XXL-Schwimmbad in Hüttenheim? Hört sich toll an bis man …

… liest wie das Ganze finanziell ablaufen soll.

Zuerst einmal sei dahin gestellt ob so ein Schwimmbad in Hüttenheim auf 30.000 qm überhaupt sinnvoll ist. Ich finde nicht und bisher fanden auch andere das nicht. Seit 2006 wird an der Geschichte herumgedoktert, nur es findet sich niemand der inkl. der Erschließungskosten rung 1,7 Mio. Euro investieren will – angeblich.

Da trifft es sich gut wenn der Duisburger Stadtrat nun Mitleid mit einem interessierten Investor bekommen hat.

So hat der Rat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause ein Maßnahmenpaket verabschiedet, dass die Realisierung des Projekts finanziell attraktiver machen soll. Die Zahlung von 50 Prozent des Grundstückspreises soll bis zum Ende der Vertragslaufzeit (30 Jahre) zinslos gestundet werden. Außerdem will die Stadt die Erschließungskosten des Grundstücks zu 90 Prozent übernehmen – allerdings nur bis zu einer Summe von 630.000 Euro. Die Umsetzung soll in einem sogenannten PPP-Modell (Public-Private-Partnership) erfolgen. Der künftige Betrieb des Bades soll über eine Zweckgesellschaft, in der die Stadt sowie der Investor sitzen, abgewickelt werden. Zuvor muß Duisburg das Ganze noch europaweit ausschreiben.

Das bedeutet für den derzeit interessierten Investor: Er bekommt den Zuschlag nur, wenn sich während des Vergabeverfahrens kein anderer findet, der der Stadt ein besseres Angebot macht. Die Verwaltung rechnet mit etwa zwölf Monaten Dauer dafür.

Baubeginn wird im Erfolgsfalle frühestens Ende 2022/Anfang 2023 sein.

Ich fasse also zusammen:  1,7 Mio. Euro durch zwei geteilt sind 850.000 Euro. Diese 50 Prozent gibt es zinslos gestundet über 30 Jahre. Dann noch eine Kostenübernahme der Stadt iHv 630.000 Euro für die zweiten 50 Prozent.

So ungefähr jedenfalls. Man wird es schon so hinstricken, wäre doch gelacht.

Anfangsinvest für Grundstück und Erschließung für den Investor(!!!???) im ersten Jahr:

850.000 Euro geteilt durch 30(Jahre) macht knapp 30.000 Euro  plus die Differenz aus 850.000 Euro minus 630.000 Euro gleich 220.000 Euro, macht gesamt 250.000 Euro (30.000 plus 220.000) .

Ab dem 2. Jahr sind es nur noch 30.000 Euro pro Jahr – zinslos.

Jetzt noch die Gebäudekosten obendrauf.  Aber da gibts ja die Zweckgesellschaft. Und wenn die Stadt nicht aufpasst -was zu erwarten ist- dann wird aus einem grossen Investor ein ganz kleiner Investor ohne Risiko oder gar  ein Zahlungsempfänger.  „The Curve“ lässt irgendwie grüssen.

Und: Die Probleme bei diesen Konditionen und Laufzeiten sind vorgezeichnet, wenn man sich denn mal intensiver damit beschäftigt. Ein Investor kann nämlich pleite gehen oder oder oder.

Was ist mit den Eintrittspreisen? Was mit technischen Problemen die immer auftauchen können? Was ist wenn viel zu wenig Leute ins Schwimmbad wollen, wenn der erforderliche Umsatz ausbleibt? Was ist mit Modernisierungen die bereits nach kurzer Zeit notwendig werden können, da sich das Gästeverhalten und die Ansprüche sich ständig ändern? Haben Sie mal ein 30 Jahre altes Schwimmbad betreten in dem nichts gemacht wurde?

