angeklagt? Ihre Bezüge mögen zwar völlig überhöht sein, aber begeht man
deswegen Untreue, weil man nicht nein sagt? Ich meine, wer würde nein
sagen, mehr Geld zu bekommen? War es nicht vielmehr der Aufsichtsrat,
der total versagt hat, weil nicht genau genug hingesehen hat? Und das
über mehrerer Jahre?

Der Aufsichtsrat dient nicht nur dazu Pöstchen für Lokalpolitiker
bereitzustellen, sondern dazu sämtliche Aktivitäten zu kontrollieren.
Wenn die Mitglieder eines Aufsichtsrats dazu nicht in der Lage sind und
dies war offensichtlich der Fall, dann müssen auch genau diese mit ihrem
persönlichen Vermögen für entstandene Schäden haften.

Dass keiner etwas mitbekommen haben will, glaube ich nicht. Da
Aufsichtsrat hat hier in meinen Augen zumindest grob fahrlässig
gehandelt, wenn nicht sogar vorsätzlich. In beiden Fällen können dort
auch der Schadensersatz eingeklagt werden.

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Ermittlungsverfahren gegen Rogg und Spaniel eröffnet

In der Affäre um die kürzlich geschasste Chefin der wfbm wird nun die Staatsanwaltschaft konkret tätig. Sie hat im Zusammenhang mit den überzogenen Bezügen von Roselyne Rogg ihre Ermittlungen aufgenommen. Das gab die Behörde am gestrigen Mittwoch offiziell bekannt. Der ehemaligen Geschäftsführerin und dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden(bis 31.10.2017), Reinhold Spaniel, werden Untreue vorgeworfen. Rogg war vor wenigen Tagen entlassen worden.

Herr Spaniel, langedientes Duisburger SPD-Mitglied, äusserte sich bisher nicht zu der Sache und den Vorwürfen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf (Kommunalaufsicht) nimmt inzwischen auch bereits die Stadtverwaltung unter die Lupe.

Briefwechsel wegen der Anfrage „Bildrechte“ an die wfbm/Esthetique

Folgenden Briefwechsel will ich der geneigten DUISTOP-Leserschaft nicht vorenthalten. Es geht dabei um eine Anfrage wegen der Bildrechte/Model Releases an die wfbm:

 

Guten Tag Frau Lütke-Vestert,

ich komme zurück auf Ihre kurze Antwort vom 13. August.

In Bezug auf meine Anfrage zu den Bildrechten wfbm/esthetique hatte ich nunmehr die Stadt angeschrieben, bekam aber von dort keinerlei Antwort.

Ich weise Sie nunmehr auf Folgendes hin:

Sie haben mir Ihre Antwort ja wahrscheinlich nicht ohne Rücksprache mit der Kommunikationsabteilung der Stadt gesendet.

Sie dürften mit Frau Kopka gesprochen haben.

Sollte dies so sein, liegt meines Erachtens seitens der Stadt bzw. seitens der Person die Sie tatsächlich autorisiert hat so zu antworten, ein Fall von Amtsmissbrauch ev. Untreue vor.

Die Stadt kann und darf nicht für einen private Institution tätig werden, wenn Sie dazu keine Befugnis/Vollmacht besitzt.  Man müsste Ihnen dies eigentlich auch so gesagt haben.

Sie selbst haben ev. gegen die in Ihrem Anstellungsvertrag verklausulierten Bestimmungen zur Verschwiegenheitspflicht verstossen(Sie haben jemand ausserhalb des Unternehmens u.U. unternehmensrelevante Details mitgeteilt), was zumindest zu einer Abmahnung führen dürfte bzw. grobes Misstrauen auslösen dürfte.

Ferner deutet es daraufhin, dass auch in anderen -vllt. schwerwiegenderen Fällen- aus Ihrem Hause derartige Informationen an die Stadt herangetragen wurden.

Dies ist selbst bei einer Beteiligung der Stadt in Höhe von 50% an der wfbm unstatthaft.

Desweiteren haben Sie ev. meine Daten die ich explizit Ihnen mitgeteilt habe, an die Stadt weitergegeben. Dies wäre ein eklatanter Verstoss gegen die DSGVO.

Ich sehe mich also 1. dazu veranlasst den Sachverhalt zu veröffentlichen, 2. ihn ggfs an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und 3. ihn in jedem Fall beiden anderen Gesellschafter zugänglich zu machen. Deshalb setze ich die GFs von Lebenshilfe und VKM in cc.

Inwieweit Herr Krützberg informiert ist weiß ich nicht. Auch er sollte Angelegenheiten der wfbm auch nur als solche vertraulich behandeln.

