Vor etwas mehr als einem Monat hatte ich mich an dieser Stelle mit zwei Baugenehmigungen in einem Landschaftsschutzgebiet in Serm beschäftigt.
Zum einen für eine Wagenhalle des örtlichen Karnevalsvereins, die zwischenzeitlich auch schon gebaut wurde und zum anderen für ein Wohnhaus eines privaten Bauherrn – diese Genehmigung erfolgte erst zum Ende des letzten Jahres.
In bezug auf beide Baugenehmigen hatte ich versucht Antworten auf einige Fragen zu erhalten, vor allem weil sich auch die Untere Naturschutzbehörde dagegen ausgesprochen hatte.
So erreichte ich am Telefon u.a. das Bezirksvertretungsmitglied der BV Süd Thomas Susen von der CDU (ich berichtete bereits) und Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske (SPD) antwortete mir per Mail. Über diese Mail habe ich bisher noch nicht berichtet.
Die Stadt antwortete nicht auf meine Presseanfrage, aber … Oh Wunder … fast genau nach 30 Tagen (der üblichen IFG-Frist) auf meine gleichlautende IFG-Anfrage. Sie muss ja auch befürchten, dass ich mich für den Fall dass sie nicht antwortet an die Beschwerdestelle beim LDI in Düseldorf wende. Obwohl solche Kinkerlitzchen den OB bisher auch nie interessierten. Es bleibt also spannend wie es in puncto Auskünfte seitens der Stadt demnächst weitergeht. Vielleicht ist es ja der Beginn einer wunderbaren Freundschaft.!?
Zurück zur Sache.
Hier zuerst meine IFG-Anfrage an die Stadt vom 19. Februar:
Guten Morgen,
gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW habe ich folgende Fragen:
Können Sie mir nähere Infos und Einzelheiten zu den zwei genehmigten Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet in Serm geben, was in beiden Fällen vom Vorsitzenden der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Dr. Meßer kritisiert wird? Beides wohl am Breitenkamp, wahrscheinlich Nr. 31 und 33.
Es handelt sich um eine Wagenhalle des ortsansässigen Karnevalvereins (genehmigt 2021, bereits gebaut 2022) sowie um das Wohnhaus plus Garage und Carport eines Privatmanns (genehmigt 2023), angeblich Ratsherr in Duisburg.
Vor allem möchte ich wissen wie es dem Verein und dem Privatmann möglich war derartige Baugemehmigungen im Landschaftsschutzgebiet zu erhalten, warum dies möglich gemacht wurde und mit wem bei der Stadt bzw. Stadtverwaltung dazu die notwendigen Kontakte bestanden und Gespräche erfolgten?
Zudem möchte ich wissen wer die endgültigen Genhemigungsentscheidungen getroffen hat und warum damit weder Rat noch BV Süd befasst waren bzw. darüber entschieden haben?
Handelt es sich tatsächlich im 2. Fall um einen Ratsherr, möchte ich ferner wissen, ob eine Vorteilsnahme im Amt bzw. die eines Mandatsträgers 100%ig ausgeschlossen ist.
Bitte halten Sie die übliche Frist von 30 Tagen um zu antworten ein.
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg
Und hier die Antwort der Stadt vom 18. März:
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes NRW bezüglich der genehmigten Bauvorhaben in Serm. Ihre Fragen zielen auf die Genehmigung einer Wagenhalle des ortsansässigen Karnevalvereins (genehmigt 2021, erbaut 2022) und eines Wohnhauses eines Privatmanns (genehmigt 2023) ab.
Die Genehmigung der Bauvorhaben basiert auf den Bestimmungen des § 74 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), wonach eine Baugenehmigung zu erteilen ist, sofern dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Das betroffene Gebiet ist gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Für Gebiete, die nach § 34 BauGB definiert sind, findet die Eingriffsregelung nach § 18 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) keine Anwendung, was die Notwendigkeit der Erteilung der Baugenehmigungen unterstreicht.
Die Untere Bauaufsicht ist die für Bauanträge zuständige Stelle. Diese Stelle trägt die Verantwortung für die Prüfung und Entscheidung über Bauanträge im Einklang mit den rechtlichen Voraussetzungen. Die betroffene Bezirksvertretung erhält mit Eingang bzw. Erfassung eines Bauantrages einen Onlinezugang zu den Antragsunterlagen um ggf. die Plansicherungsinstrumente des BauGB im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde nach §§14 und 15 i.V.m. §30 BauGB zu initiieren. Es liegt in der Verantwortung der Bezirksvertretung, diese Prüfung durchzuführen, was in den von Ihnen genannten Fällen seitens der zuständigen Bezirksvertretung nicht ausgeübt wurde.
Was die Beteiligung von Personen und die von Ihnen angesprochene mögliche Vorteilsnahme betrifft, so ist zu sagen, dass aus Datenschutzgründen keine spezifischen Auskünfte zu einzelnen Personen gegeben werden können. Jedoch ist es wichtig zu erwähnen, dass im Prozess der Bauantragstellung und -genehmigung viele beteiligte Stellen und Instanzen involviert sind. Durch das angewandte Mehraugenprinzip wird die Integrität des Verfahrens gewährleistet und eine mögliche Vorteilnahme effektiv ausgeschlossen.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen einen umfassenden Überblick über die Vorgehensweise und rechtlichen Grundlagen der genehmigten Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet Serm geben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
YYY
Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Dezernat für Wirtschaft, Integration, Sicherheit und Ordnung
Der wichtigste Teil aus der Stadt-Antwort – um den es in diesem Artikel geht -hier nochmals:
Die betroffene Bezirksvertretung erhält mit Eingang bzw. Erfassung eines Bauantrages einen Onlinezugang zu den Antragsunterlagen um ggf. die Plansicherungsinstrumente des BauGB im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde nach §§14 und 15 i.V.m. §30 BauGB zu initiieren. Es liegt in der Verantwortung der Bezirksvertretung, diese Prüfung durchzuführen, was in den von Ihnen genannten Fällen seitens der zuständigen Bezirksvertretung nicht ausgeübt wurde.
So und nun der entscheidene Teil aus der Antwort von Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske von der SPD der verdächtig mit dem übereinstimmt was auch Thomas Susen von der CDU mir am Telefon erzählte.
Rat und Bezirksvertretungen werden bei der Prüfung von Bauvorhaben nicht im Einzelfall beteiligt, da es sich hier gerade nicht um politisch zu bewertende Kriterien, sondern um fachtechnisch und normativ geregelte Sachverhalte geht.
Sie erkennen hoffentlich den Widerspruch. Die Stadt schreibt, dass die BV in beiden Fällen nicht geprüft hat, und Lieske schreibt, dass man als BV gar nicht beteiligt gewesen sei.
Ich habe mich schlau gemacht und es ist wohl so wie die Stadt es mir geschrieben hat. Die BV Süd – wie alle BVs- bekommt regelmässig Mitteilungen über die Bauvorhaben und Baugenehmigungen von der Verwaltung, nur muß eine BV auch ihrer Verantwortung gerecht werden und prüfen.
Das kann aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgen, z.B. aus purem Vorsatz oder auch aus Zeitmangel, ebenso aus Unkenntnis usw. usf.
Einfach zu behaupten, dass die beiden Genehmigungen in Serm seien Verwaltungsentscheidungen ohne Einbeziehung der Politik gewesen, sind wohl eher vorgeschoben.
Ich werde Frau Lieske mit der Antwort der Stadt konfrontieren, für mich entsteht mindestens der Eindruck von Wegducken und Gefälligkeit, aber nicht von Aufrichtigkeit und politischem Handeln.
Da der private Bauherr womöglich ein Ratsmitglied ist macht die Sache eher noch fragwürdiger, ebenso wie die Aussage Susens am Telefon, dass er nicht wüsste wer es ist, aber auf keinen Fall sei es jemand von der CDU oder der SPD.
Ist es nicht merkwürdig, dass Susen das bereits „geprüft“ hatte.
Ich bleibe dran und finde es heraus. Irgendwann hängt in Serm ein Bauschild.