Ach ja, Würselen läßt grüssen:

https://www.focus.de/politik/deutschland/trotz-buergerbegehren-durchgedrueckt-in-wuerselen-schimpfen-sie-noch-heute-martin-schulz-spassbad-wurde-zum-millionengrab_id_6923640.html

 

Und auch bei dem Begriff Zweckgesellschaft sollten wir alle hellhörig werden:

Häufig stehen Zweckgesellschaften für ihren missbräuchlichen Einsatz in der Kritik, denn mit Hilfe von Zweckgesellschaften lassen sich Unternehmenskrisen verschleiern, indem riskante Posten aus der Bilanz ausgegliedert werden.

Na, klingelt‘ s?

Anfrage zu Impulsneutronenverfahren an die Stadt Duisburg – Verstrahlungsgefahr?

Autorenkollege Ulrich Scharfenort hat nachfolgende Fragen an die Stadtverwaltung -Abt. Stadtentwicklung- gesendet, bei der es um die von der Stadt angekündigte Boden-Untersuchung mittels Impulsneutronenverfahren im Innenhafen geht. Die Antworten stehen noch aus:

 

Sehr geehrte Mitmenschen*,

wie ich der Zeitung entnahm, planen Sie die Untersuchung des Untergrunds
mit Hilfe des Impulsneutronenverfahren:
http://www.bbi.de/impulsneutronenverfahren.php

Da gemäß der obigen Seite eine Abklingzeit gemessen wird, gehe ich davon
aus, dass hier das Umfeld verstrahlt wird. Neutronen sind schließlich
jene Teilchen, welche dafür Sorgen, dass Baumaterialien z.B. in
Atomkraftwerken selber radioaktiv werden. Diese Gefahr besteht
ausschließlich durch Neutronenstrahlung. Wenn hierfür natürlich
Neutronestrahler verwendet werden, erhöht sich die Gefahr zusätzlich.

Welche Gefahr besteht hier für Duisburger?

Mit welchen Halbwertszeiten für die induzierte Strahlung wird gerechnet?
Welche Strahlungsarten entstehen? Wie wird verhindert, dass induzierte
Alphastrahler ins Wasser gelangen?

Wäre es nicht billiger und sicherer den Schrott auszubaggern und dann
regulär zu sondieren?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

(* Aus Respekt vor allen Geschlechtern, verwende ich eine
geschlechtsneutrale Anrede.)

Enzweilers Lachnummer offenbart die Hinterfotzigkeit Duisburger Politik

In dem inzwischen fast als wfbm-Skandal, es geht um die angeblich hohen Bezüge der Frau Rosalyne Rogg (geschätzt 350.000 EURO p.a.), genannten Schauspiel treten nun die Besserwisser ans Tageslicht.

Duisburgs CDU-Chef Rainer Enzweiler, bisher meiner Kenntnis nach immer an vorderster Front wenn es Pöstchen und Posten an wohlfeile Kandidaten, aber auch Genossen und Kollegen, Speichellecker und Günstlinge zu besetzen gibt, äußert sich derzeit gegenüber der Presse so besorgt um die Sache, dass mir fast die Tränen kommen.

Glaubt wirklich einer in Duisburg, dass der Mann bisher von nichts wusste? War es doch sein CDU-Kompagnon Sauerland der einst 2009 Frau Rogg in den wfbm-Sessel hievte.

War die wfbm nicht kurz davor schon in einen Skandal verwickelt?!

Und war seitdem nicht genug Zeit sich mit den Beteiligungen des Konzerns Duisburg, den man, was Bezüge angeht, so gern mit der freien Wirtschaft gleichsetzt aber bei Problemen will man von Aufsichtspflichten die auch ohne Aufsichtsposten bestehen nichts wissen.

Herr Enzweiler bildet mit seiner CDU seit Jahren die unheilige GROKO in Duisburg. Er ist bestens vernetzt, nur hier will er von nichts gewusst haben und nun alle darüber aufklären wie blöd das nun laufen könnte mit dem Verdacht verdeckter Gewinnausschüttung und möglicher Steuerrückzahlungen.

