Wüsts Werbung(?) und Neutralität: Ganz fixe Antwort aus der Staatskanzlei

Im letzten Herbst kassierte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst eine Abmahnung von einem bekannten Medienanwalt in bezug auf Wüsts Missachtung des Neutralitätsgebots in einer Werbeangelegenheit (die ev. gar keine war) für ein Unternehmen aus Rheine.

Um die Sache zu klären und ein bisschen mehr Licht hineinzubringen habe ich deshalb heute früh in der Saatskanzlei angefragt, heute Mittag kam prompt die Antwort.

Hier zuerst meine Fragen, darunter die Antwort aus Düsseldorf die ein wenig stutzig macht:

Guten Morgen,

laut Pressemeldungen wie dieser

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html

hat es 2024 einen juristischen Vorfall Herrn Wüst betreffend gegeben. So wurde er von einem Anwalt abgemahnt weil er seine Neutralitätspflicht verletzend für eine Anwaltsfirma warb. Herr Wüst hat daraufhin diese Werbung eingestellt und es wurde von ihm eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgegeben.

1. Ist dies soweit korrekt? Bitte ergänzen Sie entsprechend oder korrigieren Sie, danke.

2. Welche Absichten steckten hinter Herrn Wüsts Auftritt und Ambition als Werbe-Testimonial?

3. Warum gerade diese Firma?

4. Wie kam die Start-Up-Auszeichnung des Landes NRW für diese Firma zustande?

5. Hat Herr Wüst auch an Rücktritt gedacht, denn in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorfälle wie z.B. in Bezug auf Herrn Möllemann und dessen Briefbogenaffäre die mit seinem Rücktritt als Bundesminister endete?

6. Wer trägt a) die Kosten für den Rechtsstreit und wer b) die Kosten für den Fall einer Wiederholung? Sollte das Land NRW (= die

Steuerzahlenden) bei a) oder/und b) belastet werden, so wüsste ich gerne auf welcher rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

verantwortlicher Leiter der Redaktion

 

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen als „ein Sprecher“ antworten kann:

Aufgrund eines Missverständnisses wurde ein persönliches Zitat der Privatperson Hendrik Wüst mit dem Zusatz „Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen“ auf der Internetseite der SO DONE (Anmerkung: Name des betreffenden Unternehmens) veröffentlicht. Damit wurde der nicht beabsichtigte Eindruck erweckt, dass die Privatperson Hendrik Wüst die Initiative des privatwirtschaftlichen Unternehmens in amtlicher Eigenschaft unterstütze. Zur Vermeidung dieses Eindrucks wurde das Zitat am 22. November 2024 von der Internetseite entfernt. Das Land hat sich in der Unterlassungserklärung zur Begleichung der Kosten verpflichtet, die Erstattung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Beste Grüße

XXX

Referent Pressestelle / Newsroom

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Abschliessende Bemerkungen:

Die Antwort ist ein wenig unterkomplex und geht auch – wie unschwer zu erkennen ist – nicht in allen Belangen konkret auf meine Fragen ein. Wieso das Land NRW die Kosten übernahm bleibt weiterhin offen und ist nun umso fragwürdiger.

 

Werbung und Neutralität: Wüst verliert gegen Steinhöfel – wer zahlt dafür?

Die Sache ist schon etwas älter aber nachwievor top-aktuell. So berichtete u.a. der WDR am 24.11.2024 darüber, dass eine Abmahnung des bekannten Medienanwalts Joachim Steinhöfel dazu führte, dass NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst  nicht mehr für eine Anwaltskanzlei in Rheine wirbt.

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html

Ich darf mal daran erinnern, dass wegen so einer ähnlichen Sache (Werbung für ein Unternehmen) ein FDP-Bundesminister in der sogenannten Briefbogenaffäre – es ging um Einkaufswagen-Chips – zurückgetreten ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefbogenaff%C3%A4re

Hendrik Wüst ist was Rücktritte generell betrifft übrigens kein gänzlich unbeschriebenes Blatt. 2010 ging es um eine Sponsoring-Affäre die u.a. mit seinem Rücktritt endete.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gespraeche-gegen-geld-cdu-generalsekretaer-in-nrw-tritt-wegen-sponsoring-affaere-zurueck-a-679513.html

Wie dem auch sei, Steinhöfels Vorwurf bezog sich auf Wüsts nicht eingehaltene Neutralitätspflicht.

Nicht ganz klar ist wer die Kosten u.a. für Steinhöfel trägt, Wüst oder das Land und wenn eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgebenen wurde, wer diese zahlt, wenn dagegen verstossen wird.

Auch Bundesminister Habeck hat sich für die Kanzlei in Rheine eingesetzt, er hat anscheinend auf ähnliche oder gleiche Vorwürfe so reagiert, dass er nicht mehr als Minister „auftrat“, sondern nur noch als Abgeordneter.

