Viel Geld vom Land wegen Kohleausstieg! Das wirft Fragen auf.

Die Stadt Duisburg und die städtische Wirtschaftsförderung haben heute von Christoph Dammermann, NRW-Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Förderbescheide von Bund und Land für die Einrichtung eines Projektbüros zur Umsetzung des 5-StandorteProgramms erhalten.

Ich berichtete bereits kürzlich über den bevorstehenden Geldsegen anläßlich des Kohleausstiegs.

Wirtschaftsdezernent Andree Haack, zugleich Geschäftsführer Duisburg Business & Innovation GmbH (DBI), und Bernd Wortmeyer, Geschäftsführer der GEBAG, nahmen den Bescheid entgegen.

Das Projektbüro 5-StandorteProgramm wird durch die Stadt Duisburg in Kooperation mit der DBI umgesetzt. Die grundsätzliche Projektförderung erfolgt für vier Jahre durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Förderrichtlinie „STARK“.

Dazu Wirtschaftsstaatssekretär Dammermann: „Die Kommunen haben viele spannende und innovative Ideen, brauchen aber personelle Unterstützung, damit aus diesen guten Ideen tolle Projekte werden. Mit den zusätzlichen Expertinnen und Experten im Projektbüro können die ehrgeizigen Pläne in Duisburg nun zügiger umgesetzt werden. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag, um Beschäftigung und Wertschöpfung in den besonders vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen schneller und nachhaltig zu sichern.“

„Das Projektbüro wird die bereits angestoßenen Vorhaben wie das Technologiequartier Wedau, den 5G-Ausbau im Hafen, die Einrichtung eines H2-Campus, den Aufbau eines Startup-Hubs für Wasserstoffanwendungen sowie den Aufbau eines H2-Bildungszentrums mit den wesentlichen
Akteuren aktiv vorantreiben“, erklärt OB Link. „Solche Großvorhaben brauchen Zeit, Strukturwandel ist ein Marathonlauf. Deshalb freut es mich, dass der Bund und das Land uns bei der Einrichtung des Projektbüros mit Geldern für vier Jahre unterstützen.“

Im Fokus des 5-Standorte-Programms stehen vor allem die Investitionen der Fördergelder in neue und innovative Wirtschaftsfelder.

Eines der definierten Handlungsfelder des 5-StandorteProgramms ist auch eine nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung. „Das zukünftige Technologiequartier Wedau-Nord ist ein ideales Beispiel, wie eine Revierstadt wie Duisburg aus einer ehemaligen Bahnfläche, die jahrelang
brachlag, eine zukunftsorientierte und innovative Technologiefläche entwickeln kann, die die Zukunft unserer Stadt maßgeblich positiv beeinflussen kann“, bekräftigt GEBAG-Geschäftsführer Bernd Wortmeyer.

Der obige Text ist übrigens nicht vollständig von mir, sondern grösstenteils aus einer Pressenews der Stadt. Die besonders schleimigen Zeilen habe ich weggelassen.

Laut WAZ soll es sich um vorerst eine Million EURO handeln die in das Projektbüro fliessen soll.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/steinkohleausstieg-duisburg-bekommt-geld-fuer-projektbuero-id234900907.html

Das wirft natürlich Fragen auf. Denn was soll ganz konkret mit dem Geld bezahlt und finanziert werden?

Und da ich sowieso von Stadt, Gebag und DBI keine Antworten erhalten werden, wende ich mich diesmal ganz vertrauensvoll an den NRW-Wirtschaftsstaatssekretär.

Hier meine aktuelle Anfrage an ihn:

Guten Abend Herr Dammermann,

ich habe folgende Presseanfrage zu dem Förderbescheid den das Land NRW heute der Stadt Duisburg anläßlich des 5-Standorte-Programms in bezug auf den Kohleausstieg überreicht hat. Dabei soll es laut Stadtpressemeldung um einen Förderbeitrag für ein Projektbüro gehen. Dazu habe ich folgende Fragen:

1.)Wie lautet der genaue Förderantrag den das Land von wem in Duisburg konkret erhalten hat?

2.)Wer hat über den Förderantrag entschieden?

3.)Wie hoch in EURO ist der bewilligte Förderbetrag für welchen Zeitraum?

4.)Für welche konkreten Massnahmen erfolgt die Zuwendung?

5.)An welche Auflagen ist die Zuwendung gekoppelt?

6.)Wie erfolgt eine Überprüfung ob das Geld „ordnungsgemäß“ verwendet wurde und wie ist sichergestellt, dass die Beträge nicht anderweitig genutzt werden?

Da mir die Beteiligten in Duisburg, hier Stadt, Gebag und DBI, regelmässig keine Auskünfte erteilen, gehe ich davon aus, dass viele Dinge und Vorgänge besser nicht bekannt werden sollen die von mir kritisch hinterfragt werden.

In Ihrem Falle habe ich die Vermutung nicht und gehe davon aus, dass es keinerlei Probleme bereitet mir entsprechend und gemäß meiner  Presseauskunftsrechte laut NRW-Pressegesetz und NRW-Medienstaatsvertrag vollumfänglich zu antworten.

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

 

Kritische Infrastrukturen Logistik und Digitalisierung? Fragen von Regierungen noch immer unbeantwortet!

Es ist bereits die zweite Zwischenstandsmeldung von mir zu dem Thema, ob es sich bei Logistik und Digitalisierung um kritische Infrastrukturen handelt und wie dabei besonders mit chinesischen Unternehmen umgegangen werden sollte, die bei Vorhaben und Projekten involviert sind.

Diesbezüglich hatte ich vor Wochen die selbe Anfrage an die Bundesregierung, die NRW-Landesregierung, Duisport sowie die Stadt gestellt.

Anlaß ist das 100-Millionen-EURO-Projekt auf der Kohleninsel, wo ein neues Container-Terminal auch mit Beteiligung der chinesischen Cosco entstehen  soll. Sowie die Fortführung der 2017/2018 angekündigten Zusammenarbeit in puncto Smart City Duisburg mit Huawei.

Ausserdem natürlich die derzeitigen offensichtlichen Versäumnisse in Bezug auf die extreme Abhängigkeit von Rußland in puncto Gas. Das wird umso fataler wenn man bedenkt wie sehr man Gas auch für die Umsetzung von derzeit vielgepriesenen Wasserstoffvorhaben in den nächsten Jahren zur Überbrückung noch brauchen wird.

Zu Huawei gab es ja vor einigen Tagen quasi eine Entwarnung, angeblich seien Smart-City-Projekte mit Huawei noch nicht einmal angedacht. Merkwürdig. Weshalb ich vermute, man hat sich darauf verlegt, diese nicht mit der Stadt, sondern womöglich mit der DVV anzuschieben. Deshalb habe ich der DVV heute eine Presseanfrage übersandt. Ich schicke voraus: Keine Antwort ist auch ’ne Antwort.

Zurück zu den Fragen an die Regierungen, Duisport sowie der Stadt.

In allen vier Fällen habe ich bisher weiterhin keinerlei Auskunft bzw. Antwort erhalten. Man informiert mich aber alle paar Tage darüber welches Ministerium nun endgültig zuständig ist und darum bald antworten würde.

Anscheinend will niemand das Thema so richtig „anfassen“.

Da ich die Anfragen jedoch auch an alle Bundestags- und NRW-Landtagsabgeordneten geschickt habe, zur Kenntnisnahme, sind deren Stellungnahmen (inzwischen rund 40) dazu nachwievor sehr aufschlußreich. So meinen fast alle unisono, dass a) ich keine Antwort bekäme und b) sie selbst auch keine bekämen.

Abschliessend meine neueste Anfrage an die DVV zu Smart City und Huawei:

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage:

1.)Die DVV hat die MeinDuisburg-App gestartet, gibt es dazu schon konkrete Nutzungszahlen(User-Downloads) sowie teilnehmende AnbieterInnen?

2.)Warum wird die vorgenannte App nicht im Rahmen von SmartCityDuisburg  vermarktet?

3.)Welche weiteren Services z.B. auch im Zusammenhang mit SmartCityDuisburg sind von der DVV geplant?

4.)Spielt dabei die Firma Huawei oder eine andere chinesische Firma eine Rolle bzw. ist daran beteiligt, wenn ja in welcher Form?

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

In eigener Sache: Schreiben an den Landtagspräsidenten wegen Petitionsentscheidung noch ohne Reaktion

Nachdem ich bei der Kommunalaufsicht inzwischen dreimal gescheitert bin, um sie dazu zu bewegen sich für meine bzw. DUISTOP-Presseauskünfte einzusetzen und entsprechend auf den OB einzuwirken, habe ich mich, da 2020 auch ein Petitionsantrag von mir gescheitert ist, nun an den Landtagspräsidenten gewandt.

Für alle die es interessiert hier nochmals die drei gescheiterten Eingaben an die Kommunalaufsicht:

Erstens 2020: Beschwerde weil der OB sowie sämtliche Dezernate etc. keine Presseauskunft geben. Plus Einreichung der Beschwerde als Petition an den Petitionsausschuß des Landtags.

Zweitens 2021: Beschwerde weil der OB einen Ratsantrag von mir gemäß GO NRW §24 nicht bearbeitet hat, in dem ich beantragt habe, dass der Rat darüber entscheidet den OB und die Dezernate zu Presseauskünften zu verpflichten.

Drittens 2022: Beschwerde weil das Rechtsamt der Stadt Duisburg mir meinen Antrag auf rechtliche Auskunft (juristische Begründung) dazu, warum der OB und die Dezernate mir keine Presseauskünfte geben, verweigert.

Zum Schluß hat die Kommunalaufsicht alles in einen Topf geworfen, obwohl man leicht erkennen kann, dass es sich zwar prinzipiell um die selbe Sachangelegenheit handelt, jedoch um drei verschiedene Verwaltungsvorgänge.

Zurück zur Entscheidung des Petitionsausschusses des NRW-Landtags im Jahr 2020. Mein Antrag wurde auch von diesem abgelehnt. Was ich bis heute nicht nachvollziehen kann. Zumal es in einer Online-Broschüre ausdrücklich lautet (Zitat):

Wenn Sie sich durch eine Entscheidung einer Behörde oder einer anderen öffentlichen Einrichtung benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich an den Petitionsausschuss wenden.

https://www.landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag-r20/files/Internet/II.A.3/II.1/Publikationen/files/Petitionsbroschu%cc%88re_2018_scr.pdf

Mit der andauernden Auskunftsverweigerung verstösst der OB permanent und bewusst gegen Gesetze, das Pressegesetz NRW, das Grundgesetz sowie den Medienstaatsvetrag NRW. Ich fühle mich also nicht nur benachteiligt und ungerecht behandelt, was ich ECHT verschmerzen könnte.

Man darf sich also spätestens hier fragen, wie es mit dem Rechtsstaat tatsächlich ausschaut, wenn sich eine Stadtverwaltung nicht daran hält und zu vermuten ist, dass dies beileibe kein Einzelfall sein dürfte.

Die gesamte Situation ist inzwischen schon ziemlich absurd. Und ich gehe auch davon aus, dass es etliche oder leider sogar viele Leute langweilt, wenn ich das Ganze regelmässig thematisiere. Es gibt sogar einige die mich anschreiben um mir vorzuwerfen ich würde mich in meinem Leid sehr wohlfühlen. Das ist natürlich kompletter Humbug und zeugt entweder davon, dass sie nicht verstehen um was es tatsächlich geht, nämlich nicht um mich, sondern darum wie sie selbst dumm gehalten werden oder davon, dass es sich um notorische Knallchargen handelt die ev. von der SPD geschickt werden.

Wie dem auch sei, nun habe ich den Landtagspräsidenten angeschrieben. Doch der hält es noch nicht mal für nötig mir den Eingang meines Schreibens kurz zu bestätigen, geschweige denn zu antworten.

Guten Morgen Herr Kuper,

an wen wende ich mich, wenn ich mit dem Beschluss des Petitionsausschuss nicht einverstanden bin?

Entgegen des Pressegesetzes NRW und des Medienstaatsvertrages NRW sowie §5 GG erhalte ich als Herausgeber eines Stadtmagazins in Duisburg seit Jahren keinerlei Auskunft von der Stadt Duisburg.
Deshalb wandte ich mich u.a. an den Petitionsausschuß, dieser entschied per Beschluss am 15.12.2020 – AZ 301-03.04-5047/20 – abschlägig.
Mit dieser Entscheidung war und bin ich nicht einverstanden. Die Weigerung mir Presseauskünfte zu geben hält seitens der Stadt Duisburg seitdem weiterhin an.

Dabei handelt es sich um einen dauerhaften Rechtsverstoss gegen geltenes Recht in NRW.
Anhand dieser Broschüre (s. Link) kann ich den Beschluss nachwievor nicht nachvollziehen.
https://www.landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag-r20/files/Internet/II.A.3/II.1/Publikationen/files/Petitionsbroschu%cc%88re_2018_scr.pdf

In Kopie an meine Redaktionskollegin Katrin Susanne Gems zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

Arbeitsagentur Duisburg antwortet nun doch auf meine Fragen

Nachdem mir die Arbeitsagentur-Pressestelle zuerst (nach dreimaliger Erinnerung) keine Antworten auf meine Fragen geben wollte und sich grundsätzlich und durchwegs auf den Datenschutz berief sowie einen Presseausweis verlangte, ich berichtete bereits, habe ich heute dann doch Antworten erhalten. Lesen Sie selbst:

Sehr geehrter Herr Schulz,

Danke für Ihre erneute Rückfrage.

Sie finden hier unsere Antworten auf Ihre Fragen, sofern sie unter Einhaltung des Datenschutzes möglich sind; Namenslisten versenden wir nicht.

1. Welche Arbeitsvermittlungen (Liste) werden bei der Arbeitsagentur Duisburg geführt und arbeiten mit ihr regelmässig zusammen (2021)?

Private Arbeitsvermittler stellen ihre Angebote in die Jobbörse; Bewerberinnen und Bewerber, die einen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, können sich an einen Privaten Arbeitsvermittler wenden und entscheiden dabei eigenständig
alle Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/private-arbeitsvermittlung

2. Welche Leistungen der Arbeitsagentur werden dabei in welcher Größenordnung (nominal/prozentual – 2021) in Anspruch genommen?

(Teilbezuschussung, Vollbezuschussung von Lohn/Gehalt und/oder Weiterbildung, von Aus- und Fortbildung, usw.)

Frei zugänglich finden Sie auf unserer Internetseite die Eingliederungsbilanz 2020 der Agentur für Arbeit Duisburg; erst mit Ende eines Jahres steht diese Auswertung zur Verfügung
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/duisburg/statistik

3. Um welche Kostenvolumina (in EURO) handelte es sich 2021 – aufgeteilt nach Bezuschussungen von Lohn/Gehalt, Weiterbildungen, Aus- und Fortbildungen und nach Zielgruppen z.B. Langzeitarbeitslose oder arbeitslose Migranten usw.?

siehe oben: Eingliederungsbilanz 2020 der Agentur für Arbeit Duisburg

4. Wie werden die Vermittlungsdienstleister und Leistungen kontrolliert, ausgewertet, bewertet?

alle Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/private-arbeitsvermittlung
https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung – hier finden Sie Informationen zur Zertifizierung

5. Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?

Nein, es sind keine Leiharbeitsfirmen für die Agentur für Arbeit Duisburg tätig

6. Sind Ihnen folgende „Konstruktionen“ bekannt

6.1. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma, die vermittelt weiter an Dritte

6.2. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen der Arbeitsvermittlung ist, das vermittelt weiter an Dritte

6.3. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen ist, das vermittelt weiter an Dritte und leitende handelnde Personen in allen drei Firmen sind identisch

und wenn ja wie beurteilen Sie diese?

Diese Konstellationen sind uns nicht bekannt.

Ich füge Ihnen den Link zum Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit ein, an den Sie sich bei Fragen direkt wenden können.

Statistiken für Nordrhein-Westfalen:
Statistik-Service West
Tel.: 0211/4306-331
Fax: 0211/4306-470
E-Mail: Statistik-Service-West@arbeitsagentur.de

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Pressestelle Ruhrgebiet-West

 

Schlußbemerkungen:

Die Antworten sind leider größtenteils relativ unbefriedigend und mir liegen von anderer Seite Informationen vor die ein erneutes Nachfragen meinerseits notwendig erscheinen lassen.  Hier nochmals meine Rückantwort nachdem man mir zuerst nicht antworten wollte:

Guten Tag zurück Frau …,

dachte ich mir, dass Sie derart antworten. Und dafür brauchen Sie vier Tage?

Und ganz ehrlich wir haben doch soeben telefoniert, wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Merkwürdig auch, dass Sie nun tel. nicht mehr erreichbar sind.

Was soll das mit dem Presseausweis, Sie sehen im Impressum dass ich der Verantwortliche bin, das muß reichen.

Ich erkenne an der Antwort, dass meinen Fragen eine gewisse Brisanz zugrunde liegt. Das habe ich geahnt. Nun habe ich die Bestätigung.

Die Fragen hätten teilweise (bis auf die Listen) durchaus beantwortet werden können, denn ein Datenschutzhindernis kann ich nicht überall erkennen.

Wobei ich mich frage, z.B. zu den Listen, wieso man auch als Arbeitssuchender nicht erfahren darf wer mit der örtlichen/zuständigen Arbeitsagentur zusammenarbeitet.

Versuchen Sie es bitte erneut.

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Äusserst kurios-dubios: Arbeitsagentur Duisburg weigert sich zu antworten – auf ganz normale Fragen

Hohe Arbeitslosenzahlen, besonders bei Langzeitarbeitslosen, drücken in Duisburg auf die Bilanzen – auch die der Arbeitsagentur. Andererseits entstand dadurch ein äusserst lukrativer Markt für Anbietende rund um die private Arbeitsvermittlung inkl. Coaching usw.

Vermittlungsgutscheine, Fördergelder und andere finanzielle Zuschüsse eröffnen eine Vielzahl an Umsatzmöglichkeiten. Tätig in dem Bereich ist auch die gemeinnützige GfB, eine Tochter der WBD. Die GfB hatte ich in den letzten Wochen zweimal befragt und auch Antworten erhalten. Diese warfen aber noch mehr Fragen auf weshalb ich mich u.a. an die Arbeitsagentur wandte.

Die GfB soll in Duisburg die grösste und umsatzstärkste Anbieterin sein.  Ihre Nähe zur Stadt macht dies angeblich möglich.

Sie ist auch im Coaching aktiv. So kann es ein, dass die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter bis zu 100 Stunden Coaching bewilligt. Dafür werden zwischen 40 und 60 Euro pro Stunde gezahlt.  Gesamt pro Person also bis zu 6.000 EURO. Hier ein GfB-Beispiel:

https://www.werkstadt-duisburg.de/fileadmin/datensammlung/dateien/Web_Flyer_Einzelcoaching_GfB.pdf

Weiter unten finden Sie den gesamten Mailwechsel mit der Arbeitsagentur.  Denn heute erhielt ich nach dreimaliger Erinnerung endlich eine Antwort. Die ist jedoch so ausweichend kurios, dass es schon dubios erscheint.

Nach meiner dritten schriftlichen Erinnerung habe ich heute dort angerufen und auch die zuständige Pressedame kurz gesprochen. Sie sagte mir, dass sie gerade per Mail geantwortet hätte. Wenn man die Mail von ihr jedoch liest kann man sich schon auf den Arm genommen fühlen. Ich habe natürlich prompt zurückgeschrieben.

Aber lesen Sie selbst:

3. ERINNERUNG:
Guten Abend,
ich habe folgende Presseanfrage in Bezug auf Services von privaten Arbeitsvermittlungen:

1. Welche Arbeitsvermittlungen (Liste) werden bei der Arbeitsgagentur Duisburg geführt und arbeiten mit ihr regelmässig zusammen (2021)?
2. Welche Leistungen der Arbeitsagentur werden dabei in welcher Größenordnung (nominal/prozentual – 2021) in Anspruch genommen?
(Teilbezuschussung, Vollbezuschussung von Lohn/Gehalt und/oder Weiterbildung, von Aus- und Fortbildung, usw.)
3. Um welche Kostenvolumina (in EURO) handelte es sich 2021 – aufgeteilt nach Bezuschussungen von Lohn/Gehalt, Weiterbildungen, Aus- und Fortbildungen und nach Zielgruppen z.B. Langzeitarbeitslose oder arbeitslose Migranten usw.?
4. Wie werden die Vermittlungsdienstleister und Leistungen kontrolliert, ausgewertet, bewertet?
5. Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?
6. Sind Ihnen folgende „Konstruktionen“ bekannt
6.1. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma, die vermittelt weiter an Dritte
6.2. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen der Arbeitsvermittlung ist, das vermittelt weiter an Dritte
6.3. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen ist, das vermittelt weiter an Dritte und leitende handelnde Personen in allen drei Firmen sind identisch
und wenn ja wie beurteilen Sie diese?

 

Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Michael Schulze

 

Am 18.03.2022 um 14:06 schrieb _BA-Essen-Pressestelle-Ruhr-West:

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich habe Ihre Anfrage erhalten. Der größte Teil der Fragen ist aufgrund des Datenschutzes nicht zu beantworten; zudem werden Auswertungen, zu denen Sie Informationen erhalten möchten, nicht erhoben.

Wenn Sie weitere Fragen an uns haben, bitte ich Sie um die Zusendung Ihres Presseausweises.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Duisburg
Presse und Marketing
Pressestelle Ruhrgebiet-West

 

 

Guten Tag zurück Frau XXX,

dachte ich mir, dass Sie derart antworten. Und dafür brauchen Sie vier Tage?

Und ganz ehrlich wir haben doch soeben telefoniert, wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Merkwürdig auch, dass Sie nun tel. nicht mehr erreichbar sind.

Was soll das mit dem Presseausweis, Sie sehen im Impressum dass ich der Verantwortliche bin, das muß reichen.

Ich erkenne an der Antwort, dass meinen Fragen eine gewisse Brisanz zugrunde liegt. Das habe ich geahnt. Nun habe ich die Bestätigung.

Die Fragen hätten teilweise (bis auf die Listen) durchaus beantwortet werden können, denn ein Datenschutzhindernis kann ich nicht überall erkennen.

Wobei ich mich frage, z.B. zu den Listen, wieso man auch als Arbeitssuchender nicht erfahren darf wer mit der örtlichen/zuständigen Arbeitsagentur zusammenarbeitet.

Versuchen Sie es bitte erneut.

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

 

 

 

Zwischenstand: Anfragen zur kritischen Infrastruktur und China

Meine wortgleichen Anfragen an Duisport, an die Stadt sowie an die NRW-Landesregierung und die Bundesregierung bezüglich ihrer Einschätzungen zur kritischen Infrastruktur in puncto Logistik und Digitalisierung sind sämtlichst bisher noch unbeantwortet.

Anlaß meiner Anfrage war und ist das Neubauprojekt auf der Kohleninsel. Dort soll für 100 Milionen EURO ein neues Container Terminal entstehen – beteiligt u.a. das chinesische Unternehmen Cosco.

Im Rahmen des Seidenstrassenprojekts der chinesischen Staatsführung plus sonstiger Ausbauten von wirtschaftlicher Einflußspähren -besonders stark auch in Afrika- ist angesichts der Beteiligungen von Cosco und Tochterfirmen an europäischen Häfen bzw. Hafenbetreibern eine Abhängigkeit zu beobachten wie sie mit der derzeit vieldiskutierten Abhängigkeit von Russland in bezug auf Gas, Öl und Kohle festzustellen ist.

Die logistische Infrastruktur nicht nur in Duisburg ist (hier bietet sich auch der Vergleich mit den Gasspeichern an, die an die Gazprom-Tochter Astora verscherbelt wurden) besser nicht der möglichen Willkür der vom chinesischen Staat kontrollierten Firmen auszusetzen.

Dasselbe gilt für Digitalprojekte wie Smart City Duisburg, wobei hier kürzlich herauskam, dass da angeblich nichts laufe.

Die Duisburger FDP fühlt sich aktuell erneut ermutigt, dazu aufzufordern mit Huawei zu brechen, mit der Firma hat die Stadt vor Jahren ein LOI  zu Smart City Duisburg besiegelt. Die anderen Parteien schweigen wie die Lämmer.

Ich schätze aber, dass im Hintergrund weiter unter dem Radar was im Gange ist, was uns jedoch vorenthalten bleibt, vielleicht zusammen mit der DVV.

Meine Anfragen an die NRW-Landesregierung und die Bundesregierung hatte ich auch allen Abgeordneten sowohl des Landtags als auch des Bundestags zur Kenntnisnahme gemailt.

Etliche Reaktionen von Abgeordneten (ca. 30, quer durch alle Parteien und Fraktionen) darauf verheissen nichts Gutes. So beschwerte man sich a) über die Verschwiegenheit in der Angelegenheit selbst parteiintern und b) war man wenig zuversichtlich, dass ich Antworten bekommen würde.

Zwischenfazit für Duisburg:

Die Stadt antwortet eh nicht. Und Bangen der Duisport-Chef hatte nach seinem Antritt als Nachfolger von Staake eine ganz andere, neue Kommunikationspolitik versprochen. Ich würde mal sagen, er hat gelogen. Mir hat er bisher noch auf keine Anfrage geantwortet, geschweige denn überhaupt reagiert.

Wenigstens von Belarus-Geschäften hat sich Duisport inzwischen angeblich getrennt.

 

Erneute Nachfragen bei der GfB wurden ebenfalls beantwortet

Die zweite Fragerunde an die gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH (GfB), eine mittelbare Beteiligungsfirma der Stadt (Stadt – WBD – GfB),  ist gelaufen. Die Fragen wurden beantwortet.

Die erste Fragerunde gibt es hier: http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2022/03/07/anfragen-an-die-gfb-und-die-werkstadt-gmbh-wurden-heute-beantwortet/

Den simplen Gefallen mir ohne Umweg über das Handelsregister die Satzung und den Gesellschaftsvertrag zuzusenden wollte man mir jedoch nicht tun.

Ich habe einige Zeit gebraucht die Antworten zu verstehen und zwar im Kontext dessen was mir aus anderen Quellen bekannt ist. Sie werfen nachwievor mehr Fragen auf als dass sie für Klarheit sorgen.

Das Thema ist komplex von daher erhoffe ich mir mehr Klarheit u.a. durch die Beantwortung einer Anfrage an die Arbeitsagentur, die ich vorgestern „gestartet“ habe: http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2022/03/14/nachwievor-hohe-zahl-von-langzeitarbeitslosen-in-duisburg-fragen-an-die-arbeitsagentur/

 

Hier nun die „neuen“ Antworten der GfB:

Sehr geehrter Herr Schulze,

anbei die Antworten auf die neuen Fragen.

Nachfrage zu 5: Ich habe Infos aus anderer Quelle (Arbeitsagentur) die die Werkstadt GmbH als reine Leiharbeitsfirma bezeichnet. Können Sie Ihre Antwort genauer formulieren und die Bezeichnung Leiharbeitsfirma als falsch zurückweisen?

Antwort:

GfB und WDG kommentieren keine Informationen, die aus dritter Quelle stammen.

7. In einer Ihrer vorherigen Antworten schreiben Sie, dass die Werkstadt GmbH Menschen beschäftigt deren Gehaltskosten teilweise oder ganz von „Fördergebern“ getragen werden. Wer sind diese Fördergeber, sind es z.B. das Jobcenter oder / und Stadt, Land, Bund, EU?

Antwort:

Die Fördergeber wechseln je nach Programmangeboten der Trägerinstitutionen. Deshalb kann die Liste der Fördergeber stetig wechseln. Die aufgezählten Namen gehören teilweise dazu.

8. Der Geschäftsführer der GfB -Herr UweLinsen- ist gleichzeitig Personalvorstand der Wirtschaftsbetriebe(WBD). Die WBD sind laut mir vorliegender Infos (u.a. von Parteien Grüne/Linke) einer der Hauptkunden der GfB – und auch der Werkstadt GmbH. Darauf deutet auch ein Passus aus der 2020er-Bilanz der GfB hin (Zitat): Mit der WBD-AöR hat die Gesellschaft einen Vertrag über die Gewährung eines Betriebsmittelvorschusses in Höhe von bis zu einer Mio. EUR abgeschlossen. Positive Kassenbestände können bei der WBD-AöR zum Zinssatz für aktuell in Anspruch genommene Kassenmittel angelegt werden. Aufgrund der Anlage von 6.690 TEUR bei der WBD-AöR sind die Forderungen gegen Gesellschafter gegenüber dem Vorjahr um 865 TEUR gestiegen.

Rechtliche Fachkommentierungen zu gemeinnützigen GmbHs (gGmbH) -wie z.B. der GfB- beschreiben regelmässig, dass es nicht ratsam sei den §181 BGB (Verbot von Insich-Geschäften) auszuschliessen. Dies müsste hier aber mit Herrn Uwe Linsen der Fall sein.

Ist das tatsächlich der Fall und wie wird grundsätzlich vermieden, dass ev. die Gemeinnützigkeit der GfB in Gefahr gerät?

Antwort:

Die Behauptung, Herr Linsen sei Personalvorstand der  Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR ist falsch.

Die Behauptung, die WBD seien einer der Hauptkunden der GfB, unterlegt mit einem völlig sachfremden Vorgang, ist falsch.

Die Frage im 2. Absatz verallgemeinert und verbindet zwei Tatbestände, die nicht zwingend etwas miteinander zu tun haben:

· Sehr vereinfacht ausgedrückt, ist eine gemeinnützige GmbH grundsätzlich eine ganz normale Gesellschaft, die selbstverständlich auch wirtschaften und Gewinne erzielen darf und muss. Würde sie bereits Kraft Satzung und Geschäftsmodell auf Dauer keine Gewinne erzielen wollen, würde sie ihren Status als GmbH verlieren, da sie steuerrechtlich als Liebhaberei eingestuft würde. Der Unterschied zu einer „normalen“ GmbH besteht bei einer gGmbH lediglich darin, dass die Erträge / Gewinne der gGmbH für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen. Dies muss sich sowohl aus der Satzung als auch aus der tatsächlichen Geschäftsführung / Geschäftsausübung ergeben. Die An- bzw. Aberkennung der Gemeinnützigkeit wird zudem nicht einfach durch Gesetz o.ä. festgelegt, sondern in jedem Einzelfall durch das zuständige Finanzamt geprüft und entschieden.

· Die Frage der Befreiung von § 181 BGB ändert hieran zunächst nichts. Der (generelle) Ausschluss des Selbstkontrahierungsverbotes (§ 181 BGB) kann jedoch unter Umständen zu Problemen bei der Erlangung von Fördermitteln führen – nämlich dann, wenn die entsprechenden Förderrichtlinien eine entsprechende Regelung vorsehen. So wird in aller Regel bei gGmbHs zumindest von einer generellen Befreiung von § 181 BGB abgeraten, da dadurch die gGmbH nicht fördermittelfähig sein könnte. Dies ist bei der GfB mbH aber ohnehin nicht der Fall, da zum einen die Befreiung von § 181 BGB auf Geschäfte mit der WBD-AöR und der Stadt Duisburg beschränkt ist und zum anderen bislang stets eine Vereinbarkeit mit den Förderrichtlinien der Fördermittelgeber bestanden hat.

9. Laut Bilanz 2020 lautet es wie folgt (Zitat): Die Auftragslage der GfB ist im Jahr 2020 überwiegend geprägt durch Aufträge der Stadt Duisburg, des Jobcenters Duisburg bzw. der Agentur für Arbeit zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele sowie der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ministerien. … … … Die Umsatzerlöse werden überwiegend geprägt durch Aufträge der Stadt Duisburg, des Jobcenters Duisburg bzw. der Agentur für Arbeit sowie Fördermittel der Europäischen Union.

In einer Ihrer vorherigen Antworten schreiben Sie sinngemäß, dass Sie aus Wettbewerbsgründen keine Kennziffern preisgeben. Angesichts der Beschreibung der Auftraggeber laut Bilanz kann ich das nicht nachvollziehen. Ganz im Gegenteil, deutet diese markante und einseitige Abhängigkeit (auf Gegenseitigkeit) doch eher daraufhin, dass gar kein Wettbewerb zu befürchten ist. Insofern erneuere ich hiermit mein ursprüngliches Auskunftsverlangen.

Antwort:

Die Frage zeugt von der Unkenntnis der Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Arbeitsmarktmaßnahmen.

Es geht hier nicht um die Auftraggeber und es liegt – entgegen der Ausführung – natürlich auch keine Abhängigkeit dieser Auftraggeber von der GfB mbH vor. Es gibt neben der GfB mbH natürlich noch weitere (mögliche) Leistungserbringer / Auftragnehmer, die in Bezug auf Aufträge der Agentur für Arbeit / Jobcenter / Stadt Duisburg untereinander in direktem Wettbewerb stehen. Diese Art des Wettbewerbsverfahrens wurde 2011 eingeführt. Vor diesem Hintergrund kann die GfB mbH natürlich keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bekanntgeben. Die GfB mbH hätte ansonsten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Mitbewerbern / Konkurrenten, da diese ihre Angebote stets an den Kennzahlen der GfB mbH ausrichten und ihre eigenen Angebote günstiger ausrichten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH

 

Nachtrag:

Was hat die GfB in Duisburg anders gemacht als die gleichnamige GfB in Viersen? Diese musste 2014 abgewickelt werden (ein Jahr zuvor, 2013, wurde die GfB in Duisburg Tochter der WBD), hatte aber prinzipiell, gemäß meiner Einschätzung, die annähernd selbe Geschichte und Ausgangslage wie das Duisburger Pendant.

https://www.wz.de/nrw/kreis-viersen/die-gfb-steht-vor-dem-ende_aid-29393577

https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/gfb-profitiert-nicht-von-den-angekuendigten-programmen_aid-16379969

 

 

HU-AUWEI-A – nix geht voran?

Nachdem ich bereits in den letzten Monaten mehrfach versucht habe von der Stadt zu erfahren was denn in Sachen Smart City Duisburg und Huawei inzwischen passiert ist und keine Antworten bekam, muß ich heute aus der WAZ erfahren, dass die Stadt mir zwar keine Antworten gab und geben will den Zeitungsleuten aber schon. So geht Demokratie in Duisburg.

Tja und was zu dem Huawei-Themenkomplex unter dem Strich herausgekommen ist, ist so gut wie nichts.

Anscheinend hat sich nichts getan seitdem die Stadt und der chinesische Großkonzern vor ein paar Jahren einen Letter Of Intent (LOI) zur gemeinsamen Entwicklung von Smart City Projekten unterschrieben haben. Das selbe hat Huawei auch mit der Satdt Gelsenkirchen gemacht, ob dort mehr dabei herumkam ist mir nicht bekannt.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/huawei-und-die-smart-city-duisburg-partner-ohne-projekte-id234817311.html

Zur Zeit laufen von mir noch Anfragen an die Stadt, an Duisport, an das Land NRW und an die Bundesregierung in Bezug auf mögliche kritische Infrastrukturen und deren Bewertung durch die Verantwortlichen u.a. aufgrund der Beteiligung der chinesischen Cosco beim neuen Container Terminal auf der Kohleninsel.

Wie bei der Digitalisierung sehe ich auch in der Logistik, hier in Duisburg käme ja beides zusammen, durch die maßgebliche Beteiligung von chinesischen Firmen, was aber übrigens auch generell gilt, also auch für amerikanische, einseitige Abhängigkeiten entstehen.

Und just in diesen Wochen ist ja im Energiesektor deutlich festzustellen wohin das führt bzw. führen kann.

Fazit:

Aber Achtung, nur weil die Stadt den Eindruck erweckt, da liefe nichts mit Huawei, muß dies auch der Wahrheit entsprechen. Die DVV schickt sich an uns in Zukunft mit smarten Leistungen zu beglücken, wer weiß ob sie nicht mit Huawei kooperiert.

 

 

Nachwievor hohe Zahl von Langzeitarbeitslosen in Duisburg – Fragen an die Arbeitsagentur

Duisburg ist nachwievor durch eine hohe Zahl von Arbeitslosen gekennzeichnet. Besonders die Zahl der Langzeitarbeitslosen will nicht wirklich sinken und hat ein erhebliches Niveau.

Neben den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur in Duisburg gibt es auch jede Menge private Arbeitsvermittlungen, die -geschätzt- nicht schlecht verdienen dürften an der  Situation.

Das wirft Fragen auf die ich aktuell der Arbeitsagentur übersandt habe.

Übrigens: Die Stadt hat selbst ein solches Unternehmen, die gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, die wiederum ein Tochterunternehmen hat, die Werkstadt GmbH. Kürzlich erst hatte ich der GfB Fragen gestellt die auch tatsächlich beantwortet wurden. Dies hatte bei mir  Nachfragen „provoziert“ deren Beantwortungen mir inzwischen auch vorliegen, die ich aber noch „verstehen“ will, bevor sie veröffentlicht werden.

Hier erstmal die aktuellen Fragen an die Arbeitsgagentur:

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage in Bezug auf Services von privaten Arbeitsvermittlungen:

1. Welche Arbeitsvermittlungen (Liste) werden bei der Arbeitsgagentur Duisburg geführt und arbeiten mit ihr regelmässig zusammen (2021)?

2. Welche Leistungen der Arbeitsagentur werden dabei in welcher Größenordnung (nominal/prozentual – 2021) in Anspruch genommen?

(Teilbezuschussung, Vollbezuschussung von Lohn/Gehalt und/oder Weiterbildung, von Aus- und Fortbildung, usw.)

3. Um welche Kostenvolumina (in EURO) handelte es sich 2021 – aufgeteilt nach Bezuschussungen von Lohn/Gehalt, Weiterbildungen, Aus- und Fortbildungen und nach Zielgruppen z.B. Langzeitarbeitslose oder arbeitslose Migranten usw.?

4. Wie werden die Vermittlungsdienstleister und Leistungen kontrolliert, ausgewertet, bewertet?

5. Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?

6. Sind Ihnen folgende „Konstruktionen“ bekannt

6.1. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma, die vermittelt weiter an Dritte

6.2. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen der Arbeitsvermittlung ist, das vermittelt weiter an Dritte

6.3. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen ist, das vermittelt weiter an Dritte und leitende handelnde Personen in allen drei Firmen sind identisch

und wenn ja wie beurteilen Sie diese?

Diese Mail geht in Kopie an meine Redaktionskollegin Katrin Susanne Gems.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Erneute Anfrage bei der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB)

Der Warbruckshof, eines der ältesten historisch bedeutsamen Gebäude Duisburgs ist abgerissen, residiert hatte dort bis vor kurzem noch die  gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB), ein Tochterunternehmen der Wirtschaftsbetriebe (WBD). Sie ist inzwischen nach Neumühl umgezogen. Anläßlich dieses Vorgangs hatte ich der GfB einige Fragen gestellt, die auch über den eigentlichen Anlaß hinausgingen.

Zu meiner Verwunderung gab es tatsächlich Antworten die aber einige Nachfragen „provozierten“.

Deshalb habe ich heute erneut angefragt. Die ursprünglichen Fragen samt Antworten gibt es nochmals ganz unten zum Nachlesen:

Hier meine aktuelle -erneute- Anfrage:

Guten Morgen,

nach eingehender Beurteilung Ihrer bisherigen Antworten ergeben sich diverse Rückfragen:

Frage2: Was hat der Umzug gekostet bzw. was hat der Neubau gekostet oder wird dort angemietet? Wenn angemietet vom wem und zu welchen Konditionen?

Ihre Antwort2: Umzug, Neubau und Renovierung der bestehenden Gebäude sind noch nicht abgerechnet.

Nachfrage zu 2: Dazu hätte ich gerne die entsprechenden Angaben, wenn Ihnen die Zahlen schlußendlich vorliegen.

Frage3: Auf der Website der GfB finde ich keine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag bzgl. der Gemeinnützigkeit. Können Sie mir diese/n zusenden?

Ihre Antwort3: Die angefragten Unterlagen können Sie unter https://www.handelsregister.de/ herunterladen.

Nachfrage zu 3: Ich fände es zuvorkommend Sie würden mir die Unterlagen zusenden, damit ich nicht warten muß und zusätzliche Ausgaben und Aufwendungen habe, die ein Registerauszug mit sich bringt. Ich denke nicht, dass das ein Problem darstellt.

Frage5: Was genau macht die Werkstadt GmbH (Daten und Fakten?) und was macht sie anders / anderes als die GfB?

Ihre Antwort5: Die WDG ist prioritär eine Gesellschaft, die Arbeitslosen praxisnahe Arbeitsmöglichkeiten temporär anbietet. Zudem erledigt Sie Dienstleistungen.

Nachfrage zu 5: Ich habe Infos aus anderer Quelle (Arbeitsagentur) die die Werkstadt GmbH als reine Leiharbeitsfirma bezeichnet. Können Sie Ihre Antwort genauer formulieren und die Bezeichnung Leiharbeitsfirma als falsch zurückweisen?

Hier meine neuen Fragen:

7. In einer Ihrer vorherigen Antworten schreiben Sie, dass die Werkstadt GmbH Menschen beschäftigt deren Gehaltskosten teilweise oder ganz von „Fördergebern“ getragen werden.

Wer sind diese Fördergeber, sind es z.B. das Jobcenter oder / und Stadt, Land, Bund, EU?

8. Der Geschäftsführer der GfB -Herr Uwe Linsen- ist gleichzeitig Personalvorstand der Wirtschaftsbetriebe(WBD). Die WBD sind laut mir vorliegender Infos (u.a. von Parteien Grüne/Linke) einer der Hauptkunden der GfB – und auch der Werkstadt GmbH. Darauf deutet auch ein Passus aus der 2020er-Bilanz der GfB hin (Zitat): „Mit der WBD-AöR hat die Gesellschaft einen Vertrag über die Gewährung eines Betriebsmittelvorschusses in Höhe von bis zu einer Mio. EUR abgeschlossen. Positive Kassenbestände können bei der WBD-AöR zum Zinssatz für aktuell in Anspruch genommene Kassenmittel angelegt werden. Aufgrund der Anlage von 6.690 TEUR bei der WBD-AöR sind die Forderungen gegen Gesellschafter gegenüber dem Vorjahr um 865 TEUR gestiegen.“

Rechtliche Fachkommentierungen zu gemeinnützigen GmbHs (gGmbH) -wie z.B. der GfB- beschreiben regelmässig, dass es nicht ratsam sei den §181 BGB (Verbot von Insich-Geschäften) auszuschliessen. Dies müsste hier aber mit Herrn Uwe Linsen der Fall sein.

Ist das tatsächlich der Fall und wie wird grundsätzlich vermieden, dass ev. die Gemeinnützigkeit der GfB in Gefahr gerät?

9. Laut Bilanz 2020 lautet es wie folgt (Zitat): „Die Auftragslage der GfB ist im Jahr 2020 überwiegend geprägt durch Aufträge der Stadt Duisburg, des Jobcenters Duisburg bzw. der Agentur für Arbeit zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele sowie der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ministerien. … … … Die Umsatzerlöse werden überwiegend geprägt durch Aufträge der Stadt Duisburg, des Jobcenters Duisburg bzw. der Agentur für Arbeit sowie Fördermittel der Europäischen Union.“

In einer Ihrer vorherigen Antworten schreiben Sie sinngemäß, dass Sie aus Wettbewerbsgründen keine Kennziffern preisgeben. Angesichts der Beschreibung der Auftraggeber laut Bilanz kann ich das nicht nachvollziehen. Ganz im Gegenteil, deutet diese markante und einseitige Abhängigkeit (auf Gegenseitigkeit) doch eher daraufhin, dass gar kein Wettbewerb zu befürchten ist. Insofern erneuere ich hiermit mein ursprüngliches Auskunftsverlangen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Übrigens: Mitte 2021 erschien auf xtranews ein interessanter Artikel über die GfB und einen Besuch von Minister Hubertus Heil  unter der Überschrift:

Wenn der Schein trügt: Hubertus Heil bei der GfB Duisburg

https://xtranews.de/2021/08/10/wenn-der-schein-truegt-hubertus-heil-bei-der-gfb-duisburg-id33210911.html

 

Hier nochmals die ursprünglichen Fragen und Antworten zum Nachlesen:

Am 07.03.2022 um 12:33 schrieb …:
>
> Sehr geehrter Herr Schulze,
>
> anbei die Antworten auf Ihre Anfrage. Die Frage, die über diese hier hinausgehend an die Werkstadt Duisburg gerichtet war, wird ebenfalls in dieser Mail beantwortet.
>
> Frage1: Wozu der Umzug, wurde der Warbruckshof doch regelmässig in Stand gehalten und stellt(e) eine -auch aufgrund seiner Geschichte- interessante und adäquate Geschäftsadresse dar?
>
> Der Warbruckshof wird aufgrund des Baus der Umgehungsstraße Marxloh/ Walsum abgerissen. Eigentümer ist die Stadt Duisburg.
>
> Frage2: Was hat der Umzug gekostet bzw. was hat der Neubau gekostet oder wird dort angemietet? Wenn angemietet vom wem und zu welchen Konditionen?
>
> Umzug, Neubau und Renovierung der bestehenden Gebäude sind noch nicht abgerechnet.
>
> Frage3: Auf der Website der GfB finde ich keine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag bzgl. der Gemeinnützigkeit. Können Sie mir diese/n zusenden?
>
> Die angefragten Unterlagen können Sie unter https://www.handelsregister.de/ herunterladen.
>
> Frage4: Auf der Website der GfB aber auch der Beteiligungsfirma Werkstadt GmbH finde ich keinerlei Zahlen(Erfolgszahlen) und Daten zu den durchgeführten Geschäften wie Vermittlungen, Schulungen, Weiterbildungen, Personalverleihungen etc.
> Können Sie diese bitte auflisten – für 2017-2021? Ev. auch geplittet nach Ihren Hauptkunden/-auftraggebern wie Jobcenter/Arbeitsagentur und Stadt Duisburg
> Ebenso Zahlen zur Personalstruktur (laut Bilanz 2020 rund 124 Beschäftigte) – wer macht was?
>
> Es ist nicht beabsichtigt, Kennziffern zu im Wettbewerb zu anderen Anbietern stehenden Geschäftsfeldern zu veröffentlichen.
>
> Frage5: Was genau macht die Werkstadt GmbH (Daten und Fakten?) und was macht sie anders / anderes als die GfB?
>
> Die WDG ist prioritär eine Gesellschaft, die Arbeitslosen praxisnahe Arbeitsmöglichkeiten temporär anbietet. Zudem erledigt Sie Dienstleistungen.
>
> Frage6: Die GfB hatte laut Bilanz 2020 insgesamt 124 Mitarbeitende und gab dafür rund 5 Mio. EURO aus. Die Werkstadt GmbH hatte laut Bilanz 2020 insgesamt 271 Mitarbeitende macht jedoch gesamt nur knapp rund 3 Mio. EURO Umsatz. Wie sind die Zahlen erklärbar, vor allem vor dem Hintergrund, dass die iGZ-DGB Tarifverträge für Zeitarbeit zugrunde liegen und in der untersten Entgeltgruppe 1 mind. 9,96 EURO / Std. gezahlt werden?
>
> Fernab von falschen in der Frage enthaltenen Zahlen hat die WDG einen überwiegenden Anteil an Teilzeitbeschäftigten sowie Beschäftigten, deren Gehaltskosten ganz oder anteilig von Fördergebern getragen werden.
>
> Zusatzfrage an die Werkstadt Duisburg:
>
> Frage4: Wie hoch ist die jährliche Vergütung der Geschäftsführerin plus ev. Sonderzahlungen (Boni) und / oder Zusatzextras wie Firmenwagen etc.?
>
> Die Geschäftsführerin der WDG ist gleichermaßen in der GfB beschäftigt und in der WDG nebenamtlich ohne zusätzliche Vergütung tätig und erhält weder Sonderzahlungen noch weitere Extras.
>
> Mit freundlichen Grüßen