Anfrage bei Mahmut Özdemir (SPD, MdB) wegen seiner Treffen mit Interessenvertretern

Guten Morgen Herr Özdemir,

aus Ihrer Website oezdemir-fuer-duisburg.de habe ich folgende Textstelle kopiert:

(Zitat)Immer stelle ich mich der mit meinen Aufgaben verbundenen Verantwortung. Transparenz ist meine oberste Priorität: Stets lege ich die
ausschlaggebenden Argumente offen, die zu meiner Entscheidung führten.
Mir ist wichtig, dass Sie wissen, welche Argumente und Interessen mich
leiten. Ohne transparente Kommunikation ist ehrliche Politik nicht
möglich. Denn: Politische Entscheidungen sind Kommunikationsprozesse!
Diese Grundüberzeugung schließt ein, dass ich Ihnen lückenlos darlege,
in welchen Vereinen und Verbänden ich mich engagiere und im Rahmen
meiner Öffentlichkeitsarbeit auch meine Treffen mit
Interessensvertretern anzeige.

Ich hatte Sie schon mal darum gebeten(vor mind. einem halben Jahr, wenn nicht länger) mir transparent offenzulegen mit welchen Interessenvertretern Sie sich denn getroffen haben oder treffen.
Bis heute habe ich von Ihnen nichts gehört oder gelesen.
Bitte holen Sie das doch endlich mal nach, es wirkt sonst unglaubwürdig.

Schreiben Sie doch bitte gleich auch die Vereine und Verbände dazu, die Sie in dem obigen Text andeuten.

Ich werde meine Anfrage sowie Ihre Antwort auf DUISTOP.DE veröffentlichen.

Einen schönen Freitag und danke vorab.

Gruß

Michael Schulze

Anfrage(en) per IFG an Dr. Krumpholz wegen Baumfällungen

Folgende Anfrag(en) habe ich heute gemäß IFG NRW an Herrn Dr. Krumpholz, Dezernat VI der Stadt Duisburg, gesendet:

 

Guten Tag Herr Krumpholz,

ich habe folgende Anfrage(n) per Informationsfreiheitsgesetz NRW an Sie. Bitte anworten Sie gesetzeskonform innerhalb von 30 Tagen. Danke vorab.

Bitte stimmen Sie gleichzeitig zu dass Ihre Antworten veröffentlicht werden dürfen, konkret auf DUISTOP. Ansonsten lehnen Sie dies bitte ausdrücklich ab.

Hier meine Fragen:

1. Ist es richtig dass es im Jahre 2013 ein Bürgerbegehren gab was sich konkret gegen die Abholzung von Bäumen in der Innenstadt richtete?

2. Wenn ja, wann wurde es „gestartet“?

3. Waren Sie zu diesem Zeitpunkt in einem Amt bei der Satdt Duisburg mit der Angelegenheit(Baumfällungen und/oder Bürgerbegehren) in irgendeiner Form befasst?

4. Haben Sie entgegen der Bestimmungen der  Gemeindeordnung NRW -bei bereits begonnenem Bürgerbegehren- die Fällung der Bäume um die es ging in die Wege geleitet?

5. Wurden Sie Punkt 4. betreffend und wenn mit JA beantwortet dazu von anderen Personen aus Duisburger Ämtern unterstützt? Wenn ja von wem?

Gruß

Michael Schulze

Jetzt wirds eng! Auch für OB Link? Staatsanwaltschaft ermittelt in der Sache wfbm/Rogg

Ja alle Achtung, die Staatsanwaltschaft Duisburg ist ganz zügig. Jetzt ermittelt sie in der Sache wfbm/Rogg wegen zu hoher Bezüge. Der Verdacht auf den ich OB Link mehrfach seit Ende 2017 hingewiesen habe und der von ihm scheinbar missachtet wurde, könnte sich nun auch für ihn zum Problem auswachsen. Ich hatte die Staatsanwaltschaft übrigens bereits im Mai angeschrieben. Auch das Finanzamt hatte ich informiert.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-wfmb-staatsanwaltschaft-prueft-anfangsverdacht_aid-24132545

Ende Januar schrieb ich ihm noch als Redakteur eines hiesigen Blogs und woillte wissen wieso die Bezüge von Frau Rogg nicht veröffentlicht werden.