Clever oder was? Ich kann bei einer Verfehlung nicht mal eben in eine andere Haut schlüpfen. So was Ähnliches habe ich schon mal mit Kevin Kühnert bei einer Anfrage von mir erlebt. Einmal war er leitendes SPD-Mitglied und dann wieder Abgeordneter bzw. umgekehrt. Habe ich alles schriftlich.

Was die Verletzung der Neutralitätspflicht betrifft so habe ich vor einigen Wochen eine Beschwerde bei der Bezirksregierung gegen OB Link eingereicht. Anlaß und damit ausschlaggebend war sein überbordendes Engagement für den MSV (z.B. bei der letzten Geldgeberrunde). Eine Antwort aus Düsseldorf steht noch aus.

Zurück zu Herrn Wüst. Meine Fragen an die NRW-Staatskanzlei in seiner Causa lauten wie folgt:

Guten Morgen,

laut Pressemeldungen wie dieser „https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html“ hat es 2024 einen juristischen Vorfall Herrn Wüst betreffend gegeben. So wurde er von einem Anwalt abgemahnt weil er seine Neutralitätspflicht verletzend für eine Anwaltsfirma warb. Herr Wüst hat daraufhin diese Werbung eingestellt und es wurde von ihm eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgegeben.

1. Ist dies soweit korrekt? Bitte ergänzen Sie entsprechend oder korrigieren Sie, danke.

2. Welche Absichten steckten hinter Herrn Wüsts Auftritt und Ambition als Werbe-Testimonial?

3. Warum gerade diese Firma?

4. Wie kam die Start-Up-Auszeichnung des Landes NRW für diese Firma zustande?

5. Hat Herr Wüst auch an Rücktritt gedacht, denn in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorfälle wie z.B. in Bezug auf Herrn Möllemann und dessen Briefbogenaffäre die mit seinem Rücktritt als Bundesminister endete?

6. Wer trägt a) die Kosten für den Rechtsstreit und wer b) die Kosten für den Fall einer Wiederholung? Sollte das Land NRW (= die Steuerzahlenden) bei a) oder/und b) belastet werden, so wüsste ich gerne auf welcher rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze
verantwortlicher Leiter der Redaktion

 

UPDATE zu Grundwasserverseuchung in Homberg

Gestern hatte ich mich kritisch zu angeblichen Fragen von hiesigen Parteien an die Stadt geäussert. Das Thema: Die nachwievor sehr vielen Unklarheiten in Bezug auf die Verseuchungen des Grundwassers durch VENATOR (früher Sachtleben) in Homberg.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2025/01/24/grundwasserverseuchung-in-homberg-politik-nur-lahm-oder-unwillig-oder-beeinflusst/

Heute wurde ich wie folgt ergänzend informiert:

Sehr geehrter Herr Schulze,

wir haben länger nichts voneinander gehört, aber danke, dass Sie den Faden wieder aufgreifen!

Zu Ihrem Artikel (Link s.o.) und dem im WOCHENANZEIGER (https://www.lokalkompass.de/duisburg/c-politik/giftcocktail-in-hombergs-grundwasser-was-wird-getan_a2017998) kann ich sagen, dass die gemeinsame Anfrage der Bezirksvertretung (BV) am vergangenen Donnerstag in der BV-Sitzung behandelt wurde.

Und es gab zu den Statements der Stadt Duisburg, vertreten durch Herrn Dr. Burs (Sachgebietsleiter Grundwassersanierung, Monitoring, …), eine Reihe von kritischen Nachfragen.

Ergebnisse dieser Anfrage und der anschließenden Nachfragen sind, dass der Stadt Duisburg seit Oktober 2024 ein VENATOR-Papier zur Grundwassersanierung vorliegt, das zur Zeit geprüft wird. VENATOR verhält sich – nach städtischer Aussage – kooperativ. Aktuell hat das Grundwasser-Monitoring, die letzte Messung stammt vom Dezember 2024, keine veränderte Schadstoffbelastung ergeben. Man geht davon aus, dass eine – wie auch immer geartete – Sanierung in absehbarer Zeit keine wesentliche Abnahme der Schadstoffbelastung ergeben wird. Ein Thema war auch die Informationspolitik in dieser Sache: Die Untersagung der Grundwassernutzung in Teilen von Althomberg wurde nur im Amtsblatt sowie auf den städtischen Internet-Seiten veröffentlicht; eine direkte Ansprache der Grundstückseigentümer bzw. Anwohner per Informationsschreiben hat es weder durch die Stadt noch VENATOR gegeben. Das wurde seitens der BV bemängelt.

Die BV-Anfrage wurde übrigens mit unserer Bürgergemeinschaft Grundwasser Althomberg vorher besprochen.

Wie sich VENATOR in Zukunft verhalten wird, wenn eine Sanierungsmaßnahme mit der Stadt abgestimmt ist und damit auch die Kosten feststehen, ist schwer abzuschätzen. Da könnte auch der Mutterkonzern in den USA noch ein Wörtchen mitreden wollen …

Wir bleiben in Kontakt!

