Wasserstoff, Wasserstoff, Wasserstoff: Nothing else matters.

Während die einen, die Beschäftigten von ThyssenKrupp Steel, um ihre Jobs bangen, Mahnwachen veranstalten und während fast die gesamte deutsche Presse mit Untergangsszenarien den heutigen Entscheidungstag -ich berichtete bereits umfänglich- begleitet, sonnen sich die städtischen Vermarktungsverantwortlichen im gleissenden Licht ihrer sich gegenseitigen verlautbarten Anpreisungen von Wasserstoff auf sogenannten Zukunftsgesprächen. Aktuell u.a. anlässlich des bevorstehenden Wasserstoff-Events namens HY.SUMMIT im September.

https://de.linkedin.com/posts/duisburg-business_duisburg-teamduisburg-duisburgistecht-activity-7227352182579232768-G0X7

Bundeswirtschaftsminister Habeck will dort reden und jetzt schon stimmt man sich ein als gäbe es nicht die Spur von Zweifeln an all den Wunschvorstellungen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Die Mahnwachen spielen dabei überhaupt keine Rolle, die beiden Gruppen, hier die StahlwerkerInnen, dort die … (ich schreib‘ es lieber nicht), wirken fast so als lebten beide auf jeweils anderen Planeten.

Anläßlich der Lobhudelei auf den Zukunftsstoff fallen dann auch solche Sätze (Zitat):

Josef Hovenjürgen (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Wir müssen mit rationaler Euphorie an die Sache rangehen und Fortschritt wagen, statt Wege der Verhinderung zu suchen.“

Wer ist wir? Wen meint der? Den Mann hab ich schon mehrfach gefragt, doch nie gab er mir eine Antwort. Irgendwie auch eine Form der Verhinderung die er doch angeblich so sehr verhindern möchte.

Hier noch ein Zitat:

Die Leitfrage der „Duisburger Zukunftsgespräche“ sei durchaus begründet, wie Björn Finke (https://de.linkedin.com/in/bj%C3%B6rn-finke-2383328a) beimTalkformat zum Ausdruck brachte: „Zu wenig Subventionen, zu viele Regeln, zu hohe Kosten.“

Tja, dieser PR-Pressemann hat’s drauf.  Vor allem die Sache mit den Subventionen. Wie bitte? Zu wenig Subventionen, na wieviele EUROS soll es denn bitte noch sein?

Vor allem um damit dann auch solche Zukunftsformate irgendwie quer zu subventionieren und Moderatoren und Speaker fürstlich zu bezahlen die das hohe Lied solange auf den Wasserstoff singen wie Staatsknete fliesst.

Meine Fresse, diese ganze Scheisse und das Zukunftsgelaber sind ja nicht auszuhalten.

Fazit:

Vollkommen die Bodenhaftung verloren. Sie wissen wen ich meine.
Andererseits ist es gut, da all diese Typen wahrscheinlich bald ausgeträumt haben werden und dann kann man ihnen perfekt ihren Mist servieren.

 

ECHT ganz hoher Besuch in der City: King Churles, Taylor Swaft, Howard Carpendole, …?

Nein, weder jemand von den oben genannten Drei noch sonst ein A-Promi. Stattdessen die Senior-Shop-Testerin DACH-Region der KBN (Köppe Bretter Nägel) Consulting GmbH und K.O.KG, dem weltweit führenden Institut, wenn es um die Qualitätsbewertung von Einzelhandelsfachgeschäften geht.

Erna Krawalke-Dys aus Harsewinkel macht den Job bereits seit 60 Jahren und ist eine der erfahrensten Koryphäen für Shop-Bewertungen bis 60qm-Grundfläche.

Kürzlich war sie bei der Damen-Bekleidung & Intimwäsche (kurz DBI) und hat den nagel-neueröffneten Laden in der City am Kuhwall inspiziert.

Sie kam natürlich inkognito, so dass sie ungestört live miterleben konnte wie eine gewisse wichtige Kundin, die von allen Shop-Mitarbeitenden Sarah (Anmerkung: gemeint ist die stadtbekannte Sarah Philipp von der SPD) genannt wurde, dort bedient wurde.

https://de.linkedin.com/posts/duisburg-business_duisburg-duisburgistecht-teamduisburg-activity-7227225059252203520-Bkjs

Die Kundin äusserte sich wie folgt (Zitat):

„Der Standort ist sehr gut, die Frequenz erfreulich und die Aufmachung wirklich gelungen. Da geht mein Herz auf!“

Leider konnten wir von DUISTOP nicht herausfinden was Philipp dort kaufen wollte bzw. gekauft hat.

