Mietpreisbremse durch Kauf von Belegungsrechten mit Steuergeld

Die Wohnungsgesellschaft GAG AG in Köln, hauptsächlich im Besitz der Stadt Köln (88,1%), bekommt erneut NRW-Staatsgeld damit Mieten niedrig bleiben.

Und das funktioniert so:

Neben dem Neubau von öffentlich-geförderten Wohnungen fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen in den besonders nachgefragten Städten den Ankauf von Belegungsrechten sowie Bindungsverlängerungen an bereits öffentlich-geförderten Wohnungen. Mithilfe des Landes-Förderprogrammes ist es in Köln gelungen, Bindungsverlängerungen für 260 Wohnungen und den Bindungserwerb für 221 Wohnungen bei dem größten kommunalen Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, der GAG AG, zu ermöglichen. 481 Wohnungen unterliegen damit der Mietpreisbindung von 7,85 Euro pro Quadratmeter. Die Mietpreisbindung gilt bei der Bindungsverlängerung fünfzehn Jahre, beim Bindungserwerb zehn Jahre.

Quelle:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

Für mich ein Anlaß bei der zuständigen NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach  u.a. nachzufragen wie hoch denn in diesem konkreten Fall die Mietzuschüsse sind.

Wenn insgesamt 481 Wohnungen nun 7,85 pro qm Miete pro Monat kosten, wie teuer sind sie eigentlich tatsächlich? Aus der oder den Differenz(en) dürfte sich der Gesamtzuschuss ergeben.

Meine heutige Anfrage in Düsseldorf lautet wie folgt:

Guten Abend,

gemäß dieser Pressemeldung

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

werden angeblich 481 Wohnungen der GAG AG mit Sitz in Köln bezuschusst.

Meine Fragen:

1. Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

2. Warum diese Anzahl und wieviele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

3. Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür?

4. Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

5. Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

6. Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Probleme in Neumühler Otto-Hahn-Strasse: Fragen an Sahle Wohnen – Vermieter in der Nachbarschaft

Guten Abend,

wie aktuell aus der WAZ zu entnehmen ist zieht Sahle Wohnen angeblich Konsequenzen aus den Vorgängen in Duisburg, genauer an der Otto Hahn Strasse, wo die dortigen Wohngebäude von einem Konkurrenzunternehmen vermietet werden.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408025845/viertel-lebt-in-angst-erster-vermieter-zieht-konsequenzen.html

So wird u.a. Ihre Kollegin Cornelia Daume mit den Worten „Wir nehmen das sehr ernst.“ zitiert.

Dazu meine Fragen:

1.) Haben Sie Kontakt zum Vermiet-Unternehmen dessen Wohngebäude an der Otto Hahn Strasse im Mittelpunkt des Geschehens stehen und wenn ja wie äussert es sich zu den kritisierten / kritischen Vorgängen dort?

2.) Was genau fällt in dem Wohn- bzw. Problemviertel an der Otto Hahn Strasse vor bzw. ist bereits vorgefallen (seit wann?), dass von Ihnen so ernst genommen wird und ev. Ihre Wohneinheiten betrifft?

3.) Welche konkreten Konsequenzen/Hilfen/Problemlösungen erfolgen von Ihrer Seite für Ihre Mietenden und seit wann?

4.) Haben Sie Kontakt zum OB von Duisburg, den Sie näher kennen dürften (https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/article8747799/sahle-wohnen-feiert-goldjubilaeum-mit-ausstellung-in-neumuehl.html), was sagt er Ihnen zur Situation und wie will er bzw. will die Stadt Duisburg Abhilfe schaffen?

5.) Können Sie sich vorstellen, dass die Vorgänge teils bewusst hochgespielt werden um dadurch eine bestimmte Stimmung zu erzeugen oder halten Sie dies für vollkommen ausgeschlossen? In Meiderich gibt es derzeit ähnliche Vorfälle und Schilderungen.

