HändlerInnen verärgert über DuisburgKontor – Keine Auskunft an DUISTOP zum Weihnachtsmarkt

Mehrfach hatte ich in den letzten Wochen versucht Auskünfte über die Standgebühren sowie Betriebs- und Nebenkosten auf dem Weihnachtsmarkt zu erhalten.

U.a. hatte ich von dritter Seite Informationen erhalten, dass es durchaus enorme Abweichungen von „offiziellen“ Preisen sowie von Betriebs- und Nebenkostenberechnungen geben soll. Dazu gab es bisher keine Stellungnahme seitens DuisburgKontor als Veranstalter des Marktes.

Nun beschweren sich aktuell etliche HändlerInnen über den Rückgang der BesucherInnen anläßlich der Corona-Einschränkungen und dem gleichzeitig geringen bzw. nicht vorhandenen Entgegenkommen von DuisburgKontor bzgl. der Standkosten.

Tenor der Beschwerden: Der Spruch „Duisburg ist ECHT solidarisch.“ sei ein Witz.

Die Standkosten sind -was mir bereits bekannt war- derart gestaffelt, dass besonders die Getränke- und Imbißstände die höchsten Mietkosten aufweisen. Die können je nach Standort (z.B. vor dem Forum) – ein weiteres  Kostenkriterium – bis zu 20.000 EURO betragen, auch in Abhängigkeit von der Standgröße bzw. -fläche.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/weihnachtsmarkt-in-duisburg-aerger-um-hoehe-der-standgebuehren-id234049927.html

Laut WAZ hat DuisburgKontor den HändlerInnen sinngemäß erwidert, dass auch für den Veranstalter(also für DK selbst) der Markt u.U. ein Zuschussgeschäft sei, da etliche Stände gar nicht erst vermietet/geöffnet wurden.  So wäre es schwer auf eine finanzielle Auslastung zu kommen die ein Abschluss-Minus ausschliesst. Mit anderen Worten: Der Spielraum für ein Entgegenkommen ist gering.

Mein Tipp: Am einfachsten wäre es doch DuisburgKontor würde mal transparent offenlegen was genau verlangt bzw. abgerechnet wird. Angeblich sind es noch die selben Preise wie 2019. Aber auch damals hatte ich keine Auskünfte erhalten.

So wie es derzeit gehandhabt wird bleiben lediglich Spekulationen. Aber wahrscheinlich ist das für DuisburgKontor noch das geringere Übel.

Ein möglicher ablehnender Hinweis auf den Datenschutz (was mein Auskunftsverlangen angeht) erübrigt sich, denn anhand einer offiziellen und gültigen Preisliste könnten alle schnell selbst herausfinden wer was genau bezahlen muß und wieviel zusammenkommt. Ausser vllt. die endgenauen Betriebs- bzw. Nebenkosten (=Verbrauchskosten wie Strom und Wasser etc.).

Das Thema ist deshalb so interessant und sensibel weil wir alle am Ende die Umsatz-Ausfälle kompensieren müssen, durch einen entsprechend hohen Zuschuss der Stadt an DK.

Anders wäre das, wenn man den Weihnachtsmarkt paschal an jemanden vergibt, ev. noch einen Umsatzbonusanteil einbaut, und fertig. DK handhabt das ja bereits bei den Food-Events so, diese führt meines Wissens nach ein Fremd-Veranstalter durch – ob dabei Umsatzboni anfallen weiß ich nicht.

Dagegen spricht, dass sich ev. niemand findet der das Risiko eingeht. Dann würde der Weihnachtsmarkt u.U. ausfallen.

Bei transparent offengelegten Zahlen wüssten wir alle was Sache ist, so wissen es nur DK und die Stadt – und die können viel erzählen wenn der Tag lang ist.

 

 

Wirtschaftsbetriebe mit neuem Online-Service auf www.meine-wbd.de

Die WBD(Wirtschaftsbetriebe Duisburg) haben ein neues Online-Kundenportal namens  „meineWBD“  – www.meine-wbd.de.

Damit kann man angeblich ab sofort alles ganz bequem zu jeder Zeit und von jedem Ort aus erledigen. Also „alles“ was die WBD betreffen.

So haben z.B. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen die Möglichkeit ihre Grundstücke zu verwalten, elektronische Gebührenbescheide abrufen, eine optimierte Empfehlung zur Abfallentsorgung zu erhalten, neue Abfallbehälter zu bestellen und Kontaktdaten sowie Bankverbindungen zu ändern.

Eine Funktion die ohne Einloggen funktioniert ist der Abfallrechner: https://meine-wbd.de/de/calculator

Warum der Service nicht in die bestehende  Hauptseite (https://www.wb-duisburg.de/) integriert wurde, wozu man also eine neue Domain braucht, ist mir schleierhaft.

Zur Datenspeicherung findet man unter Datenschutz diesen Hinweis:

Diese Website sowie die Services (sofern nicht anders angegeben) befinden sich auf dem Server der Stadt Duisburg, der von der DU-IT Gesellschaft für Informationstechnologie Duisburg mbH, Bungertstraße 27 in 47053 Duisburg gewartet wird.

Die Stadt (OB Link) habe ich diesbezüglich gestern wie folgt angefragt:

Guten Morgen,

ich habe folgende Fragen zu kritischen IT-Infrastrukturen in Duisburg und möchte Sie bitten diese auch an die Verantwortlichen bzw. die Stellen in den entsprechend betroffenden Beteiligungsunternehmen zu senden.

Ich frage vor allem vor dem Hintergrund einiger Ankündigungen hinsichtlich der Weiterführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit SmartCityDuisburg (u.a. mit HUAWEI) sowie im Zusammenhang mit künftigen Online-Angeboten bzgl. der Umsetzungen gemäß OZG, das nächstes Jahr in Kraft tritt.

Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (kurz IT-Sicherheitsgesetz 2.0) wurde über die Neuregelung des § 9b BSI-Gesetz ein Prüfverfahren für den Einsatz kritischer Komponenten im Sinne von § 2 Abs. 13 BSI-Gesetz in Kritischen Infrastrukturen eingeführt.

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem BSI und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen (nach § 109 Abs. 6 S. 1 TKG) und für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept (nach § 109 Abs. 4 TKG) erstellt.

Meine Fragen:

Sind städtische IT-Infrastrukturen und/oder die von beauftragten Unternehmen und/oder die von städtischen Beteiligungsunternehmen gemäß des vorerwähnten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 betroffen bzw. unterliegen sie dem Gesetz?

Sind bereits Prüfverfahren durchgeführt worden, wenn ja von wem und mit welchen Ergebnissen?

Wie werden BürgerInnen bei der Nutzung der vorerwähnten IT-Infratstrukturen konkret geschützt bzw. wie schützen sie sich am besten selbst bei der Nutzung und gibt es dazu Handlungsanweisungen die über ein notwendiges übliches Maß an Vorsichtsmaßnahmen hinausgehen?

Gibt es ein öffentliches Register und/oder Meldesystem zum Speichern und/oder Melden von sicherheitsrelevanten Vorfällen?

Werden den BürgerInnen Komponnenten hardwareseitig und/oder softwareseitig zur Verfügung gestellt um Schwachstellen zu prüfen und/oder solche zu vermeiden?

Inwieweit wird das IT-Personal geschult und von wem und wird es regelmässig sicherheitstechnisch überwacht und überprüft?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Für alle die sich weitergehender für das wichtige Thema interessieren hier vier Links:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-und-cybersicherheit/kritische-infrastrukturen/pruefung-nach-para-9b-bsi-g.html

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/Sicherheitsanforderungen-node.html

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/KatalogSicherheitsanforderungen.pdf

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/ListekritischeFunktionen.pdf

 

 

Anfrage an den OB zu kritischen IT-Infrastrukturen in der Verwaltung und bei Beteiligungsunternehmen

Guten Morgen,

ich habe folgende Fragen zu kritischen IT-Infrastrukturen in Duisburg und möchte Sie bitten diese auch an die Verantwortlichen bzw. die Stellen in den entsprechend betroffenden Beteiligungsunternehmen zu senden.

Ich frage vor allem vor dem Hintergrund einiger Ankündigungen hinsichtlich der Weiterführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit SmartCityDuisburg (u.a. mit HUAWEI) sowie im Zusammenhang mit künftigen Online-Angeboten bzgl. der Umsetzungen gemäß OZG, das nächstes Jahr in Kraft tritt.

Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (kurz IT-Sicherheitsgesetz 2.0) wurde über die Neuregelung des § 9b BSI-Gesetz ein Prüfverfahren für den Einsatz kritischer Komponenten im Sinne von § 2 Abs. 13 BSI-Gesetz in Kritischen Infrastrukturen eingeführt.

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem BSI und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen (nach § 109 Abs. 6 S. 1 TKG) und für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept (nach § 109 Abs. 4 TKG) erstellt.

Meine Fragen:

Sind städtische IT-Infrastrukturen und/oder die von beauftragten Unternehmen und/oder die von städtischen Beteiligungsunternehmen gemäß des vorerwähnten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 betroffen bzw. unterliegen sie dem Gesetz?

Sind bereits Prüfverfahren durchgeführt worden, wenn ja von wem und mit welchen Ergebnissen?

Wie werden BürgerInnen bei der Nutzung der vorerwähnten IT-Infratstrukturen konkret geschützt bzw. wie schützen sie sich am besten selbst bei der Nutzung und gibt es dazu Handlungsanweisungen die über ein notwendiges übliches Maß an Vorsichtsmaßnahmen hinausgehen?

Gibt es ein öffentliches Register und/oder Meldesystem zum Speichern und/oder Melden von sicherheitsrelevanten Vorfällen?

Werden den BürgerInnen Komponnenten hardwareseitig und/oder softwareseitig zur Verfügung gestellt um Schwachstellen zu prüfen und/oder solche zu vermeiden?

Inwieweit wird das IT-Personal geschult und von wem und wird es regelmässig sicherheitstechnisch überwacht und überprüft?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Für alle die sich weitergehender für das wichtige Thema interessieren hier vier Links:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-und-cybersicherheit/kritische-infrastrukturen/pruefung-nach-para-9b-bsi-g.html

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/Sicherheitsanforderungen-node.html

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/KatalogSicherheitsanforderungen.pdf

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/ListekritischeFunktionen.pdf

 

 

 

Fragen an die neue Innenministerin Nancy Faeser zu Mahmut Özdemir

Erst die Anfrage, weiter unten die prompte Antwort.

Guten Abend,

Herr MdB Mahmut Özdemir hat vor der diesjährigen Bundestagswahl, also auch im Wahlkampf, öffentlich behauptet persönlich dafür gesorgt zu haben, dass ein dreistelliger Millionenbetrag an Fördergeldern während der beiden letzten Legislaturen, also seit 2013, nach Duisburg geflossen ist.

Bisher wollte weder er selbst noch konnten andere mir dazu eine Bestätigung (Belege/Beweise) liefern. Nicht die Haushaltausschussvorsitzenden, weder der Bundestag, weder die Bundesregierung, weder das Finanzministerium noch das Innenministerium unter Ihrem Vorgänger.

Herr Özdemir ist Teil und Mitglied ihrer Fraktion und er ist seit heute Staatssekretär in „Ihrem Haus“, können Sie mir mitteilen ob seine Behauptung der Wahrheit entspricht?

Können Sie mir mitteilen ob überhaupt ein einzelner Abgeordneter dazu in der Lage wäre auf die Verteilung von Haushaltsmitteln im Bund Einfluß zu nehmen, wenn ja, wie?

Können Sie Einfluss auf Herrn Özdemir nehmen seine Behauptung nachvollziehbar zu belegen/zu beweisen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

Und hier die prompte Antwort vom BMI*:

Sehr geehrter Herr Schulze,

für Ihre Fragen danke ich Ihnen. Als Pressesprecher des BMI muss ich Ihnen mitteilen, dass wir uns zu Personalfragen grundsätzlich nicht öffentlich äußern. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten von Bundestagsabgeordneten wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Steve Alter

*Anmerkung: Die waren schneller als ich dachte und antworteten als ich den Artikel (Anfrage – s.o.) gerade eingestellt hatte. An den Bundestag hatte ich mich bereits gewandt, der antwortete mit dem Hinweis darauf mich doch bitte ans BMI zu wenden.

 

Erneute Anfrage an Elisabeth Liss (SPD) – diesmal etwas grundlegender

Guten Abend Frau Liss,

da Sie mir auf meine zweite Anfrage (=Nachfrage) zu den Verrechnungen der IMD-Kosten mit der Stadt in puncto Gebäudenutzungen durch Bezirksvertretungen etc. partout nicht mehr antworten (gar nicht mehr reagieren), frage ich nunmehr etwas grundlegender:

Hat Sie nach Ihrer ersten Antwort und der Veröffentlichung auf DUISTOP jemand aus dem Rathaus/aus der Verwaltung kontaktiert und unter Druck gesetzt mir nicht mehr zu antworten?

Wenn ja, welches Druckmittel gibt es denn, dass Sie davon abhalten kann mir in Ihrer Funktion als Bezirksbürgermeisterin zu antworten?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

Klima-Begehren vom BUND und FFF – nichts mehr gehört, gelesen, gesehen???

Aus diesem Grunde habe ich erneut beim BUND angefragt wie es um den Start des Klima-Bürgerbegehrens steht. Letzter Stand war: Der OB bzw. die Stadt sollte eine Kosteneinschätzung abgeben. Und: SPD und CDU haben im Rat zuletzt eine eigene Klima-Initiative angeregt. Man lässt sich eben ungern die Zügel aus der Hand nehmen und mögliche Fördergelder durch die Lappen gehen.

Guten Morgen Frau Ciesla,

ich möchte nochmals nachfragen ob inzwischen ein Okay aus dem Rathaus erfolgt ist und wann Ihr Klima-Begehren startet/starten wird?

Herzlichen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

Noch eine Woche: Presseanfrage an die Stadt zum Projekt Am Alten Holzhafen – vormals The Curve

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage zum Projekt Am Alten Holzhafen, vormals The Curve.

Laut Internetseite, Ausschreibungsseite, unter https://duisburg-holzhafen.de/ soll am 14.12. das Verfahren enden, bzw. bis dann sollen alle Interessenten ein Angebot abgegeben haben.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Liegen bereits ausreichend Angebote von Interessenten vor?

2. Wenn ja zu 1.): Wie viele?

3. Bleibt es bei dem Termin(14.12.) oder wird die Frist verlängert?

4. Was passiert wenn sich, egal bei welcher Frist, niemand für das Projekt interessiert?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Eine Woche noch – Frist läuft ab – Ruhe vor dem Ansturm?

Um welches Thema mag es hier wohl gehen? Welche Frist läuft am 14.12. ab? Und wer wird mit dem grossen Andrang fertig der sich bis dahin womöglich aufgestaut hat?

Es geht mal nicht ums Impfen, sondern um den alten Holzhafen, dem Nachfolge-Projekt von The Curve. Bis zum 14.12. müssen nämlich all diejenigen ihre Gebote i.H.v. 1,55 Mio. EURO abgegeben haben die sich zutrauen dort noch was Anständiges zu errichten, natürlich unter Zuhilfenahme der 70 Gutachten die Meister Linne angeblich hat erstellen lassen.

https://duisburg-holzhafen.de/

Verdächtig ruhig war es in den letzten Wochen rund um das Thema, ähnlich wie beim Mercator-Quartier. Nur an der Steinschen Gasse soll sich was bewegen und ein Verwaltungsneubau entstehen – ich berichtete bereits.

Also, wer 1,55 Mio. auf de Täsch hät und nicht anderswie braucht, der versucht sein Glück im Innenhafen.

Es kann aber auch sein, dass Linne und Link am 15.12. stolz wie Oskare eine Kilometer lange Schlange mit Interessenten präsentieren. Die beiden nahmen in der Vergangenheit den Mund bei solchen Projekten immer ziemlich voll. In letzter Zeit jedoch sind sie merkwürdig still geworden. Das kann eigentlich nicht mit Corona in Zusammenhang stehen.

 

Einen Monat für Antworten von der Pressestelle der Staatskanzlei – Bestätigung zu 6-Seen-Wedau weiter offen

Nach einem Monat fast zeitlich punktgelandet ist die Pressestelle der NRW-Staatskanzlei mit ihren Antworten auf drei Anfragen von mir vom 7.11., die ich alle drei an den Presse-Verantwortlichen höchstselbst geschickt hatte.

Insgesamt vier Erinnerungschreiben waren danach zudem notwendig, plus drei Telefonate. Dabei ging es eigentlich um nichts großartiges, zumindest in zwei Fällen, diese haben aber auch die meiste Zeit „gebraucht“ um beantwortet zu werden.

Fangen wir mit den leichten Fällen an. In beiden Fällen ging es bewusst um simple Listen, die man eigentlich als Presseverantwortlicher in seiner Schublade bzw. in seinem PC/Laptop haben müsste und zwar immer „griffbereit“ – dachte ich.

In dem anderen dritten Fall, der aus zwei Teilen besteht, geht es um eine Bitte an den MP – erst Laschet, dann Wüst – sich doch bitte meines Wunsches als Pressevertreter anzunehmen. Es geht in dem einen Teil nachwievor immer noch um die von OB Link & Co verweigerten Presseauskünfte gegenüber mir/DUISTOP – inzwischen seit mehr als drei Jahren.

Zwischen-Anmerkung: Ich hatte den MP zusätzlich auch noch direkt angeschrieben und das bereits erstmals im Frühjahr mit zwei Wiederholungen im Herbst, inkl. einem Einschreiben/Rückschein. Mehr geht eigentlich nicht.

 

Und in dem anderen Teil immer noch um die ausstehende Bestätigung von Frau Scharrenbach, ihres Zeichens NRW-Bauministerin, zum Gelände 6-Seen-Wedau. Ich hätte gerne eine Bestätigung von ihr dazu, dass das Gelände gesundheitssicher ist und zwar in Bezug auf die Bodenbelastungen. Ich hatte das Ganze bereits hier mehrfach thematisiert und werde es auch immer wieder tun. Stadt und Gebag wollen sich bisher dazu auch nicht äussern.

Heute bekam ich dann nach etlichem Nachhakeln (wie oben beschrieben) nochmals eine Klarstellung, damit ich auch ja nie wieder wegen dem selben „Mist“ bei der Staatskanzlei auflaufe. Ich denke mal die sind ein wenig genervt.

Ich zitiere mal aus dem heutigen Brief, der eine Antwort ist auf meine Rückfragen zu einer ersten weniger umfangreichen Stellungnahme aus Düsseldorf vor rund zwei Wochen:

per E-Mail an: Herrn Michael Schulze

von: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich nehme Bezug auf Ihre o.g. E-Mails an Frau … und mich sowie Ihr Schreiben vom 30. Oktober an den Ministerpräsidenten, das hausintern an mich weitergeleitet wurde.
Soweit sich Ihre Eingaben darauf richten, dass die Stadt Duisburg Ihren
presserechtlichen Auskunftsansprüchen nicht nachkommt und Sie eine
Einflussnahme des Ministerpräsidenten erbitten, möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf mein Schreiben vom 16. November 2021
verweisen.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird sich also weiterhin nicht für mich/DUISTOP einsetzen.

 

Soweit Sie ein Einwirken des Ministerpräsidenten auf Frau Ministerin
Scharrenbach begehren, kann ich Ihnen mitteilen, dass Ministerinnen
und Minister weder Vorgesetzte noch Dienstvorgesetzte oder oberste
Dienstbehörden haben. Sie leiten vielmehr eine oberste Dienstbehörde
und unterliegen weder der Dienstaufsicht, noch können ihnen gegenüber Disziplinarmaßnahmen getroffen werden. Der Ministerpräsident ist
nicht Vorgesetzter der Ministerinnen und Minister. Das Verhältnis zwischen dem Ministerpräsidenten und den anderen Mitgliedern der Landesregierung lässt sich nicht mit den Vorschriften und Kategorien des
Beamtenrechts erfassen. Eine interne Dienstaufsicht über die Ministerinnen und Minister selbst kommt nicht in Betracht, da sie weder mit der
verfassungsrechtlichen Stellung noch mit ihrer Stellung als Leiterin oder
Leiter des Ministeriums zu vereinbaren wäre.
Die Amtsführung einer Ministerin beziehungsweise eines Ministers kann
nur parlamentarisch kontrolliert werden. Bürgerinnen und Bürger können
sich zum Beispiel im Wege einer Petition an den Landtag wenden.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird nicht auf Frau Scharrenbach wegen der Bestätigung zu 6-Seen-Wedau „einwirken“.

 

Fazit:

In puncto 6-Seen-Wedau und einer Bestätigung von Scharrenbach, Link und/oder Wortmeyer kann ich jetzt noch den Petitionsausschuss des Landtags einschalten. Der aber hat sich, ebenso wie die Kommunalaufsicht, bisher als eher stumpfes Schwert erwiesen.

So sagte mir eine Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht in der letzten Woche am Telefon, dass man sich ja mit den Kommunen und Verwaltungen eigentlich gut verstehen will. Ein allzu „aggressives“ Vorgehen würde es demnach nicht geben.

Nunja, dass sind ja herrliche Aussichten für alle Büger und Bürgerinnen die sich an die Kommunalaufsicht wenden, auch für den Fall, dass es sich tatsächlich mal um etwas handelt, das eben keine Samthandschuhe erfordert.

Ich habe jetzt dennoch ein einziges und letztes Eisen im Feuer, was bei der Kommunalaufsicht bereits glüht, um meine Auskunftsansprüche gemäß Pressegesetz und Medienstaatsvertrag ohne juristische Schritte durchzusetzen. Ein früherer Anlauf bei der Aufsicht ist bereits gescheitert bzw. wurde ausgesessen, abgeblockt und/oder nicht weiter bearbeitet.

Falls irgendjemand bis zu dieser Stelle gekommen ist und alles gelesen hat, dann bitte ich um eine Idee was bitteschön passieren muß, damit DUISTOP Antworten auf Presseanfragen erhält. Ein Ansinnen, dass nicht verwerflich ist und eigentlich Bestandteil eines grunddemokratischen Konsens sein sollte – inkl. der darauf zu gebenden Antworten innerhalb einer akzeptablen Zeitspanne.

Auszug aus dem Grundgesetz Art. 5 (Art. 5 GG):

Eine Zensur findet nicht statt.

Aus einer juristischen Kommentierung (Auszug) und davon gibt es eine Menge ähnlich lautende:

(…) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gewährleistet einen unmittelbar gegen staatliche Stellen gerichteten Informationsanspruch der Medien. Der in den Landespressegesetzen normierte Auskunftsanspruch konkretisiert den in Art. 5 GG enthaltenen Anspruch auf Informationsfreiheit und Informationsvielfalt. (…) Den Medien steht damit gegenüber staatlichen Stellen ein Rechtsanspruch auf Informationserteilung zu. Die konkrete Erfüllung dieses Informationsanspruchs ist außerdem Amtspflicht i. S. v. Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB.
Der Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen steht nach dem Wortlaut der meisten Landespressegesetze den Vertretern der Presse zu. Die Auskunftspflicht staatlicher Stellen ist das Korrelat des Rechts und der Verpflichtung der Medien zum Sammeln und Verbreiten von Nachrichten sowie zur Mitwirkung an der öffentlichen und privaten Meinungsbildung. (…) Eine Auskunftsverweigerung ausserhalb der von den Gesetzen normierten Begründungen stellt demnach eine Form der Zensur dar. (…)

Q.E.D.

 

 

 

Özdemirs Fördergeld-Angeberei: SPD-Bundesfraktion und Klingbeil „schweigen“, Bas antwortet

Die Sache mit der Fördergeldangeberei von Mahmut Özdemir könnte für den einen oder die andere langweilig sein, denn ich berichtete schon mehrfach, ich empfehle: In dem Fall einfach nicht weiterlesen.

Ich hatte bereits mehrere Stellen im Bund angeschrieben und keine Hinweise ermitteln können, dass Özdemirs Angeberei ev. gar keine war. Deshalb habe ich in der letzten Woche die SPD-Bundesfraktion, Bärbel Bas und Lars Klingbeil angeschrieben.

Meine Anfrage lautete wie folgt und bisher hat Frau Bas geantwortet (s. ganz unten).

Presseanfrage zu MdB Mahmut Özdemir aus Duisburg

Guten Morgen,

Herr MdB Mahmut Özdemir hat vor der diesjährigen Bundestagswahl, also auch im Wahlkampf, öffentlich behauptet persönlich dafür gesorgt zu haben, dass ein dreistelliger Millionenbetrag an Fördergeldern während der beiden letzten Legislaturen, also seit 2013, nach Duisburg geflossen ist.

Bisher wollte weder er selbst noch konnten andere mir dazu eine Bestätigung (Belege/Beweise) liefern. Nicht die Haushaltausschussvorsitzenden, weder der Bundestag, weder die Bundesregierung, weder das Finanzministerium noch das Innenministerium.

Herr Özdemir ist Teil und Mitglied der SPD-Fraktion, können Sie mir mitteilen ob seine Behauptung der Wahrheit entspricht?

Können Sie mir mitteilen ob überhaupt ein einzelner Abgeordneter dazu in der Lage wäre auf die Verteilung von Haushaltsmitteln im Bund Einfluß zu nehmen, wenn ja, wie?

Können Sie Einfluss auf Herrn Özdemir nehmen seine Behauptung mir gegenüber nachvollziehbar zu belegen/zu beweisen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

Hier die Antwort von Frau Bas:

Sehr geehrter Herr Schulze,

da Ihre Fragen meinen Kollegen Mahmut Özdemir betreffen, bitte ich Sie, sich mit Ihren Fragen an Herrn Özdemir selbst zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas, MdB