Nach Rücksprache mit der Shop-Testerin, soviel verriet sie uns immerhin,  angeblich irgendwas mit String …

Mehr erfahren Sie liebe Leserinnen sicherlich aus den einschlägigen Boulevard-Blättchen. Wir empfehlen: Frau von der Post, Frau im Spiegel, Frau hinter dem Spiegel, Frau unter dem Spiegel und Frau mit dem Spiegel sowie die neue „herzergreifend“, die es ab morgen an jedem gut sortierten Kiosk gibt.

Frau Krawalke-Dys zeigt uns zum Abschluß übrigens noch das Zertifikat das sie dem DBI-Shop verleihen will und gab auch preis was es kostet.

Für schlappe 36.963,11 zzgl. MWST. darf sich der DBI-Shop ab sofort für ein Jahr

TOP-DU-CITY-SHOP-GOLD-SELECTION

nennen. Tja, die Auszeichnung hätten sie bei mir für lau bekommen.

 

 

Ich glaube ein Kegelclub 90jähriger kann’s besser als Junges Duisburg

Ich war mal wieder auf Streifzug durch die Internetwelt der Duisburger Politik und bin erneut bei Junges Duisburg hängenblieben.

Phantastisch wie man dort Werbung für Optiker betreibt ohne es zu wollen. Sämtlichst alle Fotos auf der Newsseite sind scheisse unscharf oder ich hab tatsächlich was mit den Augen.

https://junges-duisburg.de/news/

Tja und dann stammt die „neueste(!)“ News vom Osterfest (31. März) und alles wirkt so bieder, dass selbst 90jährige Kegelbrüder rüberkommen wie in der Pubertät.

Und das bei dem Parteinamen.

Aber was soll’s, altbacken kann eine total überzeugende politische Grundhaltung sein und sicherlich auch auf etliche Menschen äusserst anziehend wirken. Immerhin werden die Veranwortlicher auch gewählt, bisher jedenfalls, was dann auch seit Jahren immer wieder für ein paar Ratssitze reichte.

Mir ist es allerdings schleierhaft und auch suspekt wie das sein kann.

 

 

Sagen was ist, ist in Duisburg so selten wie eine gute Idee aus dem Rathaus oder von der DBI

Aber es gibt tatsächlich Menschen die in der Stadt keine Unbekannten sind, sich engagieren, aber einen renommierten Preis wie den Mercator-Preis genauer die Mercator-Ehrennadel  ablehnen. So geschehen vor wenigen Tagen durch den Kulturveranstalter Eckart Pressler.

Gut so, Gratulation. Pressler ist stadtbekannt und auch über die Stadtgrenzen hinaus kein unbeschriebenes Blatt – u.a. für seine Organisation von Jazz-Konzerten.

Seine Begründung für die Auszeichnungsablehnung ist im Wesentlichen wie folgt zusammenzufassen:

Die Stadt gibt für die freie Kulturszene einfach viel zu wenig Geld aus.

Seine Kritik äusserte er aber nicht nur in diesen Tagen, sondern bereits vor etlichen Jahren. Anscheinend und erwartbar hat sich also seitdem nichts geändert.

Nun bin ich in der Kulturszene wenig bewandert und umtriebig, aber grundsätzlich kann ich anhand meines nur groben Eindrucks die Worte Presslers bestätigen.

In Duisburg muß man kuschen bis zum Abwinken um in den Genuß von läppischen Fördermitteln zu kommen. Alles ist und wirkt so lächerlich und peinlich, dass selbst „provinziell“ noch nach viel zu viel des Lobes klingen würde.

Bestimmte Institutionen dagegen werden hofiert und gefördert weil sie ja ach so wichtig sind. Anderseits lässt man Kulturstätten wie das Stadtheater aber auch einfach verfallen. Bis der Sanierungsbedarf so hoch ist – ich berichtete bereits -, dass es richtig wehtut und dass natürlich alle Verantwortlichen unisono behaupten, dass diese hohen finanziellen Opfer nunmal unbedingt nötig sind.

Geld ist z.B. auch für den MSV reichlich vorhanden usw. usf.

