Dienstaufsichtsbeschwerde an Minister Reul: Seine Presseleute antworten nicht, verzögern, vertrösten, …

Heute ist mir mal wieder der Geduldsfaden gerissen, nachdem ich seit Wochen versuche bei der Presseabteilung des NRW-Innenministeriums zu zwei Anfragen Auskünfte zu bekommen. Um schwierige und mit viel Arbeit verbundene Anfragen handelt es sich nicht.

Vor allem eine der Anfragen liegt mir ganz besonders am Herzen. So erhielt ich heute aus Düsseldorf folgende Antwort dazu (s.u.) – wie gesagt nach Wochen, nach etlichen Mails, nach etlichen Anrufen usw. usf.

Aus dem Antwort-Mail und meiner sofortigen Reaktion darauf geht hervor um was genau es sich handelt und was ich vom Ministerium wissen will.

Nun habe ich zusätzlich gerade eben noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Zwischenzeitlich wurde, wie so oft auch in anderen Fällen mit anderen Institutionen, die Presse-Eigenschaft von DUISTOP sowie meine Eignung als  Redakteur, Journalist und/oder Herausgeber angezweifelt, ganz nach dem Motto: Da könnte ja jeder kommen.

Ja, könnte, ist aber nicht so und wer bitteschön schreibt in rund fünf Jahren (seit Mai 2018) ohne bezahlt zu werden fast 3.600 Artikel und Texte? Wahrscheinlich nur einer der nix Besseres zu tun hat – von wegen. Leider werden aber genauso meine Ambitionen immer wieder angezweifelt und umgedeutet. Hauptsache man hat Ablehnungsgründe und muß keine Auskunft geben. Andererseits hält man aber grosse Stücke auf die Demokratie, die die Pressefreiheit und auf Ehrenamtliche, nur mucken die eben nicht auf.

Wer sich mit der Form meines Journalismus beschäftigen möchte der googelt mal unter

gemeinnützer Journalismus

oder

Non-Profit-Journalismus.

Denn wo bitteschön steht geschrieben, das Journalismus immer mit Geldverdienen und Umsatz verbunden sein muß? Ganz im Gegenteil kann der übliche Journalismus allein aus Umsatzgründen auch zu diversen Mißbildungen führen.

Und eigentlich sollte man froh sein, dass es den Jornalismus ohne Umsatz- und Gewinnerzielungsabsicht in einer Demokratie überhaupt gibt. Wobei ich die Öffentlichen-Rechtlichen mal ausklammere, die sind ein Fall für sich, vor allem wenn man mal anschaut wieviele RedakteureInnen im Nebenerwerb als Moderatoren oder sonstwie tätig sind, oftmals genau für die, zu denen sie als JournalistenInnen eigentlich eine gewisse professionelle neutrale Distanz einhalten sollten.

So, hier nun die Mails von heute womit der „strittige“ Sachverhalt (der eine gewisse Brisanz hat) klar sein dürfte und sicherlich auch der Grund einleuchten dürfte warum man mir lieber nicht antworten möchte.

Am 06.04.2023 um 12:57 schrieb XXX@im.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Geduld. Wir kommen zurück auf Ihre Frage nach dem Zugang zu Jahresempfängen der Polizei Duisburg.

Ihnen hatte ja bereits die Pressestelle der Polizei Duisburg ausführlich zu dem Sachverhalt geantwortet. Demnach gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen die Polizei ihrer Verpflichtung nach § 4 des LPresseG NRW nachkommt. Hierzu gehören Pressekonferenzen, zu denen per ots eine Einladung an alle Journalistinnen und Journalisten versendet wird (ggf. mit Akkreditierung) sowie zur Informationsübermittlung auch Hintergrundgespräche (ohne Berichterstattung), Arbeitstreffen oder Empfänge. Bei Letzterem behält sich das Polizeipräsidium die Teilnahme ausgewählter Medienvertreter anlassbezogen vor, mit denen arbeitstäglich intensive Kontakte vorherrschen und die dadurch maßgeblich den Inhalt der Arbeit bestimmen.

Die Begründung hierzu wurde Ihnen erläutert. Zudem hat das Polizeipräsidium Duisburg darauf hingewiesen, dass das o.g. Procedere auch zukünftig so beibehalten werden soll.

Nach Abstimmung mit dem Referat „Medienrecht“ der Staatskanzlei kann, soweit Sie in irgendeiner Form Ihren presserechtlichen Auskunftsanspruch aus § 4 des Pressegesetzes NRW verletzt sehen, dieser Anspruch in dem für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten grundsätzlich eröffneten Verwaltungsrechtsweg durchgesetzt werden. Darauf hatte Sie ja bereits die Staatskanzlei – in anderer Sache – ebenfalls hingewiesen.

Wir bitten um Verständnis, dass von hier kein weiteres Vorgehen veranlasst werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. XXX

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Meine Reaktion darauf:

Guten Tag Herr XXX,

für diese Antwort haben Sie also Wochen gebraucht? Dazu haben Sie, wie Sie vesprochen haben, noch nicht einmal mit Duisburg sprechen müssen.

