Michael Schulze im Interview bei spruchreif

Morgen, Mittwoch 20. Februar, nach den 20-Uhr-Nachrichten wird mein neuestes spruchreif-Interview auf Studio47 ausgestrahlt.

https://www.studio47.de/livestream.html

Wenn das Ganze auch auf youtube zu sehen ist gebe ich erneut Bescheid und veröffentliche den entsprechenden Link.

Mario Mais sprach mit mir u.a. über die Innenstadt, Leuchttürme die keine sind, die Idee „Bürgerfonds Duisburger Freiheit“, smartcityduisburg, Ratskandidatur, DUISTOP, …

Foto: © studio47

 

Hier ist noch so ein Kostenschätzer am Werk

Ganz auf die Schnelle noch ein Brüller in Sachen Kosten(ver)schätzung im Baubereich. Diesmal zum Kantpark. Einen Teil der Mehrkosten will man sich, so angeblich Marc Evertz von der Stadt, vom Architekten zurückholen.

Und: „… er rechnet damit … Kosten nicht weiter erhöhen.“

Hier lesen und auf die letzten Sätze ganz unten achten:

https://www.waz.de/staedte/duisburg/duisburg-kantpark-ist-noch-immer-eine-baustelle-id216472523.html

Na die Kosten sind doch auch schon scheisse hoch und Ihr habt scheinbar schon bezahlt?!. Das nenn ich mal Vorzugsbehandlung.

https://www.vogt-la.com/de/projekt/kant-park-duisburg

https://www2.duisburg.de/micro2/duisburg_gruen/medien/bindata/Einleitung_Leitbildwerkstatt_Forum2.pdf

Warum habt Ihr eigentlich etliche bereits vorhandene und intakte Pflasterwege durch Schotterwege ersetzt, war noch Geld übrig? Ich bin mit Rollator da ganz enttäuscht drüber geholpert und auch die künftigen Laubbläser von Stadt & Grün werden nicht nur Laub blasen.

 

 

Nur zwei Fragen an Bernd Wortmeyer von der Gebag

Guten Tag Herr Wortmeyer,

Sie werden morgen Abend voraussichtlich auf dem Info-Abend der SPD zum Thema „Wohnen in Duisburg“ im Cafe Museum ab 18 Uhr anwesend sein und zur Rede gestellt werden können.

Leider weiß ich noch nicht ob ich den Termin wahrnehmen kann. Deshalb zwei Fragen an Sie, die Sie bitte auf diesem Wege beantworten. Herzlichen Dank dafür.

Erstens: Wie transparent werden die Konzeptvergaben „Am alten Angerbach“ denn erfolgen und wer bestimmt welcher Investor ein gutes Konzept hat? (zur Erklärung: Am alten Angerbach sollen die Vergaben anhand des besten Konzepts und nicht des höchsten Gebotes erfolgen.)

Zweitens: Besitzt die Gebag Einfamilienhäuser auf der Carl-Schurz-Strasse am Kaiserberg und vermietet sie diese zu „günstigeren“ Konditionen als üblich? Und wenn ja an wen und warum?

Bitte antworten Sie so, dass ich Ihre Antworten auf www.duistop.de veröffentlichen kann.

Gruß

www.duistop.de

 

Michael Schulze

 

Anmerkung: Die Beantwortung der zweiten Frage ist ein wenig heikel. Herr Wortmeyer ist der GF der Gebag und von daher mit entsprechenden Pflichten belegt. Aber die wird er natürlich kennen. Hoffe ich mal. Auch weiß er nicht was ich bereits weiß. Das macht die Sache umso spannender. Antwortet er überhaupt?  Antwortet er offen und ehrlich? Wetten werden ab sofort angenommen. Ach ja, die Gebag steht gemäß eigenem Bekunden für soziale Wohnpolitik. Hier ein Auszug aus der Webseite(Zitat).

https://www.gebag.de/die-gebag/wir-ueber-uns/

… Darum schafft die GEBAG Wohnlösungen für morgen. Für eine soziale Wohnpolitik und nachhaltige Stadtentwicklung. …

SOZIAL, soso.