Schreibe ich noch weiter über das Thema kommt mir das Abendessen wieder hoch. Das will ich unbedingt vermeiden. Also Ende Gelände. Duisburg ist zukunftslos.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article406951690/es-rumort-in-der-kulturszene-duisburger-lehnt-preis-ab.html

 

Anfrage an plusminus-Redaktion (ARD) aufgrund eines TV-Beitrags über Bürokratie-Wahnsinn

Guten Morgen,

ich habe folgende Pressenanfrage zur Sendung am 7.8.2024 – Beitrag „Neuland für Behörden …“. Hier der Mediathek-Link:

https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/neuland-fuer-behoerden-warum-es-dienstleistungen-noch-immer-nicht-online-gibt/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy80YmEzOGM4YS02MWQzLTQ0NzYtYTRmNS1kNzMzY2YwYzAxMjg

Es geht im betreffenden Beitrag u.a. um Bürokratie in der Finanzverwaltung, konkret in den Finanzämtern.

Ab Minute 2:30 wird berichtet, dass rund zwei Mrd. EURO in die Digitalisierung der Finanzämter gesteckt wurden und dass auf Anfrage das Bundesministerium an die Länder verwies und dass NRW zuständig sei.

Die OFF-Sprecherin teilt dann mit, dass man (also wohl die plusminus-Redaktion) dort mehrfach angefragt hätte ohne jedoch eine Antwort zu erhalten.

Meine Fragen dazu lauten wie folgt:

1. Welche Fragen haben Sie konkret gestellt?

2. Wann und wie oft?

3. Wem genau?

4. Warum wurde nicht versucht gemäß Bezugnahme auf das Pressegesetz NRW die Auskünfte bzw. Antworten zu erhalten – ev. auch auf juristischem Wege?

Ich verweise darauf, dass Sie selbst verpflichtet sind Presseauskünfte zu erteilen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Redaktion

Michael Schulze

TKS und HKM: Noch zwei Tage bis zum Showdown

Wenn der zuletzt öffentlich avisierte Tag (9. August) für eine ausserordentliche Entscheidung im ThyssenKrupp-Vorstand nun endlich auch Klarheiten bringt und es dabei bleibt, dann wisen wir spätestens am kommenden Samstag mehr ob und wie es mit ThyssenKrupp Steel und HKM weitergehen wird.

Hinter den Kulissen tobt derweil anscheinend ein heftiger Streit, wie das Handelsblatt heute vermeldet.

Der Verkaufsprozess rund um die Stahlsparte versinke im Chaos ist da zu lesen. Dies hat das Handelsblatt angeblich von vertrauten Personen erfahren. Die Konzernmutter will nicht weiter frisches Geld zuschiessen und nun
soll geprüft werden, ob das Geschäft überhaupt sanierungswürdig ist.
Der Einstieg des tschechischen Milliardärs Daniel Kretinsky mit 20 Prozent bei der Stahltochter ist erst eine Woche lang tatsächlich vollzogen und TK-Chef  López sprach von einem Erfolg. Die Beteiligung sei ein wichtiger Schritt, um die Stahlsparte eigenständig aufzustellen.

Es wird sogar von einem zunehmend eskalierenden Streit zwischen Lopez und dem TKS-Stahlvorstand Osburg berichtet (das stand auch vor einigen Tagen bereits auf DUISTOP) sowie von einer Finanzierungslücke von zwei Milliarden Euro und von einem ganz neuen Gutachten, mittels dessen man entscheiden will, ob die Stahlsparte tatsächlich saniert werden kann.

Am kommenden Freitag, also übermorgen soll Osburg dem TK-Vorstand seine Pläne für TKS und HKM unterbreiten.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/thyssenkrupp-verkaufsprozess-von-stahlsparte-versinkt-im-chaos/100057426.html

Aus der Bundes- und Landespolitik kommt von denen, die bereits zwei Mrd. zur Verfügung gestellt haben um TKS zu transformieren, zur Zeit kein Wort.

TKS-Chef Osburg sowie Bundeswirtschaftsminister Habeck werden -wie heute bereits von mir berichtet- auf dem HY.SUMMIT-Kongress im September sprechen und aufeinandertreffen und es wäre eine vortreffliche Gelegenheit beide mal zu fragen was eigentlich gespielt wird.

Ich erinnere nochmals daran, bereits Mitte 2022 mit zwei fachkundigen Kollegen ein Interview mit TKS geführt zu haben, bei dem allzu deutlich wurde, das irgendwas im Argen liegt.

