Vor wenigen Tagen berichtete ich bereits über den Ausfall der Heimspiele des MSV, weil das Dach dringend und akut reparaturbedürftig sei. Die Stadion-Projektgesellschaft, an der die Stadt Duisburg direkt mit 16,8% beteiligt ist und indirekt über die 100%ige Beteiligung an der DBV (Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft) mit 33,3% (beides laut aktuellstem Beteiligungsbericht von 2017), verkündete über ihren Chef Dirk Broska darüber hinaus einen Bedarf an einer Gesamterneuerung des Dachs mit anfallenden Kosten i.H.v. 10-14 Mio. Euro. Dafür würde er, Broska, Investoren finden.
Nun ist es angeblich so, dass die Gesellschaft es 2015 wohl versäumt hatte rechtzeitig aufs Dach zu steigen und mal nachzusehen ob alles in Ordnung ist. Ein Vorgang den man als Bauherr, Auftraggeber und umsichtiger Vermieter bei einem derart grossen Projekt eigentlich regelmässig und gründlich vornimmt. Die Stadt ist ja bei solchen Dingen wie Feuerschutz auch nicht gerade zimperlich und stets besorgt.
Nur im Falle des MSV-Dachs gab es da „Probleme“. Ungefähr bis zu dem Zeitpunkt der notwendigen Überprüfung war der Bauunternehmer ev. selbst an der Gesellschaft „beteiligt“ – zumindest saß er im Beirat(als Vorsitzender)*. Er hätte sich also selbst überprüfen müssen und feststellen können, dass er selbst u.a. nicht die viel haltbareren Edelstahlschrauben zur Befestigung durch seine Belegschaft oder SubSubSub-Belegschaft hat verschrauben lassen.
Tja, wer haut sich schon selbst gern in die Fresse?
Auch hier versagten mal wieder sämtliche Kontrollmechanismen wie z.B. durch einen Aufsichtsrat oder bereits bei der Bauabnahme. Zwei bekannte Phänomene in Duisburg.
Da das Stadion und auch das Dach noch gar nicht so alt sind frage ich mich allerdings auch weiterhin -wie schon im letzten Artikel- wieso es diese möglicherweise kurze(n) Gewährleistungsfrist(en) gab und gibt? In der Regel gilt im Privaten eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Diese kann bei öffentlichen Aufträgen auch unterschritten werden(gemäß VOB), ebenso bei Individualvereinbarungen. Daneben gibt es noch unterschiedlichste Bedingungen wie zB bei verdeckten Mängeln, bei verschwiegenen usw. Eine Verlängerung der werkvertraglichen Gewährleistungsfristen ist laut BGB möglich. Dies gilt auch wenn für den Auftraggeber ein erhöhtes Bedürfnis an einer Frist besteht wie zB bei Flachdacharbeiten. Mängelanzeigen unterbrechen die Fristen.
Der WAZ-Artikel in dem das ganze Desaster als eher beiläufiges Infohäppchen eingebaut ist, beschäftigt sich lieber zum Schluß mit sportlichen Dingen als mit einer weiteren Bewertung oder Kommentierung. Und auch die Überschrift ist nicht korrekt: Nicht der MSV als Verein hat die Überprüfung versäumt, sondern die Stadion-Projektgesellschaft als Vermieterin an den Verein.
Dass besagter Bauunternehmer gerade in Dinslaken (1,5 km von Walsum entfernt) mit den Stadtwerken Dinslaken(SD) ein Holzverbrennungskraftwerk baut und dass an der involvierten Beteilungsfirma der SD der FN auch die Stadtwerke Duisburg beteiligt sind, läßt aufhorchen. Man sollte mal ein oder zwei oder mehr wachsame Augen drauf haben. Aber ich erwarte wohl zu viel von den angeblich so oberschlauen Leuchturmprojektwärtern.
* Nachtrag:
Laut Beteiligungsbericht des Stadt Duisburg aus dem Jahre 2015 war(und ist sie heute noch) die MSV Stadion Projekt GmbH & Co KG „zuständig“ für …
… die Verwaltung und Vermietung der auf den im Wege der Erbpacht von der Stadt Duisburg überlassenen Grundstücke Margaretenstr. 5-7 in 47055 Duisburg errichteten Sportstätte (Schauinslandreisen-Arena), zur Förderung des Sports in der Stadt Duisburg. Hauptmieterin des Stadiongebäudes ist die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA, die Profispielbetriebsgesellschaft des MSV Duisburg e.V.
Der besagte Bauunternehmer saß bis zum 19.2.2015 im Beirat (als Vorsitzender), eine Art Aufsichtsrat.
s. Seite 116
Hinweis: Es gab(gibt) auch noch eine MSV Duisburg Stadionprojekt Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin)
Gesellschaftsverhältnisse kann ich aus dem Beteiligungsbericht und den Bundesanzeigerdaten nicht vollumfänglich entnehmen. Besagter Bauunternehmer war also gemäß der mir zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht Gesellschafter(Stand: 26.8.2019).