6.) Haben Sie sich in der Vergangenheit bereits mit derartigen Vorgängen in Duisburg beschäftigt und/oder beschäftigen müssen und wenn ja mit welchen und wie ging die Sache jeweils aus?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze

Sondernutzungserlaubnis für Werbung: Fragen an die Stadt

Gemäß der speziellen städtischen Vorgaben ist es möglich auf Anfrage sog. Sondernutzungserlaubnise z.B. für Werbung in Aussenbereichen zu erhalten.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php

Im konkreten Fall um den es hier geht, handelt es sich um ein Werbe-Banner, ca. 1,5 x 1,0 qm groß, einer örtlichen Sporthandelsfirma. Es befindet sich seit Jahren(!) an einem Zaun eingangs eines Weges direkt entlang der Regattabahn in Wedau.

Eine hervorragender Platz da sich hier u.a. viele JoggerInnen tummeln.

Den Namen habe ich unkenntlich gemacht, ich will ja nicht noch mehr Werbung machen ohne dafür bezahlt zu werden.

So eine Werbefläche würde sich auch für viele andere Unternehmen anbieten – und auch für DUISTOP.

Insofern schliesse ich nicht aus, ein bisschen neidisch bin ich schon.

Deshalb interessiert mich auch brennend wie teuer so was ist und ob es tatsächlich auch zu Zahlungen an die Stadt kam und kommt, ob es überhaupt erlaubt und von der Stadt gestattet wurde und ob in diesem Fall eine so dauerhafte Werbung grundsätzlich rechtens ist?

Ich gebe ferner zu bedenken, es handelt sich hier um keinen läppischen Vorgang. Wenn man dem Treiben freien Lauf liesse würden sicherlich viele freie Flächen in Duisburg nicht nur an Zäunen werblich zugepflastert.

Und kann es ein, aus welchen Gründen auch immer, dass gerade dieser Firma so etwas gestattet wird. Beim Stadtsportbund SSB z.B. kennt man die Sport-Firma nur zu gut.

Ich habe also soeben folgende Anfrage an die Stadt gestellt:

Guten Abend,

gemäß der speziellen städtischen Vorgaben ist es möglich auf Anfrage sog. Sondernutzungserlaubnise z.B. für Werbung in Aussenbereichen zu erhalten.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php

Im konkreten Fall um den es hier geht, handelt es sich um ein Werbe-Banner, ca. 1,5 x 1,0 qm groß, einer örtlichen Sporthandelsfirma. Es befindet sich seit Jahren(!) an einem Zaun eingangs eines Weges direkt entlang der Regattabahn in Wedau.

Ein Foto vom 6.1.2025, 16:20 Uhr, füge ich bei.

Eine hervorragender Platz da sich hier u.a. viele JoggerInnen tummeln.

Deshalb habe ich folgende Fragen:

Wie teuer ist diese Art der Werbung grundsätzlich – gibt es eine offizielle Preisliste?

Zum konkreten Fall: Kommt und kam es tatsächlich zu Zahlungen an die Stadt, wenn ja in welcher Höhe und seit wann?

Ist eine so dauerhafte Werbung seit Jahren überhaupt grundsätzlich rechtens, da der Begriff Sondernutzung etwas anderes suggeriert?

Kann es ein, aus welchen Gründen auch immer, dass gerade diese Firma bevorzugt behandelt wird?

Gruss

DUISTOP

Michael Schulze

[Anmerkungen: Der Stadt habe ich den Namen der betreffenden Firma natürlich mitgeteilt und auch das Originalfoto geschickt. Ich gehe davon aus, denn nichts deutet auf etwas anderes hin, dass es sich an der Stelle um eine öffentliche Fläche und einen städtischen Zaun handelt. Einen Hinweis auf andere Umstände habe ich gesucht, konnte aber keinen entdecken.]

 

 

Dritter Anlauf für Einwohnerfrage in Bezirksvertretung Süd – nach zwei Fehlversuchen

Zwei vergebliche Anläufe um eine Einwohnerfrage in der BV Süd zu „platzieren“  habe ich im letzten Jahr bereits unternommen, nun folgt der dritte.

Die beiden bisherigen Anträge habe ich, so wie es auch die darüber aufklärende Website der Stadt vorschreibt, mit einem Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin – hier Beate Liske von der SPD – eingereicht.

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/einwohnerfragestunden.php

Die Ablehnung kam dann jeweils direkt aus dem Rathaus. Prinzipiell können alle EinwohnerInnen eines Bezirks eine Frage an die jeweilige BV einreichen. Wird die Frage als den Bezirk betreffend eingestuft, wird sie in einer BV-Sitzung behandelt oder sonstwie aus der BV beantwortet. Soweit die Theorie.

