Im Rahmen der LoPa-Planungen hatte Herr Professor Dr. Schreckenberg von der UNI DUE einen Auftrag erhalten. Wie dieser Auftrag konkret aussah und welchen Umfang er hatte ist unbekannt, da er anscheinend nicht schriftlich fixiert wurde. Dieser „Auftrag“ ist laut einer Aussage eines maßgeblich beteiligten Zeugen vor Gericht durch einen Scheck abgegolten worden. Dazu wollte unser Chefredakteur Michael Schulze eine Auskunft von der Duisburger Stadtkämmerin. Den entsprechenden Mailwechsel kann man weiter unten lesen. Den Vorgang hat nun unser Gastautor SULK kommentiert. In seinem Kommentar wird auch die UNI DUE erwähnt. Diese wurde auch von uns kontaktiert. Sie schrieb zurück, dass der Professor auf eigene Rechnung gehandelt hätte. Dies steht allerdings einem Schreiben entgegen, das die Stadt an Herrn Prof. Schreckenberg an seine UNI-Adresse adressiert hatte und in dem der Scheck erwähnt wurde.
Dies ist sein Kommentar:
Hallo Herr Schulze,
hier zeigt sich mal wieder wie leichtfertig die Stadt Duisburg Menschenleben in Kauf zu nehmen bereit war und vermutlich auch noch immer ist.
Da Frau Dr. Diemert hier ein laufendes Strafverfahren als Grund für die Nichtbeantwortung Ihrer Anfrage anführt, stellen sich für mich folgende Fragen:
Die “ buchungstechnische + mögliche steuerliche “ Angelegenheit hinsichtlich der Handhabung des ausgestellten Schecks an Herrn Schreckenberg hat mit dem eigentlichen Love-Parade-Verfahren nichts zu tun und rechtfertigt die Nichtbeantwortung gem. § 6 IFG NRW Ihrer Anfrage in keiner Weise.
Im Loveparade-Verfahren geht es lediglich um den Inhalt des Gutachtens, nicht um dessen Bezahlung und möglicherweise unkorrekter (Ver)buchung.
Den einzigen Zusammenhang ,den Frau Diemert hier wohl sieht, um Ihnen gem. IFG NRW nicht zu antworten, ist möglicherweise folgender:
Das Gutachten sollte der Stadt lediglich als „Alibi“ und Legitimation dienen, dass man sich bemüht gezeigt hat, den unheilvollen Zu-und Abgang durch den Tunnel, zumindest oberflächlich prüfen zu lassen.
Eine mögliche erweiterte und wohl sinnvolle Lösung, die A59 u.a. einzubinden, konnte somit vom Tisch fallen, weil nicht kostengünstig und durch Schreckenberg nicht befürwortet.
Ein „offiziell“ erteilter Auftrag an Prof.Schreckenberg hätte bedeutet, mögliche „Negativ- Ergebnisse“ ( aus Sicht der Stadt ) des dann offiziellen Gutachtens bei der Sicherheitsplanung berücksichtigen zu müssen.
Sollten dies die „Hintergründe“ sein, warum man es ablehnt die erfragten Dinge gem. IFG NRW zu beantworten, ist es Pflicht als Bürger diesen möglichen Tatbestand der Staatsanwaltschaft und/oder den Opferanwälten mitzuteilen.
Auch die UDE hat Prof. Schreckenberg als „Privatmann“ in seiner Tätigkeit für die Stadt gesehen, ein weiteres Indiz dafür, dass die Stadt Duisburg auf dem Vorwege es versäumt hat, diesen Chaos-Knotenpunkt des Zu-und Abgangs im Tunnel vorab verantwortungsbewusst bewerten zu lassen oder wollte man es erst garnicht?
Möglicherweise wäre man dann zu dem Schluß gelangt, sicherheitsmäßig eine vernünftige aber teuere Lösung zu favorisieren.
In einer rechtsstaatlich und bürgerdemokratisch geführten Stadt wäre derartiges sicherlich nicht vorgekommen, hier hätte man sich weniger von finanziellen Dingen und Kosten leiten lassen, aber die LoPa hat nun einmal in Duisburg stattgefunden und nicht anderswo.
Nun zu Herrn Schreckenberg:
Wenn er aufgrund einer erlaubten Nebentätigkeit „selbständig“ tätig geworden ist für die Stadt, muss eine Rechnung diesem Scheck zugrunde liegen, wo die Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Eine entsprechende Buchung ist vom Rechnungssteller und vom Rechnungsempfänger zu tätigen.
Sollte Rabe keine Falschaussage gemacht haben, wird hier einiges von der Stadt und Schreckenberg verschleiert. Hier sollte man die Anwälte ermuntern auch mal einen möglichen Steuerstraftatbestand zu prüfen.
Anmerkung:
Der Gastautor SULK ist der Redaktion namentlich bekannt.
Hier der Mailwechsel auf den sich der obige Kommentar bezieht:
Sehr geehrter Herr Schulze,
Frau Prof. Dr. Diemert hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Leider können wir Ihre Fragen im Hinblick auf das laufende Strafverfahren gemäß § 6 Satz 1 lit b) IFG NRW nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. XXX XXX
Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Rechtsamt
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Guten Morgen Frau Prof. Diemert, Herr XXX,
Anfang August 2018 machte der damalige LoveParade-Sicherheitsbeauftragte Rabe seine LoveParade-Zeugen-Aussagen vor Gericht.Die WAZ zitierte ihn am 7. August 2018 an einer Stelle wie folgt: … erhielt Schreckenberg schließlich 20.000 Euro. … ob es einen schriftlichen Auftrag gab … „Nur einen Scheck.“
Hier nachzulesen: https://www.waz.de/staedte/duisburg/loveparade/wolfgang-rabe-vom-loveparade-skeptiker-zum-moeglichmacher-id215003855.html
Meine Fragen an Sie lauten nun:
1. Ist tatsächlich kein Auftrag und ist tatsächlich keine Auftragsbestätigung und damit auch keine Leistungsübersicht(Pflichtenheft) von der Stadt Duisburg erstellt und von Herrn Schreckenberg bestätigt worden?
2. Ist der Betrag iHv 20.000 EU brutto oder netto?
3. Wurde er quittiert/in Rechnung gestellt, wenn ja mit welchem Wortlaut?
4. Wurde der Betrag per Scheck an Herrn Schreckenberg übergeben/versendet?
5. Wie wurde der Betrag im Haushalt verbucht?
6. Wie lässt sich der Vorgang mit Vergabe- und Ausschreibungsvorschriften vereinbaren?
Gruß
Michael Schulze