Erneute Nachfragen bei der GfB wurden ebenfalls beantwortet

Die zweite Fragerunde an die gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH (GfB), eine mittelbare Beteiligungsfirma der Stadt (Stadt – WBD – GfB),  ist gelaufen. Die Fragen wurden beantwortet.

Die erste Fragerunde gibt es hier: http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2022/03/07/anfragen-an-die-gfb-und-die-werkstadt-gmbh-wurden-heute-beantwortet/

Den simplen Gefallen mir ohne Umweg über das Handelsregister die Satzung und den Gesellschaftsvertrag zuzusenden wollte man mir jedoch nicht tun.

Ich habe einige Zeit gebraucht die Antworten zu verstehen und zwar im Kontext dessen was mir aus anderen Quellen bekannt ist. Sie werfen nachwievor mehr Fragen auf als dass sie für Klarheit sorgen.

Das Thema ist komplex von daher erhoffe ich mir mehr Klarheit u.a. durch die Beantwortung einer Anfrage an die Arbeitsagentur, die ich vorgestern „gestartet“ habe: http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2022/03/14/nachwievor-hohe-zahl-von-langzeitarbeitslosen-in-duisburg-fragen-an-die-arbeitsagentur/

 

Hier nun die „neuen“ Antworten der GfB:

Sehr geehrter Herr Schulze,

anbei die Antworten auf die neuen Fragen.

Nachfrage zu 5: Ich habe Infos aus anderer Quelle (Arbeitsagentur) die die Werkstadt GmbH als reine Leiharbeitsfirma bezeichnet. Können Sie Ihre Antwort genauer formulieren und die Bezeichnung Leiharbeitsfirma als falsch zurückweisen?

Antwort:

GfB und WDG kommentieren keine Informationen, die aus dritter Quelle stammen.

7. In einer Ihrer vorherigen Antworten schreiben Sie, dass die Werkstadt GmbH Menschen beschäftigt deren Gehaltskosten teilweise oder ganz von „Fördergebern“ getragen werden. Wer sind diese Fördergeber, sind es z.B. das Jobcenter oder / und Stadt, Land, Bund, EU?

Antwort:

Die Fördergeber wechseln je nach Programmangeboten der Trägerinstitutionen. Deshalb kann die Liste der Fördergeber stetig wechseln. Die aufgezählten Namen gehören teilweise dazu.

8. Der Geschäftsführer der GfB -Herr UweLinsen- ist gleichzeitig Personalvorstand der Wirtschaftsbetriebe(WBD). Die WBD sind laut mir vorliegender Infos (u.a. von Parteien Grüne/Linke) einer der Hauptkunden der GfB – und auch der Werkstadt GmbH. Darauf deutet auch ein Passus aus der 2020er-Bilanz der GfB hin (Zitat): Mit der WBD-AöR hat die Gesellschaft einen Vertrag über die Gewährung eines Betriebsmittelvorschusses in Höhe von bis zu einer Mio. EUR abgeschlossen. Positive Kassenbestände können bei der WBD-AöR zum Zinssatz für aktuell in Anspruch genommene Kassenmittel angelegt werden. Aufgrund der Anlage von 6.690 TEUR bei der WBD-AöR sind die Forderungen gegen Gesellschafter gegenüber dem Vorjahr um 865 TEUR gestiegen.

Rechtliche Fachkommentierungen zu gemeinnützigen GmbHs (gGmbH) -wie z.B. der GfB- beschreiben regelmässig, dass es nicht ratsam sei den §181 BGB (Verbot von Insich-Geschäften) auszuschliessen. Dies müsste hier aber mit Herrn Uwe Linsen der Fall sein.

Ist das tatsächlich der Fall und wie wird grundsätzlich vermieden, dass ev. die Gemeinnützigkeit der GfB in Gefahr gerät?

Antwort:

Die Behauptung, Herr Linsen sei Personalvorstand der  Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR ist falsch.

Die Behauptung, die WBD seien einer der Hauptkunden der GfB, unterlegt mit einem völlig sachfremden Vorgang, ist falsch.

Die Frage im 2. Absatz verallgemeinert und verbindet zwei Tatbestände, die nicht zwingend etwas miteinander zu tun haben:

· Sehr vereinfacht ausgedrückt, ist eine gemeinnützige GmbH grundsätzlich eine ganz normale Gesellschaft, die selbstverständlich auch wirtschaften und Gewinne erzielen darf und muss. Würde sie bereits Kraft Satzung und Geschäftsmodell auf Dauer keine Gewinne erzielen wollen, würde sie ihren Status als GmbH verlieren, da sie steuerrechtlich als Liebhaberei eingestuft würde. Der Unterschied zu einer „normalen“ GmbH besteht bei einer gGmbH lediglich darin, dass die Erträge / Gewinne der gGmbH für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen. Dies muss sich sowohl aus der Satzung als auch aus der tatsächlichen Geschäftsführung / Geschäftsausübung ergeben. Die An- bzw. Aberkennung der Gemeinnützigkeit wird zudem nicht einfach durch Gesetz o.ä. festgelegt, sondern in jedem Einzelfall durch das zuständige Finanzamt geprüft und entschieden.

· Die Frage der Befreiung von § 181 BGB ändert hieran zunächst nichts. Der (generelle) Ausschluss des Selbstkontrahierungsverbotes (§ 181 BGB) kann jedoch unter Umständen zu Problemen bei der Erlangung von Fördermitteln führen – nämlich dann, wenn die entsprechenden Förderrichtlinien eine entsprechende Regelung vorsehen. So wird in aller Regel bei gGmbHs zumindest von einer generellen Befreiung von § 181 BGB abgeraten, da dadurch die gGmbH nicht fördermittelfähig sein könnte. Dies ist bei der GfB mbH aber ohnehin nicht der Fall, da zum einen die Befreiung von § 181 BGB auf Geschäfte mit der WBD-AöR und der Stadt Duisburg beschränkt ist und zum anderen bislang stets eine Vereinbarkeit mit den Förderrichtlinien der Fördermittelgeber bestanden hat.

9. Laut Bilanz 2020 lautet es wie folgt (Zitat): Die Auftragslage der GfB ist im Jahr 2020 überwiegend geprägt durch Aufträge der Stadt Duisburg, des Jobcenters Duisburg bzw. der Agentur für Arbeit zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele sowie der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ministerien. … … … Die Umsatzerlöse werden überwiegend geprägt durch Aufträge der Stadt Duisburg, des Jobcenters Duisburg bzw. der Agentur für Arbeit sowie Fördermittel der Europäischen Union.

In einer Ihrer vorherigen Antworten schreiben Sie sinngemäß, dass Sie aus Wettbewerbsgründen keine Kennziffern preisgeben. Angesichts der Beschreibung der Auftraggeber laut Bilanz kann ich das nicht nachvollziehen. Ganz im Gegenteil, deutet diese markante und einseitige Abhängigkeit (auf Gegenseitigkeit) doch eher daraufhin, dass gar kein Wettbewerb zu befürchten ist. Insofern erneuere ich hiermit mein ursprüngliches Auskunftsverlangen.

Antwort:

Die Frage zeugt von der Unkenntnis der Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Arbeitsmarktmaßnahmen.

Es geht hier nicht um die Auftraggeber und es liegt – entgegen der Ausführung – natürlich auch keine Abhängigkeit dieser Auftraggeber von der GfB mbH vor. Es gibt neben der GfB mbH natürlich noch weitere (mögliche) Leistungserbringer / Auftragnehmer, die in Bezug auf Aufträge der Agentur für Arbeit / Jobcenter / Stadt Duisburg untereinander in direktem Wettbewerb stehen. Diese Art des Wettbewerbsverfahrens wurde 2011 eingeführt. Vor diesem Hintergrund kann die GfB mbH natürlich keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bekanntgeben. Die GfB mbH hätte ansonsten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Mitbewerbern / Konkurrenten, da diese ihre Angebote stets an den Kennzahlen der GfB mbH ausrichten und ihre eigenen Angebote günstiger ausrichten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH

 

Nachtrag:

Was hat die GfB in Duisburg anders gemacht als die gleichnamige GfB in Viersen? Diese musste 2014 abgewickelt werden (ein Jahr zuvor, 2013, wurde die GfB in Duisburg Tochter der WBD), hatte aber prinzipiell, gemäß meiner Einschätzung, die annähernd selbe Geschichte und Ausgangslage wie das Duisburger Pendant.

https://www.wz.de/nrw/kreis-viersen/die-gfb-steht-vor-dem-ende_aid-29393577

https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/gfb-profitiert-nicht-von-den-angekuendigten-programmen_aid-16379969

 

 

HU-AUWEI-A – nix geht voran?

Nachdem ich bereits in den letzten Monaten mehrfach versucht habe von der Stadt zu erfahren was denn in Sachen Smart City Duisburg und Huawei inzwischen passiert ist und keine Antworten bekam, muß ich heute aus der WAZ erfahren, dass die Stadt mir zwar keine Antworten gab und geben will den Zeitungsleuten aber schon. So geht Demokratie in Duisburg.

Tja und was zu dem Huawei-Themenkomplex unter dem Strich herausgekommen ist, ist so gut wie nichts.

Anscheinend hat sich nichts getan seitdem die Stadt und der chinesische Großkonzern vor ein paar Jahren einen Letter Of Intent (LOI) zur gemeinsamen Entwicklung von Smart City Projekten unterschrieben haben. Das selbe hat Huawei auch mit der Satdt Gelsenkirchen gemacht, ob dort mehr dabei herumkam ist mir nicht bekannt.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/huawei-und-die-smart-city-duisburg-partner-ohne-projekte-id234817311.html

Zur Zeit laufen von mir noch Anfragen an die Stadt, an Duisport, an das Land NRW und an die Bundesregierung in Bezug auf mögliche kritische Infrastrukturen und deren Bewertung durch die Verantwortlichen u.a. aufgrund der Beteiligung der chinesischen Cosco beim neuen Container Terminal auf der Kohleninsel.

Wie bei der Digitalisierung sehe ich auch in der Logistik, hier in Duisburg käme ja beides zusammen, durch die maßgebliche Beteiligung von chinesischen Firmen, was aber übrigens auch generell gilt, also auch für amerikanische, einseitige Abhängigkeiten entstehen.

Und just in diesen Wochen ist ja im Energiesektor deutlich festzustellen wohin das führt bzw. führen kann.

Fazit:

Aber Achtung, nur weil die Stadt den Eindruck erweckt, da liefe nichts mit Huawei, muß dies auch der Wahrheit entsprechen. Die DVV schickt sich an uns in Zukunft mit smarten Leistungen zu beglücken, wer weiß ob sie nicht mit Huawei kooperiert.

 

 

Nachwievor hohe Zahl von Langzeitarbeitslosen in Duisburg – Fragen an die Arbeitsagentur

Duisburg ist nachwievor durch eine hohe Zahl von Arbeitslosen gekennzeichnet. Besonders die Zahl der Langzeitarbeitslosen will nicht wirklich sinken und hat ein erhebliches Niveau.

Neben den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur in Duisburg gibt es auch jede Menge private Arbeitsvermittlungen, die -geschätzt- nicht schlecht verdienen dürften an der  Situation.

Das wirft Fragen auf die ich aktuell der Arbeitsagentur übersandt habe.

Übrigens: Die Stadt hat selbst ein solches Unternehmen, die gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, die wiederum ein Tochterunternehmen hat, die Werkstadt GmbH. Kürzlich erst hatte ich der GfB Fragen gestellt die auch tatsächlich beantwortet wurden. Dies hatte bei mir  Nachfragen „provoziert“ deren Beantwortungen mir inzwischen auch vorliegen, die ich aber noch „verstehen“ will, bevor sie veröffentlicht werden.

Hier erstmal die aktuellen Fragen an die Arbeitsgagentur:

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage in Bezug auf Services von privaten Arbeitsvermittlungen:

1. Welche Arbeitsvermittlungen (Liste) werden bei der Arbeitsgagentur Duisburg geführt und arbeiten mit ihr regelmässig zusammen (2021)?

2. Welche Leistungen der Arbeitsagentur werden dabei in welcher Größenordnung (nominal/prozentual – 2021) in Anspruch genommen?

(Teilbezuschussung, Vollbezuschussung von Lohn/Gehalt und/oder Weiterbildung, von Aus- und Fortbildung, usw.)

3. Um welche Kostenvolumina (in EURO) handelte es sich 2021 – aufgeteilt nach Bezuschussungen von Lohn/Gehalt, Weiterbildungen, Aus- und Fortbildungen und nach Zielgruppen z.B. Langzeitarbeitslose oder arbeitslose Migranten usw.?

4. Wie werden die Vermittlungsdienstleister und Leistungen kontrolliert, ausgewertet, bewertet?

5. Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?

6. Sind Ihnen folgende „Konstruktionen“ bekannt

6.1. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma, die vermittelt weiter an Dritte

6.2. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen der Arbeitsvermittlung ist, das vermittelt weiter an Dritte

6.3. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen ist, das vermittelt weiter an Dritte und leitende handelnde Personen in allen drei Firmen sind identisch

und wenn ja wie beurteilen Sie diese?

Diese Mail geht in Kopie an meine Redaktionskollegin Katrin Susanne Gems.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Erneute Anfrage bei der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB)

Der Warbruckshof, eines der ältesten historisch bedeutsamen Gebäude Duisburgs ist abgerissen, residiert hatte dort bis vor kurzem noch die  gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB), ein Tochterunternehmen der Wirtschaftsbetriebe (WBD). Sie ist inzwischen nach Neumühl umgezogen. Anläßlich dieses Vorgangs hatte ich der GfB einige Fragen gestellt, die auch über den eigentlichen Anlaß hinausgingen.

Zu meiner Verwunderung gab es tatsächlich Antworten die aber einige Nachfragen „provozierten“.

Deshalb habe ich heute erneut angefragt. Die ursprünglichen Fragen samt Antworten gibt es nochmals ganz unten zum Nachlesen:

Hier meine aktuelle -erneute- Anfrage:

Guten Morgen,

nach eingehender Beurteilung Ihrer bisherigen Antworten ergeben sich diverse Rückfragen:

Frage2: Was hat der Umzug gekostet bzw. was hat der Neubau gekostet oder wird dort angemietet? Wenn angemietet vom wem und zu welchen Konditionen?

Ihre Antwort2: Umzug, Neubau und Renovierung der bestehenden Gebäude sind noch nicht abgerechnet.

Nachfrage zu 2: Dazu hätte ich gerne die entsprechenden Angaben, wenn Ihnen die Zahlen schlußendlich vorliegen.

Frage3: Auf der Website der GfB finde ich keine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag bzgl. der Gemeinnützigkeit. Können Sie mir diese/n zusenden?

Ihre Antwort3: Die angefragten Unterlagen können Sie unter https://www.handelsregister.de/ herunterladen.

Nachfrage zu 3: Ich fände es zuvorkommend Sie würden mir die Unterlagen zusenden, damit ich nicht warten muß und zusätzliche Ausgaben und Aufwendungen habe, die ein Registerauszug mit sich bringt. Ich denke nicht, dass das ein Problem darstellt.

Frage5: Was genau macht die Werkstadt GmbH (Daten und Fakten?) und was macht sie anders / anderes als die GfB?

Ihre Antwort5: Die WDG ist prioritär eine Gesellschaft, die Arbeitslosen praxisnahe Arbeitsmöglichkeiten temporär anbietet. Zudem erledigt Sie Dienstleistungen.

Nachfrage zu 5: Ich habe Infos aus anderer Quelle (Arbeitsagentur) die die Werkstadt GmbH als reine Leiharbeitsfirma bezeichnet. Können Sie Ihre Antwort genauer formulieren und die Bezeichnung Leiharbeitsfirma als falsch zurückweisen?

Hier meine neuen Fragen:

7. In einer Ihrer vorherigen Antworten schreiben Sie, dass die Werkstadt GmbH Menschen beschäftigt deren Gehaltskosten teilweise oder ganz von „Fördergebern“ getragen werden.

Wer sind diese Fördergeber, sind es z.B. das Jobcenter oder / und Stadt, Land, Bund, EU?

8. Der Geschäftsführer der GfB -Herr Uwe Linsen- ist gleichzeitig Personalvorstand der Wirtschaftsbetriebe(WBD). Die WBD sind laut mir vorliegender Infos (u.a. von Parteien Grüne/Linke) einer der Hauptkunden der GfB – und auch der Werkstadt GmbH. Darauf deutet auch ein Passus aus der 2020er-Bilanz der GfB hin (Zitat): „Mit der WBD-AöR hat die Gesellschaft einen Vertrag über die Gewährung eines Betriebsmittelvorschusses in Höhe von bis zu einer Mio. EUR abgeschlossen. Positive Kassenbestände können bei der WBD-AöR zum Zinssatz für aktuell in Anspruch genommene Kassenmittel angelegt werden. Aufgrund der Anlage von 6.690 TEUR bei der WBD-AöR sind die Forderungen gegen Gesellschafter gegenüber dem Vorjahr um 865 TEUR gestiegen.“

Rechtliche Fachkommentierungen zu gemeinnützigen GmbHs (gGmbH) -wie z.B. der GfB- beschreiben regelmässig, dass es nicht ratsam sei den §181 BGB (Verbot von Insich-Geschäften) auszuschliessen. Dies müsste hier aber mit Herrn Uwe Linsen der Fall sein.

Ist das tatsächlich der Fall und wie wird grundsätzlich vermieden, dass ev. die Gemeinnützigkeit der GfB in Gefahr gerät?

9. Laut Bilanz 2020 lautet es wie folgt (Zitat): „Die Auftragslage der GfB ist im Jahr 2020 überwiegend geprägt durch Aufträge der Stadt Duisburg, des Jobcenters Duisburg bzw. der Agentur für Arbeit zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele sowie der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ministerien. … … … Die Umsatzerlöse werden überwiegend geprägt durch Aufträge der Stadt Duisburg, des Jobcenters Duisburg bzw. der Agentur für Arbeit sowie Fördermittel der Europäischen Union.“

In einer Ihrer vorherigen Antworten schreiben Sie sinngemäß, dass Sie aus Wettbewerbsgründen keine Kennziffern preisgeben. Angesichts der Beschreibung der Auftraggeber laut Bilanz kann ich das nicht nachvollziehen. Ganz im Gegenteil, deutet diese markante und einseitige Abhängigkeit (auf Gegenseitigkeit) doch eher daraufhin, dass gar kein Wettbewerb zu befürchten ist. Insofern erneuere ich hiermit mein ursprüngliches Auskunftsverlangen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Übrigens: Mitte 2021 erschien auf xtranews ein interessanter Artikel über die GfB und einen Besuch von Minister Hubertus Heil  unter der Überschrift:

Wenn der Schein trügt: Hubertus Heil bei der GfB Duisburg

https://xtranews.de/2021/08/10/wenn-der-schein-truegt-hubertus-heil-bei-der-gfb-duisburg-id33210911.html

 

Hier nochmals die ursprünglichen Fragen und Antworten zum Nachlesen:

Am 07.03.2022 um 12:33 schrieb …:
>
> Sehr geehrter Herr Schulze,
>
> anbei die Antworten auf Ihre Anfrage. Die Frage, die über diese hier hinausgehend an die Werkstadt Duisburg gerichtet war, wird ebenfalls in dieser Mail beantwortet.
>
> Frage1: Wozu der Umzug, wurde der Warbruckshof doch regelmässig in Stand gehalten und stellt(e) eine -auch aufgrund seiner Geschichte- interessante und adäquate Geschäftsadresse dar?
>
> Der Warbruckshof wird aufgrund des Baus der Umgehungsstraße Marxloh/ Walsum abgerissen. Eigentümer ist die Stadt Duisburg.
>
> Frage2: Was hat der Umzug gekostet bzw. was hat der Neubau gekostet oder wird dort angemietet? Wenn angemietet vom wem und zu welchen Konditionen?
>
> Umzug, Neubau und Renovierung der bestehenden Gebäude sind noch nicht abgerechnet.
>
> Frage3: Auf der Website der GfB finde ich keine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag bzgl. der Gemeinnützigkeit. Können Sie mir diese/n zusenden?
>
> Die angefragten Unterlagen können Sie unter https://www.handelsregister.de/ herunterladen.
>
> Frage4: Auf der Website der GfB aber auch der Beteiligungsfirma Werkstadt GmbH finde ich keinerlei Zahlen(Erfolgszahlen) und Daten zu den durchgeführten Geschäften wie Vermittlungen, Schulungen, Weiterbildungen, Personalverleihungen etc.
> Können Sie diese bitte auflisten – für 2017-2021? Ev. auch geplittet nach Ihren Hauptkunden/-auftraggebern wie Jobcenter/Arbeitsagentur und Stadt Duisburg
> Ebenso Zahlen zur Personalstruktur (laut Bilanz 2020 rund 124 Beschäftigte) – wer macht was?
>
> Es ist nicht beabsichtigt, Kennziffern zu im Wettbewerb zu anderen Anbietern stehenden Geschäftsfeldern zu veröffentlichen.
>
> Frage5: Was genau macht die Werkstadt GmbH (Daten und Fakten?) und was macht sie anders / anderes als die GfB?
>
> Die WDG ist prioritär eine Gesellschaft, die Arbeitslosen praxisnahe Arbeitsmöglichkeiten temporär anbietet. Zudem erledigt Sie Dienstleistungen.
>
> Frage6: Die GfB hatte laut Bilanz 2020 insgesamt 124 Mitarbeitende und gab dafür rund 5 Mio. EURO aus. Die Werkstadt GmbH hatte laut Bilanz 2020 insgesamt 271 Mitarbeitende macht jedoch gesamt nur knapp rund 3 Mio. EURO Umsatz. Wie sind die Zahlen erklärbar, vor allem vor dem Hintergrund, dass die iGZ-DGB Tarifverträge für Zeitarbeit zugrunde liegen und in der untersten Entgeltgruppe 1 mind. 9,96 EURO / Std. gezahlt werden?
>
> Fernab von falschen in der Frage enthaltenen Zahlen hat die WDG einen überwiegenden Anteil an Teilzeitbeschäftigten sowie Beschäftigten, deren Gehaltskosten ganz oder anteilig von Fördergebern getragen werden.
>
> Zusatzfrage an die Werkstadt Duisburg:
>
> Frage4: Wie hoch ist die jährliche Vergütung der Geschäftsführerin plus ev. Sonderzahlungen (Boni) und / oder Zusatzextras wie Firmenwagen etc.?
>
> Die Geschäftsführerin der WDG ist gleichermaßen in der GfB beschäftigt und in der WDG nebenamtlich ohne zusätzliche Vergütung tätig und erhält weder Sonderzahlungen noch weitere Extras.
>
> Mit freundlichen Grüßen

 

 

Beecker Kirmes: Sechs Fragen an Uwe Kluge von DuisburgKontor – offensichtliche Lügenmärchen

Ich berichtete schon mehrfach in den letzten Tagen über die hitzige Diskussion rund um die Beecker Kirmes. So ist vom Veranstalter DuisburgKontor und auch von der Stadtspitze geplant die traditionelle Kirmes nicht mehr in Beeck zu veranstalten, sondern nach Wedau auf den Parkplatz vor das MSV-Stadion zu verlegen.

In der WAZ hat der Kontor-GF Uwe Kluge dieses Vorhaben kürzlich vehement verteidigt:

Zitat/Auszüge: Schon lange bevor DuisburgKontor 2013 erstmals die Kirmes organisierte, sei sie „in einem schwierigen Zustand“ und der Niedergang sichtbar gewesen. Immer weniger Besucher kamen und auch bei den Schaustellern sank das Interesse stark …. Selbst Neuerungen … halfen nicht.

Jetzt kommt der wesentliche Teil:

Der Rückgang 2019 war so dramatisch, dass wir Sorge hatten, ob wir 2020 überhaupt eine Kirmes zustande kriegen.

Tja, bereits gestern hatte ich in einem Artikel dargelegt, dass DuisburgKontor 2017, 2018 und auch 2019 die Kirmes in der jeweiligen Nachschau ausdrücklich „lobte und feierte“.

Hier das Pressestatement vom 10. Juli 2019 in dem Kluge selbst zitiert wird:

Pressemitteilung – Duisburg, 10. Juli 2019
Beeck hat Kette gegeben!
Die 480. Beecker Kirmes ging stimmungsvoll mit einem Feuerwerk zu Ende
Vom 05. bis 09. Juli 2019 feierte die Beecker Kirmes ihr 480. Jubiläum.
Mehr als 150 Schausteller, darunter 14 Großfahrgeschäfte, wie bspw. Big Monster, Projekt 1 und High Impress, sorgten für ein vielversprechendes Angebot, welches jedes Besucher-Herz höher schlagen ließ.
Uwe Kluge, Geschäftsführer von Duisburg Kontor, äußert sich zufrieden:
„Die Beecker Kirmes konnte mit ihrer vielseitigen Beschickung für gute Stimmung im Stadtteil sorgen. Ich habe mich selbst davon überzeugt, wie viel Spaß man zum Beispiel in Deutschlands größtem Laufgeschäft Crazy Island oder auf dem Riesenrad haben kann.“
Neben den attraktiven Fahr- und Schaugeschäften überzeugten auch die
traditionellen Programmpunkte die Gäste. Ob Bürgerfrühschoppen mit Gastgeberin Daniela Stürmann, Bezirksbürgermeisterin Meiderich/Beeck, der Familientag am Kirmes-Montag oder auch das Höhenfeuerwerk als krönender Abschluss am Dienstag Abend.

Hier nachzulesen, falls der Link nicht inzwischen entfernt wurde:

https://www.duisburgkontor.de/fileadmin/content/user_upload/Resumee_Beecker-Kirmes_10072019.pdf

Das ganze als Screenshot:

Merkwürdig oder?

Und deshalb ein Anlaß den topbezahlten Manager mal zu fragen wann er uns alle denn nun angelogen hat – 2019 oder 2022.

Guten Abend Herr Kluge,

zur geplanten Beendigung der Beecker Kirmes und zum Kirmes-Neustart in Wedau, der derzeit in der Stadt diskutiert wird, habe ich sechs Fragen.

Sie haben sich kürzlich laut WAZ so geäussert:

Zitat/Auszüge: Schon lange bevor DuisburgKontor 2013 erstmals die Kirmes organisierte, sei sie „in einem schwierigen Zustand“ und der Niedergang sichtbar gewesen. Immer weniger Besucher kamen und auch bei den Schaustellern sank das Interesse stark …. Selbst Neuerungen … halfen nicht.

Der Rückgang 2019 war so dramatisch, dass wir Sorge hatten, ob wir 2020 überhaupt eine Kirmes zustande kriegen.

Aber in den letzten drei Jahren vor Corona, 2017, 2018 und auch 2019 wurde die Kirmes in der jeweiligen Nachschau ausdrücklich „gelobt und gefeiert“.

Hier das Pressestatement vom 10. Juli 2019 in dem Sie selbst zitiert werden:

Pressemitteilung – Duisburg, 10. Juli 2019
Beeck hat Kette gegeben!
Die 480. Beecker Kirmes ging stimmungsvoll mit einem Feuerwerk zu Ende
Vom 05. bis 09. Juli 2019 feierte die Beecker Kirmes ihr 480. Jubiläum.
Mehr als 150 Schausteller, darunter 14 Großfahrgeschäfte, wie bspw. Big Monster, Projekt 1 und High Impress, sorgten für ein vielversprechendes Angebot, welches jedes Besucher-Herz höher schlagen ließ.
Uwe Kluge, Geschäftsführer von Duisburg Kontor, äußert sich zufrieden:
„Die Beecker Kirmes konnte mit ihrer vielseitigen Beschickung für gute Stimmung im Stadtteil sorgen. Ich habe mich selbst davon überzeugt, wie viel Spaß man zum Beispiel in Deutschlands größtem Laufgeschäft Crazy Island oder auf dem Riesenrad haben kann.“
Neben den attraktiven Fahr- und Schaugeschäften überzeugten auch die
traditionellen Programmpunkte die Gäste. Ob Bürgerfrühschoppen mit Gastgeberin Daniela Stürmann, Bezirksbürgermeisterin Meiderich/Beeck, der Familientag am Kirmes-Montag oder auch das Höhenfeuerwerk als krönender Abschluss am Dienstag Abend.

Hier nachzulesen, falls der Link nicht inzwischen entfernt wurde:

https://www.duisburgkontor.de/fileadmin/content/user_upload/Resumee_Beecker-Kirmes_10072019.pdf

Anbei als Anlage ein Screeshot (.jpg).

Meine sechs Fragen:

Welche Aussage von Ihnen zur Kirmes in Beeck ist korrekt und bei welcher haben Sie gelogen – 2019 oder 2022?

Warum dieser Stimmungswechsel, hat man Sie aus dem OB-Büro angerufen und Ihnen dazu „geraten“?

Soll mit einer Verlegung nach Wedau dort ein Anziehungspunkt entstehen weil 6-Seen-Wedau jede Form der Aufwertung benötigt?

Soll gleichzeitig Beeck bzw. der Norden bewusst und gezielt weiter ausgezehrt werden?

Oder bedarf das Stadion einer zusätzlichen Aufwertung da es sich inzwischen komplett in städtischer Hand befindet und neben dem Sport dort auch andere Events geplant sind um die laufenden hohen Kosten zu re-erwirtschaften?

An wen würden die Einnahmen für die Parkplatznutzung durch die Kirmes denn fliessen?

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

 

Warbruckshof-Abriss? Verstoss gegen Ratsbeschluß? Fragen an den OB und Martina Herrmann*

Guten Morgen zusammen,

der Warbruckshof soll angeblich, laut diverser Pressemeldungen in den letzten Wochen (WAZ, RP u.a.), vollständig abgerissen werden – ist es ev. schon.

Er soll damit einer Infrastruktur-Baumaßnahme weichen, der sog. Süd-West-Querspange.

Jahrelang war dort die GfB „zuhause“ und es wurden angeblich nicht unerhebliche Gelder zum Erhalt in den Warbruckshof gesteckt. Ausserdem gehört er zu den ältesten and stadthistorisch bedeutsamsten Gebäuden in Duisburg.

Fragen:

Wird der Warbruckshof vollständig abgerissen oder ist ev. schon abgerissen worden?

Steht dies für den Fall des vollständigen Abrisses nicht im kompletten Gegensatz zu einem Ratsbeschluss vom 15.06.2020 (DS 20-0375). In der Beschlußvorlage ist noch die Rede von einem großteiligen Erhalt des Warbruckhofes (= Teilabriss). => https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1637199&type=do

Zitat/Auszug:

Aufgrund des für die Leistungsfähigkeit notwendigen Ausbaus und der Anzahl der Fahrstreifen des Knotenpunktes ist ein Eingriff in die Bausubstanz des Warbruckshofes durch einen Teilabriss notwendig. Die verbleibende Fläche des Warbruckshofes wird dann über die Prinz-Eugen-Straße erschlossen. Die zurzeit auf der Fläche vorhandene Gesellschaft für Beschäftigung (GfB) wird an einen neuen Standort verlagert, sodass sich auf der verbleibenden Fläche des Warbruckshofes eine neue Nutzung entwickeln kann.

Wäre es dann so, dass man sich als Verwaltung über den Ratsbeschluß einfach hinwegsetzen würde?

Wäre dies mit geltendem Recht / der Gemeindeordnung vereinbar?

Sind ev. erhaltene Fördermittel zum Erhalt des Hofes dann ev. zurückzuzahlen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

*Martina Herrmann ist die amtierende Bezirksbürgermeisterin von Hamborn.

Hinweis:

Die Presseanfrage ging mit fast identischem Wortlaut auch an die DIG (Duisburger Infrastrukturgesellschaft), die mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt wurde. Die DIG ist eine gemeinsames Unternehmen von Stadt und DUISPORT.

 

 

Anfragen an die GfB und die Werkstadt GmbH wurden heute beantwortet

Anläßlich des Umzugs der GfB (Gesellschaft für Beschäftigungsförderung) vom Warbruckshof in die Usedomstrasse  (Neumühl) hatte ich einige Fragen gestellt (auch an die Tochterfirma Werkstadt GmbH) und heute Antworten erhalten. Bitte machen Sie sich selbst ein Bild von der „Qualität“ der Antworten.

Sehr geehrter Herr Schulze,

anbei die Antworten auf Ihre Anfrage. Die Frage, die über diese hier hinausgehend an die Werkstadt Duisburg gerichtet war, wird ebenfalls in dieser Mail beantwortet.

Frage 1:

Wozu der Umzug, wurde der Warbruckshof doch regelmässig in Stand gehalten und stellt(e) eine -auch aufgrund seiner Geschichte- interessante und adäquate Geschäftsadresse dar?

Der Warbruckshof wird aufgrund des Baus der Umgehungsstraße Marxloh/ Walsum abgerissen. Eigentümer ist die Stadt Duisburg.

Frage 2:

Was hat der Umzug gekostet bzw. was hat der Neubau gekostet oder wird dort angemietet? Wenn angemietet von wem und zu welchen Konditionen?

Umzug, Neubau und Renovierung der bestehenden Gebäude sind noch nicht abgerechnet.

Frage 3:

Auf der Website der GfB finde ich keine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag bzgl. der Gemeinnützigkeit. Können Sie mir diese/n zusenden?

Die angefragten Unterlagen können Sie unter https://www.handelsregister.de/ herunterladen.

Frage 4:

Auf der Website der GfB aber auch der Beteiligungsfirma Werkstadt GmbH finde ich keinerlei Zahlen (Erfolgszahlen) und Daten zu den durchgeführten Geschäften wie Vermittlungen, Schulungen, Weiterbildungen, Personalverleihungen etc.
Können Sie diese bitte auflisten – für 2017-2021? Ev. auch geplittet nach Ihren Hauptkunden/-auftraggebern wie Jobcenter/Arbeitsagentur und Stadt Duisburg?
Ebenso Zahlen zur Personalstruktur (laut Bilanz 2020 rund 124 Beschäftigte) – wer macht was?

Es ist nicht beabsichtigt, Kennziffern zu im Wettbewerb zu anderen Anbietern stehenden Geschäftsfeldern zu veröffentlichen.

Frage5:

Was genau macht die Werkstadt GmbH (Daten und Fakten?) und was macht sie anders / anderes als die GfB?

Die WDG ist prioritär eine Gesellschaft, die Arbeitslosen praxisnahe Arbeitsmöglichkeiten temporär anbietet. Zudem erledigt Sie Dienstleistungen.

Frage 6:

Die GfB hatte laut Bilanz 2020 insgesamt 124 Mitarbeitende und gab dafür rund 5 Mio. EURO aus. Die Werkstadt GmbH hatte laut Bilanz 2020 insgesamt 271 Mitarbeitende macht jedoch gesamt nur knapp rund 3 Mio. EURO Umsatz. Wie sind die Zahlen erklärbar, vor allem vor dem Hintergrund, dass die iGZ-DGB Tarifverträge für Zeitarbeit zugrunde liegen und in der untersten Entgeltgruppe 1 mind. 9,96 EURO / Std. gezahlt werden?

Fernab von falschen in der Frage enthaltenen Zahlen hat die WDG einen überwiegenden Anteil an Teilzeitbeschäftigten sowie Beschäftigten, deren Gehaltskosten ganz oder anteilig von Fördergebern getragen werden.

(Anmerkung: Die Personal-Zahlen habe ich aus der jeweiligen Bilanz von 2020 entnommen. Veröffentlicht im Bundesanzeiger. Den Stundensatz der Entgeltgruppe habe aus den iGZ-DGB Tarifverträgen.)

 

Zusatzfrage an die Werkstadt Duisburg GmbH:

Wie hoch ist die jährliche Vergütung der Geschäftsführerin plus ev. Sonderzahlungen (Boni) und / oder Zusatzextras wie Firmenwagen etc.?

Die Geschäftsführerin der WDG ist gleichermaßen in der GfB beschäftigt und in der WDG nebenamtlich ohne zusätzliche Vergütung tätig und erhält weder Sonderzahlungen noch weitere Extras.

Mit freundlichen Grüßen

GfB – Gesellschaft für Beschäftigungsförderung

Anfrage an die Bundesregierung zu kritischer Infrastruktur in Bezug auf die Logistik – auch in Duisburg

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage.

Anläßlich der aktuellen Aktivitäten und Entwicklungen auf der sog. Kohleninsel in Duisburg und angesichts der Beteiligung von COSCO an dem neuen Logistik-Container-Projekt (100 Mio. EURO Invest) das dort entstehen soll, habe ich folgende Fragen. Ich stelle diese auch angesichts der Abhängigkeit von Russland in puncto Energie-Rohstoffe sowie Energie-Services (Gasspeicher in Deutschland im Besitz einer russischen Firma usw.), deren Nachteile nun deutlich offensichtlich werden.

Das Land NRW ist maßgeblich an der DUISPORT-Gruppe beteiligt, die hier vor Ort in puncto Logistik die entscheidende Rolle spielt.

Deshalb meine Fragen:

1. Würden Sie die Logistik gesamt in Deutschland und auch in Duisburg (Ende der Seidenstrasse) als kritische Infrastruktur bezeichnen?

2. Welchen Einfluss haben Ihrer Kenntnis nach bereits heute chinesische Unternehmen auf logistische Infrastrukturen in Deutschland und auch in Duisburg? Welchen werden sie in Zukunft haben?

3. Sehen Sie bereits heute oder in Zukunft sich verstärkende Abhängigkeiten die ähnlich wie bei Rohstoff-Lieferungen aus Russland das Potential haben sich nachteilig auszuwirken?

Eine vergleichbare Entwicklung ist auch im digitalen Bereich zu sehen. So hat Duisburg (und auch Gelsenkirchen) vor Jahren bereits einen LOI mit HUAWEI zum Ausbau der SmartCity-Aktivitäten vor Ort geschlossen. Die Stadt Duisburg gibt seitdem keinerlei Infos dazu bekannt.

Ich muß wohl nicht dezidierter und genauer auf die Brisanz hinweisen die eine Kombination von Digitalisierung und Logistik bedeutet.

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Fragen an Markus Bangen (DUISPORT) und den OB zu kritischer Infrastruktur in Duisburg

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage.

Anläßlich der aktuellen Aktivitäten und Entwicklungen auf der Kohleninsel und angesichts der Beteiligung von COSCO an dem neuen Logistik-Container-Projekt das dort entstehen soll, habe ich folgende Fragen. Ich stelle diese auch angesichts der Abhängigkeit von Russland in puncto Energie-Rohstoffe sowie Energie-Services (Gasspeicher in Deutschland im Besitz einer russischen Firma usw.), deren Nachteile nun deutlich offensichtlich werden:

1. Würden Sie die Logistik gesamt und in Duisburg als kritische Infrastruktur bezeichnen?

2. Welchen Einfluss haben bereits heute chinesische Unternehmen auf logistische Infrastrukturen in Duisburg? Welchen werden sie in Zukunft haben?

3. Sehen Sie bereits heute oder in Zukunft sich verstärkende Abhängigkeiten die ähnlich wie bei Rohstoff-Lieferungen aus Russland das Potential haben sich nachteilig auszuwirken?

4. (Frage nur an Herrn OB Link) Inwieweit treffen meine Fragen (1.-3.) auch auf die digitalen Infrastrukturen in Duisburg zu? (SmartCity, HUAWEI)

Diese Fragen stelle ich auch an die Staatskanzlei und dem MP.

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Entlarvend: Brandschutz in Duisburg mit zweierlei Maß – Warum schreitet die Taskforce nicht ein?

Es ist noch nicht allzu lange her da wurde in Hochfeld erneut ein Haus zwangsgeräumt. Der Grund: Baumängel und dadurch Gefahren für die Bewohnenden und wie meistens in Duisburg in puncto Brandschutz. Und erneut kam die berüchtigte Taskforce der Stadt zum Einsatz, die so intransparent vorgeht und anmutet als handele es sich jeweils um einen SEK-Einsatz gegen eine sich im jeweiligen Gebäude verschanzende Drogenbande mit großkalibrigen Waffen.

Martialisch soll es sein und das kommt bei manchen Nachbarn gut an, die froh sind, dass endlich mal wieder Ruhe im Viertel herrscht. JAWOLL.

Danke OB Link, Sie sind ein ECHT harter Typ.

Vor ziemlich langer Zeit wollte ich bereits herausfinden wie denn die Stadt in puncto Brandschutz mit anderen Gebäuden verfährt, zum Beispiel mit eigenen. Ich bekam natürlich bis heute keine Antwort.

Umso besser fand ich es als mir nun -eher zufällig- eine ganz aktuelle Brandschutzmaßnahme im AlbertEinsteinGymnasium auf der Schulallee 11 ins Auge fiel.

Es geht dabei um eine Beschlussvorlage vom 23. Februar. Darin wird die  Abstimmung über die Erneuerung von Rauch- und Brandschutztüren  des Gymnasiums zur Disposition gestellt.

Entlarvenderweise sind die Total-Sanierungen notwendig weil die Türen bereist fast 50 Jahre alt sind und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, die Anforderungen inzwischen höher und Ersatzteile für Reparaturen nicht mehr zu erhalten sind.

Man hat also damit noch nicht begonnen und ausserdem soll das Ganze zwei Jahre dauern.

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1671142&type=do

Nun, die besagte Taskforce hat bis heute die Schule nicht geräumt.

Man erfährt aus der Beschlußvorlage auch nicht seit wann denn bereits bekannt ist, dass die Türen ausgetauscht werden müssen.

Zur Entschuldigung dürfte die Stadt auf den Bestandsschutz verweisen, was ungefähr so klingen dürfte: „… , dass die Türen zum Zeitpunkt des Einbaus (1976) den Vorschriften entsprochen haben.“

Lieber Eltern, die Stadt räumt gerne mit grossem TamTam (angeblich) brandschutzgefährdete  Wohnungen und Häuser, aber die mögliche Gefährdung von Schulkids behandelt sie irgendwie ziemlich gelassen.  So ist mein Eindruck.

Wer weiß wo sonst noch diese Probleme an Duisburger Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden herrschen? Wie gesagt, eine Antwort auf diese Frage von mir an die Stadt ist seit Jahren überfällig. ECHT kein Wunder.