Nur ist natürlich niemand bis hin zum OB daran interessiert meine Fragen zu beantworten. Lieske beantwortete meine Fragen bzw. ging auf mein Anliegen noch nicht einmal persönlich ein, also auch nicht unabhängig davon ob sie als Einwohnerfrage bzw. -eingabe zugelassen wurden.

Mit anderen Worten: Frau Lieske ist es wie OB Link ebenso scheiss egal wie Demokratie vor Ort funktioniert, Hauptsache sie wird wiedergewählt und kann sich zwischendurch mit läppischen Filmaufnahmen wie „Herz aus Stahl – Teil II“ beschäftigen.

So hatte ich sie u.a. in der zweiten Eingabe an die BV gefragt was sie denn als Bezirksbürgermeisterin in den letzten Jahre in Süd politisch bewegt hätte. Tja, ich nehme an, da sie mir die Antwort bisher schuldig blieb – sie hat nichts bewegt.

Lange Rede kurzer Sinn, hier nun mein dritter Anlauf:

Guten Tag Frau Lieske,

ich habe eine erneute Einwohnerfrage bzw. -eingabe  an die BV Süd. Ich hoffe diesmal berücksichtigt zu werden.

Mein Anliegen lautet wie folgt:

In ganz Bissingheim gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, teils im Grundschulbereich (Marktplatz – Mitte) von nur 10 km/h.

Regelmässig ist zu beobachten wie trotz enger Strassen mit beidseitig geparkten Autos viel zu schnell gefahren wird.

Es ist auffällig, dass die 30er-Schilder sich lediglich im Zufahrtsbereich  Bissingheims, aber nicht im Ort selber befinden.

Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden. Da Sie selbst in Bissingheim leben verstehe ich zudem nicht wieso Ihnen so etwas nicht auffiel.

Zusätzlich gibt es noch sehr markante Stellen die einer Beschilderung bedürfen, in diesem Falle mit einem Rechts-Vor-Links-Hinweis. So gibt es im Ort vielfach Stellen in denen dieses Recht grundsätzlich gilt aber an manchen Stellen sollte doch zusätzlich durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden.

Ab der Hausnummer 309 gibt es eine Anwohnerstrasse parallel zur Bissingheimer Strasse. Sie führt auf den Südgraben zu. Wer aus der Anwohnerstrasse kommt hat Vorfahrt vor denen die den Südgraben entlang fahren. Nur wird in vielen Fällen genau dies von Autofahrenden im Südgraben nicht beachtet, zudem fahren sie wie oben geschildert zu schnell. Da sich vielfach aber auch Kinder von der Anwohnerstrasse in Richtung Sportplatz begeben, gibt es hier einen sehr neuralgischen Punkt.

https://www.google.de/maps/@51.3875338,6.8108609,20z

Ein zusätzliches Vorfahrtsschild oder ein sonstiger deutlicher Hinweis könnte erste Abhilfe schaffen.

Meine Frage:

Wird sich die BV mit dem o.g. Thema befassen, sich kundig machen was zu tun ist und für Abhilfe, sprich mehr Sicherheit sorgen?

Gruss

Michael Schulze

 

 

 

Repräsentation: Das ich nicht lache.

Das ist nicht lache liegt nur daran, dass mir das Weihnachtsessen im Hals stecken bleibt, wenn ich mir die neueste Ausgeburt an Lächerlichkeit, verbreitet durch die WAZ, zu Gemüte führe.

Dabei geht es um die Dienstwagen des OB, der Dezernenten und Dezernentinnen.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article407927609/diese-dicken-dienstwagen-fahren-ob-link-und-die-chefs-der-stadt.html

Warum die WAZ sich dieses Themas gerade jetzt angenommen hat, keine Ahnung, aber sei’s drum. Es bietet in diesen besinnlichen Zeiten durchaus Anlaß sich mit den Sinnen zu beschäftigen. Z.B. mit dem Sinn für das was man gemeinhin als „adäquat“ bezeichnet.

