Den meisten LeserInnen von DUISTOP dürfte bekannt sein, dass seit fast fünf Jahren der OB sowie sämtliche Dezernate und Ämter und alle städtischen Beteiligungsfirmen mir die Presseauskunft verweigern. Leider ist das anscheinend in der DNA dieser Leute „verankert“ laufend gegen das Pressegesetz NRW zu verstossen.
Ein interessanter Fall aus Berlin über den aktuell der Spiegel berichtet, weist daraufhin, dass ich in Duisburg nicht allein bin und dass auch andere Probleme haben Auskünfte zu erhalten. Insofern nichts Besonderes.
Besonders ist lediglich die Begründung für die vorläufige Auskunftsablehnung.
Auch ich prüfe seit längerem bereits den Gang vor’s Gericht – und zwar vor das Verwaltungsgericht. Problem Number One ist meine Vermutung, dass auch das VWG nicht wirklich objektiv ist. Problem Number Two, ich finde sehr schlecht einen Fachanwalt der nicht bereits für die Gegenseite arbeitet, die ist nämlich versiert darin den Anwaltsmarkt quasi „leerzukaufen“, und der dann auch noch bereit wäre sich richtig reinzuhängen. Und: Ein Anwalt für Verwaltunsgrecht ist keine Profi für Presserecht und umgekehrt.
In Berlin will das Portal fragdenstaat.de seit geraumer Zeit von Altkanzler Schröder wissen wie er und sein Büro möglicherweise lobbyiert haben, insbesondere in Sachen Russland und diverser Energiefirmen.
Zuerst wandte man sich mit einem Auskunftsbegehren an das Kanzleramt, doch Schröders Büro gilt als eigenständige Institution.
Auf jeden Fall weigerte man sich mit Händen und Füssen weshalb fragdenstaat.de vor das Verwaltungsgericht zog. Dort sprach man der Plattform aber ab ein Presseorgan zu sein. Also druckte fragdenstaat.de einfach Auszüge aus der Plattform als Zeitung. In der nächtshöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG), bekam man nun zugestanden, dass man Presseauskünfte von Schröder erhalten muß.
Extra-Hinweis: Der Chefredakteur Arne Semsrott sei trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter, entschied die Pressekammer des Verwaltungsgerichts Berlin.
Das mit dem Presseausweis ist auch so eine Sache. Dieser Ausweis ist rein juristisch überhaupt kein Kriterium. Auch die hiesige Stadtpressesprecherin Anja Kopka hat in der Vergangenheit auf dem Argument beharrt ich sei kein Journalist da ich z.B. keinen Presseausweis hätte. Den habe ich nachgereicht, obwohl es dafür überhaupt keine gesetzliche Grundlage gibt. So ein Ding ist lediglich gut wenn man z.B. als Journalist für den Spiegel arbeitet und dies damit nachweist. Ist in meinem Fall jedoch PillePalle, da mich Frau Kopka kennt.
Allerdings könnte man mir aus dem DUISTOP-Ausweis (s.u. ein Muster) den Strick drehen ich liesse es an der notwendigen Ernsthaftigkeit fehlen.
Aber Kopka hätte mir selbst bei der Vorlage einen Ausweises der New York Times keine Auskunft geben und wäre dann eben auf einen anderen Trichter gekommen – um doofe Ausreden ist sie eher nicht verlegen.
Nun, an meiner Ernsthaftigkeit dürfte es wohl kaum mangeln. Das belegen die Anzahl der Artikel und auch die Inhalte. Und Satire und Sarkasmus sind doch wohl auch erlaubt.
Die Presseauskünfte müsste ich eigentlich nicht nur wegen des Pressegesetzes NRW sondern auch wegen des Medienstaatsvertrages NRW erhalten. Zudem wäre da noch die gesetzlich verankerte Gleichbehandlung gemäß §5 des Grundgesetzes. WAZ/NRZ und RP erhalten ja schließlich Auskünfte.
Trotz alledem bleiben immer noch viele Ansatzmöglichkeiten der Gegenseite um Argumente – und seien sie auch noch so abwegig – aus dem Hut zu zaubern.
U.a. in Bezug auf die Auskunftspflicht von Beteiligungsunternehmen, die müssen nämlich, ganz grob gesagt, zum größten Teil (wie groß ist fraglich), also mehrheitlich der Stadt gehören und sie müssen der Daseinsfür- und -vorsorge dienen.
Die Stadtwerke kann man relativ eindeutig dazuzählen, aber wie steht es mit der DIG, der Infrastrukturgesellschaft von Stadt und Duisport, oder mit Duisport selbst?
Und damit alle wissen wie teuer ein Anwalt ist, z.B. ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hier mal das letzte Angebot, dass ich vor knapp einer Woche erhalten habe:
Eine Beratung à 45 Minuten für 245 EURO.
Achja, ich muß übrigens jede Presseanfrage einzeln einklagen, inzwischen rund 600 Stück, und darauf achten, dass der Anspruch nicht bereits verjährt ist. Habe ich also vor vier Jahren eine Anfrage gestellt, dürfte diese verjährt sein. Ich könnte sie erneut stellen, doch dann würde man ev. behaupten ich ließe es aufgrund der Zeitspanne an der nötigen Ernsthaftigkeit mangeln. Ein Teufelskreis.
Tja, aber so geht Rechtsstaat.
Was mich aber am meisten fuchst ist der Umstand, dass ich eigentlich, im Falle einer juristischen Auseinandersetzung, quasi gegen mich selbst klagen würde. Denn der OB vertritt ja auch mich – zumindest anteilig. Er bzw. die Stadt würde kein eigenes Geld riskieren, sondern Steuergeld – und von wem kommt das, zumindest anteilig?
Noch ein Teufelskreis.
Fazit:
Es wird nun wieder eine Menge Leute geben die insgeheim denken, meine Güte was soll das alles, es gibt keine Antworten und basta. Lass gut sein!
Ich halte es diesbzgl. mit Albert Einstein der einst formulierte:
Wichtig ist, dass man nie aufhört zu fragen.