Vorbemerkung:
96 von 102 Ratsmitgliedern erhielten den folgenden Brief auch per Mail. Bei sechs Personen konnte die Mailadresse nicht ermittelt werden (4x AfD, 2x Tierschutz).
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg
c/o Michael Schulze
Duisburg, 22.11.2020
Sehr geehrtes Ratsmitglied,
mein Name ist Michael Schulze, ich bin Duisburger Bürger und u.a.
Chefredakteur des Stadtmagazins DUISTOP (www.duistop.de), das seit Anfang 2018 erscheint.
Ich wende mich hiermit an alle Ratsmitglieder des Duisburger Rates und
verwende der Einfachheit halber in der Anrede nur den Begriff
„Ratsmitglied“. Dieses Schreiben erfolgt an alle Ratsleute gleichzeitig
mit identischem Inhalt.
Sie alle sind bei der letzten Kommunalwahl in einem demokratischen
Prozess gewählt worden, um die BürgerInnen von Duisburg zu vertreten und
haben das auch offiziell beeidet.
Insofern gehe ich davon aus, dass Sie mit den demokratischen
Gepflogenheiten vertraut sind und insbesondere auch mit den Rechten und Pflichten, die mit dem Amt als Ratsmitglied verbunden sind.
Ich schreibe Sie an, um von Ihnen a) Ihre Meinung und b) Ihre Vorgehensweise in einer Angelegenheit zu erfahren die ich im weiteren Verlauf schildern werde.
Konkret geht es um ein Problem im Zusammenhang mit dem Pressegesetz NRW sowie mit dem Rundfunkstaatsvertrag. Letzterer gilt vor allem für TV, Radio und Online-Medien.
In beiden Fällen wird prinzipiell der Presse oder einem Vertreter/einer
Vertreterin der Presse das Auskunftsrecht gegenüber Behörden und Ämtern
eingeräumt. In Duisburg bedeutet dies im Klartext, dass die
Stadtverwaltung Duisburg bzw. die Pressestelle mir bzw. der
DUISTOP-Redaktion zeitnah Antworten auf Presseanfragen erteilen muß, so
wie anderen Pressemedien/-organen auch. Und das unabhängig davon, ob die
Aufmachung und/oder die Inhalte der Stadtverwaltung gefallen oder nicht.
Auf https://www.journalismuslab.de/karte/ -einem Portal der
Landesanstalt für Medien in NRW- ist DUISTOP eingetragen. Dies gilt als eine Bestätigung dafür, dass es sich bei DUISTOP um ein Pressemedium/-organ
handelt, das diesen Auskunftsanspruch hat.
Da die Pressestelle der Stadt Duisburg bereits 2019 Auskünfte verweigert
hatte, reichte ich im Frühjahr 2020 bei OB Sören Link eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeitenden der Pressestelle ein.
Diese wurde von ihm nicht bearbeitet, weshalb ich mich an die
Kommunalaufsicht in Düsseldorf wandte.
Von dort wurde eine Stellungnahme der Stadt Duisburg eingeholt und
abschließend die Sache sang- und klanglos für erledigt erklärt.
Angeblich hätte mir -laut Stellungnahme- die Pressestelle der Stadt auf
meine Presseanfragen geantwortet. Die Stellungnahme selbst erhielt ich
vorerst jedoch nicht.
Daraufhin wandte ich mich an den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin in
der Kommunalaufsicht und beschwerte mich erneut, diesmal über die Sachbearbeiterin selbst und ihre Art der Bearbeitung. Auch das wurde abgewiesen, ich erhielt jedoch plötzlich und unerwartet die vorerwähnte Stellungnahme der Stadt Duisburg, die man mir bis dato eigentlich nicht aushändigen wollte.
Darin befanden sich etliche falsche Darstellungen in der eigentlichen
Sache, aber auch vier unwahre Behauptungen über meine Person. So soll ich
gedroht und beleidigt haben, versucht haben zu erpressen und genötigt
haben. Alles unbewiesene und falsche Behauptungen, die zudem für die
eigentliche Beschwerde bei der Kommunalaufsicht vollkommen unerheblich
sind.
Diese können aber ausschlaggebend, weil offensichtlich diskreditierend,
für die Abweisung meiner Beschwerde gewesen sein.
Ich stellte daraufhin Strafanzeige bei der Polizei wegen übler Nachrede
und Verleumdung. Nach auffallend kurzer Zeitspanne wurden die
Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft eingestellt.
Dagegen habe ich bereits Widerspruch eingelegt. Ein Zivilverfahren
behalte ich mir noch vor.
Allein in 2020 habe ich über 30 Presseanfragen an die Stadt Duisburg und
städtische Beteiligungsunternehmen gestellt, die allesamt bisher nicht
beantwortet wurden.
Auch städtische Beteiligungsunternehmen sind auskunftspflichtig, wenn
sie sich mehrheitlich im Besitz der Stadt/Kommune befinden und der
Daseinsfür- und vorsorge dienen. Es gibt dazu ein BGH-Urteil von 2017.
Abschließend meine/unsere Fragen an Sie als Ratsmitglied:
1. Was halten Sie von der Angelegenheit? Handeln die Verwaltung, der OB
und die Pressestelle (Leitung Frau Anja Kopja) richtig, wenn sie
Presseauskünfte dauerhaft und gegen das Gesetz verweigern?
2. Was tun Sie für mich/uns in der Angelegenheit? Setzen Sie
sich für DUISTOP und damit für die „freie“ Presse ein, z.B. auch gegenüber dem OB?
Rückfragen werden gerne beantwortet.
Senden Sie mir/uns Ihre Antworten gerne per Mail, bitte in den nächsten
Tagen. Ihre Antworten werden ungekürzt auf www.duistop.de veröffentlicht.
Wenn Sie die Fragen nicht beantworten wollen, so schreiben Sie bitte
warum nicht. Auch das wird ungekürzt auf www.duistop.de veröffentlicht.
Ebenso wird dieses Anschreiben auf DUISTOP veröffentlicht.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich anscheinend als „unbequeme“ Person seitens der Stadt ignoriert werde, sämtlichen Ämtern ein Maulkorb verpasst wurde
und mir und der Redaktion gesetzlich verankerte Rechte vorenthalten werden.
Kritische Stellungnahmen und Anfragen sind wohl nicht erwünscht, egal von wem sie kommen. Es wird jedoch immer wieder betont wie wichtig gerade auch die lokale Presse ist, wie wichtig die Medienvielfalt ist und wie wichtig es ist wenn sich viele -auch junge Leute- für Medien und Presse interessieren.
Das geschilderte Vorgehen der Stadt Duisburg steht aber nicht im Einklang mit der Pressefreiheit, den Pressegesetzen und schon gar nicht im Einklang mit der Demokratie.
Dieses Vorgehen ist höchst bedenklich.
Ich will die Gelegenheit auch nutzen um klarzustellen, dass wir in der Redaktion unter Pressearbeit nicht die unbearbeitete und unkommentierte Übernahme von News aus dem Rathaus verstehen, sowie man sie inzwischen viel zu häufig in den etablierten Medien findet.
Natürlich steht mir/uns der Klageweg offen, nur nutzen die Urteile wenig, weil sie u.U. viel zu lange Zeit „brauchen“. Eine aktuelle Frage bedarf keiner Antwort in einem Jahr oder mehr.
Sie als VertreterInnen haben es in der Hand an der Situation etwas zu ändern, denn der Rat und seine Mitglieder sind diejenigen die der Verwaltung vorgeben was zu tun ist.
Machen Sie Gebrauch von Ihren Möglichkeiten!
DUISTOP ist übrigens unabhängig, sowohl politisch als auch finanziell.
Danke vorab.
Mit freundlichem Gruß
www.duistop.de
Michael Schulze
PS: Sie können dieses Schreiben gerne an jede Person Ihrer Wahl weiterreichen.