Repräsentation: Das ich nicht lache.

Das ist nicht lache liegt nur daran, dass mir das Weihnachtsessen im Hals stecken bleibt, wenn ich mir die neueste Ausgeburt an Lächerlichkeit, verbreitet durch die WAZ, zu Gemüte führe.

Dabei geht es um die Dienstwagen des OB, der Dezernenten und Dezernentinnen.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article407927609/diese-dicken-dienstwagen-fahren-ob-link-und-die-chefs-der-stadt.html

Warum die WAZ sich dieses Themas gerade jetzt angenommen hat, keine Ahnung, aber sei’s drum. Es bietet in diesen besinnlichen Zeiten durchaus Anlaß sich mit den Sinnen zu beschäftigen. Z.B. mit dem Sinn für das was man gemeinhin als „adäquat“ bezeichnet.

Im Sinne von „passend und angemessen“. Ausgehend von regelmässigen Erhebungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Bezug auf Dienstwagen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft in Deutschland, nahm die WAZ die Dienstwagen von OB & Co. unter die Lupe.

https://www.duh.de/dienstwagencheck/spitzenpolitiker/

Und kein Wunder, den Dienstagen mit den meisten PS hat …

… unser lieber OB. 408 PS. Tja, ich will hier nur kurz ein geflügeltes Wort erwähnen was da lautet:

Die mit den kleinsten Eiern haben oftmals die grössten Karren.

Was auf den OB zutreffen kann, aber nicht muss.

In jedem Falle kommt die WAZ so Pi mal Daumen zu dem Schluß, dass die Fuhrwerke unserer Verwaltungsspitzen-Leute teils gut und teils schlecht bewertet werden. Und es gibt lobenswerte Ausnahmen.

Im Sinne der DUH, die auf Aspekte wie Klima & Co. abzielt. Was in puncto Duisburg auch damit zu tun hat, dass teils E-Fahrzeuge genutzt werden. Der SUV-Dienstwagen von Link wiegt übrigens zwei Tonnen. Es handelt sich um einen Audi Q8 Advanced 55 e-tron quattro (Baujahr 2023). Link bekäme dafür von der DUH trotzdem die Arschkarte weil der CO₂-Ausstoß des Q8  deutlich oberhalb des europäischen Flottengrenzwertes von 95 g CO2-/km liegt.

Das soll aber hier nicht mein Thema sein. Meine Themen sind:

a) Warum fahren die alle verschiedene Fahrzeuge?

b) Inwiefern dienen diese Fahrzeuge Repräsentationszwecken?

c) Inwiefern sind die Fahrzeuge der Arbeitsleistung (dem Erfolg) angemessen? 

d) Was dürfen die einzelnen Personen mit den Fahrzeugen anstellen und was kommt on top? Privatnutzung, Nutzung im Ausland, Tankkarten, Nutzung durch andere Personen (Familie), Fahrtenbuchführung usw. usf.

e) Bezahlen alle ihre Knöllchen aus eigener Tasche?

Das erklärt die WAZ alles nicht. Und ich werde auf diese Fragen von der Verwaltung wohl keine Antworten erhalten.

Meines Erachtens reicht ein simpler E-Mittelklassewagen mit einfacher Ausstattung vollkommen aus. Für alle das gleiche Fabrikat. Nur zur Privatnutzung zwischen Wohnung und Arbeit. Alles andere per Selbst(zu)zahlung. Ende.

Wer mir sinnvoll beantworten kann warum ein OB wie Link, dessen Leistungsbilanz weit unter dem liegt was er sich als PS-Boliden gönnt, der möge mir schreiben.

Aber bitte keine Zuschriften, die Sätze wie …

…  unser OB kann doch nicht mit dem Fahrrad zu wichtigen Terminen fahren …

… enthalten. Doch kann er, er kann auch laufen und es können auch Fahrgemeinschaften gebildet werden. Und auch der ÖPNV kann genutzt werden, so wie es alle anderen auch machen sollten. Vorbildlichkeit ist hier das Stichwort.