Und auch die Hinweise auf meine rechtlichen Möglichkeiten sind mir hinlänglich bekannt. Einer weiteren Aufklärung hätte es nicht bedurft.

Ich ärgere mich wirklich darüber so lange hingehalten worden zu sein.

Das werde ich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch zum Ausdruck bringen.
Und wenn Sie sich mit der Sache wirklich befasst hätten, dann lautet meine Presseanfrage an Sie und das Ministerium kurz gesagt wie folgt:

Schliesst sich das Innenministerium der Auffassung des Polizei Duisburg (wie von Ihnen nochmals zitiert) vollumfänglich an?

Diese Frage wurde abschliessend immer noch nicht geklärt.

Tja und selbst auf die Gefahr hin, dass es wenig nutzt Ihnen an dieser Stelle das Folgende zu schreiben, tue ich es doch.

In einer funktionierenden Demokratie ist dieser Vorgang erneut so wie viele andere wirklich beschämend. Und Sie werden auch noch von mir und vielen anderen dafür bezahlt, dass es so beschämend ist.

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Michael Schulze

Förderung von Langzeitarbeitslosen: Schnelle Antworten vom Jobcenter

Nachdem ich mich vor einiger Zeit mit dem WirrWarr der Leih-/Zeitrabeit in Duisburg beschäftigt hatte und wenig Erhellendes zu Tage fördern konnte, weil mir alle Beteiligten wie z.B. auch die Stadt keine Antworten gaben, habe ich mich kürzlich einem anderen Förderprogramm vor allem für Langzeitarbeitslose zugewandt.

Dem seit 2019 geltenden §16 i des SGB II. Hier ein Auszug:

(1) Zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.

(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 beträgt

1.
in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent,
2.
im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,
3.
im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,
4.
im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent

Da ich weiß, dass etliche Unternehmen, darunter auch einige städtische Beteiligungsunternehmen, sich der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bedienen, wenn diese gefördert wird, habe ich die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter nach einigen Zahlen, Daten und Fakten befragt. Immerhin befinden wir uns im 5. Jahr dieses Förderprogramms.

Hier meine Fragen und die entsprechenden Antworten:

1.)Gibt es Statistiken über den „Einsatz“ bzw. die Anwendung von Maßnahmen bzgl. §16 i SBG II in Duisburg?

Das jobcenter Duisburg erfasst zur internen Auswertung die wichtigsten Parameter dieses Förderinstrumentes.

2.)Wie viele Unternehmen haben davon in Duisburg Gebrauch gemacht?

415 Unternehmen haben seit 2019 Teilnehmer:innen mit einer Förderung gemäß § 16i SGB II eingestellt.

3.)Wie viele Arbeitslose in Duisburg?

Bisher wurden 1.191 Förderfälle bewilligt.

4.)Wie viele der Arbeitslosen unter 3.) sind im ersten Arbeitsmarkt verblieben, kurzfristig, mittelfristig, langfristig?

Nach Auslaufen der geförderten Beschäftigung* wurden insgesamt 41 Teilnehmer:innen in eine ungeförderte Beschäftigung übernommen. (*Anmerkung: Inkl. der Übernahmen auch vor Ablauf der max. geförderten fünf Jahre.)

5.)Wie viele 100%ig bezuschusste Arbeitsverträge wurden nach dem 2. Jahr bereits wieder beendet?

Bei 140 Teilnehmer:innen lief die geförderte Beschäftigung nach 24 Monaten aus und wurde nicht verlängert.

6.)Sind städtische Beteiligungsunternehmen (DVV, DVG, octeo, Gebag, Wirtschaftsbetriebe etc.) unter denen unter 2.) und haben diese Unternehmen sich signifikant anders verhalten als der Rest an Unternehmen mit nicht-städtischer Beteiligung?

Aktuell beschäftigen sechs städtische Beteiligungsunternehmen Teilnehmer:innen mit einer Förderung gem. § 16 i SGB II. Es gibt keine signifikanten Unterschiede zu anderen Unternehmen.

 

 

Grundwasserverseuchung in Homberg: Fragen an Ratsmitglied Bernd Thewissen (SPD)

Ich berichtete bereits zweimal kritisch über die Bürger-Infoveranstaltung von VENATOR am Donnerstag dieser Woche. Dabei ging es um die genauere Unterrichtung der Anrainer in Homberg bzgl. der Grundwasserverseuchung im Stadtteil.

Rund 80 BürgerInnen waren anwesend, ausserdem Beauftragte der Stadt und natürlich Verantwortliche von VENATOR.

Ebenfalls anwesend war Bernd Thewissen von der SPD. Er ist Ratsmitglied und selbst Betroffener, da er in Homberg lebt. Ausserdem sitzt er in folgenden drei Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Tourismus, Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz (https://spd-ratsfraktion.de/bernd-thewissen/)

Gestern hatte ich ihn angerufen und an seinem Arbeitsplatz erreicht. Er sagte zu meine Fragen zu beantworten bzw. es zumindest zu versuchen.

Hier meine Fragen an ihn, die teils auch Fragen der BewohnerInnen aus Homberg sind. Sie wurden bisher nicht oder nur unzureichend von VENATOR und der Stadtverwaltung beantwortet.

