Nachfolgende Presseanfrage hatte ich vorgestern Abend an die Bundestagspräsidentin in Bezug auf die derzeitig massenhaften Strafanzeigen von PolitikernInnen geschickt. Konkreter Anlaß war und ist der Schwachkopf-Fall und die nachfolgende Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einer Strafanzeige von Robert Habeck.
Guten Morgen Frau Bas,
anhand des aktuellen Falls rund um eine Strafanzeige von Minister Robert Habeck gegen einen bayerischen Bürger aufgrund von § 188 StGB (Stichwort „Schwachkopf“) habe ich folgende Fragen:
1. Gibt es mindestens eine Beurteilung im Bundestag (z.B. vom wissenschaftlichen Dienst) die sich mit dem § 188 beschäftigt was seine Beurteilung hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz betrifft? Wenn ja, so hätte ich diese (oder mehrere) gerne bzw. einen Link.
2. Sind Strafanzeigen wie im aktuellen Fall, die sich derzeit massiv häufen, allesamt Privatangelegenheiten und müssen im Falle eines Scheiterns a) die Kosten auch von den Anzeigenden übernommen werden und b) drohen ihnen u.U. die Konsequenzen von Gegenanzeigen aufgrund falscher Verdächtigung(en) gemäß § 164 StGB
oder
werden Kosten (auch anteilig) vom Bundestag übernommen?
3. Greifen die Anzeigenden Ihres Wissens nach auf Anwaltskanzleien und vor allem auch auf die Arbeit von Recherche-Netzwerken/-Dienstleistenden zurück die in Verbindung zu Staatsorganen wie z.B. Ministerien, z.B. Bundesnetzagentur etc. stehen bzw. von ihnen -also mit Steuergeldern- bezahlt werden?
4. anlehnend zu 2.) Wenn Kosten -auch anteilig- vom Bundestag übernommen werden, dann bitte ich um eine Begründung bzw. einen Gesetzeshinweis.
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze
Gestern bereits kam prompt die nachfolgende Antwort aus Berlin, mit der ich leider nur bedingt etwas anfangen kann, weil sie nicht unbedingt meine Fragen betrifft bzw. beantwortet. So jedenfalls mein Eindruck.
Sehr geehrte Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Im vorliegenden Fall kann von unserer Seite folgendes mitgeteilt werden:
Die Bundestagspolizei ist gemäß Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für den Schutz der Funktionsfähigkeit und die Sicherheit des Deutschen Bundestages in Berlin zuständig (Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 GG: „Der [Bundestags-]Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus“.
Dazu gehören auch die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit der Abgeordneten während ihres Aufenthalts in den Gebäuden des Bundestages. Bei Gefährdungssachverhalten zum Nachteil von Abgeordneten stehen die Bundestagspolizei, die jeweils örtliche zuständige Landespolizei am Wohnort bzw. im Wahlkreis sowie das Bundeskriminalamt in einem formalisierten Informationsaustausch. Das Bundeskriminalamt prüft gemäß § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) erforderliche Personenschutzmaßahmen für die Abgeordneten als Mitglieder eines Verfassungsorgans. Je nach Gefährdungsbewertung ergreift die Landespolizei am Wohnort bzw. im Wahlkreis erforderliche Schutzmaßnahmen.
Für die Abgeordneten besteht die Möglichkeit, von der sie auch Gebrauch machen, sich an jede Polizeidienststelle zu wenden. Danach werden, je nach Gefährdungsbewertung, Maßnahmen durch die oben genannten Polizeibehörden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergriffen sowie Informationen regelmäßig ausgetauscht.
Zur Aufgabe der Wissenschaftlichen Dienste: Diese besteht darin, die Abgeordneten bei deren mandatsbezogenen Tätigkeit fachlich mit ihren Ausarbeitungen und Analysen zu unterstützen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sind kein Forschungsinstitut, sondern sie sammeln Informationen, die andere Experten und Forscher veröffentlicht haben. Sie erstellen ihre Ausarbeitungen ausschließlich im Auftrag der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Alle bisher erstellten Ausarbeitungen finden Sie unter www.bundestag.de/analysen.
Informationen zur Entschädigung und zur Amtsausstattung für die Mitglieder des Bundestages finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten
Bezüglich Ihrer Fragen zu Angelegenheiten der Bundesregierung empfehle ich Ihnen, sich direkt mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Verbindung zu setzen.
Freundliche Grüße
XXX
Deutscher Bundestag
Pressereferat