Mit freundlichen Grüßen

 

Berlin: Gelbhaar-Skandal erreicht Duisburg

Denn es gibt zumindest einen besonders auffälligen Duisburger Bundestagsabgeordneten, von zwei insgesamt, der zuletzt auch noch eine Top-Position bei den Bundesgrünen ergatterte und den derzeitigen Bundestagswahlkampf der Grünen in einem Duo managed.

Gemeint ist Felix Banaszak. Bei ihm habe ich soeben zu einem aktuellen Skandal in Berlin angefragt. Der Skandal betrifft die Führungsriege der Bundes-Grünen, also auch ihn, und reicht irgendwie bis Duisburg, denn auch hier sind Grünen-AnhängerInnen und -WählerInnen sicherlich ziemlich verdattert angesichts dessen was sich in Berlin und der Partei abspielt – um es mal gnädig auszudrücken.

Manch ein Grüner zieht schon Konsequenzen:

https://www.spiegel.de/politik/stefan-gelbhaar-oezcan-mutlu-verlaesst-gruene-wegen-gelbhaar-affaere-a-27124dd3-327b-46bb-9475-0dbbad7c4e82

Konkret geht es um den Berliner Grünen Stefan Gelbhaar der sich Ende letzten Jahres mit Belästigungsvorwürfen von mehreren Frauen aus der eigenen Partei konfrontiert sah und alles bisher vehement abstreitet.

Anscheinend gilt auch bei den Günen die Unschuldsvermutung nicht, man stellte sich wohl sofort auf die Seite der Frauen und das Ganze zog seine Kreise erwartungsgemäß bis in die Medien, hier besonders aktiv der RBB.

Der allerdings muss im Rahmen seiner Recherche und Berichterstattung über den Fall nun zugeben, seiner journalistischen Sorgfaltspflicht nicht so ganz umfänglich nachgekommen zu sein.

So ist eine eidesstattliche Versicherung einer Frau, die Gelbhaar wegen dessen Belästigung beschuldigt hat, anscheinend gefälscht worden. Die Dame existiert gar nicht und alles wurde wohl erfunden.

In dem Zusammenhang gibt es bereits einen Parteiaustritt einer anderen Frau die angeblich den Kontakt zu der vorgenannten Dame herstellte.

Soweit so krude, merkwürdig und ziemlich unprofessionell seitens des RBB. Qualitätsmedien? Angemerkt sei noch, dass man gegenüber Journalisten gar keine eidesstattliche Versicherung abgeben kann die juristisch gesehen irgendeine Auswirkung hat. Egal. Das sind Feinheiten.

Was mich aber besonders interessiert sind die weiteren Vorgänge.

Stefan Gelbhaar stand auf einem TOP-Listenplatz der Berliner Grünen für die anstehende Wahl. Den hat er nun nicht mehr inne, dafür Andreas Audretsch, die rechte Hand von Robert Habeck, noch Bundeswirtschaftsminister der Restampel und Kanzlerkandidat („Bündniskanzler“?!) der Grünen. Audretsch war übrigens sozusagen Gegenkandidat von Banaszak um dessen jetzigen Posten.

Auffällig ist, dass Audretsch auch als Journalist tätig war – u.a. beim RBB. Welch ein Zufall.

https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Audretsch

Das hätte ich von Herrn Banaszak gerne mal erläutert. Meine Frage an ihn:

Gibt es in dieser Beziehung (Gelbhaar-Listenplatz-Audretsch-RBB) irgendwelche Zusammenhänge die einer transparenten Aufklärung bedürfen?

 

 

 

Vorfall auf der Gebag-Betriebsfeier im letzten Herbst: Alles immer noch total ungeklärt.

Kein Vorfall in der letzten Zeit regt die Leute so auf wie der der sich womöglich auf einer Betriebsfeier der Gebag im letzten Herbst zugetragen hat. Vor allem Frauen melden sich immer wieder bei mir um zu erfahren ob ich inzwischen mehr darüber wüsste.

Anscheinend aktuell getriggert durch so drastische Vorfälle wie die die gerade an der UNI DUE vor sich gehen. Da geht es um versteckte Kameras auf Damen-Toiletten. Und das geht viral durch alle Gazetten.

Damit niemand meint ich habe die Gebag-Sache ebenso beerdigt wie die sonstige Presse in Duisburg, die sie allerdings eigentlich nie richtig angefasst hat – man darf sich wundern warum oder auch nicht – ich bin noch dran. Doch die Reihen der von mir Befragten sind fest geschlossen.

Auch immer noch vollkommen unklar sind die Gründe für das „Ausscheiden“ des Gebag-Boss Bernd Wortmeyer – relativ kurz nach dieser ominösen Betriebsfeier.