Guten Tag Herr Thewissen und danke für Ihre Bereitschaft zu dieser wirklich betroffen machenden  Angelegenheit ein paar Fragen zu beantworten.

Hier meine Fragen:

1)Warum hat es so lange gedauert, die BürgerInnen vor Ort und die gesamt Öffentlichkeit  über die Kontaminierung zu informieren, wenn diese schon seit mindestens sieben Jahren (seit 2016) bekannt ist?

2)Wie kann es sein, dass nicht alle Betroffenen im Rahmen der Wurfsendung (Einladung) über die Infoveranstaltung am 30. März informiert wurden?

3)Warum hat die Stadt Duisburg nicht von sich aus Grundwasserproben in dem Gebiet untersuchen lassen, zum Beispiel über die Brunnen der AnwohnerInnen?

4)Wer übernimmt die Kosten, wenn statt des Grundwassers nun vorsorglich Trinkwasser zur Gartenbewässerung benutzt werden soll?

5)Wird die Wertminderung der Grundstücke bei einem Verkauf ausgeglichen, da KäuferInnen über diese Nutzungseinschränkung informiert werden müsste?

6)Wie und auf welche Weise gerieten die Giftstoffe ins Grundwasser – ist es richtig, dass sich sog. Hotspots für die Verseuchung auf dem VENATOR- Gelände befinden und diese inzwischen sicher versiegelt sind?

7)Wurden die Messprotokolle (Grundwassermonitoring) seit 2016 publik gemacht – sind sie irgendwo öffentlich einsehbar?

8)Was ist mit den aktuellen pyramidenartigen Aufschüttungen auf dem VENATOR-Gelände, gibt es sie und um was handelt es sich?

9)Gibt es auch Bodenbelastungen und/oder auch Luftbelastungen durch abwirbelnden Staub?

10)Welche Behörden sind an der Umwelt-Überwachung laufend beteiligt – nur städtische oder auch welche weiter oben – Landesbehörden – welche genau?

11)Käme es zu einer Schliessung oder ev. einer Insolvenz von VENATOR, wurden vorsorglich für die Beseitigung(skosten) der Schadstoffe (Wasser und Boden) entsprechende finanzielle Rücklagen gebildet und gesichert?

12)Wann und in welchen Gremien haben Sie persönlich von der Verseuchung und den geplanten Maßnahmen von VENATOR und / oder der Stadt erfahren – welche Maßnahmen waren das, sind das und wie ging, geht die Stadtspitze damit um – wie tun das Ihre ParteigenossenInnen?

13)Der OB antwortet seit fünf Jahren nicht auf meine Fragen, auch nicht in dieser Angelegenheit. Wie finden Sie das und was können Sie tun um Einfluss auf den OB zu nehmen damit er gesetzeskonform (Pressegesetz NRW) antwortet?

Ich danke Ihnen vorab für Ihre Antworten. Bitte schreiben Sie die jeweilige Antwort direkt hinter jede Frage.

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

Komm nach Duisburg und lass Dich verseuchen! Teil 2 – SPD-Ratsmitglied Thewissen will Fragen beantworten

Im ersten Teil berichtete ich bereits über die von VENATOR, anläßlich der Grundwasser-Verseuchung in Homberg, durchgeführte Bürger-Veranstaltung am gestrigen Donnerstag.

Nun kommt ein Update mit weiteren Details. Wie bereits geschrieben hatte ich jemanden live vor Ort.

Der Ursprung, also der Grundwasser-Verunreinigungs-Hotspot, soll angeblich auf dem Werksgelände liegen. Nach Aussage von Dr. Koy (VENATOR) sind die betreffenden Flächen überbaut. Ein Eintrag ins Grundwasser sei heute nicht mehr möglich, da die Betriebsflächen versiegelt sind.

Diese Deponien sind allerdings lediglich abgedeckt, so meine neuesten Infos.

Zu den Fragen Wirkungspfade „Boden-Mensch“ und „Boden-Nutzpflanze-Mensch“ wurde gestern von Dr. Weber (Stadt Duisburg) ausgeführt, dass diese von sehr vielen Parametern abhängig sind und nicht isoliert, also nur bezogen auf die Grundwasser-Problematik, beantwortet werden können.

Hinsichtlich der geplanten Einbeziehung des Stadtteils Homberg in die Rechtsverordnung für das Bodenschutzgebiet Duisburg tat Dr. Burs (Stadt Duisburg, Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz) ahnungslos und verwies auf ein anderes zuständiges Dezernat. Auch habe diese Rechtsverordnung nichts mit der hier besprochenen Thematik zu tun. Der ebenfalls anwesende Dr. Schmid (Stadt Duisburg, Umweltamt), der dazu eigentlich etwas hätte sagen können, hüllte sich während der gesamten Veranstaltung in Schweigen.

Die Messprotokolle und sonstigen Untersuchungsergebnisse sollen laut Dr. Koy im Internet auf der VENATOR-Website zu finden sein, über die Webseite sollen die Anwohner auch über den weiteren Fortgang informiert werden. Eine Suche nach den Protokollen blieb bisher ergebnislos. VENATOR wurde daher gestern bereits dazu angeschrieben. Sobald es diesbezüglich etwas Neues gibt wird hier wieder berichtet.

