Gebag – anonyme Briefe – Stellungnahme der Compliance Stabsstelle

Meinen Beitrag anlässlich zwei anonymer Briefe, die mir am vorletzten Samstag zugingen, und den ich Anfang letzter Woche veröffentlichte, habe ich auch der Stabsstelle Compliance der Stadt zur Kenntnisnahme zugesandt und um eine Stellungnahme gebeten.

Hier nochmals der Link zu besagtem DUISTOP-Beitrag und ganz unten nochmals die beiden Briefe.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/10/13/upps-was-ist-denn-da-los-zwei-anonyme-briefe-und-die-gebag-mittendrin/

Ich versah meine Mail an die Stabstelle mit dieser Aufforderung:

Bitte kommentieren und Licht ins Dunkel bringen. Danke.

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

PS: Auch anonyme Tippgeber sind jederzeit willkommen.

 

Heute bekam ich tatsächlich eine Antwort, wenngleich kurz und knapp, aber immerhin, so was bin ich von der Stadt Duisburg seit sehr sehr langer Zeit nicht gewohnt.

Sehr geehrter Herr Schulze,

Sie haben sich mit E-Mail vom 13.10.2024 an die Stabsstelle Compliance – Korruptionsvorbeugung und Unternehmensethik gewandt. In Ihrer E-Mail bitten Sie um Kommentierung einer Ihrer Veröffentlichungen zu der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH (GEBAG).

Da die GEBAG eine eigenständige juristische Person ist, sind Fragen oder etwaige Compliance-Hinweise direkt an die GEBAG zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. XXX

Stabsstelle Compliance – Korruptionsvorbeugung und Unternehmensethik

Stadt Duisburg

Der Oberbürgermeister

Dezernat des Oberbürgermeisters

OB-3

 

Worauf ich dies hier unverzüglich erwiderte:

Guten Tag,

das ist richtig, ich habe mich an Sie gewandt und die Gebag ist eigenständig, aber im vollständigen Besitz der Stadt Duisburg bzw. diese ist 100%ige Gesellschafterin der Gebag.

Die Stadt verlangt routinemässig von ihren Beiligungsgesellschaften einen Verhaltenskodex einzuhalten.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/public_corporate_governance_kodex.php.media/104599/PCGK-barrierefrei-Stand-29.07.2020.pdf

Sie sind anscheinend schlecht informiert.

Gemäß diesem Kodex ergibt sich bzw. ergeben sich zahlreiche Ansätze weshalb die Compliance Stabsstelle der Stadt sozusagen betroffen sein könnte.

In dem Fall auf den ich in dem betreffenden Artikel verweise

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/10/13/upps-was-ist-denn-da-los-zwei-anonyme-briefe-und-die-gebag-mittendrin/

geht es u.U. um Sachverhalte die Inhalte des Kodex betreffen.

Laut neuerer Informationen soll es zudem eine Einwirkung des OB auf das Ausscheiden des bisherigen langjährigen GF der Gebag Bernd Wortmeyer gegeben haben. D.h. er ist womöglich nicht aus freien Stücken so plötzlich ausgeschieden.

Dies deutet zusammen mit den Briefinhalten auf ein Zerwürfnis hin, das womöglich nicht nur im Zusammenhang mit rein geschäftlichen, sondern eventuell auch mit sonstigen Verfehlungen zu tun hat.

Einen bisher seitens der Stadt immer als erfolgreich präsentierten GF einer so bedeutenden, weil für die Daseinsfür- und -vorsorge dienenden Gesellschaft im 100%igen Besitz der Stadt, „feuert“ man nicht grundlos, weil dies einen möglichen finanziellen Schaden bedeuten könnte, denn ein tadelloser GF hätte Ansatzpunkte für (juristische) Einforderungen von Ausgleichszahlungen (Abfindung etc.). Es sollte sein Vertrag ja sogar ab 2025 bis 2030 nochmals verlängert werden.

Insofern können Sie in der Sache wohl einen Kommentar abgeben. Zumindest aus Sicht der Stadt.

Vor allem auch dazu ob es über das reine Ausscheiden bzw. den ev. Rauswurf des GF der Gebag noch andere Schritte seitens der Stadt und des Gebag-AR gab und gibt. Über Letzteres dürfte die Stadt en detail informiert sein.

Gehen Sie davon aus, dass die intransparenten Verhaltensweisen die in der Sache an den Tag gelegt werden, meine Neugierde nur steigern.

Und gehen Sie davon aus, dass ich womöglich von dritter Seite weitere Infos erhalte.

Ein Verschweigen Ihrerseits kann auch weitergehende Konsequenzen für Sie haben. Ich deutete dies bereits an.

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

<Ende>

 

Übrigens:

Link, Sagurna (in seiner Funktion als AR-Vorsitzender der Gebag) und die Gebag haben mir auf meine Fragen zum Geschehen, die Fragen habe ich auch in der letzten Woche bereits veröffentlicht, bisher nicht geantwortet. Sie schweigen sich komplett aus.

Ebenso Bernd Wortmeyer den ich über ein Social Media Network kontaktierte.

Hier nochmals die besagten anonymen Briefe:

 

 

 

6-Seen-Wedau: Fragen an den Investor BPD

Nachdem die WAZ und auch DUISTOP über die ersten Preise für Neubau-Eigentumswohnungen (ETW) berichtet haben, hagelte es teils Kritik an den hohen Konditionen die BDP, ein Investor der in 6-Seen-Wedau (im nördlichen Teil) rund 230 ETW bauen will, kürzlich aufrief und öffentlich machte.

Die WAZ entschärft die Sache nun dadurch, dass sie die BPD-Preise neu einordnet und in einem bundesweiten Vergleich darstellt.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article407496449/wohntraum-duisburg-hier-gibtE28099s-viel-eigentum-fuer-wenig-geld.html

Nun heisst es für Duisburg unisono: Viel Eigentum für wenig Geld. Aha.

Tja, so kann man es auch machen, wenn man einigen Leuten eventuell einen Gefallen tun will.

Aber, um es nochmals festzuhalten, die bisher bekanntgewordenen BPD-Preise sind keine fest-Preise sondern sozusagen Test-Preise um herauszufinden wer bereit ist für welche Ausstattungsvariante wieviel zu bezahlen. Ein legitimes Mittel um einen Markt zu erkunden. Denn vergleichbar ist an 6-Seen-Wedau wenig. Das Baugebiet ist neu, es ist noch eine grosse Brache und auch die ETW sind noch komplett individuell konfigurierbar.

Ich habe aus dem Grund in der letzten Woche BPD direkt kontaktiert und angefragt ob man bereit ist Fragen zu beantworten, die sich auch auf das Thema Altlasten beziehen.

Heute rief mich Dirk Brockmeyer von BPD an und erklärte sich dazu bereit zu antworten. Ich erklärte ihm auch, dass ich seit sechs Jahren auf Fragen zu 6-Seen-Wedau u.a. von der Stadt und vor allem der Gebag/Gebag FE keine Antworten erhalte.