Hier nochmals zur Erinnerung der anonyme Brief (ich habe zwei bekommen), der wohl auch an den OB gegangen sein dürfte bzw. an ihn gerichtet ist.

Auffällig ist, dass sowohl die Gebag, als auch der Aufsichtsrat der Gebag (Vorsitzender ist Bruno Sagurna von der SPD) als auch die Stadt (immerhin die Hauptanteilseignerin der Gebag) sowie führende PolitikerInnen sich zu der Sache nicht äussern. Eisernes Schweigen, ganz so als hätten die Worte (Zitat: …dass er auspackt) in dem Brief tatsächlich einen Gehalt an Wahrheit.

In Bezug auf versteckte Kameras gibt es hier ein paar Tipps:

https://www.eufy.com/eu-de/blogs/security-camera/how-to-detect-hidden-cameras

Ganz ehrlich, ich würde übrigens nicht nur in der UNI suchen, sondern auch …

Den Rest des Satzes können Sie sich ja denken.

 

Nehmen Bezirksbürgermeisterin Lieske (SPD) und die Stadt (Kinder)-Unfälle in Kauf?

Tja, die Demokratie ist ein schwieriges Geschäft, vor allem wenn man „am Ruder ist“, eine Stadt regiert und höchste Verwaltungspositionen inne hat. In Duisburg erlebe ich das seit rund sieben Jahren und wundere mich doch immer noch wie weit die Abwehrmechanismen derer in Amt und Würden anscheinend gehen um ja keine kritischen Fragen, Ideen, Anregungen, Anmerkungen udgl. zuzulassen.

In Duisburg reicht dies bis in jede Kapillare, also auch bis in die kleinste Verwaltungseinheit – „Bezirk“ genannt – hinein. Also gnadenlos vollumfassend.

Um am demokratischen Diskurs teilzunehmen kann man in Duisburg u.a., so bietet es die hiesige Politik und Verwaltung es zumindest an (Eventuell nur um demokratisch zu wirken?), sogenannte Einwohnerfragen stellen. Die ist seitens der Gemeindeordung NRW ein „KANN“, aber kein „MUSS“. In Duisburg ist es möglich – jedenfalls rein theoretisch. Dies ist mein Eindruck nachdem ich nun bereits die dritte Absage auf eine Einwohnereingabe im Bezirk Süd erhalten habe. Die habe ich wie die beiden davor pflichtgemäß laut Anleitung auf einer www.duisburg.de-Website schriftlich eingereicht. An die SPD-Genossin und Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske.

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/einwohnerfragestunden.php

Wer Beate Lieske nicht kennt, hier ein erster eindrücklicher Eindruck:

HERZ AUS STAHL II

Zurück zum Thema. Es handelt sich bei meiner Eingabe inhaltlich erneut um keine Angelegenheit die mich allein betrifft, sie betrifft besonders viele hier in Bissingheim und ganz besonders „Kinder im Verkehr“.

Es stellt sich also die Frage ob Bezirksbürgermeisterin Lieske (SPD) und die Stadt besonders Kinderverkehrsunfälle in Kauf nehmen, nur um bloß keine Einwohnerfrage von mir zuzulassen? Der Respekt und die Angst vor mir muß ja wirklich abgrundtief grenzenlos sein?

Ganz ehrlich, würde ich in Duisburg beerdigt werden wollen, befürchte ich das Schlimmste was mit meinen sterblichen Resten auf ’nem städtischen Friedhof passieren kann.

Und ich bin gespannt ob sie die Sache doch noch aufgreifen aber zu ihrer eigenen machen, um dann so zu wirken als hätten sie sich geKÜMMERT, was sie bisher eindeutig nicht getan haben. Meine Eingabe belegt es. Alle vor Ort wissen es.

Nun zu meiner Eingabe und der Antwort der Stadt (sie entscheidet letztlich über die Zulassung) von heute:

Guten Tag Frau Lieske,

ich habe eine erneute Einwohnerfrage bzw. -eingabe an die BV Süd. Ich hoffe diesmal berücksichtigt zu werden.

Mein Anliegen lautet wie folgt:

In ganz Bissingheim gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, teils im Grundschulbereich (Marktplatz – Mitte) von nur 10 km/h.

Regelmässig ist zu beobachten wie trotz enger Strassen mit beidseitig geparkten Autos viel zu schnell gefahren wird.

Es ist auffällig, dass die 30er-Schilder sich lediglich im Zufahrtsbereich Bissingheims, aber nicht im Ort selber befinden.

Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden. Da Sie selbst in Bissingheim leben verstehe ich zudem nicht wieso Ihnen so etwas nicht auffiel.

Zusätzlich gibt es noch sehr markante Stellen die einer Beschilderung bedürfen, in diesem Falle mit einem Rechts-Vor-Links-Hinweis. So gibt es im Ort vielfach Stellen in denen dieses Recht grundsätzlich gilt aber an manchen Stellen sollte doch zusätzlich durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden.

