Brief an die Genossen*Innen Bas, Özdemir, Philipp, Jäger, Börner, Bischoff

Guten Tag Frau Bas, Herr Özdemir, Herr Börner, Herr Bischoff, Herr Jäger, Frau Philipp,

nachdem sich nun auch die Bezirksregierung Düsseldorf mit eigenen „Ermittlungen“ in der Sache wfbm-Duisburg/Rogg eingeschaltet hat,  frage ich mich, ob es nicht an der Zeit ist sich für die Genossen Link und Spaniel stark zu machen und einzusetzen? Sie sind doch auch stark hier in Duisburg verwurzelt.
Vllt. können Sie dazu ein kurzes Statement abgeben. Danke vorab.
Bitte beachten Sie mein PS (s.u.)!

Gruß

Michael Schulze

 

 

PS: Folgendes Schreiben habe ich heute der Bezirksregierung gesendet:

Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte der aktuellen Presse entnehmen, dass Sie bzw. die Bezirksregierung derzeit mit der Causa

wfbm-Duisburg / Bezüge der GF Rosalyne Rogg

befasst sein sollen.

Sollte dies zutreffen, kann ich Ihnen in der Angelegenheit sachdienliche Hinweise geben. So hatte ich bereits im Januar Herrn OB Link dazu angeschrieben und um die Veröffentlichung der Bezüge von Frau Rogg aufgefordert. Im Mai nochmals, ebenso auch Frau Rogg. Seit Juni habe ich dazu einen Antrag an der Rat der Stadt „laufen“ – gemäß §24 GO NRW. Vllt. können Sie mir mitteilen wer die Sache in Ihrem Hause bearbeitet. Danke vorab.

Gruß

wfbm/Rogg: Brief an die Bezirksregierung

Ich habe heute folgendes Schreiben an die Bezirksregierung in Düsseldorf gesendet:

 

Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte der aktuellen Presse entnehmen, dass Sie bzw. die Bezirksregierung derzeit mit der Causa

wfbm-Duisburg / Bezüge der GF Rosalyne Rogg

befasst sein sollen.

Sollte dies zutreffen, kann ich Ihnen in der Angelegenheit sachdienliche Hinweise geben. So hatte ich bereits im Januar Herrn OB Link dazu angeschrieben und um die Veröffentlichung der Bezüge von Frau Rogg aufgefordert. Im Mai nochmals, ebenso auch Frau Rogg. Seit Juni habe ich dazu einen Antrag an der Rat der Stadt „laufen“ – gemäß §24 GO NRW.
Vllt. können Sie mir mitteilen wer die Sache in Ihrem Hause bearbeitet. Danke vorab.

Gruß

Michael Schulze

Neubaugebiet in Wedau – Wie verseucht ist das Gelände tatsächlich?

In den letzten Monaten habe ich mehrfach versucht bei involvierten Stellen Informationen über den tatsächlichen Verseuchungsgrad in Wedau auf dem alten Bahngelände zu erhalten. Vergeblich. Auch Anfragen beim Bezirksbürgermeister und seinen beiden Stellvertretern ergaben nichts.

Zwei Gutachten von der Fa. Landplus aus 2016 und 2017 sollen vorliegen, aber die Inhalte sind anscheinend nicht zugänglich, lediglich die Ergebnisse. Und wen wundert es: Alles in Ordnung in Wedau in Sachen Boden. Doch Zweifel sind angebracht.

Der Grund warum ich heute nochmals nachdrücklich daran erinnern möchte, bezieht sich auf ein aktuelles Glyphosat-Urteil aus den USA. Dort hat ein krebskranker Hausmeister erstinstanzlich einen Schadenersatz in so größer Höhe zugesprochen bekommen, dass nun die Diskussion um das Unkrautvernichtungsmittel von Bayer (früher von Monsanto) erneut entbrannt ist. Die Bayer-Aktie verlor gestern 10% an Wert.

Was hat das mit Wedau zu tun? Nun, gerade auf dem Gelände des Ausbesserungswerkes befanden sich über hundert Jahre lang sehr viele Schienenstränge nah beieinander – zum Rangieren. Um Schienstränge von Pflanzenbewuchs frei zu halten setzt(e) die Bundesbahn Unkrautvernichtungsmittel ein. Früher war mal die Rede von Agent Orange, heute bzw. seit einigen Jahren von Glyphosat. Ich habe dafür keine Belege, was ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen will, aber Auskünfte dazu bekomme ich auch nicht.

Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass die Schienstränge in Deutschland regelmässig per Handarbeit und durch auszupfen freigehalten wurden bzw. werden. In Wedau dürften sich also im Laufe der Zeit grossflächig hohe Konzentrationen im Boden angesammelt haben. Plus der sonst noch dort wahrscheinlich vorzufindenden typischen Belastungen mit Blei, Cadmium und PCB etc.

Auch die vielen Bahnschwellen, früher aus Holz, wurden zum Witterungsschutz nicht in Seifenlauge oder Essigessenz getunkt. Die Auswaschungen dürften sich im Boden wiederfinden.

Apropos Messungen/Bodenproben: Interessant auch, dass nirgendwo verbindlich vorgeschrieben wird wieviele Messungen/Bodenproben z.B. pro ha durchzuführen sind. Bei 90 ha wie in Wedau dürfte eine Messung/Bodenprobe sicher nicht ausreichen.

Was die mangelnde Auskunftsbereitschaft angeht, so sei an dieser Stelle nur folgender Hinweis gestattet: Sie macht verdächtig. Den Verantwortenlichen rate ich daher besser mit offenen Karten zu spielen.

Bezirksregierung prüft Fall wfbm/Rogg – Wurde der Aufsichtsrat getäuscht oder war er fahrlässig?

In der Causa Bezüge der fristlos entlassenen Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung(wfbm) hat sich jetzt wohl auch die Düsseldorfer Bezirksregierung eingeschaltet. Anmerkung von mir:  In Düsseldorf regiert „Schwarz/Gelb“.

So wurden angeblich Gespräche mit der Stadt Duisburg geführt und alle Unterlagen angefordert. Aktuell prüft die Kommunalaufsicht noch ob die Stadt Recht und Gesetz eingehalten hat.

In der RP hat man u.a. einen Fachanwalt zu Wort kommen lassen und ihn um eine Einschätzung der Sachlage gebeten. Nachzulesen hier: https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/wfbm-skandal-in-duisburg-anwalt-glaubt-an-taeuschung-des-aufsichtsrats_aid-24356705

Der Anwalt kommt z.Z zu dem Schluß, dass es sich um eine Täuschung seitens Rogg und Spaniel handelt. Begründung u.a. sinngemäß: Vorstandsgehälter müssen laut HGB in der Summe veröffentlicht werden, oder es gibt nur eine(n) Geschäftsführer*In. Dann werden nur die allgemeinen Personalkosten ausgewiesen.

Das ist zwar korrekt, soweit mir bekannt, jedoch gehört ein(e) GF nicht zum normalen Personal wie alle üblichen Angestellten und/oder Beschäftigten.

Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist ein Dienstvertrag auf welchen die §§ 611 f. BGB Anwendung finden. Er ist kein Arbeitsvertrag. Der Geschäftsführer ist somit KEIN Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Auch werden mit ihm gesonderte Verträge ausgehandelt und unterzeichnet.

Neben den üblichen Kostenauflistungen hätte man sich also als AR auch die Vertragswerke angucken müssen, auch die wären ja dann „unterschlagen“ worden.

Zu den primären Pflichten eines AR gehört vor allem auch die Überwachung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands.

Nachrangig ist ev. auch eine/die Directors&Officers-Versicherung für Frau Rogg angepasst  worden, denn Versicherer übernehmen die Risiken nur bei vollständigen Mitteilungen aller Details und Detailänderungen. Und mit höheren Bezügen können durchaus die Kompetenzen ausgeweitet worden sein, was die Risiken erhöht und ev. Prämien-Anpassungen erforderlich macht.

Auch den jeweils bei der Erstellung der Bilanzen tätigen Wirtschaftsprüfern hätte etwas auffallen müssen, was sie jeweils deutlich hätten ausweisen müssen.

Natürlich können Verträge etc. gefaked worden sein, ebenso Zahlenwerke, Belege, Bilanzen sowie Kontenbewegungen und Zahlungsvorgänge, aber gesamt betrachtet klingt das ziemlich verschwörungstheoretisch.

