OB Link mißachtet seit über drei Jahren nicht nur das Pressegesetz NRW sowie den Medienstaatsvertrag NRW(früher Rundfunkstaatsvertrag NRW), sondern auch die Gemeindeordnung (GO NRW).
So habe ich in den letzten Jahren zig Eingaben per GO §24 an den Rat eingereicht wovon nur ein Bruchteil je überhaupt eingangsbestätigt wurde, geschweige bis in den Rat gelangte.
Eine letzte und entscheidende Eingabe ist jedoch die vom 7. Mai diesen Jahres. Diese Eingabe lautet wie folgt:
Der Rat möge in seiner nächsten Sitzung beschliessen den OB anzuweisen, alle Mitarbeitenden in sämtlichen Dezernaten oder die ihm unterstellte Kommunikationsabteilung anzuweisen mir die Presseauskünfte gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag uneingeschränkt zukommen zu lassen.
Ferner soll er als Vertreter der Gesellschafterin Stadt dafür eintreten, dass die städtischen Beteiligungsunternehmen, auf die vorerwähnte Kriterien zutreffen, die Presseauskünfte ebenso uneingeschränkt abgeben.
Sollte der Rat sich für bzw. gegen den Antrag aussprechen, so bitte ich um eine entsprechende Stellungnahme mit Rechtsverweisen.
Morgen ist erneut eine Ratssitzung auf der zwar rund 100 TOP durchgehechelt werden, aber meine Eingabe wieder nicht auftaucht.
Aus diesem erwartungsgemäßen Grund hatte ich bereits vor sieben Wochen die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung in Düsseldorf angeschrieben und Beschwerde eingereicht.
Doch dort gibt es anscheinend auch nur wenig Lust OB Link entsprechend zu instruieren und zu sanktionieren, aber lesen Sie selbst. Der nachfolgende Mailwechsel spielte sich in den letzten Wochen ab, die aktuellste Mail von mir(von gestern) ist oben:
Guten Tag Herr K…,
auch auf die Gefahr hin Sie zu erneut nerven, ich möchte wiederholt nachfragen wie der Sachstand ist, inzwischen ist wiederum eine Woche vergangen.
Rund sieben Wochen seit meinem ersten Anschreiben an Sie und mehr als sechs Monate seit meiner Eingabe an den Rat der Stadt Duisburg bzw. an den OB.
Wie gesagt: Der OB hat einen umfangreichen Personal-Stab für Bürgerangelegenheiten, insofern ist diese Verzögerung(staktik) nicht zu akzeptieren.
Übermorgen findet die nächste Ratssitzung statt, wieder ohne meine Eingabe.
TOP: https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/si0056.asp?__ksinr=20075273
Nachträge zu TOP: https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1667403&type=do
Ich weiß nicht ob es in diesem Jahr noch Sitzungen geben wird, auch wegen Corona.
Und wer weiß ob im nächsten Jahr die ersten Sitzungen nicht wegen Corona wieder in kleinerem Maßstab stattfinden bei denen erst recht alle TOP „durchgehechelt“ werden, weshalb Eingaben wie meine erst gar nicht berücksichtigt werden.
Dann würde ich ein Jahr warten. Oder noch länger.
Bitte nennen Sie mir deshalb schon jetzt den Namen Ihres/Ihrer zuständigen Vorgesetzten in puncto Fach- bzw. Dienstaufsicht. Oder wende ich mich direkt an Herrn Schlapka bzw. Frau Radermacher?
Danke.
Gruss
M. Schulze
Am 08.11.2021 um 08:00 schrieb K…, C…:
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Zur weiteren Information darf ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Duisburg unmittelbar nach Eingang Ihrer Eingabe um Stellungnahme bis zum 20.10.2021 gebeten wurde. Am 26.10.2021 wurde sie an die ausstehende Stellungnahme erinnert. Die Stellungnahme wird nunmehr nochmals angemahnt.
Nach Abschluss der kommunalaufsichtlichen Prüfung erhalten Sie unaufgefordert Nachricht über das Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
C… K….
Kommunalaufsicht
Bezirksregierung Düsseldorf
Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de
Gesendet: Samstag, 6. November 2021 02:01
An: W…, J…
Cc: K…, C…
Betreff: Re: WG: Ihre Eingabe vom 06.10.2021
Guten Abend zurück,
ganz ehrlich, ich warte nun schon ziemlich lange.
Und Sie haben mir auch nicht auf meine Frage geantwortet, ob Sie der Stadt Duisburg eine Frist gesetzt haben.
So schwierig und kompliziert kann die Antwort aus Duisburg nämlich nicht sein.
Ich kann mich auch nicht des Eindrucks erwehren, dass Ihrerseits kein grosses Interesse besteht die Sache zu bearbeiten.