Interessant auch:

Aus dem „Publikum“ kam der Hinweis auf einen Anwohner am Essenberger See, der eine Grundwasserprobe hätte untersuchen lassen. Im Ergebnis seien horrende Schadstoffwerte festgestellt worden.

Ich habe heute ein Telefonat mit einem Tippgeber geführt der dies bestätigte. Andererseits gibt es wohl auch Messergebnisse von Privatleuten die angeblich keine auffälligen Werte auswiesen.  Insofern bleibt diesbezüglich vieles vorerst weiter vage und rein spekulativ.

Am Ende der Veranstaltung gab sich Ratsherr Bernd Thewissen (SPD) zu erkennen und verteilte seine Visitenkarten. Zur Veranstaltung selbst hat er jedoch nichts beigetragen.

Just mit Bernd Thewissen habe ich heute Mittag zweimal gesprochen und ihn danach gefragt warum er vor Ort war und ob er mir Fragen beantworten würde.

Er bestätigte vor Ort gewesen zu sein, vor allem auch weil er selbst betroffen sei, da er in Homberg lebt.

Und er versprach auf meine Fragen antworten zu wollen.

Ich bin gespannt. Übers Wochenende werde ich ihm diese Fragen zusenden.

https://spd-ratsfraktion.de/bernd-thewissen/

 

 

Komm nach Duisburg und lass Dich verseuchen! Wann wacht Ihr endlich auf?

Und wenn Du Investor bist oder Unternehmer, dann gibt es hier in Duisburg paradiesische Zustände, die Aufsichtsbehörden ducken sich weg, die Stadtspitze verhindert lästige Fragen und ein Großteil der Bevölkerung guckt leider apathisch zu und/oder kriegt nichts mehr mit. Dazu eine willfährige handzahme Presse die gerne berichtet, dass ein gewisser OB namens Link den Rohbau eines Verkehrsamts als Meilenstein empfindet.

Im Rathaus sowie bei SPD und CDU werden Sie nun behaupten, dass dieser Verschwörungstheoretiker, das soll ich sein, ich habe es sogar bereits seit 2020 schriftlich durch Frau Kopka attestiert, mal wieder austickt.

Ja tue ich, nur ohne Verschwörungstheorien.

Bevor ich mich nun langsam steigere will ich an einige Dinge erinnern bzw. darauf nochmals hinweisen, um dann der Überschrift nachdrücklich gerecht zu werden.

2005 machte im Duisburger Süden die MHD Sudamin dicht und ging in Insolvenz. Die äusserst giftige Schadstoff-Scheisse bzw. den gefährlichen Dreck der dabei hinterlassen wurde mussten wir mit viel Steuergeld (> 50 Mio. EURO) beseitigen lassen. Danach entstand dort ein Logport-Gelände. Belangt wurde niemand so richtig, auch nicht die die in den Aufsichtsbehörden anscheinend nie richtig funktioniert und wohl lieber weggeguckt haben. Vllt. gab es auch die ein oder andere Umschlagübergabe.

Und das Ganze ist in Duisburg kein Einzelfall, manchmal wird so eine Firma auch einfach gekauft bzw. übernommen, weil sie irgendwie doch systemrelevant ist (irgendjemand muß ja die Altlasten „entsorgen“ damit andere fein dastehen)  – ich berichtete bereits, will aber nun nicht nochmal ins Detail gehen. Voll versagt hatten wohl auch dabei über lange Zeit die Aufsichtsbehörden. Das alles reicht bis nach Düsseldorf in die Staatskanzlei.

Und: Sowohl ThyssenKrupp als auch Haniel waren äusserst verhalten bei Anfragen von mir zu Altlasten u.a. auch von ehemaligen Tochterfirmen.

Tja, sogar bei dem anscheinend positiven Deal den Haniel nun mit dem enkelfähigen Ruhrort vorhat hält man sich äusserst bedeckt. Hier geht es um Kompensationsgeschäfte bei denen angeblich renaturierte Altlastenflächen eine Rolle spielen. U.a. daran beteiligt sind inzwischen auch die Stadt und die stadteigene Gebag.

Ebenso bedeckt halten sich bisher alle die an der Erschliessung und Entwicklung der Großbaustelle 6-Seen-Wedau beteiligt sind. Ich halte die Fläche immer noch für belastet.

Und nun aktuell der Fall VENATOR und die massiv-riesige Grundwasser-Belastung in Homberg, um endlich vollends zum Punkt zu kommen.

Gestern gab es dazu eine Veranstaltung und ein(e) DUISTOP-Informant(in) war dabei. Vorab aber noch der Hinweis, dass ich bereits über die Verseuchung  berichtete, dass die Stadt sich blöd bei ihrer PR vergaloppierte als die Sache „rauskam“ und  dass weder Stadt noch Aufsichtsämter noch VENATOR und dessen PR-Agentur mir auf meine Fragen im Vorfeld antworteten.

Nun also gestern eine Info-Veranstaltung zu der die Anrainer aus Homberg vorher ihre Fragen einreichen durften bzw. sollten.

