Klima-Bürgerbegehren – trau, schau, wem?

Erinnern Sie sich noch an das Klimabegehren, dass angeblich BUND und FFF sowie einige andere vor wenigen Wochen angekündigt hatten und „auf die Strasse“ bringen wollten? Und dem SPD und CDU in der letzten Ratssitzung mit einem eigenen Klimavorstoss quasi in die Quere kamen?

Nun, in der Sache gibt es Neuigkeiten, aber nicht vom BUND und der dortigen Verantwortlichen Kerstin Ciesla, sondern von einem ebenso Beteiligten von Scientists For Future (S4F). Den hatte ich zuletzt angeschrieben, da mir nach kruden Vorwürfen Frau Ciesla nicht mehr anworten wollte.

Letzter angeblicher Stand laut BUND war: Die Stadt prüft die Kosten für das Bürgerbegehren und deshalb sei man seitens des BUND & Co. in Wartestellung.

Hier ein aktueller Mailwechsel aus dem hervorgeht, dass es inzwischen ganz ev. anderes um die Sache steht. Eigentlich so wie ich es erwartet hatte:

 

Guten Tag zurück, (Anmerkung: Mail von mir am 12.12. um 16:05)

danke für die schnelle Antwort. Das ist interessant, weil vor allem Frau Ciesla nicht bereit war mir diese Info(s) zu geben, trotz mehrfacher Anfrage. Sie hat irgendwie rumgedruckst und mir stattdessen irgendwelche abstrusen Vorwürfe gemacht. Dabei habe ich ihr sogar noch einen Vorschlag gemacht worauf zu achten sei.

Ich traue weder der Stadt noch den Parteien, hier SPD und CDU – und habe Frau Ciesla gegenüber bereits formuliert, dass die Absicht dahinter steckt sich die Fäden nicht aus der Hand nehmen zu lassen. Das Verhalten des Hinauszögerns durch den OB ist symptomatisch.

Kleiner Tipp im Vertrauen: Sie sollten die Rolle Ihrer Partner mal kritisch überdenken.

Gruß

M. Schulze

DUISTOP

 

Am 12.12.2021 um 15:55 schrieb Thomas Olszamowski:

Guten Tag,

So, kurz und knapp. Die Institution Klimaentscheid Duisburg bleibt weiterhin bestehen und wird weiterhin für ein Klimaneutrales Duisburg kämpfen. Jedoch wird das bisher angekündigte Bürgerbegehren so wahrscheinlich nicht stattfinden. Nachdem uns die Stadt unser Bürgerbegehren blockiert hat indem sie die Kostenschätzung hinausgezögert hat, ist sie jetzt doch selbst vorgestoßen. Der Antrag „Duisburg klimaneutral gestalten“ wurde eingebracht. Zuerst waren wir noch unzufrieden mit dem Antrag: https://klimaentscheid-duisburg.de/2021/11/15/unsere-pressemitteilung-vom-12-11-2021/

Jedoch hat Kerstin Ciesla und weitere nochmal darauf Einfluss nehmen können sodass wir letztendlich zufrieden waren mit Gesamtergebnis. Jedoch gibt es noch eine Chance, dass das irgendwie noch in letzter Sekunde gekippt werden könnte. In diesem Fall würden wir das Bürgerbegehren weiter verfolgen. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass das nicht nötig sein wird. Aber falls doch ziehen wir das Bürgerbegehren durch. Falls jedoch der „Duisburg klimaneutral gestallten“ in der Form durchkommt wie es jetzt vorliegt ziehen wir das Bürgerbegehren zurück.

Das war so grob die Geschichte, wie ich sie gesehen hab ohne große Politik Kenntnisse. Für detailliertere Informationen bitte Kerstin Ciesla (Kerstin.Ciesla@bund-duisburg.de) anschreiben.