Ab der Hausnummer 309 gibt es eine Anwohnerstrasse parallel zur Bissingheimer Strasse. Sie führt auf den Südgraben zu. Wer aus der Anwohnerstrasse kommt hat Vorfahrt vor denen die den Südgraben entlang fahren. Nur wird in vielen Fällen genau dies von Autofahrenden im Südgraben nicht beachtet, zudem fahren sie wie oben geschildert zu schnell. Da sich vielfach aber auch Kinder von der Anwohnerstrasse in Richtung Sportplatz begeben, gibt es hier einen sehr neuralgischen Punkt.

https://www.google.de/maps/@51.3875338,6.8108609,20z

Ein zusätzliches Vorfahrtsschild oder ein sonstiger deutlicher Hinweis könnte erste Abhilfe schaffen.

Meine Frage:

Wird sich die BV mit dem o.g. Thema befassen, sich kundig machen was zu tun ist und für Abhilfe, sprich mehr Sicherheit sorgen?

Gruss

Michael Schulze

 

Hier die wirklich unfassbare Antwort aus dem Rathaus von heute:

Sehr geehrter Herr Schulze,

da es sich bei Ihrem Anliegen nicht um eine Angelegenheit im Sinne der Einwohnerfragestunde des Stadtbezirkes Süd handelt,

kann diese nicht auf die Tagesordnung genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

gez. XXX

Stadt Duisburg

Der Oberbürgermeister

Amt für bezirkliche Angelegenheiten

Bezirksverwaltung Süd

 

Urheberrechtshinweis: Bilder im Beitrag(2) von der Bissingheimer Strasse von U. Martel

 

NRW-Bauministerium antwortet auf DUISTOP-Fragen zum Erwerb von Wohnungsbelegungsrechten

Aufgrund einer Pressemitteilung des NRW-Bauministeriums hatte ich dort eine Presseanfrage eingereicht. Es geht dabei konkret und aktuell um Wohn-Belegungsrechte die das Land von der Kölner GAG AG erworben hat.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

Hier die Fragen von mir und dazu jeweils die entsprechenden Antworten aus dem Ministerium. Ganz unten nochmals meine Anfrage im Originalwortlaut.

Lieber Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als ein Sprecher des Ministeriums wie folgt beantworte:

Frage:

Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

Antwort:

Die Förderung erfolgt auf Antrag – in diesem Fall durch die GAG AG (größtes kommunales Wohnungsunternehmen). Die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Entscheidung über die Förderung liegen im Ermessen der zuständigen Bewilligungsbehörde, hier der Stadt Köln.

Rechtliche Grundlage für die Verlängerung von Bindungen für Mietwohnraum ist derzeit Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Eine Bindungsverlängerung setzt unter anderem voraus, dass nach Einschätzung der zuständigen Stelle weiter ein Bedarf an den Zweckbindungen besteht und das Förderdarlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde.

Rechtliche Grundlage für den Förderbaustein „Erwerb von Bindungen“ ist derzeit insbesondere Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass für den Wohnraum in sozialer und wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf besteht und die Wohnungen die Anforderungen nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) erfüllen.

Frage:

Warum diese Anzahl und wie viele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

Antwort:

Die Anzahl ergibt sich aus dem Antrag der GAG AG sowie der darauf basierenden Entscheidung der Bewilligungsbehörde der Stadt Köln. Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Bericht zum Modellversuch „Bindungserwerb“ innerhalb der öffentlichen Wohnraumförderung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3459.pdf

Fragen:

Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür? Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

Antwort:

Die Förderung von Bindungsverlängerungen erfolgt auf Grundlage von Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf erste Frage). Demnach werden in Köln (Mietniveau M4+) Bindungsverlängerungen zu folgenden Konditionen bewilligt: 15 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 10 Jahren Bindungsverlängerung oder 20 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 15 Jahren Bindungsverlängerung und 0 Prozent Zinsen auf das noch valutierende Förderdarlehen für einen Zeitraum von fünf Jahren sowie anschließend 0,5 Prozent Zinsen bis zum Ablauf der Bindungsverlängerung.

Die Förderung des Bindungserwerbs erfolgt auf Grundlage von Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf die erste Frage). Gemäß Nummer 9.5 FRL öff Wohnen NRW 2024 erfolgt die Förderung als einmaliger Festbetragszuschuss. Dieser wird pro Quadratmeter Wohnfläche und Monate für den Zeitraum der Zweckbindung festgelegt. In Köln (Mietniveau M4+) beträgt der Festbetragszuschuss 3,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für freie und vermietete Wohnungen und 2,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für noch befristet gebundene Wohnungen.