Danach sind die üppigen Zuschüsse vom Bund und vom Land geflossen, ganz so als wäre alles total in Ordnung und völlig normal.

Niemand kann mir erzählen, dass sich die Lage aufgrund vollkommen unvorhergesehener Einflüsse so dramatisch geändert hat, dass die Zeichen der Zeit nicht auch für andere, die zudem viel fundiertere Einblicke haben dürften, absehbar waren.

Oder ich muß annehmen mit besonders viel Steuergeld wird umgegangen wie bei einer gewöhnlichen Kneipenwette.

 

Bundeswirtschaftsmister Habeck Eröffnungsredner beim Wasserstoff-Summit

Beim Hy.Summit.Rhein.Ruhr 2024 soll es um die Zukunft der klimagerechten Energieversorgung gehen. Zum Wasserstoff-Kongress vom 16. bis 18. September in Duisburg, Dortmund und Essen kommen laut neuester Pressemeldung der DBI wichtige EntscheiderInnen der deutschen Wasserstoff-Wirtschaft zusammen.

„Die Region an Rhein und Ruhr liegt mitten in Europa und ist als industrielles Zentrum Vorreiter und wichtiges Drehkreuz im Wasserstoffmarkt. Wir wollen die Chancen dieses neuen Marktes nutzen – klimapolitisch und wirtschaftlich! Der Hy.Summit schafft ein Forum für Dialog und konkrete Projekte“, sagt Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck anläßlich der bevorstehenden Veranstaltung. Er eröffnet den Drei-Tages-Kongress gemeinsam mit NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur in Duisburg.

Nach dem Gala-Auftakt im Rahmen einer Flusskreuzfahrt zu den Orten der sogenannten Transformation folgt ein Wirtschaftsforum in Dortmund, den Abschluss bildet ein weiteres Wissenschaftsforum in Essen. Themen sind u.a. Importstrategien, Infrastrukturausbau, Marktregulatorik und Mitbestimmung beim Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft.

Zu den SprechernInnen beim Hy.Summit.Rhein.Ruhr gehören u.a. auch Bernhard Osburg (thyssenkrupp Steel Europe AG), Dr. Werner Ponikwar (CEO thyssenkrupp nucera), Dr. Andreas Reichel (Iqony GmbH) und Dr. Sopna Sury (RWE Generation SE).

Dem Wasserstoffnetzwerk-Verein Hy.Region.Rhein.Ruhr e.V., der den Kongress gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen von Duisburg, Dortmund, Essen, Bochum und Hamm veranstaltet, steht Thomas Patermann vor. Er ist im Hauptberuf Vorstandsvorsitzender der Duisburger Wirtschaftsbetriebe.

Mehr dazu hier: https://hy-summit.de/

Kommentar:

Aufgrund der angekündigten RednerInnen erkenne ich vor allem eine reine Werbeveranstaltung. Zudem mit Teilnehmenden von aktuell ziemlich angeschlagenen Unternehmen.

Inzwischen gibt es sogar reine Fach-ModeratorenInnen für Transformation, Energie und Wirtschaft, wie z.B. Lis Blume, die auch beim Hy.Summit dabei sein wird.

https://www.lisblume.de/

Sie ist u.a. auch als Autorin tätig sowie u.a. für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Klimaschutz- und Energieagentur
Niedersachsen GmbH verantwortlich:

https://www.wasserstoff-niedersachsen.de/author/lisblume/

Gefördert wird das Niedersächsische Wasserstoff-Netzwerk vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Angesichts solche charmanter Event-Umgebung plus der Auswahl der Teilnehmenden dürfte eine kontroverse Hy.Summit-Veranstaltung wohl ausgeschlossen sein.

Ich gehe also nicht davon aus, dass einigen Beteiligte auch ein paar kritische Fragen gestellt werden. Und wenn, dann werden die schnell vergessen gemacht.

Kritische Fragen von mir wurden natürlich bisher auch nicht beantwortet.

 

Mülheim: Probleme mit Strassen-Sanierungskosten für AnwohnerInnen – und in Duisburg?