Gruß

Michael Schulze

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Am 13.08.2018 um 09:54 schrieb Jutta Lütke Vestert:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bitte senden Sie Ihre Mail an

kommunikation@stadt-duisburg.de

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Von: Michael Schulze <XXX>
Gesendet: Samstag, 11. August 2018 12:46
An: Jutta Lütke Vestert <XXX>; Thomas Krützberg <XXX>
Betreff: Anfrage wegen Bildrechten – Model Releases – wfbm/Esthetique

Sehr geehrte Frau Lütke-Vestert, Sehr geehrter Herr Krützberg,

im Rahmen von Berichterstattungen zum aktuellen Fall wfbm/Rogg u.a. würde ich auf unserem Stadtmagazin-Portal www.duistop.de auch Bilder der wfbm und der Marke Esthetique einsetzen, die ich auf den entsprechenden Webseiten aktuell finden kann.

Dazu brauche ich Ihr Einverständnis. Können Sie mir aber stattdessen auch Pressebilder zur Verfügung stellen, das wäre super?

Ausserdem benötige ich die entsprechenden Model Releases, und, wenn dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist,  von Ihnen persönlich eine Freizeichnung für mich zur Sicherheit, dass  alle abgebildeten Personen ihr ausdrückliches Einverständnis zur Veröffentlichung und zur Nutzung gegeben haben.

Da es sich teils auch um Menschen mit Handicap handelt wüsste ich natürlich auch gerne wer in diesem Fall das Einverständnis gibt, der/die Behinderte selbst oder ein Vormund o.ä.?

Vllt. können Sie mir dazu generell Infos geben wie in einem solchen Fall grundsätzlich bei der wfbm (inkl. beim Label Esthetique) gehandelt wird.

Es könnte sich bei einer Veröffentlichung  uU auch um einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht gemäß DSGVO handeln, weil jeder nun weiß(wenn es keine gecasteten Models aus Agenturen sind) dass diese Personen bei der wfbm leben und arbeiten.

Insofern obliegt ihnen in zweierlei Hinsicht Schutzmassnahmen zu ergreifen: einmal für die Person und einmal für den/die Mitarbeiter*In.

Danke vorab.

www.duistop.de

Michael Schulze

Brief an die Genossen*Innen Bas, Özdemir, Philipp, Jäger, Börner, Bischoff

Guten Tag Frau Bas, Herr Özdemir, Herr Börner, Herr Bischoff, Herr Jäger, Frau Philipp,

nachdem sich nun auch die Bezirksregierung Düsseldorf mit eigenen „Ermittlungen“ in der Sache wfbm-Duisburg/Rogg eingeschaltet hat,  frage ich mich, ob es nicht an der Zeit ist sich für die Genossen Link und Spaniel stark zu machen und einzusetzen? Sie sind doch auch stark hier in Duisburg verwurzelt.
Vllt. können Sie dazu ein kurzes Statement abgeben. Danke vorab.
Bitte beachten Sie mein PS (s.u.)!

Gruß

Michael Schulze

 

 

PS: Folgendes Schreiben habe ich heute der Bezirksregierung gesendet:

Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte der aktuellen Presse entnehmen, dass Sie bzw. die Bezirksregierung derzeit mit der Causa

wfbm-Duisburg / Bezüge der GF Rosalyne Rogg

befasst sein sollen.

Sollte dies zutreffen, kann ich Ihnen in der Angelegenheit sachdienliche Hinweise geben. So hatte ich bereits im Januar Herrn OB Link dazu angeschrieben und um die Veröffentlichung der Bezüge von Frau Rogg aufgefordert. Im Mai nochmals, ebenso auch Frau Rogg. Seit Juni habe ich dazu einen Antrag an der Rat der Stadt „laufen“ – gemäß §24 GO NRW. Vllt. können Sie mir mitteilen wer die Sache in Ihrem Hause bearbeitet. Danke vorab.

Gruß

wfbm/Rogg: Brief an die Bezirksregierung

Ich habe heute folgendes Schreiben an die Bezirksregierung in Düsseldorf gesendet:

 

Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte der aktuellen Presse entnehmen, dass Sie bzw. die Bezirksregierung derzeit mit der Causa

wfbm-Duisburg / Bezüge der GF Rosalyne Rogg

befasst sein sollen.