Lediglich der Pressevertreter der Aurelis, die zwischenzeitlich mal an dem Gesamtgelände interessiert war, antwortete mir auf eine Frage zu einem sog. Teersee, eine grosse quasi flüssige Altlast auf dem Gelände. Sie sei ihm grob  geläufig, aber die Lage wüsste er nicht und sie liesse sich auch nicht aus den ihm bekannten Unterlagen feststellen.

Hier nun die Fragen die ich soeben bereits an BPD gestellt habe.

Hallo Herr Brockmeyer,

wie heute Mittag mit Ihnen fernmündlich besprochen hier meine Fragen an BPD zum Vorhaben in 6-Seen-Wedau:

1. Können Sie bitte nochmals kurz umreissen was BPD genau vorhat, bauen will, anbieten will und zu welchen Konditionen? Gibt es einen Link dazu, bitte fügen Sie ihn bei.

2. Das was BPD beabsichtigt wurde schon in der Presse veröffentlicht und danach auch kritisiert, vor allem wegen der hohen Preise – vor allem für Duisburger Verhältnisse. Kennen Sie die Kritik und wenn ja, wie äussern Sie sich dazu?

3.  Was genau hat BPD bewogen in Duisburg und in 6-Seen-Wedau zu investieren, denn Duisburg gilt insgesamt als wenig kaufkräftig?

4. Wie hoch wird das Investitionsvolumen sein und wird es bei dem/den Baugebiet(en) bleiben oder werden ev. weitere in 6-Seen-Wedau oder auf anderen Großflächen in Duisburg (z.B. Duisburger Dünen) dazukommen?

5. Die Stadt und die Gebag antworten mir dauerhaft seit Jahren auf keine Anfrage, wie beurteilen Sie dies vor dem Hintergrund, dass DUISTOP a) eine hohe Leser-/Userzahl aufweist, b) mögliches PR-Potential verschenkt wird und c) der Eindruck entsteht, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht?

Ihnen als Investor dürfte dieses Verhalten auch eher schaden als nutzen.

6. Wie beurteilen Sie den Einfluss der Vorgänge in Duisburg was z.B. das gesamte Image betrifft? Derzeit sind z.B. im Norden zwei Stadtteile besonders im verrufenen Fokus, dazu der nachwievor schlechte Ruf Marxlohs, der besonders auch durch das Trash-TV befeuert wurde und der durch wiederholte Bad News gelitten hat.

7. Wie sicher wird man in 6-Seen-Wedau leben und wohnen, wenn in Duisburg dem sozialen Verfall nicht bald Einhalt geboten wird und wenn das selbst erzeugte  Migrationsproblem durch extreme Ghettoisierung nicht angegangen wird?

8. Ist 6-Seen-Wedau eine Form einer Gated Area bzw. Community (Stichwort: Gentrifizierung), was z.B. auch durch den sehr hohen und massiven Lärmschutzwall schon angedeutet wird?

9. In Bissingheim hört man den Lärm aus Wedau noch, ist sichergestellt der Lärmschutzwall erfüllt seinen eigentlichen Zweck?

10. In Duisburg arbeitet man an der kommunalen Energie- und Wärmeplanung. Welche Energie- und Wärmeformen werden in 6-Seen-Wedau angeboten?

11. zu 10: Sollte es sich um Fernwärme handeln, weisen Sie Ihre künftigen KäuferInnen auf das Monopolproblem dieser Wärmeversorgung hin?

12. Sind Sie informiert über den Altlastenzustand (= über die Bodenbelastungen) des gesamten Geländes  und speziell der Baugebiete die BPD bebauen wird und wenn ja, was können Sie in beiden Fällen dazu preisgeben und ist das Leben und Wohnen dort durch mögliche Altlasten in keinster Weise gefährdet?

Anmerkung: Auf Fragen zu den möglichen Altlasten schweigen Stadt und Gebag/Gebag FE besonders beharrlich.

13. Was können Sie uns mitteilen über die definitiven(!) Entwicklungen in der Nachbarschaft der BPD-Baugelände, den Ausbau von Wegen und Strassen, den Bau von Schule und KITA, den Bau des Nahversorgungszentrums?

Mit freundlichem Gruß und Dank vorab

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

 

 

 

CDU-FakeWorkshops unbedingt stoppen! Wo ist der Trusted Flagger für Parteien-Fakes?

Dennis Schleß und Björn Pollmer wollen in den Bundestag, ich berichtete bereits. Die beiden Nachwüchsigen der Duisburger CDU, wohlgenährt und gepflegt, Everybodys-Darlings vom Allerfeinsten treten anstatt der biederen Altvorderen wie z.B. Thoms Mahlberg deshalb im nächsten Jahr in und für Duisburg an.

Ich schicke das voraus, weil man von beiden eigentlich so gut wie nichts hört, liest, sieht, ausser man ist ev. CDU-Mitglied. Aber wer will dass schon sein? Egal.

Die beiden werden sicher kurz vor dem Bundestags-Wahltermin so richtig Gas geben und von den üblichen Plakatwänden ihre strahlenden Zähnchen zeigen. Dazu ein paar voll knackige Slogans wie „Eine sichere Stadt für alle.“ und fertig ist der Wahlkrampf.

Worauf will ich hinaus?

Tja, ich bin mal gespannt ob sie dann auch so tun werden, also ob die von der CDU mit ein wenig Pressearbeit zum Jahreswechsel 2023/2024  angekündigten Workshops für Mit- und Nichtmitglieder, quasi inkl. ECHTer Bürgerbeteiligung, irgendwas gebracht haben.

Bis dato habe ich davon nichts mehr davon gehört oder gelesen und ich habe mich seinerzeit zu allen sieben Workshops angemeldet. Doch ich habe nie eine Reaktion festgestellt.

Könnte es also ein, dass es sich um Fake-Workshops handelt die man jederzeit beliebig benutzen kann um so zu tun als sei da jeweils der Bär los, wenn es darum geht sich tolle neue Dinge für Duisburg auszudenken.

Ich gehe eher davon aus, die Schnarch-Events sind so schnarchig, dass selbst Teilnehmende(falls es sie überhaupt gab und gibt) sich nicht mehr daran erinnern ob sie dabei waren oder nicht.

Wer also jemals bei einem der sieben Workshops (s.u. Liste) tatsächlich dabei war und irgendwelche Resultate kennt, der möge sich bitte umgehend bei mir melden.

– Lebenswertes Duisburg (Leitung: Jörg Brotzki)

– Was ist der Kit, der unsere Gesellschaft zusammenhält? (Leitung: Peter Ibe)

– Wie gestalten wir künftig die Arbeitswelt in Duisburg? (Leitung: Nicolas Back)

– Duisburg – viel schöner als sein Ruf? (Leitung: Brigitte Weber)

– Wie bewegen wir uns künftig in unserer Stadt fort? (Leitung: Joachim Schneider)

– Wie digital wird unser Leben? (Leitung: Sonja Dietl)

– Duisburg – eine sichere Stadt für alle? (Leitung: Björn Pollmer)

Hallo CDU-Duisburg, klopf-klopf, bitte ein Lebenszeichen!