2022 kündigte das Land NRW an, die gefürchteten, weil teuren Straßenausbaubeiträge für EigentümerInnen gesetzlich abzuschaffen. Rückwirkend bis 2018 wollte das Land diese Kosten übernehmen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Ende der Anliegerbeiträge sogar Gesetz. Den EigentümernInnen der Karlsruher Straße in unserer Nachbarstadt flatterte jetzt dennoch eine fette böse Überraschung in die Postkästen.

Sie sollen für eine Sanierungsmaßnahme nun doch Beiträge berappen.

Aus Sicht der Stadt Mülheim ist der Sachverhalt ziemlich klar und deutlich. Eine Förderung der Beiträge durch das Land NRW sei nicht möglich, da die Förderung nur dann rückwirkend für Baumaßnahmen gewährt wird die nach dem 1.1.2018 beschlossen wurden oder erstmals im Haushalt des Jahres 2018 gestanden haben. Da für die nun abgerechnete und den AnwohnernInnen aktuell in Rechnung gestellte Maßnahme bereits 2017 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden seien, würden die in der Förderrichtlinie definierten Kriterien nicht erfüllt.

Hier bei Bedarf en detail nachzulesen:

https://www.waz.de/lokales/muelheim/article406809317/hohe-kosten-keine-verbesserung-kanalsanierung-macht-aerger.html

Und wie ist das in Duisburg? Gibt es womöglich noch anstehende Strassen-Sanierungsarbeiten die bereits vor dem 1.1.2018 beschlossen wurden, die aber ev. noch gar nicht begonnen wurden?

So dass auch in Duisburg in entsprechenden Fällen genau das eintritt was nun in Mülheim die Leute verärgert.

 

 

Für die Gleichstellungsbeauftragten der Bundesregierung ist gleich anscheinend nicht gleich?!

Ich lasse aufgrund der nachwievor andauernden Verweigerungen der Stadt Duisburg sowie sämtlicher Beteiligungsunternehmen mir Presseauskünfte zu erteilen nichts unversucht um andere für mein berechtigtes Anliegen zu gewinnen und sich im Sinne der Demokratie und der geltenden Gesetze einzusetzen.

In der letzten Woche habe ich deshalb eine Eingabe bei der Antidiskrimierungsbeauftragten der Bundesregierung eingereicht.

Anstatt aber mal kurz zum Telefon zu greifen und den OB von Duisburg zu kontaktieren um zu klären was los ist – wahlweise auch per Mail, gab es diesen nachfolgenden bemerkenswerten Mailwechsel zwischen Berlin und mir.

Grundsätzlich bin ich nicht abgeneigt auch abstruseste Begründungen verstehen zu wollen. In diesem Fall gelingt es mir nicht auch nur im geringsten Maße für die Argumente aus Berlin Verständnis und Einsicht  aufzubringen.

Ich deute nur kurz an um was es prinzipiell geht. In Berlin ist man einfach der Meinung, dass „mein Problem“ lediglich ein presserechtliches ist, als gäbe es keine Ungleichbehandlung. So als wäre ein Autounfall mit Personenschaden nur ein technisches Problem und nicht auch ein strafrechtliches, versicherungsrechtliches usw.

Aber bitte machen Sie sich Ihr eigenes Bild!

Wer übrigens der Meinung ist, dies sei nur ein weiterer T(r)ick mich mit Heulsuserei wichtig zu tun, der möge das bitte für sich behalten. Und bitte, ich möchte verschont werden von ECHT „guten“ Vorschlägen, die öfter Mal per Mail eintrudeln, wie ich denn am besten handeln soll. Ganz unten habe ich mir erlaubt die Sachlage nochmals umfänglich zu erläutern.

Hier aber erstmal der Mailwechsel mit der Antidiskriminierungs-„Behörde“.

Zuerst mein Anschreiben:

Guten Abend Frau Ataman,

ich wende mich als Herausgeber und leitender Chefredakteur des lokalen Stadtmagazins DUISTOP (www.duistop.de) an Sie.

Seit 2018 veröffentlichen ein kleines Team und ich regelmässig täglich News, Berichte, Kommentare usw.

Es handelt sich um gemeinnützigen Journalismus der für die Leser+innen kostenfrei ist.

Vor Anfang an wurde mir seitens der Duisburger Verwaltung sowie von sämtlichen städtischen Beteiligungsgesellschaften jedwede Presseauskunft verweigert.

Und das trotz eindeutiger Rechtslage, u.a. Pressegesetz NRW, Medienstaatsvertrag NRW, IFG NRW usw.

