Guten Tag Herr Link,
ich habe folgenden Fragen zur Beteiligung Duisburgs an der GMVA (Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein) und zum dortigen Controlling und zur Rechnungsprüfung etc.
Laut einem aktuellen Beitrag von correctiv.org kann es auf Baustellen und bei Bauwerken der öffentlichen Hand / der Verwaltung / den Kommunen etc. zu bewussten Falschabrechnungen von Bau- und Instandhaltungsleistungen geben. Dies ist insoweit nichts Neues.
In dem konkreten Fall auf corractiv.org geht es u.a. um die Fa. MPE (Mitsubishi Power Europe) mit Sitz in Duisburg und ihre Arbeitsleistungen in Müllverbrennungsanlagen, die oft auch in öffentlicher Hand sind. Der Artikel stellt Vorwürfe von anderer Seite dar, diese sind aber nicht belegt.
Ich nehme das zum Anlaß mal nachzufragen: Ein besonderer Grund und die Pflicht notwendiger genauer Kontrollen ergibt sich aus dem Umstand, dass die Steuerzahlenden bei Missbrauchsfällen die tatsächlich Betroffenen sind.
Die Stadt Duisburg ist an der GMVA beteiligt, insofern möglicherweise direkt betroffen. Da mir nicht bekannt ist ob konkret die MPE für die GMVA tätig ist halte ich die Fragen allgemein:
1. Welche Kontrollinstanzen werden eingesetzt um mögliche Fehlabrechnungs-, Scheinabrechnungs- und sonstige -versuche der Manipulation zu Lasten der GMVA zu verhindern? Sowohl auf der Beschaffungsseite als auch bei der Endabrechnungskontrolle?
2. Gibt es das Vier-Augenprinzip, eine Personalrotation usw.?
3. Sind derartige Fälle bereits vorgekommen und wie wurde mit diesen weiter verfahren? Lieferantenausschluß, schwarze Listen etc.?
4. Sind Aufsichtsrat und auch Bilanz-/Wirtschaftsprüfer ausreichend über diese Manipulations-Möglichkeiten unterrichtet? Wenn ja wie?
5. Werden auch die Wirtschaftsprüfungsaufträge regelmässig ausgeschrieben?
6. Welche Kontrollmöglichkeiten hat die Stadt Duisburg zudem sonst noch – z.B. ausserordentliche und unangemeldete Buch- und Rechnungsprüfungen – und wurden diese bereits genutzt?
Gruß
DUISTOP
Michael Schulze
Schlußbemerkungen:
Das Problem ist natürlich grundsätzlicher Natur, es betrifft weder bestimmte Firmen aus Duisburg noch ausschließlich Müllverbrennungsanlagen und deren Bau, Wartung und Instandhaltung.
Selbst bei einem Weihnachtsmarkt können Durchstechereien möglich sein, die uns allen schaden. Wenn z.B. mit Steuergeld solche Events finanziert werden und eine mögliche und ausreichende Vermarktung und Refinanzierung unterbleibt nur weil bestimmte HändlerInnen vllt. keine Standmieten zahlen, dafür aber irgendwo ein nagelneuer LED-Großbildschirm zur privaten Abholung bereitsteht.
Auch Verträge über Stadionbauten können so verfasst werden, dass am Ende die Kommune, die ev. ein solches Stadion iLdZ übernimmt, sämtliche Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Oder wenn in Sozialeinrichtungen Elektrogrossgeräte jedes Jahr neuangeschaft werden, man aber nie erfährt wo denn die ein Jahr alten Gebrauchtgeräte abgeblieben sind oder merwürdigerweise das Wort „defekt“ ziemlich oft auftaucht. Aber niemand nachfragt wieso die Gewährleistung nicht in Anspruch genommen wird.
Ja oder wenn wie jüngst in Thüringen eine Corona-Party der Kassenärztlichen Vereinigung für knapp 200.000 EURO gefeiert wird.
Nun, der Betrag könnte in der Bilanz der KV gar nicht auftauchen, wenn man ihn denn unter den Marketing-Ausgaben „verstecken“ würde.
Da fällt mir doch dieser merkwürdige Beleg wieder ein, wo hab‘ ich ihn denn? Ach ja, hier ist er ja:
Meine Fresse, der passt doch gar nicht zu dem Thema und doch muß ich immer wieder mal drandenken, so wie jetzt gerade. Sachen gibt’s.
Naja, wenn ich mir den Duisburger Haushalt so angucke, dann gibt es darin ja auch viele Sammelkonten, ohne dass wir je im Einzelnen erfahren was sich tatsächlich dahinter verbirgt.
Sie merken, für Fragen meinerseits an das Duisburger Verwaltungspitzenpersonal ist ECHT reichlich Luft nach oben.
Und mir dämmert mal wieder warum ich u.U. keine Antworten bekomme.
Ach ja, apropos Fragen: Mich interessiert z.B. schon lange brennend die Frage ob bei Neubauprojekten die seitens der Stadt und ihrer Beteiligungsfirmen entwickelt werden, die daran direkt beteiligten Personen (und ihre Verwandschaft) dort Grundstücke und/oder Immobilien erwerben dürfen. Wahrscheinlich schon, nur vllt. gibt es ja Auflagen.
Die Frage stelle ich gleich mal dem OB. Ich weiß, er freut sich immer ECHT ganz dolle über Mails von mir.