Zum Abschluss noch drei passende schnarchige Links:

https://www.cdu-duisburg.de/artikel/sicherheit-duisburg

https://www.cdu-duisburg.de/artikel/sicherheit-und-ordnung-der-duisburger-innenstadt

https://www.cdu-duisburg.de/artikel/neuer-vorstand-neue-themen

 

Schweigen wie die Mafia, das kann die Stadt auch. Hier ein neuer Beleg.

Ohne viele zusätzliche Worte lasse ich den folgenden aktuellen Schriftwechsel zwischen der Stabsstelle Compliance der Stadt Duisburg und mir einfach nur wirken.

Zuerst mein Schreiben an die Leiterin Compliance Frau Dr. Kulendik, dann die Antwort eines ihrer Mitarbeitenden von heute und zuletzt ganz unten meine sofortige Antwort darauf.

Den Mafiabezug habe ich herstellt als Reminiszenz auf meinen Beitrag vor diesem hier und den Film auf den ich darin hinweise.

Los geht’s:

Hinweis auf etwaige Unregelmäßigkeiten im Rahmen des Verwaltungshandelns

Guten Abend,

gemäß dieser Website

https://www.duisburg.de/vv/oe/01dezernat-ob/ob-3/stabsstelle_compliance__korruptionsvorbeugung_und_unternehmensethik.php

kann ich mich an Sie wenden, wenn ich etwaige Hinweise auf Unregelmässigkeiten im Rahmen des Verwaltungshandelns habe.

Dem ist so.

Gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW ist die Duisburger Verwaltung gesetzlich verpflichtet mir Presseauskünfte zu geben. Dem kommt sie seit Jahren kategorisch und allumfassend nicht nach. Dies betrifft also auch Ihre Stabsstelle.

Die selbe Auskunftsverweigerungshaltung gibt es auch bei bestimmten städtischen Beteiligungsgesellschaften die ebenso unter die Auskunftspflicht fallen.

Es liegt angesichts meiner speziellen Presseanfragen nahe, dass die Auskünfte systematisch verweigert werden weil es sich um Sachverhalte handelt deren nähere Umstände auf keinen Fall öffentlich bekannt werden sollen.

So habe ich bereits vor Monaten u.a. auch diverse Fragen an die Duisburger Feuerwehrleitung gestellt die ebenso nicht beantwortet wurden. Nun gibt es aktuell mind. zwei Freistellungen von leitenden Personen der Feuerwehr und den Verdacht für deren ungesetzliches Handeln.

Ich verweise darauf, dass ich 2018 in der Sache wfbm/Spaniel/Rogg recherchiert habe und ebenfalls sowohl Direkt-Beteiligte als auch den Duisburger OB und die Presseabteilung der Verwaltung mehrfach ergebnislos angefragt hatte. Was aus dem Fall wurde dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein.

Seitdem werde ich, so meine Vermutung für den ausschlaggebenden Moment, mit der totalen Auskunftsverweigerung belegt.

Mir drängt sich also nicht erst seit kurzem der Verdacht auf, dass das systematische dauerhafte Schweigen der Verwaltung einer systematischen Vertuschung von Fehlverhalten (und ev. mehr) entspricht.

Ich fordere Sie daher auf zu klären und mir mitzuteilen welche Gründe man hat dieses Verhalten derart kategorisch an den Tag zu legen, das zudem undemokratisch, wenn nicht sogar antiodemokratisch, ist und auch gegen fundamentale Inhalte des Grundgesetzes verstösst, da man z.B. mit anderen Medienvertretern nicht derart umgeht.

Antworten Sie mir nicht, werte ich dies als Missachtung dessen was ich oben bereits geschildert habe (Auskunftspflicht) sowie als Verstoss gegen Ihre eigenen Verhaltensregeln die aus dem Text der Webseite (s.o. Link) hervorgehen.

Die Compliance-Stabsstelle darf inhaltlich gerade nicht weisungsgebunden handeln, weil sie sonst Komplizenschaft und Vertuschung sowie Beihilfe nicht vermeiden kann.

Die strafrechtliche Relevanz ist Ihnen sicherlich geläufig.

Eine Bitte habe ich noch. Gemäß dieser polizeilichen Zahlen zu Korruption, Bestechung etc. (Stand 2022 für NRW – https://polizei.nrw/sites/default/files/2023-12/2023-10-24-lb-korruption.pdf) kann ich nicht ersehen wieviele Fälle es in Duisburg gab.

Bitte übersenden Sie mir eine möglichst ausführliche Liste aller Korruptions- und Bestechungsfälle etc. für die Jahre 2021/2022/2023 in Duisburg, danke vorab.

Bestätigen Sie bitte den Eingang dieses Schreibens kurzfristig. (Anmerkung: Die Bestätigung ist erfolgt, schon das war ein Wunder.)

In Kopie an meine Kollegin YYY.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

 

Heute um 9:10 morgens schrieb XXX zurück:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Sie haben sich mit E-Mail vom 25.09.2024 an die Stabsstelle Compliance – Korruptionsvorbeugung und Unternehmensethik gewandt. Hierin beschweren Sie sich über nicht erteilte Auskünfte, die Ihnen Ihrer Auffassung nach zustehen.

Bereits im Jahr 2020, konkret mit Schreiben vom 19.03.2020, haben Sie sich in dieser Angelegenheit an die Bezirksregierung Düsseldorf gewandt. Von dort wurde Ihnen mit Schreiben vom 08.05.2020 mitgeteilt, dass sich kein Anlass zu kommunalaufsichtlichem Einschreiten ergibt. Insbesondere sei nicht erkennbar, dass die Stadt Duisburg gegen Rechtsvorschriften verstößt. Ihr Vorwurf wurde somit bereits abschließend geprüft; ein neuer Sachvortrag erfolgte nicht.

Hinsichtlich Ihrer Bitte, eine Liste aller Korruptions- und Bestechungsfälle für die Jahre 2021-2023 in Duisburg zu erhalten, teile ich Ihnen mit, dass im Jahr 2021 keine Korruptionsdelikte im Sinne des § 3 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verwirklicht wurden. Im Jahr 2022 konnte ein Fall einer versuchten Bestechung verzeichnet werden. Für das Jahr 2023 liegt ein Betrugsfall vor.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. XXX

Stabsstelle Compliance – Korruptionsvorbeugung und Unternehmensethik

Stadt Duisburg

Der Oberbürgermeister

Dezernat des Oberbürgermeisters

OB-3

 

Ich antwortete darauf unmittelbar wie folgt:

Guten Tag Herr XXX,

UPPS, da kommt ja doch noch was von Ihnen.

Aber, wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Anscheinend. Die Feststellung der BezReg aus dem Jahr 2020 ist erstens in Frage zu stellen, wurde sie u.a. getroffen ohne meine Positionen und Argumente je anzuhören und zu bewerten. Zudem fusste sie wahrscheinlich auch auf der zusätzlichen Einflussnahme von Sören Link und Anja Kopka die Ihnen beide gut bekannt sein dürften.