Frage:

Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

Antwort:

Die Verlängerung und der Erwerb von Bindungen als zusätzliche Förderbausteine nehmen Wohneinheiten in den Blick, deren Bindungen auslaufen bzw. sich nicht (mehr) in einer Bindung befinden. Demnach setzen die beiden Förderbausteine dort an, wo entweder bestehende Förderungen beendet sind oder bislang nicht bestanden. Damit ist eine Doppelförderung mit Blick auf die öffentliche Wohnförderung ausgeschlossen.

Frage:

Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Antwort:

Nach Kenntnis des Ministeriums hat die Sonderprüfung ergeben, dass die Bedingungen des Erwerbs der Wohnungen in Köln-Chorweiler insgesamt angemessen waren und einem Drittvergleich standhielten. Die GAG ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Belegungsrechtsvertrags mit ihrer Mehrheitsaktionärin im Geschäftsjahr 2016 durch ihre Vertragspartnerin nicht zu nachteiligen Rechtsgeschäften gedrängt worden.

Beste Grüße

XXX

Stv. Pressesprecher

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales,

Bau und Digitalisierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Hier der Vollständigkeit halber meine Presseanfrage im Originalwortlaut:

Presseanfrage zu Belegungsrechten – konkret hier: GAG AG

Guten Abend,

gemäß dieser Pressemeldung

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

werden angeblich 481 Wohnungen der GAG AG mit Sitz in Köln bezuschusst.

Meine Fragen:

1. Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

2. Warum diese Anzahl und wieviele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

3. Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür?

4. Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

5. Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

6. Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

Fussball-Urteil: Was macht die Stadt in Bezug auf den MSV?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Polizeieinsätze bei Risikospielen dürfen den Fussball-Vereinen teilweise in Rechnung gestellt werden. Clubs, Fans und Politik reagierten gemischt.

https://www.kicker.de/unterklassigen-vereinen-droht-der-finanzielle-todesstoss-1081978/artikel

Mich interessiert die Entscheidung an sich weniger, ich bin selbst geteilter Meinung, habe mir aber noch nicht so sehr viele Gedanken darüber gemacht. Spontan sage ich, eine nachvollziehbare Entscheidung wenn man berücksichtigt und zugrunde legt, dass zumindest in den zwei obersten Ligen ordentlich viel Geld verdient wird. Die Entscheidung trifft also nicht die Ärmsten unter den Armen, um es salopp zu formulieren.

Hochrisikospiele und Ausschreitungen kann es aber auch in niedrigeren Ligen geben, so also auch bei Spielen des MSV, der derzeit mit der 1. Herren in der vierten Liga sein Glück versucht. Probleme machen heutzutage aber teils sogar Kreisliga-Spiele, nur vllt. nicht in dem grossen Ausmaß.

Dass der MSV für die vierte Liga (oder trotz) eine für ihn erfreuliche Zuschauerresonanz vorweisen kann ist das Risiko hier entsprechend höher – vermute ich.

Also müssten sich nun Verein und Stadt vorsorglich Gedanken machen wie abgerechnet wird.

Der Verein ist jedoch notorisch klamm, insofern ist die Stadt sicherlich geneigt keine Kosten in Rechnung zu stellen. Wobei ich mit Stadt besonders den OB meine.

Nur, kann der OB allein entscheiden wie in Duisburg bei kostenträchtigen und zusätzlichen Polizeieinsätzen aufgrund von Fussball-Spielen abgerechnet wird?

Nein, kann er nicht, zumal ich mal in die Waagschale werfe, dass in Stadtteilen im Norden anscheinend Ordnungs- und Polizeikräfte benötigt werden die aber dort nicht zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen ist man aber in der Lage zu Fussballspielen solche Kräfte zu entsenden. Die Logik muss mir mal jemand erklären.

Gerade für Sicherheits- und Sauberkeitshardliner in Duisburg, insbesondere auch von der CDU, müsste dies doch ein gefundenes Fressen sein. Ich bezweifle aber, dass man sich hiermit mal näher beschäftigt und es thematisiert.

Stattdessen wird lieber auf simple parolenhafte Forderungen gesetzt wie z.B. eine Absenkung des Mindeststrafbarkeitsalters auf 12 statt wie bisher 14 Jahre. Ohne sich aber anscheinend mal mit den vielfältigen Gründen vor Ort (in den betreffenden Stadtteilen wie z.B. aktuell in Meiderich und Neumühl) richtig und umfänglich auseinandergesetzt zu haben.

Forderungen wie härtere Strafen für Fussball-Rowdies werden nicht laut. Nicht dass ich sie fordere, aber die CDU könnte dies tun. Macht sie aber nicht, die Betreffenden könnten ja Wahlberechtigte und Wählende sein.

Der Stadt habe ich gerade folgende drei Pressefragen  gestellt:

Guten Abend,

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Polizei-Einsätze bei Risikospielen dürfen Fussball-Vereinen teilweise in Rechnung gestellt werden.

Ich vermute es muss sich nun die Stadt Gedanken darüber machen wie in Bezug auf MSV-Spiele abgerechnet wird.

