In den letzten Monaten habe ich mehrfach versucht bei involvierten Stellen Informationen über den tatsächlichen Verseuchungsgrad in Wedau auf dem alten Bahngelände zu erhalten. Vergeblich. Auch Anfragen beim Bezirksbürgermeister und seinen beiden Stellvertretern ergaben nichts.
Zwei Gutachten von der Fa. Landplus aus 2016 und 2017 sollen vorliegen, aber die Inhalte sind anscheinend nicht zugänglich, lediglich die Ergebnisse. Und wen wundert es: Alles in Ordnung in Wedau in Sachen Boden. Doch Zweifel sind angebracht.
Der Grund warum ich heute nochmals nachdrücklich daran erinnern möchte, bezieht sich auf ein aktuelles Glyphosat-Urteil aus den USA. Dort hat ein krebskranker Hausmeister erstinstanzlich einen Schadenersatz in so größer Höhe zugesprochen bekommen, dass nun die Diskussion um das Unkrautvernichtungsmittel von Bayer (früher von Monsanto) erneut entbrannt ist. Die Bayer-Aktie verlor gestern 10% an Wert.
Was hat das mit Wedau zu tun? Nun, gerade auf dem Gelände des Ausbesserungswerkes befanden sich über hundert Jahre lang sehr viele Schienenstränge nah beieinander – zum Rangieren. Um Schienstränge von Pflanzenbewuchs frei zu halten setzt(e) die Bundesbahn Unkrautvernichtungsmittel ein. Früher war mal die Rede von Agent Orange, heute bzw. seit einigen Jahren von Glyphosat. Ich habe dafür keine Belege, was ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen will, aber Auskünfte dazu bekomme ich auch nicht.
Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass die Schienstränge in Deutschland regelmässig per Handarbeit und durch auszupfen freigehalten wurden bzw. werden. In Wedau dürften sich also im Laufe der Zeit grossflächig hohe Konzentrationen im Boden angesammelt haben. Plus der sonst noch dort wahrscheinlich vorzufindenden typischen Belastungen mit Blei, Cadmium und PCB etc.
Auch die vielen Bahnschwellen, früher aus Holz, wurden zum Witterungsschutz nicht in Seifenlauge oder Essigessenz getunkt. Die Auswaschungen dürften sich im Boden wiederfinden.
Apropos Messungen/Bodenproben: Interessant auch, dass nirgendwo verbindlich vorgeschrieben wird wieviele Messungen/Bodenproben z.B. pro ha durchzuführen sind. Bei 90 ha wie in Wedau dürfte eine Messung/Bodenprobe sicher nicht ausreichen.
Was die mangelnde Auskunftsbereitschaft angeht, so sei an dieser Stelle nur folgender Hinweis gestattet: Sie macht verdächtig. Den Verantwortenlichen rate ich daher besser mit offenen Karten zu spielen.