So wurden mir u.a. strafbare Handlungen unterstellt auf die ich mit Strafanzeigen gegen beide reagierte, die leider, aber das liegt in der Natur der Sache der Stellung von Staatsanwaltschaften, abgewiesen wurden. Ich glaube nicht Sie fänden es lustig, wenn jemand etwas über Sie verbreitet was nicht stimmt, um Einfluss zu nehmen und sie eindeutig zu diskreditieren, was dann von einem Oberstaatsanwaltschaft aus Düsseldorf sinngemäß mit den Worten „Man kann sich ja mal im Ton vergreifen.“ abgetan wird.

Ich habe damit gerechnet, dass Sie diese Sache ausgraben werden, was mir nun erneut die Gelegenheit gibt den Vorgang nochmals auf DUISTOP zu thematisieren.

Die Überheblichkeit die sich bis heute durch das Verwaltungshandeln zieht ist schon bemerkenswert, so erstreckt sie sich ja bis in alle Kapillaren und auch über sämtliche Beteilugungsgesellschaften. Ein enormer Abwehraufwand für jemanden der nur ein kleines Stadtmagazin online betreibt, allerdings mit ebenso enormen Zugriffszahlen.

Nun hat sich seit 2020 die Welt aber weitergedreht und verändert. Insofern müsste alles aus dem Jahr 2020 vier Jahre später neuen Betrachtungen unterzogen werden. Nur die Ansicht der Stadt Duisburg hat sich nicht weitergedreht und verändert.

Die Logik der Stadt ist so krude, dass es mich zu einem simplen Vergleich nötigt. Wenn jemand 2023 seinen Führerschein gemacht hat und somit 2022 noch keine Fahrerlaubnis hatte, würde die Stadt Duisburg der Person vorwerfen auch 2024 kein Auto fahren zu dürfen.

Ich werde mich nicht erneut in der Sache an die BezReg wenden, dort läuft in anderer Sache, aber letztlich vor dem selben Hintergrund, gerade eine Fachaufsichtsbeschwerde. Die BezReg ist durch politische Netzwerke vollkommen voreingenommen, inkompetent und unsachlich.

Ihre kleine Liste zum Abschluß ist ein Witz. Die Compliance-Stelle der Stadt mag ja nur so wenig Korruptionsfälle verzeichnen, aber angesichts der Größe der Stadt Duisburg und der vielen Möglichkeiten und Vorgänge hier klingt das ziemlich unglaubwürdig.

Der Satz des OB (kürzlich in einer Ratssitzung gefallen), dass in der Verwaltung alles rechtens ablaufe trifft dann ja fast zu, zumindest für die letzten drei Jahre. Ist aber meines Erachtens arg anzuzweifeln.

Vor allem vor dem Hintergrund, dass der OB & Co mir gegenüber weiter schweigen, was wohl auf meine Pressefragen zurückzuführen ist, die sicherlich Sachlagen betreffen die man eben nicht so gerne beleuchtet haben möchte.

Die Vermutungen, die sich quasi nun durch ein bisschen Kombinationsgabe anstellen lassen, lasse ich mal dahingestellt und überlasse ich der DUISTOP-Leserschaft. Die Menschen sind ja nicht so doof um nicht zu erkennen was hier gespielt wird.

Dass die Stadt, Sie inklusive, der Demokratie keinen Dienst erweisen, dürfte auch allen klar sein. Angesichts dessen frage ich mich nicht erst seit heute wer eigentlich eine Gefahr für die Demokratie darstellt. Jede Frage von mir die nicht beantwortet wird ist eigentlich eine sehr gute Möglichkeit für den OB & Co sich von der besten Seite zu zeigen. Komisch warum er die Gelegenheit nicht nutzt, wenn doch alles rechtens ist.?!

In diesem Sinne

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

UNI DUE mauert: Trotzdem erneute Presseanfrage und Erinnerung an noch offene Sachverhalte aus vormaligen Anfragen

Guten Abend,

ich komme zuerst auf meine letzten Anfragen zurück und erinnere nochmals an dezidiertere Antworten auf diese drei Fragen:

1. Herr Prof. Korte wird von diversen Unternehmen als Redner/Speaker vermittelt/angepriesen. Ist dies seine Privatsache und sind die Honorare seine persönlichen Einnahmen?
2. Generell: Hat Herr Prof. Korte Nebentätigkeiten, wenn ja, welche, wenn ja, sind diese alle gestattungsfrei seitens der UNI DUE?

Die Fragen1 und 2 hatten Sie nicht beantwortet!

3. Wie wird zweifelsfrei ausgeschlossen, dass die Mitarbeitenden der UNI DUE/des Instituts/der NRW School in seine Nebentätigkeiten nicht involviert sind?

Die Frage 3 hatten Sie nur ausweichend beantwortet!

Ausserdem habe ich angesichts der angestrebten aktuellen Gesetzesverschärfungen in Bezug auf den Machtmissbrauch insbesondere an NRW-Hochschulen folgende neue Fragen:

1.

a) Treten Studierende an der UNI DUE die Nutzungsrechte an ihren Werken an die UNI DUE und/oder mind. eine/n Professor/in ab?

b) Wenn ja, geschieht dies automatisch oder durch eine gesonderte zu unterzeichnende Abtretungserklärung?

c) Wenn ja, liegen diese Rechte dann regelmässig exklusiv bei der UNI DUE und/oder mind. einem/r Professor/in?

d) Wenn ja, müssen die Studierenden nicht mehr als UrherberInnen erwähnt werden, wenn die Werke verwertet werden?

e) Wenn ja, ist das allgemein rechtskonform oder eine spezielle Handhabung der UNI DUE?

2.

Werden Studierende bewusst zu Mitarbeitenden der UNI DUE gemacht damit dadurch automatisch die Nutzungsrechte bei der UNI DUE liegen?

3.

Im ZVAB ist die Zahl der Bücher die man unter „Karl-Rudolf Korte“ findet mit 234 angegeben.

https://www.zvab.com/servlet/SearchResults?cm_sp=SearchF-_-topnav-_-Results&kn=karl-rudolf%20korte&sts=t

Herr Professor Korte ist als Dekan an der UNI DUE beschäftigt und leitet die NRWSchool of Governance. Ausserdem arbeitet er anscheinend privat als Redner/Speaker und hat regelmässig „Auftritte“ in TV-Sendungen.

a) Können Sie mir mitteilen wie Herr Korte dies zeitlich bewerkstelligt ohne seine vertraglichen Pflichten gegenüber der UNI DUE zu vernachlässigen?

b) Hat Herr Professor Korte zum Verfassen von Werken unter seinem Namen, Bücher, Skripte, Reden, auch in Teilen, als Co-Autor etc., ausschließlich und gänzlich seine eigene private Arbeitskraft eingebracht und seine eigenen Werke selbst erstellt? Mit anderen Worten: Hat er die unter 1. a) – d) von mir in Frage stehenden Sachverhalte in keinster Weise derart genutzt, dass es sich um Werke anderer(=Studierende/Beschäftigte der UNI DUE) qua Nutzungsrechtsübertragungen handelt?
c) Was ich beispielhaft in bezug auf Professort Korte erfrage, er ist mit seiner Werkfülle besonders auffällig, würde ich auch gerne in bezug auf sämtliche ProfessorenInnen der UNI DUE wissen. Und zwar nicht nur in bezug auf Werke, sondern auch in bezug auf technische Entwicklungen, Verfahren, Formeln etc.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze

Anonyme Briefe: Pressefragen an die Gebag

Aufgrund von zwei anonymen Briefen, Vorgänge bei der Gebag betreffend, die ich am Wochenende erhielt, habe ich soben den OB angeschrieben (die Stadt ist Hauptgesellschafterin der Gebag) und nun auch die Gebag selbst. Die Briefe sind unten nochmals abgebildet (allerdings teils geschwärzt), dem OB habe ich die Briefe ohne Einschwärzungen überlassen.