Fazit:

Was soll ein Zweitonnen-408-PS-Karren denn repräsentieren – u.a. angesichts der vielen Baustellen und der oftmals einschränkten Höchstgeschwindigkeiten?

Status, Potenz, Erfolg, Cleverness und ein „Ich hab’s (mir) verdient“?

Für mich zeugt das eher von einer Einstellung wie dieser:

„Ich nehm‘ mit was ich kriegen kann, es bezahlen ja alles die anderen.“

 

Auch Bärbel Bas antwortet auf Fragen zu MSV-Eintrittskarten

Ein Fall in Potsdam, bei dem es um kostenlose Eintrittskarten geht, hat mich veranlasst drei bekannte Polit-Gesichter Duisburgs nach ihrem Umgang mit dem Thema zu fragen. Vor allem auch vor dem Hintergrund wie sehr sich z.B. unser OB für den MSV einsetzt, für andere Vereine dagegen deutlich weniger. Ich berichtete bereits mehrfach. Eine Beschwerde bei der Bezirksregierung in Düsseldorf bzgl. der Nichteinhaltung des Neutralitätsgebotes habe ich auch bereits eingereicht.

Überraschenderweise antwortete mir Mahmut Oezdemir just heute auf meine Anfrage und gerade eben auch Bärbel Bas. Sören Links Antwort steht noch aus.

Vorab nochmals meine konkrete Anfrage:

Guten Tag / Abend Frau Bas,

angesichts eines aktuellen Falles in Berlin (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/potsdam-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ob-mike-schubert-ein-a-0165109a-b865-4539-ac1d-80c7fd1d024a) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Tickets zu Spielen des MSV jeweils aus eigener Tasche bezahlt haben (seit 2020) und bezahlen?

Dies können Sie gerne durch Quittungen udgl. belegen. Da gerade mal wieder enorme finanzielle Anstrengungen unternommen werden um dem MSV unter die Arme zu greifen, weshalb ich u.a. eine Beschwerde über die Nichtwahrung des Neutralitätsgebotes bei der Bezirksregierung eingereicht habe und wozu ich bereits Anfragen (bisher unbeantwortet) in bezug auf Vorstösse gegen die Duisburger Statuten der Sportförderung eingereicht habe.

Vielen Dank für eine prompte Antwort vor Weihnachten.

Nicht zu antworten würde doch in diesem Fall einen besonders schlechten Eindruck zum Fest machen, oder?

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

PS:

Zur Kenntnisnahme sende ich diese Anfrage auch an den Präsidenten des MSV, eventuell kann er zusammen mit dem Kassenwart des Vereins zur Aufklärung beitragen. Vielleicht kann er zusätzlich erläutern wer denn alles Freikarten und vor allem freien Zutritt zu VIP-Bereichen erhält. Und vor allem, warum. Ich befürchte aber in dem Fall wird der Datenschutz bemüht. Verdammt, das hätte ich nicht verraten sollen.

 

Hier die Antwort von Bärbel Bas:

Sehr geehrter Herr Schulze,

aus Solidarität mit dem MSV Duisburg habe ich seit vielen Jahren eine Dauerkarte, die ich selbst bezahle.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

[Anmerkung: Beleg-Quittungen fügte Frau Bas nicht bei.]

 

Mahmut Oezdemir antwortet auf Fragen zu MSV-Eintrittskarten

Ein Fall in Potsdam, bei dem es um kostenlose Eintrittskarten geht, hat mich veranlasst drei bekannte Polit-Gesichter Duisburgs nach ihrem Umgang mit dem Thema zu fragen. Vor allem auch vor dem Hintergrund wie sehr sich z.B. unser OB für den MSV einsetzt, für andere Vereine dagegen deutlich weniger. Ich berichtete bereits mehrfach. Eine Beschwerde bei der Bezirksregierung in Düsseldorf bzgl. der Nichteinhaltung des Neutralitätsgebotes habe ich auch bereits eingereicht.

Überraschenderweise antwortete mir Mahmut Oezdemir just heute auf meine Anfrage. Die Antworten von Bärbel Bas und Sören Link stehen noch aus, beide wurden bereits ein Mal daran erinnert.