Auch andere staatliche Stellen, wie z.B. die Polizei Duisburg sind nicht in allen Formen kooperativ.

Ich will mich aber vorerst mit dieser Beschwerde auf die Stadt Duisburg beschränken.

Meines Erachtens stellt die dauerhafte Auskunftsverweigerung auch einen Verstoss gegen des Grundgesetz dar.

Und ist eben auch eine Form der Diskriminierung, in meinem Falle in bezug auf meine Weltanschauung.

Ich bitte Sie daher sich der Sache anzunehmen, in welcher Form sei Ihren Möglichkeiten und Aufgaben überlassen.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

In einer ersten Antwort schrieb die Antidiskriminierungsstelle des Bundes  dies zurück:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Sie geben an, Herausgeber eines lokalen und kostenfreien Stadtmagazins zu sein. Von Anfang an sei Ihnen von Seiten der Duisburger Verwaltung und sämtlichen städtischen Beteiligungsgesellschafen jede Presseauskunft verweigert worden. Sie sehen sich dadurch in Bezug auf Ihre Weltanschauung diskriminiert.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert Menschen darüber, wie sie sich gegen Diskriminierung wehren können. Unsere Beratung kann eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen, sondern ist vor allem dafür gedacht, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Grundlage unserer Beratung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verbietet rassistische und antisemitische Benachteiligungen sowie solche wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das Gesetz gilt im Erwerbsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften, insbesondere sogenannten Massengeschäften.

Wenn es um Presseauskünfte von staatlichen Stellen geht, befinden wir uns im Bereich staatliches Handeln bzw. im Bereich Medien- und Presserecht. Dies sind Bereiche, die nicht vom AGG abgedeckt sind. Deshalb können wir leider nicht weiterhelfen.

Fragen zu Presse- und Auskunftsansprüchen werden auf folgender Seite des Innenministeriums NRW beantwortet, https://www.im.nrw/themen/beteiligung/informationsfreiheit. Das Innenministerium verweist auf die Möglichkeit, bei Ablehnung eines Auskunftsersuchens die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, https://www.ldi.nrw.de/kontakt.

Außerdem gibt es die Möglichkeit einer gegen die Ablehnung des Ersuchens gerichteten Klage vor dem Verwaltungsgericht. Zur tiefergehenden Ermittlung des Sachverhaltes und einer daran anknüpfenden rechtlichen Bewertung im Einzelfall, müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht wenden. Hierfür können Sie bei finanziellem Bedarf einen Beratungshilfeschein bei dem örtlich zuständigen Gericht beantragen und damit eine kostenlose Erstberatung bei eine*r qualifizierten Rechtsanwält*in in Anspruch nehmen. Unsere Beratung ersetzt nicht die ausführliche und persönliche Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, sondern kann nur erste Informationen geben.
Folgender Link hilft bei der Suche nach einer passenden Anwältin/einem passenden Anwalt: https://www.brak.de/service/bundesweites-amtliches-anwaltsverzeichnis/.

Trotz unserer eingeschränkten Unterstützungsmöglichkeiten hoffen wir, dass diese Hinweise für Sie hilfreich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
YYY
Beratung und Rechtsfragen (ADS-3)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

Ich antwortete prompt wie folgt:

Guten Tag,

Ihre Einlassungen sind mit allesamt sämtlichts und in allen Facetten umfänglich schon lange bekannt. Danke trotzdem.

Deshalb nur ganz kurz zur Erläuterung meinerseits: Eine Auskunft nach Pressegesetz NRW (und Medienstaatsvertrag NRW) kann ich zwar einklagen, doch ich muß das für jedes Auskunftsverlangen also für jede einzelne Presseanfrage machen. Inzwischen sind rund 1.000 unbeantwortete Presseanfragen aufgelaufen, mit rund 6.000 Einzelfragen. Sie erkennen hoffentlich das Grundproblem.

Das LDI in Düsseldorf hat mir gegenüber klargestellt, dass es meinen Beschwerden aufgrund unbeantworteter Auskunftsverlangen per IFG NRW, nur in max. zwei Fällen pro Monat nachgehen könnte. Aus Personalmangel. Sie erkennen hoffentlich das Grundproblem.

Was ich nicht verstehe ist, dass Sie sich in bestimmten Fällen durchaus einsetzen, obwohl auch diesbzgl. eigentlich der normale Rechtsweg angezeigt sein könnte.