Ich verwies auf den kritischen correctiv-Artikle aus 2017. Mein Schreiben befindet sich weiter unten.

Link hat also scheinbar die Sache einfach laufen lassen, obwohl sie ihm mindestens seitdem sein durfte, es sei denn er liest oder bekommt meine Mails nicht und er hat keine Presseauswertung(umgangsspr. Schnipseldienst). Und: Angeblich geht doch alles über seinen Tisch. Komisch, solche Dinge nicht?

Ich werde die Staatsanwaltschaft nochmals anschreiben und „erinnern“.

Wichtig auch der Passus im wfmb-Gesellschaftervertrag:

Ich denke es muß unterschieden werden zwischen

Der OB sitzt im AR oder sein Vertreter (so scheint es bei der wfbm formuliert zu sein)

oder

Der OB sitzt als Vertreter des Anteilseigners im Aufsichtsrat oder ein anderer Vertreter des Anteilseigners

Soweit ich weiß kann sich ein AR-Mitglied nicht vertreten lassen bei Abstimmungen und Entscheidungen, es gibt nur so etwas wie einen Stimmboten.

 

Hier meine Redaktionsmail an Link vom Ende Januar 2018:

Sehr geehrter Herr Link,

Mitte Dezember 2017 habe ich einen Artiklel verfasst bei dem es um die Geschäftsführerin der WFBM (Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung) Frau Roselyne Rogg ging. Laut Recherchen u.a. von correctiv.org konnte das Gehalt/die Vergütung von Frau Rogg nicht ermittelt werden und die Stadt wollte dies bis dato auch nicht bekanntgeben. Aus diesem Grunde greife ich das Thema erneut auf und frage Sie meinerseits nach dem Jahresgehalt/der Jahresvergütung von Frau Rogg in 2014, 2015, 2016.

Ich habe aktuell einen Blick in den Bundesanzeiger geworfen und ebenfalls keine Gehalts-/Vergütungsangabe gefunden.

Dort ist lediglich vermerkt(Zitat): Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen früherer Geschäftsführungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

Meine Anfrage stütze ich insbesonders auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Duisburg https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/public_corporate_governance_kodex.php in dem diese individualierten Offenlegungen von Gehältern/Vergütungen eindeutig verankert sind. Insofern ist die Unterlassung einer Veröffentlichung in der Bilanz oder auch auf Anfrage nicht nachvollziehbar und ein Verstoß gegen den Kodex.

Im Kodex ist allerdings auch erwähnt, dass (Zitat)
Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass diese – vom Rat verabschiedete -Richtlinie für alle Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg eine verbindliche Grundlage darstellt. Soweit erforderlich, sollen die Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen entsprechend angepasst werden.

Insofern kann es auch sein, dass Sie persönlich hinsichtlich Ihrer „Hinwirkung“ seit Ihrem Amtsantritt 2012 nichts in der Richtung unternommen haben. Immerhin geht es um einen Ratsbeschluss, und der Rat ist die politische Vertretung der Bürger in der Stadt. Insofern nehmen Sie scheinbar den politischen Willen der Bürger nicht ernst und verstossen gegen geltendes Weisungsrecht. Mit Transparenz hat Ihr Verhalten auch nicht viel zu tun.
Bitte antworten Sie kurzfristig. Danke.

Gruß

M. Schulze

Redakteur

Anfrage zu Impulsneutronenverfahren an die Stadt Duisburg – Verstrahlungsgefahr?

Autorenkollege Ulrich Scharfenort hat nachfolgende Fragen an die Stadtverwaltung -Abt. Stadtentwicklung- gesendet, bei der es um die von der Stadt angekündigte Boden-Untersuchung mittels Impulsneutronenverfahren im Innenhafen geht. Die Antworten stehen noch aus:

 

Sehr geehrte Mitmenschen*,

wie ich der Zeitung entnahm, planen Sie die Untersuchung des Untergrunds
mit Hilfe des Impulsneutronenverfahren:
http://www.bbi.de/impulsneutronenverfahren.php

Da gemäß der obigen Seite eine Abklingzeit gemessen wird, gehe ich davon
aus, dass hier das Umfeld verstrahlt wird. Neutronen sind schließlich
jene Teilchen, welche dafür Sorgen, dass Baumaterialien z.B. in
Atomkraftwerken selber radioaktiv werden. Diese Gefahr besteht
ausschließlich durch Neutronenstrahlung. Wenn hierfür natürlich
Neutronestrahler verwendet werden, erhöht sich die Gefahr zusätzlich.