Vorab nochmals meine konkrete Anfrage:

Guten Tag / Abend Herr Oezdemir,

angesichts eines aktuellen Falles in Berlin (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/potsdam-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ob-mike-schubert-ein-a-0165109a-b865-4539-ac1d-80c7fd1d024a) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Tickets zu Spielen des MSV jeweils aus eigener Tasche bezahlt haben (seit 2020) und bezahlen?

Dies können Sie gerne durch Quittungen udgl. belegen. Da gerade mal wieder enorme finanzielle Anstrengungen unternommen werden um dem MSV unter die Arme zu greifen, weshalb ich u.a. eine Beschwerde über die Nichtwahrung des Neutralitätsgebotes bei der Bezirksregierung eingereicht habe und wozu ich bereits Anfragen (bisher unbeantwortet) in bezug auf Vorstösse gegen die Duisburger Statuten der Sportförderung eingereicht habe.

Vielen Dank für eine prompte Antwort vor Weihnachten.

Nicht zu antworten würde doch in diesem Fall einen besonders schlechten Eindruck zum Fest machen, oder?

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

PS:

Zur Kenntnisnahme sende ich diese Anfrage auch an den Präsidenten des MSV, eventuell kann er zusammen mit dem Kassenwart des Vereins zur Aufklärung beitragen. Vielleicht kann er zusätzlich erläutern wer denn alles Freikarten und vor allem freien Zutritt zu VIP-Bereichen erhält. Und vor allem, warum. Ich befürchte aber in dem Fall wird der Datenschutz bemüht. Verdammt, das hätte ich nicht verraten sollen.

 

Hier die Antwort von Mahmut Oezdemir bzw. seinem Team:

Guten Tag,

„Ich habe mein gesamtes Leben jeden Eintritt beim MSV selbst bezahlt und auch mitgebrachte Gäste mit einer gekauften Karten ausgestattet.“

Das zu Ihrer Information. Weitere Kommentierungen/Ausführungen wird es dazu von uns nicht geben.

Gruß Team Özdemir

 

[Anmerkung: Beleg-Quittungen fügte Herr Oezdemir nicht bei.]

 

 

VIP-Tickets kostenlos? Potsdam bringt mich auf eine Idee – Fragen an Bas, Oezdemir und Link

Irgendwie kommt mir das bekannt vor, was sich in Potsdam abgespielt hat und nun in ein Finale mündete.

Immer wieder besuchte Potsdams OB Mike Schubert (SPD) die Heimspiele von drei Sportvereinen seiner Stadt – und zwar als VIP mit Ehefrau und im VIP-Bereich – und zahlte nichts dafür. Nun sind die Ermittlungen gegen ihn wegen Vorteilsannahme gegen zwei Geld-Auflagen eingestellt worden.

Schubert zahlt 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung sowie rund 14.000 Euro an die Landeskasse. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt ein hinreichender Tatverdacht wegen Vorteilsannahme in über 60 Fällen vor, nur eben nicht als „schwerwiegender“ Fall.

Seit 2019 hat Schubert immer wieder Spiele ohne konkrete repräsentative Aufgaben unentgeltlich besucht. Nach Recherchen von lokalen Medien handelte es sich bei den Vereinen um den SC Potsdam, den VfL Potsdam sowie die Potsdam Royals.

Tja, und die Begründung?

„Die großzügige Einladungspraxis der Vereine dürfte auf deren Willen zurückzuführen gewesen sein, das Wohlwollen der Verwaltungsspitze der Landeshauptstadt Potsdam zu bekommen beziehungsweise zu erhalten, da die Vereine von Fördermitteln und der Bereitstellung von Spielstätten durch die Stadt abhängig waren.“, so die ermittelnde Staatsanwaltschaft.

Geprüft wurden auch Einladungen Schuberts und seiner Ehegattin anlässlich des kostenlosen Besuchs von Kulturveranstaltungen, hierzu wurde aber wohl festgestellt, dass sich die Termine in den überwiegenden Fällen der Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben zuordnen liessen. Ausser bei drei Theaterpremieren, da bestehe der Verdacht der Vorteilsannahme.

