Tja, was soll ich dazu sagen (schreiben), ich habe wohl einen Nerv getroffen als ich in einem dritten Anlauf folgende drei eigentlich unverfängliche Fragen an die Pressestelle der Duisburger Arbeitsagentur schickte:
1. Können Sie mir Listen zusenden in denen die Vermittlungsagenturen und Leiharbeitsfirmen genannt werden mit denen die Arbeitsagentur Duisburg regelmässig zusammenarbeitet bzw. in 2022 zusammenarbeitet? Wenn nein warum nicht?
2. Geben Sie diese Liste an Arbeitslose, KundenInnen heraus (automatisch, auf Verlangen)? Wenn nein warum nicht?
3. Gibt es eine Trennung und ev. Konkurrenzsituation inhouse zwischen den Beratenden von Arbeitslosen und den Betreuenden von denjenigen (Unternehmen, Vermittlungsagenturen, Zeitarbeitsfirmen) die Jobs anbieten/vermitteln etc.?
Bei Frage Nr. 1. handelt es sich um ein Thema das ich hier auf DUISTOP schon konkretisiert hatte. Ich hatte dazu die Frage allerdings ursprünglich nicht ganz korrekt gestellt. Grundsätzlich wurde aber bereits die Aushändigung von Listen mit wem die Duisburger Arbeitsagentur „zusammenarbeitet“, d.h. mit welchen Vermittlungsagenturen und Zeitarbeitsfirmen, abgelehnt.
Angeblicher Grund: Datenschutz
Um dies nochmals final klarzustellen habe ich die Frage 1. also erneut (quasi korrekter und genauer) gestellt und dazu zwei weitere Fragen (2. und 3.) angehängt.
Das wurde dem Duisburger Arbeitsagenturchef jetzt wohl zuviel. So hat wahrscheinlich die zuständige Pressedame ihn um Antworten gebeten und er ließ mir heute folgendes ausrichten (Zitat):
Sehr geehrter Herr Schulze,
ich nehme Bezug auf den bisherigen, umfangreichen Mailverkehr zum Thema Zeitarbeit zwischen Ihnen, der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen und der Agentur für Arbeit Duisburg, sowie Ihrer letzte Mail vom 04.04.2022
Hiernach stelle ich fest, dass Ihrem Auskunftsbegehren -einen entsprechenden, dahingehenden Anspruch vermag ich indes nicht zu erkennen- im Rahmen des Möglichen und Gebotenen, mehr als Genüge getan wurde.
Weitere Auskünfte werden aus den Ihnen mitgeteilten Gründen nicht mehr erteilt werden.
Ich stelle insofern anheim, von weiteren Fragestellungen, die auch durch dauernde, redundante Wiederholungen keine Veränderung meiner Entscheidung herbeiführen werden, künftig abzusehen.
Hochachtungsvoll
Marcus Zimmermann
Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Duisburg
Auffällig ist daran, dass nun weitere Auskünfte quasi kategorisch abgelehnt werden, das kenne ich bereits von anderen Stellen zur genüge, und dass erneut in Abrede gestellt wird, dass ich überhaupt einen Auskunftsanspruch habe, auch ein beliebtes Argument, wenn man partout nicht antworten will.
Er erinnere daran, dass bei der ersten Frage ja sogar ein Presseausweis von mir verlangt wurde.
Anscheinend habe ich tatsächlich einen Nerv getroffen und mich diesbzgl. auch sofort an die nächst höheren Stellen (Düsseldorf und Nürnberg) gewandt. Reaktionen von dort stehen noch aus. Das Rückschreiben von mir hänge ich ganz unten an.
Man führe sich folgendes vor Augen: Ein örtlicher GF einer Arbeitsagentur die nichts anderes „im Schilde führen“ sollte als möglichst viele Arbeitslose in Lohn und Brot zu bringen, verweigert die Auskunft darüber wer ihr dabei hilft, also welche Vermittlungsagenturen und Leiharbeitsfirmen. Dabei geht es ohne die gar nicht.
Und die Pressestelle ist überlastet nur weil ich ein paar nervige Fragen stelle.
Ich habe bereits etliche Vermittlungsagenturen und Leiharbeitsfirmen deutschlandweit kontaktiert ob sie etwas dagegen haben auf so einer Liste zu stehen. Natürlich nicht, denn es es ist ihr tägliches Geschäft mit Arbeitslosen barrierefrei und auf jede mögliche Art und Weise in Kontakt treten zu können.
Warum in Duisburg die Arbeitsagentur sich tatsächlich so querstellt kann ich bisher nur vermuten, es dürfte aber kein guter Grund sein, vor allem nicht der Datenschutz. Ich bleibe am Ball und habe auch schon einen wesentlichen Verdacht, der aufgrund der Gespräche mit den Vermittlungsagenturen und Zeitarbeitsfirmen deutlich zutage getreten ist. Demnächst mehr.
Zum Abschluß hier mein heutiges Erwiderungsschreiben an den Duisburger Arbeitsagentur-GF:
Guten Tag zurück,
Ihre Einwendungen und nunmehr grundsätzliche Ablehnung kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe bisher lediglich dreimal Fragen gestellt und dies in einem nicht einmal erheblichen Umfang.
Zuerst wurde sogar komplett die Beantwortung abgelehnt. Es bestehen noch immer Unklarheiten.
Ich werde mich daher erneut an die nächsthöhere Dienststelle und auch an die Bundesagentur wenden, falls Sie bei Ihrer Einstellung bleiben.
Auch deshalb, weil ich erkenne, dass ich anscheinend ein sensibles Thema „getroffen“ habe. Erkennbar auch daran, dass sich Herr Zimmermann „einmischt“.
Deshalb nochmals meine Frage zur endgültigen Klarstellung da dies im bisherigen Fragen-/Antworten-Verlauf nicht deutlich wurde:
1. Können Sie mir Listen zusenden in denen die Vermittlungsagenturen und Leiharbeitsfirmen genannt werden mit denen die Arbeitsagentur Duisburg regelmässig zusammenarbeitet bzw. in 2022 zusammenarbeitet? Wenn nein warum nicht?
2. Geben Sie diese Liste an Arbeitslose, KundenInnen heraus (automatisch, auf Verlangen)? Wenn nein warum nicht?
3. Gibt es eine Trennung und ev. Konkurrenzsituation inhouse zwischen den Beratenden von Arbeitslosen und den Betreuenden von denjenigen (Unternehmen, Vermittlungsagenturen, Zeitarbeitsfirmen) die Jobs anbieten/vermitteln etc.?
Gruß
DUISTOP
M. Schulze