Ein Beispiel (Zitat aus einer juristischen Fachzeitschrift):

Ein Frauen-Fitnessstudio in Erlangen hatte eine Transfrau (mit männlichem Genital) abgewiesen, die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman schlug vor, das Studio solle der Transfrau eine „angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zahlen.

Ein anderes Beispiel:

https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.72-jaehriger-beabsichtigt-berufung-nach-urteil-im-fall-herrensauna-amtsgericht-weist-klage-ab-maenner-duerfen-nicht-allein-schwitzen-oder-doch.c042fccb-ef29-4cd9-9a26-4d33ba718358.html

Erklären Sie mir bitte wie das sein kann? Und weshalb sich Frau Ataman anscheinend höchstselbst eingesetzt hat?

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

Daraufhin erhielt ich folgendes 2. Schreiben aus Berlin:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie schildern, dass Sie nicht nachvollziehen können, warum sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in bestimmten Fällen beratend und vermittelnd einsetzt und in anderen nicht.

Dies erklärt sich auf Grund unseres gesetzlichen Auftrags. Hiernach gehört es zu unseren Aufgaben, zu Diskriminierungsfällen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beraten und gütliche Einigungen zu vermitteln.

Ziel der gütlichen Einigung ist es einen Rechtsstreit, der durchaus angezeigt sein kann, zu vermeiden.

Der von Ihnen unten zitierte Fall betrifft einen Beratungsfall, in dem es um einen Diskriminierungsverstoß nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geht. In Ihrem Fall ist das AGG nicht einschlägig.

Wir haben daher in Ihrem Fall kein Handlungsmandat für eine gütliche Einigung. In AGG-relevanten Fällen ist zudem maßgeblich, ob es Anhaltspunkte gibt, dass eine gütliche Einigung Aussicht auf Erfolg haben kann. Ist die Gegenseite offensichtlich nicht einigungsbereit, wird eine gütliche Einigung nicht angestrebt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erläuterungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

YYY

Referatsleitung

Referat ADS-3 Beratung und Rechtsfragen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

Worauf ich wie folgt rückantwortete:

Guten Tag,

wenn ich das richtig verstehe:

Es gibt Fälle in denen eine gütliche Einigung anzeigt ist weshalb Sie sich dann einschalten. Auch um ev. einen Rechtsstreit zu vermeiden.

In meinem Fall ist dies Ihrer Einschätzung nach nicht der Fall, da sich eine gütliche Einigung nicht abzeichnet. Sie haben aber noch keinen Kontakt mit der Stadt Duisburg gehabt?!

Wenn dies so sein sollte, dann unterstellen Sie ja der Stadt Duisburg, also der öffentlichen Hand, zu keiner gütlichen Einigung kommen zu wollen.

Das ist deshalb interessant, weil Gesetze und Verordnungen doch eben von der Exekutive ganz besonders eingehalten werden sollten.

Und Ihnen aus dem Grunde eine noch viel höhere Bedeutung zur „Einmischung“ zufällt als bei „Streitigkeiten“ zwischen Privat und Privat.

Erkenne ich in Ihrer Antwort also eine gewisse politische Zurückhaltung und Rücksichtnahme?

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

Heute Nachmittag kam dann noch diese kurze Erwiderung aus Berlin:

Sehr geehrter Herr Schulze,

in unserer E-Mail vom 02.08.24 haben wir grundsätzlich erläutert, was die Kriterien für eine gütliche Einigung sind. In Ihrem Fall ist maßgeblich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht anwendbar ist. Für solche Fälle haben wir kein Handlungsmandat.

Unsere Vorgehensweise haben wir Ihnen gegenüber mehrfach eingehend erläutert.

Wir bitten daher um Verständnis , dass wir weitere Anfrage zu der Angelegenheit nicht weiter beantworten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXX

Referatsleitung

Referat ADS-3 Beratung und Rechtsfragen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

Zum Abschluß erkläre ich nochmals die Sach- und Ausgangslage:

Seit Frühjahr 2017 (damals noch bei xtranews, seit Frühjahr 2018 mit DUISTOP ) habe ich der Stadt und deren Unternehmensbeteiligungen (z.B. Gebag, DBI, DVV, DVG, Stadtwerke, …) bis heute rund 1.100 Presseanfragen gestellt. Darin enthalten sind jeweils drei bis 10 einzelne Fragen – je nach Thema. Die meisten Anfragen habe ich i.L.d.Z. alle online gestellt – sie sind also hier nachzulesen.