Nun, da wir in Duisburg mindestens drei auffällige SPD-Mitglieder haben die als eingefleischte Fussballfans gelten, ist es an der Zeit, da sich u.a. der OB so auffällig um den MSV sowie neuerdings auch um RheinFire kümmert, mal nachzufragen ob die drei denn ihre Tickets allesamt selbst bezahlt haben und bezahlen.

Nachweislich z.B. durch Kaufquittungen.

Hier meine Anfrage:

Guten Tag Abend Frau Bas, Herr Oezdemir und Herr Link,

angesichts eines aktuellen Falles in Berlin (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/potsdam-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ob-mike-schubert-ein-a-0165109a-b865-4539-ac1d-80c7fd1d024a) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Tickets zu Spielen des MSV jeweils aus eigener Tasche bezahlt haben (seit 2020) und bezahlen?

Dies können Sie gerne durch Quittungen udgl. belegen. Da gerade mal wieder enorme finanzielle Anstrengungen unternommen werden um dem MSV unter die Arme zu greifen, weshalb ich u.a. eine Beschwerde über die Nichtwahrung des Neutralitätsgebotes bei der Bezirksregierung eingereicht habe und wozu ich bereits Anfragen (bisher unbeantwortet) in bezug auf Vorstösse gegen die Duisburger Statuten der Sportförderung eingereicht habe.

Vielen Dank für eine prompte Antwort vor Weihnachten.

Nicht zu antworten würde doch in diesem Fall einen besonders schlechten Eindruck zum Fest machen, oder?

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

PS:

Zur Kenntnisnahme sende ich diese Anfrage auch an den Präsidenten des MSV, eventuell kann er zusammen mit dem Kassenwart des Vereins zur Aufklärung beitragen. Vielleicht kann er zusätzlich erläutern wer denn alles Freikarten und vor allem freien Zutritt zu VIP-Bereichen erhält. Und vor allem, warum. Ich befürchte aber in dem Fall wird der Datenschutz bemüht. Verdammt, das hätte ich nicht verraten sollen.

 

Wahlannullierung in Rumänien: Bundeswahlleiterin antwortet auf Fragen

Vor allem im Internet gibt es seit der kürzlich annullierten Wahl in Rumänien, immerhin EU-Mitglied, diverse Meinungen und Spekulationen darüber, ob ein solcher Vorgang sich auch bei uns abspielen könnte.
Teils wird munter spekuliert, wohl ohne mal genauer nachgefragt zu haben.

Das habe ich gemacht und am Wochenende der Bundeswahlleiterin einige Fragen dazu gestellt. Heute kam bereits die Antwort.
Vorab nochmals meine Fragen, darunter das Schreiben aus Berlin.

Guten Abend Frau Dr. Brand,

im Zusammenhang mit den letzten (kürzlichen) Wahl in Rumänien gab es eine Annulierungsentscheidung der dortigen Wahl bzw. des Wahlergebnisses. U.a. aufgrund angeblicher Einflussnahme(n) und dies mit bezug auf den Digital Services Act der EU (DSA).

Quelle zum DSA bei der EU(deutsch):

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_1707

Ich gehe davon aus, auch die anstehende Bundestagswahl unterliegt einer entsprechenden Beobachtung und Beurteilung gemäß des DSA, in diesem Falle durch die Bundesnetzagentur als hiesige, in Deutschland Bevollmächtigte für die DSA-Umsetzung und -Anwendung.

Meine Fragen:

1. ) Ist dies korrekt, unterliegt die Bundestagswahl dem DSA und der Beobachtung und Beurteilung durch die Bundesnetzagentur (BNA)?

2. ) Kann also die BNA die Wahl annulieren bzw. für ungültig erklären?

3. ) Muss in dem Fall das Verfassungsgericht noch zustimmen um danach Neuwahlen bzw. eine Wahlwiederholung anzusetzen?

4. ) Muss die BNA ihre Vorgehensweisen (inkl. Beteiligte) und ihre Gründe komplett und transparent offenlegen?

5. ) Sind Sie auf dieses Szenario bereits eingestellt und vorbereitet und auch dafür gewappnet, dass u.U. eine Wahl mehrfach wiederholt werden muss, wenn andauernd Beeinflussungen/Einflussnahmen konstatiert würden?

6. ) Wie trennt Ihrer Kenntnis nach die BNA mögliche unerlaubte/unerwünschte Einflussnahme(n) von „normaler“ digitaler Wahlwerbung, die ja auch massiv und in differenziertesten bis subversivsten Formen erfolgen kann?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Michael Schulze

 

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) ist gemäß § 12 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes (vorbehaltlich der Absätze 2 und 3) zuständige Behörde nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065. Zur Durchsetzung und Überwachung der Verordnung (EU) 2022/2065 wird gemäß § 14 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes eine Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn eingerichtet. Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste legt gemäß § 17 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes den nach Artikel 55 der Verordnung (EU) 2022/2065 jährlich zu erstellenden Tätigkeitsbericht den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vor.

In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission wird zu der Rolle des DSA im Kontext der Wahl u. a. wie folgt ausgeführt: (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/wahlen-rumanien-eu-kommission-online-plattformen-und-zivilgesellschaft-verstarken-uberwachung-von-2024-12-05_de)

„Im Zusammenhang mit den laufenden Wahlen in Rumänien hat die EU-Kommission ihre Überwachung von TikTok im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) verstärkt. Dies bezieht sich auf die Ausübung der Zuständigkeiten der Kommission im Rahmen des DSA und betrifft nicht den rumänischen Wahlprozess, der Sache der rumänischen Behörden und letztlich der rumänischen Bevölkerung ist.“

Wie hierin erläutert wird, berühren die im DSA festgelegten Zuständigkeiten nicht unmittelbar das nach den wahlrechtlichen Vorschriften vorgesehene Wahlverfahren. Die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl ist in Deutschland allein Sache des Deutschen Bundestages und ggf. des Bundesverfassungsgerichts:

Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können gemäß § 49 Bundeswahlgesetz nur mit den in diesem Gesetz und in der Bundeswahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Über die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl, soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen, entscheidet gemäß § 1 Absatz 1 Wahlprüfungsgesetz der Deutsche Bundestag.

Dies bedeutet, dass das Parlament zunächst selbst über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag entscheidet. Das Verfahren der Wahlprüfung ist im Wahlprüfungsgesetz geregelt. Eine Prüfung erfolgt nur auf Einspruch, der Deutsche Bundestag wird also nicht von sich aus tätig.

Einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen kann gemäß § 2 Wahlprüfungsgesetz jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter oder Landeswahlleiterin, die Bundeswahlleiterin oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages.

Gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Gültigkeit der Wahl ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (Art. 41 Abs. 2 GG).

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Pressestelle der Bundeswahlleiterin

 

Schlußbemerkung bzw. -frage:

Warum antwortet mir eigentlich die Bundeswahlleiterin binnen drei Tagen und die Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske (SPD) –  allerdings in anderer Angelegenheit – überhaupt nicht?

 

DSA: Fragen an die Bundeswahlleiterin – Rumänien lässt schön grüssen

Normalerweise, und das hatte ich in dieser Woche schon einmal, beschäftige ich mich mit internationaler Politik auf DUISTOP nicht, doch die Vorgänge rund um die Wahl in Rumänien verwundern mich doch sehr, so dass ich soeben eine Presseanfrage an die Bundeswahlleiterin sandte. Dabei geht es nicht um den Ausgang der Wahl hinsichtlich der politischen Richtung in die sich das Land womöglich bewegt – m.a.W.: Ich ergreife hier für keine politische Seite Partei. Warum der Vorgang aber so interessant und bedenklich fragwürdig auch für uns in Deutschland ist, entnehmen Sie meinen Fragen:

Guten Abend Frau Dr. Brand,

im Zusammenhang mit den letzten (kürzlichen) Wahl in Rumänien gab es eine Annulierungsentscheidung der dortigen Wahl bzw. des Wahlergebnisses. U.a. aufgrund angeblicher Einflussnahme(n) und dies mit bezug auf den Digital Services Act der EU (DSA).

Quelle zum DSA bei der EU(deutsch):

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_1707

Ich gehe davon aus, auch die anstehende Bundestagswahl unterliegt einer entsprechenden Beobachtung und Beurteilung gemäß des DSA, in diesem Falle durch die Bundesnetzagentur als hiesige, in Deutschland Bevollmächtigte für die DSA-Umsetzung und -Anwendung.

Meine Fragen:

1. ) Ist dies korrekt, unterliegt die Bundestagswahl dem DSA und der Beobachtung und Beurteilung durch die Bundesnetzagentur (BNA)?

2. ) Kann also die BNA die Wahl annulieren bzw. für ungültig erklären?

3. ) Muss in dem Fall das Verfassungsgericht noch zustimmen um danach Neuwahlen bzw. eine Wahlwiederholung anzusetzen?

4. ) Muss die BNA ihre Vorgehensweisen (inkl. Beteiligte) und ihre Gründe komplett und transparent offenlegen?

5. ) Sind Sie auf dieses Szenario bereits eingestellt und vorbereitet und auch dafür gewappnet, dass u.U. eine Wahl mehrfach wiederholt werden muss, wenn andauernd Beeinflussungen/Einflussnahmen konstatiert würden?

6. ) Wie trennt Ihrer Kenntnis nach die BNA mögliche unerlaubte/unerwünschte Einflussnahme(n) von „normaler“ digitaler Wahlwerbung, die ja auch massiv und in differenziertesten bis subversivsten Formen erfolgen kann?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze

 

EILMELDUNG: Gebag unterrichtete Link gestern über ihre Zahlungsunfähigkeit

Seit Jahren kündige ich es an und wurde dafür immer für total bescheuert gehalten. Zuletzt bekam ich noch Anrufe im Zusammenhang mit dem Wortmeyer-Abgang, dass finanziell bei der Gebag alles in Ordnung sei.

Nun soll es morgen eine Betriebsversammlung geben. Im Beisein von Link und Stadtkämmerer Murrack.

Die Infos sind offiziell noch unbestätigt.

Warum der Aufsichtsrat unter Sagurna versagt hat ist sicherlich eine Fragestellung. Eine andere ist, ob die angebliche Wortmeyer-Ankündigung, gewisse Dinge zu veröffentlichen, u.a. den desolaten Zustand der Gebag betreffend – inkl. der konkreten Gründe für die Schieflage, dahinter stecken könnte.

Sobald ich mehr weiß gibt es weitere Infos.

Ein paar Gründe dürften allerdings recht klar sein. Die grossen angeblichen Filetgrundstücke wie u.a. 6-Seen-Wedau lassen sich nicht vermarkten und wurden viel zu teuer gekauft.

Nachtrag vom 12.12. um 15 Uhr:

WAZ/NRZ und RP sowie andere Medien sind bisher noch ohne Lebenszeichen zum Thema. Es kann sein, dass Link, Murrack & Co das Ganze noch verhindern indem sie massig frisches Geld nachschiessen oder die Stadt als Bürgin einspringt.

Und dann würde nichts aus dem Big Bang. Ein Grund dieses Dilemma zu verhindern: Verwaltung und Politik stünden ziemlich belämmert da weil sie sich für ihre großartigen Ankündigungen und Versprechen in bezug auf die neuen Wohngebiete rechtfertigen müssten. Denn damit läuft es wohl nicht so wie geplant. Die Gebag und sie selbst wären dann aus den Schlagzeilen, denn auch das Küppersmühle-Desaster wirkt bis heute nach.

Wenn ein Big Bang folgt, dürfte die Gebag höchstwahrscheinlich in der DVV aufgehen, das wurde und wird angeblich schon diskutiert.

Gebag-AR-Chef Sagurna hätte im Falle eines Gebag-Aus wohl komplett versagt – was nicht wirklich verwunderlich wäre.

Ich hatte gestern gechrieben, dass die Infos allesamt offiziell noch unbestätigt sind. Das ist z.Z. immer noch so, aber es gibt seit meiner Veröffentlichung auch keine gegenteiligen Verlautbarungen, keine Dementis bzw. anderslautende Infos.

 

Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske (SPD) reagiert bisher nicht auf Anschreiben mit Fragen und einem konkreten Anliegen

Guten Abend Frau Lieske,

nachfolgende Fragen (s.u.) haben Sie bisher nicht beantwortet – trotz Erinnerung – und auch um mein Anliegen (s.u.) in bezug auf die Lärmbelästigungen durch Bahnarbeiten haben Sie sich anscheinend nicht gekümmert. Bei mir haben Sie sich diesbezüglich jedenfalls nicht gemeldet um nähere Einzelheiten zu erfahren.

Nun will ich dies zum Anlaß nehmen um erneut (mein letzter Anlauf wurde aus mir unerklärlichen Gründen abgelehnt) in einer BV-Sitzung dazu eine Stellungnahme von Ihnen zu erhalten. Und sei es nur dazu um zu erfahren warum Sie nicht antworten (wozu Sie gemäß Pressegesetz NRW verplichtet sind) und warum Sie sich in der betreffenden Angelegenheit (die auch andere Bewohner der betroffenen Strasse betrifft) nicht kümmern.

Demzufolge reiche ich dies als mein Anliegen an die BV ein. Bitte bestätigen Sie meine Einreichung und teilen Sie mir mit wann die nächste BV-Sitzung ist bei der mein Anliegen zur Sprache kommt.

Unten angefügt nochmals meine Fragen und mein Anliegen.

Gruß

Michael Schulze

[Zur Erklärung: Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich mit einem Anliegen was im zuständigen Bezirk verortet sein muß an die entsprechende Bezirksvertretung (BV) wenden und es in einer BV-Sitzung vorbringen bzw. beantworten lassen. In einem ersten Anlauf vor einigen Wochen war ich bereits ausgebremst worden. Aus dem Rathaus kam eine Absage, d.h. Lieske muss sich anscheinend grünes Licht bei Link holen. Mein Anliegen beträfe angeblich nicht den Bezirk, was für mich nicht nachvollziehbar ist. Nur bin ich gespannt wie es diesmal läuft. Bzgl. meines Anliegens habe ich zwischenzeitlich sogar eine Strafanzeige gestellt. Dabei geht es auch um konkrete Unterlassungen seitens der Verwaltung.] 

Hier meine Fragen und mein konkretes Anliegen:

1) Welche Projekte in Süd haben Sie in den letzten drei Jahren angestossen, begleitet, unterstützt, etc.? Bitte senden Sie mir einer Liste mit dem jeweiligen Resultat.

2) Wie wird Ihre Arbeit derzeit vergütet?

3) Haben Sie (Stand heute) neben der offiziellen Vergütung noch andere Zuwendungen auch nicht-monetärer Natur erhalten – z.B. Freikarten, Geschenke, Tankkarten, Spesenersatz etc. – wenn ja welche (Liste bitte)?

4) Sind Ihnen (Stand heute) durch Ihre Mitgliedschaft in der SPD und/oder durch die Tätigkeit als BM andere Vorteile gewährt geworden, z.B. bei Grundstückserwerb(en), Baugenehmigung(en) o.ä. auch in Bezug auf Verwandte ersten und zweiten Grades – wenn ja welche (bitte Liste)?

5) Sie sind direkte Stellvertertreterin des OB, dieser antwortet mir dauerhaft nicht auf meine Pressefragen. Wie stehen Sie dazu?

6) Werden Sie im nächsten Jahr erneut kandidieren bzw. sich aufstellen lassen, wenn ja wofür und mit welchen Zielen?

Zum Schluß habe ich noch ein Anliegen was nicht nur mich betrifft. Bitte kümmern sie sich beim OB und/oder der zuständigen Stelle im Rathaus darum, dass man auf meine Beschwerden hinsichtlich nächtlicher Bauarbeiten an der Bahnlinie entlang der Bissingheimer Strasse mal endlich reagiert. Es gelang mir bisher nur einmal vor Monaten dort eine Beschwerde so unterzubringen, dass sie etwas bewirkte. Die Stadt erteilt anscheinend fleissig Nachtarbeitsgenehmigungen an die Bahn bzw. die Tochter InfraGO, doch wir als Anrainer werden nie informiert. So steht es aber im Gesetz und ist an die Sondererlaubnisse gebunden. Bezugnehmend auf dieses Anliegen geben Sie mir bitte gesondert Bescheid was Sie konkret unternommen haben. Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze

Fahrradstrassen: Klingt gut, aber tun sich die SPD-Genossen dabei gerne gegenseitige Gefallen?

Fahrradstrassen sind prinzipiell eine gute Idee und eine gute Massnahme in puncto Klimaschutz, vor allem dann wenn wesentliche Strassen derart umgewidmet werden. Ob das im Einzelfall teuer sein muss sei mal dahingestellt.

Allerdings: Wenn die Stadt was anfasst, dann wird es meist teuer.

Vor rund einer Woche berichtete der ADFC Duisburg über eine derartige Massnahme in Baerl.

https://duisburg.adfc.de/pressemitteilung/fahrradstrasse-in-baerl-nicht-der-rede-wert

Und zwar recht kritisch. So sei auf der Geststraße eine zweite Fahrradstraße eingerichtet worden. Doch die Verlängerung der bisherigen Fahrradstraße sei für den Radverkehr in Duisburg nicht der Rede wert.

Heute bekam ich die Info, dass es sein kann, dass sich ein SPD-Mitglied dafür stark gemacht habe – aus eher persönlichen Gründen. So diene die Fahrradstrasse nun besonders seinem und dem Weg seiner Gattin auf der Fahrradtour zur eigenen Verwandtschaft.

https://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Duisburg/102010100000262378.php

Kann das sein? Ja. Ist das so? Das könnte der OB mit Sicherheit beantworten. Denn angeblich hat er sich dafür besonders stark gemacht.

Auf jeden Fall haben wir in Duisburg, gegenüber anderen Kommunen und Städten ein ziemliches Defizit an solchen Strassen sowie in Bezug auf ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Ziel sollte sein die Alltagsrouten vieler Menschen per Fahrrad zu berücksichtigen und zu ermöglichen und nicht auf die Belange Einzelner Rücksicht zu nehmen. Noch dazu mit Steuergeld.

 

Presseanfrage bei der Staatsanwaltschaft: Fragen zu „sexueller Belästigung“ auf Betriebsfeier

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage zu einem Antragsdelikt und zum besonderen öffentlichen Interesse.

Aufgrund zweier mir anonym zugegangener Brief sowie diverser nachfolgender Recherchen ist es in einem Unternehmen in Duisburg auf einer Betriebsfeier anscheinend zu einem sexuellen Übergriff auf eine Angestellte gekommen.

Dies würde ein Antragsdelikt gemäß §184i StGB bedeuten.

Anscheinend, so mein Kenntnisstand bis einschließlich heute, machte die Geschädigte bisher keinen Gebrauch von einer Strafanzeige.

Dies kann diverse Gründe haben, wie z.B. eine (innerbetriebliche) Einigung oder aber auch Einschüchterung.

Meine Fragen:

1. Ist es dennoch angezeigt die Angelegenheit strafrechtlich weiterzuverfolgen, da u.a. mehrfach angedeutet wurde, dass es sich womöglich nicht um einen Einzelfall gehandelt hat? Ich beziehe mich auf StGB §184i Abs. 3.

2. Wenn ja zu 1.), was ist dazu notwendig und zu veranlassen – z.B. meinerseits oder von Seiten Dritter die am Tattag zugegen waren? *

3. Welche Frist ab Tattag ist für eine Anzeige einzuhalten?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
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Michael Schulze

 

* Zusatzinfo für DUISTOP-LeserInnen: Als Zeugen für den Vorfall könnten auch Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens benannt werden.