 

 

 

SPD lädt ein zum Thema „Wohnen in Duisburg“ – Zwangsgeräumte aus Hochheide: Kommet bitte in Scharen!!!

Übermorgen, am Dienstag, dem 19. Februar 2019, lädt ab 18:00 Uhr die SPD alle Interessierten ins Café Museum zu einer Veranstaltung zum Thema „Wohnen in Duisburg“ ein. Moderiert wird die Veranstaltung vom Fraktionsvorsitzenden Bruno Sagurna. Außerdem stehen die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion NRW, Sarah Philipp, die Leiterin des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg, Andrea Bestgen-Schneebeck und der Geschäftsführer der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH, Bernd Wortmeyer, als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Wie schrieb mir heute bereits ein Kollege:

Da wird dann also erzählt, dass die Weißen Riesen in Homberg abgerissen werden müssen, damit Flächenfraß im Süden stattfinden kann?

Ich sag schon mal: Ja.

Nun, ich weiß noch nicht ob mein Terminkalender den Termin am Dienstag hergibt, aber wenn ich es schaffen sollte werde ich versuchen folgende Fragen an die Frau bzw. den Mann zu bringen, es sei denn OB Link mischt sich wieder ein und verweist mich darauf meine nervigen Fragen doch gefälligst schriftlich zu stellen. BIG-LOL.

Hier meine Fragen die natürlich auch jeder andere stellen kann:

Erstens an Bruno „Sagürnchen“ Sagurna: Welche Bäumchen und Wäldchen sollen in nächster Zeit noch dem Duisburger Kettensägenmassakerwahn zum Opfer fallen, damit Investörchen schöne neue und jungfräuliche Bauplätzchen erhalten?

Zeitens an Bernd Wortmeyer: Wie transparent werden die Konzeptvergaben „Am alten Angerbach“ denn erfolgen und wer bestimmt welcher Investor ein gutes Konzept hat? (zur Erklärung: Am alten Angerbach sollen die Vergaben anhand des besten Konzepts und nicht des höchsten Gebotes erfolgen.)

Drittens an Sarah Philipp: Wann erfahren wir mal was Sie als MdL so viel Gutes für Duisburg tun und getan haben und was Sie konkret in Sachen „Wohnen in Duisburg“ tun und getan haben?

Viertens nochmals an Bernd Wortmeyer: Besitzt die Gebag Einfamilienhäuser auf der Carl-Schurz-Strasse am Kaiserberg und vermietet sie diese zu „günstigeren“ Konditionen als üblich? Und wenn ja an wen und warum?

 

Erst Leuchtturmprojekt – jetzt Gutachten – Antwort von der Stadt zur Pflasterung in der City

Beim letzten, dem 5. Innenstadt-Dialog zum Innenstadt-Pakt kam auch der Wirtschaftsdez. Andree Haack zu Wort. Er stellte gleich mehrere Leuchtturmprojekte der Stadt vor. U.a. auch die neue Pflasterung in der City.

Auf meine Entgegnung, dass es ziemliche Mängel bei der neuen Pfalsterung gäbe, wies er auf die Einholung eines Gutachtens dazu hin.

Eine ebenfalls anwesende Dame der NRZ-Redaktion merkte in Richtung Gastgeber OB Link an, dieser hätte wohl der NRZ gegenüber schon von einem bereits vorliegenden Gutachten gesprochen.

Nun habe mal ganz genau nachgefragt und Antwort erhalten.

Hier meine Fragen:

Guten Tag Herr Link,

am letzten Mittwoch kam es beim Innenstadt-Dialog in der Mercatorhalle Raum 6 -vor etlichen Zeugen- zu einem Austausch über den Zustand und die Qualität der neuen Pflasterarbeiten auf der Königstrasse.

Wirtschaftsdezernent Haack gab an, das Gutachten sei noch in Arbeit bzw. in Vorbereitung.