Meine Fragen:

1.) Werden nun Überlegungen angestellt ob und wie Polizeieinsätze besonders bei Fussballspielen vor allem des MSV künftig abgerechnet werden?

2.) Wer entscheidet in Duisburg darüber, ob und dass Polizeieinsätze besonders bei Fussballspielen vor allem des MSV künftig abgerechnet werden?

3.) Immerhin sind auch die Kosten für Sicherungsaufwendungen des Weihnachtsmarkt gesondert abgerechnet worden, wer hat dies festgelegt bzw. beschlossen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze

 

 

Die X-Lachnummer der UNI DUE und die x-te Lachnummer der UNI DUE

Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. Jahrelang hat nicht nur die deutsche Spitzenpolitik sondern haben auch deutsche Hochschulen locker flockig bei X (vormals Twitter) mitgemischt. Und dass obwohl nicht erst seit diesen Tagen bekannt ist was sie damit eigentlich unterstütz(t)en – denn jeder veröffentlichte Beitrag war und ist ja prinzipiell Ausdruck der Zustimmung zu X und dessen Gepflogenheiten  inkl. denen von Elon Musk, dem Eigentümer der Plattform.

DUISTOP ist bewusst nie auf einer der Social Media Plattformen wie z.B. X aktiv gewesen. Von Anfang an nicht – also seit 2018 nicht. Und dass obwohl uns und mir immer wieder angeraten wurde dies doch wegen der enormen Reichweite in Erwägung zu ziehen.

Nein, wir bzw. ich haben an den Plattformen nichts Soziales erkennen können was auch nur im Entferntesten mit den DUISTOP-Zielen vereinbar war und wäre.

Nun ziehen die Hochschulen sich aus X zurück. Was erwartbar grossspurig angekündigt und verbreitet wird.

https://www.t-online.de/region/essen/id_100572554/universitaet-duisburg-essen-verlaesst-social-media-plattform-x.html

https://idw-online.de/de/news845520

Unter den Hochschulen auch die UNI DUE. Dazu ein Zitat:

Zusammen mit mehr als 60 deutschsprachigen Hochschulen und Forschungsinstitutionen zieht sich die UDE von der Plattform X (vormals Twitter) zurück. Sie möchten damit ein Zeichen setzen – denn die aktuelle Ausrichtung der Plattform ist nicht mit ihren Grundwerten vereinbar. Die UDE steht ein für Weltoffenheit, wissenschaftliche Integrität, Transparenz und einen demokratischen Diskurs. Die Veränderungen von X – von der algorithmischen Verstärkung rechtspopulistischer Inhalte bis zur Einschränkung organischer Reichweite – machen eine weitere Nutzung unvertretbar.

Quelle:

https://www.uni-due.de/2025-01-10-hochschulen-verlassen-x

Fett habe ich bewusst diesen Teil markiert:

Die UDE steht ein für Weltoffenheit, …, Transparenz und einen demokratischen Diskurs.

Er markiert seinerseites den besonders verlogenen Part an dem Vorgang.

So möchte ich daran erinnern, dass ich in mehreren Fällen die UNI DUE um Auskünfte gebeten habe, zuletzt in bezug auf Vorgänge rund um das Thema Machtmissbrauch im weitesten Sinne.

Von Weltoffenheit, Transparenz und demokratischem Diskurs war allerdings nichts zu erkennen, so wie es nun angesichts des X-Austritts formuliert wird.

Die UNI DUE war nicht willens mir meine Fragen zu beantworten und reagierte ab einem bestimmten Punkt einfach gar nicht mehr.

Ich nenne es nicht nur Lachnummer sondern auch Verlogenheit und es ist genau das Gegenteil von dem was nun per Presse-PR wie eine Monstranz dargeboten wird.

Es war und ist übrigens nicht das erste Mal, dass die UNI DUE mir nicht antwortet(e). Besonders erwähnen möchte ich auch, dass selbst die Hochschulaufsicht, also das zuständige Ministerium in Düsseldorf, sich im letzten Fall nicht gemüssigt sah die Hochschule anzuhalten mir im Sinne des Pressegesetzes NRW und des Medienstaatsvertrages NRW die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

Erfragen würde ich gerne noch ob denn auch dem UNI-Personal inkl. den teils freiberuflich tätigen Lehrenden der Austritt aus X nahegelegt wurde und wird.

Möglicherweise sind ja zum Beispiel weiterhin zig ProfesserorenInnen auf X unterwegs, was sich eigentlich in letzter Konsequenz nicht mit den nunmehr hehren Austrittszielen der UNI vereinbaren liesse.