Servus

Thomas Olszamowski

 

> Am 12.12.2021 04:20 schrieb Michael Schulze:

>> Guten Morgen Herr Olszamowski,
>>
>> ich möchte gerne wissen ob Ihr angekündigtes Klimabegehren bzw. das
>> von Scientists For Future zusammen mit dem FFF und dem BUND in
>> Duisburg starten wird.
>>
>> https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-buendnis-beantragt-buergerbegehren-fuer-klimaentscheid_aid-62910531
>>
>>
>> Danke für eine schnelle Antwort vorab.
>>
>> Herzlichen Dank für eine Antwort.
>>
>> Mit freundlichem Gruß
>>
>> DUISTOP
>> STADTMAGAZIN

Strassenausbaugebühren: Fördergeld für AnliegerInnen – doch Kommunen stellen kaum Anträge

Die Beiträge die AnliegerInnen für den Straßenausbau zahlen müssen, können durchaus mehrere tausend Euro betragen. Um GrundstückseigentümerInnen finanziell zu entlasten gibt es eine Förderung vom Land. Doch das Geld haben bisher nur wenige Kommunen genutzt bzw. beantragt.

Seit 2020 können NRW-Kommunen nämlich Fördergelder des Landes erhalten, um die Straßenbaubeiträge für die Anlieger um bis zu 50% senken zu können. Doch bis Ende August 2021 hatten nur wenige diese Gelder beantragt, so dass nur ca. 5% der bereitstehenden Fördergelder bewilligt wurden, weil auch nicht mehr angefordert wurde.

In Mülheim hat die dortige Ratsfraktion MBI (Mülheimer Bürger Initiativen) nachgefragt ob und wieviel solcher Zuschüsse die Stadt bisher beantragt hat – zur Entlastung ihrer BürgerInnen.

Die entsprechende Anfrage wurde im Planungsausschuss am 7. Dezember von der Tagesordnung gestimmt. Angeblich sei der Mobilitätsausschuss im Februar 2022 dafür zuständig. Da die Verwaltung bei jedem noch so popeligen Vorhaben ansonsten vorab bereits einschreitet, wenn ein anderes Gremium aus ihrer Sicht zuständig sei und mitunter sogar eigenmächtig und ohne Rücksprache Änderungen vornimmt, sofern Antrag oder Anfrage nicht von CDU, SPD oder Grünen kommt, fragt man sich, warum die Anfrage wegen den Fördermitteln zu Straßenbaubeiträgen anders gehandhabt wurde. Einzige Erklärung: Die Verwaltung will anscheinend mauern und Zeit schinden. Warum wohl?

Ob es zuviel Arbeit bedeutet, zur Entlastung der BürgerInnen Förderanträge zu stellen? Denn die „Problematik“ gibt es anscheinend nicht nur in Mülheim.

Übrigens: Nicht überall in Deutschland sind die Beiträge noch üblich: In Berlin, Hamburg und Bayern zum Beispiel wurden sie bereits abgeschafft. Diskussionen darüber gab es zuletzt aber auch in NRW.

Hier gilt aber nach wie vor: Kommunen sind dazu verpflichtet, die Beiträge für den Straßenausbau zu erheben. Deshalb die Einführung des Förderprogramms, wodurch die Hälfte der umlagefähigen Kosten übernommen werden kann. Heißt: Wer einen Beitrag von 10.000 Euro zahlen muss, kann 5.000 Euro davon zurückbekommen.

Von rund 65 Millionen Euro haben die Kommunen dem NRW-Kommunalministerium zufolge bis November 2021 nur knapp 8,8 Millionen Euro abgerufen.

Wie gesagt: Finanziell unterstützen soll die Förderung die AnliegerInnen, nicht die Kommunen. Letztere müssen allerdings die Anträge dafür stellen. Und das klappt bislang anscheinend nicht ganz reibungslos. Woran liegt’s?

Ein Grund:

U.a. muß, bevor überhaupt beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt werden dürfen, eine Anliegerversammlung durchgeführt werden. Das besagt das im Januar 2020 eingeführte Kommunalabgabengesetz NRW. Solche Versammlungen konnten aber seitdem nicht stattfinden, wegen der Pandemie.

Ein ganz anderer Grund: Es wurden seitdem nicht so viele zuzahlungspflichtige Strassenbau-Maßnahmen durchgeführt.

Ein dritter Grund: In nicht in allen Kommunen ist die Förderungsmöglichkeit bisher „angekommen“.