Im Sinne von „passend und angemessen“. Ausgehend von regelmässigen Erhebungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Bezug auf Dienstwagen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft in Deutschland, nahm die WAZ die Dienstwagen von OB & Co. unter die Lupe.

https://www.duh.de/dienstwagencheck/spitzenpolitiker/

Und kein Wunder, den Dienstagen mit den meisten PS hat …

… unser lieber OB. 408 PS. Tja, ich will hier nur kurz ein geflügeltes Wort erwähnen was da lautet:

Die mit den kleinsten Eiern haben oftmals die grössten Karren.

Was auf den OB zutreffen kann, aber nicht muss.

In jedem Falle kommt die WAZ so Pi mal Daumen zu dem Schluß, dass die Fuhrwerke unserer Verwaltungsspitzen-Leute teils gut und teils schlecht bewertet werden. Und es gibt lobenswerte Ausnahmen.

Im Sinne der DUH, die auf Aspekte wie Klima & Co. abzielt. Was in puncto Duisburg auch damit zu tun hat, dass teils E-Fahrzeuge genutzt werden. Der SUV-Dienstwagen von Link wiegt übrigens zwei Tonnen. Es handelt sich um einen Audi Q8 Advanced 55 e-tron quattro (Baujahr 2023). Link bekäme dafür von der DUH trotzdem die Arschkarte weil der CO₂-Ausstoß des Q8  deutlich oberhalb des europäischen Flottengrenzwertes von 95 g CO2-/km liegt.

Das soll aber hier nicht mein Thema sein. Meine Themen sind:

a) Warum fahren die alle verschiedene Fahrzeuge?

b) Inwiefern dienen diese Fahrzeuge Repräsentationszwecken?

c) Inwiefern sind die Fahrzeuge der Arbeitsleistung (dem Erfolg) angemessen? 

d) Was dürfen die einzelnen Personen mit den Fahrzeugen anstellen und was kommt on top? Privatnutzung, Nutzung im Ausland, Tankkarten, Nutzung durch andere Personen (Familie), Fahrtenbuchführung usw. usf.

e) Bezahlen alle ihre Knöllchen aus eigener Tasche?

Das erklärt die WAZ alles nicht. Und ich werde auf diese Fragen von der Verwaltung wohl keine Antworten erhalten.

Meines Erachtens reicht ein simpler E-Mittelklassewagen mit einfacher Ausstattung vollkommen aus. Für alle das gleiche Fabrikat. Nur zur Privatnutzung zwischen Wohnung und Arbeit. Alles andere per Selbst(zu)zahlung. Ende.

Wer mir sinnvoll beantworten kann warum ein OB wie Link, dessen Leistungsbilanz weit unter dem liegt was er sich als PS-Boliden gönnt, der möge mir schreiben.

Aber bitte keine Zuschriften, die Sätze wie …

…  unser OB kann doch nicht mit dem Fahrrad zu wichtigen Terminen fahren …

… enthalten. Doch kann er, er kann auch laufen und es können auch Fahrgemeinschaften gebildet werden. Und auch der ÖPNV kann genutzt werden, so wie es alle anderen auch machen sollten. Vorbildlichkeit ist hier das Stichwort.

Fazit:

Was soll ein Zweitonnen-408-PS-Karren denn repräsentieren – u.a. angesichts der vielen Baustellen und der oftmals einschränkten Höchstgeschwindigkeiten?

Status, Potenz, Erfolg, Cleverness und ein „Ich hab’s (mir) verdient“?

Für mich zeugt das eher von einer Einstellung wie dieser:

„Ich nehm‘ mit was ich kriegen kann, es bezahlen ja alles die anderen.“

 

Auch Bärbel Bas antwortet auf Fragen zu MSV-Eintrittskarten

Ein Fall in Potsdam, bei dem es um kostenlose Eintrittskarten geht, hat mich veranlasst drei bekannte Polit-Gesichter Duisburgs nach ihrem Umgang mit dem Thema zu fragen. Vor allem auch vor dem Hintergrund wie sehr sich z.B. unser OB für den MSV einsetzt, für andere Vereine dagegen deutlich weniger. Ich berichtete bereits mehrfach. Eine Beschwerde bei der Bezirksregierung in Düsseldorf bzgl. der Nichteinhaltung des Neutralitätsgebotes habe ich auch bereits eingereicht.

Überraschenderweise antwortete mir Mahmut Oezdemir just heute auf meine Anfrage und gerade eben auch Bärbel Bas. Sören Links Antwort steht noch aus.

Vorab nochmals meine konkrete Anfrage:

Guten Tag / Abend Frau Bas,

angesichts eines aktuellen Falles in Berlin (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/potsdam-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ob-mike-schubert-ein-a-0165109a-b865-4539-ac1d-80c7fd1d024a) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Tickets zu Spielen des MSV jeweils aus eigener Tasche bezahlt haben (seit 2020) und bezahlen?

Dies können Sie gerne durch Quittungen udgl. belegen. Da gerade mal wieder enorme finanzielle Anstrengungen unternommen werden um dem MSV unter die Arme zu greifen, weshalb ich u.a. eine Beschwerde über die Nichtwahrung des Neutralitätsgebotes bei der Bezirksregierung eingereicht habe und wozu ich bereits Anfragen (bisher unbeantwortet) in bezug auf Vorstösse gegen die Duisburger Statuten der Sportförderung eingereicht habe.

Vielen Dank für eine prompte Antwort vor Weihnachten.

Nicht zu antworten würde doch in diesem Fall einen besonders schlechten Eindruck zum Fest machen, oder?

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

PS:

Zur Kenntnisnahme sende ich diese Anfrage auch an den Präsidenten des MSV, eventuell kann er zusammen mit dem Kassenwart des Vereins zur Aufklärung beitragen. Vielleicht kann er zusätzlich erläutern wer denn alles Freikarten und vor allem freien Zutritt zu VIP-Bereichen erhält. Und vor allem, warum. Ich befürchte aber in dem Fall wird der Datenschutz bemüht. Verdammt, das hätte ich nicht verraten sollen.

 

Hier die Antwort von Bärbel Bas:

Sehr geehrter Herr Schulze,

aus Solidarität mit dem MSV Duisburg habe ich seit vielen Jahren eine Dauerkarte, die ich selbst bezahle.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

[Anmerkung: Beleg-Quittungen fügte Frau Bas nicht bei.]

 

Mahmut Oezdemir antwortet auf Fragen zu MSV-Eintrittskarten

Ein Fall in Potsdam, bei dem es um kostenlose Eintrittskarten geht, hat mich veranlasst drei bekannte Polit-Gesichter Duisburgs nach ihrem Umgang mit dem Thema zu fragen. Vor allem auch vor dem Hintergrund wie sehr sich z.B. unser OB für den MSV einsetzt, für andere Vereine dagegen deutlich weniger. Ich berichtete bereits mehrfach. Eine Beschwerde bei der Bezirksregierung in Düsseldorf bzgl. der Nichteinhaltung des Neutralitätsgebotes habe ich auch bereits eingereicht.

Überraschenderweise antwortete mir Mahmut Oezdemir just heute auf meine Anfrage. Die Antworten von Bärbel Bas und Sören Link stehen noch aus, beide wurden bereits ein Mal daran erinnert.

Vorab nochmals meine konkrete Anfrage:

Guten Tag / Abend Herr Oezdemir,

angesichts eines aktuellen Falles in Berlin (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/potsdam-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ob-mike-schubert-ein-a-0165109a-b865-4539-ac1d-80c7fd1d024a) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Tickets zu Spielen des MSV jeweils aus eigener Tasche bezahlt haben (seit 2020) und bezahlen?

Dies können Sie gerne durch Quittungen udgl. belegen. Da gerade mal wieder enorme finanzielle Anstrengungen unternommen werden um dem MSV unter die Arme zu greifen, weshalb ich u.a. eine Beschwerde über die Nichtwahrung des Neutralitätsgebotes bei der Bezirksregierung eingereicht habe und wozu ich bereits Anfragen (bisher unbeantwortet) in bezug auf Vorstösse gegen die Duisburger Statuten der Sportförderung eingereicht habe.

Vielen Dank für eine prompte Antwort vor Weihnachten.

Nicht zu antworten würde doch in diesem Fall einen besonders schlechten Eindruck zum Fest machen, oder?

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

PS:

Zur Kenntnisnahme sende ich diese Anfrage auch an den Präsidenten des MSV, eventuell kann er zusammen mit dem Kassenwart des Vereins zur Aufklärung beitragen. Vielleicht kann er zusätzlich erläutern wer denn alles Freikarten und vor allem freien Zutritt zu VIP-Bereichen erhält. Und vor allem, warum. Ich befürchte aber in dem Fall wird der Datenschutz bemüht. Verdammt, das hätte ich nicht verraten sollen.

 

Hier die Antwort von Mahmut Oezdemir bzw. seinem Team:

Guten Tag,

„Ich habe mein gesamtes Leben jeden Eintritt beim MSV selbst bezahlt und auch mitgebrachte Gäste mit einer gekauften Karten ausgestattet.“

Das zu Ihrer Information. Weitere Kommentierungen/Ausführungen wird es dazu von uns nicht geben.

Gruß Team Özdemir

 

[Anmerkung: Beleg-Quittungen fügte Herr Oezdemir nicht bei.]

 

 

VIP-Tickets kostenlos? Potsdam bringt mich auf eine Idee – Fragen an Bas, Oezdemir und Link

Irgendwie kommt mir das bekannt vor, was sich in Potsdam abgespielt hat und nun in ein Finale mündete.

Immer wieder besuchte Potsdams OB Mike Schubert (SPD) die Heimspiele von drei Sportvereinen seiner Stadt – und zwar als VIP mit Ehefrau und im VIP-Bereich – und zahlte nichts dafür. Nun sind die Ermittlungen gegen ihn wegen Vorteilsannahme gegen zwei Geld-Auflagen eingestellt worden.

Schubert zahlt 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung sowie rund 14.000 Euro an die Landeskasse. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt ein hinreichender Tatverdacht wegen Vorteilsannahme in über 60 Fällen vor, nur eben nicht als „schwerwiegender“ Fall.

Seit 2019 hat Schubert immer wieder Spiele ohne konkrete repräsentative Aufgaben unentgeltlich besucht. Nach Recherchen von lokalen Medien handelte es sich bei den Vereinen um den SC Potsdam, den VfL Potsdam sowie die Potsdam Royals.

Tja, und die Begründung?

„Die großzügige Einladungspraxis der Vereine dürfte auf deren Willen zurückzuführen gewesen sein, das Wohlwollen der Verwaltungsspitze der Landeshauptstadt Potsdam zu bekommen beziehungsweise zu erhalten, da die Vereine von Fördermitteln und der Bereitstellung von Spielstätten durch die Stadt abhängig waren.“, so die ermittelnde Staatsanwaltschaft.

Geprüft wurden auch Einladungen Schuberts und seiner Ehegattin anlässlich des kostenlosen Besuchs von Kulturveranstaltungen, hierzu wurde aber wohl festgestellt, dass sich die Termine in den überwiegenden Fällen der Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben zuordnen liessen. Ausser bei drei Theaterpremieren, da bestehe der Verdacht der Vorteilsannahme.

Nun, da wir in Duisburg mindestens drei auffällige SPD-Mitglieder haben die als eingefleischte Fussballfans gelten, ist es an der Zeit, da sich u.a. der OB so auffällig um den MSV sowie neuerdings auch um RheinFire kümmert, mal nachzufragen ob die drei denn ihre Tickets allesamt selbst bezahlt haben und bezahlen.

Nachweislich z.B. durch Kaufquittungen.

Hier meine Anfrage:

Guten Tag Abend Frau Bas, Herr Oezdemir und Herr Link,

angesichts eines aktuellen Falles in Berlin (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/potsdam-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ob-mike-schubert-ein-a-0165109a-b865-4539-ac1d-80c7fd1d024a) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Tickets zu Spielen des MSV jeweils aus eigener Tasche bezahlt haben (seit 2020) und bezahlen?

Dies können Sie gerne durch Quittungen udgl. belegen. Da gerade mal wieder enorme finanzielle Anstrengungen unternommen werden um dem MSV unter die Arme zu greifen, weshalb ich u.a. eine Beschwerde über die Nichtwahrung des Neutralitätsgebotes bei der Bezirksregierung eingereicht habe und wozu ich bereits Anfragen (bisher unbeantwortet) in bezug auf Vorstösse gegen die Duisburger Statuten der Sportförderung eingereicht habe.

Vielen Dank für eine prompte Antwort vor Weihnachten.

Nicht zu antworten würde doch in diesem Fall einen besonders schlechten Eindruck zum Fest machen, oder?

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

PS:

Zur Kenntnisnahme sende ich diese Anfrage auch an den Präsidenten des MSV, eventuell kann er zusammen mit dem Kassenwart des Vereins zur Aufklärung beitragen. Vielleicht kann er zusätzlich erläutern wer denn alles Freikarten und vor allem freien Zutritt zu VIP-Bereichen erhält. Und vor allem, warum. Ich befürchte aber in dem Fall wird der Datenschutz bemüht. Verdammt, das hätte ich nicht verraten sollen.

 

Wahlannullierung in Rumänien: Bundeswahlleiterin antwortet auf Fragen

Vor allem im Internet gibt es seit der kürzlich annullierten Wahl in Rumänien, immerhin EU-Mitglied, diverse Meinungen und Spekulationen darüber, ob ein solcher Vorgang sich auch bei uns abspielen könnte.
Teils wird munter spekuliert, wohl ohne mal genauer nachgefragt zu haben.

Das habe ich gemacht und am Wochenende der Bundeswahlleiterin einige Fragen dazu gestellt. Heute kam bereits die Antwort.
Vorab nochmals meine Fragen, darunter das Schreiben aus Berlin.

Guten Abend Frau Dr. Brand,

im Zusammenhang mit den letzten (kürzlichen) Wahl in Rumänien gab es eine Annulierungsentscheidung der dortigen Wahl bzw. des Wahlergebnisses. U.a. aufgrund angeblicher Einflussnahme(n) und dies mit bezug auf den Digital Services Act der EU (DSA).

Quelle zum DSA bei der EU(deutsch):

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_1707

Ich gehe davon aus, auch die anstehende Bundestagswahl unterliegt einer entsprechenden Beobachtung und Beurteilung gemäß des DSA, in diesem Falle durch die Bundesnetzagentur als hiesige, in Deutschland Bevollmächtigte für die DSA-Umsetzung und -Anwendung.

Meine Fragen:

1. ) Ist dies korrekt, unterliegt die Bundestagswahl dem DSA und der Beobachtung und Beurteilung durch die Bundesnetzagentur (BNA)?

2. ) Kann also die BNA die Wahl annulieren bzw. für ungültig erklären?

3. ) Muss in dem Fall das Verfassungsgericht noch zustimmen um danach Neuwahlen bzw. eine Wahlwiederholung anzusetzen?

4. ) Muss die BNA ihre Vorgehensweisen (inkl. Beteiligte) und ihre Gründe komplett und transparent offenlegen?

5. ) Sind Sie auf dieses Szenario bereits eingestellt und vorbereitet und auch dafür gewappnet, dass u.U. eine Wahl mehrfach wiederholt werden muss, wenn andauernd Beeinflussungen/Einflussnahmen konstatiert würden?

6. ) Wie trennt Ihrer Kenntnis nach die BNA mögliche unerlaubte/unerwünschte Einflussnahme(n) von „normaler“ digitaler Wahlwerbung, die ja auch massiv und in differenziertesten bis subversivsten Formen erfolgen kann?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Michael Schulze

 

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) ist gemäß § 12 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes (vorbehaltlich der Absätze 2 und 3) zuständige Behörde nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065. Zur Durchsetzung und Überwachung der Verordnung (EU) 2022/2065 wird gemäß § 14 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes eine Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn eingerichtet. Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste legt gemäß § 17 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes den nach Artikel 55 der Verordnung (EU) 2022/2065 jährlich zu erstellenden Tätigkeitsbericht den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vor.

In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission wird zu der Rolle des DSA im Kontext der Wahl u. a. wie folgt ausgeführt: (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/wahlen-rumanien-eu-kommission-online-plattformen-und-zivilgesellschaft-verstarken-uberwachung-von-2024-12-05_de)

„Im Zusammenhang mit den laufenden Wahlen in Rumänien hat die EU-Kommission ihre Überwachung von TikTok im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) verstärkt. Dies bezieht sich auf die Ausübung der Zuständigkeiten der Kommission im Rahmen des DSA und betrifft nicht den rumänischen Wahlprozess, der Sache der rumänischen Behörden und letztlich der rumänischen Bevölkerung ist.“

Wie hierin erläutert wird, berühren die im DSA festgelegten Zuständigkeiten nicht unmittelbar das nach den wahlrechtlichen Vorschriften vorgesehene Wahlverfahren. Die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl ist in Deutschland allein Sache des Deutschen Bundestages und ggf. des Bundesverfassungsgerichts:

Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können gemäß § 49 Bundeswahlgesetz nur mit den in diesem Gesetz und in der Bundeswahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Über die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl, soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen, entscheidet gemäß § 1 Absatz 1 Wahlprüfungsgesetz der Deutsche Bundestag.

Dies bedeutet, dass das Parlament zunächst selbst über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag entscheidet. Das Verfahren der Wahlprüfung ist im Wahlprüfungsgesetz geregelt. Eine Prüfung erfolgt nur auf Einspruch, der Deutsche Bundestag wird also nicht von sich aus tätig.

Einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen kann gemäß § 2 Wahlprüfungsgesetz jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter oder Landeswahlleiterin, die Bundeswahlleiterin oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages.

Gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Gültigkeit der Wahl ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (Art. 41 Abs. 2 GG).

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Pressestelle der Bundeswahlleiterin

 

Schlußbemerkung bzw. -frage:

Warum antwortet mir eigentlich die Bundeswahlleiterin binnen drei Tagen und die Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske (SPD) –  allerdings in anderer Angelegenheit – überhaupt nicht?

 

DSA: Fragen an die Bundeswahlleiterin – Rumänien lässt schön grüssen

Normalerweise, und das hatte ich in dieser Woche schon einmal, beschäftige ich mich mit internationaler Politik auf DUISTOP nicht, doch die Vorgänge rund um die Wahl in Rumänien verwundern mich doch sehr, so dass ich soeben eine Presseanfrage an die Bundeswahlleiterin sandte. Dabei geht es nicht um den Ausgang der Wahl hinsichtlich der politischen Richtung in die sich das Land womöglich bewegt – m.a.W.: Ich ergreife hier für keine politische Seite Partei. Warum der Vorgang aber so interessant und bedenklich fragwürdig auch für uns in Deutschland ist, entnehmen Sie meinen Fragen:

Guten Abend Frau Dr. Brand,

im Zusammenhang mit den letzten (kürzlichen) Wahl in Rumänien gab es eine Annulierungsentscheidung der dortigen Wahl bzw. des Wahlergebnisses. U.a. aufgrund angeblicher Einflussnahme(n) und dies mit bezug auf den Digital Services Act der EU (DSA).

Quelle zum DSA bei der EU(deutsch):

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_1707

Ich gehe davon aus, auch die anstehende Bundestagswahl unterliegt einer entsprechenden Beobachtung und Beurteilung gemäß des DSA, in diesem Falle durch die Bundesnetzagentur als hiesige, in Deutschland Bevollmächtigte für die DSA-Umsetzung und -Anwendung.

Meine Fragen:

1. ) Ist dies korrekt, unterliegt die Bundestagswahl dem DSA und der Beobachtung und Beurteilung durch die Bundesnetzagentur (BNA)?

2. ) Kann also die BNA die Wahl annulieren bzw. für ungültig erklären?

3. ) Muss in dem Fall das Verfassungsgericht noch zustimmen um danach Neuwahlen bzw. eine Wahlwiederholung anzusetzen?

4. ) Muss die BNA ihre Vorgehensweisen (inkl. Beteiligte) und ihre Gründe komplett und transparent offenlegen?

5. ) Sind Sie auf dieses Szenario bereits eingestellt und vorbereitet und auch dafür gewappnet, dass u.U. eine Wahl mehrfach wiederholt werden muss, wenn andauernd Beeinflussungen/Einflussnahmen konstatiert würden?

6. ) Wie trennt Ihrer Kenntnis nach die BNA mögliche unerlaubte/unerwünschte Einflussnahme(n) von „normaler“ digitaler Wahlwerbung, die ja auch massiv und in differenziertesten bis subversivsten Formen erfolgen kann?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
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Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze