Einen Monat für Antworten von der Pressestelle der Staatskanzlei – Bestätigung zu 6-Seen-Wedau weiter offen

Nach einem Monat fast zeitlich punktgelandet ist die Pressestelle der NRW-Staatskanzlei mit ihren Antworten auf drei Anfragen von mir vom 7.11., die ich alle drei an den Presse-Verantwortlichen höchstselbst geschickt hatte.

Insgesamt vier Erinnerungschreiben waren danach zudem notwendig, plus drei Telefonate. Dabei ging es eigentlich um nichts großartiges, zumindest in zwei Fällen, diese haben aber auch die meiste Zeit „gebraucht“ um beantwortet zu werden.

Fangen wir mit den leichten Fällen an. In beiden Fällen ging es bewusst um simple Listen, die man eigentlich als Presseverantwortlicher in seiner Schublade bzw. in seinem PC/Laptop haben müsste und zwar immer „griffbereit“ – dachte ich.

In dem anderen dritten Fall, der aus zwei Teilen besteht, geht es um eine Bitte an den MP – erst Laschet, dann Wüst – sich doch bitte meines Wunsches als Pressevertreter anzunehmen. Es geht in dem einen Teil nachwievor immer noch um die von OB Link & Co verweigerten Presseauskünfte gegenüber mir/DUISTOP – inzwischen seit mehr als drei Jahren.

Zwischen-Anmerkung: Ich hatte den MP zusätzlich auch noch direkt angeschrieben und das bereits erstmals im Frühjahr mit zwei Wiederholungen im Herbst, inkl. einem Einschreiben/Rückschein. Mehr geht eigentlich nicht.

 

Und in dem anderen Teil immer noch um die ausstehende Bestätigung von Frau Scharrenbach, ihres Zeichens NRW-Bauministerin, zum Gelände 6-Seen-Wedau. Ich hätte gerne eine Bestätigung von ihr dazu, dass das Gelände gesundheitssicher ist und zwar in Bezug auf die Bodenbelastungen. Ich hatte das Ganze bereits hier mehrfach thematisiert und werde es auch immer wieder tun. Stadt und Gebag wollen sich bisher dazu auch nicht äussern.

Heute bekam ich dann nach etlichem Nachhakeln (wie oben beschrieben) nochmals eine Klarstellung, damit ich auch ja nie wieder wegen dem selben „Mist“ bei der Staatskanzlei auflaufe. Ich denke mal die sind ein wenig genervt.

Ich zitiere mal aus dem heutigen Brief, der eine Antwort ist auf meine Rückfragen zu einer ersten weniger umfangreichen Stellungnahme aus Düsseldorf vor rund zwei Wochen:

per E-Mail an: Herrn Michael Schulze

von: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich nehme Bezug auf Ihre o.g. E-Mails an Frau … und mich sowie Ihr Schreiben vom 30. Oktober an den Ministerpräsidenten, das hausintern an mich weitergeleitet wurde.
Soweit sich Ihre Eingaben darauf richten, dass die Stadt Duisburg Ihren
presserechtlichen Auskunftsansprüchen nicht nachkommt und Sie eine
Einflussnahme des Ministerpräsidenten erbitten, möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf mein Schreiben vom 16. November 2021
verweisen.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird sich also weiterhin nicht für mich/DUISTOP einsetzen.

 

Soweit Sie ein Einwirken des Ministerpräsidenten auf Frau Ministerin
Scharrenbach begehren, kann ich Ihnen mitteilen, dass Ministerinnen
und Minister weder Vorgesetzte noch Dienstvorgesetzte oder oberste
Dienstbehörden haben. Sie leiten vielmehr eine oberste Dienstbehörde
und unterliegen weder der Dienstaufsicht, noch können ihnen gegenüber Disziplinarmaßnahmen getroffen werden. Der Ministerpräsident ist
nicht Vorgesetzter der Ministerinnen und Minister. Das Verhältnis zwischen dem Ministerpräsidenten und den anderen Mitgliedern der Landesregierung lässt sich nicht mit den Vorschriften und Kategorien des
Beamtenrechts erfassen. Eine interne Dienstaufsicht über die Ministerinnen und Minister selbst kommt nicht in Betracht, da sie weder mit der
verfassungsrechtlichen Stellung noch mit ihrer Stellung als Leiterin oder
Leiter des Ministeriums zu vereinbaren wäre.
Die Amtsführung einer Ministerin beziehungsweise eines Ministers kann
nur parlamentarisch kontrolliert werden. Bürgerinnen und Bürger können
sich zum Beispiel im Wege einer Petition an den Landtag wenden.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird nicht auf Frau Scharrenbach wegen der Bestätigung zu 6-Seen-Wedau „einwirken“.

 

Fazit:

In puncto 6-Seen-Wedau und einer Bestätigung von Scharrenbach, Link und/oder Wortmeyer kann ich jetzt noch den Petitionsausschuss des Landtags einschalten. Der aber hat sich, ebenso wie die Kommunalaufsicht, bisher als eher stumpfes Schwert erwiesen.

So sagte mir eine Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht in der letzten Woche am Telefon, dass man sich ja mit den Kommunen und Verwaltungen eigentlich gut verstehen will. Ein allzu „aggressives“ Vorgehen würde es demnach nicht geben.

Nunja, dass sind ja herrliche Aussichten für alle Büger und Bürgerinnen die sich an die Kommunalaufsicht wenden, auch für den Fall, dass es sich tatsächlich mal um etwas handelt, das eben keine Samthandschuhe erfordert.

Ich habe jetzt dennoch ein einziges und letztes Eisen im Feuer, was bei der Kommunalaufsicht bereits glüht, um meine Auskunftsansprüche gemäß Pressegesetz und Medienstaatsvertrag ohne juristische Schritte durchzusetzen. Ein früherer Anlauf bei der Aufsicht ist bereits gescheitert bzw. wurde ausgesessen, abgeblockt und/oder nicht weiter bearbeitet.