Nur lief alles ganz anders ab, als erwartet. Hier der Bericht meines Insiders bzw. meiner Insiderin:

Hallo Herr Schulze,

von der vorgenannten Veranstaltung kann ich Nachfolgendes berichten. Zur Zukunft des VENATOR-Standortes Duisburg hat der Geschäftsführer verlautbart, dass das Headoffice hierzu bis zum Jahresende eine Entscheidung fällen will.

An der Informationsveranstaltung für die von der Grundwasser-Kontamination Betroffenen nahmen neben drei Vertretern von VENATOR (u. a. der Geschäftsführer Dr. Koy*), drei Vertreter der Stadt Duisburg (u. a. Dr. Burs, Sachgebietsleiter für Grundwassersanierung, Monitoring), der externe Berater Dr. Brehm vom Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssysteme (BGU), geschätzt 80 betroffene Anwohner teil.

Eingangs wurden von Dr. Koy die Historie des Standorts sowie die VENATOR-Geschäftsbereiche (Titandioxid, Additive) vorgestellt. Anschließend ging er auf die Untersuchungen ein, die im Juli 2016 mit ersten Gesprächen zwischen VENATOR und der Stadt Duisburg begannen. Weiterhin ging es um Untersuchungen durch das Institut ERM im November 2018 und die Vorlage der Gefährdungsabschätzung durch die BGU im September 2022.

Dr. Brehm berichtete dann im Detail über die Ergebnisse des Grundwasser-Monitorings in 2020/2021. Demnach gibt es Verunreinigungen des Grundwassers durch mehrere Stoffe (Zink, Kadmium, Thallium), verursacht durch den ehemaligen Chemiebetrieb (früher Sachtleben, dann Huntsman und heute VENATOR). Das kontaminierte Grundwasser wird durch das Rheinwasser in Richtung Duisburg-Althomberg gedrückt und zusätzlich durch die Grundwasserentnahmen des nördlich gelegenen LINEG-Pumpwerks Hakenfeld angesaugt.

Laut Dr. Burs (Stadt Duisburg) besteht keine akute(!) Gefährdung durch die Grundwasser-Kontaminierung. Vorsorglich soll jedoch auf die Verwendung des Grundwassers in dem ausgewiesenen Bereich verzichtet werden. Zum einen, um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, zum anderen, um eine weitere Kontaminierung der bewässerten Flächen (Rasen, Beete) zu verhindern.

Noch in 2023 soll damit begonnen werden, geeignete Sanierungsmaßnahmen zu untersuchen um bis Ende 2024 einen Sanierungsplan zu erstellen. Jedoch kann, so Dr. Brehm, nicht damit gerechnet werden, dass sich die Grundwassersituation dort innerhalb der nächsten 10 Jahren wesentlich verbessert.

Die Ausführungen wurden durch die betroffenen Anwohner teils mit Verunsicherung, Verwunderung und auch mit Unverständnis aufgenommen.

U.a. hatten sie folgende Fragen:

– Warum hat es so lange gedauert, die Bürger über die Kontaminierung zu informieren, wenn diese schon seit mind. sieben Jahren bekannt ist?
– Wie kann es sein, dass nicht alle Betroffenen im Rahmen der Wurfsendung (Einladung)  informiert wurden?
– Warum hat die Stadt Duisburg nicht von sich aus Grundwasserproben in dem Gebiet untersuchen lassen, zum Beispiel über die Brunnen der Anwohner?
– Wer übernimmt die Kosten, wenn statt des Grundwassers nun vorsorglich Trinkwasser zur Gartenbewässerung benutzt werden soll?
– Wird die Wertminderung der Grundstücke bei einem Verkauf ausgeglichen, da über diese Nutzungseinschränkung informiert werden müsste?

Leider gab es hierzu keine befriedigenden Antworten. Dr. Koy versprach aber, die vorgestellten Untersuchungsergebnisse über die VENATOR-Website zugänglich zu machen und über das weitere Vorgehen zu informieren. Soweit Anwohner spezielle Hilfe benötigen, sollen sie VENATOR über die bekannt gegebene Email-Adresse (duisburg_info@venatorcorp.com) anschreiben.

Fazit:
Es gibt eigentlich keine echte Gefährdung, sondern nur vorsorgliche Empfehlungen. Was konkret seitens VENATOR oder der Stadt Duisburg angedacht ist, bleibt offen. Wird da etwa auf Zeit gespielt, auch mit Blick auf die im Raum stehende Betriebsschließung von VENATOR?

 

Dazu mein Kommentar:

Mich wundert, dass anscheinend keinerlei Fragen, die man im Vorfeld stellen durfte/sollte, beantwortet wurden, jedenfalls nicht gesammelt unter dem TOP

„VON ANRAINERN GESTELLTE FRAGEN“ und hier unsere dezidierten Antworten.

So wie das Procedere ablief ließ man wenige Fragen auf der Veranstaltung zu um sie dann unbefriedigend abzuhaken und auf eine Website von VENATOR hinzuweisen. Ganz so als habe die Stadt Duisburg nichts damit zu tun!