Mit Verlaub Herr Enzweiler, ich war es der seit dem Jahreswechsel 2017/18 den OB mehrmals vergeblich um Stellungnahme zur Nicht-Offenlegung der Bezüge aufforderte.

Ich war es der bereits vor Monatsfrist dem Stadtrat eine Eingabe gemäß §24 GO NRW zusandte damit dieser die Offenlegung veranlasst.

Ich war es der gleichzeitig die Spitzen der beiden beteiligten Vereine Lebenshilfe und VKM (je 25% Anteile an der wfbm) informierte und die daraufhin wohl das Ganze öffentlich ins Rollen brachten.

Wenn Sie wissen wollen was sonst noch krumm läuft in dieser Stadt dann fragen Sie mich.

Und falls Sie sich nun bereits für die Kommunalwahlen 2020 in Stellung bringen, dann sind das Schüsse ins eigene Knie, so können Sie nur noch ganz alte Omas täuschen.

Jetzt gibts Stress bei der wfbm – Bezüge der GF sollen jenseits von 300.000 EURO pro Jahr liegen

Mein Antrag zu den Bezügen der wfbm-Geschäftsführerin Rosalyne Rogg  an den Rat läuft bereits seit  Anfang Juni und müsste spätestens nach der Sommerpause „verhandelt“ werden.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2018/06/04/beschwerde-gemaess-%c2%a724-go-nrw-an-den-rat-der-stadt-offenlegung-bezuege-wfbm-geschaeftsfuehrerin/

Beide an der WFBM beteiligten Vereine Lebenshilfe und VKM (je 25%) HATTE ICH EBENFALLS SCHON VOR MONATSFRIST AUF DIE KONSEQUENZEN HINGEWIESEN.

Denen war wohl dann nicht mehr wohl bei dem Gedanken ans wfbm, weil das Finanzamt ev. Stress macht wegen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit und des Verdachts auf verdeckte  Gewinnausschüttung.

Das Finanzamt-Süd dagegen blieb in seiner Antwort mir gegenüber cool und verwies aufs Steuergeheimnis.

Aber der Stress ist jetzt bereits ganz oben angekommen und hochgekocht wie die RP heute schreibt.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/schwere-vorwuerfe-gegen-werkstatt-geschaeftsfuehrerin_aid-23956147

Die DVG Taxi-Konkurrenz soll ausgeweitet werden – Ne App und noch ne App

Mit der MyBus-App beglückt seit einigen Monaten die DVG die Duisburger mit einer Dienstleistung die die Taxi-Betriebe ärgern dürfte.

Nun soll das Ganze auch noch ausgeweitet werden und „droht“ fester und dauerhafter Bestandteil des DVG-Angebotsmixes zu werden.

Mit MyBus kann man sich einen Minibus an seinen Standort bestellen, ganz so wie bei Taxis/Taxen auch.

Und noch ne App

Zusätzlich soll es auch in Anlehnung an das aktuelle digitale Gesamtvorhaben von SmartCityDuisburg künftig auch in einigen Bahnen und Bussen die Möglichkeit geben per App bargeldlos bezahlen zu können und dies sogar noch km-genau. Das würde bedeuten man zahlt für kurze Strecken weniger und für lange Strecken mehr. Das Kaufen oder Ziehen sowie Entwerten von Tickets entfällt.

Das setzt natürlich voraus, dass man ein Smartphone hat – Smartphone – SmartCity – und dass man bereit ist sich einer möglichen „Überwachung“ auszusetzen.

Das nebenbei das Bargeld „abgeschafft“ wird, wird die Banken freuen.