99,9 Prozent aller Anfragen/Fragen sind bis heute unbeantwortet. Der Grund dafür ist mir nicht bekannt. Ich habe zwar bereits mehrfach danach gefragt, aber auch darauf keine Antwort erhalten. So liegt es nahe eine grundsätzliche Verweigerung, Missachtung oder Diskriminierung meinerseits – oder was auch immer – seitens der Stadt anzunehmen.

Presserechtlich (und auch gemäß Grundgesetz) habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Beantwortung, da DUISTOP alle Kennzeichen eines Pressemediums aufweist. Vielleicht nicht einen Anspruch auf Beantwortung aller Anfragen bzw. Fragen (z.B. aufgrund des Datenschutzes oder sonstiger Vorbehalte wie Schutz von Geschäftsgeheimnissen), aber der meisten.

Diesen Anspruch kann ich vor einem Verwaltungsgericht einklagen.

Ich muss allerdings jede Presseanfrage einzeln einklagen. Selbst wenn ich also eine einzelne Klage aufgrund einer unbeantworteten Anfrage mit nur einer einzelnen Frage sozusagen als Musterklage gewinnen würde, würde dies für alle anderen Anfragen und Fragen nichts bedeuten.

Die Gegenseite in Duisburg weiß das und die in Berlin und sonstwo wissen das auch.

Nicht umsonst wird u.a. auch seitens der Ampelregierung ein bereits im Koalitionsvertrag vereinbartes Bundestransparenzgesetz einfach nicht auf den Weg gebracht. Es würde auch mir zusätzlich nutzen. Je nach Ausgestaltung würde es aber u.U. die selben juristischen Probleme bereiten.

Es gibt dazu seitens etlicher engagierter Organisationen eine umfangreiche Ausarbeitung auf www.transparenzgesetz.de.

Die Domain www.bundestragsparenzgesetz.de gehört mir.

Schlußendlich will ich noch kurz darauf eingehen, wie ich das Missverhalten der Stadt und der Verantwortlichen einschätze. Vollkommen unabhängig davon was man (dort) von mir persönlich hält, erkenne ich darin einen Schweige-Grundsatz, den man ansonsten z.B. in kirchlichen Bruderschaften und Ordensorganisationen, in Topetagen von Unternehmen und in kriminellen Organisationen findet.

Nur als Exekutive in einer Demokratie verhält man sich eben nicht so wie die drei vorgenannten Beispiele.

 

Wer will noch mal, wer hat noch nicht? Nur 730 EURO pro qm. ECHTe Schnapper!

So viel sollen nämlich die Grundstücke in 6-Seen-Wedau kosten, die die Gebag derzeit an Privatleute verkaufen möchte und die sie in einer Versteigerung im Frühjahr diesen Jahres nicht los wurde.

Nun soll es eben über Festpreise laufen und just der jetzige Festpreis von 730 EURO pro qm entspricht dem Mindestpreis aus der Versteigerung.

Die Logik muß mir mal jemand erläutern?

Gut, teuer als 730 EURO pro qm wird es nicht, aber auch die sind ja schon happig, denn gebaut ist ja dann noch nichts.

Wie auch immer, ich glaube nachwievor nicht daran, dass das mit 6-Seen-Wedau jemals, zumindest in absehbarer Zeit, was wird.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article406949747/6-seen-wedau-grundstuecke-noch-zu-haben-nun-zum-festpreis.html

Immerhin verbreitet Radio Duisburg schon mal werbewirksam just seit heute die fröhliche Meldung:

Studie: Duisburg ungesündeste Stadt Deutschlands

https://www.radioduisburg.de/artikel/studie-duisburg-ungesuendeste-stadt-deutschlands-2064136.html

Tja, und an Radio Duisburg bzw. der Betreibergesellschaft ist die Stadt beteiligt, dann muß an der Sache ja was dran sein.

Das ist ungefähr alles so bescheuert wie Pommes verkaufen zu wollen aber andererseits vor der eigenen Frittenbude eigene Flyer zu verteilen auf denen steht wie ungesund Pommes sind.

In Duisburg ist ECHT alles möglich.

Bei Radio Duisburg dachte man sich wahrscheinlich nur, dass man als ordentliche Journaille den Leuten einfach nichts vorenthalten darf.