Ja alle Achtung, die Staatsanwaltschaft Duisburg ist ganz zügig. Jetzt ermittelt sie in der Sache wfbm/Rogg wegen zu hoher Bezüge. Der Verdacht auf den ich OB Link mehrfach seit Ende 2017 hingewiesen habe und der von ihm scheinbar missachtet wurde, könnte sich nun auch für ihn zum Problem auswachsen. Ich hatte die Staatsanwaltschaft übrigens bereits im Mai angeschrieben. Auch das Finanzamt hatte ich informiert.
https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-wfmb-staatsanwaltschaft-prueft-anfangsverdacht_aid-24132545
Ende Januar schrieb ich ihm noch als Redakteur eines hiesigen Blogs und woillte wissen wieso die Bezüge von Frau Rogg nicht veröffentlicht werden.
Ich verwies auf den kritischen correctiv-Artikle aus 2017. Mein Schreiben befindet sich weiter unten.
Link hat also scheinbar die Sache einfach laufen lassen, obwohl sie ihm mindestens seitdem sein durfte, es sei denn er liest oder bekommt meine Mails nicht und er hat keine Presseauswertung(umgangsspr. Schnipseldienst). Und: Angeblich geht doch alles über seinen Tisch. Komisch, solche Dinge nicht?
Ich werde die Staatsanwaltschaft nochmals anschreiben und „erinnern“.
Wichtig auch der Passus im wfmb-Gesellschaftervertrag:
Ich denke es muß unterschieden werden zwischen
Der OB sitzt im AR oder sein Vertreter (so scheint es bei der wfbm formuliert zu sein)
oder
Der OB sitzt als Vertreter des Anteilseigners im Aufsichtsrat oder ein anderer Vertreter des Anteilseigners
Soweit ich weiß kann sich ein AR-Mitglied nicht vertreten lassen bei Abstimmungen und Entscheidungen, es gibt nur so etwas wie einen Stimmboten.
Hier meine Redaktionsmail an Link vom Ende Januar 2018:
Sehr geehrter Herr Link,
Mitte Dezember 2017 habe ich einen Artiklel verfasst bei dem es um die Geschäftsführerin der WFBM (Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung) Frau Roselyne Rogg ging. Laut Recherchen u.a. von correctiv.org konnte das Gehalt/die Vergütung von Frau Rogg nicht ermittelt werden und die Stadt wollte dies bis dato auch nicht bekanntgeben. Aus diesem Grunde greife ich das Thema erneut auf und frage Sie meinerseits nach dem Jahresgehalt/der Jahresvergütung von Frau Rogg in 2014, 2015, 2016.
Ich habe aktuell einen Blick in den Bundesanzeiger geworfen und ebenfalls keine Gehalts-/Vergütungsangabe gefunden.
Dort ist lediglich vermerkt(Zitat): Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen früherer Geschäftsführungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Meine Anfrage stütze ich insbesonders auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Duisburg https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/public_corporate_governance_kodex.php in dem diese individualierten Offenlegungen von Gehältern/Vergütungen eindeutig verankert sind. Insofern ist die Unterlassung einer Veröffentlichung in der Bilanz oder auch auf Anfrage nicht nachvollziehbar und ein Verstoß gegen den Kodex.
Im Kodex ist allerdings auch erwähnt, dass (Zitat)
Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass diese – vom Rat verabschiedete -Richtlinie für alle Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg eine verbindliche Grundlage darstellt. Soweit erforderlich, sollen die Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen entsprechend angepasst werden.
Insofern kann es auch sein, dass Sie persönlich hinsichtlich Ihrer „Hinwirkung“ seit Ihrem Amtsantritt 2012 nichts in der Richtung unternommen haben. Immerhin geht es um einen Ratsbeschluss, und der Rat ist die politische Vertretung der Bürger in der Stadt. Insofern nehmen Sie scheinbar den politischen Willen der Bürger nicht ernst und verstossen gegen geltendes Weisungsrecht. Mit Transparenz hat Ihr Verhalten auch nicht viel zu tun.
Bitte antworten Sie kurzfristig. Danke.
Gruß
M. Schulze
Redakteur