Eine derartige Vorgehensweise deutet m.E. eindeutig auf Vertuschungen und Verschleppungen hin. Man ist ja seitens VENATOR und auch Stadt nicht proaktiv, sondern reaktiv, d.h. immer abwartend was überhaupt kritisiert und angesprochen wird. Ausserdem dividiert man die Anrainer auseinander, damit deren Schlagkraft vermindert wird. Und es vergeht verdammt viel Zeit.

Bei Vorfällen aus 2016 dürfte bereits die Verjährung eingetreten sein, bei Vorfällen aus 2018 tickt schon die Uhr sehr laut. Je nachdem wann welcher Schaden offiziell festgestellt und gemeldet wurde.

Ich würde, wäre ich direkt betroffen, Strafanzeige(n) stellen, u.a. wegen Gesundheits- und Umweltgefährdung. Möglicherweise erstmal gegen unbekannt, aber mit Verweis auf den ja feststehenden Verursacher.

Selbst wenn diese zu nichts führen, da die Staatsanwaltschaft eng mit der Stadtspitze und Co. verzahnt ist, träte eine Aktenlage ein und ev. eine Verjährungshemmung.

Ausserdem rate ich zu Arztbesuchen und medizinischen Checks.

Meine wesentlichen Fragen lauten aktuell wie folgt:

Wie und auf welche Weise gerieten die Giftstoffe überhaupt ins Grundwasser?

Wurden die Messprotokolle (Grundwassermonitoring) seit 2016 ausgehändigt, sind sie irgendwo einsehbar?

Was ist mit den pyramidenartigen Bergen auf dem VENATOR-Gelände von denen mir kürzlich jemand berichtete – gibt es sie und um was handelt es sich?

Gibt es auch Bodenbelastungen oder u.a. auch Luftbelastungen durch abwirbelnden Staub?

Welche Behörden sind an der Umwelt-Überwachung laufend beteiligt – nur städtische oder auch welche weiter oben?

Kommt es zu einer Schliessung oder ev. einer Insolvenz, wurden für die Beseitigung(skosten) der Schadstoffe (Wasser und Boden) entsprechende finanzielle Rücklagen gebildet und gesichert?

 

Dass der OB lieber Rohbau-Richtfeste besucht und kommentiert ist natürlich absolut verständlich und nachvollziehbar.

Meine Frage an die Bevölkerung nicht nur in Homberg:

Wann wacht Ihr endlich auf?

Haben wir nicht ein paar äusserst fähige und willige Bundespolitiker und Landespolitiker die sich mal kümmern könnten?

z.B. Bas, Özdemir, Philipp, Falszewski, „The Brain“ Börner, Wenzel, …

Und was ist mir der grünen Umweltpartei? Wo sind die Linken?

 

* Es muß korrekterweise Dr. Koy heissen und nicht Dr. Coy. Mein Fehler, sorry.

Neues Online-Portal ZUKUNFTSLAND.NRW gestartet

Unter www.zukunftsland.nrw wurde heute ein neues Online-Portal gestartet. In einem ersten Schritt wurden bereits alle NRW-Landtagsabgeordneten angeschrieben und mit einer einzigen Frage „konfrontiert“:

Warum ist NRW ein Zukunftsland?

Bis zum 30. April haben sie Zeit darauf eine Antwort zu geben, wenn sie denn wollen und können.

Im Laufe des Jahres und weiterhin soll regelmässig bei zusätzlichen Akteuren im Land, auch bei Unternehmen, genauso angefragt werden.

Dieselbe Aktion erfolgte zeitgleich auch in Bayern. Dort heisst das neue Portal ZUKUNFTSLAND.BAYERN (www.zukunftsland.bayern) und es wurden sämtliche Landtagsabgeordneten des bayerischen Landtags angeschrieben – mit der einzigen Frage:

„Warum ist Bayern ein Zukunftsland?“.

 

So handzahm ist Duisburgs Opposition im Rat – Teil 2 – 100fach bekloppter

Im ersten Teil hatte ich mich gestern damit beschäftigt wie handzahm die Opposition im Rat in Bezug auf die Informationserlangung über Ausgaben der Wirtschaftsbetriebe (WBD) ist. So bekommt man seit 2015 keinen Bericht mehr darüber wofür genau die Gelder für die Grünpflege in der Stadt, ausgeführt von der WBD, tatsächlich ausgegeben werden. Seit vorgestern ist jedoch klar (Ratsentscheidung), dass die WBD statt bisher 14,1 Mio. EU p.a. künftig zwei Millionen EURO mehr bekommen sollen.

Tja und auch bei den Qualitätsberichten der DVG u.a. zur Pünktlichkeit im ÖPNV gibt es wohl extreme Informationslücken. So wird in Düsseldorf auf Antrag der dortigen Grünen inzwischen auf der Grundlage eines Qualitätsberichts der Rheinbahn diskutiert.

Laut WAZ sollen sich die hiesigen Grünen aber solche Transparenz-Forderungen nicht trauen. Angeblich seien die Busse und Bahnen zu 25% unpünktlich. Nur will die DVG die genauen Zahlen warum weshalb wieso usw. nicht herausrücken. Man diskutiert alles lieber im kleinen Kreis, aber allzu viele Leute, wohlgemerkt Ratsleute, die Bevölkerung sowieso nicht, sollen davon erfahren.