Viel interessanter ist, warum sollte Herr Spaniel als AR-Vorsitzender das Vorhaben unterstützt haben?  Haben ihm die hohen Bezüge von Frau Rogg genutzt? Hatte er was davon?

Brief an wfbm/Esthetique wegen Fotos mit Menschen mit Handicap

Sehr geehrte Frau Lütke-Vestert, Sehr geehrter Herr Krützberg,

im Rahmen von Berichterstattungen zum aktuellen Fall wfbm/Rogg u.a. würde ich auf unserem Stadtmagazin-Portal www.duistop.de auch Bilder der wfbm und der Marke Esthetique einsetzen, die ich auf den entsprechenden Webseiten aktuell finden kann.

Dazu brauche ich Ihr Einverständnis. Können Sie mir aber stattdessen auch Pressebilder zur Verfügung stellen, das wäre super?

Ausserdem benötige ich die entsprechenden Model Releases, und, wenn dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist,  von Ihnen persönlich eine Freizeichnung für mich zur Sicherheit, dass  alle abgebildeten Personen ihr ausdrückliches Einverständnis zur Veröffentlichung und zur Nutzung gegeben haben.

Da es sich teils auch um Menschen mit Handicap handelt wüsste ich natürlich auch gerne wer in diesem Fall das Einverständnis gibt, der/die Behinderte selbst oder ein Vormund o.ä.?

Vllt. können Sie mir dazu generell Infos geben wie in einem solchen Fall grundsätzlich bei der wfbm (inkl. beim Label Esthetique) gehandelt wird.

Es könnte sich bei einer Veröffentlichung  uU auch um einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht gemäß DSGVO handeln, weil jeder nun weiß(wenn es keine gecasteten Models aus Agenturen sind) dass diese Personen bei der wfbm leben und arbeiten.

Insofern obliegt ihnen in zweierlei Hinsicht Schutzmassnahmen zu ergreifen: einmal für die Person und einmal für den/die Mitarbeiter*In.

Danke vorab.

www.duistop.de

Michael Schulze

Klarstellung: wfbm oder wfmb?

In der Sache Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH kann es in DUISTOP-Artikeln zu Fehlern kommen und statt des Kürzels wfbm das Kürzel wfmb auftauchen. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Leider geht das auch in der sonstigen örtlichen Presse und auch in Verlautbarungen der Stadt ein wenig durcheinander.

Richtig ist laut Homepage der Werkstatt das Kürzel: wfbm.

 

wfbm hat ’ne Tochter-gGmbH – Fragen an Link und Krützberg

Anfrage an OB Sören Link und Thomas Krützberg gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW vom heutigen Samstag:

 

Sehr geehrter Herr Link(als Vertreter des Konzerns Duisburg), sehr geehrter Herr Krützberg (als Aufsichtsratsvors. der wfbm),

wenn Sie schon mal dabei sind die Verhältnisse in der Sache wfbm/Rogg zu klären so habe ich folgende Anfrage an Sie gemäß IFG NRW die

LebensRäume Für Menschen in Duisburg gGmbH

betreffend.

Ist es richtig dass die wfmb bzw. über die wfbm die Stadt Duisburg indirekt an vorgenannter gGmbH beteiligt ist?

Wenn ja geben Sie mir zum Folgenden Auskünfte seitens der Stadt Duisburg:

GF der LebensRäume war Frau Sarah Güttler, in 2016, laut aktuellster, letzter veröffentlichter Bilanz.
Was hat sie an Bezügen jährlich erhalten in 2014, 2015,2016?

GF der LebensRäume ist aktuell Thomas Wittke:

Was bekam/bekommt er an Bezügen 2017/2018?

Direkte Gesellschafter sind anscheinend wfbm, Lebenshilfe, VKM und ein Lions-Club aus Hamborn – http://lions-duisburg.de/

Im Vorstand des Lions-Clubs sitzt Axel Quester !!! https://www.quester.de/impressum => https://www.gimdu.de/partner/

Hat Herr Quester bzw. sein Immobilien-Unternehmen von der wfbm oder der Tochter LebensRäume Aufträge erhalten, wenn ja welche und wofür?

Laut Impressum der Website  http://lions-duisburg.de/ ist ein Martin Menkhaus verantwortlich. Hat Herr Menkhaus, der u.a. die Kampagnen von Herrn Link verantwortet hat, von der wfbm oder der Tochter LebensRäume Aufträge erhalten, wenn ja welche und wofür?
Auf seiner Referenzseite (https://www.h2m.de/referenzen/) finde ich nichts, ausser etliche Referenzen anderer Duisburger Institutionen.

Danke vorab.

Gruß
Michael Schulze

Ereiferer kommen aus Ihren Löchern!!!

Im Zuge der Rogg/wfbm-Affäre kommen nun immer mehr Ereiferer aus ihren Löchern. Während OB Link sich aus der Verantwortung stiehlt und ablenkt, mit Flüchtlingsbashing und Kindergeld-muss-man-ändern, sind die sonstigen Protagonisten politischen und geschäftlichen Versagens eifrig dabei so zu tun als müsse man nun alles in Duisburg und ganz besonders die Bezüge der Bosse unter die Lupe nehmen.

Bei den meisten dieser teils bedeutungslosen Geltungsschreier auch aus der JUSO-, JULI- und JU-Ecke, die auch angesichts der letzten bundesweiten Wahldebakel nach Veränderung riefen, wovon man nun nichts mehr hört, dürften diese Machenschaften doch hinlänglich bekannt sein. Politik ist Geschäft und gehen nicht viele genau deshalb in die Politik? Dass sie dann am Ende auf top-bezahlten Peterle-Posten landen, ist ja geradezu Ziel ihres Wirkens.

Sicherlich mag der die eine oder andere nicht so gestrickt sein, nur wann habe ich vor Rogg dazu was von denen gehört? Griffen die jungen Ereiferer das Thema „zu hohe Vergütungen“ auch gegenüber den Altvorderen auf Parteitagen mal auf? Nein. Hier wächst ev. schon die nächste Generation der möglichen Versager heran. Im Kuschen sind sie schon ganz gut.

Auch Altvordere wie Herr Enzweiler(CDU), obwohl in der Duisburger-Groko gut vernetzt, schlagen jetzt verbal auf SPD-Genossen ein, die in die Sache Rogg/wfbm verstrickt sind. Und ganz generell kam ihm in den Sinn überall  besser hinzuschauen.

Liebe Ereiferer, lieber Herr Enzweiler, packt Euch mal an die eigene Nase!

Deshalb gebe ich mal was zum Besten was genau in die Kategorie „Nicht genau hinschauen“ passt. Seit Jahren werden die Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse -elf Leute inkl. Link- fast nur von der Sparkassen-eigenen Akademie geschult. Ihre Verpflichtung zur Schulung nehmen sie also wahr. Nur wie soll man ein Institut dieser Art kontrollieren, wenn man von ihm selbst geschult wird?

Herr Enzweiler war bis vor kurzem noch Notar -bis zum 70. Geburtstag- und davor ungeniert genau in diesem Verwaltungsrat tätig.

Laut Bundesnotarordnung darf ein Notar nicht mit Immobiliengeschäften befasst sein. Dann gucken Sie sich mal die Geschäfte der Sparkasse an die er überwachen soll(te) und als Notar jahrelang überwacht hat.

Dass er nebenbei auch noch Generalbevollmächtigter einer Immobilienfirma in Düsseldorf war, ist reine Nebensache, stand aber nicht im Ratsinfosystem, wo es hingehörte.

Nach dem ich die Rheinische Notarkammer angeschrieben hatte und den Umstand zur Aufklärung meldete, sah diese sich nicht in der Lage Massnahmen zu ergreifen, wartete scheinbar bis der Mann 70 Jahre alt wurde und schrieb mir dann sinngemäß lapidar: Nun ist Herr Enzweiler gesetzlich kein Notar mehr, also ist die Sache erledigt.

Ich sag mal: Aber vllt. nicht verjährt.

So liebe Ereiferer, die Jagd ist eröffnet. Es gibt genug Wild für alle.

OB Link in der Sache wfbm/Rogg mitschuldig? War er nun AR-Mitglied oder nicht? Compliance missachtet?