Sollte dies zutreffen, kann ich Ihnen in der Angelegenheit sachdienliche Hinweise geben. So hatte ich bereits im Januar Herrn OB Link dazu angeschrieben und um die Veröffentlichung der Bezüge von Frau Rogg aufgefordert. Im Mai nochmals, ebenso auch Frau Rogg. Seit Juni habe ich dazu einen Antrag an der Rat der Stadt „laufen“ – gemäß §24 GO NRW.
Vllt. können Sie mir mitteilen wer die Sache in Ihrem Hause bearbeitet. Danke vorab.

Gruß

Michael Schulze

Neubaugebiet in Wedau – Wie verseucht ist das Gelände tatsächlich?

In den letzten Monaten habe ich mehrfach versucht bei involvierten Stellen Informationen über den tatsächlichen Verseuchungsgrad in Wedau auf dem alten Bahngelände zu erhalten. Vergeblich. Auch Anfragen beim Bezirksbürgermeister und seinen beiden Stellvertretern ergaben nichts.

Zwei Gutachten von der Fa. Landplus aus 2016 und 2017 sollen vorliegen, aber die Inhalte sind anscheinend nicht zugänglich, lediglich die Ergebnisse. Und wen wundert es: Alles in Ordnung in Wedau in Sachen Boden. Doch Zweifel sind angebracht.

Der Grund warum ich heute nochmals nachdrücklich daran erinnern möchte, bezieht sich auf ein aktuelles Glyphosat-Urteil aus den USA. Dort hat ein krebskranker Hausmeister erstinstanzlich einen Schadenersatz in so größer Höhe zugesprochen bekommen, dass nun die Diskussion um das Unkrautvernichtungsmittel von Bayer (früher von Monsanto) erneut entbrannt ist. Die Bayer-Aktie verlor gestern 10% an Wert.

Was hat das mit Wedau zu tun? Nun, gerade auf dem Gelände des Ausbesserungswerkes befanden sich über hundert Jahre lang sehr viele Schienenstränge nah beieinander – zum Rangieren. Um Schienstränge von Pflanzenbewuchs frei zu halten setzt(e) die Bundesbahn Unkrautvernichtungsmittel ein. Früher war mal die Rede von Agent Orange, heute bzw. seit einigen Jahren von Glyphosat. Ich habe dafür keine Belege, was ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen will, aber Auskünfte dazu bekomme ich auch nicht.

Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass die Schienstränge in Deutschland regelmässig per Handarbeit und durch auszupfen freigehalten wurden bzw. werden. In Wedau dürften sich also im Laufe der Zeit grossflächig hohe Konzentrationen im Boden angesammelt haben. Plus der sonst noch dort wahrscheinlich vorzufindenden typischen Belastungen mit Blei, Cadmium und PCB etc.

Auch die vielen Bahnschwellen, früher aus Holz, wurden zum Witterungsschutz nicht in Seifenlauge oder Essigessenz getunkt. Die Auswaschungen dürften sich im Boden wiederfinden.

Apropos Messungen/Bodenproben: Interessant auch, dass nirgendwo verbindlich vorgeschrieben wird wieviele Messungen/Bodenproben z.B. pro ha durchzuführen sind. Bei 90 ha wie in Wedau dürfte eine Messung/Bodenprobe sicher nicht ausreichen.

Was die mangelnde Auskunftsbereitschaft angeht, so sei an dieser Stelle nur folgender Hinweis gestattet: Sie macht verdächtig. Den Verantwortenlichen rate ich daher besser mit offenen Karten zu spielen.

Jetzt wirds langsam ernst in Wedau – Uferretter machen mobil – Mach(t) mit!!!

In Wedau wirds langsam ernst. Deshalb erreichte mich gestern ein Aufruf der äußerst engagierten Uferretter (www.uferretter.de) – genauer gesagt von Martin Dobberstein: 

Liebe Uferretter,

was ist passiert?

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1061-II – Wedau – liegt vom 25.07.2018 bis zum 14.09.2018 öffentlich aus.

Man kann ihn beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, 47051 Duisburg, montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr, in den Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25 einsehen.

Online findet man den Plan mit Begründung und Umweltbericht sowie allen Gutachten im Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg sowie unter http://www.6-Seen-wedau.de unter Service.

Leider hat die Stadt in dem Bebauungsplan die Geschoßhöhe der Gebäude direkt am Masurensee sogar auf 7 Geschosse erhöht, zudem eine extrem dichte Bebauungsform. Dias Verhältnis der bebauten Flächen liegt in aller Regel deutlich höher als es im Baugesetzbuch vorgesehen ist. So sind  Bebauungen  mit 60% bis 80 % auf den Parzellen  keine Seltenheit, sondern die vorrangige Bauform. Das dadurch entstehende extrem hohe Verkehrsaufkommen  hat die Bestandsbevölkerung  zu tragen. Gutachten bescheinigen schlechteste Ergebnisse. Dennoch wird die Situation in der Begründung des Bebauungsplans schön geredet.

Das darf so nicht genehmigt werden!

Was könnt Ihr machen?

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden.

Unten ein Formular wie eine Stellungnahme/ein Einwand aussehen kann/soll. Also helft mit diesen Bebauungsplan zu verbessern, schreibt Einwände!

 

Hier das Formular:

Dein Name / Deine Adresse

An

Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, 47051 Duisburg

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Link,
sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den am 25.07.2018 bekanntgegebenen Bebauungsplan Nr. 1061-II – Wedau möchte ich folgende Einwände vorbringen:
1.

2.

3.

(Hier bitte nacheinander die Punkte des Bebauungsplans aufführen, mit denen Du nicht einverstanden bist. Gleichzeitig Einwände schlüssig, nachvollziehbar und sachlich begründen. Mögliche Gründe für einen Einspruch können sein, dass Gesetze oder Verordnungen nicht beachtet wurden oder dass der Bebauungsplan dem Flächennutzungsplan inhaltlich widerspricht. Daneben kannst Du auf Aspekte hinweisen, die Ermessungsentscheidungen sind, beispielsweise wenn es um die mögl. Lärm- und Verkehrsbelastung geht.)

 

Ort, Datum, Deine Unterschrift

Bezirksregierung prüft Fall wfbm/Rogg – Wurde der Aufsichtsrat getäuscht oder war er fahrlässig?

In der Causa Bezüge der fristlos entlassenen Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung(wfbm) hat sich jetzt wohl auch die Düsseldorfer Bezirksregierung eingeschaltet. Anmerkung von mir:  In Düsseldorf regiert „Schwarz/Gelb“.

So wurden angeblich Gespräche mit der Stadt Duisburg geführt und alle Unterlagen angefordert. Aktuell prüft die Kommunalaufsicht noch ob die Stadt Recht und Gesetz eingehalten hat.

In der RP hat man u.a. einen Fachanwalt zu Wort kommen lassen und ihn um eine Einschätzung der Sachlage gebeten. Nachzulesen hier: https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/wfbm-skandal-in-duisburg-anwalt-glaubt-an-taeuschung-des-aufsichtsrats_aid-24356705

Der Anwalt kommt z.Z zu dem Schluß, dass es sich um eine Täuschung seitens Rogg und Spaniel handelt. Begründung u.a. sinngemäß: Vorstandsgehälter müssen laut HGB in der Summe veröffentlicht werden, oder es gibt nur eine(n) Geschäftsführer*In. Dann werden nur die allgemeinen Personalkosten ausgewiesen.

Das ist zwar korrekt, soweit mir bekannt, jedoch gehört ein(e) GF nicht zum normalen Personal wie alle üblichen Angestellten und/oder Beschäftigten.

Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist ein Dienstvertrag auf welchen die §§ 611 f. BGB Anwendung finden. Er ist kein Arbeitsvertrag. Der Geschäftsführer ist somit KEIN Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Auch werden mit ihm gesonderte Verträge ausgehandelt und unterzeichnet.

Neben den üblichen Kostenauflistungen hätte man sich also als AR auch die Vertragswerke angucken müssen, auch die wären ja dann „unterschlagen“ worden.

Zu den primären Pflichten eines AR gehört vor allem auch die Überwachung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands.

Nachrangig ist ev. auch eine/die Directors&Officers-Versicherung für Frau Rogg angepasst  worden, denn Versicherer übernehmen die Risiken nur bei vollständigen Mitteilungen aller Details und Detailänderungen. Und mit höheren Bezügen können durchaus die Kompetenzen ausgeweitet worden sein, was die Risiken erhöht und ev. Prämien-Anpassungen erforderlich macht.

Auch den jeweils bei der Erstellung der Bilanzen tätigen Wirtschaftsprüfern hätte etwas auffallen müssen, was sie jeweils deutlich hätten ausweisen müssen.

Natürlich können Verträge etc. gefaked worden sein, ebenso Zahlenwerke, Belege, Bilanzen sowie Kontenbewegungen und Zahlungsvorgänge, aber gesamt betrachtet klingt das ziemlich verschwörungstheoretisch.

Viel interessanter ist, warum sollte Herr Spaniel als AR-Vorsitzender das Vorhaben unterstützt haben?  Haben ihm die hohen Bezüge von Frau Rogg genutzt? Hatte er was davon?