Folgende IFG-Anfrage ging heute an den OB (Originalwortlaut):
Guten Tag Herr Link,
da mich in der jüngsten Vergangenheit sämtliche Duisburger Ämter und Behörden bei Anschreiben gemäß IFG NRW letztlich an Sie verwiesen, zuletzt das Umweltamt durch Herrn Herr Ibels zum Thema „Wedau“, wende ich mich nun direkt an Sie.
Diese Mail geht auch an die Untere Denkmalschutzbehörde sowie an die Fa. Krankikom zur Kenntnisnahme.
Zur Sache:
Ich habe folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW und bitte um Beantwortung innerhalb von 30 Tagen.
Im Frühjahr 2018 wurden angeblich die Grundsteine für zwei Neubauten im Innenhafen gelegt. Es handelt sich dabei um ein Gebäude der Fa. Krankikom (Digitalkontor) und ein Hotel – angeblich für die chinesische Hotelgruppe Plantana (nachträgliche Korrektur: die chinesische Hotelgruppe heisst Plateno).
Diesbezüglich habe ich Bedenken wegen des Denkmalschutz an beiden Baustellen und verweise auf Folgendes:
Digitalkontor und Hotel stehen in einem als Bodendenkmal geschützten Bereich. Alle Bodeneingriffe bedürfen der Genehmigung. Es muss ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen, dieses Bodendenkmal aufzugeben, um dort einfach bauen zu können. Dafür sind dann Ersatz-Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich. Weiter zerstören diese Gebäude das historische Ortsbild, das ebenfalls denkmalgeschützt ist. Das geschützte Ortsbild ist schon im Bereich der Untermauerstraße zerstört worden, indem man die Untermauerstraße überbaut hat. Anliegern hat man versichert, dass die Untermauerstraße mit ihrer Verbindung zur Königsstraße erhalten bliebe. Sie wurden scheinbar belogen.
Ich zweifele also daran, dass die vorerwähnten Neubauten rechtens sind.
Dementsprechend habe ich folgene Fragen:
1. Ist meine obige Einschätzung korrekt und es handelt sich um ein Bodendenkmal?
2. Liegt ein öffentliches Interesse dort vor, wenn ja welches?
3. Welche Ersatzmaßnahmen gibt es?
4. Auch das Ortsbild ist geschützt und wird jetzt zerstört, wie wird dies gerechtfertigt?
Ihre Antwort(en) möchte ich auf www.duistop.de veröffentlichen, verfassen Sie sie also so, dass es dazu keinerlei Einschränkungen gibt.
Gruß
Michael Schulze