Angeblich bremse die Duisburger Groko-Mehrheit aus SPD und CDU entsprechende Anträge der Opposition, hier besonders der Grünen, aus.

Die WAZ zitiert deshalb aktuell einen führenden Duisburger Grünen so (Zitat leicht gekürzt):

„Ich bin mir recht sicher, dass ein solcher Antrag (Anmerkung: gemeint ist die Offenlegung des DVG-Qualitätsberichts) abgelehnt worden wäre.“

„ … aber Stadt und DVG wollen damit nicht rausrücken.“

Da sag ich mal: Willkommen im Club.

Mit dem Unterschied, dass ich nicht im Rat sitze und auch nicht in den Rat gewählt wurde, was doch mit einem gewissen Auftrag und einer Verpflichtung verbunden ist.

Aber dieser vorauseilende Gehorsam notwendige und sinnvolle Einsichten in Unterlagen oder Aushändigungen von Infos nicht mehr deutlich und nachdrücklich zu verlangen, sondern vorweg bereits aufzugeben und zu resignieren, ist schon eine ECHT bizarre Nummer. Mal abgesehen davon, was das über den Zustand der Demokratie vor Ort aussagt.

Und dass Grüne auf meine Anfragen nicht antworten, macht das Ganze noch 100fach bekloppter.

Diesen superben realen Irrenhaus-Schwachsinn kann man sich nicht mal ausdenken wenn man total bekifft ist.

 

 

ThyssenKrupp Steel: Ist das alles noch vertrauenswürdig?

Also wenn private Investoren ihr geliebtes Geld auf eigenes Risiko versenken ist das ihre Sache und mir schnurze-piepe.

Nur wenn Steuergelder in nicht unerheblicher Höhe an einen Stahlkonzern in Duisburg gehen (sollen), dann geb‘ ich obacht.

Vor allem, wenn der Geldfluss damit gefeiert und hochgejazzt wird, weil man angeblich etwas Gutes tun will, für das Klima und somit für uns alle.

Wenn dann aber besagtes Unternehmen weiter darüber nachdenkt, eigentlich ist es ja die Konzernmutter, in Zukunft besser abgespalten zu werden und allein zu agieren, dann geb‘ ich nicht nur obacht, sondern werde äusserst hellhörig.

Man erwägt also möglicherweise die Stahlsparte, also TKS, an Investoren zu verkaufen, jene Sparte die eigentlich grünen Stahl herstellen will und künftig soll. Hat man nun das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten verloren und damit in das Zukunftsprojekt „Transformation“? Oder braucht man so viel mehr Geld als der Staat bereit und/oder in der Lage ist herzugeben?

Dann aber den Investoren zu sagen wie lang ihr Atem sein muss bevor sie die Kuh melken können, wie es z.Z. die ThyssenKrupp-Chefin macht,  zeugt von wenig Verkaufstalent oder was auch immer zu einem solchen Deal Positives beizutragen wäre. Allerdings:  Die Kaufgeneigten kennen natürlich ihre Pappenheimer und den Markt – ich nehme es an. Aufgerufen wird angeblich ein Kaufpreis iHv 1,5 Mrd. EURO.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Thyssenkrupp-Chefin-Merz-wirbt-fuer-Stahl-Abspaltung-article24012031.html

Dass ThyssenKrupp gleich auch weiterhin verkündet ihre NUCERA-Sparte (Wasserstoff-Technik) nachwievor an die Börse bringen zu wollen, zeugt davon welches Spiel möglicherweise gespielt wird.

Wäre die NUCERA-Platzierung ein Erfolg, müsste man mit dem frischen Geld nicht die Quersubventionierung von TKS innerhalb des Konzerns vornehmen, so meine Meinung.

Ich hatte mich ja bereits darüber mockiert, dass der Konzern gutlaufende Geschäfte nicht für die Finanzierung von Sparten-Umbauten wie bei TKS nutzt und stattdessen lieber Staatsknete einsackt. Eine entsprechende Anfrage von mir vor einigen Wochen beantwortete man weder seitens des Konzerns noch seitens TKS.

Die Staatskanzlei habe ich erst gar nicht dazu befragt, weil ich nicht annehme, dass dort jemand überhaupt durchblickt oder aber weil jemand ganz oben das alles genauso mitträgt.

Aus eben dieser Staatskanzlei kam ja auch die kurz-knappe Antwort „Nein“ als ich vor Monaten danach fragte ob man die Logistik und die Digitalisierung für kritische Infrastruktur und gefährdet halte. Ich berichtete bereits darüber.

Ich erinnere übrigens gerne nochmals daran, dass TKS im letzten Jahr 10 Wochen brauchte um 45 wirklich wichtige DUISTOP-Fragen zur geplanten  Transformation in Duisburg zu beantworten – wobei, viele Fragen blieben komplett unbeantwortet.