Auch BruNO Sagurna(SPD) habe ich angeschrieben, er ist der AR-Vorsitzende der Gebag. Ihn habe ich erst einmal um die Nennung einer vertraulichen Email-Adresse gebeten. Die Fragen an ihn werden etwas spezieller sein, vor allem vor dem Hintergrund der Rechte und Pflichten die mit seinem AR-Mandat verbunden sind.

Über die Vorgänge habe ich gestern bereits ausführlich berichtet.

Guten Tag!

Anbei zwei anonyme Briefe die mir am letzten Wochenende zugeschickt wurden. Einer ist an den OB und einer an eine WAZ-Redakteurin adressiert und gerichtet. Unterschriften fehlen auf beiden.

1. Kannten Sie beide Briefe bereits früher/vorher oder zumindest den der an den OB gerichtet ist und wenn ja seit wann?

2. Was ist am 19. September 2024 auf Ihrer Betriebsveranstaltung vorgefallen?

3. Ist es zutreffend, laut Verfasser/in der Briefe, dass der OB „ermittelt“ und wenn ja in welcher Form und in welcher Angelegenheit genau – auch und vor allem bei der Gebag als Vertreter der Hauptgesellschafterin Stadt Duisburg?

4.a. Hat Herr Wortmeyer seinen Job gekündigt oder wurde ihm gekündigt und was ist der Grund oder sind die Gründe dafür?

4.b. Wird in seinem Fall eine Abbfindung fällig, wenn ja, in welcher Größenordnung und auf Basis welcher vertraglichen Vereinbarungen und Gesetze?

5.a. Gibt es eine aktuelle finanzielle Schieflage bei der Gebag, sind ev. Bankenforderungen fällig gestellt worden die nicht bedient werden können oder ist alles in Ordnung?

5.b. In einem der beigefügten Briefe wird ein ähnliches Negativ-Szenario wie bei dem Küppersmühle-Projekt angedeutet. Ist dies reine Spekulation oder könnte ein ähnlicher Fall eintreten?

6.a. Angeblich gab es im letzten Jahr einen städtischen Kredit an die Gebag iHv 50 Mio. EURO. Ist dies korrekt und wenn ja sind diese Mittel noch vorhanden und stehen für Investionen noch zur Verfügung oder dienten sie dem Abbau von (Bank)verbindlichkeiten, Steuerforderungen, Personalaufwendungen, Rechnungsbegleichungen o.ä.?

6.b. Sind noch weitere Mittel von der Stadt an die Gebag geflossen und wenn ja in welcher Form (Kredit, …), in welcher Höhe, wann genau (bitte Liste) und gibt es dazu jeweils Tilgungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarungen?

7. Zu den derzeitigen Großbauprojekten (u.a. 6-Seen Wedau): Wie sind die erheblichen Zinsanstiege bei der Kreditvergabe im Immobiliensektor in diesem Fall bei der Gebag langfristig abgesichert – mit anderen Worten: Springt die Stadt ev. als Gläubigerin ein und/oder sind die Gegenwerte der Grundstücke und Immobilien ausreichend?

8. Haben die enormen Verbindlichkeiten aus den Großbauprojekten (u.a. 6-Seen-Wedau) das Potential die Gebag in die Insolvenz zu treiben, wenn sich Investoren und private Kaufinteressenten weiterhin zurückhalten?

9. Im Management der Gebag gibt es eine auffällige personelle Fluktuation in der Chefetage. Mit den Andeutungen in den beiden Schreiben liegt die Vermutung nahe, dass mind. eine verantwortliche Person mit möglicherweise bevorstehenden „erheblichen Einschnitten“, Missmanagement oder ev. nicht ganz korrekten Vorgehensweisen in Verbindung gebracht wird. Ist da etwas ‚dran?

10. Seit mind. zwei Monaten versuche ich von Ihnen zu erfahren, ob ein Ex-Baudezernent der Stadt Duisburg, den sie erfolgreich verklagt hatten seine Schuld gemäß Gerichtsurteil (mehrere Millionen EURO) beglichen hat und bekomme hartnäckig keine Antwort. NOCHMALS, hat der Ex-Baudezernet vollständig gezahlt und wenn nein, warum nicht?

11. In den vergangenen Jahren bekam ich diverse Male Hinweise auf Sonderkonditionen die die Gebag als Vermieterin und/oder Verkäuferin gewissen Personen eingeräumt hat oder oder noch einräumt. Beweise dafür habe ich nicht. Können Sie diese Verdächtigungen 100%ig ausschliessen, weil u.U. regelmässig überprüft wird, dass die Konditionen der Gebag allen gegenüber marktkonform sind, dass nichts unter Preis vermietet bzw. verkauft oder gar „verschenkt“ wird?

Alle Fragen beziehen sich auch auf die Gebag FE.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

 

Anonyme Briefe: Fragen an Sören Link zur Gebag und Gebag FE

Aufgrund von zwei anonymen Briefen, Vorgänge bei der Gebag betreffend, die ich am Wochenende erhielt, habe ich gerade den OB angeschrieben. Die Briefe sind unten nochmals abgebildet (allerdings teils geschwärzt), dem OB habe ich die Briefe ohne Einschwärzungen überlassen.

Auch BruNO Sagurna(SPD) habe ich angeschrieben, er ist der AR-Vorsitzende der Gebag. Ihn habe ich erst einmal um die Nennung einer vertraulichen Email-Adresse gebeten. Die Fragen an ihn werden etwas spezieller sein, vor allem vor dem Hintergrund der Rechte und Pflichten die mit seinem AR-Mandat verbunden sind.

Über die Vorgänge habe ich gestern bereits ausführlich berichtet.

Guten Tag Herr Link!

Anbei zwei anonyme Briefe die mir am letzten Wochenende zugeschickt wurden. Einer ist an Sie persönlich und einer an eine WAZ-Redakteurin adressiert und gerichtet. Unterschriften fehlen auf beiden.

Sie sind der OB der Stadt Duisburg und vertreten die Stadt somit auch in Beziehung auf ihre Beteiligungen wie im Falle der Gebag. Insofern halte ich meine folgenden Fragen an Sie alle für definitiv berechtigt.

1. Kennen Sie beide Briefe oder zumindest den der an Sie gerichtet ist und wenn ja seit wann?

2. Was ist Ihrer Kenntnis nach am 19. September 2024 auf einer Gebag-Betriebsveranstaltung vorgefallen?

3. Ist es zutreffend, laut Verfasser/in der Briefe, dass Sie sozusagen „ermitteln“ und wenn ja in welcher Form und in welcher Angelegenheit genau?

4.a. Hat Herr Wortmeyer seinen Job gekündigt oder wurde ihm gekündigt und kennen Sie den Grund oder die Gründe dafür?

4.b. Wird in seinem Fall eine Abbfindung fällig, wenn ja, in welcher Größenordnung und auf Basis welcher vertraglichen Vereinbarungen und Gesetze?

5.a. Gibt es eine aktuelle finanzielle Schieflage bei der Gebag, sind ev. Bankenforderungen fällig gestellt worden die nicht bedient werden können oder ist alles in Ordnung?

5.b. In einem der beigefügten Briefe wird ein ähnliches Negativ-Szenario wie bei dem Küppersmühle-Projekt angedeutet. Ist dies reine Spekulation oder könnte ein ähnlicher Fall eintreten?

6.a. Angeblich gab es im letzten Jahr einen städtischen Kredit an die Gebag iHv 50 Mio. EURO. Ist dies korrekt und wenn ja sind diese Mittel noch vorhanden und stehen für Investionen noch zur Verfügung oder dienten sie dem Abbau von (Bank)verbindlichkeiten, Steuerforderungen, Personalaufwendungen, Rechnungsbegleichungen o.ä.?

6.b. Sind noch weitere Mittel von der Stadt an die Gebag geflossen und wenn ja in welcher Form (Kredit, …), in welcher Höhe, wann genau (bitte Liste) und gibt es dazu jeweils Tilgungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarungen?

7. Zu den derzeitigen Großbauprojekten: Wie sind die erheblichen Zinsanstiege bei der Kreditvergabe im Immobiliensektor in diesem Fall bei der Gebag langfristig abgesichert – mit anderen Worten: Springt die Stadt ev. als Gläubigerin ein und/oder sind die Gegenwerte der Grundstücke und Immobilien ausreichend?

8. Haben die enormen Verbindlichkeiten aus den Großbauprojekten (u.a. 6-Seen-Wedau) das Potential die Gebag in die Insolvenz zu treiben, wenn sich Investoren und private Kaufinteressenten weiterhin zurückhalten?

9. Im Management der Gebag gibt es eine auffällige personelle Fluktuation in der Chefetage. Mit den Andeutungen in den beiden Schreiben liegt die Vermutung nahe, dass mind. eine verantwortliche Person mit möglicherweise bevorstehenden „erheblichen Einschnitten“, Missmanagement oder ev. nicht ganz korrekten Vorgehensweisen in Verbindung gebracht wird. Halten Sie dies für möglich?
10. Seit mind. zwei Monaten versuche ich von der Gebag zu erfahren, ob ein Ex-Baudezernent der Stadt Duisburg, den sie erfolgreich verklagt hatte seine Schuld gemäß Gerichtsurteil (mehrere Millionen EURO) beglichen hat und bekomme hartnäckig keine Antwort. Was wissen Sie darüber, hat der Ex-Baudezernet vollständig gezahlt?

11. In den vergangenen Jahren bekam ich diverse Male Hinweise auf Sonderkonditionen die die Gebag als Vermieterin und/oder Verkäuferin gewissen Personen eingeräumt hat oder oder noch einräumt. Beweise dafür habe ich nicht. Können Sie diese Verdächtigungen 100%ig ausschliessen, weil u.U. regelmässig überprüft wird, dass die Konditionen der Gebag allen gegenüber marktkonform sind, dass nichts unter Preis vermietet bzw. verkauft oder gar „verschenkt“ wird?

Alle Fragen beziehen sich auch auf die Gebag FE.

In den Briefen werden Verfehlungen angedeutet die bestimmte Personen zu ihrem Vorteil nutzen könnten, weil diese von den Verfehlungen Kenntnis haben und diese ev. veröffentlichen. Es entsteht der Eindruck, dass es sich um Verfehlungen sowohl bei der Gebag als auch in der Duisburger Verwaltung handeln kann. Könnten Sie dazu bitte eine Erklärung abgeben, so wie kürzlich im Rathaus, als Sie behaupteten (sinngemäß), dass es in der Verwaltung immer rechtmässig zugeht.

Können Sie versichern, dass selbst wenn die Gebag Schaden nimmt, keine Steuermittel in Gefahr sind – weder alte noch neue bzw. künftige?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

 

Professor Karl-Rudolf Korte: Wie macht er das? Rein zeitlich?

Professor Karl-Rudolf Korte ist ein gern gesehener Gast, im deutschen TV, wenn mal wieder ein Wahlausgang dem Publikum erklärt werden muß. Er ist Dekan an der UNI DUE, leitet die NRWSchool of Governance, hat im Gegensatz zu Prof.-KollegenInnen eine eigene Website auf dem UNI-Server, gepflegt von UNI-Mitarbeitenden, beschäftigt sich mit Regierungsforschung und tritt als mietbarer Redner -neudeutsch Speaker- auch noch auf und in Erscheinung.

Sein Fachgebiet: Politik.

www.karl-rudolf-korte.de

www.nrwschool.de

www.regierungsforschung.de

Bis hierhin also quasi schon ein Multitalent der Politikberatung und -wissenschaft.

Tja und dann ist er auch noch im ZVAB mit sage und schreibe 234 Büchern verzeichnet die er womöglich schreibt, co-schreibt, herausgibt, mitherausgibt oder wie auch immer.

https://www.zvab.com/servlet/SearchResults?cm_sp=SearchF-_-topnav-_-Results&kn=karl-rudolf%20korte&sts=t

Dazu besucht er nicht nur TV-Studios, sondern sitzt auch auf CDU-Parteiveranstaltung, meist nicht weit von den Vorsitzenden. Und er ist Mensch, wie Du und ich, muß schlafen, essen und aufs Klo, wird krank und hat auch mal keinen Bock.

Allein zeitlich betrachtet ein Genie und bestimmt bestens vernetzt. Wie macht er das? Das kenne ich ansonsten z.B. von OBs die in zig Aufsichtsräten zusätzlich sitzen und in zig Vereinen auch noch „mitspielen“.

Auf meine Frage wollte ich bereits eine Antwort von der UNI DUE. Doch weit bin ich nicht gekommen, allein bei der Frage nach Kortes Redner/Speaker-Einsätzen und der möglichen Zuarbeit von UNI-Mitarbeitenden wurde extrem gemauert. Auch das Kultusministerium (CDU geführt) mauert, dass mir allerdings vor kurzem schon mal half, nämlich bei einer Sache in bezug auf eine Professorin und die UNI Siegen. Ich berichtete bereits.

Kortes Geheimnis wird wohl eins bleiben bis sich jemand erbarmt mir Auskunft zu geben. Gerade habe ich ihn mal direkt angemailt.

 

Zum Schluß dieses kleinen Beitrags noch dieser Lesetipp:

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/10/13/gegen-machtmissbrauch-an-hochschulen-hochschulstaerkungsgesetz/

Der steht allerdings in keinem, gar keinem, überhaupt keinem Zusammenhang mit dem obigen Beitrag.

 

 

Gegen Machtmissbrauch an Hochschulen – Hochschulstärkungsgesetz – UNI DUE mauert bei DUISTOP-Fragen

„Ein sicheres, respektvolles und vertrauensbasiertes Umfeld ist für alle Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige unverzichtbar, nicht nur für deren persönliche Entwicklung und akademisches Vorankommen, sondern auch für den Erfolg von Studium, Lehre und Forschung sowie einen reibungslosen Hochschulbetrieb insgesamt.“ Das ist der Anspruch unserer Hochschulen. So haben es die Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen in einer gemeinsamen Selbstverpflichtung vom 26. September 2023 erklärt.

Bislang konnten die Hochschulen nicht in allen Fällen angemessen gegen Machtmissbrauch vorgehen, weil ihnen eine rechtliche Handhabe dafür fehlte. Mit dem Hochschulstärkungsgesetz stellt die Landesregierung den Hochschulen – auf deren Initiative hin – nun einen Instrumentenkasten zur Verfügung, der neben dem Landesdisziplinargesetz dafür sorgt, dass angeblich per Verwaltungsakt alle Betroffenen schon in einem laufenden Verfahren besser geschützt werden. Außerdem sollen Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens (etwa Verstöße gegen die korrekte Angabe der Autorenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen) angemessen geahndet werden können.

Dazu Ministerin Ina Brandes: „Unsere Hochschulen müssen sichere Orte sein – für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende, Forschende und Lehrende. Überall da, wo Menschen arbeiten, gibt es Fehlverhalten und Fälle von Machtmissbrauch. Das ist keine Besonderheit an Hochschulen. Gleichwohl wurde es den potenziellen Tätern an Hochschulen in der Vergangenheit sehr leicht gemacht. Das neue Hochschulstärkungsgesetz gibt den Hochschulen das nötige rechtliche Instrument an die Hand, unmittelbar auf Situationen zu reagieren, die den Frieden an unseren Hochschulen und das gute Miteinander dort stören. Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens können sofort geahndet werden, und Schutzrechte können sofort umgesetzt werden. Zugleich erhalten die verletzten Personen umfangreiche Verfahrensrechte.“

Bis jetzt konnten die Hochschulen bei Verdachtsfällen von Machtmissbrauch nur ein Disziplinarverfahren einleiten. Weil bis zum Abschluss des Verfahrens selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, waren der mutmaßliche Täter und die verletzte Person oft gezwungen, täglich weiter miteinander zu arbeiten. Zudem konzentriert sich das Disziplinarrecht in erster Linie auf das Fehlverhalten des Täters. Nachverfolgung und Aufklärung stehen dabei im Fokus, um die Integrität des Berufsbeamtentums zu wahren und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu garantieren. Die Rolle der verletzten Person wird dabei kaum betrachtet.

Mit dem Hochschulstärkungsgesetz werden die Hochschulen in die Lage versetzt, sofort zum Schutz aller Beteiligter zu handeln. Nach der Anzeige eines Missbrauchsfalls wird es künftig zum Beispiel möglich sein, dem mutmaßlichen Täter sofort das Betreten des Gebäudes/des Campus zu untersagen. Das ist keine Bestrafung, sondern zunächst eine reine Schutzmaßnahme, die der Abwehr einer akuten Gefahr dient. Beide Parteien werden getrennt, um dann genau aufzuklären, ob die Vorwürfe zutreffen. Die verletzte Person wird also vor möglichen weiteren Übergriffen ebenso geschützt wie der mutmaßliche Täter vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen.

Neben den Schutz- und Sanktionsmöglichkeiten bekommen die verletzten Personen mit der HG-Novelle jetzt auch Informations-, Schutz-, Beistands- und verfahrensbegleitende Rechte. Die verletzte Person kann zum Beispiel den Stand des Verfahrens erfragen, was beim Disziplinarverfahren ausgeschlossen ist. Auch kann sie sich aktiv in das Verfahren einbringen, wenn sie dies will, und beispielsweise Fragen an die beschuldigte Person stellen. Zudem kann die verletzte Person einen Rechtsanwalt als Beistand erhalten, ohne dass sie dessen Kosten tragen muss. Außerdem ist die Einrichtung von Anlaufstellen/Ansprechpersonen vorgesehen, die für die verletzten Personen da sind und keiner Weisung der Hochschule unterliegen.

Im Schutzverfahren werden folgende gestufte Maßnahmen eingeführt:

Betretungsverbote für einzelne oder sämtliche Gebäude der Hochschule oder die Weisung, die Lehre ganz oder teilweise ausschließlich online zu erbringen,

Kontaktverbote,

der Entzug der Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten,

der vollständige oder teilweise Entzug der Lehr- und Prüfungsbefugnis,

der vollständige oder teilweise Widerruf von Ausstattungszusagen,

der Ausspruch, für die Dauer von zwei bis fünf Jahren

a) die Fähigkeit zu verlieren, Funktionen in der Selbstverwaltung der Hochschule zu bekleiden und solche Funktionen durch Wahlen zu erlangen, sowie

b) das Recht zu verlieren, in der Hochschule zu wählen oder zu stimmen.

Die Maßnahmen 1 bis 4 können schon dann zur Gefahrenabwehr verhängt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Sicherheitsverstoß vorliegen.

Damit einhergehend sind auch Maßnahmen gegen Mitglieder der Hochschulen vorgesehen, die falsche Beschuldigungen erheben. Die Maßnahmen reichen vom Ausspruch einer Rüge bis zur Exmatrikulation.

Analog zu Sicherheitsmaßnahmen stehen bei Verstößen gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens je nach Schwere des Verstoßes gestufte Maßnahmen zur Verfügung:

die Feststellung eines Redlichkeitsverstoßes,
der Ausspruch einer Redlichkeitsrüge,
der Ausspruch der Verpflichtung, die betroffene Publikation zurückzuziehen,
der Ausspruch der Verpflichtung, Mittel für angesichts des Redlichkeitsverstoßes zweckentfremdete Forschungsvorhaben zurückzuzahlen,
der Entzug der Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten,
die Androhung des Entzugs des Hochschulgrades oder der Lehrbefähigung, wenn diese unredlich erbracht oder verliehen worden ist,
der Ausschluss von der Mitwirkung im Berufungsverfahren für einen in der Maßnahme festgesetzten Zeitraum,
der gänzliche oder teilweise Widerruf von Ausstattungszusagen,
der Entzug des Hochschulgrades oder der Lehrbefähigung, wenn diese unredlich erbracht oder verliehen worden ist.

Der Maßnahmenkatalog ist laut Ministerium nötig, weil es gegen viele Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Handels keine adäquate juristische Handhabe gibt. Zum Beispiel liegt bei einer Veröffentlichung unter falscher Urheberschaft in der Regel juristisch kein Betrug vor, da dem tatsächlichen Urheber kein nachweisbarer materieller Schaden entstanden ist. Zukünftig kann solches Fehlverhalten geahndet werden.

Nach dem Entwurf der HG-Novelle wird es möglich sein, zwei Verfahren parallel einzuleiten: das neue Redlichkeits- oder Sicherungsverfahren und das bekannte Disziplinarverfahren, das nach wie vor immer dann gegen Beamte zwingend zu eröffnen ist, wenn dienstliches Fehlverhalten angenommen wird. Beweise, die im Redlichkeits- oder Sicherungsverfahren festgestellt werden, können dann auch für das Disziplinarverfahren genutzt werden.