Falls irgendjemand bis zu dieser Stelle gekommen ist und alles gelesen hat, dann bitte ich um eine Idee was bitteschön passieren muß, damit DUISTOP Antworten auf Presseanfragen erhält. Ein Ansinnen, dass nicht verwerflich ist und eigentlich Bestandteil eines grunddemokratischen Konsens sein sollte – inkl. der darauf zu gebenden Antworten innerhalb einer akzeptablen Zeitspanne.

Auszug aus dem Grundgesetz Art. 5 (Art. 5 GG):

Eine Zensur findet nicht statt.

Aus einer juristischen Kommentierung (Auszug) und davon gibt es eine Menge ähnlich lautende:

(…) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gewährleistet einen unmittelbar gegen staatliche Stellen gerichteten Informationsanspruch der Medien. Der in den Landespressegesetzen normierte Auskunftsanspruch konkretisiert den in Art. 5 GG enthaltenen Anspruch auf Informationsfreiheit und Informationsvielfalt. (…) Den Medien steht damit gegenüber staatlichen Stellen ein Rechtsanspruch auf Informationserteilung zu. Die konkrete Erfüllung dieses Informationsanspruchs ist außerdem Amtspflicht i. S. v. Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB.
Der Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen steht nach dem Wortlaut der meisten Landespressegesetze den Vertretern der Presse zu. Die Auskunftspflicht staatlicher Stellen ist das Korrelat des Rechts und der Verpflichtung der Medien zum Sammeln und Verbreiten von Nachrichten sowie zur Mitwirkung an der öffentlichen und privaten Meinungsbildung. (…) Eine Auskunftsverweigerung ausserhalb der von den Gesetzen normierten Begründungen stellt demnach eine Form der Zensur dar. (…)

Q.E.D.

 

 

 

Özdemirs Fördergeld-Angeberei: SPD-Bundesfraktion und Klingbeil „schweigen“, Bas antwortet

Die Sache mit der Fördergeldangeberei von Mahmut Özdemir könnte für den einen oder die andere langweilig sein, denn ich berichtete schon mehrfach, ich empfehle: In dem Fall einfach nicht weiterlesen.

Ich hatte bereits mehrere Stellen im Bund angeschrieben und keine Hinweise ermitteln können, dass Özdemirs Angeberei ev. gar keine war. Deshalb habe ich in der letzten Woche die SPD-Bundesfraktion, Bärbel Bas und Lars Klingbeil angeschrieben.

Meine Anfrage lautete wie folgt und bisher hat Frau Bas geantwortet (s. ganz unten).

Presseanfrage zu MdB Mahmut Özdemir aus Duisburg

Guten Morgen,

Herr MdB Mahmut Özdemir hat vor der diesjährigen Bundestagswahl, also auch im Wahlkampf, öffentlich behauptet persönlich dafür gesorgt zu haben, dass ein dreistelliger Millionenbetrag an Fördergeldern während der beiden letzten Legislaturen, also seit 2013, nach Duisburg geflossen ist.

Bisher wollte weder er selbst noch konnten andere mir dazu eine Bestätigung (Belege/Beweise) liefern. Nicht die Haushaltausschussvorsitzenden, weder der Bundestag, weder die Bundesregierung, weder das Finanzministerium noch das Innenministerium.

Herr Özdemir ist Teil und Mitglied der SPD-Fraktion, können Sie mir mitteilen ob seine Behauptung der Wahrheit entspricht?

Können Sie mir mitteilen ob überhaupt ein einzelner Abgeordneter dazu in der Lage wäre auf die Verteilung von Haushaltsmitteln im Bund Einfluß zu nehmen, wenn ja, wie?

Können Sie Einfluss auf Herrn Özdemir nehmen seine Behauptung mir gegenüber nachvollziehbar zu belegen/zu beweisen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

Hier die Antwort von Frau Bas:

Sehr geehrter Herr Schulze,

da Ihre Fragen meinen Kollegen Mahmut Özdemir betreffen, bitte ich Sie, sich mit Ihren Fragen an Herrn Özdemir selbst zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas, MdB

 

 

Fragen an die SPD-Fraktion im Bund zu Mahmut Özdemirs Fördergeld-Angeberei

Ich greife erneut dieses Thema auf um auch sicherzugehen, dass ich alle Mittel und Wege ausgeschöpf habe um Klarheit in den Vorgang zu bringen.

Um was geht es? Özdemir hatte vor der diesjährigen Bundestagswahl damit geprahlt, dass er einen dreistelligen Millionenbetrag an Fördergeldern für Duisburg eingeworben hätte – und zwar während der letzten acht Jahre seit 2013. In diesem Jahr(2013) zog er zum ersten Mal in den Bundestag ein.

Bisher wollte weder er selbst noch konnten andere mir dazu eine Bestätigung(Belege/Beweise) liefern. Nicht die Haushaltausschussvorsitzenden einmal von der Linken und einmal von der AfD, weder der Bundestag, weder die Bundesregierung, weder das Finanzministerium noch das Innenministerium.

Nun schreibe ich zu guter letzt die SPD-Fraktion im Bund, die Fraktion vor Ort in Duisburg (nochmals) sowie Frau Bas an. Letztere ist immerhin inzwischen auch Bundestagspräsidentin.

Meine Fragen lauten wie folgt und sind in allen drei Fällen annähernd wortgleich:

Guten Morgen,

Herr MdB Mahmut Özdemir hat vor der diesjährigen Bundestagswahl, also auch im Wahlkampf, öffentlich behauptet persönlich dafür gesorgt zu haben, dass ein dreistelliger Millionenbetrag an Fördergeldern während der beiden letzten Legislaturen, also seit 2013, nach Duisburg geflossen ist.

Bisher wollte weder er selbst noch konnten andere mir dazu eine Bestätigung (Belege/Beweise) liefern. Nicht die Haushaltausschussvorsitzenden, weder der Bundestag, weder die Bundesregierung, weder das Finanzministerium noch das Innenministerium.

Herr Özdemir ist Teil und Mitglied ihrer Fraktion (alternativ: ist hiesiger SPD-Vorsitzender), können Sie mir mitteilen ob seine Behauptung der Wahrheit entspricht?

Können Sie mir mitteilen ob überhaupt ein einzelner Abgeordneter dazu in der Lage wäre auf die Verteilung von Haushaltsmitteln im Bund Einfluß zu nehmen, wenn ja, wie?

Können Sie Einfluss auf Herrn Özdemir nehmen seine Behauptung mir gegenüber nachvollziehbar zu belegen/zu beweisen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

 

 

 

Erneuter Zwischenstand zu meinen Ermittlungen in Sachen Mahmut Özdemir

Nachwievor kann ich nicht feststellen bzw. ermitteln, trotz diversester Anfragen und Recherchen, ob Mahmut Özdemir tatsächlich, wie von ihm vor der Bundestagswahl angegeben, einen dreistelligen Millionenbetrag an Fördergeld für Duisburg eingeworben hat.

Insofern vermute ich weiterhin, dass der Mann, inzwischen in den Bundestag wiedergewählt und auch als hiesiger SPD-Chef inthroniert, in dieser Sache bewusst gelogen, geschwindelt, getäuscht hat.

Er selbst antwortet weiterhin, trotz mehrfacher Anfragen und Erinnerungen, nicht. Es wäre ja leicht für ihn mir das Gegenteil meiner Annahme zu beweisen.  Wie bereits in einem anderen Artikel angemerkt dürfte genau das für ihn aber zu einem Problem werden, denn dann hätte er Einfluss auf den jeweiligen Haushaltsausschuss in der 18. und 19. Legislaturperiode nehmen können.

 

 

Stadt, IMD und Bezirksbürgermeisterin von Rheinhausen (Liss) schweigen eisern

In der letzten Woche wurde der Doppelhaushalt 2022/2023 im Rat verabschiedet. Bereits davor hatte ich der Stadt, dem IMD und der Bezirksbürgermeisterin von Rheinhausen (Elisabeth Liss – SPD) einige Fragen dazu gestellt, doch sie schweigen eisern bis heute. Ausnahme: Frau Liss hatte mir im Vorfeld einmal kurz für eine Klarstellung geantwortet, seitdem jedoch nicht mehr.

Es geht um Gelder im Zusammenhang mit den Mieten und Betriebskosten von Verwaltungsgebäuden. Wenn ich einige Haushaltpositionen die dem OB-Referat zuzurechen sind richtig verstanden habe, dann werden im Haushalt Mietkosten und Betriebskosten des IMD veranschlagt für Gebäude die durch die Bezirksvertretungen genutzt werden.

Laut IMD-Selbstbeschreibung (Zitat-Auszug / Quelle: https://www.duisburg.de/microsites/imd/Rubrik_4/index.php) …

(Zitat) Das IMD stellt sich vor
Mit der Gründung des Immobilien-Management Duisburg im Jahr 2002 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Duisburg wurden alle immobilienspezifischen Dienstleistungen in einer Organisationseinheit zusammengefasst.
Ein breites Spektrum an verschiedenen Gebäuden muss hier verwaltet und baulich instand gehalten werden: von Schulen, Sporthallen, Theatern und Museen, Büchereien, Kinder- und Jugendeinrichtungen bis zu Feuerwachen und Verwaltungsgebäuden. Dazu zählen auch die haustechnischen Serviceleistungen. Die Planung und Durchführung von städtischen Neu- und Umbaumaßnahmen erfolgen durch das IMD.
Darüber hinaus ist das IMD für die Verwaltung und Vermietung der städtischen Objekte im Rahmen des Mieter-Vermieters Verhältnis zuständig.

 

… ist das IMD eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt. Bei dem Vorgang, der sich in allen sieben Bezirken mit zwar unterschiedlichen Kosten aber ansonsten identisch „abspielt“, schriebe die Stadt sich selbst Rechnungen – per IMD. Insofern müssten die Beträge als Einnahmen bei der Stadt (oder beim IMD) wieder auftauchen. Diese konnte/kann ich im Haushalt nicht finden. Deshalb habe ich nachgefragt:

Haben Sie eine Erklärung für diese Kosten/Verrechnungen und die Fundstellen für Soll und Haben im Haushalt?

Es stellt sich die Frage ob die Mieten und Betriebskosten die das IMD der Stadt in Rechnung stellt ev. nicht marktgerecht sein könnten. Sind sie marktgerecht?

Ist der Rat über diese Kosten/Verrechnungen informiert bzw. hat er  darüber abgestimmt?

Hier nochmals die konkreten Zahlen (fett => die betreffenden Zahlen):

Produkt 019601 Politische Gremien Rheinhausen

Sonstige ordentliche Aufwendungen
=> Betriebskostenzahlungen und Gebäudemieten an das IMD
49.951 € / 49.951 €

 

Produkt 019602 Bezirksmanagement Rheinhausen

Sonstige ordentliche Aufwendungen
=> Betriebskostenzahlungen und Gebäudemieten an das IMD
199.805 € / 199.820 €

 

 

Demokratie-unwürdig – Pressetechnisch ein Saustall*! Die Staatskanzlei NRW.

Tja, krass, krasser, am krassesten, aber anders kann ich das Verhalten in Düsseldorf nicht mehr beschreiben und bezeichnen. Es sei denn es steckt was anderes dahinter.

Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen und den einen oder die andere zu langweilen, es begann alles im Frühjahr diesen Jahres. Zu diesem Zeitpunkt habe ich, damals noch MP Laschet das erste Mal angeschrieben, dann erneut im Oktober, beide Mal per Mail, und danach per Briefpost (mittels Einschreiben/Rückschein) seinen Nachfolger Wüst.

Okay, ein MP hat viel um die Ohren aber andererseits aber auch einen ziemlich grossen Stab an Mitarbeitenden, so dass ich eine Entschuldigung nicht gelten liesse, wenn sie denn jetzt überhaupt noch käme.

Als mir der Kragen platzte weil überhaupt nicht reagiert wurde, wandte ich mich per Presseanfrage an den Hauptpressesprecher, angeblich ein Profi, schön wär’s, ein Ex-Journalist.

Auch von ihm null Reaktion. Erst als ich dazu überging mal anzurufen und nachzustochern tat sich was. Ich erhielt plötzlich eine Antwort auf meine  zweite Mailaussendung an den MP.

Die war jedoch überhaupt nicht zufriedenstellend, ich berichtete bereits , und ich hakte deshalb nach. Inzwischen sind genau drei Wochen vergangen und ich habe trotz eindeutiger Hinweise darauf, dass ich eine Presseanfrage gestellt habe und explizit für ganz Doofe auch noch auf das Pressegesetz NRW sowie auf den Medienstaatsvertrag NRW hinwies, immer noch keine befriedigenden Antworten.

Ich rekapituliere nochmals um was es inhaltlich geht, vielleicht ergeben sich daraus Anhaltspunkte für die eigentlich gesetzeswidrige Verhaltensweise auch der Leute ganz oben an der Spitze im Land.

Erstens: Ich habe den MP gebeten sich für DUISTOP einzusetzen weil mir seit Jahren keine Auskünfte seitens des Duisburger OB erteilt werden. Und weil sowohl Kommunalaufsicht als auch Regierungsvize sowie Petitionsausschuss des Landtags dazu nicht in der Lage oder nicht willens waren sich einzusetzen bzw. auf Link einzuwirken.

Zweitens: Ich habe den MP gebeten dafür zu sorgen, dass „seine“ Kabinettskollegin, Parteikollegin und Bauministerin Scharrenbach mir und uns allen bestätigt, dass das Neubaugelände 6-Seen-Wedau gesundheitssicher ist (= keine Gefährdung duch Bodenbelastungen). OB Link und Gebag wollen das nicht bestätigen, Scharrenbach auch nicht.

Drittens: Ich habe eine Liste an E-Mailadressen erbeten um mich an Abgeordnete des Landtags wenden zu können.

Viertens: Ich habe eine Liste von Pressekontakten der einzelnen auskunftspflichtigen Ressorts und Landesorganisationen gebeten.

DUISTOPs blitzgescheite Stamm-Leserschaft merkt sofort warum eventuell der Wille mir Auskunft zu erteilen nicht besonders ausgeprägt ist.

Den anderen erkläre ich es:

Trotz Pressegesetz NRW und trotz Medienstaatsvertrag NRW in denen das Auskunftsrecht der Presse (dazu zähle ich DUISTOP) gegenüber Verwaltungsinstitutionen des Landes und der Kommunen eindeutig geregelt ist, will selbst der MP sowie sein Presseabteilungschef mir keine Auskunft geben. Und er will anscheidend auch verhindern bzw. erschweren, dass ich das Thema mit/bei anderen weiter vertiefe.

Natürlich kann auch komplettes Unvermögen dahinter stecken.

Fazit:

Eigentlich wäre die Sache ein hervorragendes Fressen für die Oppositions-SPD, zumal im nächsten Jahr Landtagswahlen sind. Doch auch die SPD hält sich ja zurück bei dem Thema Presseauskunft, dass anscheinend alle nervös macht. So hat sie (ebenso wie die Grünen) auf Bundesebene ein Presse-Auskunftsrecht  gegenüber Bundesbehörden (ja richtig, das gibt es noch nicht???!!!) gerade in den Koalitionsvertrag geschrieben.

Und da wären noch die vielen Beteuerungen von SPDlern (u.a. Sarah Philipp), ich berichtete bereits, die sich ständig an junge Leute ranwanzen die dann unbedingt den Lokaljournalismus beleben sollen – teils per Förderprogrammen. Und Journalismus sowie die Presse seien ja so wichtig für die Demokratie.

Ich frage mich nur, was passiert, wenn die jungen Leute und die die ein  bisschen älter sind, so wie ich, unbequeme Fragen stellen. Frau Philipp ist ja noch nichtmal in der Lage oder willens zu beschreiben was sie denn den lieben langen Tag für Duisburg tut, nennt ihre Website aber www.philipp-fuer-duisburg.de. Nur findet man darauf nicht Konkretes. Dasselbe gilt für etliche andere Polit-Aussage-Verweigernde.

Last but not least darf man sich auch über die Rolle der sonstigen Presse wundern.

Und für alle zum Schluß deshalb eine Frage:

Wie verfahren die in Düsseldorf und in den Rathäusern eigentlich bei den anderen Pressemedien oder stellen diese ev. gar keine Anfragen oder nur solche die man seitens der Staatskanzlei und als OB gerne schnell und umfänglich beantwortet?

Ach ja und das noch: Kann man eigentlich bei einem Zeitungsabo wegen journalistischer Mängel die Abo-Gebühr mindern?

Und hat ein Verlagsmitbesitzer(Funke-Gruppe) wie Minister Holthoff-Pförtner* im NRW-Kabinett eigentlich einen bestimmten Einfluss auf das alles oder zumindest auf gewisse Dinge? 

 

*Saustall: umgangssprachlich für sehr schmutzige, unaufgeräumte Räumlichkeit
*Der Mann war tatsächlich zuerst von Laschet als Medienminister vorgesehen.

 

 

6-Seen-Wedau: Läuft da was nicht rund mit den Investoren? Und Gesundheitssicherheit immer noch nicht bestätigt!

