Link legt nach bei KG-Debatte – angeblich – herauskommt ein Pups

Wenn man nur die Überschrift des aktuellen WAZ-Artikels zur Kindergeld-Debatte des Herrn OB liest, ist man geneigt zu denken, boh jetzt kommts. Herauskommt aber nur ein müder Pups.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/kindergelddebatte-duisburgs-ob-soeren-link-legt-nach-id215131061.html

Es gibt gerade mal zwei Zahlen aus Duisburg: Von den 3.636 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus Rumänien und Bulgarien sind aktuell 1.448 in Arbeit.

Laut 2. Sozialgesetzbuch ist der Begriff erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ein Begriff aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Herr Link kann aber nicht jeden einfach dahinein „kasten“, also qua seiner privaten Festlegung zum Arbeitssuchenden erklären. Demzufolge müssen noch viele andere Zahlen auf den Tisch, nur dann bekommen wir ein echtes Bild.

Das sich die WAZ so simpel mit ihrer Arbeit begnügt, ist auch nicht gerade ein Ruhmesblatt.
So jedenfalls bleiben viel Fragen offen. Ist das vllt. so gewollt?

Ist die Bestellung von Thomas Krützberg als wfbm-Aufsichtsrat korrekt abgelaufen?

2017 machte Herr Spaniel als Aufsichtsrat der wfbm nicht weiter und OB Link schlug Herrn Krützberg vor – vielmehr bestimmte er ihn als Nachfolger. Ich habe Zweifel ob dieses „Verfahren“ konform geht mit den Bestimmungen der Gemeindeordung NRW (GO NRW). Aus diesem Grunde bekam der OB soeben dieses Schreiben von mir:

Guten Morgen Herr Link,

(Herrn Krützberg, Frau Klein zur Kenntnisnahme)

im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der wfbm (überhöhte Bezahlung der GF Rosalyne Rogg u.a.) habe ich diverse Gesetze überprüft.

Dabei ist mir aufgefallen, dass Sie Herr Link in drei Fällen (wfbm, DuisburgKontor und Sana Kliniken) zuletzt  in 2017 jeweils Ihre Vertreter selbst bestimmt haben. Dazu gab es nur eine Mitteilungsvorlage an den Rat und keine Beschlussvorlage. Dies wird ev. ähnlich in den zurückliegenden Jahren erfolgt sein. *s.u.

Laut Niederschrift wurde darüber jedoch vom Rat nicht abgestimmt, sondern Ihre Entscheidung wurde nur zur Kenntnis genommen .

Gemäß GO NRW §113 Punkt 3 entscheidet jedoch der Rat über die Entsendung. Im Falle wfbm-Aufsichtsrat hätte also über die Entsendung Herrn Krützbergs eigentlich der Rat entscheiden müssen.

Ich verstehe die Gemeindeordnung jedenfalls so.

Aus diesem Grunde sende ich Herrn Krützberg und Frau Klein von der Bezirksregierung (Kommunalaufsicht)  dieses Mail zur Kenntnisnahme.

Ich fordere Sie nunmehr auf mir kurzfristig mitzuteilen ob der Gesetzessachverhalt wie ich ihn verstehe korrekt ist und Sie und der Rat damit gegen die Gemeindeordnung verstossen haben. Oder ob alles korrekt abgelaufen ist. Danke sehr.

Weiter unten die entsprechenden Links.

Gruß

Michael Schulze

 

§ 113 (Fn 38)
Vertretung der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen

(3) Die Gemeinde ist verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, daß ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muß der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen.

Mitteilungsvorlage – 27.11.2017

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1583586&type=do&

Niederschrift – S. 168 – 27.11.2017

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1590361&type=do&

 

* Im Jahre 2012 wurde laut Duisburger Ratsinfosystem Herr Spaniel einfach mal eben im Handstreich von seinem Vorgänger Dr. Greulich(Vertreter von OB Link) als wfbm-Aufsichtsratsvorsitzender „bestimmt“. Eine Zustimmung des Rates  gab es damals auch nicht.