Ich werde auf diese Frage aber wohl keine Antwort erhalten. QED

 

 

 

Sahle Wohnen beantwortet DUISTOP-Fragen zu Problemen in Neumühl

Ähnlich wie in Meiderich gibt es anscheinend auch in Neumühl Probleme in bestimmten Vierteln. In diesem konkreten Fall in der Otto-Hahn-Strasse. Da der OB mir auf meine Fragen dazu keine Antworten gibt, ebenso nicht zu den Vorgängen in Meiderich (Stichwort „Talahons“), habe ich in der letzten Woche Sahle Wohnen, ein Wohnungsunternehmen in der Nachbarschaft der Otto-Hahn-Strasse, angeschrieben und der Presseabteilung einige Fragen gestellt. Hier zuerst meine Fragen, darunter die Antworten die mir heute von Sahle Wohnen übermittelt wurden.

Ziel meiner Anfrage war und ist herauszufinden was denn wirklich in Neumühl vor sich geht und ob es wirklich so schlimm um den Stadtteil bestellt ist wie behauptet und von der Kollegenpresse teils verbreitet wird. Tja und ich will wissen was der OB bzw. die Stadt konkret unternimmt. Entscheiden Sie bitte selbst ob ich eventuell schlauer werden konnte!

Hier also meine Fragen:

Guten Abend,

wie aktuell aus der WAZ zu entnehmen ist zieht Sahle Wohnen angeblich Konsequenzen aus den Vorgängen in Duisburg, genauer an der Otto Hahn Strasse, wo die dortigen Wohngebäude von einem Konkurrenzunternehmen vermietet werden.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408025845/viertel-lebt-in-angst-erster-vermieter-zieht-konsequenzen.html

So wird u.a. Ihre Kollegin Cornelia Daume mit den Worten „Wir nehmen das sehr ernst.“ zitiert.

Dazu meine Fragen:

1.) Haben Sie Kontakt zum Vermiet-Unternehmen dessen Wohngebäude an der Otto Hahn Strasse im Mittelpunkt des Geschehens stehen und wenn ja wie äussert es sich zu den kritisierten / kritischen Vorgängen dort?

2.) Was genau fällt in dem Wohn- bzw. Problemviertel an der Otto Hahn Strasse vor bzw. ist bereits vorgefallen (seit wann?), dass von Ihnen so ernst genommen wird und ev. Ihre Wohneinheiten betrifft?

3.) Welche konkreten Konsequenzen/Hilfen/Problemlösungen erfolgen von Ihrer Seite für Ihre Mietenden und seit wann?

4.) Haben Sie Kontakt zum OB von Duisburg, den Sie näher kennen dürften (https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/article8747799/sahle-wohnen-feiert-goldjubilaeum-mit-ausstellung-in-neumuehl.html), was sagt er Ihnen zur Situation und wie will er bzw. will die Stadt Duisburg Abhilfe schaffen?

5.) Können Sie sich vorstellen, dass die Vorgänge teils bewusst hochgespielt werden um dadurch eine bestimmte Stimmung zu erzeugen oder halten Sie dies für vollkommen ausgeschlossen? In Meiderich gibt es derzeit ähnliche Vorfälle und Schilderungen.

6.) Haben Sie sich in der Vergangenheit bereits mit derartigen Vorgängen in Duisburg beschäftigt und/oder beschäftigen müssen und wenn ja mit welchen und wie ging die Sache jeweils aus?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze

 

Hier die heutigen Antworten von Sahle Wohnen:

Guten Tag Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9.01.2025.

Nachfolgend erhalten Sie unsere Antworten.

zu Frage 1:

Wir sind mit einem Vertreter des Eigentümers der Problemhäuser im Gespräch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir konkrete Gesprächsinhalte nicht weitergeben. Wir bitten Sie, diese direkt bei dem Vertreter des Eigentümers zu erfragen.

zu Frage 2:

Es gab Diebstähle, Mieter und Mieterkinder sind bedroht worden und immer wieder verzeichnen wir wilde Müllablagerungen in unserer Wohnanlage.

zu Frage 3:

Wir nehmen die Sorgen unserer Mieterinnen und Mieter ernst. Um Angsträume zu vermeiden, haben wir Schlösser ausgetauscht und werden die Tiefgarage mit Lichtschranken ausstatten. Zudem haben wir unser Team vor Ort verstärkt, das jeden Tag alle Türen überprüft und stets ansprechbar ist. Und schließlich wurde ein Security-Dienst beauftragt, der regelmäßig nach dem Rechten schaut.

zu Frage 4:

Wir stehen im engen Kontakt mit der Stadt und den Behörden. Auch hier bitten wir Sie, sich direkt mit dem OB in Verbindung zu setzen.

zu Frage 5:

Die Frage stellt sich so nicht. Wir nehmen die Sorgen unserer Mieter immer ernst und tun alles, um ihnen ein zufriedenes Wohnen zu ermöglichen.

zu Frage 6:

Nein, bisher musste ich mich erfreulicherweise nicht mit einer solchen negativen Entwicklung an einem unserer Standorte in Duisburg beschäftigen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder etwas unklar sein, stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. YYY

Pressereferentin

Abteilung Kommunikation

Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH