Anfrage bei der Gebag zum Schwarzen See in 6-Seen-Wedau

Guten Morgen,

ich habe im Zuge meiner aktuellen Recherchen zu Altlasten in Duisburg folgende Fragen:

1. Sie erschliessen und vermarkten das Neubaugebiet 6-Seen-Wedau. Bisher fand man auf der entsprechenden Website immer Infos zu den Bodenuntersuchungen. Inzwischen sind diese entfernt. Ist das korrekt und wenn ja warum wurden diese Infos entfernt?

2. Was hat es mit dem „Schwarzen See“ auf dem Gelände auf sich (Woraus besteht dieser?) und ist er vergleichbar z.B. mit dem Teer-See in Meiderich (Landschaftspark)?
(s.u. Screenshot aus LandPlus-Gutachten von 2017 – S.14-15)

3. Das Gelände wurde an die Gebag FE „überführt“. Hat die Gebag FE die mit dem „Schwarzen See“ ev. verbundenen Auflagen, Kosten etc. übernommen oder obliegen diese noch der Gebag, der NRW URBAN (inkl. BEG) oder vllt. der Stadt Duisburg?

Anlage – 1 (s.u.)

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin-Redaktion

Michael Schulze

Im folgenden Auszug aus einem Gutachten werden Fachbegriffe benutzt, wie z.B. LAGA und Z3 sowie Z4. Wer sich dafür interessiert, guckt u.a. mal hier um zu erfahren um was es sich dabei handelt:
https://www.deutscher-bauzeiger.de/bauen/baubeginn/bodenanalyse/

 

NRW URBAN verweigert beharrlich Auskünfte zum Schwarzem See (6-Seen-Wedau) und zum Teer-See (Meiderich)

Vor einigen Tagen, ich berichtete, hatte ich bei NRW URBAN, einer NRW-Landesbeteiligung,  angefragt wie es um den sog. Schwarzen See in Wedau (6-Seen-Wedau) und den sog. Teer-See in Meiderich (Landschaftspark) stünde.

Da mein besonderes Interesse im Moment den etlichen Altlastenflächen in Duisburg gilt, standen Fragen zu diesen beiden „Gewässern“ ganz oben auf der Liste.

Nun will mir NRW URBAN aber partout keine Auskunft geben, weshalb ich mich in bälde an die Landesregierung bzw. die Staatskanzlei wenden werde.

Hier für alle der gesamte Mailwechsel mit der Auskunftsverweigerin. Übrigens war unser derzeitiger Baudezernent Linne früher mal Aufsichtsratsmitglied dort.

Presseanfrage zu Altlasten – hier: zum Teer-See in Duisburg-Meiderich plus zum Schwarzen See in Duisburg-Wedau

Guten Abend,

ich habe im Zuge neuer Recherchen zu Altlasten in Duisburg wiederholt folgende Anfrage an Sie, diesmal als Presseanfrage. Die Fragen 1.-6. zu Meiderich hatte ich bereits 2019 im Rahmen einer IFG-Anfrage gestellt, aber damals keine Antworten erhalten. Ich habe drei weitere Fragen zu Wedau ergänzend angehängt (7.-9.). Sowie eine Anlage (.jpg – Screenshot – s.u.).

Nun verweise ich auf das Pressegesetz NRW, das auch für NRW Urban gilt und Sie zur Auskunft verpflichtet, da das Land NRW Gesellschafterin ist.

Fragen:

1. Seit wann ist der Landschaftspark Duisburg Nord im Besitz von NRW.URBAN GmbH & Co KG und von wem wurde das Gelände zu welchem Preis übernommen?
2. Umfasst das Eigentum sämtliche Grundstücke, Gebäude und Anlagen etc. oder gibt es Ausnahmen?
3. Ist der sog. Teer-See nachwievor vorhanden und wenn ja in welchem Ausmaß – Größe, Breite, Tiefe, Kubikmeter o.ä.?
4. In der Vergangenheit soll es eine Teil-Entsorgung der Fa. Kluge gegeben haben, ist das korrekt, wenn ja wann und in welchem Umfang und warum nicht vollumfänglich?
5. 2015 gab es anscheinend Probleme mit der mögl. Kontamination von Grundwasser, ist das korrekt und wenn ja auch behoben worden oder nachwievor ein Problem?
6. Wer trägt die Kosten für die laufende Überwachung des Teer-Sees, wer welche Kosten bei Problemen und möglichen Schäden?

7. Sie „bewerben“ auf Ihren Webseiten auch das Projekt 6-Seen-Wedau in Duisburg, ich nehme an auch wegen des Zusammenschluss von BEG (Bahnentwicklungsgesellschaft/Vorbesitzerin des Geländes) und NRW Urban im Jahr 2021, ist dies korrekt?

8. Was hat es mit dem „Schwarzen See“ auf dem Gelände auf sich (Woraus besteht dieser?) und ist er vergleichbar mit dem Teer-See in Meiderich?
(s.u. Screenshot aus LandPlus-Gutachten von 2017 – S.14-15)

9. Die stadteigene Gebag hat das Gelände in ihre Tochter Gebag FE „überführt“. Hat sie bzw. hat die Gebag FE die mit dem „Schwarzen See“ ev. verbundenen Auflagen, Kosten etc. übernommen oder obliegen diese noch der BEG bzw. NRW Urban?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin-Redaktion

Michael Schulze

 

Erste Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist keine der unter § 2 Abs. 1 IFG NRW genannten Stellen. Sie übernimmt keine öffentlich-rechtliche Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 4 IFG NRW, sondern wird im Rahmen des Grundstücksfonds im Treuhandauftrag tätig. Wie Sie dem IFG NRW entnehmen können, bezieht sich das Informationsrecht des IFG NRW gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW auf „amtliche Informationen“. Amtliche Informationen sind solche, die ein Hoheitsträger aufgrund einer Amtshandlung innehat. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist kein Hoheitsträger. Dementsprechend findet auch das Pressegesetz NRW auf die NRW.URBAN GmbH & Co. KG keine Anwendung. Gemäß § 4 Abs. 1 Landespressegesetz sind Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist keine Behörde und auch nicht hoheitlich tätig.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Auskünfte nach dem IFG NRW nicht zuständig und zur Auskunft nach dem Landespressegesetz nicht verpflichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen

 

Erste Rückantwort von mir:

Guten Tag,

Ihre Darstellung ist nicht ganz korrekt.

Auch Unternehmen, wenn sie in öffentlicher Hand sind, sind presseauskunftspflichtig, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse sehe ich angesichts des Sachverhalts (hier: Gesundheitsschutz) als gegeben.

https://publicgovernance.de/html/de/5873.htm

Ich wende mich aber gerne an die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium sowie die obere Aufsichtshörde.

Und natürlich an -in diesem Fall ThyssenKrupp- das ehemals involvierte Unternehmen bzw. Nachfolgeunternehmen der Gelände-Vorbesitzerin.

Geben Sie kurz Bescheid, ob Sie einlenken wollen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

Zweite Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

leider können wir Ihren Ausführungen nicht folgen. Wie wir Ihrer E-Mail entnehmen, machen Sie nunmehr ein gewichtiges öffentliches Interesse geltend. Hierzu geben Sie jedoch lediglich das Stichwort Gesundheitsschutz. Inwiefern die von Ihnen gestellten Fragen Bezug zum Gesundheitsschutz haben sollen, bleibt völlig offen.

Soweit Sie das von Ihnen geltend gemachte gewichtige öffentliche Interesse nicht weiter dar- und belegen können, kann Ihrem Begehren nicht gefolgt werden. Darüber hinaus sind die von Ihnen gestellten Fragen zu unspezifisch und bedürften im Falle eines berechtigten Auskunftsverlangens der Präzisierung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Zweite Rückantwort von mir:

Guten Tag zurück,

wenn ich nun darlegen soll, warum z.B. der sog. Teer-See in Meiderich, in der direkten Nähe zum Landschaftpark Nord, einem überregionalen, internationalen Touristenziel, zudem von Wohnbebauung umgeben, wahrscheinlich giftige Stoffe enthaltend und deshalb abgedichtet und abgesperrt werden muß, eine mögliche Gesundheitsgefährdung ist, dann müsste ich vorab die Antworten auf meine Fragen enthalten.

Sie sollen klären wie die (rechtlichen) Verhältnisse dort sind und wer die Verantwortung und Kosten trägt. Ich habe mich dabei auf wesentliche für mich relevante Fragen beschränkt um den Fragenkatalog nicht ausufern zu lassen. Die Frage nach dem Vorbesitzer würde mir eröffnen auch diesen zu kontaktieren, bisher gehe ich von ThyssenKrupp bzw. einem ehemaligen Beteiligungsunternehmen aus.

Insofern ist es natürlich bisher nur eine Vermutung meinerseits es könnte von dem See eine Gesundheitsgefährdung ausgehen, z.B. hinsichtlich des Grundwassers (Frage 5.). Diese Vermutung ist aber durchaus berechtigt, da NRW Urban ja nicht regelmässig über den Zustand des Sees und seiner Inhaltsstoffe öffentlich berichtet.

Um dies in einem ersten Schritt zu recherchieren habe ich Ihnen die bisherige Anfrage zugesandt, der ich sicherlich eine zweite Anfrage folgen lasse die sich explizit mit dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit des Teer-Sees beschäftigen wird.

Die Frage nach dem Inhalt des Teer-Sees habe ich Ihnen erspart da dies im Internet leicht recherchierbar und zugänglich ist – z.B.:

https://de.wikipedia.org/wiki/Teersee

Zitat/Auszug: Auch im Ruhrgebiet gab es Teerseen, beispielsweise im heutigen Landschaftspark Duisburg-Nord auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Schachtanlage Thyssen IV/VIII.[1] Die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH begann im Jahr 2001 auf der Grundlage eines verbindlichen Sanierungsplanes gemäß § 13 BBodSchG mit den Arbeiten zur Altlastensicherung auf dem Gelände des vormaligen Gleisdreiecks. Ein Sicherungsbauwerk wurde nach kleineren Rückschlägen fertiggestellt. Die Anlage muss auf ewig überwacht werden, da in den 1970er Jahren mit Tanklastwagen Benzol, Cyanide, Quecksilber, Schwermetalle und Säureharze abgekippt worden waren. Mit Spundwänden, bis auf 35 Meter tief in den Boden getriebenen Pfählen und einer Betonabdeckung sollen Grundwasserströme gesichert werden.

Gruss

DUISTOP

M. Schulze

 

Plus NACHTRAG zur zweiten Rückantwort von mir:

Guten Tag nochmals,

ich habe mich bereits an ThyssenKrupp gewandt und werde mich auch an die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium wenden, wenn Sie mir keine Auskünfte geben.

Das Verweigern von Auskünften Ihrerseits (mein Eindruck) ist angesichts des sensiblen Themas (Gesundheitsschutz, Umweltschutz) um das es hier geht, nicht gerade vertrauensfördernd. Immerhin ist NRW Urban eine Gesellschaft des Landes NRW.

Ich und man fragt sich schon welche Gründe es gibt, dass NRW Urban sich nicht sofort an eine umfängliche Beantwortung der Fragen begibt. Ohne „wenn und aber“ und ohne Verweis auf Gründe warum man nicht antworten muß.

Stellen Sie sich doch lieber die Frage warum NRW Urban antworten sollte!

Gruss und Schönes Wochenende

DUISTOP

M. Schulze

 

Dritte Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

die von Ihnen gemachten Ausführungen lassen leider weiterhin keine Grundlage für die gewünschten Auskünfte erkennen. Die Herleitung des öffentlichen Interesses an der Beantwortung der von Ihnen spezifisch aufgeworfenen Fragen ist nicht erfolgt. Auch eine Konkretisierung Ihrer Fragen und eine nachvollziehbare Bezugnahme der Fragen zum geltend gemachten öffentlichen Interesse sind unterblieben. Insofern können wir Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen.

Wir fordern Sie daher auf, von Weiterungen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Machtkampf in der SPD – Klabuhn gewinnt – Börger auch und Hinne erst

Gleich drei Personalien sind dieser Tage zu vermelden, wobei eine etwas spät vermeldet wird. Zum einen wurde in gestriger Ratssitzung Genossin Edeltraud Klabuhn zur 1. Bürgermeisterin und damit zur Nachfolgerin des kürzlich verstorbenen Manfred Osenger gewählt. Die SPD-Fraktion wollte es so und hat sich damit gegen den Parteientscheid vom letzten Parteitag durchgesetzt. Dort wurde u.a. auf Betreiben von Mahmut Özdemir nämlich ein anderer gewählt, der dann gestern hätte wiederum vom Rat gewählt werden sollen – Udo Vohl.

Das konnte sich die Truppe um Link, Philipp und Sagurna in der zerstrittenen Duisburger SPD nicht bieten lassen, sie hatten Klabuhn bereits ausgeguckt, so wollte es angeblich auch von Anfang an die Fraktion der Sagurna vorsitzt.

Verdammt, ich hatte in meinem Artikel vom 6.2.2022 zum SPD-Parteitag Genossin Klabuhn schon abgeschrieben. So schrieb ich stattdessen in vorauseilendem Gehorsam: „Er ist Nachfolger des verstorbenen Manfred Osenger auf dem Posten.“ Und meinte Udo Vohl, davon ausgehend es sei bereits ausgemachte Sache wie die Wahl im Rat ausgehen würde. Tja, Totgesagte leben länger. Mal gucken wie Özdemir mit der Schlappe umgeht.

Ebenso gewählt, im zweiten Anlauf, wurde der neue grüne Dezernent für Umwelt und Kultur Matthias Börger. Bei seiner Auswahl im Vorfeld hatte man sich anscheinend nicht so ganz an die Regeln gehalten, weshalb sich eine Mitbewerberin benachteiligt fühlte und klagte. Sie bekam Recht und das ganze Prozedere musste wiederholt werden. Diesmal natürlich bombensicher. Der Mann arbeitete bisher übrigens bei der Düsseldorfer Bezirksregierung mit dem Schwerpunkt „Altlasten“, ein im Moment auch für mich elektrisierender Begriff. Wer DUISTOP regelmässig liest weiß, dass ich mich zur Zeit schwerpunktmässig mit Altlastenflächen beschäftige.

Börger ist mir bereits ans Herz gewachsen. Er wollte mir erst ein Interview geben und ist dann, wahrscheinlich von jemandem im Rathaus, davon abgehalten worden. Raten Sie wer das gewesen sein könnte:

der Hausmeister

der OB

der Liftboy (wobei es sich nicht um einen Rathauslift, sondern um einen Paternoster handelt)

 

Achtung: Die dritte Personalie hat nichts mit dem Rats- und Parteigedöns von gestern zu tun. Und liegt auch schon ein paar Wochen zurück. Carsten Hinne ist bereits seit dem 1. Januar dritter Mann im DUISPORT-Leitungstriumvirat, neben Markus Bangen und Thomas Schlipköther. Hinne kommt von der DB Cargo und soll bei DUISPORT schwerpunktmäßig die Bereiche Netzwerk International sowie Suprastruktur, Personal und Einkauf verantworten.

 

 

Anfrage an die Staatsanwaltschaft zu Umweltstraftaten im Zusammenhang mit der ehemaligen Sudamin MHD Recycling

Zur Zeit interessiere ich mich besonders für das Thema Altlasten in Duisburg. Der Grund für mein Interesse ist ziemlich simpel und wurde von mir auch schon in vorangegangenen Artikeln thematisiert. Immer mehr Menschen fragen bei DUISTOP an, anscheinend kriegen sie sonst keine Antworten (wen wundert’s), weil sie sich Sorgen um ihre möglicherweise künftigen Grundstücke und auch ihre Gesundheit machen. Was die meisten nicht wissen oder verdrängt haben ist die Tatsache, dass in Duisburg die schmutzigen teils ehemaligen Industriebetriebe so etliches an Altlasten im Boden zurückgelassen haben, was nun im Zuge der Projektierung neuer Wohngebiete wieder in den Fokus rückt. Zum einen weil eine Bodenaufbereitung mit einer Sanierung stattfand und zum anderen weil diese eben nicht stattfand. In beiden Fällen hätte man gerne Gewissheit ob denn der Boden gesundheitssicher ist, den man ev. erwirbt.

Fragen an die Stadt halfen auch mir bisher nicht, sie schweigt sich aus wie immer, deshalb bin ich dazu übergegangen u.a. Unternehmen wie ThyssenKrupp zu fragen. Eine Antwort wurde mir bereits versprochen, ich bin gespannt.

Gleichzeitig habe ich mich u.a.  auch mit einem Unternehmen beschäftigt, dass 2005 eine spektakuläre Pleite bzw. Insolvenz „hinlegte“. Vor allem deshalb weil die dreckigen Hinterlassenschaften quasi an unser aller Schuhe kleben blieben und für über 50 Millionen EURO Steuergeld beseitigt werden mussten. Teils im gesamten Süden Duisburgs.

Es handelt sich um die Sudamin MHD Recycling GmbH & Co KG, ehemals mit Sitz in Wanheim. Neben der ehemaligen Weser-Metall-Hütte (heute Nordenhamer-Metall-Hütte) waren dies damals die einzigen Zinkhütten in Deutschland. Nur nebenbei: Als die Metall-Hütte-Duisburg Insolvenz anmeldete kaufte Glencore (unbedingt mal googeln oder auch hier gucken: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/einigung-wesermetall-199761.html ) die Weser-Metall und nannte sie nicht nur um, sondern übernahm angeblich auch die Kosten für die Altlasten etc.

Kleine Zwischenbemerkung: Wer nun im Netz „Sudamin MHD Recycling“ googelt stösst ev. auf die Sudamin Rohstoff GmbH am Sonnenwall. Auf der Firmenwebsite erfährt man (Zitat):  Die Sudamin Rohstoff GmbH tätigt Dienstleistungen für Kunden im nationalen und internationalen Handel mit metallhaltigen Abfällen, Rückständen und Rohstoffen.

Trotz der Begriffsgleichheit (Sudamin) hat nach meinem bisherigen(!!!) Kenntnisstand diese Firma mit der Sudamin MHD Recycling nichts zu tun.

An der Insolvenz bzw. an der Verseuchung durch die Sudamin MHD Recycling ist vieles ziemlich merkwürdig. Während in dieser Stadt Brandschutzmängel zu sofortigen Räumungen führen, konnte man in Wanheim anscheiend nach Lust und Laune mit ECHT giftigen Stoffen jahrelang unbeaufsichtigt hantieren und sie lagern wie man wollte. Die großräumige Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung war inklusive.

Wer jetzt ein wenig überlegt dem sei mitgeteilt, OB Sauerland kam erst im Oktober 2004 auf den Chefsessel, bis dahin war die SPD am Drücker, auch hinsichtlich der städtischen Aufsichtsorgane und -einrichtungen.

Dafür waren die GenossenInnen umso beflissener 2005 Fragen zur Insolvenz zu stellen, die angeblich schriftlich beantwortet wurden.

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/si0057.asp?__ksinr=20041228&toselect=46629

Ganz nach unten scrollen, Punkt Ö 42 (05-1909).

Die schriftliche Antwort habe ich aber nirgends im Ratsinfosystem gefunden.

Und weil es so schön ist und die SPD ja eigentlich von den Belastungen auf dem Werksgelände hätte wissen können/müssen, stellte sie kackfrech diese Fragen:

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist der Verwaltung bekannt, welche „Altlasten“ sich auf dem Gelände der
Werksdeponie befinden?
Inwieweit ist die Werksdeponie in den letzten Jahren von der Verwaltung auf
ordnungsgemäßen Betrieb kontrolliert worden?
Wenn die Insolvenz von MHD sich bestätigen würde, wer müsste die
organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Deponie übernehmen?
Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass eine Bankbürgschaft verlangt wird und was hat die Verwaltung unternommen, damit diese Bürgschaft von MHD hinterlegt wird.

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1360802&type=do

Interessant auch, dass die Firma bereits jahrelang die Auflage hatte eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft  i.H.v. 3,7 Mio. EURO zu hinterlegen, aber anscheinend niemand diese nachdrücklich von ihr gefordert noch dies kontrolliert hat.

Ebenso interessant ist, dass noch 2004/2005 die Duisburger Hafen AG (ab 2006 DUISPORT) ein Joint Venture mit dem Unternehmen schloß, dann nach der Insolvenz 2005 das über 20 ha grosse Betriebsgelände übernahm (von wem und zu welchem Preis weiß ich (noch) nicht), es mit Fördergeld der EU saniert wurde und dann unter Logport II das Licht der Welt erblickte.

Die dortige Landmarke die seitdem immer wieder als Touristenziel beschworren wird heisst übrigens „Tiger & Turtle“.

https://www.duisport.de/wp-content/uploads/2019/01/web_GB_duisport_2010_en.pdf

Ach ja, aus der SPD-Anfrage ist ersichtlich, dass die Insolvenz schon länger befürchtet wurde, was aber anscheinend die Hafengesellschaft nicht von dem Joint Venture abhielt.

Zitat: To improve the logistics for transporting the additional lead- and zinc-containing scrap, Sudamin set up a joint venture with Duisburger Hafen aG in 2004 that allowed better integration of the Duisburg Harbor’s infrastructure into Sudamin’s transportation network (Duisburger Hafen aG, 2004).

Quelle: https://s3-us-west-2.amazonaws.com/prd-wret/assets/palladium/production/mineral-pubs/country/2004/gmmyb04.pdf

Logport II erhielt dann im Jahre 2014 als Sahnehäubchen auch noch einen Preis für Nachhaltigkeit …

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/logport-ii-erhaelt-preis-fuer-nachhaltigkeit_aid-16648353

… als der chinesische Staatspräsident zu Gast war. Gut zu erkennen zwischen Gabriel und Kraft und vor Link.

Ich habe diesmal zu allererst die Staatsanwaltschaft in Duisburg angeschrieben. Hier meine Anfrage von heute Morgen:

Guten Morgen,

ich habe folgende Presseanfrage:

Nach der Pleite der Sudamin MHD Recycling GmbH & Co KG mit ihrem Betriebsgelände in Duisburg im Jahr 2005 wurden Strafermittlungen zu Umweltstraftaten gegen das Unternehmen bzw. gegen Mitarbeitende, Beschäftigte und Verantwortliche eingeleitet und ausgeführt. Der damals bzw. einer der damals zuständigen Staatsanwälte war Herr Detlef Nowotosch.

Meine Fragen:

Aufgrund welcher wesentlicher Delikte bzw. Verdachtsfälle wurde ermittelt und welche Schadstoffe spielten dabei eine Rolle – ev. auch radioaktive Stoffe wie z.B. radioaktives Strontium?

Sind die Ermittlungen vollumfänglich abgeschlossen – wenn ja, wann begannen sie und wann endeten sie?

Wurden TäterInnen ermittelt und verurteilt, wenn ja zu welchen Strafen und für welche Delikte/Straftaten?

Ist die Ermittlungsakte öffentlich einsehbar bzw. für mich als Pressevertreter einsehbar?

Gab es dazu damals Presseerklärungen seitens der Staatsanwaltschaft?

Wurde auch gegen Verdächtige aus anderen Organisationen/Institutionen wie z.B. Aufsichtsämtern etc. ermittelt, wenn ja gegen welche bzw. aus welchen Organisationen/Institutionen kamen diese – wenn nein, warum nicht?

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Problemimmobilien: Erneute Räumung in Hochfeld – weniger genau nimmt’s die Stadt anderswo

Und sie haben es wieder getan, ein Haus wegen Brandschutz und anderer Mängel geräumt. Wieder in der Gravelottestrasse in Hochfeld. Mehr als 50 Bewohner und Bewohnerinnen (davon rund die Hälfte Kinder) sowie zwei kleine Gewerbebetriebe sind betroffen.

Die Räumung erfolgte am letzten Mittwoch wie immer mittels der üblichen überfallartigen Vorgehensweisen und Begleiterscheinungen. So werden zeitgleich mit der kurzfristigen Räumung auch Abmeldungen vorgenommen, dadurch erlischt sofort der Anspruch auf staatliche Leistungen, die Schulpflicht endet usw.

Alles bekannt und von der Stadtspitze immer wieder gerne mit der Begründung „Gefahr im Verzug“ angeordnet und durchgeführt. Wenn die Geräumten dann mit Plastiktüten auf der Strasse stehen, erinnert das doch sehr an angeblich lang vergangene Zeiten.

Und auch diesmal gibt es Vorwürfe seitens der Hausverwaltung, dass angeblich eine Begehung mit der Feuerwehr keine Beanstandung ergab. In dem Fall soll dies erst zwei Jahre her sein.

Da mir keinerlei konkrete Infos vorliegen, weder von der einen (Stadt) noch von der anderen Seite (Hausbesitzer, -verwalter) tappe ich ziemlich im Dunkeln.

Ich hatte diverse Male die Stadt angefragt mir mal den Ablauf einer solchen Aktion von A bis Z darzulegen, aber wie gewohnt bekam ich nie eine Antwort. U.a. wollte ich wissen warum denn eine Räumung nicht wenigstens ein paar Tage früher angekündigt wird und die Bewohner und Bewohnerinnen ausreichend Zeit haben sich darauf einzustellen.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz liefert leider wenig konkrete Infos und Vorgaben dazu.

Zum Beispiel verstehe ich auch nicht wie die Stadt diese Häuser jeweils „findet“, denn ich kann mir kaum ein funktionierendes stadtweites Brandschutz-Monitoring vorstellen. Dass ausgerechnet Hochfeld betroffen ist, verwundert auch kaum, hier sollen ja künftig 100 Millionen EURO investiert werden – ich berichtete bereits.

Kann es also sein, dass die Stadt demnächst dort weitere Häuser räumt, den Stadtteil sozusagen sturmreif schiesst und ev. zum Sanierungsgebiet erklärt? Dann wären noch ganz andere Dinge möglich. Ein Blick ins Baugesetzbuch dürfte einem vor Augen führen was die Stadt dann alles darf.

Die Linken jedenfalls wollen den neuerlichen Vorgang bei der nächsten Stadtratssitzung aufarbeiten und Fragen dazu stellen. Angeblich sind sie bisher aber nie wirklich gründlich informiert worden. Was eine erneute Bestätigung für das Gutsherrenverhalten des OBs auch gegenüber den Ratsleuten sein dürfte. Das kuschende Verhalten der anderen Fraktionen im Rat, die bisher nicht an Aufarbeitungen und Erläuterungen von Räumungen interessiert waren, dürfte ihn in seinem Verhalten bestärken.

Ganz anders benimmt sich die Stadt, sozusagen zurückhaltend, wenn es um das Verhalten der eigenen Tochtergesellschaft Gebag geht. Die, so berichtete ich bereits, anscheinend ihren Denkmalschutzpflichten nicht nachkommt. Konkret geht es um die Strauss-Siedlung, die seit Anfang der 2000er denkmalgeschütz ist, jedoch in Teilen eher zerstört denn erhalten wird. Das Thema ist übrigens noch nicht abgehakt, obwohl mir Stadt, Gebag, die SPD-Genossinnen Bas und Ulitzka (beide posierten gerne vor einem sanierten Teil der Siedlung) , sowie die untere Denkmalschutzbehörde und die Bauufsicht bisher nicht antworteten.

Denkmäler müssen nämlich instandgehalten werden. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ist ausserdem verpflichtet, das Denkmal durch sachgemäße Behandlung vor zukünftigen Schäden zu schützen und einen erreichten denkmalgerechten Erhaltungszustand durch Instandhaltungsmaßnahmen zu bewahren.

Taj und wenn nicht kann die Stadt eine denkmalrechtliche Instandsetzungsverfügung anordnen.

Fazit:

Dass natürlich durch die aktuelle Räumung vor allem wieder Menschen mit Migrationshintergrund betroffen sind, verwundert wenig, sie sind es die besonders auf prekäre Wohnverhältnisse angewiesen sind.

Und es mag sein, dass es unter ihnen auch sog. Zugewanderte in die Sozialsysteme gibt, also die, die keinen ECHTen Fluchtgrund hatten.

Aber angesichts von so vielen „geräumten“ Kindern und angesichts der demografischen Entwicklungen die uns in Deutschland bevorstehen (Fachkräftemangel, Mangel an Renten- & Pensions-Einzahlenden usw.), könnte man vor allem die Kids und ihre Förderung auch als besonders sinnvolle Investition in die Zukunft betrachten.

Wer repariert meine Heizung in 20 Jahren? Wer unterrichtet die nächsten Generationen in 20 Jahren? Und wer bitteschön wäscht mich in 20 Jahren wenn ich allein und pflegebedürftig bin?

Wem dabei nur der Begriff „schmarotzen“ einfällt der möge bitte auch mal darüber nachdenken, ob es denn unbedingt notwendig ist Großunternehmen mit Subventionen und Fördergeld zu unterstützen – auch in Duisburg – ich berichtete mehrfach. Oder sogenannten Investoren nach 10 Jahren zum mehrfachen Preis Brachgebiete als künftige Baugebiete abzukaufen die man längst selbst hätte haben können. Für viel weniger Geld.

Ganz zu schweigen von den enormen Dachsanierungskosten für ein Fussballstadion.

 

 

Innenhafen-Becken undicht – seit Jahren … von Anfang an

Vor rund drei Wochen meldete u.a. die WAZ die erneut notwendigen Reparaturen am Innenhafen-Becken, weshalb Wasser abgelassen werden muß bzw. die Pumpen für den Zulauf abgestellt werden müssen.

Diese Pumpen laufen seit Jahren, offiziell  um angeblich den natürlich durch Verdunstung auftretenden Wasserverlust des Beckens auszugleichen. Es waren aber immer schon Undichtigkeiten bekannt.

Eigentlich sollte Wasser aus dem Rhein zufliessen was aber verunmöglicht wurde, vor allem durch den Portsmouth-Damm.

Die Undichtigkeiten sind aber wahrscheinlich schon lange viel grösser und  zahlreicher als es die Stadt zugibt. Dazu hatte ich bereits vor Jahren diverse Fragen gestellt, u.a. danach wieviel Liter tatsächlich täglich und vor allem zu welchen Kosten durch die Pumpen ins Becken befördert werden müssen.

Bis heute gab es dazu weder von der Stadt noch den Wirtschaftsbetrieben eine Antwort. Ich gehe davon aus, dass die Kosten immens sein werden. Kein Wunder also, dass niemand auf meine Fragen antwortet.

Harald Jochums hatte Mitte 2019 mehr Glück, ihm gaben die WBD eine Antwort auf seine Ratseingabe per §24 GO NRW – über die Kosten erfährt man jedoch nichts:

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1625454&type=do

Zitat/Auszug:

Der Wasserstand im Innenhafen wird durch zwei Grundwasserpumpen gehalten. Aus den Werten der Wochenberichte zur Pumpenleistungen wird ersichtlich, dass die Sommerpumpwerte zwischen 220 und 290 Stunden Pumpenleistung pro Woche. Dieses entspricht einer Pumpleistung von 16600 m³ bzw. 21900 m³ pro Woche. Im Winter fallen die Pumpwerte auf Grund der Witterungseinflüsse und der niedrigeren Verdunstungsrate.
Die durchschnittlichen Pumpenleistungen der letzten 4 Wochen lagen bei 171 Wochenstunden. Das waren ca. 12480 m³ pro Woche, also ca. 12,5 Millionen Liter pro Woche oder 1,78 Millionen Liter pro Tag.
Wohin das austretende Wasser abfließt wird z. Z. untersucht. Über weitere Sanierungsarbeiten muss künftig beraten werden.

Schlußbemerkung:

Ich habe im Ratsinfosystem nicht weiter recherchiert ob es danach tatsächlich Beratungen über weitere Sanierungsarbeiten gab. Es dürfte anläßlich der aktuellen Maßnahmen (der aktuell geplanten Maßnahmen) so sein. Aber damit dürften die Probleme nicht behoben werden.

 

 

ThyssenKrupp reagiert auf Anfrage zu Altlastenflächen in Duisburg – Stadt und Gebag nicht

Das Thema Altlasten bzw. Altlastenflächen ist in Duisburg ein nachwievor sensibles Thema, selbst wenn es -zumindest im Tagesgeschäft- nicht die grosse Rolle spielt. Nun aber, angesichts der vielen Neubauprojekte die Stadt und Politik vorantreiben bzw. die in der Stadt  geplant und teils in der Umsetzung sind, kommen doch viele Interessierte auf das Thema zu sprechen und fragen auch bei DUISTOP an.

U.a. hat selbst die WAZ letztens in einem Artikel über das geplante neue Wohnquartier RheinOrt in bzw. bei Hochfeld von Altlasten im Boden berichtet. Eine Anfrage von mir an das betreuende Maklerunternehmen dazu ist noch offen, sie liegt inzwischen angeblich beim Investor auf dem Tisch.

In der letzten Woche hatte ich -von Einzelfällen wie RheinOrt, dem Teer-See in Meiderich sowie dem Schwarzen See in Wedau* abgesehen- die Stadt und die Gebag mal ganz grunsätzlich bzgl. der Altlastenflächen die nun der Wohnbebauung zugeführt werden (sollen) angefragt.

Leider kam wie gewohnt keinerlei Reaktion, geschweige denn eine Antwort.

Deshalb habe ich mich heute früh an die Fa. ThyssenKrupp gewandt und dort angefragt. Hier meine Anfrage (leicht eingekürzt):

Guten Morgen Frau Launert,

wir von der DUISTOP-Redaktion werden aufgrund der zunehmenden Verbreiterung und des Zuwachses unserer Leserschaft (aus Duisburg und 30km Umgebung) gerade in letzter Zeit desöfteren und vermehrt darauf angesprochen wie es um Dokumente und Auskünfte zu Altlasten und Altlastenflächen in Duisburg steht. Da Brachen (=ehem. Industrie- und Bahnflächen) zunehmend der Wohnbebauung zugeführt werden, besteht hier vermutlich ein grosser Infobedarf und grosse Unsicherheit. Die Stadt und die städtische Baugesellschaft Gebag sind in keinster Weise kooperativ bzw. auskunftsbereit.

Und das städtische Altlasten-Kataster erlaubt nur die Auskunft zu Flächen die einem selbst gehören, oder wozu Eigentümer ihre Zustimmung geben müssen. Das ist jedoch in Zeiten von Open Data und Smart City etc. ein Anachronismus. Und ein Grund warum man sich an uns wendet.

In den letzten Tagen habe ich nochmals mehrfach versucht von der Duisburger Verwaltung dezidiert Auskünfte zu erhalten.

(…)

1. Welche ehemaligen Industrie- und Bahnflächen etc. wurden in Duisburg als Brachflächen von ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen seit 2000 aufgegeben und veräussert?

2. Sind diese Flächen von (den) Vorbesitzern (ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen) gereinigt (von Altlasten befreit)
übergeben/übereignet worden? (Verursacherprinzip)

3. Wenn nicht gereinigt (von Altlasten nicht befreit) unter 2.), warum nicht?

4. Wenn gereinigt (von Altlasten befreit) unter 2.), wurden jeweils Garantien ausgestellt die die gesundheitssichere Flächenbeschaffenheit in Bezug auf
Bodenaltlasten bescheinigen?

Bitte zu jeder Frage die Lagen(Adressen), Altlastenhistorie(Stofflisten), Flächengrößen, und Betreiber-/Besitzernamen (ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen) angeben.

Ich zitiere aus Ihrer Website zu „Gesellschaftlichem Engagement“ und gehe deshalb davon aus von Ihnen die gewünschten Infos zu erhalten um sie veröffentlichen zu können.
„Gesellschaftliches Engagement ist keine Schönwetterveranstaltung

Wir wollen uns auch in herausfordernden Zeiten gesellschaftlich einbringen. Warum? Weil es unsere Verantwortung ist, die Orte, an denen wir unternehmerisch tätig sind, zu lebenswerten Orten zu machen. Wir arbeiten dazu mit lokalen Partnern zusammen, in kleinen und in großen Projekten. Immer im Dialog und auf Augenhöhe.“

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Wenige Stunden später wurde mir von Frau Launert/thyssenkrupp Steel in einer Mail zugesichert sich um meine Fragen zu kümmern.

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern kümmere ich mich um Informationen zu unseren Brachflächen von den entsprechenden Kolleg:innen. Wir würden Ihnen spätestens Anfang der Woche etwas zusenden.

Möchten Sie künftig unsere Pressemitteilungen erhalten? Gern nehmen wir Sie bzw. das Stadtmagazin in unseren Verteiler mit auf.

Viele Grüße

Christine Launert

Pressesprecherin/Spokesperson

Communications/Public & Media Relations

thyssenkrupp Steel

 

 

*) Meine gesonderte Anfrage an NRW Urban zum Schwarzen See in Wedau und zum Teer-See in Meiderich wurde heute so beantwortet:

Sehr geehrter Herr Schulze,

die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist keine der unter § 2 Abs. 1 IFG NRW genannten Stellen. Sie übernimmt keine öffentlich-rechtliche Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 4 IFG NRW, sondern wird im Rahmen des Grundstücksfonds im Treuhandauftrag tätig. Wie Sie dem IFG NRW entnehmen können, bezieht sich das Informationsrecht des IFG NRW gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW auf „amtliche Informationen“. Amtliche Informationen sind solche, die ein Hoheitsträger aufgrund einer Amtshandlung innehat. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist kein Hoheitsträger. Dementsprechend findet auch das Pressegesetz NRW auf die NRW.URBAN GmbH & Co. KG keine Anwendung. Gemäß § 4 Abs. 1 Landespressegesetz sind Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist keine Behörde und auch nicht hoheitlich tätig.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Auskünfte nach dem IFG NRW nicht zuständig und zur Auskunft nach dem Landespressegesetz nicht verpflichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen

NRW.URBAN GmbH & Co. KG

 

Worauf ich wie folgt antwortete:

Guten Tag,

Ihre Darstellung ist nicht ganz korrekt.

Auch Unternehmen, wenn sie in öffentlicher Hand sind, sind presseauskunftspflichtig, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse sehe ich angesichts des Sachverhalts (hier: Gesundheitsschutz) als gegeben.

https://publicgovernance.de/html/de/5873.htm

Ich wende mich aber gerne an die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium sowie die obere Aufsichtshörde.

Und natürlich an -in diesem Fall ThyssenKrupp- das ehemals involvierte Unternehmen bzw. Nachfolgeunternehmen der Gelände-Vorbesitzerin.

Geben Sie kurz Bescheid, ob Sie einlenken wollen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

Oberhausen: Drei Millionen für die City – Duisburgs City dümpelt vor sich hin

Es nähert sich mit grossen Schritten erneut die Jahreszeit für frische Blumenampeln in der Duisburger City. Bei DuisburgKontor kaut man sich schon die Finger- und Zehnägel (teils gegenseitig) runter weil es seit Monaten nichts zu tun gibt. Endlich will man mal wieder beweisen wie toll man ist und wie toll man in der Lage ist ein Millionenbudget samt überhöhter Gehälter auf den Kopf zu hauen.

Hektische Anrufe bei Blumenlieferanten in ganz Europa kennzeichen die aktuellen Tage, denn man will auf keinen Fall mit den letzten Primeln dastehen wie die letzten Primeln.

Ansonsten dümpelt alles vor sich hin, nur die IHK krakeelt wegen 2G im Handel, Haack urlaubt in Köln für noch mehr Geld und muß künftig ev. mit Kardinal Woelki fertig werden,  DBI-Beck hüllt sich in Schweigen dazu wann er denn endlich zündet und wie es um die geförderten Ladenmieten steht (ich berichtete mehrfach), Link sagt zur City lieber gar nichts mehr.

In Oberhausen dagegen werden in Kürze drei Millionen Euro locker gemacht um die City damit zu pimpen.

Das hat der dortige Rat beschlossen. „Creative City“ heißt das Ganze. Die Idee ist nicht neu und ist auch von Duisburgs Leistungsunfähigen schon mal für die hiesige City andiskutiert worden: Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft sollen es richten. Dazu wurden u.a. Kunstwerke in die leeren Schaufenster gehängt.

Mit Worten wie „Creative“ wäre ich vorsichtig, denn es enthält die vergiftete Silbe „tief“. Kein gutes Omen.

Zuerst sollen Untersuchungen stattfinden (logisch), was Besuchende der City sich denn alles wünschen. Der neueste Wunsch könnte sein: weniger Autos. Was übrigens gerade ev. bereits umgesetzt wird. https://www.waz.de/staedte/oberhausen/fast-500-oberhausener-city-parkplaetze-stehen-auf-der-kippe-id234478009.html

Zusätzlich sollen Kreative viel mehr Spielraum bekommen. Ihnen werden Ateliers und Werkstätten sowie Probenräume angeboten. Ein neues Quartiersmanagement (das darf auf keinen Fall fehlen) soll alles koordinieren.

Und damit alle wissen was läuft und wie toll der Ob-OB ist, wird es auch noch eine Marketingkampagne geben. Wie wär’s mit dem Slogan Oberhausen-ist-echt-kreativ (phonetisch: kreatief)?

Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und soll im April starten. Der größte Teil der mehr als drei Millionen Euro sind Fördergelder vom Bund – wen wundert es? Arbeitet Mahmut auch für Oberhausen? Oberhausen selbst muss übrigens  einen Eigenanteil von rund 320.000 Euro zuzahlen.

Ich hoffe mal es wird kein Creatiefflieger-Projekt was da in Oberhausen kreiert wird. Immerhin nennt man es nicht Leuchtturm-Dingsbums.

Wieviel für Untersuchungen (Vorsorge-, Nachsorge-, usw.), Quartiersmanagement und Marketing draufgehen wird, interessiert mich brennend. Der Rest bleibt ja dann auf jeden Fall für die Kreativen.

Nun gestatten Sie mir noch einen Schlenker-Hinweis auf das SmartCityOberhausen-Projekt, dass vor mehr als drei Jahren startete und noch immer nicht aus den Puschen gekommen ist. Verantwortlich ist ein Mann (die rechte Hand des Ob-OB) mit dem Klasse-Namen Güldenzopf. Mir fällt dabei immer die Rapunzel ein (Lass Dein Haar herunter!).

Ich war bei der Auftaktveranstaltung dabei und habe mich schon damals über das Defilee an Schlipsträgern gewundert die zum Schluß alle ganz wichtig in Workshops rumsaßen und Flipcharts vollschmierten mit ganz tollen smarten SuperIdeen.

Hat Oberhausen die fast 14 Millionen Förder-Euros für das SmartCity-Ding eigentlich bekommen? Keine Ahnung.

Und wie steht es in der Stadt mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)? Weiß ich auch nicht. Ich frage auch nicht nach, denn im Moment ist mir das ehrlich gesagt „scheissegal“, eine irgendwie sinnvolle Antwort kriege ich wahrscheinlich sowieso nicht, wenn überhaupt geantwortet wird.

Wer sich trotzdem dafür interessiert, den verweise ich auf diesen besonders „agilen“ KickOff-Text:

https://www.vdz.org/digitalisierung-der-verwaltung/oberhausen-geht-mit-fachforum-zur-ozg-umsetzung-in-die-offensive

Verantwortlich zeichnet: Boris van Benthem, Chief Information Officer (CIO) der Stadt Oberhausen

Er verantwortet in OB den Bereich IT. Zuvor arbeitete er über 15 Jahre lang als Berater für IT-Organisation und Prozesse bei Cassini und Materna. Seine berufliche Laufbahn startete der Informatiker und Wirtschaftspsychologe angeblich als Softwareentwickler. WOW.

Der Mann gibt in Interviews (mit seinem Ex-Arbeitgeber Cassini) solche tollen Sätze von sich:

Allein die Einführung eines Videokonferenzsystems hat jetzt dazu geführt, sich zu hinterfragen, an welchen Stellen der Kontakt zu den Bürgern in physischer Form wirklich wichtig ist.

Quelle: https://www.cassini.de/interview/boris-van-benthem-oberhausen

Ich ergänze das mal wie folgt:

Und es ergibt sich die Kardinalsfrage für BürgerInnen, ob auf städtischer Seite überhaupt noch jemand gebraucht wird, wenn den Job auch eine Billiglohn-Fachkraft in Indien oder ein RoboBot übernehmen kann.

Cassini for Oberhausen. Toll:

https://www.fluechtlingshilfe-oberhausen.de/aktuelles/spielecontainer-bahnstrasse-cassini-weihnachtsprojekt-2017-2018

Ich würde nun noch gerne wissen ob Oberhausen zu den Cassini-Kunden gehört.

 

 

Neues privates 5G-Netz im Hafen: Wer ist beteiligt und wieviele Arbeitsplätze werden tatsächlich entstehen?

Wie inzwischen mehrfach berichtet gibt es im Ruhrgebiet aufgrund des Kohleausstiegs, der für 2038 vorgesehen ist aber ev. 2030 schon realisiert werden könnte, insgesamt fünf Schwerpunktgebiete für eine Förderung. Ähnlich wie für die Lausitz in Ostdeutschland.

So fällt auch für Duisburg ein Millionen-Förderbetrag innerhalb des sog. „5-Standorte-Programms“ ab.

Kürzlich wurde offiziell verkündet, dass man mit einem (ungenannten) Telekommunikationskonzern zusammen ein neues 5G-Netz privat im Hafen betreiben will.

Und dann ist noch von der Schaffung von Arbeitsplätzen die Rede, obwohl durch das neue 5G-Netz viele Prozesse vollautomatisiert werden sollen.

Die erste Frage die mir dazu einfiel: Kommt Huawei wieder ins Spiel und warum nennt man das betreffende Unternehmen nicht?

Die zweite Frage lautet: Wie verlogen sind diese Arbeitsplatz-Ankündigungen? So wird vollautomatisiert und das bedeutet im Prinzip nichts anderes als den kompletten Wegfall von Arbeitsplätzen und zwar für immer. Man forscht ja auch bereits an ferngesteuerten bzw. selbstfahrenden Binnensschiffen.

Mitte 2021 hatte man bereits ein Versuchsfeld in Logport I eingerichtet und dabei von Partnern wie der Telekom berichtet:

https://www.duisburg.de/microsites/smartcityduisburg/news/5g-testfeld-im-duisburger-hafen.php

Ich habe nun den OB mal angefragt welches Unternehmen denn tatsächlich für den späteren Betrieb des neuen 5G-Netzes vorgesehen ist und mit wievielen neuen Arbeitsplätzen in welchen Bereichen er denn rechnet und auf welcher Basis er diese Berechnungen gründet.

Hier die aktuelle Anfrage:

Guten Morgen,

im Hafen ist beabsichtigt mit Geldern aus dem sog. 5-Standorte-Programm anläßlich des Kohleausstiegs ein 5G-Netz zu errichten.

Ich habe folgende Fragen dazu:

Wer sind die Partnerunternehmen bei dem Vorhaben?

Wer liefert die notwendigen Komponenten für das Netz?

Wer wird es betreiben und mit künftigen KundenInnen abrechnen?

Gab bzw. gibt es dazu ein offizielles Ausschreibungsverfahren?

Wie hoch werden die Gesamtinvestitionen sein und investieren die beteiligten Firmen eigenes Geld?

Wieviele Arbeitsplätze in welchen Bereichen werden neu geschaffen und worauf gründen sich diese Zahlen/Annahmen?

Gruß

DUISTOP

M. Schulze