Im November 2017 wurde der Duisburger Stadtrat noch wie folgt in der Sache wfbm von OB Link selbst informiert.
Inhalt der Mitteilung
1.
Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der WfMB gehört dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg oder der von ihm bestimmte Vertreter / die von ihm bestimmte Vertreterin an. Dieser / diese führt den Vorsitz im Aufsichtsrat, § 12 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages. Als vom Oberbürgermeister bestimmter Vertreter ist zurzeit Herr Stadtdirektor Spaniel Mitglied im Aufsichtsrat. Herr Stadtdirektor Spaniel hat sein Mandat für den Aufsichtsrat der WfMB mit Ablauf des 31.10.2017 niedergelegt.
Herr Oberbürgermeister Link hat inzwischen entschieden, dass dieses Aufsichtsratsmandat ab dem 01.11.2017 von Herrn Beigeordneten
Krützberg wahrgenommen werden soll.
Hinweis: Es müsste WfBM lauten!
Nun ist daraus zu entnehmen, dass Spaniel und Krützberg jeweils AR-Vorsitzende waren (Krützberg ist es noch), während Frau Rogg ihre hohen Bezüge kassierte. Offen ist jedoch, ob eine Vertretung von Link in der Form überhaupt gesetzlich statthaft war und ist. Und ob Link diese Vertretung eigenmächtig bestimmen darf/durfte. Eventuell  ist dazu jeweils eine Ratsentscheidung notwendig. D.h. der wfmb-Gesellschaftervertrag könnte Inhalte enthalten die Ratsentscheidungen ausschließen oder konterkarieren.
Vor allem dann, wenn der Rat über den Gesellschaftervertrag ehemals nicht gesondert beraten hat.
Link muß sich aber auf jeden Fall, als „Herr“ über den Konzern Duisburg, den Vorwurf gefallen lassen, sich für die Einhaltung der Compliance für einen Konzern dieser Grössenordung  nicht besonders eingesetzt zu haben. Man kann nicht Vertreter in Aufsichtsräte entsenden und sich dann blindlings auf diese verlassen. Das ist schon ziemlich fahrlässig.
Als Konzernboss sorge ich nämlich auch für eine ordentliche Pressebeobachtung(Schnippseldienst). Der Artikel aus dem letzten Jahr bei correctiv.org hätte also auffallen und die Sirenen hätten heulen müssen. Spätestens aber nachdem ich den OB Anfang diesen Jahres, die correctiv-Geschichte aufgreifend, direkt angemailt hatte. Wobei diese Mails, glaube ich, bei Frau Anja Kopka gelandet sind.
Interessant auch, dass die örtliche Presse die Sache so spät erst aufgegriffen hat. Auch sie dürfte wesentlich früher informiert gewesen sein, würde sie ihr „Handwerk“ denn verstehen und ernst nehmen.

Beschwerde an den Rat der Stadt Duisburg

Nachfolgende Beschwerde an den Rat der Stadt Duisburg habe ich soeben an den OB gemailt:

 

Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschwere mich hiermit beim Rat der Stadt Duisburg über das Verhalten der Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik.

Erstmalig habe ich am 30.9.2017, also eine Woche nach der OB-Wahl die Stabsstelle angeschrieben(per Mail) und darum gebeten (mit Bezug auf das IFG NRW) mir den technischen Ablauf der Wahl mitzuteilen. Diese Mail habe ich -als ERINNERUNG gekennzeichnet- dann im Laufe der ersten sechs Monate diesen Jahres noch mehrmals versandt und auch mit Herrn Beyersdorff am Telefon darüber gesprochen. Er teilte mir mit, dass er meine Anfrage kenne, und in den nächsten Tagen antworten würde. Er verwies aber darauf, dass seine Antwort wohl über den Schreibtisch des OB gehen würde. Dies ist alles bereits Wochen her.

Bis heute habe ich immer noch keine Antwort, obwohl ich davon ausgehe, dass es doch zu jeder Wahl im Nachgang eine Art Protokoll gibt, anhand dessen man den technischen Ablauf nochmals festhält und mit der (Vor-)Planung vergleicht.

Darunter verstehe ich zB die Anzahl der Wahllokale, die Anzahl der HelferInnen, was, wann, wo eingesammelt, gelagert, transportiert, mitgeteilt wurde und wie ausgezählt wurde.

Insofern kann ich nicht nachvollziehen warum mir diese Infos vorenthalten werden. Ich erwarte nun, dass der Rat eine Entscheidung trifft die entsprechenden Personen anzuweisen mir endlich vollumfänglich zu antworten.

Bitte bestätigen Sie den Eingang der Beschwerde. Danke.

Gruß

Michael Schulze