 

 

HändlerInnen verärgert über DuisburgKontor – Keine Auskunft an DUISTOP zum Weihnachtsmarkt

Mehrfach hatte ich in den letzten Wochen versucht Auskünfte über die Standgebühren sowie Betriebs- und Nebenkosten auf dem Weihnachtsmarkt zu erhalten.

U.a. hatte ich von dritter Seite Informationen erhalten, dass es durchaus enorme Abweichungen von „offiziellen“ Preisen sowie von Betriebs- und Nebenkostenberechnungen geben soll. Dazu gab es bisher keine Stellungnahme seitens DuisburgKontor als Veranstalter des Marktes.

Nun beschweren sich aktuell etliche HändlerInnen über den Rückgang der BesucherInnen anläßlich der Corona-Einschränkungen und dem gleichzeitig geringen bzw. nicht vorhandenen Entgegenkommen von DuisburgKontor bzgl. der Standkosten.

Tenor der Beschwerden: Der Spruch „Duisburg ist ECHT solidarisch.“ sei ein Witz.

Die Standkosten sind -was mir bereits bekannt war- derart gestaffelt, dass besonders die Getränke- und Imbißstände die höchsten Mietkosten aufweisen. Die können je nach Standort (z.B. vor dem Forum) – ein weiteres  Kostenkriterium – bis zu 20.000 EURO betragen, auch in Abhängigkeit von der Standgröße bzw. -fläche.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/weihnachtsmarkt-in-duisburg-aerger-um-hoehe-der-standgebuehren-id234049927.html

Laut WAZ hat DuisburgKontor den HändlerInnen sinngemäß erwidert, dass auch für den Veranstalter(also für DK selbst) der Markt u.U. ein Zuschussgeschäft sei, da etliche Stände gar nicht erst vermietet/geöffnet wurden.  So wäre es schwer auf eine finanzielle Auslastung zu kommen die ein Abschluss-Minus ausschliesst. Mit anderen Worten: Der Spielraum für ein Entgegenkommen ist gering.

Mein Tipp: Am einfachsten wäre es doch DuisburgKontor würde mal transparent offenlegen was genau verlangt bzw. abgerechnet wird. Angeblich sind es noch die selben Preise wie 2019. Aber auch damals hatte ich keine Auskünfte erhalten.

So wie es derzeit gehandhabt wird bleiben lediglich Spekulationen. Aber wahrscheinlich ist das für DuisburgKontor noch das geringere Übel.

Ein möglicher ablehnender Hinweis auf den Datenschutz (was mein Auskunftsverlangen angeht) erübrigt sich, denn anhand einer offiziellen und gültigen Preisliste könnten alle schnell selbst herausfinden wer was genau bezahlen muß und wieviel zusammenkommt. Ausser vllt. die endgenauen Betriebs- bzw. Nebenkosten (=Verbrauchskosten wie Strom und Wasser etc.).

Das Thema ist deshalb so interessant und sensibel weil wir alle am Ende die Umsatz-Ausfälle kompensieren müssen, durch einen entsprechend hohen Zuschuss der Stadt an DK.

Anders wäre das, wenn man den Weihnachtsmarkt paschal an jemanden vergibt, ev. noch einen Umsatzbonusanteil einbaut, und fertig. DK handhabt das ja bereits bei den Food-Events so, diese führt meines Wissens nach ein Fremd-Veranstalter durch – ob dabei Umsatzboni anfallen weiß ich nicht.

Dagegen spricht, dass sich ev. niemand findet der das Risiko eingeht. Dann würde der Weihnachtsmarkt u.U. ausfallen.

Bei transparent offengelegten Zahlen wüssten wir alle was Sache ist, so wissen es nur DK und die Stadt – und die können viel erzählen wenn der Tag lang ist.

 

 

Wirtschaftsbetriebe mit neuem Online-Service auf www.meine-wbd.de

Die WBD(Wirtschaftsbetriebe Duisburg) haben ein neues Online-Kundenportal namens  „meineWBD“  – www.meine-wbd.de.

Damit kann man angeblich ab sofort alles ganz bequem zu jeder Zeit und von jedem Ort aus erledigen. Also „alles“ was die WBD betreffen.

So haben z.B. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen die Möglichkeit ihre Grundstücke zu verwalten, elektronische Gebührenbescheide abrufen, eine optimierte Empfehlung zur Abfallentsorgung zu erhalten, neue Abfallbehälter zu bestellen und Kontaktdaten sowie Bankverbindungen zu ändern.

Eine Funktion die ohne Einloggen funktioniert ist der Abfallrechner: https://meine-wbd.de/de/calculator

Warum der Service nicht in die bestehende  Hauptseite (https://www.wb-duisburg.de/) integriert wurde, wozu man also eine neue Domain braucht, ist mir schleierhaft.

Zur Datenspeicherung findet man unter Datenschutz diesen Hinweis:

Diese Website sowie die Services (sofern nicht anders angegeben) befinden sich auf dem Server der Stadt Duisburg, der von der DU-IT Gesellschaft für Informationstechnologie Duisburg mbH, Bungertstraße 27 in 47053 Duisburg gewartet wird.

Die Stadt (OB Link) habe ich diesbezüglich gestern wie folgt angefragt:

Guten Morgen,

ich habe folgende Fragen zu kritischen IT-Infrastrukturen in Duisburg und möchte Sie bitten diese auch an die Verantwortlichen bzw. die Stellen in den entsprechend betroffenden Beteiligungsunternehmen zu senden.

Ich frage vor allem vor dem Hintergrund einiger Ankündigungen hinsichtlich der Weiterführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit SmartCityDuisburg (u.a. mit HUAWEI) sowie im Zusammenhang mit künftigen Online-Angeboten bzgl. der Umsetzungen gemäß OZG, das nächstes Jahr in Kraft tritt.

Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (kurz IT-Sicherheitsgesetz 2.0) wurde über die Neuregelung des § 9b BSI-Gesetz ein Prüfverfahren für den Einsatz kritischer Komponenten im Sinne von § 2 Abs. 13 BSI-Gesetz in Kritischen Infrastrukturen eingeführt.

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem BSI und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen (nach § 109 Abs. 6 S. 1 TKG) und für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept (nach § 109 Abs. 4 TKG) erstellt.

Meine Fragen:

Sind städtische IT-Infrastrukturen und/oder die von beauftragten Unternehmen und/oder die von städtischen Beteiligungsunternehmen gemäß des vorerwähnten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 betroffen bzw. unterliegen sie dem Gesetz?

Sind bereits Prüfverfahren durchgeführt worden, wenn ja von wem und mit welchen Ergebnissen?

Wie werden BürgerInnen bei der Nutzung der vorerwähnten IT-Infratstrukturen konkret geschützt bzw. wie schützen sie sich am besten selbst bei der Nutzung und gibt es dazu Handlungsanweisungen die über ein notwendiges übliches Maß an Vorsichtsmaßnahmen hinausgehen?

Gibt es ein öffentliches Register und/oder Meldesystem zum Speichern und/oder Melden von sicherheitsrelevanten Vorfällen?

Werden den BürgerInnen Komponnenten hardwareseitig und/oder softwareseitig zur Verfügung gestellt um Schwachstellen zu prüfen und/oder solche zu vermeiden?

Inwieweit wird das IT-Personal geschult und von wem und wird es regelmässig sicherheitstechnisch überwacht und überprüft?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Für alle die sich weitergehender für das wichtige Thema interessieren hier vier Links:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-und-cybersicherheit/kritische-infrastrukturen/pruefung-nach-para-9b-bsi-g.html

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/Sicherheitsanforderungen-node.html

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/KatalogSicherheitsanforderungen.pdf

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/ListekritischeFunktionen.pdf

 

 

Anfrage an den OB zu kritischen IT-Infrastrukturen in der Verwaltung und bei Beteiligungsunternehmen

Guten Morgen,

ich habe folgende Fragen zu kritischen IT-Infrastrukturen in Duisburg und möchte Sie bitten diese auch an die Verantwortlichen bzw. die Stellen in den entsprechend betroffenden Beteiligungsunternehmen zu senden.