 

 

TKS-Antwort auf DUISTOP-Anfrage in bezug auf den Tod eines bulgarischen Arbeiters

Vor dem Wochenende hatte ich berichtet, dass die Ermittlungen zum Tod eines bulgarischen Arbeiters türkischer Herkunft auf dem Gelände von ThyssenKrupp Steel (TKS) abgeschlossen sind. Der Mann erstickte in einem Schlammbecken. Was jedoch genau dazu führte und wie es dazu kam ist weiterhin ungeklärt.

Aktuell gab es erneut Demonstrationen von rund 100 Menschen die Gerechtigkeit fordern und sogar über Mord wird spekuliert.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/toter-arbeiter-26-bei-thyssenkrupp-pruefung-abgeschlossen-id237975107.html

Ich habe bei TKS angefragt und heute eine Antwort bekommen.

Guten Abend,

zum Tod eines bulgarischen Arbeiters (vor einigen Wochen) auf dem TKS-Gelände habe ich folgende Fragen:

Arbeitete der Mann für TKS direkt oder für eine beauftragte Firma?

Arbeitete der Mann für diese beuaftragte Firma direkt oder wiederum für eine unter-beauftragte Firma (=Subunternehmen)?

Werden diese Arbeitsverhältnisse auch im Sinne von möglicher Schwarzarbeit, Arbeit ohne Sozialversicherung usw. durch TKS geprüft?

War der Mann in Deutschland sozialversichert?

Hat seine Familie, haben seine Angehörigen aus dem Tode einen Anspruch auf eine Leistung wie z.B. Schadensersatz, Witwenrente usw.?

Wurde und wird überprüft ob die Arbeiter auf dem TKS-Gelände, auch die von beauftragten Firmen, die Arbeits- und Sicherheitsanweisungen verstanden haben, gibt es verschiedene Sprachversionen und Kontrollen ob die Menschen überhaupt lesen (und schreiben) können?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

Hier die heutige Antwort:

Hallo Herr Schulze,

danke für Ihre Anfrage. Gern stelle ich Ihnen unser Unternehmensstatement zum Unglücksfall zur Verfügung.

Der Unglücksfall des Partnerfirmenmitarbeiters macht uns nach wie vor betroffen. Wir haben intern unsere Prozesse und Abläufe umfangreich überprüft und während der Ermittlungen eng mit den Behörden kooperiert. Unsere eigenen wie die Untersuchungen der Bezirksregierung zu dem Vorfall haben bisher keine Befunde ergeben.

Arbeitssicherheit hat bei thyssenkrupp Steel höchste Priorität und unsere hohen Sicherheitsstandards gelten grundsätzlich für alle auf unserem Werksgelände tätigen Personen einheitlich. Wir differenzieren nicht zwischen eigenen Beschäftigten, Partnerfirmen oder Besuchern.

Viele Grüße

Communications/Public & Media Relations

thyssenkrupp Steel

 

 

Langzeitarbeitslose als billige Verfügungsmasse? Fragen an die Arbeitsagentur Duisburg

Vor einigen Tagen hatte ich mich erneut dem Thema „Langzeitarbeitslose“ gewidmet. Ich hatte nochmals daran erinnert, dass ich in Bezug auf Fragen nach Merkwürdigkeiten in der Leih- und Zeitarbeit in Duisburg vor einigen Monaten nicht sehr weit kam. Eine Mauer des Schweigens verhinderte dies. Wie so oft.

Nun habe ich mich einem anderen Sachverhalt zugewandt der erneut Langzeitarbeitslose betrifft.

Dabei geht es um die Bezuschussung von Arbeitsplätzen, in den ersten zwei Jahren bis zu 100 Prozent. Im § 16 i SGB II ist dies entsprechend manifestiert. Ich habe erfahren, dass bestimmte Unternehmen davon rege Gebrauch machen, auch städtische Beteiligungsunternehmen, und anscheinend die Vorschriften ziemlich ausreizen. Aus diesem Grund habe ich die Arbeitsagentur soeben angeschrieben und dort mal nachgefragt.

Vorab noch der Link auf den Gesetzestext:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html

Guten Tag,

ich habe einige Pressefragen zu Maßnahmen bzgl. §16 i SGB II.

1. Gibt es Statistiken über den „Einsatz“ bzw. die Anwendung von Maßnahmen bzgl. §16 i SBG II in Duisburg?

2. Wieviele Unternehmen haben davon in Duisburg Gebrauch gemacht?

3. Wieviele Arbeitslose in Duisburg?

4. Wieviele der Arbeitslosen unter 3.) sind im ersten Arbeitsmarkt verblieben, kurzfristig, mittelfristig, langfristig?

5. Wieviele 100%ig bezuschusste Arbeitsverträge wurden nach dem 2. Jahr bereits wieder beendet?

6. Sind städtische Beteiligungsunternehmen (DVV, DVG, octeo, Gebag, Wirtschaftsbetriebe etc.) unter denen unter 2.) und haben diese Unternehmen sich signifikant anders verhalten als der Rest an Unternehmen mit nicht-städtischer Beteiligung?

Ev. gibt es ja auch bereits Stellungnahmen zur Umsetzung und Bewertung der Maßnahmen im Zusammenhang mit §16 i SGB II, diese können Sie gerne beifügen bzw. darauf verlinken.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze