Gegen zwei leitende Mitarbeitende der Stadt Duisburg habe ich am heutigen Morgen Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gestellt.
Seit Monaten versuche ich Presseauskünfte von der Stadt sowie von städtischen Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen zu erhalten. Allein 2020 sind bisher über 30 unbeantwortete Presseanfragen an die Stadt aufgelaufen.
Diese wurden sämtlichst an den OB und/oder die Abteilung Kommunikation gesandt.
Bereits im März diesen Jahres wandte ich mich deshalb mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, darüber dass ich bzw. DUISTOP gemäß §4 Pressegesetz NRW und auch gemäß § 55 Abs. 3 i.V.m. § 9a Rundfunkstaatsvertrag keine Presseauskünfte erhalte, an die Kommunalaufsicht in Düsseldorf. Vor allem erhalte ich diese nicht von der Stadt, aber letztlich auch nicht von Beteiligungsunternehmen, wenn die Stadt die Mehrheit der Gesellschafteranteile besitzt oder zumindest 50% dieser Anteile.
Selbst das journalismuslab, von der Landesregierung NRW gefördert, hat DUISTOP ohne jede Beanstandung als lokales Presse-Medium in seine Liste aufgenommen.
Die Kommunalaufsicht holte daraufhin eine Stellungnahme bei der Stadt ein und lehnte, ohne mir die Antwort der Stadt vorzulegen und ohne auf einen weiteren Vorschlag von mir einzugehen, meine Beschwerde ab.
Die Beschwerde wurde von mir an den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin gesandt, doch auch dieser lehnte ab. Als ich dann ankündigte mich beim Innenminister zu beschweren bekam ich plötzlich den Brief der Stadt zugemailt.
Aus dem nachfolgenden Text geht der Sachverhalt der Strafanzeige hervor. Nicht erwähnt ist darin u.a. der kuriose Vorwurf der Duisburger Kommunikationsabteilungs-Mitarbeiterin, dass ich keinen Presseausweis hätte und kein Journalist sei.
Nun, ein Presseausweis ist auch gesetzlich nicht zwingend erforderlich, zumal diese Mitarbeiterin und OB Link mich kennen.
Hier nun der Sachverhalt:
Am 19.3.2020 wandte ich mich als Verantwortlicher des Stadtmagazins DUISTOP (www.duistop.de) an die Kommunalaufsicht in Düsseldorf. Ich trug die Beschwerde vor, dass man mir als Chefredakteur des Stadtmagazins seit Monaten seitens der Stadtverwaltung Duisburg jedwede Presse-Auskunft verweigert. Ich bezog mich u.a. auf das geltende Pressegesetz NRW §4.
Daraufhin meldete sich per Mail Frau XXX als Sachbearbeiterin der Kommunalaufsicht hinsichtlich der weiteren Bearbeitung meiner Beschwerde und teilte mir mit, dass sie die Stadt Duisburg diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten hat.
Einige Wochen später erhielt ich von ihr Bescheid, dass die Stadt Duisburg Stellung genommen hätte und sie(XXX) meiner Beschwerde nicht weiter nachgehen würde.
Daraufhin verlangte ich die Stellungnahme der Stadt Duisburg zur Einsicht, was abgelehnt wurde. Ferner schlug ich vor, da die Stadt Duisburg laut Stellungnahme angeblich meine Presse-Anfragen beantwortet hätte, ihr(XXX) meine Fragen zuzusenden damit im Gegenzug ihr die Stadt Duisburg ihre jeweiligen Antworten zusenden könnte.
Dies wurde auch abgelehnt.
Im weiteren Verlauf beschwerte ich beim Vorgesetzten von Frau XXX, Herrn YYY, (Funktionsbezeichnung von YYY) in Düsseldorf.
Er prüfte anscheinend den Vorgang, schloß sich aber der Meinung von Frau XXX an und erklärte wie sie die Sache als erledigt.
Trotz der vormaligen Ablehnung mir den Brief der Stadt Duisburg vom 16.4.2020 zuzusenden, erhielt ich diesen von Frau XXX plötzlich doch und zwar am 3.9.2020 per Mail als Anlage.
In dem Brief erhebt die Stadt Duisburg i.d.R. vertreten durch den OB Sören Link und unterzeichnet mit i.A. ZZZ schwere Vorwürfe gegen mich, die ich als Verleumdung und üble Nachrede betrachte.
So werde ich darin folgender Straftaten bezichtigt:
Erpressungsversuche
Nötigung
Beleidigungen
Drohungen
Sofort nach Erhalt des Briefes schrieb ich Herrn Link und Frau ZZZ an und bat um eine Stellungnahme sowie um Belege für die Behauptungen. Ich setze ihnen jeweils eine Frist bis gestern Abend (9.9.2020) um 18 Uhr. Antworten erhielt ich bis dato nicht, so dass ich mich zu dieser Strafanzeige veranlasst fühle.
Fazit:
Was ich nicht verstehe ist erstens, wie kann eine Stadtverwaltung nur so dermaßen plump versuchen jemanden zu diskreditieren, zweitens, wie kann eine Kommunalaufsicht nur so plump damit umgehen und drittens, selbst wenn ich ein vielfach verurteilter Schwerverbrecher wäre, so hätte ich doch einen Auskunftsanspruch gemäß Pressegesetz NRW und Rundfunkstaatsvertrag.