Eine Vertreterin der Presse sagte mir, dass das Gutachten bereits vorläge. Sie konfrontierte Sie auch damit.

Deshalb meine Frage gemäß IFG NRW, die sie bitte binnen 30 Tagen beantworten, ansonsten wende ich mich mit einer Eingabe an den Rat der Stadt:

1. Gibt es bereits ein Gutachten zu den Pflasterarbeiten auf der Königstrasse, weil dort die Pflasterung bereits Risse, Steinbrüche etc. aufweist?

2. Wenn ja, was steht in dem Gutachten, ist es öffentich einsehbar?

3. Wenn die Schuld laut Gutachten beim Pflasterer liegt, wurde dieser bereits in Regress genommen?

4. Wie hoch sind die Kosten des Gutachtens?

5. Fällt die Vergabe des Gutachtens unter irgendwelche Vergaberichtlinien?

6. Wie hoch werden die Kosten des finanziellen Schadens laut Gutachten beziffert?

Danke vorab und Gruß

Michael Schulze

Hier die Antwort (Auszug/Teil):

zu 1. Das Gutachten ist, gemäß den Äusserungen des Beigeordneten Andree Haack, in Vorbereitung und liegt somit noch nicht vor. Dementsprechend erübrigt sich die Beantwortung der Fragen 2. bis 6.

Und im Original als Teil-Screenshot einer .pdf:

Was hinter der angeblichen Auskunft des OB an die NRZ in der Sache angeht, so kann ich nur spekulieren. Wahrscheinlich war der OB gedanklich einfach schon weiter als der Rest der Welt.

Inzwischen (nämlich gestern) habe ich mal Fotos vom Pflaster gemacht. Mein Gutachten lautet: Scheisse.

Und was Gutachten angeht so würde ich mal einen Blick nach Peine werfen. Ja, Gutachten sind schon eine feine Sache.

Wirtschaftsbetriebe antworten auf Anfrage nach Reinigung in der City

Am 25. Januar hatte ich folgende Anfrage an die Stadt gestellt. Dabei geht es um die Reiningung in der City:

Guten Tag Herr Link,

am vergangenen Mittwoch-Abend gab es in der Mercatorhalle eine Veranstaltung unter dem Motto „Pakt für die Innenstadt“ im Rahmen des sog. Innenstadt-Dialog. Sie waren der einladende Gastgeber in Ihrer Funktion als OB und ich war dort Gast.

Bei der Veranstaltung gab es die Möglichkleit Fragen zu stellen, wovon ich auch Gebrauch machte. Unter anderem stellte ich dem Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe nach seinen Einlassungen zu den Verschönerungen durch Blumenkübel und Stromkästen-Kunst, die Frage nach den Reinigungsaufgaben der Wirtschaftsbetriebe in der City.
Leider haben Sie als Gastgeber mir das Wort abgeschnitten und die Antwort des Herrn ging ein wenig unter. Soweit ich verstanden habe, war es Ihnen irgendwie nicht recht das Thema öffentlich zu diskutieren oder meine Anwesenheit war Ihnen nicht Recht, jedenfalls schlugen Sie vor ich möge die Fragen schriftlich stellen.

Was ich hiermit tue.

Meine Fragen lauten also gemäß IFG NRW wie folgt – und ich bitte um eine Antwort innerhalb von 30 Tagen – ansonsten werde ich die Fragen an den Rat einreichen:

1. Welche konkreten und grundsätzlichen Aufgaben inkl. Reinigungsaufgaben haben die Wirtschaftsbetriebe in der City (z.B. Müllentsorgung, Kaugummientfernung, Wildplakate entfernen, Spraybilder entfernen usw.)?

2. Welche Aufgaben haben die Anrainer, Hausbesitzer, Bewohner(Mieter) und Geschäftsleute dort – zB auch auf Sonderflächen – grundsätzlich selbst zu erledigen?

3. Welche Kosten entstehen jährlich seitens der Wirtschaftsbetriebe und welchen Anteil übernimmt die Stadt bzw. bekommt sie in Rechnung gestellt?

4. Gibt es zu Marktveranstaltungen gesonderte Regelungen bei denen auch DuisburgKontor als Kostenverursacher und als Kostenübernehmer eine Rolle spielt?

Gruß

Michael Schulze

 

Hier die Antwort der Wirtschaftsbetriebe:

Sehr geehrter Herr Schulze,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 25.01.2019 an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Herrn Sören Link. Ihr Anliegen wurde mit der Bitte, Ihnen zu antworten, an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR weitergeleitet.

Gerne möchten wir zum Thema Reinigungsverpflichtungen wie folgt Stellung beziehen.

Der städtische Anteil an den Reinigungsgebühren in Duisburg beträgt 23%.

Die Straßenreinigung selbst beinhaltet das Entfernen aller Verunreinigungen aus dem Straßenbereich, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Der Reinigungsumfang bezieht sich auf Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Hierzu zählt auch der von Ihnen erwähnte Innenstadtbereich.

Die Reinigung umfasst den oben beschriebenen Umfang. Die Entfernung von unrechtmäßig angebrachten Plakaten bzw. das Entfernen von Schmierereien gehören nicht zu den regelmäßigen Reinigungsaufgaben, werden aber nach Absprache mit den jeweiligen Eigentümern (Stromkästen, Hauswände etc.) bei Bedarf vorgenommen.

Die Eigentümer sind natürlich gehalten, das Erscheinungsbild der Innenstadt in ihrer Zuständigkeit ebenfalls positiv darzustellen. Dazu dient auch der Innenstadtdialog, der dazu beitragen soll, dass sowohl sämtliche Institutionen als auch die Eigentümer und Geschäftsinhaber an einem Strang ziehen, um den Einkaufsbereich attraktiver zu gestalten. Es gibt allerdings keine Möglichkeit einen Hausbesitzer dazu zu verpflichten z.B. Graffiti oder Plakate an ihrem Eigentum zu entfernen, wenn es sich nicht um verbotene oder anzügliche Bilder/Äußerungen handelt.

Hinsichtlich der Wochenmarktveranstaltungen beauftragt Duisburg Kontor GmbH nach den großen Marktveranstaltungen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR eine Reinigung vorzunehmen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR

Fragen zum Kantpark an die Stadt

Guten Tag Herr Link,

zum Kantpark habe ich nachfolgende Fragen gemäß IFG NRW.

Sie haben 30 Tage Zeit mir Antworten zuzusenden. Ich werde nach Ablauf der Frist, wenn keine Antworten vorliegen, die Fragen an den Rat der Stadt richten.

Fragen:

1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Umbau des Kantparks?

2. Wie hoch sind die Teilkosten für den Umbau/Neubau des Spielplatzes/der Spielplätze inkl. aller Spielgeräte etc.?

3. Wie hoch sind die Teilkosten für das in der Anlage als Bild(001.jpg) beigefügte Spielgerät?

4. Bei einer Begehung am 14.2.(gestern) habe ich bzgl. des Spielgerätes (s.3.) keinen Fallschutz entdeckt, ist dieser unnötig, bisher noch nicht angebracht worden?

5. Wie heissen die beauftragten Planenden und Bausführenden (Namen und Adressen)?

6. Wer sorgt künftig für Instandhaltung, Pflege etc. und wie hoch sind die jährlich dafür veranschlagten Kosten?

Gruß
Michael Schulze

Leuchtturmprojekt Königstrasse-Pflasterung

Vor wenigen Minuten hatte ich mich hier noch mit dem Leuchtturmprojekt aus der Wirtschaftsdezernent Haack’schen Geschichte aus 1001 Nacht, dem Kantpark, beschäftigt, nun gehts um die Pflasterung auf der Königstrasse.

Laut Haack auf dem letzten Innenstadt-Dialog-Pakt-Geschwurbel sei ja auch die Königstrasse mit dem (teilweise) neuen Pflaster ein Duisburger Leuchtturmprojekt.

Deshalb bin ich gestern in Begleitung mal um 15.15 Uhr dort gewesen. Toller Sonnentag und scheiß neues Pflaster. Nicht überall, aber an etlichen Stellen. An zu vielen Stellen. Angeblich, aber wer’s glaubt kommt in die Hölle, soll eine Mängelrüge am Laufen sein. Haack und Link waren sich beim Pakt-Geschwurbel wohl aber nicht ganz einig, ob die Rüge schon läuft oder erst anläuft oder anlaufen sollte.

Weiter unten nur drei Bilder von gestern die alles zeigen was man wissen muß. Ja, das Steuergeld wurde wie immer sinnvoll ausgegeben. Dadurch, dass man so große Fugen gelassen hat, brauchte man weniger Steine. LEUCHTET doch  turmmässig ein. Ach ja und die Kippen verschwinden quasi von der Oberfläche, sind also, wenn man sich ganz flach hinlegt nicht mehr zu sehen.  Das sind allerdings teils so viele, das sie beinahe schon als Fugenfüller betrachtet werden können, nebst anderen menschlichen Hinterlassenschaften wie Kaugummis. Jetzt muß man nur noch die Tauben abrichten, genau in die Fugen rein zu kac… . Perfekt, auch beim Fugenmaterial gespart. Die vielen abgebrochenen Ecken bereiten mir allerdings Kopfschmerzen, da habe ich bisher keine Lösung. ÜberlegÜberlegÜberleg: Das ist Kunst. Tja, der eine schmeisst Butter in die Ecke und Duisburg bricht die Ecken ab.

Da fällt mir ein, dass ich letztens auf der Kö einen Typen traf der Herrn Haack so verdammt ähnlich sah. Der zischte mich fast unverständlich an: Willze Ecke kaufe? Is Leuchtturmecke. Viel wert, bald. Kannze Ebay tun.

 

Die unendliche Geschichte: Kantpark

Im März sollen angeblich 90% des Kantparks fertiggestellt sein. Nach dem wir vom DUISTOP-Team gestern mal zu zweit dort waren, würde ich sagen 90% sind scheinbar eine dehnbare Zahl oder es ist der März 2020 gemeint.

Bei schönstem Sonnenschein haben wir gegen 14.30 Uhr dort nur einen einzigen Arbeiter entdeckt, der um 14.50 Uhr immer noch allein war.

Ca. ein Drittel des Parks sind noch umzäunt und eher als Baustelle, denn als Park zu betrachten.

Wohlgemerkt verbleiben noch 14 Tage – abzüglich zwei Wochenenden.

Wo die Millionen hingeflossen sind kann ich mir denken, aber wofür sie ausgegeben wurden ist mir schleierhaft. Allein der neue Kinderspielplatz soll angeblich 600.000 EU gekostet haben. Naja.

Teuerstes Einzelteil wird wohl das hier abgebildete „Spielzeug“ sein.

Einen Fallschutz habe ich nicht entdecken können. Aber wir wissen ja wie die Kids von heute sind, die tun genau das was wir Ihnen sagen, nämlich bloß nicht von aussen hochklettern.

Wieviel Spielgeräte für Spielplätze kosten kann man gut googeln, einfach „Spielplatzgeräte“ eingeben.

Da tauchen dann Sachen auf wie diese: Kletterdschungel Duisburg

https://www.spiel-bau.de/klettern/kletterdschungel-duisburg.html#!7.6650_E_Kletterdschungel_Duisburg

Aber auch Spielplatzgeräte-Serien mit dem wirklich vielversprechenden Namen FIASKO – und ganz süß FIASKOLINO:

http://katalog.spielplatzgeraete-maier.de/gesamtkatalog_2018-2019/242/

Ich muß dabei gerade an meinen Bruder denken, der mal den Daumen unter eine Wippe, …

Apropos Fiasko: Der Kantpark ist eins. Auch, weil so viele Bäume hätten besser nicht gefällt werden sollen. Zudem fehlen jede Menge Bänke und Abfallbehälter. Aber es sind ja noch 14 Tage in denen viel passieren kann.