Wenn die Erfassungsgeräte in Bahnen und Bussen auch noch die Handydaten ALLER Passagiere erfassen können, also die mit Abrechnungs-App und die ohne, umso besser. Die Daten kann man locker auswerten und gegen Geld verticken undundund … ach ja überwachen, wie oben schon erwähnt, geht auch.  Mal gucken wann sich die DVG-AGBs ändern.

Hier was zum Lesen dazu:

https://www.tagesanzeiger.ch/leben/reisen/Was-die-HandyDaten-von-Touristen-zeigen/story/31363736

 

 

 

 

Fetter Rüffel in Essen – Selbstbedienung nimmt Überhand – auch in Duisburg

Fetter Rüffel vom Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen: Ein städtischer Geschäftsführer und eine Prokuristin müssen Geld zurückzahlen. Wow.

Schon viel zu lange ist die Höhe der Vergütungen und vor allem der Pensionsregelungen bei städtischen Tochterunternehmen in Essen mehr als skandalös. Auch in Duisburg ist es nicht anders.

Funktionäre, Ratspolitiker oder andere einflussreiche Partei-Mitglieder von SPD, CDU und auch den Grünen zählen z.B. in Essen zu den „Gewinnern“ und können sich des Schutzes durch ihrer Parteifreunde sicher sein. Die Überversorgung ohne Grenzen grassiert in Essen seit Jahr und Tag als gäbe es kein Morgen.

Immerhin landeten nun zwei eklatante Fälle der städtischen  RGE vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Geschäftsführer Klaus Wieschenkämper und eine Prokuristin müssen sechsstellige Summen zurückzahlen.

Diese kommen aus üppigen Nebeneinkünften. GF Wieschenkämper verzichtet zusätzlich auf Pensionszusagen in empfindlicher Höhe – erhält dann aber immer noch so viel, dass den Verwaltungsrichter sprichwörtlich die „Schnappatmung“ überkam.

Nach seiner Einschätzung existiert in Essen die organisierte Unverantwortlichkeit was die Bezahlung von „kommunalen“ Spitzenkräften angeht.

Auch in anderen Stadttöchtern sieht es wohl ähnlich aus: Pensionszusagen und Sicherheiten aus vorherigen Tätigkeiten plus fette Gehälter und TOP-Rentenanwartschaften.

Fast so wie in freier Wildbahn – äh Wirtschaft nur eben mit viel weniger Verantwortung. Denn Fehler werden ja auch noch vom Steuerzahler übernommen. Man achte auf „The Curve“ in Duisburg.

Nun will man in Essen alle Verträge inklusive der Nebenabsprachen durchforsten und ohne Ansehen von Person und Stellung verändern.

Wurde aber auch mal Zeit und sollte auch in Duisburg und anderen Städten  endlich angegangen werden.

Nur mal zum Vergleich:

Die Duisburger Stadttochter Sparkasse leistete sich bei einer Jahres-Bilanzsumme von rund 5,5 Mrd. EURO bis zum März 2018 insgesamt vier Vorstands-Spitzenkräfte für über zwei Mio. EURO Salär per anno. Die Hamburger Sparkasse (HASPA) brauchte bei einer Bilanzsumme von 55 Mrd.(= 10mal soviel) dafür nur eine Person mehr im Vorstand.

Inzwischen wurde auch im Vorstand der Duisburger eine Position eingespart. Geht doch.

Und wenn von Verschwendung bei Posten und Vergütungen in Duisburg die Rede ist, dann fällt vielen Duisburgern -danach gefragt- ganz spontan meistens Herr Dr. Greulich von der Grünen ein.

 

 

 

 

 

TV-Film: Die Wunde meiner Stadt – oder Wie man die schrecklichen Erinnerungen nicht bewältigt.

Am vorgestrigen Donnerstag lief im WDR ein Film der gebürtigen Duisburgerin Asli Sevindim. Mit Klick auf den folgenden Link kann man sich den Film im Netz (nochmals) anschauen.