Leider sieht der §24 GO NRW keine Fristen vor. Ich kenne jedenfalls keine. Demzufolge könnte der Duisburger OB das Spielchen bis zum Sanktnimmerleinstag zelebrieren.
Gruß
M. Schulze
Am 05.11.2021 um 15:06 schrieb W…, J…:
Sehr geehrter Herr Schulze,
ich kann Ihnen keinen neuen Stand mitteilen. Nach Eingang der Stellungnahme werde ich unaufgefordert auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
J… W…
Bezirksregierung Düsseldorf
Kommunalaufsicht
Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de
Gesendet: Freitag, 5. November 2021 14:32
An: K…, C…
Betreff: Re: Ihre Eingabe vom 06.10.2021
Guten Tag Herr K…,
Frau A… ist im Urlaub. Deshalb wende ich mich an Sie.
Morgen ist es bereits einen Monat her, dass ich von ihr erstmals Bescheid erhalten habe. Die Stadt Duisburg dürfte also inzwischen genug Zeit gehabt haben zu antworten.
Meine Ratseingabe ist übermorgen schon sechs Monate alt.
Teilen Sie mir bitte den Stand der Dinge mit und ob Sie bzw. Frau Altuntepe eine Frist gesetzt haben. Danke.
Gruß
Michael Schulze
Am 06.10.2021 um 16:11 schrieb A…, E…:
Sehr geehrter Herr Schulze,
Ihre u. a. Eingabe habe ich erhalten.
Zur Prüfung des Sachverhaltes habe ich den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg in der Angelegenheit um Stellungnahme gebeten.
Sobald mir diese vorliegt, erfolgt die abschließende Prüfung, über deren Ergebnis ich Sie informieren werde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
E… A…
Bezirksregierung Düsseldorf
Kommunalaufsicht
Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de
Gesendet: Mittwoch, 6. Oktober 2021 13:29
An: Poststelle
Betreff: Beschwerde und Beantragung bzgl. einer Ratseingabe gemäß NRW GO §24
Guten Tag,
im Rahmen der Gemeindeordnung NRW §24 habe ich am 7. Mai 2021 davon Gebrauch gemacht und eine Eingabe an den OB der Stadt Duisburg Sören Link gesandt.
Dies ist in Duisburg der übliche Verfahrensweg.
Ich beschwere mich nunmehr bei Ihnen darüber, dass der OB mir den Eingang meiner Eingabe nicht bestätigt hat und dass die Eingabe bisher auf keine Tagesordnung weder des Rates noch eines Ausschusses gesetzt wurde. Ich werde trotz mehrfacher Nachfragen auch nicht über den Fortgang aufgeklärt/informiert.
Ich gehe davon aus, dass wie in der Vergangenheit die Angelegenheit vom OB ausgesessen und die Gemeindeordnung missachtet wird. Ich weiß von weiteren Fällen anderer Petenten.
…
Mein Eingabe:
Da mir, tätig als Chefredakteur des Online-Magazins DUISTOP (www.duistop.de), der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, sowie sämtliche Fachabteilungen und Dezernate, sowie sämtliche Beteiligungsunternehmen der Stadt mit einem Beteiligungsanteil über 50% (mehrheitlich) und tätig im Rahmen der Daseinsfür- bzw. -vorsorge, seit mind. zwei Jahren sämtliche Presseauskünfte vollkommen verweigern, beantrage ich eine Ratsentscheidung wie folgt:
Der Rat möge in seiner nächsten Sitzung beschliessen den OB anzuweisen, alle Mitarbeitenden in sämtlichen Dezernaten oder die ihm unterstellte Kommunikationsabteilung anzuweisen mir die Presseauskünfte gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag uneingeschränkt zukommen zu lassen.
Ferner soll er als Vertreter der Gesellschafterin Stadt dafür eintreten, dass die städtischen Beteiligungsunternehmen, auf die vorerwähnte Kriterien zutreffen, die Presseauskünfte ebenso uneingeschränkt abgeben.
Sollte der Rat sich für bzw. gegen den Antrag aussprechen, so bitte ich um eine entsprechende Stellungnahme mit Rechtsverweisen.
…
Ich beantrage deshalb, da sich der OB anscheinend nicht an bestimmte Gepflogenheiten und auch nicht an die Gemeindeordnung hält, dass Sie ihn dazu auffordern in der Sache tätig zu werden.
Mit freundlichem Gruß
Michael Schulze
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Schlußbemerkung in eigener Sache:
Schwachmaten die mich in letzter Zeit gewohnheitsmässig bei derartigen Artikeln anonym anschreiben um mir a) Geltungsdrang vorzuwerfen, b) Blödheit zu unterstellen und c) kein Glück wünschen, sollten ihren Gelüsten in den sog. sozialen Medien frönen. Mich interessiert Eure Meinung nicht. Ihr seid mir egal und Ihr verschwendet Eure Zeit. Sucht Euch ein anderes Opfer!