Ich frage vor allem vor dem Hintergrund einiger Ankündigungen hinsichtlich der Weiterführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit SmartCityDuisburg (u.a. mit HUAWEI) sowie im Zusammenhang mit künftigen Online-Angeboten bzgl. der Umsetzungen gemäß OZG, das nächstes Jahr in Kraft tritt.

Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (kurz IT-Sicherheitsgesetz 2.0) wurde über die Neuregelung des § 9b BSI-Gesetz ein Prüfverfahren für den Einsatz kritischer Komponenten im Sinne von § 2 Abs. 13 BSI-Gesetz in Kritischen Infrastrukturen eingeführt.

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem BSI und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen (nach § 109 Abs. 6 S. 1 TKG) und für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept (nach § 109 Abs. 4 TKG) erstellt.

Meine Fragen:

Sind städtische IT-Infrastrukturen und/oder die von beauftragten Unternehmen und/oder die von städtischen Beteiligungsunternehmen gemäß des vorerwähnten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 betroffen bzw. unterliegen sie dem Gesetz?

Sind bereits Prüfverfahren durchgeführt worden, wenn ja von wem und mit welchen Ergebnissen?

Wie werden BürgerInnen bei der Nutzung der vorerwähnten IT-Infratstrukturen konkret geschützt bzw. wie schützen sie sich am besten selbst bei der Nutzung und gibt es dazu Handlungsanweisungen die über ein notwendiges übliches Maß an Vorsichtsmaßnahmen hinausgehen?

Gibt es ein öffentliches Register und/oder Meldesystem zum Speichern und/oder Melden von sicherheitsrelevanten Vorfällen?

Werden den BürgerInnen Komponnenten hardwareseitig und/oder softwareseitig zur Verfügung gestellt um Schwachstellen zu prüfen und/oder solche zu vermeiden?

Inwieweit wird das IT-Personal geschult und von wem und wird es regelmässig sicherheitstechnisch überwacht und überprüft?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Für alle die sich weitergehender für das wichtige Thema interessieren hier vier Links:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-und-cybersicherheit/kritische-infrastrukturen/pruefung-nach-para-9b-bsi-g.html

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/Sicherheitsanforderungen-node.html

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/KatalogSicherheitsanforderungen.pdf

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/ListekritischeFunktionen.pdf

 

 

 

Fragen an die neue Innenministerin Nancy Faeser zu Mahmut Özdemir

Erst die Anfrage, weiter unten die prompte Antwort.

Guten Abend,

Herr MdB Mahmut Özdemir hat vor der diesjährigen Bundestagswahl, also auch im Wahlkampf, öffentlich behauptet persönlich dafür gesorgt zu haben, dass ein dreistelliger Millionenbetrag an Fördergeldern während der beiden letzten Legislaturen, also seit 2013, nach Duisburg geflossen ist.

Bisher wollte weder er selbst noch konnten andere mir dazu eine Bestätigung (Belege/Beweise) liefern. Nicht die Haushaltausschussvorsitzenden, weder der Bundestag, weder die Bundesregierung, weder das Finanzministerium noch das Innenministerium unter Ihrem Vorgänger.

Herr Özdemir ist Teil und Mitglied ihrer Fraktion und er ist seit heute Staatssekretär in „Ihrem Haus“, können Sie mir mitteilen ob seine Behauptung der Wahrheit entspricht?

Können Sie mir mitteilen ob überhaupt ein einzelner Abgeordneter dazu in der Lage wäre auf die Verteilung von Haushaltsmitteln im Bund Einfluß zu nehmen, wenn ja, wie?

Können Sie Einfluss auf Herrn Özdemir nehmen seine Behauptung nachvollziehbar zu belegen/zu beweisen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

Und hier die prompte Antwort vom BMI*:

Sehr geehrter Herr Schulze,

für Ihre Fragen danke ich Ihnen. Als Pressesprecher des BMI muss ich Ihnen mitteilen, dass wir uns zu Personalfragen grundsätzlich nicht öffentlich äußern. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten von Bundestagsabgeordneten wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Steve Alter

*Anmerkung: Die waren schneller als ich dachte und antworteten als ich den Artikel (Anfrage – s.o.) gerade eingestellt hatte. An den Bundestag hatte ich mich bereits gewandt, der antwortete mit dem Hinweis darauf mich doch bitte ans BMI zu wenden.

 

Erneute Anfrage an Elisabeth Liss (SPD) – diesmal etwas grundlegender

Guten Abend Frau Liss,

da Sie mir auf meine zweite Anfrage (=Nachfrage) zu den Verrechnungen der IMD-Kosten mit der Stadt in puncto Gebäudenutzungen durch Bezirksvertretungen etc. partout nicht mehr antworten (gar nicht mehr reagieren), frage ich nunmehr etwas grundlegender:

Hat Sie nach Ihrer ersten Antwort und der Veröffentlichung auf DUISTOP jemand aus dem Rathaus/aus der Verwaltung kontaktiert und unter Druck gesetzt mir nicht mehr zu antworten?

Wenn ja, welches Druckmittel gibt es denn, dass Sie davon abhalten kann mir in Ihrer Funktion als Bezirksbürgermeisterin zu antworten?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

Klima-Begehren vom BUND und FFF – nichts mehr gehört, gelesen, gesehen???

Aus diesem Grunde habe ich erneut beim BUND angefragt wie es um den Start des Klima-Bürgerbegehrens steht. Letzter Stand war: Der OB bzw. die Stadt sollte eine Kosteneinschätzung abgeben. Und: SPD und CDU haben im Rat zuletzt eine eigene Klima-Initiative angeregt. Man lässt sich eben ungern die Zügel aus der Hand nehmen und mögliche Fördergelder durch die Lappen gehen.

Guten Morgen Frau Ciesla,

ich möchte nochmals nachfragen ob inzwischen ein Okay aus dem Rathaus erfolgt ist und wann Ihr Klima-Begehren startet/starten wird?

Herzlichen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

Noch eine Woche: Presseanfrage an die Stadt zum Projekt Am Alten Holzhafen – vormals The Curve

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage zum Projekt Am Alten Holzhafen, vormals The Curve.

Laut Internetseite, Ausschreibungsseite, unter https://duisburg-holzhafen.de/ soll am 14.12. das Verfahren enden, bzw. bis dann sollen alle Interessenten ein Angebot abgegeben haben.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Liegen bereits ausreichend Angebote von Interessenten vor?

2. Wenn ja zu 1.): Wie viele?

3. Bleibt es bei dem Termin(14.12.) oder wird die Frist verlängert?

4. Was passiert wenn sich, egal bei welcher Frist, niemand für das Projekt interessiert?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Eine Woche noch – Frist läuft ab – Ruhe vor dem Ansturm?

Um welches Thema mag es hier wohl gehen? Welche Frist läuft am 14.12. ab? Und wer wird mit dem grossen Andrang fertig der sich bis dahin womöglich aufgestaut hat?

Es geht mal nicht ums Impfen, sondern um den alten Holzhafen, dem Nachfolge-Projekt von The Curve. Bis zum 14.12. müssen nämlich all diejenigen ihre Gebote i.H.v. 1,55 Mio. EURO abgegeben haben die sich zutrauen dort noch was Anständiges zu errichten, natürlich unter Zuhilfenahme der 70 Gutachten die Meister Linne angeblich hat erstellen lassen.

https://duisburg-holzhafen.de/

Verdächtig ruhig war es in den letzten Wochen rund um das Thema, ähnlich wie beim Mercator-Quartier. Nur an der Steinschen Gasse soll sich was bewegen und ein Verwaltungsneubau entstehen – ich berichtete bereits.

Also, wer 1,55 Mio. auf de Täsch hät und nicht anderswie braucht, der versucht sein Glück im Innenhafen.

Es kann aber auch sein, dass Linne und Link am 15.12. stolz wie Oskare eine Kilometer lange Schlange mit Interessenten präsentieren. Die beiden nahmen in der Vergangenheit den Mund bei solchen Projekten immer ziemlich voll. In letzter Zeit jedoch sind sie merkwürdig still geworden. Das kann eigentlich nicht mit Corona in Zusammenhang stehen.