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/video-die-wunde-meiner-stadt—asli-duisburg-und-die-loveparade-102.html

Der Film ist sicherlich nicht schlecht aber wahrlich auch kein Highlight. Er plätschert ein wenig dahin und lässt einen ziemlich ratlos zurück, wenn man  angesichts des Filmverlaufs eine gewisse Lösung erwartet auf die aufgeworfene Frage: Wie wird man in Duisburg, als Duisburger, als Betroffener mit der Katastrophe fertig. Heilt die Zeit alle Wunden?

Als Lösung wird u.a. eine Art Jahrestag angedacht, zu der sich dann auch OB Link schnoddrig äußert, wenn er davon spricht, dass es doch schon genug Events gibt. Einfühlungsvermögen geht anders, habe ich von dem Mann aber auch nicht erwartet.

Ein Bekannter schrieb mir heute dazu: Das Fazit der Ursprungsidee von Asli Sevidim ist in meinen Augen: „Wir machen jetzt das mit den Fähnchen.“.

So ähnlich ist auch mein Eindruck. Man muß dazu wissen dass die Frau auch als Moderatorin und Rednerin buchbar ist – und wo taucht sie zB. auf – bei „Ideen für Duisburg“ – beim Auftaktevent der Stadt Duisburg 2016.

So viel Nähe zum Objekt der Kritik ist immer schlecht. Im Prinzip ist sie nur eine systemimmanente personelle Verdrängungs-Fortsetzung.

Sie war künstlerische Direktorin des Bereichs „Stadt der Kulturen“ der Kulturhauptstadt RUHR.2010 und damit nah dran an Fritz Pleitgen – dem ehemaligen LoPa-Einpeitscher.

Ihr Kurz-Interview mit OB Link hätte mal sein nicht eingehaltenes Versprechen zum 2. Jahrestag der LoPa aufgreifen können. Recherche fehlte da wohl gänzlich.

Das wirklich heisse Eisen in dieser Stadt, nämlich der deutliche Fingerzeig auf die Verantwortlichen und Nachfolge-Verantwortlichen wird einfach nicht angefasst.

Die Autorin ist zu nahe an einer der Katharsis-ähnelnden Methode. Bewältigung durch jährliches Wegtanzen, kann man machen, man muss aber vorher mal ordentlich aufräumen.

Sonst bleibt für immer ein fader Nachgeschmack.

Wenn ein Denkmal dann bitte (auch) direkt vorm Rathaus, damit sich vor allem die ständig daran erinnern müssen die es verbockt haben und so nie wieder machen sollen.

 

Duisburg soll smart werden – SmartCityDuisburg nimmt Konturen an – angeblich

Wenn man denen vertrauen kann die am vorgestrigen 9. Juli bei Haniel in der dortigen Akademie zusammenkamen um über SmartCityDuisburg zu sprechen, dann scheint alles auf dem besten Wege zu sein.

Martin Murrack, der nicht mehr ganz so neue und für das Thema zuständige Duisburger Dezernent hatte Akteure aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung eingeladen und die waren prompt gekommen. Sogenannte Best-Practice-Beispiele für SmartCities wurden präsentiert um die Anwesenden auf Kurs zu bringen.

Und das sind die Partner für den digitalen Masterplan inkl. SmartCityDuisburg.

Sie unterschrieben gleich auch eine Absichtserklärung  für die Umsetzung des Ganzen.

Stadt Duisburg

Huawei Technologies Duesseldorf GmbH

– Niederrheinische Industrie- und Handelskammer

Universität Duisburg-Essen

Unternehmerverband Wirtschaft für Duisburg e.V.

– Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV)

Fraunhofer Institut für Mikroelektronische Schaltungen und Systeme (IMS)

Und von nun an soll besonders an folgenden sechs Themen gearbeitet werden: Wirtschaft, Verwaltung, Breitband, Infrastruktur, Mobililät und Wohnen.

Na, wenn das nicht wirklich fantastisch klingt. Fast zu schön um wahr zu sein bzw. zu werden. Aber doch irgendwie ziemlich vage und nichtssagend. Warum fehlt die Bildung?

Warum fehlt eine Idee zum Thema Bürgerbegehren/-entscheid?  Eigentlich könnten ja neben dem Rat auch immer die BürgerInnen mitabstimmen. Echte smarte Demokratie = e-Demokratie.

Also Achtung, das ganze Thema könnte ein richtiger Rohrkrepierer werden. Bis 2020 sollen wir alle im Stadtgebiet immerhin schnelles Internet haben(=Breitband). Aha, da bin ich aber mal gespannt.  Müsste dann ja zu den Kommunalwahlen im selben Jahr soweit sein. Diesen Quatsch hört man als Wähler von der jeweiligen  Bundesregierung für ganz Deutschland schon seit Anfang der 2000er Jahre. Bis heute Pustekuchen da ja Telekom-seits auf Vectoring gesetzt wurde und wird.

Und auch was das Thema Verwaltung angeht, so habe ich da meine Zweifel. Sogenanntes E-Government klingt ja echt toll, doch nur dämliche Formulare online digital bereitzustellen oder Pässe verlängern zu lassen ist ein bisschen zu wenig. Interessanter wäre es dagegen würde die Verwaltung komplett gläsern werden und sämtlichst alle Vorgänge online „stellen“. Doch von so viel Transparenz kann man nur träumen. Wir als Bürger dagegen sollen uns digital wahrscheinlich umso „nackiger“ machen.

Hier die Duisburger  E-Government-Ideen aus der Cebit-Rede-2018:

https://duisburg.de/service/suche.php?form=siteSearch-1-form&sp%3Asearch%5B%5D=siteSearch&sp%3Aq%5B%5D=smart+city&sp%3Aadvanced%5B%5D=false

1. Ausbau des schon vorhandenen Online Bürgerportals
2. zahlreiche Onlineanwendungen im Internetauftritt
der Stadt, Duisburg (Dein Duisburg- Das Bürgerportal, Duisburg
Live (Onlineveranstaltungskalender)
3. Geoportal, Digitaler Stadtplan, digitales Baustellenkataster
4. Self-Service-Terminals in den Bürgerservicestationen
5. digitale Rechnung
6. E-Payment
7. Einführung von E-Akten
Bei allen Punkten frag ich mal „HÄH?“.

Wahrscheinlich kommt eher die Einführung eines SocialCreditSystems für Wohlverhalten, so wie es schon in China praktiziert wird. Einmal bei rot über die Strasse und Du bist raus und Deine Familie darf ein Jahr nur mit Drosselung Netflix gucken.

Ich aber möchte viel lieber wissen was der OB so den ganzen Tag treibt und was seine Dienstkarre im Durchschnitt auf 100 km schluckt. Ausserdem würde ich gerne den Verbrauch des Toilettenpapiers auf sämlichen Rathaus-WCs ständig im Blick haben, wozu gibt es denn sonst das Internet der Dinge?

Fazit:

Liebe „Macher“(LOL), lasst das mal mit Euren tollen Absichtserklärungen, macht erst mal was Sinnvolles -keinen Hokus-Pokus-Laber-Scheiss- stellt es online und dann sehen wir weiter. Und bitte bezahlt es erstmal aus Eurer eigenen Tasche.

Denn all die unsinnigen Versuche digitalen Unsinns wollen wir nicht mit Steuergeld finanzieren.

Wie wäre es also zuerst mal mit einer Umfrage was wir denn so wünschen für eine SmartCityDuisburg? Bei dieser komischen „Ideen für Duisburg“-Aktion hätten die Verantwortlichen damit schon mal anfangen können.

Aber vorausschauende Planung war ja noch nie Sache dieser Verantwortlichen, weshalb wohl auch so manche Strasse (offline) mehrmals aufgrissen wird. Warum sollte das digital (online) anders sein bzw. werden?

 

 

 

Knöllchen auf Supermarktparkplatz, was tun?

Einerseits finde ich Parkraumbewirtschaftung gut, weil es dafür sorgt,
dass weniger Menschen das Auto nutzen. Andererseits ist es aber nicht
gut, dass hier eine Abzocke stattfindet.

Was kann man tun, wenn plötzlich eine private „Bußgeldforderung“
von einem Parkraumbewirtschafter kommt?

1. Den Parkplatz noch einmal genau anschauen. Vielfach ist die
Kennzeichnung nicht ausreichend und damit muss eigentlich auch nicht
gezahlt werden. Ich jedenfalls würde mich weigern.

2. Um die Halter anzuschreiben, müssen die Daten von den Verkehrsämter
oder dem KBA angefordert werden. Hier kann man hinterfragen, ob diese
Abfrage überhaupt zulässig war. Es muss hier eine offizielle
Beauftragung vorliegen.

Zum Verfahren, wie die Firmen an die Adressen kommen fragte ich auch,
das Bundesverkehrsministerium:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt ein zentrales Register über die
Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen zugeteilt wurde. Ebenso führen die
Zulassungsbehörden örtliche Register über die Fahrzeuge, für die sie ein
Kennzeichen ihres Bezirks ausgegeben haben. Rechtsgrundlage hierfür ist
§ 31 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die Zwecke, zu denen die
Register geführt werden, sind in § 32 StVG festgelegt. Unter anderem
dient das Register dazu, Auskünfte über Fahrzeugdaten oder über Personen
in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen zu erteilen.

Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung bei Ersuchen mit dem
Hintergrund der Bewirtschaftung von Privatparkplätzen ist § 39 Absatz 1
StVG. Danach sind die dort genannten Fahrzeug- und Halterdaten zu
übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden
Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer
darlegt, dass er die Daten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im
Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigt.

Der Begriff des Straßenverkehrs oder des Verkehrs auf öffentlichen
Straßen im Sinne des StVG meint den Verkehr auf öffentlichen
Verkehrsflächen. Öffentlich in diesem Sinne sind solche Verkehrsflächen,
die entweder öffentlich-rechtlich gewidmet sind oder die als privater
Grund durch ausdrückliche oder stillschweigende Duldung des
Verfügungsberechtigten jedermann tatsächlich zum Verkehr zur Verfügung
stehen. Hierzu können unter anderem private Kundenparkplätze von
Einzelhandelsunternehmen zählen, soweit der Verfügungsberechtigte nicht
von seinem Hausrecht nach außen erkennbar Gebrauch macht – z.B. durch
das Aushängen von Geschäftsbedingungen, einer Hausordnung oder des
Schildes „Hier gilt die StVO“ etc..

Auskunftsberechtigt im Sinne des § 39 Absatz 1 StVG sind auch
Privatpersonen und Unternehmen. Eine Vielzahl von Grundstückseigentümern
haben privatrechtliche Unternehmen mit der professionellen
Bewirtschaftung ihrer Parkplatzflächen beauftragt. Die beauftragten
Unternehmen übernehmen die Überwachung der erlaubten Parkdauer und die
Sicherstellung der Zahlung der Parkentgelte. Bei diesem Hintergrund
müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt für einen Auskunftsanspruch
entsprechende Vollmachten der Grundstückseigentümer vorgelegt werden.

Zahlen über derartige Auskünfte an Unternehmen, die mit der
Bewirtschaftung privater Parkplatzflächen bevollmächtigt waren, liegen
für das angefragte Jahr 2017 nicht vor.

 

Die Abfragen können also rechtmäßig sein, müssen es aber nicht. Nach
DSGVO steht einem ein Schadensersatz zu, wenn unrechtmäßig Daten
weitergegeben werden.

 

AUTOR: Ulrich Scharfenort (ulrics)