Welche Gefahr besteht hier für Duisburger?

Mit welchen Halbwertszeiten für die induzierte Strahlung wird gerechnet?
Welche Strahlungsarten entstehen? Wie wird verhindert, dass induzierte
Alphastrahler ins Wasser gelangen?

Wäre es nicht billiger und sicherer den Schrott auszubaggern und dann
regulär zu sondieren?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

(* Aus Respekt vor allen Geschlechtern, verwende ich eine
geschlechtsneutrale Anrede.)

Jetzt gibts Stress bei der wfbm – Bezüge der GF sollen jenseits von 300.000 EURO pro Jahr liegen

Mein Antrag zu den Bezügen der wfbm-Geschäftsführerin Rosalyne Rogg  an den Rat läuft bereits seit  Anfang Juni und müsste spätestens nach der Sommerpause „verhandelt“ werden.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2018/06/04/beschwerde-gemaess-%c2%a724-go-nrw-an-den-rat-der-stadt-offenlegung-bezuege-wfbm-geschaeftsfuehrerin/

Beide an der WFBM beteiligten Vereine Lebenshilfe und VKM (je 25%) HATTE ICH EBENFALLS SCHON VOR MONATSFRIST AUF DIE KONSEQUENZEN HINGEWIESEN.

Denen war wohl dann nicht mehr wohl bei dem Gedanken ans wfbm, weil das Finanzamt ev. Stress macht wegen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit und des Verdachts auf verdeckte  Gewinnausschüttung.

Das Finanzamt-Süd dagegen blieb in seiner Antwort mir gegenüber cool und verwies aufs Steuergeheimnis.

Aber der Stress ist jetzt bereits ganz oben angekommen und hochgekocht wie die RP heute schreibt.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/schwere-vorwuerfe-gegen-werkstatt-geschaeftsfuehrerin_aid-23956147

IFG-Anfrage an den Chinabeauftragten der Stadt Duisburg Johannes Pflug

Guten Morgen Herr Pflug,

als offizieller Chinabeaufragter der Stadt Duisburg habe ich folgende Fragen gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) an Sie.

Ich frage im Zusammenhang anläßlich diverser durchaus kritischer Presseberichte zum China-Besuchs von Frau Merkel und zum Thema „chinesische Investments in Deutschland – wie zB in die „Seidenstrasse“ und speziell in Duisburg. Hier ein Beispiel:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/duisburg-ein-zweiter-heimathafen-1.3979407

Herr Link hat Anfang diesen Jahres u.a. auch mit der chinesischen Firma Huawei eine Vereinbarung über den Glasfaserausbau in Duisburg getroffen.

Hier meine Fragen:

Welches sind Ihre konkreten Aufgabe als Repräsentant der Stadt gegenüber China bzw. chin. Investoren/Unternehmen?

Sorgen Sie und wenn ja, wie sorgen Sie für die Chancen Duisburgs und Duisburger Unternehmen bei diesen „Deals“?

Wie wird eine gewisse Einseitigkeit zugunsten der Chinesen Ihrerseits verhindert?

Erhalten Sie dafür in irgendeiner Form eine Vergütung seitens der Stadt Duisburg?

Erhalten Sie dafür in irgendeiner Form eine Vergütung seitens einer anderen Organisation, Institution, von Personen oder Unternehmen?

Wer zahlt Ihre Spesen und (Auslands)-Reisekosten – in welcher Höhe?

Gibt es über Ihre Arbeit eine Art Dokumentation, wenn ja, ist diese zugänglich. Wenn nicht zugänglich, warum nicht?
:

 

Ich weise Sie daraufhin, dass ich die Fragen und auch die Antworten – so ich sie denn von Ihnen auch erhalte- auf www.duistop.de veröffentlichen werde. Wenn Sie antworten geben Sie bitte Ihr Einverständnis dazu.

Gruß

www.duistop.de

c/o Michael Schulze

Wieviel verdient die Geschäftsführerin der WfBM Duisburg? Warum erfahren wir das nicht?

Aktuelle Anfrage per IFG NRW an Rosalyne Rogg(GF der WfBM) und OB Sören Link vom 23. Mai 2018:

 

Guten Tag Frau Rogg, Guten Tag Herr Link!

Ich habe folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW und bitte um Beantwortung innerhalb von 30 Tagen.

Ich möchte gerne wissen wie hoch die Vergütung/das Gehalt/die Bezüge von Frau Rosalyne Rogg als Geschäftführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gemeinnnützige GmbH seit ihrem Eintritt als GF in die GmbH jährlich war – bzw. wie hoch die  Vergütung derzeit(2018) ist.

UND:
Im Beteilungsbericht der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2016 heisst es auf Seite 127:

Bericht über die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK)
Die Gesellschaft wendet den PCGK der Stadt Duisburg seit dem Wirtschaftsjahr 2011 entsprechend ihrer Unternehmens- und Beteiligungsstruktur an.
 
SOWIE:
In der/dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz/Jahresabschluß 2016 heisst es:


Organe der Gesellschaft – Geschäftsführung für alle unternehmerischen Funktionsbereiche der Gesellschaft:

Roselyne Rogg, Geschäftsführerin – Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen früherer Geschäftsführungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 

Diese beiden Angaben widersprechen sich, denn der PCGK sagt eindeutig dass die Vergütung/das Gehalt/die Bezüge von Frau Rosalyne Rogg zu veröffentlichen sind:

Zitat aus dem PCGK: 3.3.3 Die den Mitgliedern der Geschäftsführung gewährten Gesamtbezüge sind nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses auszuweisen.

Eigentlich müsste gemäß PCGK der Stadt Duisburg die Vergütung/das Gehalt/die Bezüge von Frau Rogg in der Bilanz/im Jahresabschluß individualisiert ausgewiesen werden und zwar nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 der Gemeindeordnung NRW.

Bitte klären Sie mich auch darüber auf wieso dem nicht so ist und ich Sie umständlich darum um Auskunft ersuchen muß.

Ihre Antwort(en) möchte ich auf www.duistop.de veröffentlichen, verfassen Sie sie also so, dass es dazu keinerlei Einschränkungen gibt.

Gruß

Michael Schulze

Sören Links LoveParade-Versprechen das er nicht hielt.

Vor fast sechs Jahren hat OB Sören Link in einer Rede zum 2. Jahrestag des LoPa-Unglücks ein Versprechen abgegeben, im Namen von Duisburg.

Vor gut einem halben Jahr wollte ich anläßlich des bevorstehenden LoPa-Prozesses von ihm wissen wie er das Versprechen konkret eingelöst hat. Rückhaltlos und transparent.

Das Versprechen habe ich weiter unten grau unterlegt markiert.

Ein Video seines Versprechens gibt es hier: https://www.youtube.com/embed/pieWrysK3JA

 

 

Herr Link: Ich will immer noch genau wissen was Sie rückhaltlos und transparent getan haben.

Egal wie, nur antworten Sie mir endlich! Rückhaltlos und transparent! Sie hatten jetzt fast sechs Jahre Zeit dieses Versprechen im Namen der Stadt, also im Namen aller Duisburgerinnen und Duisburger einzulösen. Sie sitzen seitdem ununterbrochen an der richtigen Stelle dafür.

Und ich will wissen, was Sie unternommen haben um diejenigen zu maßregeln die derzeit zwar nicht auf der Anklagebank im Strafprozess sitzen, aber dennoch in der Stadt-Verwaltung an der Sache beteiligt waren.

Autor: Michael Schulze

An allem Unglück, das passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die es tun, sondern auch die, die es nicht verhindern. (frei nach Erich Kästner – er schrieb Unfug statt Unglück)

IFG-Anfrage an die Duisburger Stabsstelle Wahlen

Folgende IFG-Anfrage ging heute an die Stabsstelle Wahlen(Originalwortlaut):

 

Guten Tag,

ich hatte Ihnen am 30.09.2017 -noch als Redakteur der xtranews.de- folgende Anfrage gesendet, die Sie bis heute nicht beantwortet haben:

Bitte erklären Sie mir welchen Weg die Stimmzettel der letzten OB-Wahl vom 24.9. genommen haben. Ich möchte genau wissen was mit den Stimmzetteln passiert ist nachdem am Abend die Wahllokale geschlossen wurden. Ich weiß, dass für jede Wahl (Bundestag, OB-Wahl) sowie für die DOC-Entscheidung jeweils pro Wahllokal ein/e Sammelurne/Sammelbehälter aufgestellt war.
Mich interessiert ausdrücklich nur die OB-Wahl. Ich möchte sämtliche Einzelheiten wissen wie es zum abschließenden Wahl-Ergebnis gekommen ist, wie die Wahlzettel transportiert wurden, die Stimmen ausgezählt wurden, wie sie EDV-technisch erfasst wurden usw.

Ich bin nicht mehr Redakteur der xtranews.de.

Ich stelle Ihnen nunmehr die selbe Anfrage nochmals, diesmal gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW mit der Aufforderung binnen 30 Tagen zu antworten.

Ihre Antwort/en verfassen Sie bitte ohne Einschränkungen so, dass ich sie auf www.duistop.de veröffentlichen kann.

Herzlichen Dank vorab.

Michael Schulze

IFG-Anfrage wegen Neubauten im Innenhafen – Digitalkontor und Hotel

Folgende IFG-Anfrage ging heute an den OB (Originalwortlaut):

 

 

Guten Tag Herr Link,

da mich in der jüngsten Vergangenheit sämtliche Duisburger Ämter und Behörden bei Anschreiben gemäß IFG NRW letztlich an Sie verwiesen, zuletzt das Umweltamt durch Herrn Herr Ibels zum Thema „Wedau“, wende ich mich nun direkt an Sie.

Diese Mail geht auch an die Untere Denkmalschutzbehörde sowie an die Fa. Krankikom zur Kenntnisnahme.

Zur Sache:

Ich habe folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW und bitte um Beantwortung innerhalb von 30 Tagen.

Im Frühjahr 2018 wurden angeblich die Grundsteine für zwei Neubauten im Innenhafen gelegt. Es handelt sich dabei um ein Gebäude der Fa. Krankikom (Digitalkontor) und ein Hotel – angeblich für die chinesische Hotelgruppe Plantana (nachträgliche Korrektur: die chinesische Hotelgruppe heisst Plateno).

Diesbezüglich habe ich Bedenken wegen des Denkmalschutz an beiden Baustellen und verweise auf Folgendes:

Digitalkontor und Hotel stehen in einem als Bodendenkmal geschützten Bereich. Alle Bodeneingriffe bedürfen der Genehmigung. Es muss ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen, dieses Bodendenkmal aufzugeben, um dort einfach bauen zu können. Dafür sind dann Ersatz-Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich. Weiter zerstören diese Gebäude das historische Ortsbild, das ebenfalls denkmalgeschützt ist. Das geschützte Ortsbild ist schon im Bereich der Untermauerstraße zerstört worden, indem man die Untermauerstraße überbaut hat. Anliegern hat man versichert, dass die Untermauerstraße mit ihrer Verbindung zur Königsstraße erhalten bliebe. Sie wurden scheinbar belogen.
Ich zweifele also daran, dass die vorerwähnten Neubauten rechtens sind.

Dementsprechend habe ich folgene Fragen:

1. Ist meine obige Einschätzung korrekt und es handelt sich um ein Bodendenkmal?
2. Liegt ein öffentliches Interesse dort vor, wenn ja welches?
3. Welche Ersatzmaßnahmen gibt es?
4. Auch das Ortsbild ist geschützt und wird jetzt zerstört, wie wird dies gerechtfertigt?

Ihre Antwort(en) möchte ich auf www.duistop.de veröffentlichen, verfassen Sie sie also so, dass es dazu keinerlei Einschränkungen gibt.

Gruß

Michael Schulze