Der Entwurf der HG-Novelle wird jetzt der Verbändeanhörung zugeleitet. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 soll sich der Landtag mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.

Den Gesetzesentwurf zum Download finden Sie hier:

http://www.mkw.nrw/hochschulstaerkungsgesetz

Dies ist ein Beitrag aufgrund dieser Pressemitteilung:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/starke-hochschulen-sichere-hochschulen-hochschulstaerkungsgesetz-fuer-mehr-schutz

Es gab keinen Grund die Pressemitteilung wesentlich zu ändern.

Zusatzhinweis:

Derzeit versuche ich immer noch weitere Auskünfte über die UNI DUE und insbesondere die Fakultät für Politikwissenschaft sowie die NRWSchool of Governance zu erhalten. Dabei geht es auch um die Beschäftigung und den Einsatz von Studierenden sowie UNI-Personal. Sowohl die UNI als auch das zuständige Ministerium von Frau Brandes mauern bei bestimmten Fragen. Ich berichtete bereits.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/10/11/uni-due-mauert-bei-auskuenften-ueber-politik-institut-und-nrwschool-of-governance/

 

 

Grundwasserverseuchung in Homberg: FACHAUFSICHTSBESCHWERDE zurückgewiesen

Ganz wichtig und deshalb auch ganz vorneweg nochmals, es geht um eine FACHAUFSICHTSBESCHWERDE.

Was war passiert? Im Rahmen meiner Berichterstattung über die Grundwasserverseuchung in Homberg wandte ich mich vor rund drei Monaten an die Bezirksregierung (BezReg) in Düsseldorf als oberste Aufsicht über die Kommunen. Die Stadt Duisburg war bis dato und ist bis heute nicht bereit mir auf Fragen zum Thema zu antworten.

Im Resultat brachte die Anfrage bei der BezReg nichts. Ausser der wiederkehrenden Erkenntnis wie überflüssig diese Behörde ist.

Im Laufe meines Kontaktes mit den dort Zuständigen für Auskünfte musste ich mich auch noch degradieren und belehren lassen, ganz so als wäre ich ein Idiot.

So kam ich mir jedenfalls vor und das obwohl ich einiges gewohnt bin.

Als ich die Faxen dick hatte reichte ich an den stellvertretenden Regierungspräsidenten Roland Schlapka eine Beschwerde ein, über eine Mitarbeitende die meiner Ansicht nach ihre Kompetenzen überschritt.

Bis heute dachte ich die Beschwerde würde gar nicht bearbeitet, dann bekam ich heute Mittag doch noch ein vierseitiges Schreiben per Briefpost mit einer Abweisung meiner Bescherde. Das erspar ich Ihnen und veröffentliche stattdessen meine Rückantwort an Herrn Schlapka. Daraus wird klar und deutlich um was es geht.

Vorab noch der Hinweis, zum Verständnis des Vorgangs, dass ich auf eine erste Presseanfrage Antworten erhielt und dann keine Pressefragen mehr stellen durfte. Also musste ich die wortgleich per UIG stellen, was ich tat. Wie bereits oben geschrieben, die Antworten waren unbrauchbar. Das alles hat nur Zeit gekostet und nichts gebracht.

Hier mein Rückschreiben:

Guten Tag Herr Schlapka,

Ihre Zurückweisung gegen meine Beschwerde über Frau YYY habe ich erhalten, kann aber die von Ihnen angeführten Begründungen nicht nachvollziehen.

Insofern halte ich die Beschwerde aufrecht.

Im Wesentlichen entgegne ich Ihnen wie folgt:

1. Sie haben nicht berücksichtigt, dass Frau YYY auf eine erste Presseanfrage zu selben Sache geantwortet hatte. Und sich wohl danach erst anders entschied. Dies kann mit meinen kritischen Nachfragen zusammenhängen. Ausweislich siehe Mail von Frau YYY vom 14.8.2024 auf eine 1. Erinnerung von mir an meine 1. Presseanfrage.

2. Frau YYY besitzt nicht die Kompetenz zu beurteilen was Presse ist und was nicht. DUISTOP als Blog zu bezeichnen ist willkürlich. Das steht auch nirgends als Kennzeichnung auf DUISTOP (www.duistop.de) selbst. Ausserdem verweise ich auf den Medienstaatsvertrag NRW.

3. Ein Presseausweis ist nicht zwingend notwendig, auch keiner vom DJV (Anmerkung: Deutscher Journalisten Verband). Ich bin Herausgeber und Chefredakteur, das Impressum weist meine Kontaktdaten aus und ich muß auch nicht hauptberuflich tätig sein. Alles geht beim gemeinnützigen Journalismus (wie in diesem Fall) auch ohne Bezahlung, selbst der DJV sieht das so. Und: Der DJV ist eine private Organisation, weshalb sollte ihm eine offizielle Ausweisvergabestelle zugestanden werden zumal er damit auch noch Geld verdient?

4. Und wenn niemand – so wie Frau YYY – auf Pressefragen antwortet, kann man auch nie Presse werden. Genauso ist dies anscheinend auch von Ihnen gewollt. WAZ/NRZ und RP z.B. haben ja auch mal klein angefangen. Wobei DUISTOP nicht mehr klein ist, DUISTOP gibt es seit über sechs Jahren und etliche Ministerien etc. haben mir auch schon ganz normal ohne Zicken und Ausreden geantwortet.

Das Verhalten von Frau YYY sollte schikanieren und demütigen, so mein Eindruck. Ich sehe darin einen unduldbaren Machtmissbrauch sowie ausserdem einen Verstoss gegen die grundgesetzliche Gleichbehandlung.

Ausserdem frage ich mich wie man (junge) Leute für lokalen und sonstigen Journalismus begeistern will, was die demokratischen Parteien der sog. Mitte uns allen immer so sehr ins Bewusstsein rufen und fordern, wenn man derart mit ihren Anliegen = Pressefragen umgeht wie Frau YYY und Sie es tun.

Ich wette, hätte ich einen löblichen Bericht über die Arbeit der Bezirksregierung verfassen wollen, hätte mir Frau YYY ohne Einwände alle wohlwollenden Pressefragen als Pressemedium beantwortet.

Mit diesem Schreiben habe ich mich noch sehr zurückgehalten was meine Wortwahl betrifft. Am liebsten hätte ich es ganz anders formuliert, vor allem auch weil weder Sie noch Frau YYY Menschen sind mit denen ich mich länger als notwendig beschäftigen will.

Am schlimmsten aber finde ich, dass der gesamte Vorgang einer Demokratie vollkommen unwürdig ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich auch noch gemaßregelt wurde weil ich ursprünglich keine Fachaufsichtsbeschwerde, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte. Und wahrscheinlich haben Sie diese auch nur bearbeitet weil ich das Wort richtig geschrieben habe.

In diesem Sinne verbleibe ich mit Gruß

Michael Schulze

P.S. Übersenden Sie mir bitte noch wie es nun weitergeht weil ich meine Beschwerde aufrecht erhalte. Danke.