Auskunftsersuchen an Ratsfrau Elke Patz

Elke Patz(SPD) ist in der Duisburger Politik an vielen Stellen und in vielen Positionen zu finden.  DUISTOP-Stadtmagazin und die DUISTOP-Initiative haben sich das Ziel gesetzt kritisch nachzufragen und transparente Infos einzufordern. Deshalb ging heute folgendes Auskunftsersuchen an Frau Patz:

Sehr geehrte Frau Patz,

www.duistop.de ist ein kritisches neues Stadtmagazin für Duisburg.

Wir bzw. ich als Chefredakteur beschäftigen uns schwerpunktmässig mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft in der Stadt.

Im Rahmen unserer/meiner Recherchen in diversen Angelegenheiten habe ich folgende Bitte an Sie:

Laut Ratsinfosystem

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/kp0050.asp?__kpenr=3228m

sind Sie in etlichen Funktionen tätig, im Rat und etlichen Ausschüssen sowie in Aufsichtsgremien städtischer Töchter.

Auf der anderen Seite sind Sie Justizbeamtin am Landgericht.

Nun ist es so, dass Sie als Beamtin laut BBG zwar politisch(tätig) sein dürfen(Parteimitgliedschaft, Parteiamt), im Falle von Parlamentszugehörigkeiten aber andere Massstäbe angelegt werden.

Ob dies auch kommunale Parlamente, also Stadträte, betrifft, weiß ich eben nicht. ( s. https://www.dbb.de/beamte/beamtenstatus-dienstrecht/beamte-und-politik.html )

Deshalb bitte ich Sie hiermit um eine möglichst kurzfristige Aufklärung ob Ihnen als Justizbeamtin am Landgericht, dass ja durchaus auch mit „städtischen“ Angelegenheiten befasst ist (zB LoPa-Verfahren), eine Ratstätigkeit erlaubt ist sowie die in Ausschüssen und Aufsichtsgremien städtischer Töchter.

Danke vorab. Verweise auf Gesetze, Kommentare, Urteile sind von mir ausdrücklich erwünscht.

Ich werde erstmal Ihre Antwort abwarten, antworten Sie nicht, wende ich mich an Ihren Dienstherrn.

Gruß

Michael Schulze

Was wusste und weiß Sarah Philipp (MdL) von den Vorgängen bei der wfbm?

Um Licht ins Dunkel dieser Frage zu bringen habe ich die ambitionierte Politikerin (SPD)  angeschrieben. Mir ist wohlbekannt, dass Frau Philipp bei Fragen von mir immer ein paar Anläufe für die Antwort braucht oder eben gar nicht antwortet. Aber wir wissen ja alle, was „nicht zu antworten“ in diesen Zeiten bedeuten  kann. Hier mein heutiges Schreiben an sie:

 

Guten Tag Frau Philipp,

laut Beteiligungsbericht der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2016 (der neueste den man zZ bekommen kann) waren Sie 2016 nichtstädtische Vertreterin im Aufsichtsrat der wfbm.

Laut Ihrer Vita auf philipp-fuer-duisburg.de sind Sie das immer noch. Und zusätzlich im Vorstand der Lebenshilfe, die ja bekanntlich zu 25% an der wfbm beteiligt ist.

Die Causa Rogg/wfbm dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Auch dadurch, dass ich Sie unlängst um Ihre Meinung dazu bat.

Leider haben Sie bis heute nicht geantwortet.

Deshalb nun mein erneutes Anschreiben mit der Frage:

Was wussten Sie Frau Philipp als Aufsichtsratsmitglied der wfbm und Vorstandsmitglied der Lebenshilfe von den Vorgängen um die Vergütung(en) von Frau Rogg?

Gruß

Michael Schulze

Denn Sie wissen nicht was sie tun (sollen).

Nun hat man gerade den Fall Rogg an der Backe und kann sich wegen der Beteiligungshöhe von 50% noch soeben rausreden, da naht der nächste Fauxpas-Hinweis.

Heute früh habe ich OB Link, Herrn Krützberg und Frau Dr. Kulendik in einer Sache zu DuisburgKontor angeschrieben. Die Stadt hält 100% der Anteile an der DuisburgKontor GmbH. Die Firma hatte ich schon diverse Male direkt angeschrieben, vor allem wegen Fragen zu Märkten und Stellplatzkonditionen, heute gehts um die Geschäftsführer Joppa und  -siehe da- Krützberg.  Sitzt Letzterer nicht als AR-Vorsitzender auch bei der wfbm? Tatsächlich. Und der Mann ist Beigeordneter und Sozialdezernent. Chapeau.

Wie dem auch sei, hier mein Schreiben – ach ja, Frau Dr. Kulendik ist vom 1.8. bis zum 29.8. nicht zu erreichen:

Guten Morgen Frau Dr. Kulendik, Herr Krützberg, Herr Link,

bei Durchsicht des Beteiligungsberichts 2016 der Stadt Duisburg sowie der im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz der DuisburgKontor GmbH für 2016 ist mir aufgefallen, dass Herr Krützberg neben Herrn Joppa seit 1.1.2016 Geschäftsführer der DuisburgKontor GmbH ist.

Herr Krützberg ist gleichzeitig Beigeordneter/Sozialdezernent der Stadt Duisburg.

Mal abgesehen davon, dass ein Tag nur 24 Stunden hat und ich nicht verstehe wie manche Menschen derartige Aufgaben alle sinnvoll unter einen Hut bekommen und warum DuisburgKontor zwei Geschäftsführer braucht, habe ich festgestellt, dass für 2016  die Bezüge von Herrn Joppa und von Herrn Krützberg in der Bilanz nicht individualisiert ausgewiesen werden.

Dies obwohl der Public Governance Kodex der Stadt eindeutig bestimmt, dass bei einer Anteilshöhe der Stadt über 50% an einem Beteiligungsunternehmen die Bezüge der GFs individualisiert ausgewiesen werden müssen.

Ich kann nicht nachvollzeihen, warum dies so schwer ist sich an die selbstauferlegten Regeln zu halten.

Ich möchte ferner wissen a) ob DuisburgKontor tatsächlich eine Doppelspitze braucht, b) ein Beigeordneter/Sozialdezernent zusätzlich als GF einer GmbH fungieren muß und darf, c) was einen Sozialfachmann zu einem Fachmann in Sachen Events und Veranstaltungen macht, d) ob nach dem Wechsel des GF-Postens von Herrn Joppa zu Herrn Kluge -ab dem 1.7.2018- Herr Krützberg weiter GF bleibt?

Gruß

Michael Schulze

PS

Warum wird auf dieser Seite https://duisburg.de/service/suche.php?sp%3Aq=ratsinfo&sp%3Asearch=siteSearch
der Beteiligungsbericht von 2008 veröffentlicht. Wir haben bereits 2018.

 

Wie ist das eigentlich Frau Dr. Kulendik?

Duisburgs Compliance-Beauftragte und damit oberste zuständige Korruptionbekämpferin ist seit 2013 Frau Dr. Petra Kulendik.

Die Juristin wurde damals als „Beauftragte für Korruptionsvorbeugung und Unternehmensethik“ installiert. Just als Stabsstelle „Compliance – Korruptionsvorbeugung und Unternehmensethik“ im Dezernat des Oberbürgermeisters.  Eigentlich schon eine Lachnummer. Die Aufgabe an sich ist natürlich lobenswert.

Naja, wie dem auch sei, die Dame dürfte viel zu tun haben. Allein zur Zeit ihrer Inthronierung gabs ja diverse Vorfälle: Beim Bau der Mercatorhalle wurde die Hand aufgehalten, beim städtischen Einkauf (ESD) die städtische Kreditkarte  zum privaten Shoppen benutzt und auch im Straßenverkehrsamt soll nicht immer alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Dazu Unsicherheiten bei städtischen Mitarbeitern*Innen, wie sie mit Spenden, Einladungen und Zuwendungen umgehen sollen.

Fünf Jahre später dürfte die Arbeit nicht weniger geworden sein.

Für mich stellt sich daher ganz aktuell die Frage: Wie sehr ist Frau Dr. Kulendik eigentlich auf den Job/die Aufgabe und nicht auf bestimmte Personen wie z.B. den OB eingeschworen? Ich hatte Ihr ja bereits im letzten Jahr am 13. Oktober einen Brief geschrieben und meinen Unmut über diverse Dinge geäußert:

 

Guten Abend Frau Dr. Kulendik,

 

also mal ganz ehrlich, Sie hätten sich den Vorgang mit den beiden Anträgen gem. §24 GO NRW(Joppa sowie Nellen/Kopka) aber auch mal auf Termin legen können, damit ich Sie daran nicht erinnern muß.

Und überhaupt verstehe ich unter Unternehmensethik gänzlich was anderes, im Auftreten und im Handeln.

Deshalb gleich noch weitere Vorgänge die (1.-6.) seit Wochen/Monaten einer Antwort harren und die ich zwischenzeitich als Redakteuer der XXX in Form von Presseanfragen gestellt habe – Frau Kopka und ihr Mitarbeiterstab(Amt für Bürgerdialog und Kommunikation) sowie Herrn Link dürfte alles bekannt sein:

1. der leidige Vorgang um Frau Bungardt, der sich hinschleppt und immer noch einer abschließenden Klärung bedarf – mit dem Fall müssten Sie persönlich längst selbst befasst sein

2. meine Fragen zu den Kosten der neuen Fernbushaltestelle am HBF

3. meine Fragen zu den Vorgängen/Kosten rund um die Pumpanlage im/am Innenhafenbecken

4. meine Fragen zu den tatsächlichen Haushaltszahlen betreffend die Parkraumbewirtschaftung / Kosten für WBD etc.

5. meine Fragen bzgl. der Kosten für die Mercatorhalle p.a., die von der IMD nur bruchstückhaft beantwortet wurden und deshalb eines abschließenden Statements harren

6. meine Fragen nach dem Ablauf der OB-Wahl (direkt ans Wahlamt gemailt)

7. und last but not least ganz aktuell: die Frage nach den PCB-Messungen in Schulräumen

Wenn es sich tatsächlich um eine Verwaltung (Konzern Duisburg) mit einem hohen ethischen Anspruch handeln würde, müsste ich auf die Antworten nicht so lange warten.

Wenn Sie ihren Job ernst nähmen, würden Sie den entsprechenden Leuten mal gehörig auf die Füße treten.

Ansonsten ist Ihr Amt ziemlich Makalutur und Ihre Bezahlung reine Geldvergeudung.

Diese Mail erhalten Sie von mir als Redakteur der XXX. Gehen Sie also davon aus das ich die Sache publik mache. Aus diesem Grunde werde ich dieses Mail heute noch als „offenen Brief“ veröffentlichen.

Gruß

M. Schulze

*XXX steht für ein hiesiges Online-Magazin

Vom Rechnungsprüfungsamt bis heute keine Antwort

In der Sache wfbm/Rogg hatte ich OB Link erstmalig Ende Januar 2018 direkt angeschrieben. Ebenso hatte ich Ihn in der Sache „Bungardt und Kollegin“ (zwei städtische Beschäftigte bei dem privaten Verein City-Du e.V.) mehrfach angeschrieben. Letzteres hatte ich auch der städtischen Compliance-Beauftragten Frau Dr. Kulendik mehrfach mitgeteilt.

Beide Fälle trug ich am 6. Juni -da von Herrn Link keine Antworten kamen- auch dem Rechnungsprüfungsamt vor. Bis heute – 10 Wochen später(!)- habe ich keinerlei Reaktion oder gar Antwort erhalten. Kann man den Institutionen noch trauen?

Hier mein Mail ans Rechnungsprüfungsamt der Stadt Duisburg vom 6. Juni 2018:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in mehreren Angelegenheiten habe ich die Stadt Duisburg und teils auch Beteiligungsgesellschaften um Auskünfte gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW gebeten. Meine Anfragen wurden trotz mehrfacher Erinnerungen jedoch nicht beantwortet. Dabei geht es um durchaus relevante finanzielle Angelegenheiten.

Die Stadt weiß um die derzeit überlasteten Verwaltungsgerichte und ich denke eine gerichtliche Klärung bzw. eine gerichtliche Durchsetzung meiner Anliegen würde Jahre dauern.

Ich wende mich nun an Sie um vllt. über das Rechnungsprüfungsamt an die Informationen zu kommen.

Drei konkrete Fälle würde ich Ihnen daher schildern bei denen ich auch für die Rechnungsprüfung relevante Sachlagen vermute.

1. Zwei angestellte oder verbeamtete MitarbeiterInnen der Stadt arbeiten in einem privaten Verein nutzen aber z.B. die Kommunikationsmögl. der Stadt (z.B. Email-Adressen) etc. Eine Meldung an das Zollamt wegen mögl. unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ist bereits von mir veranlasst worden, nur bekomme ich dazu keine weiteren Infos über mögl. Ermittlungen und Ermittlungsergebnisse.

2. Die Bezüge einer Geschäftsführerin einer gGmbH an der die Stadt 50% Anteile hält werden nicht veröffentlicht obwohl der Public Corporate Governance Kodex der Stadt dies vorschreibt.
Möglicherweise sind die Bezüge exorbitant hoch und es liegen eine Gefährdung der Steuervorteile – auch rückwirkend – sowie eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

3. In vorbenannter gGmbH (s. 2.) gibt es Buchungsvorfälle die meines Erachtens einer Prüfung unterzogen werden müssten. Dabei handelt es sich um interne Verrechnungen deren Summen/Salden deckungsgleich sind mit anderen Geschäftsvorfällen mit Personen der Stadtverwaltung weshalb ein Untreueverdacht nahe liegt.

Bitte geben Sie mir kurzfristig Bescheid ob Sie zuständig sind und mir weiterhelfen können. Danke.

MfG

Michael Schulze

Mindestlohn für behinderte Menschen – Krützberg anscheinend wenig auskunftsfreudig

Ich hatte gestern die Frage öffentlich gestellt wie es denn mit dem Mindestlohn für Menschen mit Handicap aussieht. Aufmerksame Leser haben sich gekümmert, deshalb folgende Infos:

Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Es verpflichtet dazu allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen festgelegten Mindest-Stundenlohn zu zahlen. Mit der Einführung sollte u. a. die Zahl der Menschen die trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Sozialleistungen angewiesen waren, verringert werden.

Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Werkstattbeschäftigte gerichtlich abgelehnt

Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer typischen Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden, stehen gemäß § 138 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie sind somit keine Arbeitnehmer*innen. Das Mindestlohngesetz gilt daher für sie nicht. So hat es das Arbeitsgericht Kiel am 19.06.2015 (Az. 2 Ca 165 a/15) entschieden. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat dieses Gerichtsurteil bestätigt (Beschluss vom 11.01.2016 – Az. 1 Sa 224/15).

Behinderte Menschen erhalten wegen ihrer dauerhaften teilweisen oder vollen Erwerbsminderung und zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts Leistungen der Grundsicherung oder eine Rente. Zudem erhalten sie in der jeweiligen Werkstatteinrichtung rehabilitative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

In einem aktuellen Artikel greift die NRZ die mögliche geringere Bezahlung der Behinderten bei der wfbm-Duisburg nochmals auf. Es wurde im Rahmen der Causa Rogg kolportiert, dass dort weniger verdient würde als in vergleichbaren Einrichtungen.

Die Stadt, insbesondere Herr Krützberg, Sozialdezernent und Aufsichtsratschef der wfbm seit 1.11.2017, mauert anscheinend bei konkreten Nachfragen.

https://www.nrz.de/staedte/duisburg/eine-komplizierte-gehaltsfrage-in-der-duisburger-wfbm-id215100209.html

 

Statement von Bärbel Bas, MdB, zur Sache wfbm/Rogg

Ich hatte vor ein paar Tagen die zwei MdBs Bas und Özdemir sowie die vier MdLs Philip, Jäger, Börner und Bischoff (alle sechs SPD) angeschrieben und um eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorgängen in der Sache wfbm/Rogg sowie zu den Genossen Link und Spaniel gebeten.
Frau Bas hat als erste wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Schulze,

das wichtigste ist für mich, dass die Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Duisburg keinen Schaden nimmt. Dazu ist eine lückenlose Aufklärung wichtig. Die Untersuchungen der Bezirksregierung können dazu genauso beitragen, wie die begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die von Sören Link angestoßene Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses. Der Aufsichtsrat hat, nachdem er die Fakten auf dem Tisch hatte, schnell reagiert. Jetzt geht es darum, festzustellen, wie es zu dieser Situation kommen konnte, und sicherzustellen, dass sich das nicht wiederholt.

Freundliche Grüße
Bärbel Bas, MdB