Zum Schluß ein Wort Immanuel Kants zum 1. März:

Lachen: Ein Affekt aus der plötzlichen Verwandlung einer gespannten Erwartung in nichts.

 

Stadt antwortet zum Thema Grundsteuer – Teil 2 – und wieder nur teilweise

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, die Stadt hat mal wieder geantwortet – zumindest teilweise, diesmal auf Fragen zum Thema Grundsteuer, die ich am 15. Januar wie folgt gestellt habe.

Den ersten Teil der Antwort habe ich in den letzten Tagen bereits veröffentlicht. Nun erhielt ich einen zweiten Teil an Antworten, womit aber meine Fragen immer noch nicht vollständig beantwortet sind.

Hier nochmals meine Fragen sowie der ersten Antwortteil und darunter -also ganz unten- der zweite Antwortteil.

Ich bitte um Nachsicht es so zu veröffentlichen, aber ich weiß ja nicht wann letztlich die einzelnen Teile kommen. Warte ich nun auf den dritten Teil und veröffentliche alles  erst dann, ist alles ev. schon gar nicht mehr aktuell. 

Hinweis: Die Fragen zur Grundsteuer werden ja gerade auch in Mülheim heiss diskutiert.

Hier meine Fragen:

Guten Tag Herr Link,

ich habe folgende Anfrage gemäß IFG NRW zum Thema Grundsteuer, die Sie bitte binnen 30 Tagen beantworten.

Unter Ihrer Haushaltsführung und in Ihrer Amtszeit wurde die Grundsteuer B zuletzt in 2015 auf den Hebesatz in Höhe von 855 % erhöht.
Damit ist sie im Vergleich zum Zeitpunkt Ihres Amtsantritts 2012 (590 %) rund 45% höher geworden.

Sie rühmen sich z.Z. mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies könnte auch eine Folge höherer Einnahmen aus der Grundsteuer B sein. Auch die Nachbarstadt Mülheim beweist gerade eindrucksvoll im Hauruckverfahren wie das geht oder auch nicht. Vllt. schiesst sie sich auf Umwegen ein Eigentor, weil auf der anderen Seite die Ausgaben steigen.
Dass in Duisburg der Haushalt trotzdem ausgeglichen ist, ist sicherlich anderer Finanz-Kosmetik zu verdanken, so meine Meinung.

Deshalb folgende Fragen:

1.) Die Stadt Duisburg hat zahlreiche Räume/Flächen in privaten Immobilien bzw. sogar ganze Gebäude von privat angemietet.

a) Trifft es zu, dass in diesen Fällen der private Eigentümer – wie es zu vermuten ist – die erhöhte Grundsteuer B zahlen muss und diese dann an die Stadt als Mieter weitergibt?

b) Falls a) zutrifft: Wieviel Grundsteuer muss die Stadt auf diesem Umweg seit 2012 selbst zusätzlich zahlen?

2.) Neben angemieteten Gebäuden gibt es ev. noch zahlreiche große Objekte, für die PPP-Verträge abgeschlossen wurden, z.B. für die Mercatorhalle.

a) Muss in diesen Fällen das beauftragte Unternehmen(der Vermieter) die Grundsteuer zahlen oder ist es vertraglich geregelt, dass die Grundsteuer an die Stadt weitergegeben werden kann?

b) (weggefallen)

c) Wieviel Grundsteuer war seit 2012 in diesem Fall zusätzlich durch die Stadt zu zahlen oder ev. durch städtische Töchter, was wiederum den Ertrag und die Ausschüttung an die Stadt mindert?

3.) Auch städtische Gesellschaften und Beteiligungen besitzen teilweise sogar große Grundstücke und Gebäude.

a) Müssen auch städtische Gesellschaften/Beteiligungen als Grundeigentümer Grundsteuer zahlen?

b) Wieviel Grundsteuererhöhung ist letztendlich hier von der Stadt selbst zu tragen, nachdem ggfs. Weiterbelastungen an Mieter und Anteile privater Mitgesellschafter herausgerechnet wurden?

4.)

a) Werden die erhöhten Miet-Nebenkosten durch die Grundsteuer B für Aufstocker nach Hartz IV bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigt?

b) Wirken sich die erhöhten Miet-Nebenkosten durch Grundsteuer bei der Berechnung des Regelsatzes für die Bezieher von ALG II aus oder müssen diese Kosten aus den bisherigen Regelsätzen beglichen werden?

c) Wird der Duisburger Mietspiegel entsprechend der Grundsteuer-B-Erhöhung angepasst?

d) Mit welchen zusätzlichen Kosten wird der Haushalt der Sozialagentur durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet?

Erhalte ich von Ihnen keine Antworten, reiche ich die Anfrage Mitte Februar an den Rat der Stadt ein.

Gruß

Michael Schulze

Daraufhin antwortete die Stadt wie folgt per .pdf, wovon ich einen Screenshot gemacht habe. Dies ist also nochmals der erste Teil der Antworten:

Hier die Antworten der Stadt zu 1. und 2.:

 

Und hier kommt der zweite Teil der Antworten, leider aber nicht zu den Fragen unter Punkt 3., sondern nur zu Punkt 4. und zwar von einem anderen Amt – Amt für Soziales und Wohnen. Anzumerken ist, dass dabei auf eine angebliche Mail vom 28.1. Bezug genommen wird, meine Mail ist aber vom 15.1.:

Sehr geehrter Herr Schulze,

mit Mail vom 28.01.2019 übersandten Sie eine Anfrage gemäß IFG NRRW zur Grundsteuer.

Die Frage 4 der Anfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Soziales und Wohnen und wird von hier wie folgt beantwortet:

4a. Werden die erhöhten Mietnebenkosten durch die Grundsteuer B für Aufstocker nach Hartz IV bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigt?

Die Grundsteuer B ist Bestandteil der Betriebskosten bei den Kosten der Unterkunft und darf somit auf die Mieter umgelegt werden.
Bei der Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für ALG II Bezieher ist die Grundsteuer B Erhöhung berücksichtigt worden.

4b. Wirken sich die erhöhten Mietnebenkosten durch Grundsteuer bei der Berechnung des Regelsatzes für die Bezieher von ALG II aus oder müssen diese Kosten aus den bisherigen Regelsätzen beglichen werden?

Die Grundsteuer B ist nicht Bestandteil der Regelsätze, sondern Bestandteil der Kosten der Unterkunft. Somit wirkt sich eine Erhöhung der Grundsteuer nicht auf die Höhe der Regelsätze aus und ist nicht aus den Regelsätzen
zu bestreiten.

4c. Wird der Duisburger Mietspiegel entsprechend der Grundsteuer B Erhöhung angepasst?

Nein, Basis des Mietspiegels ist die Nettokaltmiete.
Während Kosten für kleinere Instandhaltungen enthalten sind, sind keinerlei Betriebskosten, keine Kosten für die Sammelheizung und Warmwasserversorgnung enthalten.
Zur Vergleichbarkeit der Mieten ist es erforderlich, im Mietspiegel einen einheitlichen Mietbegriff zu verwenden. Da sich beim Anschluss von Mietverträgen die Vereinbarung von Nettokaltmieten durchgesetzt hat, wird im Mietspiegel
generell die Nettokaltmiete (Grundmiete) ausgewiesen.
Gemäß zweiter Berechnungsverordnung – II. BV § 41 (3) Nr. 1 zählt die Grundsteuer zu den Betriebskosten.

4d. Mit welchen zusätzlichen Kosten wird der Haushalt der Sozialagentur durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet?

Die Kosten der Unterkunft werden zwar von der Sozialagentur, hier das jobcenter Duisburg ausgezahlt, aber vom kommunalen Träger, also von der Stadt Duisburg, erstattet. Insofern wird der Haushalt des jobcenter Duisburg durch die Erhöhung der
Grundsteuer nicht belastet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Amt für Soziales und Wohnen