Aktuell schmeisst sich erneut die RP in die Bresche um nette PR für 6-Seen-Wedau zu machen:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-auf-6-seen-wedau-entsteht-das-neue-quartier-am-wasserturm_aid-64252137

Mitte des Jahres war es auch die RP (Anmerkung: Riesiger Andrang – 200 Investoren stehen Schlange.):

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-riesige-investoren-interesse-an-6-seen-wedau_aid-59079019

Drei Monate vorher die Gebag selbst:

https://www.gebag.de/metamenu/presse/detail/gebag-startet-vermarktung-fuer-6-seen-wedau-139

So auch auf der Spezial-Seite zum Baugebiet:

https://www.6-seen-wedau.de/service/news/news-detail/gebag-startet-vermarktung-fuer-6-seen-wedau/

Zwischendurch wurde mal das Nahversorgungszentrum angekündigt und dann auch der neue UNI-Campus. Und die superduper Reise zur ExpoReal.

Doch seit der ExpoReal kam keine richtige Jubelmeldung aus dem Rathaus wie sonst üblich, dasselbe gilt für das Mercatorviertel, für die Dünen usw. Und das Brachgelände an der Steinschen Gasse soll nun ev. für einen Verwaltungsneubau der Stadt vorgesehen sein. Irgendwie scheint es nicht zu funzen.

Dafür will sich Link heute nachmittag im Rat zum Immo-Kauf-König krönen lassen und darf, wenn’s klappt, künftig bis zu zwei Millionen EURO ungefragt und ohne Ratsentscheidung verausgaben, wenn ihm ein Grundstück zusagt. Oder wenn andere Gründe seine Entscheidung signifikant erleichtern.

An dieser Stelle erinnere ich mich gerade an Papa Corleone mit dem sinngemäßen Satz: Wir machen ihm ein Angebot, dass er nicht ablehnen kann.

Und in Sachen Alter Holzhafen, berühmt geworden als The Curve, hat Links Kollege Linne wohl auch nicht das grosse Los gezogen, hat aber so geklungen als würde jemand die 1,5 Mio. EURO dafür in die Hand nehmen und die Risiken gleich mitkaufen, also unterspülter sandiger Untergrund und ev. ein paar alte Bömbchen.

Übrigens: Ich habe bisher immer noch keine Bestätigung, dass das 6-Seen-Wedau-Gelände „gesundheitssicher“ ist, d.h. frei von Bodenbelastungen, ein Problem etlicher Konversionsflächen der Bahn. Zuerst hatte ich das bei der Stadt und der Gebag angefragt, da die mir nicht antworten wollten, bei Frau Scharrenbach, der NRW-Bauministerin. Der teilte ich mit, dass Stadt und Gebag nicht antworten, weshalb sie mich prompt an diese zurückverwies. Sie legte sich aber für das Neubaugelände bereits PR-mässig ins Zeug und dürfte also leichtes Spiel haben Stadt und Gebag um eine Stellungnahme zu bitten, die sie mir danach zumailt. Schon im Eigeninteresse. Pustekuchen. Dann habe ich seit Frühjahr dreimal versucht (zuletzt per Einschreiben-Rückschein) den MP, erst Laschet nun Wüst, dazu zu bewegen Frau Scharrenbach mal endlich aufzufordern mir die Bestätigung über die Gesundheitssicherheit zukommen zu lassen.

Vor rund einer Woche gab es endlich eine Reaktion aus der Staatskanzlei, ein Schreiben, dass mein zweites Schreiben (von drei gesamt) angekommen sei. Doch man verwies mich in puncto Scharrenbach ebenso an die Stadt und die Gebag, obwohl ich ebenfalls bereits darauf verwiesen hatte, dass dieses Info-PingPong auch von Frau Scharrenbach betrieben wurde und der MP als ihr Vorgesetzter nun endlich seines machtvollen Amtes walten soll. Jetzt warte ich auf Rückantwort – bereits seit einer Woche.

Zum Schluß noch das:

Was mich an der aktuellen RP-Berichterstattung mal wieder wundert ist, dass man den Artikel bzw. den Inhalt nirgend sonst findet, auch nicht auf Gebag- oder 6-Seen-Wedau-Seiten. Gibt es da etwa ein geheimes Exklusiv-Abkommen was die Informationsfreigabe angeht?

 

 

 

OB Link: Totale Mißachtung auch der Gemeindeordnung – Kommunalaufsicht läßt sich Zeit?!

OB Link mißachtet seit über drei Jahren nicht nur das Pressegesetz NRW sowie den Medienstaatsvertrag NRW(früher Rundfunkstaatsvertrag NRW), sondern auch die Gemeindeordnung (GO NRW).

So habe ich in den letzten Jahren zig Eingaben per GO §24 an den Rat eingereicht wovon nur ein Bruchteil je überhaupt eingangsbestätigt wurde, geschweige bis in den Rat gelangte.

Eine letzte und entscheidende Eingabe ist jedoch die vom 7. Mai diesen Jahres.  Diese Eingabe lautet wie folgt:

Der Rat möge in seiner nächsten Sitzung beschliessen den OB anzuweisen, alle Mitarbeitenden in sämtlichen Dezernaten oder die ihm unterstellte Kommunikationsabteilung anzuweisen mir die Presseauskünfte gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag uneingeschränkt zukommen zu lassen.

Ferner soll er als Vertreter der Gesellschafterin Stadt dafür eintreten, dass die städtischen Beteiligungsunternehmen, auf die vorerwähnte Kriterien zutreffen, die Presseauskünfte ebenso uneingeschränkt abgeben.

Sollte der Rat sich für bzw. gegen den Antrag aussprechen, so bitte ich um eine entsprechende Stellungnahme mit Rechtsverweisen.

Morgen ist erneut eine Ratssitzung auf der zwar rund 100 TOP durchgehechelt werden, aber meine Eingabe wieder nicht auftaucht.

Aus diesem erwartungsgemäßen Grund hatte ich bereits vor sieben Wochen die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung in Düsseldorf angeschrieben und Beschwerde eingereicht.

Doch dort gibt es anscheinend auch nur wenig Lust OB Link entsprechend zu instruieren und zu sanktionieren, aber lesen Sie selbst. Der nachfolgende Mailwechsel spielte sich in den letzten Wochen ab, die aktuellste Mail von mir(von gestern) ist oben:

 

Guten Tag Herr K…,

auch auf die Gefahr hin Sie zu erneut nerven, ich möchte wiederholt nachfragen wie der Sachstand ist, inzwischen ist wiederum eine Woche vergangen.

Rund sieben Wochen seit meinem ersten Anschreiben an Sie und mehr als sechs Monate seit meiner Eingabe an den Rat der Stadt Duisburg bzw. an den OB.

Wie gesagt: Der OB hat einen umfangreichen Personal-Stab für Bürgerangelegenheiten, insofern ist diese Verzögerung(staktik) nicht zu akzeptieren.

Übermorgen findet die nächste Ratssitzung statt, wieder ohne meine Eingabe.

TOP: https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/si0056.asp?__ksinr=20075273

Nachträge zu TOP: https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1667403&type=do

Ich weiß nicht ob es in diesem Jahr noch Sitzungen geben wird, auch wegen Corona.

Und wer weiß ob im nächsten Jahr die ersten Sitzungen nicht wegen Corona wieder in kleinerem Maßstab stattfinden bei denen erst recht alle TOP „durchgehechelt“ werden, weshalb Eingaben wie meine erst gar nicht berücksichtigt werden.

Dann würde ich ein Jahr warten. Oder noch länger.

Bitte nennen Sie mir deshalb schon jetzt den Namen Ihres/Ihrer zuständigen Vorgesetzten in puncto Fach- bzw. Dienstaufsicht. Oder wende ich mich direkt an Herrn Schlapka bzw. Frau Radermacher?

Danke.

Gruss

M. Schulze

 

Am 08.11.2021 um 08:00 schrieb K…, C…:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Zur weiteren Information darf ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Duisburg unmittelbar nach Eingang Ihrer Eingabe um Stellungnahme bis zum 20.10.2021 gebeten wurde. Am 26.10.2021 wurde sie an die ausstehende Stellungnahme erinnert. Die Stellungnahme wird nunmehr nochmals angemahnt.

Nach Abschluss der kommunalaufsichtlichen Prüfung erhalten Sie unaufgefordert Nachricht über das Ergebnis.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

C… K….

Kommunalaufsicht

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de
Gesendet: Samstag, 6. November 2021 02:01
An: W…, J…
Cc: K…, C…
Betreff: Re: WG: Ihre Eingabe vom 06.10.2021

Guten Abend zurück,

ganz ehrlich, ich warte nun schon ziemlich lange.

Und Sie haben mir auch nicht auf meine Frage geantwortet, ob Sie der Stadt Duisburg eine Frist gesetzt haben.

So schwierig und kompliziert kann die Antwort aus Duisburg nämlich nicht sein.

Ich kann mich auch nicht des Eindrucks erwehren, dass Ihrerseits kein grosses Interesse besteht die Sache zu bearbeiten.

Leider sieht der §24 GO NRW keine Fristen vor. Ich kenne jedenfalls keine. Demzufolge könnte der Duisburger OB das Spielchen bis zum Sanktnimmerleinstag zelebrieren.

Gruß

M. Schulze

 

Am 05.11.2021 um 15:06 schrieb W…, J…:

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich kann Ihnen keinen neuen Stand mitteilen. Nach Eingang der Stellungnahme werde ich unaufgefordert auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

J… W…

Bezirksregierung Düsseldorf

Kommunalaufsicht

 

Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de
Gesendet: Freitag, 5. November 2021 14:32
An: K…, C…
Betreff: Re: Ihre Eingabe vom 06.10.2021

Guten Tag Herr K…,

Frau A… ist im Urlaub. Deshalb wende ich mich an Sie.

Morgen ist es bereits einen Monat her, dass ich von ihr erstmals Bescheid erhalten habe. Die Stadt Duisburg dürfte also inzwischen genug Zeit gehabt haben zu antworten.

Meine Ratseingabe ist übermorgen schon sechs Monate alt.

Teilen Sie mir bitte den Stand der Dinge mit und ob Sie bzw. Frau Altuntepe eine Frist gesetzt haben. Danke.

Gruß

Michael Schulze

 

Am 06.10.2021 um 16:11 schrieb A…, E…:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Ihre u. a. Eingabe habe ich erhalten.

Zur Prüfung des Sachverhaltes habe ich den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg in der Angelegenheit um Stellungnahme gebeten.

Sobald mir diese vorliegt, erfolgt die abschließende Prüfung, über deren Ergebnis ich Sie informieren werde.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

E… A…

Bezirksregierung Düsseldorf

Kommunalaufsicht

 

Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de
Gesendet: Mittwoch, 6. Oktober 2021 13:29
An: Poststelle
Betreff: Beschwerde und Beantragung bzgl. einer Ratseingabe gemäß NRW GO §24

Guten Tag,

im Rahmen der Gemeindeordnung NRW §24 habe ich am 7. Mai 2021 davon Gebrauch gemacht und eine Eingabe an den OB der Stadt Duisburg Sören Link gesandt.

Dies ist in Duisburg der übliche Verfahrensweg.

Ich beschwere mich nunmehr bei Ihnen darüber, dass der OB mir den Eingang meiner Eingabe nicht bestätigt hat und dass die Eingabe bisher auf keine Tagesordnung weder des Rates noch eines Ausschusses gesetzt wurde. Ich werde trotz mehrfacher Nachfragen auch nicht über den Fortgang aufgeklärt/informiert.

Ich gehe davon aus, dass wie in der Vergangenheit die Angelegenheit vom OB ausgesessen und die Gemeindeordnung missachtet wird. Ich weiß von weiteren Fällen anderer Petenten.

Mein Eingabe:

Da mir, tätig als Chefredakteur des Online-Magazins DUISTOP (www.duistop.de), der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, sowie sämtliche Fachabteilungen und Dezernate, sowie sämtliche Beteiligungsunternehmen der Stadt mit einem Beteiligungsanteil über 50% (mehrheitlich) und tätig im Rahmen der Daseinsfür- bzw. -vorsorge, seit mind. zwei Jahren sämtliche Presseauskünfte vollkommen verweigern, beantrage ich eine Ratsentscheidung wie folgt:

Der Rat möge in seiner nächsten Sitzung beschliessen den OB anzuweisen, alle Mitarbeitenden in sämtlichen Dezernaten oder die ihm unterstellte Kommunikationsabteilung anzuweisen mir die Presseauskünfte gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag uneingeschränkt zukommen zu lassen.

Ferner soll er als Vertreter der Gesellschafterin Stadt dafür eintreten, dass die städtischen Beteiligungsunternehmen, auf die vorerwähnte Kriterien zutreffen, die Presseauskünfte ebenso uneingeschränkt abgeben.

Sollte der Rat sich für bzw. gegen den Antrag aussprechen, so bitte ich um eine entsprechende Stellungnahme mit Rechtsverweisen.

Ich beantrage deshalb, da sich der OB anscheinend nicht an bestimmte Gepflogenheiten und auch nicht an die Gemeindeordnung hält, dass Sie ihn dazu auffordern in der Sache tätig zu werden.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

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Schlußbemerkung in eigener Sache:

Schwachmaten die mich in letzter Zeit gewohnheitsmässig bei derartigen Artikeln anonym anschreiben um mir a) Geltungsdrang vorzuwerfen, b) Blödheit zu unterstellen und c) kein Glück wünschen, sollten ihren Gelüsten in den sog. sozialen Medien frönen. Mich interessiert Eure Meinung nicht. Ihr seid mir egal und Ihr verschwendet Eure Zeit. Sucht Euch ein anderes Opfer!

Märkte in Duisburg: Geht alles mit rechten Dingen zu?

Vor kurzem hatte ich mal wieder bei DuisburgKontor -anläßlich des Weihnachtsmarktes-  angefragt, wie es um die Vorzugs-Platzierungen gewisser Stände (z.B. Bernies Alm vor dem FORUM) sowie um die Konditionen für die HändlerInnen etc. steht.

Diese Fragen stelle ich regelmässig, habe bisher aber nie eine Antwort erhalten. So sind für mich die Konditionen (Preise und NK) für die Stände, z.B. auf dem Weihnachtsmarkt, vollkommen intransparent, weil mir nicht bekannt. Man will die Preisliste -die tatsächliche Preisliste- nicht rausrücken und auch keine Angaben zu den Markt-Umsätzen von DuisburgKontor machen. Fragen wie „Ist es ein Zuschussgeschäft oder nicht?“  bleiben somit unbeantwortet.

Auch hier ist wie in vielen Fällen die Nicht-Beantwortung ein Teil der Antwort.

Da sich der DUISTOP-LeserInnenKreis ständig vergrössert, habe ich diesmal einige Hinweise bekommen die aus erster und zweiter Hand sein dürften, und/aber unter Vorbehalt zu verstehen sind.

Angeblich sollen:

Stände gar nicht berechnet werden

Stände vergünstigt abgerechnet werden

NK (Strom, Wasser, Entsorgung) nicht berechnet werden, oder nur pauschaliert berechnet werden

Alt-HändlerInnen bevorzugt werden = HändlerInnen die sich neu bewerben nicht berücksichtigt werden – vor allem auch hinsichtlich der Standplatzauswahl

Mitarbeitende von Stadt und DuisburgKontor nicht (immer) bezahlen müssen wenn sie und ihre Begleitung etwas verzehren.

Fazit:

Eigentlich nichts Neues und erwartbar.

Warum HändlerInnen mir keine Preisliste geben? Es gibt angeblich keine und wenn, dann will es keiner gewesen sein der sie mir gegeben hat.

Ich würde sagen, ein hervorrangendes Umfeld in dem sich alles entwickeln kann, nur keine Transparenz.

Ach ja, falls jemand wissen will warum das so wichtig ist und was das überhaupt soll?

Nun die Antwort ist ganz einfach: Ich habe vollstes Verständnis für Entgegenkommen zumal angesichts der Pandemie, aber dann bitte auch nachvollziehbar. Und Geld, dass wir hier nicht einnehmen, trotz Kosten, muß ja ausgeglichen werden. Das machen dann die SteuerzahlerInnen. Nun gibt es den Einwand, dass so ein Markt doch Werbung für Duisburg sei. Auch akzeptiert, aber auch dann bitte mit Augenmaß und Transparenz.

 

 

Caritas antwortet – Diakonie nicht – GF-Vergütungen werden weiter verschwiegen

Sowohl der Caritas- als auch der Diakonie-Dachverband haben bereits 2019 einen gemeinsamen Transparenz-Standard entwickelt, der eigentlich inzwischen bei den jeweiligen örtlichen „Ablegern“ (bei der Caritas rund 6.200 bundesweit) angekommen sein dürfte.  So war es am vergangenen Wochenende mal wieder soweit, dass ich bei beiden Verbänden nachgefragt habe, jeweils mit dem Hinweis, dass die örtliche Caritas und auch Diakonie mir jeweils keine Angaben zu den Standards machen (wollen). Das Thema hatte ich bereits zweimal in der Vergangenheit mit jeweils dem selben Ergebnis.

Dabei geht es um recht simple Fragen nach Personalstruktur, Wirtschaftsdaten, Zuwendungen von aussen (Land, LVR, Stadt) und auch nach den Vergütungen der Geschäftsführungen, wobei genau diese in den Verbandsstandards nicht enthalten sind – mich aber interessieren und für mich auch dazu gehören.

Auch in den Bilanzen werden diese Angaben nicht gemacht, Stichproben von mir bei anderen Ablegern wie z.B. Wuppertal ergaben jeweils „eisernes Verschweigen“.

Dabei hatten die Dachverbände doch extra eine Unternehmensberatung darauf angesetzt die üblichen Vergütungen in der Wirtschaft usw. zu ermitteln, was dann als Richtschnur für die örtlichen Ableger gelten kann.

Insofern, da sich die Angaben aus der Untersuchung im Rahmen halten, eigentlich kein Grund, dass man uns und mir diese Geschäftsführungsvergütungen plus aller Extras verschweigt.

Vor allem wenn man weiß, dass diese Sozialkonzerne auch vor Ort Umsätze in Millionenhöhe machen und auf ein Heer von Ehrenamtlichen angewiesen sind.

Ganz ehrlich: Ich vermute, dass die Vergütungen exorbitant sind, jenseits von Gut und Böse liegen und damit auch weit jenseits der angeblich ermittelten Durchschnittsvergütungen liegen.

M.a.W.: Je nach Umsatz und MA-Zahl nicht zwischen 60.000 und 240.000 EURO p.a. sondern zwischen 200.000 und 400.000 EURO p.a., was Erinnerungen an den Fall Rogg/wfbm wachrufen dürfte.

Insofern verwundert auch nicht der nachfolgende Mailwechsel zwischen mir und der Cariats Duisburg aus dieser Woche. Die ebenfalls angefragte Diakonie zog es vor lieber gar nicht zu reagieren, weder der Dachverband noch der hiesige Duisburger Ableger haben geantwortet.

Der Mailwechsel ist so angeordnet, dass die letzte Mail sich oben befindet, diese ist von mir:

Guten Tag zurück,

nun ja, ich hatte keine andere Antwort erwartet, aber die GF-Vergütungen werden Sie doch zur Hand haben, das ist nur eine sehr kleine Liste?! Diese können Sie mir ja vorab bereits i.L.d.W. zusenden.

Auf alles andere muß ich dann warten. Wobei mir schleierhaft ist, wieso solche Daten (die angeblich noch fehlen = Finanz- und Wirtschaftslage sowie Personalstruktur) nicht verfügbar sein sollten.

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

Am 24.11.2021 um 14:11 schrieb Braunöhler, Larissa:
Sehr geehrter Herr Schulze,

Sie haben durch Ihre Anfrage verdeutlicht, dass auf unserer Homepage noch nicht ausreichend zum Thema Transparenzstandards zu finden ist. Basisdaten, Organisationsstruktur und Leistungsspektrum sind ersichtlich, Finanz- und Wirtschaftslage sowie Personalstruktur noch nicht. Wir werden uns im nächsten Jahr auf den Weg machen, die vom DCV empfohlenen Transparenzstandards zu veröffentlichen. Diesen Prozess wollen wir sorgsam umsetzen und werden uns dabei an den genannten Best Practice Beispielen orientieren.
Die von Ihnen angefragten Zahlen können wir Ihnen deshalb aktuell nicht liefern.

Herzliche Grüße

Larissa Braunöhler
Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation

Caritasverband Duisburg e.V.

 

Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de
Gesendet: Dienstag, 23. November 2021 12:52
An: Braunöhler, Larissa
Betreff: Re: Presseanfrage zu Transparenzstandards der Caritas Duisburg plus Anforderung von Infos

Hallo zurück,

ich bin gespannt.

M. Schulze

 

Am 23.11.2021 um 09:08 schrieb Braunöhler, Larissa:
Sehr geehrter Herr Schulze,

ich habe heute leider keine Möglichkeit, den Vorstand zu erreichen und entsprechende Informationen einzuholen. Ich versuche ihn morgen zu erwischen und melde mich bei Ihnen, sobald ich mehr weiß.

Herzliche Grüße

Larissa Braunöhler
Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation

Caritasverband Duisburg e.V.

 

Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de
Datum: 22.11.21 17:50 (GMT+01:00)
An: „Braunöhler, Larissa“
Betreff: Presseanfrage zu Transparenzstandards der Caritas Duisburg plus Anforderung von Infos

Guten Abend Frau Braunöhler,

Herr Bangert von der Caritas Freiburg hat mich an Sie verwiesen. Meine Anfrage an Ihn, seine Antwort an mich dürften Ihnen bekannt sein.
Er schrieb mir, dass die Transparenzstandards (von der Caritas-Zentrale / Dachverband) nicht verpflichtend sind, was mir aus vorherigen Anfragen bekannt war. Auch, dass explizit die GF-Vergütungen nicht inkludiert sind.

Doch ich sehe angesichts von transparenten Unternehmen in der sonstigen Wirtschaft, vor allem auch bei solchen die kommunaler Natur sind oder von öffentlicher Hand mitfinanziert werden, keinerlei Grund, dass örtliche „Töchter“ (hier Caritas Duisburg) sich in ihren Bilanzen mit „Verschweigen“ zurückhalten. Immerhin geht es teils um erhebliche Umsatzvolumina.

Insofern stelle ich meine Anfrage an Sie bzw. die Caritas Duisburg und hätte gerne folgende Angaben:

jährliche Vergütungen und sonstige Leistungen für die Geschäftsführung (die letzten vier Jahre 2017-2020 plus 2021)

Liste der Zuwendungen von Organsationen und Institutionen (vor allem von Stadt Duisburg und Land NRW sowie LVR und vgl.)
(die letzten vier Jahre 2017-2020 plus 2021)

Liste über die Anzahl der Beschäftigten, Honorarkräfte, Leihpersonal, Ehrenamtlichen
(die letzten vier Jahre 2017-2020 plus 2021)

Einfache Listen reichen vollkommen.

Falls Sie keine Angaben machen wollen, so bitte ich um entsprechende Begründungen dafür.

Meine Interesse geht vor allem auch auf den von mir ins Rollen gebrachten Fall der Frau Rogg bei der örtlichen wfbm gGmbh zurück. Sie hatte zuletzt als GF u.a. ca. 380.000 Euro p.a. erhalten. Es laufen noch zwei juristische Verfahren dazu.

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze